Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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RAPPOLTSTEIN

B. Rappoltstein

I.

Zwar erscheint → Rappoltsweiler, der spätere Hauptort der Herrschaft, seit dem 8. Jh. in der Überlieferung, und eine Familie von R. ist für die Mitte des 11. Jh.s belegt, doch die Erwähnung von Teilen der späteren Herrschaft erfolgt erst einige Jahrzehnte später: 1084 schenkt Ks. Heinrich IV. aus seinem Familiengut das predium quoddam nomine Rapoldestein mit der Burg und allen Zugehörungen dem Bm. Basel. Heinrich V. erhält 1114 von diesem im Gegenzug für eine anderweitige Besitzbestätigung das castrum […] Rapolstein. Aus einer Urk. Friedrichs I. (um 1162), in der er diesen Besitztitel an Basel zurückgibt, läßt sich immerhin schließen, daß zum predium R. die Hälfte von → Rappoltsweiler gehörte. Daraus ergibt sich die Vermutung, daß die andere Hälfte des Grundes, auf dem sich → Rappoltsweiler weiterentwickeln sollte, R.er Allod war. Die Besitzentwicklung der jüngeren Linie über die Jh.e ist – wie in vielen Fällen – nicht nur dynamisch, sondern teilw. ungesichert, weswegen hier nur ein grober Überblick gegeben werden kann: Im Zentrum stand stets → Rappoltsweiler mit den drei Höhenburgen oberhalb des Städtchens: St. Ulrich (auch Groß-R.) und Hohrappoltstein (auch Altenkastel) als Basler (letzteres ursprgl. Bamberger) Lehen sowie Girsberg (wohl rappoltsteinisch, zu Zeiten als Lehen vergeben – wie auch Altenkastel). Außerdem besaßen die Herren von R. dort – neben verschiedenen Stadthöfen – auch einen größeren, zunehmend genutzten und entspr. ausgestalteten Stadtsitz. Die Gemengelage der R.er Burgen auf einem Berg war vermutlich durch die unterschiedliche Besitzgeschichte bedingt und wurde durch die gen. Teilungen von 1298, 1373 und 1419 immer wieder auch baulich aufrechterhalten. In den jeweils überlieferten Teilungsvereinbarungen, die auch für Zeitschnitte der Gesamtherrschaft bemerkenswert sind, werden jedem Teilberechtigten ein bis zwei dieser Burgen sowie ein bis zwei Teile der Stadt → Rappoltsweiler zugeordnet. Im wenige Kilometer östlich in der Ebene gelegenen, ursprgl. Murbacher Ort → Gemar – zunächst vom Lgf.en im Oberelsaß weitervergeben, dann Straßburger Stiftslehen – sammelten die R.er im SpätMA durch Kauf oder Usurpation weitere Rechte am Ort und bauten den Herrensitz sukzessive zum Schloß, ja zur zweiten Res. aus (v.a. im 16. Jh.). Im Verlauf des 13. Jh.s erhielten sie Herrschaft und Burg Hohnack von den Gf.en von Pfirt, nach deren Aussterben in männlicher Linie von Österreich zu Lehen. Dies ergänzte von S her ganz erheblich den rappoltsteinischen Besitz im Lebertal mit seinen einträglichen Silberminen bei Markirch. Schließlich wurden die Besitzungen in acht Ämter gruppiert: → Rappoltsweiler, → Gemar, Bergheim, Zellenberg, Heiteren (damit Anschluß an den Rhein), Weier im Tal, Urbeis, Markirch. Über weitere feste Plätze verfügte man u. a. mit der Judenburg, der Pflixburg und Zellenberg sowie temporäre Sitze in Weier im Tal, Weier auf'm Land und Heiteren. Stadthöfe hatten die R. außer in → Rappoltsweiler zu Zeiten in Straßburg, Colmar, Ensisheim, Egisheim und Basel. Neben den sonstigen herrschaftlichen Einkünften und den bes. im 16. Jh. sprudelnden Erträgen aus dem Bergbau war der Anteil an Weinbau und -handel um → Rappoltsweiler sehr ertragreich. Die Charakterisierung der R.er als »seigneurs des Vosges, du vignoble et des vallées« (Bischoff) ist daher auch für deren Herrschaft sehr bezeichnend.

II.

Nach Einzelbelegen herrschaftlicher Amtsträger v.a. auf der lokalen Ebene wird der personale Hof der R. erst um 1400 faßbarer, als wiederholt Hofschaffner (oder Einnehmer) und Hofschreiber in den Quellen erscheinen. Von der Hofschaffnei unterschieden wird bereits zu dieser Zeit der »Stadtschaffner« für → Rappoltsweiler – neben dem Vogt (auch Amtmann gen.) Vertreter der Herrschaft am Ort. In den anderen Ämtern finden sich, wie im SW des Reichs üblich, meist ein Vogt und ein Schultheiß für den Amtssitz sowie Schultheißen der einzelnen Ortschaften. Manche Amtleute/Vögte der dezentralen Verwaltung tragen später auch den Titel »Hofrat«. Ein Hofgericht ist ab der Mitte des 15. Jh.s bezeugt. Der Hofverwaltung im engeren Sinne stand der ebenfalls um 1400 erstbelegte Hofmeister vor; i.J. 1563 erhielt Georg von Venningen lt. seiner Bestallung als Hofmeister neben Naturalien 100 fl als Dienstlohn. Das Hofgesinde umfaßte im 15. bis 17. Jh. darüber hinaus die auch an Gf.en- und kleineren Fs.enhöfen üblichen Funktionen: (reisige) Knechte, Marstaller, Hofschmied, Karcherknecht, Hofkellner, -koch und -pfister, Hofschneider, Hofjäger und -schützen, Hausknechte und -mägde. Der Hofkaplan wird nur manchmal als Teil des Hofes verzeichnet. Für die (Begleitung der) Ausbildung der jungen Herren sind desweiteren Knappen und »Buben«, dann auch Präzeptoren erwähnt – mehrere R.er Söhne wurden an anderen, zum Teil großen Höfen ausgebildet bzw. auf »Grand Tour« geschickt. Für das Frauenzimmer sind vereinzelt eine Beschließerin und Mägde bekannt. Neben → Rappoltsweiler und seinen vier Herrensitzen ist nur in gewissen Zeiten für → Gemar als zweiter Res. eine höfische Parallelstruktur belegt. Die Fest- und Jagdkultur spielt sich in dem für Gf.en und Herren Oberdtl.s gemäßen Rahmen ab; bes. auffällig waren das Fest zur Hochzeit zwischen Ulrich von R. und Anna-Alexandrina von Fürstenberg mit mehreren Hundert Gästen im Sommer 1522 und die angeblich über drei Wochen hinweg gefeierte Doppelhochzeit von 1543 (Georg von R. mit Elisabeth von → Helfenstein und Johanna von R. mit Georg Truchseß von → Waldburg). Zu erwähnen ist noch der den Herren geleistete, zeremoniell ausgestaltete Schwur der Spielleute beim jährl. Pfeiferfest zu → Rappoltsweiler. Der R.er Hof war ein Bezugspunkt insbes. der reformatorischen Gelehrtenkultur am Oberrhein. Philipp Jacob Spener wurde 1635 in → Rappoltsweiler geb., weil sein Vater Johann Philipp zu dieser Zeit rappoltsteinischer Hofmeister war.