RODEMACHER
I.
Die Familie der Herren von R. (Rotinpach, Rodinmacheren, Ruodmachra, Rodemacre u.ä.) erscheint erstmals i.J. 1190, als Arnold I. (ca. 1181-1220) in R. eine Burg errichten ließ. Ob er von den Vögten abstammte, welche die Äbte von Echternach als frühere Eigentümer dort seit dem Beginn des 10. Jh.s eingesetzt hatten, ist nicht verbürgt.
Über die Etymologie des Namens gibt es eine Reihe von Erklärungsansätzen, deren plausibelster ihn auf die Rodung zurückführt; die Endung macheren kommt im frz.-dt.-luxemburgischen Raum häufig vor und mag mit einem alten keltischen Flurnamen zusammenhängen. Auch könnte macher vom lat. Wort maceria (Zaun, Mauer) abgeleitet sein.
II.
Die Herren von R. spielten von Anfang an in der gen. Region eine bedeutende Rolle. Die Familie bildete auch zwei Nebenlinien, die jedoch am Ende des 14. Jh.s ausstarben. Sie war in der Hauptsache von der Gft., dann dem Hzm. Luxemburg lehnsrührig; später, v.a. in ihrer Blütezeit im 14./15. Jh. bestanden für einige ihrer Besitzungen auch Lehnsverhältnisse mit Frankreich, Burgund, Lothringen und Bar, eine Situation, die sie lange Zeit zur Erweiterung und Konsolidierung ihrer Territorien nutzen konnte, die dann jedoch ihren Niedergang beschleunigte.
Die genaue Genealogie der ersten Herren von R. ist noch nicht einwandfrei geklärt. Sicher ist, daß schon Arnold I. zu den angesehensten Adeligen der Gegend gehörte; findet sich doch sein Name an prominenter Stelle in den Zeugenlisten einiger wichtiger Dokumente wie Friedensverträgen, ksl. Lehnsurk.n und im Heiratsvertrag zwischen Walram von → Limburg und der Gf.in Ermesinde von Luxemburg, den Gründern des Hauses Luxemburg- → Limburg. Er gehörte auch zu dem von diesen eingesetzten commune consilium. Dass. gilt für seine unmittelbaren Nachfolger, die z. B. die von Gf.in Ermesinde verliehenen Stadtrechte von Echternach, Luxemburg und Thionville (Diedenhofen) mit unterzeichneten.
Die Bedeutung der Herren von R. wird insbes. unter Gilles (Egidius) II. (1264-1304) deutlich, der lange Zeit Vorsitzender des Rittergerichts und Seneschall der Gft. Luxemburg war. Dies waren zwei der wichtigsten Ämter, die dort vergeben werden konnten: Das Rittergericht war für alle luxemburgischen Lehnssachen und für Streitigkeiten zwischen den Adligen des Landes zuständig; der Seneschall war der oberste Beamte der Gft. und vertrat den Gf.en in dessen Abwesenheit. Eine solche Vertretung wurde ab Ks. Heinrich VII. (1308-1313) bzw. Karl IV. (1346-1378) die Regel, als die Luxemburger fast ein Jh. lang das Heilige Römische Reich Deutscher Nation regierten und ihr Stammland nur von ferne verwalteten.
Die Finanzkraft der Familie muß beachtlich gewesen sein: so hatte Gilles II. kurz vor der Schlacht bei Worringen (1288) zusammen mit anderen den Verkauf des Hzm.s Limburg durch Rainald von Geldern an Heinrich VI. von Luxemburg für eine Summe von 40 000 fl Brabant verbürgt.
Auch Gilles III. (1302-1327) wurde Seneschall der Gft. Ks. Heinrich VII. machte ihn zudem zum Mentor seines minderjährigen Sohnes Johann. Die enge persönliche Verbindung der Familie mit dem luxemburgischen Herrscherhaus setzte sich fort, als Johann der Blinde seinen eigenen Sohn, den späteren Ks. Karl IV., den Ro.n anvertraute. Solche persönlichen Dienste wurden vom Herrscherhaus fsl. entlohnt. Noch i.J. 1427 ist ein größeres Geldgeschenk Ks. Sigismunds I. an die Herren von R. beurkundet. Sie gehörten zu jener Zeit offenbar auch zu den »Bankiers« der stets verschuldeten luxemburgischen Pfandhalterin Elisabeth von Görlitz, die die Herrschaft Montmédy an sie versetzen mußte.
Die Nachfolger Gilles III. bauten ihren politischen Einfluß in Luxemburg aus und behielten die oben gen. Ämter. Das war umso bemerkenswerter, als diese nicht erblich waren und den jeweiligen Herren von R. von Herrschern und Pfandhaltern ganz verschiedener Herkunft übertragen wurden. Dabei kümmerten sie sich zunehmend um die Konsolidierung und die Erweiterung ihrer eigenen Besitzungen, die inzwischen durch verschiedene Heiraten und Erbschaften, aber auch Eroberungen eine erhebliche Größe erreicht hatten.
War schon Gilles III. nicht gerade ein friedfertiger Herr gewesen, so verhielten sich seine Erben geradezu kriegslüstern. Es gab im 14. und 15. Jh. wohl kaum einen Konflikt in der Region, an dem die Herren von R. nicht maßgeblich beteiligt waren. In wechselnden Koalitionen zogen sie v.a. gegen die Städte Metz, Reims, Toul und Lüttich. Häufig wurden der Ks., der Kg. von Frankreich, einmal sogar der Papst gegen die Herren von R. zu Hilfe gerufen, meist vergeblich.
Diese Kriegszüge erfolgten meist im Dienste des luxemburgischen Lehnsherrn, dienten aber häufig auch der eigenen Bereicherung. Natürlich blieben die Feinde nicht untätig, und rodemachersche Besitzungen gingen mehrmals in Flammen auf. Viele Familienmitglieder kamen in diesen Kämpfen ums Leben oder wurden gefangen genommen. Trotz erheblicher finanzieller und persönlicher Opfer und trotz einiger Erbteilungen blieben die R. eine sehr vermögende und einflußreiche Familie und waren unter Johann III. (1415-1439) auf dem Höhepunkt ihrer Macht. Wie andere Geschlechter der damaligen Zeit versuchten sie, ihren Einfluß auch auf den geistlichen Stand auszudehnen, und wir finden ihre Mitglieder sowohl in Domkapiteln als auch in bedeutenden Männer- und Frauenkl.n. Einer von ihnen, Roland von R., wie seine Vorfahren Statthalter von Luxemburg und bedeutender Diplomat, strebte sogar den Bf.stuhl in Verdun an; er verbündete sich allerdings mit dem »römischen« Papst Urban VI. und mußte sich schließlich dem Kandidaten des »avignonesischen« Papstes Clemens VII. geschlagen geben.
Dieses Ereignis ist symptomatisch für die Entwicklung und auch für den Untergang der Herren von R. im 15. Jh. Für sie war es die Zeit der »unglücklichen Bündnisse«. Das Hzm. Luxemburg, von dem die meisten rodemacherschen Besitzungen lehnsrührig waren, wurde von den im Reich herrschenden Luxemburgern mehr und mehr vernachlässigt. Nach deren Aussterben ging der Streit um das Land erneut los: Die mit ihnen verschwägerten Hzg.e von Sachsen als Eigentümer, die verschiedenen Pfandhalter, aber auch der Kg. von Frankreich und bes. die Hzg.e von Burgund machten ihre Rechtsansprüche geltend. In diesem schwierigen politischen Umfeld mußten sich die luxemburgischen Stände, v.a. aber die mächtigen Adelsgeschlechter früher oder später für die eine oder die andere Partei entscheiden.
Dies war für die Herren von R. bes. delikat, da sie neben den luxemburgischen Gebieten auch barische, burgundische und lothringische Lehen innehatten. Zum Teil lösten sie das Problem der Mehrfachvasallität mit juristischen Mitteln, etwa durch ligische Lehensbindungen oder mit Nichtangriffsklauseln zu Gunsten ihrer verschiedenen Lehnsherren. Dennoch hatte diese Situation schon früh zu Interessenkonflikten und sogar zu einigen Verurteilungen wg. Felonie geführt. Das geschah zunächst im Zusammenhang mit lokalen Konflikten, während die nun anhängige »Luxemburger Frage« unter den damaligen Großmächten strittig war. Die Herren von R. wechselten in diesem Streit mehrmals die Fronten. Sie hielten zunächst zum Hzg. Louis von Orléans, einem der vielen Pfandhalter Luxemburgs, wurden dann aber von Ks. Wenzel IV. auf die Seite seiner Nichte, der Hzg.in Elisabeth von Görlitz gezogen, welcher er das Pfandrecht an Luxemburg als Mitgift übertragen hatte.
Gleichzeitig mußten die Herren von R. aber als Lehnsleute der Hzg.e von Lothringen im dortigen Erbstreit Stellung beziehen und nahmen Partei für den Kandidaten des frz. Kg.s. Als dieser von der burgundischen Armee i.J. 1431 bei Bulgnéville vernichtend geschlagen wurde, kam auch Johann III. von R. in Gefangenschaft und wurde erst fünf Jahre später gegen die Zahlung von 26 000 fl Lösegeld wieder auf freien Fuß gesetzt. Dieses Ereignis ist nicht nur wg. der Höhe des Lösegeldes bemerkenswert, sondern auch ein weiterer Beweis für das fehlende politische Fingerspitzengefühl der Herren von R.
Johanns III. Sohn Gerhard von R. (1439-1488) mußte zunächst das Lösegeld für seinen Vater aufbringen und dafür einen erheblichen Teil seiner »welschen« Besitzungen veräußern. Hinzu kam, daß inzwischen Hzg. Philipp der Gute von Burgund in Luxemburg die Regierung angetreten hatte. Gerhard wollte sich jedoch dem »Sieger von Bulgnéville« nicht unterwerfen und verbündete sich mit Kg. Karl VII. von Frankreich, der ebenfalls ein Anrecht auf Luxemburg anmeldete. Als jedoch Karls VII. Sohn Ludwig XI. diese Ansprüche seinerseits auf den Burgunder übertrug, wurde Gerhard von R. gegen seinen Willen Lehnsmann Philipps des Guten, dem er sich schließlich i.J. 1466 unterwarf, um nicht seiner Besitzungen und Renten verlustig zu gehen. Die Aussöhnung schien zunächst von Dauer zu sein, denn Gerhard war einer der Würdenträger, die 1473 bei der Überführung der Särge Hzg. Philipps des Guten und seiner Frau Isabella von Portugal nach Dijon den Baldachin tragen durften: ein unter dem subtilen burgundischen Hofzeremoniell untrügliches Zeichen für wiedergewonnenes Vertrauen.
Damit hätte Gerhard es bewenden lassen können. Seine Herrschaft war inzwischen zwar um einige Gebiete kleiner geworden, ihre luxemburgischen Teile waren jedoch immer noch beträchtlich und ertragreich. Als aber Karl der Kühne von Burgund, der Sohn Philipps des Guten, i.J. 1477 starb und sich die Frage der Erbfolge in Luxemburg erneut stellte, ergriff Gerhard wiederum Partei für den frz. Kg. Ludwig XI. Nicht nur das: Er setzte sich auch an die Spitze jener Fraktion des luxemburgischen Adels, die die Erbfolge der einzigen Tochter Karls des Kühnen, Marias von Burgund, in Frage stellte. In der »Hochzeit des Jh.s« hatte diese Maximilian I. von Habsburg, den späteren dt. Ks. geheiratet, mit dem zusammen sie nun auch in Luxemburg regierte. Nachdem die anderen Prätendenten, die Hzg.e von Sachsen, der Hzg. von Lothringen und v.a. Frankreich, aus unterschiedlichen Gründen auf ihre Ansprüche verzichtet hatten, war die habsburgische Herrschaft über Luxemburg unanfechtbar, und die »rebellischen Adligen« liefen nach und nach zu Habsburg über. Von der Fronde blieben schließlich nur noch Gerhard von R. und sein Neffe Georg von → Virneburg übrig, ein Abenteurer und »Raubritter«, der seine priv. Beutezüge vom Schloß seines Onkels in R. aus organisierte. Dies war für Maximilian I. Grund genug, seine Truppen zusammen mit denen von Metz und Lothringen zur Belagerung nach R. zu schicken, das sich schließlich am 5. Juli 1483 ergeben mußte.
Maximilian I. machte in der Folge mit den rebellischen Adligen kurzen Prozeß und zog ihre Güter wg. Felonie ein. Da Gerhard von R. praktisch nur noch luxemburgische Lehen besaß, verlor er damit seine Existenzgrundlage. Er starb i.J. 1488 und hinterließ eine Tochter Elisabeth, die mit dem Gf.en Friedrich von → Moers verh. war. Deren Nachkommen versuchten in einem durch mehrere Instanzen bis zum Reichskammergericht geführten Prozeß, die Einziehung der rodemacherschen Güter und ihre spätere Übertragung auf die Mgf.en von Baden rückgängig zu machen. Erst i.J. 1542 wurde dieser Prozeß nach persönlicher Intervention Ks. Karls V. zu Gunsten Badens entschieden. Dies ist wohl der Grund dafür, daß die Herrschaft R. in der Reichsmatrikel von 1521 wie folgt aufgeführt wird: Der von Mörß (mit der Herrschaft Rodemach).
III.
Das Wappen der Herren von R. zeigt auf Gold zwei blaue Querbalken und den blauen Schildfuß. Das Wappen der zu R. gehörigen Herrschaft Hesperingen trägt zusätzlich am Schildhaupt einen vierlätzigen Turnierkragen in Rot. Die Herrschaft → Useldingen hat einen mehrfach quergeteilten Schild in Silber und Rot.
Außer den unten näher beschriebenen Res.en sind wohl keine Bauwerke oder sonstige Denkmäler der Herren von R. erhalten. Bemerkenswert ist lediglich das in der Zentralbibliothek der dt. Klassik in Weimar (Anna-Amalia-Bibliothek, Sig. Q 59) aufbewahrte, reich illustrierte Gebetbuch der Margarete von R. Diese war die Gemahlin des Gerhard von R. und stammte aus dem Hause Nassau-Saarbrücken. Sie starb 1490 in Mainz und hinterließ eine für die damalige Zeit umfangr. Bibliothek.
Hauskl. der Herren von R. war wohl seit ihrer Gründung um das Jahr 1200 die Zisterzienserinnenabtei in Luxemburg-Bonneweg (Bonnevoie): ein weiterer Beweis für die Bedeutung und die engen Beziehungen der Familie im Hzm. Einige ihrer Mitglieder waren dort beigesetzt, und während der ganzen hier beschriebenen Zeit sind immer wieder Damen aus dem Hause R. in dieses Kl. eingetreten oder standen ihm vor. Auch wurde es von der Familie mehrmals großzügig dotiert. Grabstätten der Herren von R. sind nicht mehr erhalten, doch waren sie i.J. 1715 offenbar noch zu sehen.
IV.
Was die Entwicklung der Familie angeht, so teilte sie sich schon gegen die Mitte des 13. Jh.s zum ersten Mal auf, als sich unter Arnold II. (1266-1269) die Herrschaft Hüncheringen verselbständigte, während dessen Vetter Gilles II. (1264-1304) und seine Nachkommen in R. regierten. Die Linie Hüncheringen und der daraus stammende Zweig der Herren von Berwart starben gegen Ende des 14. Jh.s aus.
Während die Burg R. bis zum Ende des Alten Reiches der zentrale Ort der Herrschaft blieb, dehnten sich die dazugehörigen Besitzungen schon sehr früh nach allen Seiten aus. Die Erweiterungen geschahen zunächst in der unmittelbaren Umgebung und wurden erstmals i.J. 1320 von Johann dem Blinden zu einem einzigen Lehen zusammengefaßt. Etwa zur gleichen Zeit erscheint Gilles III. von R. als Herr der benachbarten Herrschaft Hesperingen, die i.J. 1271 offenbar aufgrund eines Tauschgeschäfts mit der Abtei Bonneweg an R. gelangt war. Zu Anfang des 15. Jh.s kam dann durch Heirat die Herrschaft → Useldingen im N Luxemburgs hinzu. In dieser Zeit gelang es den R.n, eine beachtliche Zahl von anderen Dörfern und festen Plätzen in der Region zu erwerben, die sie zum großen Teil als Allod besaßen oder von Luxemburg, Trier oder Lüttich zu Lehen nahmen.
Die Erwerbungen gingen jedoch bald über dieses deutschsprachige Kerngebiet hinaus. V.a. durch verschiedene Heiraten gelangten die R. in den Besitz zahlr. »welscher« Lehen in Frankreich, in Lothringen und in der Gft. Bar. Boulay, Ancerville und Chassepierre sind nur einige Beispiele. Einige von ihnen mußte der hoch verschuldete Gerhard (1439-1488) verkaufen. Andere gingen als Folge der zahlr. Kriege und Fehden der R. im Laufe der Zeit verloren. Gegen 1450 blieben von wenigen Ausnahmen abgesehen nur die Herrschaften R., → Hesperingen und → Useldingen übrig, die sich allerdings mit etwa 200 Dörfern und 20 festen Plätzen noch durchaus sehen lassen konnten und damals die »Kornkammer« des Hzm.s Luxemburg bildeten. Sie waren – bis auf → Useldingen – geogr. benachbart und daher wohl relativ leicht zu verwalten. Die Familie erlebte auch keine weiteren Aufteilungen, so daß der gesamte Besitz zusammenbleiben konnte.
Angesichts ihres relativ bedeutenden Territoriums wundert es nicht, daß die Herren von R. bald über die Rolle eines kleinen Adelsgeschlechts hinauswuchsen und auch die anderen damals üblichen Instrumente der Familienpolitik einsetzten. Von ihren zahlr. Kriegszügen war schon die Rede, und auch ihr Fußfassen in Domkapiteln und Kl.n wurde erwähnt. Was ihre Heiraten angeht, so betrafen sie zunächst wohl Familien der näheren Umgebung. Dazu gehörten die Herren von Sierck, Elter, Bourscheid usw. Wie in diesen Fällen üblich, konnten die Herren von R. von solchen Verbindungen profitieren und erwarben eine ganze Anzahl einträglicher Güter und Herrschaften in und um Luxemburg. V.a. Johann III. (1415-1439) kam durch seine Heirat mit Irmengard von Boulay an die dortige Herrschaft sowie an Kronenburg, Neuerburg und v.a. an → Useldingen.
Die Lage R.s an der Sprachgrenze führte dazu, daß sich die Familie mit ihren Konnubien auch nach dem frz. Raum hin orientierte. Das Niveau dieser Verbindungen ging bald weit über das einer gewöhnlichen Landadelsfamilie hinaus: Gilles IV. (1359-1380) heiratete Jeanne de Châtillon, die mit Familien des frz. Hochadels verwandt war und einige Besitztümer in der Champagne in die Ehe brachte. Sein Sohn Johann II. (1380-1408) ehelichte Mahaut de Crancey, die u. a. von den Gf.en von Bar und den Bourbonen abstammte; auch sie bereicherte die Herren von R. mit einigen frz. und lothringischen Lehensgütern. Gerhard fand dann mit der oben erwähnten Margareta von → Nassau-Saarbrücken seine Frau im Umfeld des dt. Hochadels. Diesen »Aufstieg« versuchte er zu besiegeln, indem er seine Töchter mit Mitgliedern der Familien von → Moers und von → Sayn-Wittgenstein verh.
Das führte zu Querverbindungen mit einigen anderen Familien der Reichsmatrikel, die Gegenstand des vorliegenden Handbuchs sind. Neben den gen. Gf.en bzw. Herren von → Moers und von → Virneburg sind hier die Familien von Kriechingen (Créhange) und → Finstingen (Fénétrange) zu nennen.