ROSENBERG
I./II.
Obwohl bereits in der Umgebung Ulrichs II. von R. etwa zwanzig Gefolgsleute und Bedienstete nachgewiesen sind, kann bis zur Mitte des 16. Jh.s von keiner Hofhaltung im eigtl. Sinne gesprochen werden. Erst Wilhelm von R. begründete in den 50er Jahren des 16. Jh.s an der Hauptres. der Familie in Český Krumlov/→ Krumau eine r.ische Hofhaltung. Zum Hof im weiteren Sinne gehörten Personen, die ein hierarchisch strukturiertes soziales System in der weiteren Umgebung des Magnaten bildeten, dessen allererste Aufgabe darin lag, den wirtschaftlichen und administrativen Betrieb der Res. zu sichern. Mit dem Aufbau einer Zentralverwaltung übernahm dieser Hof im weiteren Wortsinne eine Reihe von neuartigen Kontroll- und Administrationsaufgaben über das gesamte Wirtschaftssystem des r.ischen Dominiums. Die Angehörigen dieses äußeren r.ischen Hofes wurden in den Quellen am häufigsten als Gesinde bzw. mit dem allg. Begriff Bedienstete bezeichnet. Diese Personen waren nur vorübergehend in der Res. bei der Erfüllung ihrer im Voraus fixierten Dienstpflichten anwesend. In der unmittelbaren Nähe des Magnaten und dessen Familie wirkten jedoch weitere Personen, die zum Hofe im engeren Sinne gehörten (Hofstaat). Deren Aufgabe beruhte v.a. in der Führung des Haushaltes, der Erfüllung der alltäglichen Bedürfnisse der Herrschaft, der Verpflegung und der Mobilität des Hofes. Von diesem Personenkreis, für den sich in den Quellen am häufigsten die Bezeichnung Bedienstete findet, wurde eine dauerhafte Anwesenheit am Hofe verlangt. Der Ausdruck Höfling war in der Regel der Benennung der höheren Würdenträger des Hofstaats vorbehalten, insbes. für die Vorstände der einzelnen spezialisierten Funktionsbereiche (Meister). Am Krumauer Hofe umgaben Wilhelm von R. um die Mitte der 50er Jahre des 16. Jh.s etwa 140 Hofstaatsangehörige. In den 90er Jahren wies der Hof seines jüngeren Bruders Peter Wok von R. in ders. Res. 180 bis 200 Personen auf. Im Jahre 1608 zählten in Peter Woks Schloß zu Třeboň/→ Wittingau 220 Personen zu seinem Hofe.
In der inneren Struktur des r.ischen Hofes erreichte der Hofstaat im engeren Sinne eine relative Selbständigkeit. Er trennte sich allmählich vom Hof im weiteren Sinne. An der Spitze des engeren Hofes stand der Hofmeister. Erst im ersten Jahrzehnt des 17. Jh.s wurden die Rechtsbefugnisse des Hofmeisters am Hofe Peter Woks in Třeboň vom Hofmarschall übernommen. Am Hof Wilhelms von R. unterstanden dem Hofmeister der ältere Kämmerer, der Küchenmeister, der Kellermeister, der Silberkämmerer, der Hofmarschall und der Stallmeister. Über die Gruppe von jungen adeligen Höflingen ohne genau festgelegte Pflichten hatte der Hofmeister nur teilw. übergeordnete Befugnisse. Diese Personen erhielten bei Hofe eine höfische Erziehung und bildeten später die ständige oder auch nur zeitweilige Gesellschaft des Magnaten. Dem ältesten Kämmerer unterstanden die Kammerdiener, Lakaien, Pförtner, Türsteher und deren Gehilfen. Ihr Aufgabenbereich erstreckte sich über die priv. Wohnräume und die Bekleidung des Adeligen und teilw. auch seiner Familie. Der Küchenmeister war dem Küchenpersonal vorgesetzt, zu dem auf dem Hof Wilhelms von R. neben den Köchen, Küchenjungen und ihren Helfern auch spezialisierte Bäcker, Konditoren und Pastetenmacher gehörten. Ihre Aufgabe war naturgemäß die Zubereitung von Speisen. Der Kellermeister mit den ihm unterstellten Beschließern verwaltete den Wein- und Bierkeller und erledigte die Einkäufe sowie die Ausgabe von alkoholischen Getränken. Um die Arrangierung der Tafeln kümmerten sich unter der Aufsicht des Silberkämmerers die Tafeldecker. Zu den Hauptpflichten des Silberkämmerers und der Silberdiener gehörten die Sorge um die Sauberkeit des silbernen und vergoldeten Tafelgeschirrs sowie dessen zuverlässiger Schutz vor einer möglichen Entfremdung. Truchsesse, Fürschneider und Mundschenke waren dem Hofmarschall untergestellt. Unter seiner Kontrolle bedienten sie den Magnaten, seine Familie und anwesende Gäste bei Tisch nach den Regeln der Tafelordnungen. Für Transportbelange war der Stallmeister verantwortlich, dem eine große Zahl von Kutschern und Knechten in den Pferdeställen, bei den Wagen, Kutschen und Sänften unterstand. Zum Gesinde des Stallmeisters zählte sogar ein Kameltreiber. Im Falle, daß die Kutscher beauftragt waren, Lebensmittel in die Schloßküche zu befördern, unterstand ihre Tätigkeit dem Küchenmeister. Außerhalb des direkten Kompetenzbereiches des Hofmeisters gehörten dem engeren Hof verschiedene Spezialisten an. Es handelte sich dabei insbes. um Prediger, Kapläne, Ärzte und Apotheker. Die Erhaltung der Baulichkeiten der Res.en wurde dem Hofbaumeister, den Künstlern und Handwerkern anvertraut, von denen manche auch außerhalb des r.ischen Hofes tätig waren. Um die Unterhaltung des Magnaten kümmerten sich Spaßmacher, Hofnarren und Zwerge. Der Hof der letzten Herren von → R. zog auch Alchemisten, Astronomen, Geometer, Naturwissenschaftler, Literaten, Gelehrte ebenso wie Scharlatane an. Zum Hofe Wilhelms von R. und Peter Woks gehörten Musiker sowie ein Archivar, der auch die Pflichten eines Bibliothekars übernahm. Dem engeren Hofe der beiden letzten Herren von → R. war eine Gruppe junger Mädchen aus adeligem und bürgerlichem Milieu zuzuordnen, für die die Bezeichnung Frauenzimmer benutzt wurde. Über zwanzig Hofdamen im Frauenzimmer bildeten die Gesellschaft der Gemahlinnen der letzten → R.er. Die Aufsicht über die Hofdamen im Frauenzimmer wurde der Hofmeisterin anvertraut.
Zum r.ischen Hof im weiteren Sinne gehörten einige zentrale Institutionen, die der Verwaltung des gesamten Dominiums dienten. Angesichts der unterschiedlichen Stufen der Zentralisierung und Bürokratisierung der Zentralverwaltung ist es möglich, vier wechselseitig verbundene Ebenen der zentralen Leitung des Dominiums festzumachen. Die Zentralverwaltung aller Grundherrschaften des Dominiums der letzten Herren von → R. wurde vom Oberhauptmann geleitet, der zugl. an der Spitze des Hofes im weiteren Sinne stand. Diese Funktion fiel in der Regel mit der Position des Hauptmannes der Herrschaft Český Krumlov zusammen, nach deren Verkauf mit der des Hauptmannes der Herrschaft Třeboň. Zu Beratungen mit dem Oberhauptmann kamen auch Hauptleute und Schreiber der übrigen Herrschaften des Dominiums an den Hof in die Hauptres. des Geschlechtes. Diese amtierten ansonsten gemeinsam mit dem ausführenden Wirtschaftspersonal in den Kanzleien der Schlössern und Ansitzen auf den einzelnen Herrschaften. Als zentrale Revisionsstelle der Buchhaltungsunterlagen der einzelnen Herrschaften entstand 1578 eine selbständige Buchhalterei. Außer dem Hauptbuchhalter gehörten ihr Buchaltereiräte, mehrere Schreiber und deren Gehilfen an. Den administrativen Betrieb des r.ischen Dominiums gewährleistete die Kanzlei mit einem Kanzler an der Spitze, einem tsch. und dt. Sekretär. Den ausführenden Beamten der Kanzlei gehörten ein bis vier Briefschreiber samt ihren Gehilfen an. Zugl. erledigte die Kanzlei die Amtsgeschäfte der beiden letzten Herren von → R. Das Personal der Kanzlei konzipierte Schriftstücke, fertigte Reinschriften an, siegelte, versandte, empfing Briefe und bewahrte Akten auf. Mit der Verwaltung der Finanzen des gesamten r.ischen Dominiums und mit der Verrechnung der Einnahmen aus den einzelnen Herrschaftsgütern mit den Hauptleuten befaßte sich die Kammer. Außer mehreren Kammerboten war in der Kammer der Herren von → R. ein Kammerschreiber tätig. Seine Pflicht bestand darin, Wochenzettel über Einnahmen und Ausgaben zu führen, Halbjahresrechnungen zu verfassen, von diesen Auszüge anzufertigen, den Hofwürdenträgern ihr Dienstgeld auszuzahlen, Schulden abzutragen und dem Küchen- und Reiseschreiber das zur Deckung der Kosten des Hofes auf Reisen bestimmte Geld auszuhändigen. Die Verwahrung der Bargeldbestände am r.ischen Hofe wurde dem Truhenschreiber übertragen.
Neben den angeführten Funktionen in der Zentralverwaltung des Dominiums war der Hof im weiteren Sinne zur Sicherung des Alltagsbetriebes sowie des Wirtschaftsganges in den Hauptres.en der Herren von → R. – im Schloß in → Český Krumlov und später in → Třeboň bestimmt. Für die Erfüllung dieser Pflichten war der Hauptmann gemeinsam mit dem Bgf.en und Unterbgf.en der Herrschaft verantwortlich. Am Hofe der letzten → R.er war der Hauptmann der Herrschaft, auf der sich die Res. befand, in der Regel mit dem Oberhauptmann des Dominiums personell identisch, deshalb stand dieser zugl. auch an der Spitze des Hofes im weiteren Sinne. Die Koordination der alltäglichen Aufgaben des Personals des Hofes im engeren Sinne oblag dem Hauptmann gemeinsam mit dem Hofmeister. Der Küchenmeister, der Stallmeister und der Marschall gehörten zwar zum Hofstaat, aber aus ihrer Dienstpflichten ergab sich auch eine kontinuierliche Aufsicht auf die Bediensteten des Hofes im weiteren Sinne.
Die Hauptleute auf den einzelnen Herrschaften arbeiteten mit den Rent-, Kasten-, Brau-, Fisch-, Mühl- und Bauschreibern zusammen. Um die Wälder und Jagdbarkeiten kümmerte sich der Jägermeister, dem die Förster, Jäger, Heger, Vogler, Verwalter der Hirsch-, Rothirsch- sowie Fasanengehege und eine Reihe von Gehilfen, als Fußleute bezeichnet, unterstellt waren. Die Teiche beaufsichtigte der Fischmeister mit einem Unterfischmeister und seinem Gesinde. In den alltäglichen Ablauf des r.ischen Hofes eingebunden waren auch die Tätigkeiten der Gärtner, Obstgärtner, Fuhrleute und Boten, Glöckner, Turmwächter und Pförtner, Wasserkehrer, Heizer, Waschfrauen und weiterer spezialisierter Handwerker.
Literatur
Bůžek, Václav/Hrdlička Josef: Dvory velmožů s erbem růže. Všední a sváteční dny posledních Rožmberků a pánů z Hradce, Praha 1997. – Enneper, Annemarie: Aula Princips. Der aristokratische Hof der letzten Rosenberger im Spiegel der neulateinischen Hofbeschreibung des Georg Leopold aus Reichenstein, in: Per saecula ad tempora nostra. Sborník prací k šedesátým narozeninám prof. Jaroslava Pánka, hg. von Jiří Mikulec und Miloslav Polívka, Bd. 1, Praha 2007, S. 345-352. – Hajná, Milena: Rožmberský fraucimor. Ženský živel na aristokratikkém dvoře koncem předbělohorské doby, in: Jihočeský sborník historický 69-70 (2000-2001) S. 5-29. – Pánek, Jaroslav: Poslední Rožmberkové – velmoži české renesance, Praha 1989. – Václav Březan, Životy posledních Rožmberků, hg. von Jaroslav Pánek, 2 Bde., Praha 1985.