Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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RHEINECK

A. Rheineck

I.

Namengebend ist Burg → R. über der am unteren Mittelrhein gelegenen Kleinstadt Bad Breisig (Lkr. Ahrweiler, Rheinland-Pfalz, D). Nach einer ersten Burg dieses Namens benannte sich Gf. Otto I. von → Salm (geb. um 1080, gest. 1150, Sohn des 1088 verstorbenen Gf.en Hermanns I. von → Salm, auch Gegenkg.), der um 1115 Gertrud, die Wwe. des lothringischen Pfgf.en Siegfried (von Ballenstedt, Pfgf. 1099-1113), heiratete. Seine erstmals 1126 (nicht 1129!) nachgewiesene Betitelung als Gf. von R. – nicht zu verwechseln mit dem fränkischen Gf.engeschlecht von → Rieneck! – dokumentiert nicht etwa eine Gft. R., sondern eine Kombination aus dem von → Salm herrührenden Gf.entitel einerseits und entweder dem aus einer seitens Ottos und seiner Ehefrau für deren Sohn Wilhelm von Ballenstedt eingeforderten Nachfolge im Pfgf.enamt resultierenden Anspruch oder gar Eigentumsrechten auf und an Burg → R. andererseits. Die über drei Jahrzehnte teils milit. fortges. Bemühungen Ottos von R. um die Anerkennung der lothringischen bzw. dann rheinischen Pfgf.enwürde in Stellvertretung für seine Stiefsöhne und letztlich für seinen eigenen Sohn Otto II. endeten schließlich mit seinem Tod i.J. 1150 (Otto II. war zuvor 1148 oder 1149 in Haft verstorben). Bereits im folgenden Jahr 1151 belagerte Kg. Konrad III. neben Burg Cochem auch Burg → R., die niedergebrannt wurde. Erneute Versuche Pfgf. Konrads (von → Staufen, Pfgf. 1156-1195), die Ruinen von → R. als pfgfl. Amtsgut gegen den in Italien weilendenden Kölner Ebf. Rainald zurückzugewinnen, scheiterten endgültig 1164 an milit. Gegenmaßnahmen des Kölner Domdekans Philipp von Heinsberg, der die Anlage in Besitz nahm und neu befestigen ließ. Nach diesen Ereignissen wurde die Eignerschaft des Erzstifts Köln nicht mehr in Frage gestellt. Kölnische Ministerialen, die sich demnach amtsweise von R. nannten, dürften schon kurz danach von den Ebf.en eingesetzt worden sein, wenngleich sie nicht vor 1190 nachzuweisen sind. Das Amt eines diesen Burgmannen vorangestellten, eindeutig von Beginn an der Ministerialität entstammenden Bgf.en von R. läßt sich erstmals 1200 belegen (vgl. dazu unten IV.).

II.

Bei Aufstellung der Reichsmatrikel 1521 lebten aus der ehem. zahlr. Familie der Bgf.en von R. nur noch zwei männliche Vertreter, nämlich der Trierer Domkanoniker Christoph und Jakob (II.), der 1539 ohne männliche Nachkommen sterben sollte. Bereits seit Ende des 13. Jh.s lassen sich Versuche der R.er Bgf.en beobachten, sich aus der kölnischen Ministerialität lösen zu wollen, ohne die zugehörigen Amtsgüter und -besitzungen aufzugeben. Teils nach gewaltsamen Auseinandersetzungen (Belagerung von → R. 1301, Entsatz durch Kg. Albrecht) erfolgte vertragliche Regelungen legten 1301 und nochmals 1302 fest, daß R. kölnisches Allod und ligisches Offenhaus der Kölner Kirche, der jeweilige Bgf. und die Burgmannschaft grundsätzlich der kölnischen Ministerialität anzugehören hatten. Im Gegenzug bestätigte der Kölner Ebf. die Erblichkeit der Bgft. gemäß kölnischem Lehnsrecht. Weitere Regelungen von 1382, in denen festgelegt wurde, daß diese Erblichkeit sich nur auf jeweils einen, bei Ausbleiben oder unklarer Primogenitur ggf. vom Ebf. auszuwählenden männlichen Nachkommen beziehen sollte, blieben angesichts der faktischen Realteilung im wesentlichen ohne Wirkung.

Aus der Familie sind nur wenige Personen zu bes. oder gar überregionaler Bedeutung gelangt. Hervorgehoben zu werden verdienen Jakob (II., gest. 1539), der 1534 das Amt eines Ritterrichters des Hzm.s Luxemburg erhielt, und Christoph, der nach einer längeren Karriere im Trierer Domkapitel schließlich als Domdekan (1533-1535, gest. 1535) ein höchst beeindrukkendes Grabdenkmal im Trierer Dom hinterließ.

III.

Die Bgf.en führten ein unter goldenem Schildhaupt rot-weiß gerautetes Wappen, darüber der Helm mit weißem wachsenden, auffliegenden Schwan und rot-weißer Decke. Das Grundmotiv der Rauten auf weißem Grund fand Eingang in das 1991 geschaffene Wappen der Ortsgmd. Ehlscheid (Lkr. Neuwied, Rheinland-Pfalz), in der die Bgf.en von R. im SpätMA einen Hof besaßen.

Neben dem namengebenden → R. sind die Bgf.en noch mit mehreren Burgen in Verbindung zu bringen: R.ische Ansprüche nach dem Tod Friedrichs von Tomburg 1420 auf die Anlagen Tomburg und das erst 1396 errichtete Miel blieben von wechselhaftem Erfolg und nach Jahrzehnten letztlich erfolglos. Ähnliches galt für das 1442 von Kg. Friedrich IV. (ab 1452 Ks. Friedrich III.) und noch 1473 erneut als Reichslehen zur Hälfte an Dietrich von R. ausgegebene Landskron, das zusammen mit einer Hälfte der gleichnamigen Herrschaft und dem Ort Königsfeld dennoch seinem Zugriff entzogen blieb. Wesentlich deutlicher war dagegen die Verbindung zur in der Eifel gelegenen Herrschaft → Bruch mit der gleichnamigen, erstmals 1243 belegten Burg, die 1423 Johann V. von R. über seine Ehe mit Katharina von Daun vom Trierer Ebf. Otto erhalten hatte, wobei er sich schon 1421 als Herr zu Bruch betitelte. Zu diesem Lehen gehörten auch »Turm und Hof« in Klüsserath, womit die wohl vor 1270 von den Herren von → Bruch errichtete Burg gemeint war. Wie dendrochronologische Untersuchungen ergaben, dat. das Kegeldach des Bergfrieds von → Bruch auf das Jahr 1449 (mutmaßlich ebenso das Dach des nordöstlichen Eckturms), womit Baumaßnahmen unter den Bgf.en von R. wenigstens in diesem Fall eindeutig nachgewiesen sind.

An Grabdenkmälern hat sich das imposante Renaissance-Denkmal für den Trierer Domdekan Christoph von R. (1533-1535, gest. 1535) erhalten, das von ihm selbst konzipiert worden war und sich ursprgl. im Trierer Dom, heute im Rheinischen Landesmuseum Trier befindet. An der Außenseite der neugotischen Pfarrkirche St. Johann Baptist in Brohl (-Lützing) wurde nach der Auffindung 1951 die ebenfalls sehr aussagekräftige Grabplatte der Wild- und Rheingf.in Johannetta, Ehefrau Jakobs I. von R. und nach dessen Tod 1500 in zweiter Ehe Gattin Gf. Philipp Beyssels von Gymnich (gest. 1516), angebracht, deren vier (von insgesamt acht) ausgearbeitete Wappenschilde allerdings nicht das R.er Wappen zeigen. Eine eigene Grablege haben die Bgf.en offensichtlich nicht besessen. Bildliche Darstellungen von Angehörigen der Familie sind mit Ausnahme des erwähnten Grabsteins der Johannetta von R. bisher nicht bekannt geworden.

IV.

Erster eindeutig belegter Bgf. von R. ist Heinrich (Henricus burgravius de Rineggen), der in einer Urk. des Kölner Ebf.s Adolf I. für das Kl. Heisterbach aus dem Jahr 1200 als Zeuge fungiert; möglicherw. ist er identisch mit einem bereits seit 1194 ohne weiteres Epitheton bekannten Heinrich von R. Dabei ist von entscheidender Bedeutung für die Bestimmung seiner sozialen Zugehörigkeit, daß er an erster Stelle unter den kölnischen Ministerialen (ministeriales sancti Petri) angeführt wird.

Die Generationenfolge in den folgenden 50 Jahren läßt sich bei unzureichendem Quellenmaterial nicht eindeutig erschließen. Nach einem etwa zeitgl. Bgf.en Johann (1213-1229) findet sich erst nach einer Lücke von mehr als 15 Jahren ein weiterer Heinrich (II., 1245-1247) in diesem Amt, gefolgt von einem Dietrich (1263-1280). Der diesen folgende Johann II. (1285-1304, verh. Elisabeth von → Isenburg-Arenfels) geriet in tiefgreifende Auseinandersetzungen mit Ebf. Wikbold von Köln, anläßlich derer der Kölner Bf. i.J. 1300 schriftlich ausführte, daß schon Vater und Großvater Johanns (also mutmaßlich Dietrich und Heinrich II.) R. von Köln zu Lehen erhalten und als solches anerkannt hätten. Über den gleichnamigen Sohn Johanns II., Johann III. (1311-1351, verh. 1. Isengard von → Isenburg-Braunsberg, 2. Margarete von Hammerstein), kam das Bgf.enamt an dessen Söhne Johann IV. (1368-1381) und Heinrich III. (1368-1416/17, verh. Irmesind von Tomburg), die beide den Amtstitel führten. Da Johann IV. 1381 kinderlos enthauptet wurde, verblieb einzig der ältere der beiden Söhne Heinrichs III., Johann V. (1404-1460, verh. Katharina von Daun), für die Nachfolge. Bis hierhin ist keinerlei Linienbildung innerhalb der Familie von R. zu beobachten, da – soweit bis auf wenige nicht lösbare Fälle erkennbar – die jüngeren Söhne stets für geistliche Ämter bestimmt wurden und ein Mangel an männlichen Nachkommen nicht vorkam. Mit den Ansprüchen auf die Erbschaft des 1420 gest. Friedrich von Tomburg und dem erbweisen Eintritt in das trierische Lehen Herrschaft → Bruch änderte sich dies erstmals: Von den Söhnen Johanns V. fiel Dietrich II. (1438-1470/71, verh. Mezza von → Isenburg) die Bgft. im eigtl. Sinn zu, während Peter (1441-1478, verh. 1. Blancheflor von Boppard, 2. Eva von Rollingen) → Bruch und die Anteile am tomburgischen Erbe verblieben. Beide – Dietrich II. und Peter – werden in der Urk. der Erblandesvereinigung der kurkölnischen Landstände aus dem Jahr 1463 mit dem Titel Bgf. von R. bezeichnet, was darauf hinweist, daß spätestens zu dieser Zeit der Amtsname zum Geschlechternamen geworden war.

Die dadurch neu entstandene Linie der Bgf.en von R., Herren zu → Bruch und Tomburg, sollte allerdings nur für eine einzige weitere Generation Bestand haben: Zwar hatte Peter insgesamt acht Kinder und davon fünf Söhne, doch starb ausgerechnet der als Nachfolger vorgesehene Philipp (1490-1520, verh. Magdalena von → Salm) kinderlos. Da von den anderen vier Söhnen zwei (Peter, Christoph) erwiesenermaßen geistliche Ämter ausübten und die anderen beiden (Anton, Johann) jedenfalls keine männlichen Nachkommen hinterließen, erledigte sich die Seitenlinie zu → Bruch-Tomburg nach wenigen Jahrzehnten. Letzter männlicher Vertreter war der Trierer Domdekan Christoph von R., der 1535 verstarb (vgl. IV.).

Nur für zwei Generationen und faktisch vier Jahre länger bestand die Hauptlinie fort. Nach dem Tod Dietrichs II. folgte der wohl ältere Sohn Jakob I. (1475-1504, verh. Wild- und Rheingf.in Johannetta) und auf diesen wiederum der gleichnamige Sohn Jakob II. (1503-1539, verh. 1. Wilhelmine von Einenberg, 2. Elisabeth von Kriechingen [heute Créhange]), dessen beide Ehen aber kinderlos blieben. Nach seinem Tod 1539 fiel die Bgft. R. dementsprechend über seine bereits 1509 verstorbene Schwester Mezza an deren Sohn Philipp von Warsberg (heute Varsberg).

Die Eheverbindungen wurden somit ganz überwiegend im selben sozialen Milieu geschlossen. Während allerdings männliche Vertreter aus der Familie von R. durchaus weibliche Mitglieder aus Gf.enfamilien heirateten, traten der umgekehrte Fall und damit eine Standesbesserung für die Nachkommen nicht ein.

Quellen

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Brinken, Bernd: Die Politik Konrads von Staufen in der Tradition der Rheinischen Pfalzgrafschaft. Der Widerstand gegen die Verdrängung der Pfalzgrafschaft aus dem Rheinland in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts, Bonn 1974 (Rheinisches Archiv, 92), S. 167-199. – Friedrichs, Jacob: Burg und territoriale Grafschaften, Diss. phil. Bonn 1907, S. 53. – Das Grabdenkmal des Christoph von Rheineck. Ein Trierer Monument der Frührenaissance im Zentrum memorialer Stiftungspolitik, hg. von Peter Seewaldt, Trier 2000 (Schriftenreihe des Rheinischen Landesmuseums Trier, 19) (mehrere Beiträge). – Mering, Friedrich E. von.: Geschichte der Burgen, Rittergüter, Abteien und Klöster in den Rheinlanden und den Provinzen Jülich, Cleve, Berg und Westphalen nach archivarischen und anderen authentischen Quellen gesammelt und bearbeitet, 12 H., Köln 1833-1861, hier Bd. 1, 1833, S. 36-45. – Möller, Walther: Stamm-Tafeln westdeutscher Adels-Geschlechter im Mittelalter. NF, Tl. 1, Darmstadt 1950 [unv. ND Neustadt an der Aisch 1996 (Bibliothek klassischer Genealogie, 2)], S. 50 f. mit Taf. 35. – Müller, Jörg R.: Graf Otto I. von Rheineck (1113/21-1150). Handlungsspielräume eines Adligen im 12. Jahrhundert, in: Porträt einer europäischen Kernregion, hg. von Franz Irsigler und Gisela Minn, Trier 2005, S. 47-69. – Stramberg, Christian von: Das Rheinufer von Coblenz bis Bonn. Historisch und topographisch dargestellt, Bd. 5, Coblenz 1858 (Denkwürdiger und nützlicher Rheinischer Antiquarius […]. Abth. 3, 5), S. 490-588. – Wegeler, Julius: Beiträge zur Specialgeschichte der Rheinlande. Die Schlösser Rheineck und Olbrück, die Burgen zu Burgbrohl, Namedy und Wassenach, die Schweppenburg und Haus Kray, Coblenz 1878, S. 1-72 (erg. und aktualis., jedoch um die Urkundenanlagen und Abbildungstafeln gekürzter ND von: Wegeler, Jul[ius]: Die Burg Rheineck, ihre Grafen und Burggrafen. Ein Beitrag zur Special-Geschichte der Rheinlande, Coblenz 1852).