SAARWERDEN
I.
Die für das Gf.enhaus namengebende auf einer Saarinsel gelegene Burg S. ist als der bevorzugte Aufenthaltsort der gfl. Familie anzusehen. Da die Urk.n der Gf.en von S. nur das Datum, aber nicht den Ausstellungsort enthalten, läßt sich weder ein Itinerar erstellen noch bevorzugte Aufenthaltsorte außerhalb S.s erkennen.
Der Erwerb der beiden oberelsässischen Herrschaften → Rappoltstein und Hohnack bedingte zeitweiligen dortigen Aufenthalt der gfl. Familie. Ein bald nach 1391 verstorbener Sohn wurde in → Rappoltstein bestattet. Die Nennung eines Pflegers und Statthalters in → Rappoltstein (1381, 1384, 1395) und die Beisetzung Gf. Heinrichs III. im Hauskl. Werschweiler sprechen für die fortdauernde Bindung an das Stammland an der Saar.
II.
Die bei der Burg auf dem rechten Saarufer entstandene Zivilsiedlung war kleiner als Bockenheim, sie lag an der Straße von Saargemünd (Sarreguemines) saaraufwärts nach Saarburg (Sarrebourg). Sie wird 1349 und 1397 als »Stadt« bezeichnet, Nachrichten über städtische Freiheiten oder Verwaltungsorgane liegen nicht vor. Erwähnung von graben und porten und namentliche Nennung mehrerer Pförtner um 1350 belegen eine Ortsbefestigung. Die »Lange Brücke« überspannte die Saar in ihrer gesamten Breite, die »Kurze Brücke« verband die Siedlung mit der Burg auf der Saarinsel.
Kirchlich gehörte der Ort S. zur Pfarrei Bokkenheim, am Ort gab es eine Kapelle, 1343 erstmals erwähnt, sie wurde 1348 abgebrochen und in der Vorburg neu aufgebaut, sie besaß zwei Altäre, deren Titelheilige sind nicht bekannt.
III.
Nachrichten über das Aussehen der Stammburg S. auf der Saarinsel sind nicht überliefert. Ihre geringen Reste wurden bisher nicht auf ihre Entstehungszeit hin untersucht. Eine Vorburg wird 1349 erwähnt.
Aufgrund jüngerer baugeschichtlich-archäologischen Untersuchungen der Burg Kirkel werden deren Anfänge ins 10. Jh. gesetzt, der Donjon in der Oberburg wird als »Neubau der Grafen von S.« des 13. Jh.s vermutet (Bernard).