ROG[G]ENDORF
I./II.
In Wien besaß Wilhelm von R. seit 1531 in Entsprechung seiner Funktion als Obersthofmeister, die eine häufige Anwesenheit bei Hof erforderte, ein eigenes Haus.
III.
Das Gebäude in der heutigen Herrengasse, dem Minoritenkl. bzw. dem alten Landhaus benachbart (heute Herrengasse Nr. 11, der alte Baubestand 1846/47 durch den Neubau der Niederösterr. Statthalterei überformt bzw. ersetzt), kaufte Wilhelm vom Pfennigmeister Hans Löb(e)l (Löble/Lebl) an. 1533 wurden Umbauten, etwa die neue Anlage eines »heimlichen Gemachs« und die Neugestaltung des Gartens, durchgeführt. Als Voraussetzung zur Verleihung der Erbhofmeisterwürde willigte Wilhelm 1539 ein, das Haus dem Erbhofmeisteramt als dauernde Pertinenz zu widmen. Dementsprechend sollte es auch die behaußung des erbhoffmaisterambts genent werden. Dagegen sollten Wilhelm vom nächsten heimfallenden österr. Lehen 100 lb. den. jährl. Einkünfte verschrieben werden, das Haus wurde weiters mit einer Mautfreiheit für eine jährl. Lieferung von 50 Fuder Gmundner Salz und einer völligen Maut- und Aufschlags- sowie Brückengeldbefreiung für den Transport von Lebensmitteln in das Erbhofmeisterhaus ausgestattet. Hans Wilhelm von R. hielt sich wg. seiner Amtsgeschäfte als Niederösterr. Landmarschall fast ausschließlich in Wien auf. Am 16. Aug. 1562 einigten sich die Brüder Hans Wilhelm und Georg Ehrenreich von R. mit den Verordneten der Niederösterr. Stände über die das R.er Haus betreffenden Umbauten am linken Landhausflügel bis hin zum Minoritenfriedhof. Aus der Vertragsurk. geht hervor, daß über einem Bogen zwischen dem Landhaus und dem R.er Haus (über dem schmalen gäßchenartigen »Zwinger«) letzteres zwei Zimmer hatte. Dieser Bogen sollte gegen eine Entschädigung des R.ers von 400 fl. abgebrochen werden. In einem zweiten Vertrag vom 6. April 1564 wurde vereinbart, daß die R.er einen neuen Bogen, jedoch an anderer Stelle, an das Landhaus, umgekehrt die Stände vom Obergeschoß des neuen »Stocks« bzw. von dessen mittlerem Zimmer aus einen Bogen an das R.ische Haus anbauen durften. Am hinteren, dem Minoritenkl. zugewandten Gartenteil des R.ischen Hauses grenzte das Mollartsche Haus an, zu dessen Grundstück die R.er bereits zuvor einen Teil ihres Gartens abgetreten hatten. Auf der alten Grundmauer sollte nun als Schiedmauer ein Zubau zum Mollartschen Haus aufgeführt werden, für dessen weitere Gestaltung 1565 ausführliche Vereinbarungen getroffen wurden. Mit Einstellung des evangelischen Gottesdienstes in vier Herrschaften am Rande der Stadt Wien sollte 1572 auf Wunsch Maximilians II. kurzzeitig nur noch im Haus des Landmarschalls Hans Wilhelm von R. evangelischer Gottesdienst gehalten werden, bis sich Maximilian zur Tolerierung des öffentlichen Gottesdienstes im Landhaus entschloß (Sept. 1575). 1620 fiel das Haus infolge der Proskription Georg Ehrenreichs (II.) an die Trautson, die mit dem Erbhofmeisteramt belehnt wurden.
Quellen
Brno, Moravský Zemský Archiv, Roggendorfské listiny (Mährisches Landesarchiv Brünn, Roggendorfer Urkunden) Nr. 67, 98, 136 und 137. – Graz, Steiermärkisches Landesarchiv, Hs. 28/5 (Franz Leopoldt Freiherr von und zu Stadl, Hell glanzender Ehrenspiegel des Hertzogthumbs Steyer), pag. 413 f. und 473 f.
Literatur
Eggenberger, Franz: Biographie des noe. Landmarschalls Hans Wilhelm Freiherrn von R. und Mollenburg. 1531-1590, handschr. [!] Diss., Wien 1912, S. 56 f., 163 f. und Beilage 12.