Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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RHEINECK

B. Rheineck

I.

Namentlich rückgreifend auf das Amt des kölnischen Bgf.en erhielt die Kombination aus dazu gehörigen Pertinenzien und Lehn- sowie Allodialgut in jüngerer Zeit die Bezeichnung »Bgft. R.«. Eine genauere Betrachtung des Eigentums- und Besitzstands ermöglichen erst zwei Besitzverzeichnisse, das sog. Braune R.er Buch (Einträge von 1398-1477) und das sog. Rote R.er Buch (1494).

Mit ihren verstreuten, im Gebiet zwischen Koblenz und Sinzig liegenden Gütern und Rechtstiteln – unberücksichtigt bleiben hier der Besitzstand der Seitenlinie zu → Bruch (vgl. dazu C.) und die letztlich erfolglosen Ansprüche auf das Erbe Friedrichs von Tomburg (vgl. A.III) – entsprach die Bgft. im SpätMA einer für Region und Zeit typischen niederadeligen Herrschaft. Burg → R. und die darunter liegende Talsiedlung blieben dabei bis zum Aussterben der Familie von → R. 1539 Eigentum der Kölner Kirche. Versuche insbes. Bgf. Johanns II., sich aus der Lehnsabhängigkeit zu lösen und R. als sein Eigentum zu betrachten, führten 1300 zu schweren Auseinandersetzungen. Eine Belagerung der Burg durch die Ebf.e von Köln, Trier und Mainz im folgenden Jahr 1301 während des »Rheinischen Zollkriegs« blieb erfolglos, da Kg. Albrecht seinem Parteigänger Johann mit einem Entsatzheer zu Hilfe kam und die Belagerer zum Abzug zwang. Dennoch ist den Ausführungen Ebf. Wikbolds von Köln, mit denen dieser seine Rechtsansprüche auf → R. darlegte, nicht widersprochen worden: Wohl schon i.J. zuvor hatte dieser darauf verwiesen, daß die Burg im 12. Jh. unter Domdekan/Ebf. Philipp errichtet worden und zusammen mit dem Burgberg reines Eigentum und ligisches Offenhaus der Kölner Kirche war. Darüber hinaus bezögen die – auch nicht aus der Familie von R. stammenden – Burgmannen und das restliche Personal wie auch der Bgf. selbst Einkünfte von der kölnischen Kirche, hätten zudem auch schon sein Vater und Großvater die kölnische Eigentümerschaft anerkannt und die Schlüssel förmlich übergeben sowie den Treueeid geschworen. Zur Burg gehörten spätestens im 14. Jh. Weinberge und ein Fischteich.

Neben diesen Lehen des Ebf.s von Köln als Dienstherrn besaß die Familie Lehen der Ebf.e von Trier (ein Drittel des Weinzehnten zu Andernach mit verschiedenen Gebäuden, drei Morgen an Weinbergen in Breisig und ein Hof, Herrschaft → Bruch in der Eifel mit Burg und Dorf, Turm und Hof in Klüsserath) und Mainz (ein Mannlehen auf die Zolleinnahmen in Oberlahnstein), des Domstifts Bamberg (St. Georgenhof in Urmitz mit Pertinenzien, St. Georgenhof in Winningen), des Essener Frauenstifts (die Hälfte der Vogtei Breisig), des Pfgf.en bei Rhein (ein Mannlehen auf die Zolleinnahmen in Kaub), Hzg. Wenzels von Luxemburg und Brabant (18 Morgen Ackerland und acht Morgen Weinberg in Lützingen), der Gf.en von → Katzenelnbogen (ein Achtel der Herrschaft Olbrück) sowie von den Herren von Kronenburg (ein Mannlehen und Anteile an verschiedenen Fruchtzehnten).

Der eigtl. Schwerpunkt der Herrschaft und einträglichste Teil war der vor 1382 von der Familie von Eich angekaufte Besitzkomplex Obermendig mit Volkesfeld, Renbach und Trimbs, wo sich allodiale Besitztümer und Herrschaftsrechte konzentrierten. Hinzu kamen schon ältere Allodien in Lützingen, Kell, Andernach, Breisig und Niedermendig. Trotz Gerichts- und Vogteihoheiten (Hoch- und Niedergericht in Obermendig, Volkesfeld, Renbach und Trimbs, Hofgericht in Mertloch und Urmitz, Vogtei in Breisig, Niedermendig, Obermendig und Trimbs) gelang eine Verdichtung zu einer Kleinterritorialherrschaft aber nicht. Schließlich lassen sich kleinere Besitzungen und Rechte in Wehr, Rübenach und Rodder nachweisen.

Nach Aussterben der Bgf.enfamilie von R. mit Jakob II. 1539 kam die Bgft. nach Erbstreitigkeiten und dem zwischenzeitlich 1546 eingesetzten Friedrich von Metternich zu Brohl schließlich 1571 an den Enkel seiner bereits 1509 verstorbenen Schwester Mezza, Samson von Warsberg (heute Varsberg). Philipp von Warsberg verkaufte sie 1654 an den österr. Gf.en Rudolf von Sinzendorf, der mit ihr Sitz und Stimme im westfälischen Reichsgf.enkollegium des Reichsfs.enrats des Reichstags und im kurrheinischen Reichskreis erhielt. 1803 kam R. mit 165 ha und 94 Einw.n an Frankreich, 1815 an Preußen und 1946 an Rheinland-Pfalz.

II.

Über einen Hof, dessen Ausformung und Entwicklung können keine konkreten Angaben gemacht werden; angesichts der sozialen Stellung der Bgf.en darf bezweifelt werden, ob es Vergleichbares überhaupt gegeben hat. Die wenigen seit 1300 gen. Personen – Turmhüter, Pförtner, Wächter und ein Kaplan – gehören zur Burg. Zu den seit dem 14. Jh. zahlr. und mit Burglehen ausgestatteten Burgmannen gehörten in der Regel Mitglieder von Familien aus der nahen und in wenigen Fällen auch wenig entfernteren Umgebung (Eich, Geisbüsch, Lützingen, Kray, Lahnstein, Diez).

Quellen

Siehe A. Rheineck.

Siehe auch A. Rheineck. – Fabricius, Wilhelm: Die Karte von 1789. Einteilung und Entwickelung (sic!) der Territorien von 1600 bis 1794, Bonn 1898 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, 12,2 = Erläuterungen zum Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, 2), S. 224 und 226. – Köbler, Gerhard: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, 7., vollst. überarb. Aufl., München 2007, S. 567. – Kossin, Wilhelm: Die Herrschaft Rheineck. Wirtschaftliche Grundlagen einer Adelsfamilie im 15. Jahrhundert, Köln u. a. 1995 (Rheinisches Archiv, 134). – Wallner, Emil: Die kreissässigen Reichsterritorien am Vorabend des Luneviller Friedens, in: Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Geschichtsforschung, Erg.-Bd. 11 (1929) S. 681-716, hier S. 700. – Wolff, Carl: Die unmittelbaren Theile des ehemaligen römisch-deutschen Kaiserreiches nach ihrer früheren und gegenwärtigen Verbindung, Berlin 1873, S. 95.