Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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REICHENSTEIN

B. Reichenstein

Die Walpoden von der Neuerburg nennen sich erstmals 1332 nach der Burg → R., die ein Jahr zuvor, 1331, nach einer verlorenen Fehde Wilhelm von Braunsberg, Gf. zu Wied als Lehen aufgetragen wurde. Von einem Anteil der Herren von → Virneburg, Rennenberg und Uetgenbach an der Burg → R. ist in der Urk. von 1331 keine Rede. Auch die Mitbelehnung der Blutsverwandten (consanguinei), die sich 1256 an der Burggründung unweit von → R. beteiligten spielte bei der wohl vor 1330 erfolgten Neugründung der Burg → R. keine Rolle. In der Folgezeit behaupteten sich die Walpoden von er Neuerburg bis zu ihrem Aussterben zu Beginn des 16. Jh.s als alleinige Inhaber der von den Gf.en von Wied zu Lehen gehenden Burg Infolge der Gründung der Burg → R. verlor der Besitz der Walpoden auf der saynischen und nach 1250 ebfl.-kölnischen Neuerburg im Fockenbachtal (Kr. Neuwied) zunehmend an Bedeutung. Ludwig IV., Herr zu R., veräußerte am 29. Aug. 1335 sein Haus und seine Hofstatt auf der Neuerburg, die neben der Kapelle lagen, für 250 Mark Kölner Währung an den Kölner Ebf. Walram von Jülich. Ungeachtet dieses Verkaufs verfügten die Herren von → R. noch über ein weiteres Haus auf der Neuerburg, denn 1470 verschrieb Wilhelm II. von R. seiner Gattin Katharina von → Sayn-Wittgenstein all sein Gut auf der Neuerburg (huys, hoff, hoffstede uff der burg) als Wittum.

Die kleine Herrlichkeit R., die zu den kleinsten im Reich zählte, umfaßte 1480 lediglich das von den Ringmauern der Burg umgebene Areal sowie einen Streifen von zweieinhalb Fuß um die Ringmauer. Der Streubesitz der Herren von → R. konzentrierte sich im Westerwald und – abgesehen von einem Hof in Sinzig am rechten Ufer des unteren Mittelrheins. Die Besitzungen erstreckten sich vom Neuwieder Becken im SW (Heimbach-Weis) in nordwestliche Richtung im unteren Mittelrheintal bis nach Sinzig (Kr. Ahrweiler), Unkel und Erpel (Kr. Neuwied). Im Gebiet des rheinischen Westerwaldes besaßen die Herren von → R. Güter und Rechte in Thalhausen, Anhausen, Giershofen, Raubach, Bonnefeld, Niederbreitbach, Stopperich, Honnefeld, Freirachdorf, Nieder- und Oberdreis, Hilgert, Beroth, Weroth, Oberähren, Flammersfeld, Niederwambach und Lichtenthal. Einen weiteren Besitzschwerpunkt bildeten Güter in der Kroppacher Schweiz im Umland von → Hachenburg: Limbach, Atzelgift, Hommelsberg, Stein-Wingert, Moersbach, Altburg, und Helmeroth. Unweit ihrer Stammburg R. konnten die Herren von → R. zumindest kurzfristig (1355-1357) Pfandrechte an dem 1357 zur Stadt erhobenen Ort Dierdorf in der Gft. Wied erlangen. Schriftquellen, die die Existenz einer Talsiedlung am Fuß des Burgberges von → R. belegen, sind nach bisherigem Kenntnisstand nicht bekannt. Ein Freiheitsbrief für die Bewohner der wenigen Höfe unterhalb der Burg ist nicht überliefert. Im Unterschied zu Burgsiedlungen benachbarter Dynastenfamilien (z. B. → Isenburg, Dierdorf und Altwied) unterblieb in R. die Befestigung der Talsiedlung im Umfeld der Burg.

Ein 1409 als Erbe an die Herren von → R. gelangter Anteil an der Reichsburg und der Burggft. Hammerstein ging bereits 1410 an Kurtrier verloren. Burg und Herrschaft Kerpen in der Hocheifel (Kr. Daun), die 1504 als kurtrierische Lehen an Heinrich II. von R. und seine Gattin Margarethe von Sombreff ausgegeben wurden, fielen nach Heinrichs Tod 1506 an die Gf.en von → Manderscheid- → Blankenheim. Offenbar verfügten die Herren von R. in ihrer Burg über eine Münzstätte, da am 15. Juni 1478 der Ritter Rolman von Düsternau von Heinrich von R. mit der Münze zu → R., einem Anteil an den Zoll zu Anhausen sowie verschiedenen Naturaleinkünften belehnt wurde.

Lehen hatten die Herren von → R. von den Erzstiften Trier und Köln, dem Domkapitel zu Köln, den Hzg.en von Jülich-Berg sowie den Gf.en → Sayn, Wied und → Katzenelnbogen. Bedeutendste weltliche Lehnsherren waren die Gf.en von Wied, die seit 1331 die Lehnshoheit über die Stammburg → R. innehatten. Als erbliches Lehen der Gf.en von Wied verfügten die Herren von → R. über das Walpodenamt in der Niedergft. Wied.

Für die Zeit vor 1400 erlaubt die recht dürftige urkundliche Überlieferung keine zuverlässigen Aussagen über die Inhaber von Burglehen zu → R. Am 12. Feb. 1402 belehnte Wilhelm I. Walpode Herr zu R. (gest. 1439) den Ritter Gerhard Nail von Hattert mit dem Hof zu Lichtenthal und nimmt ihn und seine Erben in die Burgmannschaft zu → R. auf. Aus der Zeit Wilhelms II. von R. sind mehrere Burglehensbriefe überliefert: 1453 erhielt Johann von Lupsdorf gen. Francken als Burgmann zu → R. das Haus innerhalb der Burg das zuvor Johann von Ascheid besessen hatte. 1460 wurden Wilhelm und Friedrich von Seelbach, 1461 Rolmann von Düsternau und 1464 Konrad von Hattstein. 1478 werden als Inhaber von Burglehen zu → R. Rolmann von Düsternau, Gotthard von Dürrenbach und Godert Laner von Breitbach erwähnt.