REICHENSTEIN
I.
Namengebend für die Familie von R. ist die im ersten Drittel des 14. Jh.s auf einem Bergsporn über dem Holzbachtal unweit von Puderbach (Kr. Neuwied) angelegte Burg → R. Urkundlich wird die Burg erstmals am 21. Dez. 1331 als hus zo Richinstein erwähnt, als Ludwig III. Walpode von der Neuerburg (gest. 1342) sie nach einer Fehde Wilhelm von Braunsberg, Gf. von Wied zu Lehen aufträgt. Sehr wahrscheinlich ist jener Ludwig aus der Familie der Walpoden von der Neuerburg Initiator der Burggründung. In einer am 7. Nov. 1332 ausgestellten Urk. bezeichnete sich Ludwig Walpode von der Neuerburg, erstmals als Herr zu R. (Richinsteyn). Die Annahme, daß es sich bei Ludwig III. Walpoden von der Neuerburg um den Gründer der Burg → R. handelt, bestätigt eine 1342 von dessen Sohn, Ludwig IV. von R. für den Gf.en von → Sayn ausgestellte Urk., in der er den Burgbau zu R. seinem Vater zuschreibt.
Entgegen der in der Literatur gelegentlich vertretenen Auffassung, die Burg sei bereits Mitte des 13. Jh.s entstanden, handelt es sich – wie archäologische Funde und die Baugestalt unzweifelhaft belegen – um eine Burggründung der ersten Hälfte des 14. Jh.s. Die Identität der als stattliche Ruine erhaltenen Burg → R. mit einer in den Schriftquellen 1256 bezeugten Burggründung ist mehr als zweifelhaft. Eine am 26. Feb. 1256 erwähnte Burggründung im Kirchspiel Puderbach erfolgte wohl nicht am Standort der Burg → R., sondern auf einem 300 m östlich gelegenen Bergsporn. Als Initiatorn der zu errichtenden Burg, die 1256 auf allodialem, dem Kölner Ebf. zu Lehen aufgetragenen Besitz entstehen sollte, aber offenbar nicht über die Anfänge hinauskam, werden ein nicht namentlich gen. Edelherr aus dem Geschlecht der Walpoden, und Ernst von → Virneburg sowie ihre Blutsverwandten (consanguineis) Rorich von Rennenberg, Gerlach von Uetgenbach, Heinrich von Ascheid, der Vogt zu → Hachenburg, Heinrich von → Blankenberg und Johannes von Andernach aufgeführt. Namengebender Sitz der Walpoden war die im zweiten Viertel des 12. Jh.s gegr. Neuerburg (Kr. Neuwied), die durch die Ehe der Mechthild von Landsberg (gest. 1281) mit Heinrich III. von → Sayn aus dem Besitz der Lgf.en von Thüringen an die Gf.en von → Sayn überging. Rorich von der Neuerburg, der sich in einer 1219 ausgestellten Urk. erstmals als Walpode der Gft. Wied bezeichnet – die Amtsbezeichnung Walpode bildet in späteren Urk.n einen Bestandteil des Geschlechternamens –, zählte zu den bedeutendsten Lehnsleuten der Gf.en von → Sayn. Er entstammt sehr wahrscheinlich dem edelfreien Geschlecht der Herren von Nister, deren zu Beginn des 13. Jh.s zerstörte Stammburg sich im Nistertal unweit von → Hachenburg (Westerwaldkreis) befand. Für Rorichs Herkunft aus diesem Geschlecht sprechen nicht nur Besitzrechte im Kirchspiel Puderbach sondern auch sein Anteil an der Grundherrschaft Nister. Der erste bekannte Träger des Cognomens de Nistere ist ein Dietfried, der um 1117 eine Urk. des Trierer Ebf.s Bruno (1101-1124) bezeugt.
Nachdem Ludwig IV., der Sohn Ludwigs III. von R., 1335 seinen Burgsitz zu Neuerburg an den das Erzstift Köln veräußert hatte, verfügte er im Umfeld der Burg lediglich noch über einige umliegende Höfe (Hegerhof, Höfe in Waldbreitbach und Kurtscheid). Einen neuen Herrschaftsmittelpunkt bildete die die Burg → R., in deren Nachbarschaft die Walpoden über umfangr. Streubesitz verfügten, den sie jedoch nicht zu einer geschlossenen Herrschaft vereinigen konnten. Chronikalische Nachrichten zur Geschichte der Walpoden von der Neuerburg und der von ihnen abstammenden Herren von R. fehlen.
II.
Zehn Jahre vor der Aufstellung der Reichsmatrikel von 1521 waren die Dynasten von R. mit dem Tod des Kölner Domherrn Johann von R. (gest. 1511) im Mannesstamm erloschen. Als Rechtsnachfolger von Johanns Bruder Heinrich II. von R. (gest. 1506) trat 1508 Gf. Dietrich von → Manderscheid- → Blankenheim in Erscheinung, der im Okt. 1506 die Wwe. Heinrichs II. von R., Margarethe von Sombreff geheiratet hatte und als Vormund von Heinrichs Tochter Klara von R. agierte. In einem mehrjährigen Rechtsstreit unterlag Gf. Dietrich von → Manderscheid- → Blankenheim schließlich dem Gf. Johann von Wied, der die Herrschaft R. seit 1511 als heimgefallenes Lehen betrachtet hatte und schließlich 1523 R. einzog. Im Gegenzug erhielt Dietrich von → Manderscheid- → Blankenheim eine Entschädigung von 1600 Goldfl. Burg → R. und die kleine Reichsstandesherrschaft R. gehörten zum Westfälischen Reichskreis und gelangten 1698 durch Kauf an Franz Frh. von Nesselrode, Herr zum Stein und zu Ehrenstein. Der Käufer verpflichtete sich, die wohl schon bereits seit der Mitte des 16. Jh.s verfallene und unbewohnbare Burg → R. nicht wiederherzustellen. Am 19. Dez. 1698 bewilligte Ks. Leopold dem Frh.n Franz von Nesselrode, das Steinsche und das R.ische Wappen mit dem Nesselrodschen Wappen zu vereinigen. 1702 erfolgte die Erhebung des Franz von Nesselrode und Richenstein in den Reichsgf.enstand und 1706 seine Aufnahme in das westfälische Reichsgf.enkollegium. Seit 1826 führen die Gf.en Droste zu Vischering auf Herrnstein (Rhein-Sieg-Kr.) Namen und Wappen der Gf.en von Nesselrode-R. als deren Erben.
Ludwig III. aus dem Hause der Walpoden von der Neuerburg (gest. 1342), erster Herr zu R. begleitete wie seine Vorfahren das Walpodenamt in der Niedergft. Wied. Die Inhaber dieses Amtes übten in Vertretung der Gf.en von Wied die Gerichtsgewalt aus. In einer 1366 ausgestellten Urk. wird Ludwigs Enkel, Heinrich I. von R. als Walpode der Gf.en von Wied bussen der Aldecke bezeichnet. Die Amtsbefugnisse erstreckten sich auf das alte isenburgische Gebiet der Gft. Wied nördlich von Anhausen (Kr. Neuwied), das die drei Hochgerichte Urbach, Puderbach und Rückeroth sowie die wiedischen Untertanen in den Kirchspielen Almersbach (Kr. Altenkirchen), Höchstenbach (Westerwaldkreis) und Schönenberg (Kr. Altenkirchen) umfaßte.
Verschiedene Mitglieder der Familie haben gelegentlich Dignitäten an dem Domkapitel in Köln innegehabt. Zu ihnen zählen Johann II. von R. (gest. 1477) und sein Bruder Rorich III. (gest. 1467) sowie ihre Neffen Johann III. (gest. 1511), Ludwig V. (gest. 1505) und Wilhelm III. (gest. 1506). Hermann von R. läßt sich 1381 und 1383 als Dechant zu St. Gereon in Köln nachweisen. Weitere geistliche Karrieren absolvierten Elisabeth von R. (gest. 1486), die als Äbt. dem Stift St. Cäcilien in Köln vorstand. In diesem Amt folgte ihr später die Tochter ihres Neffen, Heinrich II., Klara (gest. 1580). Elisabeths Nichte, Veronika (gest. 1544) leitete als Äbt. das Stift Elten am Niederrhein.
Lehen hatten die Herren von R. von den Gf.en von Wied, → Sayn und → Katzenelnbogen, den Hzg.en von Jülich-Berg, dem Domkapitel zu Köln, sowie den Ebf.en von Köln und Trier inne. 1331 wurde die Stammburg R. von Ludwig III. nach seiner Niederlage in einer Fehde Wilhelm von Braunsberg, Gf. von Wied, zu Lehen aufgetragen. Der Umfang des wohl recht bescheidenen Allodialbesitzes der Herren von R., der sich vornehmlich um die Burgen R. und die Neuerburg konzentrierte, läßt sich aufgrund der recht dürftigen Schriftquellen nicht ermitteln.
III.
Im Wappen führten die Herren von R. drei schräggestellte schwarze Rauten auf silbernem Grund. Das Wappen der Herren von R., das sich erstmals im Siegel Ludwigs d.Ä. von R. (gest. 1342) an einer 1339 ausgestellten Urk. anläßlich der Öffnung der Burg → R. für den Trierer Ebf. Balduin von Luxemburg nachweisen läßt, ist mit dem der Walpoden von der Neuerburg identisch.
Als Burgengründer kommen die Herren von R. lediglich als Initiatoren des im ersten Drittel des 14. Jh.s erfolgten Burgenbaus ihrer namengebenden Stammburg über dem Holzbachtal in Betracht.
Grabdenkmäler von Angehörigen der Familie von R. haben sich nicht erhalten. Ihr Erbbegräbis hatten die Herren von R. im Zisterzienserkl. Marienstatt unweit von → Hachenburg in der Kroppacher Schweiz. Zahlr. Schenkungen an den Konvent zu Marienstatt belegen die enge Bindung der Familie an die Abtei.
IV.
Wie die 1256 ausgestellte Urk. über die geplante Burggründung im Kirchspiel Puderbach nahe legt, gehörten die Walpoden von der Neuerburg, aus deren Geschlecht im ersten Drittel des 14. Jh.s die Herren von R. hervorgingen, zu den Verwandten verschiedener edelfreier Familien des Mittelrheingebietes, zu denen die Herren von → Virneburg, von Rennenberg, Uetgenbach, Ascheid, Andernach und der Vogt von → Hachenburg zählten. Im Jahre 1332 bezeichnet sich Ludwig III. Walpode von der Neuerburg erstmals als Herr zu R. Der Großvater des in der oben gen. Urk. von 1256 gen. Ludwig II., Rorich Walpode von der Neuerburg, der sich in der schriftlichen Überlieferung von 1218 bis 1227 nachweisen läßt, stammt sehr wahrscheinlich aus der edelfreien Familie der Herren von Nister, deren Güter sich um die namengebende Stammburg in der Kroppacher Schweiz (Westerwaldkr.) konzentrierten. Aus dem Erbe der Herren von Nister stammte der umfangr. Besitz, den die Herren von R. in verschiedenen Orten des Nistertales innehatten. Ihre edelfreie Herkunft ermöglichte den Herren von R. den Zugang zu Heiratskreisen bedeutender edelfreier und gfl. Familien aus dem Mittelrhein- und aus dem Lahngebiet. Lediglich in einem Fall stammte der Ehepartner aus Westfalen. Elisabeth von R. (gest. 1530), eine Tochter Wilhelms I. von R. und der Irmgard von Hammerstein, schloß am 10. Juni 1487 einen Ehevertrag mit dem Adolf von → Limburg, Herrn zu → Styrum. Aus dieser Verbindung gingen vier Kinder hervor: Wilhelm Georg, Anna (Scholasterin zu Essen) und Eilsabeth (Kapitularin zu Essen).
Ludwig IV. Walpode von der Neuerburg und Herr zu R., ein Sohn Ludwigs III., vermählte sich vor 1335 mit Ponzetta Gf.in von → Solms. Dessen Sohn, Heinrich I. von R. (1357-1366) war mit Irmgard von → Solms.verh. Nach Heinrichs Tod folgte Johann I. von R. (1375-1387) als Inhaber der Herrschaft R., dessen Gattin Elisabeth aus dem Hause der Gf.en von → Sayn stammte. Johanns Tochter, Sophia von R., war mit Gf. Gerhard von → Sayn verh. und Johanns Enkel, Wilhelm II. vermählte sich 1453 mit Katharina aus dem Hause → Sayn-Wittgenstein. Die vor 1402 erfolgte Eheschließung Wilhelms I. von R. mit Irmgard der Tochter von Wilhelm, dem vorletzten Bgf. von Hammerstein bildet die Voraussetzung für die Anwartschaft auf das Erbe eines Teils von Burg und Bgft. Hammerstein. Bereits ein Jahr nach der Besitzergreifung bemächtigte sich 1410 das Erzstift Trier des Hammerstein'schen Erbes. Heinrich II. von R. (gest. 1506), Sohn und Nachfolger Wilhelms I., erlangte durch seine eheliche Verbindung mit Margarethe von Sombreff nach dem Tod seines Schwagers Friedrich von Sombreff 1504 Burg und Herrschaft Kerpen in der Hocheifel (Kr. Daun). Nach Heinrichs Tod 1506, gelangte dieser Besitz durch die zweite Ehe Margarethes an deren Ehemann Gf. Dietrich von → Manderscheid- → Blankenheim, der am 19. Nov. 1506 vom Trierer Ebf. mit der Herrschaft Kerpen belehnt wurde. Für Klara, die unmündige Tochter Heinrichs II. von R. ließ Gf. Dietrich von → Manderscheid- → Blankenheim die Herrschaft R. 1507 durch einen Amtmann verwalten. Er mußte sich R. jedoch mit Heinrichs Bruder, den Kölner Domherrn Johann III. von R. (gest. 1511) teilen, der 1509 ebenfalls einen Amtmann zur Verwaltung der Herrschaft R. bestellte. Nach Johanns Tod 1511 verblieben Burg und Herrschaft R. zunächst in der Verfügungsgewalt Gf. Dietrichs, dessen Amtleute auf Burg → R. noch 1514 bis 1520 nachweisbar sind. Spätestens 1523 ergriff Gf. Johann von Wied von der Herrschaft R. Besitz, deren geringe Einkünfte bereits 1549 den wiedischen Kellereien Dierdorf, → Isenburg und Altwied zugewiesen wurden.
Quellen
Die wenigen erhaltenen Archivalien aus dem Archiv der Herren von R. werden im Fürstlich Wied'schen Archiv auf Schloß Neuwied sowie im Landeshauptarchiv Koblenz aufbewahrt. Besondere Beachtung verdient die Ende des 19. Jh.s von dem Wiesbadener Amtsgerichtsrat Hermann Düssel zusammengetragene Materialsammlung zur Geschichte der Herren von R. und der gleichnamigen Herrschaft (Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 700,69). Im hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden befinden sich in der Abteilung Sayn-Hachenburg ebenfalls einige Archivalien zur Herrschaft R. Codex Diplomaticus Rhenanus Regesta Wedena. Repertorium. Rheinisches Urkundenbuch, hg. von Albert Hardt, Wolfenacker 2001. – Codex Diplomaticus Rheno Mosellanus. Urkundensammlung zur Geschichte der Rhein- und Mosellande, der Nahe- und Ahrgegend und des Hundsrückens, des Meinfeldes und der Eifel, bearb. von Wilhelm Günther, 5 Tle., Coblenz 1822-1826. – Mittelrheinische Regesten oder chronologische Zusammenstellung des Quellen-Materials für die Geschichte der Territorien der beiden Regierungsbezirke Coblenz und Trier, bearb. von Adam Goerz, 4 Bde., Coblenz 1876-1886. – Schultze, Johannes: Fürstlich Wiedisches Archiv. Urkundenregesten und Akteninventar, Neuwied 1911. – Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins oder des Erzstifts Cöln, der Fürstenthümer Jülich und Berg, Geldern, Meurs, Cleve, Mark und der Reichsstifte Elten, Essen und Werden, 4 Bde., bearb. von Theodor Joseph Lacomblet, Düsseldorf 1840-1858. – Das Zisterzienserkloster Marienstatt im Mittelalter. Urkundenregesten, Güterverzeichnisse und Nekrolog, bearb. von Wolf-Heino Struck, Wiesbaden 1965 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, 18).
Literatur
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