QUERFURT
I.
Die Bezeichnung als Herrschaft Q. ist erstmals 1395 greifbar, als bei einem Verkauf ausdrücklich die Gerichtsbarkeit in einem Ort der Herrschaft vorbehalten wird. Die Familie der Edlen von → Q. ist das einigende Band für die Ansammlung verschiedener Herrschaftstitel rund um die namengebende Burg → Q. 1224 wird Burchard IV. als burcgravius de Querenvorde bezeichnet, was allerdings auf dem Amt als Magdeburger Bgf. beruht. Gleiches gilt für die 1282 auftretende Bezeichnung der Nebenlinie von Schraplau als burcgravius in Scrapelowe. Der Kg.snähe und Bedeutung der Familie entspricht es, wenn die wohl nach 1384 entstandene Fundacio der Q.er Stiftskirche den Fs.enrang der → Q.er betont. Dem neuerlichen Bedeutungszuwachs der Familie entspricht es, wenn Gebhard XI. sich 1358 grafe von Querinvorte nennt. Diese Bezeichnung bleibt v.a. in der zweiten Hälfte des 14. Jh.s, grundsätzlich aber bis zum Aussterben der Herren von → Q., lebendig, ohne daß die Herrschaft eine Verfassungsänderung erfahren hätte. Den Kern bildet die Burg → Q., zu der weitere Besitzungen der Familie von → Q. kommen, die wie 1456 → Allstedt ebenfalls als »Herrschaft« bezeichnet werden können. Trotz der Lehnsabhängigkeit vom Erzstift Magdeburg erscheinen die Herren von → Q. nicht unter den Landständen des Erzstifts Magdeburg. Die geminderte Stellung der Herren von → Q. in ihrem Herrschaftsbereich wird an einer Bemerkung Spangenbergs deutlich, wonach nie eine Schatzung angestellt oder Ungeld eingetrieben wurde. Häufig erscheint die Bezeichnung »Herrschaft« im Verbund mit der Obergerichtsbarkeit, Dienst und Lager.
Nach dem Aussterben der Herren von → Q. 1496 und den anschließenden Auseinandersetzungen um die Herrschaft Q. (bis 1499, 1502) bildeten die magdeburgischen Lehen ein Amt innerhalb des Erzstifts Magdeburg.
Im N stieß die Herrschaft in ihrer größten Ausdehnung an die Gft. → Mansfeld und im O an das Hochstift Merseburg. Südlich und westlich gelang der Ausgriff bis in erzstiftisch-magdeburgisches Gebiet und entlang der Unstrut bis in die Lgft. Thüringen.
Der Besitz der Herren von → Q. und dessen Lehnsabhängigkeit war großen Schwankungen unterworfen, so daß ein kombiniertes chronologisches und lokales Vorgehen geboten erscheint.
Im Kernbereich um die namengebende Burg findet sich der umfangreichste allodiale Besitz, der freilich nur selten belegt ist. So lassen die Herren von → Q. 1136/37 als Gegenleistung für die Belehnung mit der Bgft. Magdeburg Güter von ihrem Eigenbesitz dem Magdeburger Ebf. auf. Mit Eigengütern der Herren von → Q. wird 1146/47 das Kl. Eilwardesdorf, dessen Vogtei die Herren von → Q. inne hatten, ausgestattet, dabei werden Obhausen (1205, 1291 als Schöffen im dortigen Landgericht), Lobitz (nordöstlich Niederschmon), Göhrendorf, Storchwitz (bei → Q.), Barnstädt, Strakendorf (südwestlich Göhrendorf), Göhritz, Lodersleben, Ludesdorf (westlich Oberwünsch), → Q., Aseleben, Ludesburg, Birkigt, Eilwardesdorf, Strobek (?) und Wälder bei → Q. gen. 1156 wird erwähnt, daß Burchard II. von Q. vom Halberstädter Bf. den Zehnten zu Ludesburg zu Lehen hatte. 1249 ist Emmeringen als hochstiftisch-halberstädtisches Lehen bezeugt, 1261 die Burg Emersleben sowie die Vogtei zu Quenstedt und Gatersleben (nochmals 1371 als Pfand). Auf den ererbten Lehngütern der Halberstädter Bf.skirche steht den Herren von → Q. 1262 der Rodezehnt zu. Heine (Die alte Herrschaft, S. 153 f.) zählt wohl zu Recht auch Thaldorf, Nemsdorf, Weidenbach, Kuckenburg, Döcklitz, Gatterstädt und (Ober- und Unter-)Farnstädt sowie die Wüstungen Benitz (südlich Döcklitz), Kriebitsch (nördlich Obhausen) und Zaglitz (westlich Weidenbach) zum Kern der Herrschaft Q. 1136 hatten die Herren von → Q. im Gegenzug zur Erlangung der Bgft. Magdeburg dem Erzstift zahlr. Eigengüter zu Lehen aufgetragen, über deren Umfang nichts bekannt ist. 1171 tauschten sie Allodialgüter mit dem Kl. Hersfeld. 1216 werden Reichslehen der Herren von → Q. in Reideburg erwähnt. 1268 erfolgt eine Auftragung ihrer Eigengüter an die Mgf.en von Brandenburg. 1305 überläßt Mgf. Otto von Brandenburg Burg und Stadt → Q. sowie die zugehörigen Dörfer dem Bf. Friedrich von Brandenburg. Spätestens 1381 ist der Kern der Herrschaft Q. mit Ausnahme der Vierdörfer (Göhritz, Barnstädt, Göhrendorf, Nemsdorf) erzstiftisch-magdeburgisches Lehen. 1492 kauft der Magdeburger Ebf. Ernst auch die Vierdörfer und gibt sie als Lehen an Brun VI. von Q.
Einen eigenen Komplex bildeten die mit dem Magdeburger Bgf.enamt verbundenen Besitzungen und Rechte. Dazu gehörten Güter in Magdeburg, bei Calbe und Halle. Über zahlr. Güter des Erzstifts Magdeburg sowie der dort gelegenen Kl. und Stifte besaß der Bgf. die Vogteirechte. Dies betraf die Güter der Magdeburger Dompropstei, des Magdeburger Bergerkl.s, des Prämonstratenserstifts Gottesgnade bei Calbe sowie des Augustiner-Chorherrenstifts Neuwerk bei Halle. Seit dem ersten Drittel des 13. Jh.s wurden diese Rechte sukzessive verkauft bzw. aufgelassen. Dies mündete schließlich 1269 im Verkauf der Bgft. Magdeburg mit Ausnahme der Rosenburg an die Hzg.e Johann I. und Albrecht II. von Sachsen durch die älteste Linie der → Q.er. Dieser zu Rosenburg sitzende Zweig führte den Bgf.entitel weiter und hatte seit dem beginnenden 14. Jh. die Gft. → Hardegg inne. 1268/69 muß es zwischen den verschiedenen Zweigen zur Besitzteilung gekommen sein. Die Gf.en von → Mansfeld begründeten eine eigene Linie, die zunächst noch einen Anteil an der Burg → Q. (1320 mit Herren zu → Q. und zu Schraplau) besaß. Ferner saßen Linien zu Schraplau und (seit dem Beginn des 14. Jh.s) zu Schmon, Vitzenburg, Nebra, Beyernaumburg und Mühlberg. Alle Zweige nennen sich nach der Stammburg → Q., was eine genaue Zuweisung oft erschwert.
Im Zentrum stehen hier die jüngeren Linien der Herren von → Q. Die Burg Schraplau war seit 1254 Lehen der Magdeburger Ebf.e. 1282 ließ Burchard (Lappe) von Schraplau das Patronat der Allstedter Wipertikirche sowie Reichslehen zwischen Nordhausen und Kelbra auf, 1286 verkaufte er Güter in Mönchpfiffel. Aufgrund starker Verschuldung mußten die Herrschaft Schraplau mit dem Gericht Röblingen (seit 1300) und einem Wald bei Farnstädt 1335 an Gf. Burchard von → Mansfeld verkauft werden. Zu Wettin und Alsleben ansässig, mit Streubesitz in und um Halle, starben die Schraplauer 1412 aus.
Wenig erforscht ist bislang der Familienzweig zu Mühlberg, der kaum Besitzungen dauerhaft festhalten konnte. Von 1332-1354 ist Gebhard. X. von Q. zu Mühlberg (Besitz in Gröditz) nachweisbar, danach bis 1370 dessen Sohn Siegfried von Q. 1370 hat er die Lehnrechte an der Fähre und dem Gericht zu Trebitz (sö Wittenberg). 1370 verkauft Siegfried von Q. Mühlberg, Strehla und Würdenhain an Ks. Karl IV. Dieser verpfändet 1372 die Burg Golsen an die Herren von → Q. Siegfried von Q. besitzt nunmehr auch → Leisnig als wettinischen Pfand, wo er bis 1382 bezeugt ist. Sein Vetter Gebhard XII. von Q. ist 1377-1381 einer von vier Pfandnehmern der anhaltischen Stadt Gräfenhainichen. 1378 bekommt Gebhard XII., nunmehr Herr in Wahren, die Burg Gruna als Lehen der Mgf.en von Meißen. Noch 1379 ist er auf Wahren nachweisbar. 1383 besitzt Siegfried von Q. Großwig (ö Bad Schmiedeberg), 1384 sitzt er in Klitzschen. 1388 hat die Familie Friedeberg zu Pfand. Durch Kauf gelangt wohl 1390 Tannroda, das landgfl.-thüringisches Lehen ist, an diesen Zweig der Herren von → Q. 1394 sitzt Gebhard XIII. von Q., der Sohn Siegfrieds, zu Düben, ihm gehören im Umland mehrere Dörfer (Söllichau, Tornau, Durchwehna, Kossa, Schwemsal, Watschwitz (nordwestlich Düben), Dreiseil (nördlich Düben), Holzglos (nördlich Düben) Großgleina, Schestnitz, Nassen Deubitz (nördlich Söllichau), Welkwitz (nördlich Durchwehna), Kirchlos (nördlich Düben), Authausen und Kleingleina (bei Durchwehna), ein Hammerwerk und mehrere Mühlen. 1402 ist der Zweig auf Elsterberg nachweisbar, Düben wird 1406 an den Mgf.en von Meißen verkauft. 1403-1411 ist Gebhard XIII. von Q. als Herr zu Tannroda nachweisbar, vor 1418 fällt es an den Thüringer Lgf. Friedrich IV. Dazu gehören auch die erzstiftisch-mainzischen Lehen Haufeld und Nauendorf sowie ein Gehölz. Schon 1417 muß die Burg Gruna an den Mgf.en von Meißen abgetreten werden. In Nordhausen besitzt Busso VIII. von Q., ein Sohn Gebhards XII., 1423 ein Haus. Die anhaltischen Lehen dieses Zweigs, nämlich ein Gut in Dessau sowie ein Holz vor Kühna, gehen 1437 bzw. 1453 verloren. 1469 muß auch der vom Nienburger Abt zu Lehen gehende freie Hof in Scholitz veräußert werden. Über weiteren Besitz dieses Zweiges ist nichts bekannt, möglicherw. stammt der Q.er Ultimus, der 1506 verstorbene Halberstädter Domdekan Johannes, aus dieser Linie.
Zu Beginn des 14. Jh.s (1313) teilen sich die Herren von → Q. in ihrem Kernland in einen Zweig zu Beyernaumburg und Schmon-Vitzenburg.
Beyernaumburg ist seit 1321 als magdeburgisches Lehen im Besitz Gebhards IX. und Bruns IV. von Q. Bis 1333 wird Brun zu Beyernaumburg gen. Seit 1346 läßt es sich in anderem Besitz nachweisen. Die Beyernaumburger Linie hat 1336 Besitz in Lützen, das schon vor 1290 bgfl.-magdeburgischer Besitz war. 1340 und 1343 werden Einkünfte in Holleben und Schafstädt aufgelassen. 1379 gelangt die Hälfte von Beyernaumburg an Gebhard XI. von Q. und Gf. Gebhard III. von → Mansfeld, geht aber 1381 verloren.
Schmon läßt sich seit 1315, als es als eigener Sitz gen. wird, im querfurtischen Besitz nachweisen. 1325 wird das Quedlinburger Lehen, das bis zum Aussterben im Besitz der Herren von → Q. bleibt, als Sitz von Vitzenburg abgelöst. 1481 wird mit Ober- und Niederschmon, Grockstädt, Liederstädt, Schirmbach und Zeckram (nördlich Oechlitz) der vollständige Umfang der quedlinburgischen Lehen gen.
Auf der Burg Vitzenburg urkundet 1266 Gf. Burchard (V.) von → Mansfeld, 1317 ist sie im Besitz der Familie von → Q. Als Sitz dient sie Brun IV. von Q. von 1326-1345. Auch Gebhard XI. sitzt zunächst hier, später sein Sohn Brun V. 1334 gibt es ein Bekenntnis über die Vitzenburg als erzstiftisch-magdeburgisches Lehen, 1349/50 ist die Vitzenburg landgfl.-thüringisches Lehen. 1426 sind die Lehen zwischen den Mgf.en von Meißen und den Lgf.en von Thüringen geteilt, 1496 sind die Lehen gedrittelt, wobei zusätzlich der Mgf. von → Landsberg (Osterland) einen Anteil hat. Die Herrschaft Vitzenburg umfaßt 1464 Liederstädt, Eichstädt, Gölbitz, Pretitz, Kleinwangen, Stachelroda, Dorf und Kl. Reinsdorf und Rothenschirmbach. 1464 verkauft Brun VI. von Q. an die Familie von Selmnitz Vitzenburg mit Ausnahme der beiden zuletzt gen. Stücke und behält die Unterlehen. 1495 wird einem Streit um einen Wald auf der Wüstung Stachelroda zu Gunsten der Familie von Selmnitz entschieden.
Nebra gelangt 1259 aus dem Besitz der Herren von Lobdeburg an die Herren von → Q., die es 1267 gegen → Mansfeld eintauschen. 1330 sitzt Burchard VI. von Q. zu Nebra, das er 1334 als erzstiftisch-magdeburgisches Lehen anerkennt. 1364 kauft Gebhard XI. Nebra mit Eichstädt, dem Gericht der Neuenburg und Steigra von den Mgf.en von Meißen und Lgf.en von Thüringen, wodurch diese die Burg Grillenberg bei den → Q.ern auslösen können. 1461 erhält Brun VI. von Q. im Tausch gegen die Lehen an der Burg Roßla die Oberlehen über Nebra. 1467 kauft Brun VI. einen Sattelhof vor der Burg Nebra sowie Güter zu Wangen und Roda. 1492 verlehnt Brun VI. Nebra an die Familie von Nißmitz.
Der Außenbesitz des Hochstifts Bamberg um Burgscheidungen gelangte 1310 durch Verpfändung auf vier Jahre an die Herren von → Q. Erst 1376 erhielt Gebhard XI. von Q. Burgscheidungen mit allem Zubehör und Besitz im Amt Neuenburg vom Bamberger Bf. zu Lehen. 1410 umfaßte das Zubehör 38 Orte: Oberndorf (südwestlich Apolda), Windhausen (nordwestlich Gleina), Seigerstedt (bei Karsdorf), Glesendorf (westsüdwestlich Gleina), Ebersroda, Windehausen, Zeckram (südlich Oberwünsch), Oechlitz, Schnellroda, Kalzendorf, Steigra, Bärsrode (nördlich Schnellroda), Mücheln, Stöbnitz, Zorbau, Doppadel (östlich Oechlitz), Lonk (?), Rekkis (?), St. Ulrich, Bunsdorf (in der Flur Karsdorf), Eichstedt, Neustädt (südwestlich Oechlitz), Schmirma, Quellenrode (?), St. Micheln, Gleina, Dorndorf, Kirchscheidungen, Albersroda, Schadwan (?), Baumersroda, Sundern (?), Laucha, Petersrode (südlich Jüdendorf), (Berg- bzw. Thal-)Winkel. 1415 diente Burgscheidungen als Leibgedinge der Agnes von → Beichlingen, Gemahlin Protzes von Q. Vor 1441 hat Brun VI. von Q. den Besitz an die von Harras und von Nißmitz verkauft, kann die Burg allerdings im Sächsischen Bruderkrieg 1447 einnehmen und erhält sie 1450 zu Lehen. 1452 wird sie erneut verkauft, diesmal an die Familie von Veltheim. 1464/65 erwibt Brun VI. Burgscheidungen von denen von Ende zurück. 1471 tauscht er Burgscheidungen und Seigerstedt mit denen von Witzleben gegen die Hälfte der Burg Wendelstein, eine Hälfte des Kl.s Roßleben und Orten bei Roßleben, wobei Brun VI. von Q. die Afterlehen behält.
Der Wendelstein ist 1471 landgfl.-thüringisches Lehen. Dazu gehört das Gericht auf dem Rieth.
Karsdorf gehört schon früh den Herren von → Q., es ist im 15. Jh. lehnrechtlich zwischen den Mgf.en von Meißen und den Bf.en von Merseburg und Naumburg aufgeteilt. 1453-1463 wird der Ort verkauft, doch gelingt 1467 der Rückkauf.
1363 verpfänden die Mgf.en von Meißen Burg und Stadt Dornburg an Gebhard XI. von Q., um damit die kurz zuvor verpfändete Neuenburg auszulösen. Ebenso kurzzeitig hält Gebhard XI. Burg und Stadt Wiehe von 1367-1369 als Pfand. 1436 bis zum Verlust im Sächsischen Bruderkrieg (1445-1450) ist die Burg erneut in querfurtischem Besitz.
1376 haben Gebhard XI. und Brun V. Dörfer im Finnedistrikt als Pfand der Lgf.en von Thüringen. 1378/82 hat Gebhard XI. von den Mgf.en von Meißen Zörbig als Pfand, 1378 und 1380 die Burg Liebenstein (südwestlich → Arnstadt). Von 1383 bis vor 1396 ist Wenigensömmern im Besitz der Herren von → Q.
1381 erhalten Gebhard XI. und seinem Sohn Brun V. die Oberburg Frankenhausen und die Burg Clingen von den Gf.en von → Schwarzburg versetzt.
Die Burg Wippra gelangt 1384 durch Verpfändung zur Hälfte an die Herren von → Q. Lehnsherr ist der Magdeburger Ebf. 1440 kommt Wippra pfandweise an die Herren von Morungen und wird an die Gf.en von → Mansfeld und → Stolberg verkauft.
1388 und 1390 hat Brun V. von Q. Burg und Stadt Eckartsberga vom Lgf.en von Thüringen als Pfand.
→ Artern gehört von 1390-1448 der Familie von → Q. Das Zubehör umfaßt Voigtstedt, Gehofen, Katharinenrieth, Nikolausrieth, Ritteburg, Schönfeld und Kachstedt; die Lehen erteilte der Magdeburger Ebf. 1438 erhalten die von Gehofen den Hinterturm der Burg → Artern zu Lehen. 1448 wird → Artern mit Zubehör an Gf. Ernst von Honstein verkauft.
In den Wäldern um → Allstedt hatte Ks. Friedrich I. 1174 Bgf. Burchard II. und dem Kl. Eilwardesdorf gestattet, zu roden. 1282 haben die Herren von Schraplau Rechte an der Allstedter Wipertikirche, 1292 haben Gerhard VI. von Q. und Gf. Friedrich d.Ä. von → Beichlingen → Allstedt als Pfandbesitz. 1334 kommt mit den Gf.en von → Mansfeld ein Vergleich auch über Güter zu → Allstedt zustande. Schließlich kann Gebhard XI. von Q. 1369 → Allstedt mit Ausnahme der Pfgft. Sachsen und des Kl.s Sittichenbach von den Hzg.en Rudolf II., Wenzel und Albrecht von Sachsen kaufen. Die Herren von Q. werden stets durch die Kfs.en von Sachsen mit → Allstedt belehnt. Zum Zubehör gehören offenbar auch die 1426 gen. Orte Heygendorf, Schaafsdorf, der Hof Karpenburg, Kalbsrieth, Sulza (südöstlich Ritteburg) und Schönewerda. 1455 verkauft Brun VI. von Q. den zur Burg → Allstedt gehörigen Hof Mönchpfiffel. 1467 wird Hans II. von Selmnitz → Allstedt eingeräumt, das er bis 1471 inne hat. 1477 gelangt → Allstedt für drei Jahre an Christoph von Witzleben.
Als Albrecht von Q. Magdeburger Ebf. ist (1383-1403), erfolgen auch einige Belehnungen mit Gütern bei Magdeburg und Burg sowie die Einsetzung Johanns II. von Q. als Vogt in Altenhausen (1390). Dies bleibt jedoch ein Intermezzo, später lassen sich die Güter nicht mehr in querfurtischem Besitz nachweisen.
Eine letzte große Erwerbung gelingt vom Lgf.en von Thüringen 1465, als gegen Burg und Dorf Oßmannstedt Lehnrechte an der Unstrut übertragen werden.
1484 versetzt Brun VI. von Q. die Burg Allerstedt mit Zeisdorf, Saubach, Rothenberga, Billroda, Bernsdorf, Wohlmirstedt und Lossa.
Lediglich 1496 wird Liebenburg als hochstiftisch-hildesheimisches Afterlehen erwähnt.
→ Q., das seit der Übersiedlung Gebhards XI. von Q. 1355 wieder als Sitz dient, kann erst 1381 völlig von den Gf.en von → Mansfeld gelöst werden. Es bleibt ebenfalls nicht unangefochten im Besitz. 1450 muß Brun VI. von Q. die Burg an Gf. Günther II. von → Mansfeld verpfänden. 1495 tritt Brun VI. die Herrschaft Q. gänzlich an den Magdeburger Ebf. Ernst ab, bekommt Wohnraum auf der Burg und eine jährl. Leibrente von 1000 Gulden.
1413 ist die erzstiftisch-magdeburgische Burg Hadmersleben im Pfandbesitz der Herren von → Q. 1430 setzt Gebhard XIV. von Q. Dornburg und Camburg als Pfand ein. 1478 kauft Brun VI. von der Äbt. von Gernrode Lehen auf dem Osterberg.
Die zahlr. Lehnsabhängigkeiten der Herren von → Q. bilden die Herrschaftsgeschichte des Landes zwischen Saale und Unstrut ab. Als wichtigste Lehnsherren erscheinen die Magdeburger Ebf.e sowie die Wettiner als Kfs.en von Sachsen, Lgf.en von Thüringen und Mgf.en von Meißen. Die Hochstifte Bamberg und Halberstadt verfügen ebenso wie das Benediktiner-Kl. Hersfeld über frühen Außenbesitz, der an die Herren von → Q. verlehnt wurde. Die Bf.e von Naumburg und Merseburg hatten ebenfalls Außenbesitz an die Herren von → Q. verlehnt.
Einem Gf.enverein gehören die → Q.er nicht an, doch werden sie 1285 unter den nobiles de Harttone aufgeführt. Die Harzgf.en bildeten einen lockeren Verband von Gf.en- und Herrengeschlechtern, die durch zahlr. Heiratsverbindungen und ineinander verschränkte Besitzungen gekennzeichnet waren. In einem Landfrieden von 1385 und 1386 werden die → Q.er ebenfalls zu den Harzgf.en gezählt; für die kgl. Kanzlei bildeten die Harzgf.en im 15. Jh. eine eigene Gruppe innerhalb des Hochadels.
II.
Ein Hof der Familie von → Q. wird erst in der Chronik von Webel gen., jedoch nie zeitgenössisch. Der Begriff »Hof« kann damit in nur sehr eingeschränktem Sinne für das personelle Umfeld der Herren von → Q. verwendet werden. Zahlenmäßig wird dies kaum das Personal einer Amtsburg überschritten haben. Die Verzweigung der Herren von → Q. seit dem frühen 13. Jh. spiegelt sich auch in der Verortung von Amtsträgern wider.
Ein personelles Umfeld der Herren von Schraplau ist gar nicht erkennbar. Gleiches gilt für den Zweig der Herren von → Q. zu Mühlberg. Hier ist für Siegfried von Q., Herrn zu → Leisnig, lediglich 1378 eine Entscheidung mit rate unser mane und dinere belegt.
Für die Familienzweige zu Beyernaumburg, Schmon-Vitzenburg und späterhin → Q., ist die Überlieferung zum Personal wesentlich umfangr. Hinzu kommen die Burgen Wendelstein und → Allstedt als weitere Zentren der Herrschaft. Im Blick auf den häufigen Besitzwechsel und die häufigen finanziellen Probleme ist man geneigt, eher von einem adligen Haushalt, denn von einem Hof der Herren von → Q. zu sprechen. Inwieweit der seit dem 14. Jh. bestehende Kontakt zu den wettinischen Höfen sowie zum Hofe der Ebf.e von Magdeburg zu gegenseitiger Beeinflussung geführt hat, kann nicht ermessen werden. Immerhin überliefern wettinische Quellen sporadisch Bedienstete der Herren von → Q., die sonst kaum gen. werden.
Nur schemenhaft lassen sich Strukturen des Hofes der Herren von → Q. erkennen, zumal die Quellenlage sehr schwankend ist. 1147 wird ein Ministeriale der Bgf.en von Magdeburg erwähnt, 1217 erscheint ein Ministeriale, der Lehen von den Herren von → Q. genommen hat. Mit der Äbt. des Quedlinburger Kanonissenstifts werden 1245 Regelungen über die Verheiratung von Ministerialen getroffen. Eine nähere Funktion der Ministerialen ist nicht bezeugt, doch sind für die Herren von → Q. als Bgf.en von Magdeburg vereinzelt Hofämter bezeugt: 1207 wird ein Seneschalk gen., 1221 und 1251 Truchsessen und 1263, 1270 sowie 1273 Kämmerer.
Neben dem regierenden Herren von → Q. waren es wohl v.a. die seit 1156 bezeugten Vögte, die mit Verwaltungsaufgaben betraut waren. 1251 werden zwei Vögte gen., was offenbar die Verzweigung der Familie von → Q. widerspiegelt. Nach einer neuerlichen Erwähnung zweier Vögte 1307, wird 1308 dezidiert ein Vogt zu Beyernaumburg erwähnt. Der Vogt zu Nebra muß sich 1339 auch gegenüber dem Lehnsherrn, Ebf. und Domkapitel von Magdeburg, verpflichten. Mit Hyndericus Kötzschau (?) ist 1363 wohl der erste nichtadlige Vogt greifbar, er sitzt zu Karsdorf. Auch in → Allstedt wird 1406 ein bürgerlicher Vogt gen. Zu 1411 nennt Spangenberg erstmals einen Hauptmann, welches Amt wg. mehrfacher Doppelnennungen von dem des Vogts unterschieden werden muß. Zudem ist ein Hauptmann nur in → Q. bezeugt, stets lag das Amt in adliger Hand. 1426 wird mit → Artern eine weitere Besitzung erwähnt, die über einen eigenen Vogt verfügte. Der 1464 gen. Vogt Hans Pack steigt wohl bis spätestens 1470 zum Hauptmann der Burg → Q. auf, welches Amt er bis zum Aussterben der Herren von → Q. inne hat. Ohne daß eine Aufgabenverteilung erkennbar wäre, wird neben ihm häufig ein Vogt gen. Feststellbar ist, daß der Hauptmann, der offensichtlich dem Rat angehörte, für die Korrespondenz zuständig war.
Durch das Aussterben der Herren von → Q. ist deren Schriftlichkeit über zahlr. Archive verstreut, was eine Rekonstruktion des einstigen Schriftwesens erschwert. In aller Regel ging die schriftliche Überlieferung in die Archive jener Fs.en, von denen die Herren von → Q. Lehen innehatten, d.h. v.a. in das Archiv des Ebf.s von Magdeburg sowie die wettinischen Archive. Dennoch fand Cyriacus Spangenberg (Vorbericht) noch 1563 Urk.nkästen, Missiven, Register und Rechnungen in einem zierlich Stüblin in der Burg → Q., wohl im Turm »Dicker Heinrich«. Kurz nach 1496 ist die Rede von einem gewelbe bzw. gewarsam, wo die Urk.n der Herren von → Q. aufbewahrt wurden.
1207 wird ein Anshelm als Notar des Bgf.en Gebhard IV. von Magdeburg gen., 1247 und 1255 ein Notar Konrad. Ein Notar Meinher, der 1269 gen. wird, stand ein Jahr zuvor noch im Dienste des Mgf.en Dietrich von → Landsberg. 1270 wird ein Notar Thilo erwähnt. Ein Heinrich Schreiber gehört 1291 der Familie von Schafstädt an, die in vielfachen Beziehungen zu den Herren von → Q. steht. Vermutlich sind die Notare Geistliche aus dem Benediktiner-Kl. Eilwardesdorf oder gehören zum Personal der Q.er Burgkirche. So erscheint 1295 der magister Thilo unter den Geistlichen der Burgkirche. 1317 wird der Notar Gerhard in Vitzenburg erwähnt, der in Diensten Bruns III. zu Schmon und Vitzenburg stand. Seit den 30er Jahren des 14. Jh.s werden keine Notare, wohl aber Kapläne der Herren von → Q. sowie einige Geistliche der Burgkirche als Urk.nzeugen gen., die offenbar für die Schriftlichkeit verantwortlich waren. 1331 hat Brun III. von Q., gesessen zu Vitzenburg, einen Kaplan Johannes, Pfarrer von Osterhausen. 1406 läßt sich mit Dietrich von Teuchern zu Burgscheidungen wiederum ein Schreiber auf einer Nebenburg nachweisen. 1407 bezeugt der Kaplan Hans von Oechlitz eine Urk., 1423 wird ein Kaplan Johannes gen., der Geld übergibt. Das Fehlen von Nachrichten über Notare mag mit der Aufwertung der Q.er Burgkirche zusammenhängen, die 1417 durch die Einrichtung eines Dekanats zur Kollegiatstiftskirche erhoben wurde. Die 15 Pfründen wurden sämtlich durch die Herren von → Q. besetzt. Es liegt daher nahe, daß die Stiftsherren Schreibaufgaben übernahmen. Das Personal der Stiftskirche entstammte offenbar vornehmlich dem bürgerlichen Stand. Darüber hinaus war hier der Lehnsadel der Herren von → Q. vertreten. Pfarrer der umgebenden Pfarrkirchen (Liederstädt, → Q., Kirchscheidungen, Wetzendorf) gehörten ebenfalls dem Kollegiatstift an. Insgesamt bleibt die Rolle des Burgstifts für die Herrschaft Q. aufgrund der mangelhaften Quellenlage unterbelichtet. Die Bedeutung für die Schriftlichkeit der Herrschaft dürfte jedoch außer Zweifel stehen.
Im 1482 aufgestellten Nachlaß Elisabeths von → Mansfeld, Gemahlin Bruns VI., findet sich auch ein Register, eine Schachtel mit Briefen sowie ein Siegelring. Ein Schreiber Jakob Rymann wohnt 1484 in der Q.er Judengasse. Er ist wohl identisch mit Jakob Schreiber, von dem ein heute verlorenes Lehnsregister der Herrschaft Q. stammt. Auch Brun VI. erwähnt in seinem Testament gemeine register über Schulden, den Wert der Lehen sowie Verschreibungen und Briefe, die sich heute nicht mehr sämtlich auffinden lassen. Nach Ausweis des Überlieferten war es v.a. der Hauptmann, dem die Führung des Briefwechsels oblag.
Die umfangr. Naturaleinnahmen der Herrschaft Q. machen die Anstellung eines decimator notwendig, der 1313 (Heinrich) und 1316 (Bruno) gen. wird. Ein Nachfolger ist offenbar der 1486 gen. Kornschreiber (Gebhard Brugkenslegell). Ein Inventar von 1499 erwähnt Abrechnungen über Korn und Getreide. Ob die von Spangenberg angeführten Bau-, Berg- und Küchenrechnungen sowie Muster- und Futterzettel von eigenen Schreibern angefertigt wurden, muß dahingestellt bleiben. Insgesamt war die schriftliche Verwaltung der Herrschaft Q. trotz aller Verluste sehr geringfügig und konnte durch wenig Personal bewältigt werden.
Die im 12. und 13. Jh. gen. Ministerialen fungierten unzweifelhaft als Berater der Herren von → Q. Nach Ausweis der Zeugenreihen traten seit der zweiten Hälfte des 13. Jh.s daneben Geistliche, vornehmlich aus der Q.er Burgkirche sowie dem Benediktiner-Kl. Eilwardesdorf. 1313 treffen die Herren von → Q. eine Entscheidung über die Teilung ihres Erbes mit unsser frunde und unsser mane ratt. Spangenberg führt für Bruno III. Tile, Heinz und Reinhold von Erdeborn als Räte in Hendeln, Rathschlegen und Verschickungen an. Gebhard XI. von Q. soll alte und getreue Männer zu seiner Regierung hinzugezogen haben, sonderlich erwähnt Spangenberg Wiprecht Gans. Daß der Hauptmann der → Q.er Burg zu den Räten gezählt wurde, ist durch Siegmund von Schönberg, Rat und Hauptmann Gebhards XIV. belegt. Die Ersterwähnung eines gesworn radte dat. von 1436. Bemerkenswert ist, daß Agnes von Q., geb. Gf.in von → Beichlingen, 1441 den Q.er Pfarrer sowie einen Bürger als ihre getruwen heimlichen bezeichnet, also offenbar auch über Räte verfügte. 1448 nennt Brun VI. von Q. heimliche Räte. Unter ihm werden sehr häufig Räte gen. Ihre Zahl schwankt zwischen drei und acht, worunter vornehmlich Adlige, aber auch Kleriker sind. Hauptmann und Vogt der → Q.er Burg werden stets zu den Räten gezählt. Regelmäßig werden Vertreter der Familien von Selmnitz, von Oelsen, von Prisdorf (?) und Kalb als Räte gen. Sie verfügten über Lehen der Herren von → Q. und traten häufig als Bürgen auf oder kauften gar Teile der Herrschaft Q.
Erst in den 1480er Jahren wird das Gericht der Burg → Q. gen., das zum einen in Erbschaftssachen der Herren von → Q. entschied, zum anderen um die Frage der Lehnszugehörigkeit einer Mühle. Möglicherw. gab es eine Verschränkung mit dem Q.er Stadtgericht, doch führte der Hauptmann den Vorsitz des Gerichts, dem ein Richter und mehrere Schöffen angehörten.
Die Wachdienste auf den Burgen der Herrschaft Q. versahen Burgmannen (castellani), die allerdings ausschließlich im 14. Jh. gen. werden. Um 1300 wird erstmals ein Burgmann der Herren von → Q. erwähnt. 1310 sind Burgmannen von Burgscheidungen gen., die Ausgaben für die Ausbesserung der Burg abschätzen sollen. Wie im Falle der Vögte werden Burgmannen für mehrere querfurtischen Burgen gen.: Burgscheidungen, Beyernaumburg, Vitzenburg und → Q. Möglicherw. führte die Konstituierung des Rates im 15. Jh. dazu, daß die Burgmannschaft in diesem aufging. Auch die Ansiedlung der Burgmannen in unmittelbarer Nähe der Burg, in → Q. v.a. am Lampertikirchhof, spricht für eine personelle Überschneidung mit dem Rat. So rekrutierten sich die Burgmannen ebenfalls aus dem Adel der Herrschaft Q. (von Alsleben, von Amsdorf, von Beyernaumburg, von → Heringen, von Holzhausen, Japel, Kesselhut, Knobel, von Liederstädt, von Oechlitz, von Pödelist, von Pretitz, Rost, von Schafstädt, Thuser).
Bei der Verpfändung von Burgen (1310: Burgscheidungen, 1364: Nebra) aber auch des Hofes Kuckenburg (1415) wird stets ein Betrag festgelegt, der für die Instandhaltung der Burg innerhalb des Pfandzeitraums zu verbauen war. Die Bezahlung dieser Ausbesserungen oblag dem Pfandgeber. Für Ausbesserungsarbeiten wurden offenbar auch die Steine genutzt, die das Kl. Eilwardesdorf nach einem Vergleich von 1468 jährl. auf die Burg → Q. zu führen hatte. Über eine Bauhütte an den querfurtischen Burgen ist nichts bekannt.
Da → Q. in der Nähe der bedeutenden Städte Halle, Leipzig und Naumburg liegt, steht zu vermuten, daß v.a. dort Luxuswaren eingekauft wurden. Immerhin wird 1426 erwähnt, daß Protze von Q. einen grauen Hengst in Halle gekauft hatte. Gf. Heinrich von → Stolberg muß 1483 versprechen, auf dem Leipziger Markt Samt zu einem Rock für seine Tochter Brigitta, die mit Brun VII. verh. ist, zu kaufen. Darüber hinaus Kleinodien sowie einen spangenbesetzten Rock. Webel schreibt, daß sich die Bediensteten des Hofes und Handwerksleute in der Nähe des Schlosses, also in der Burgstraße und am Kirchplan, angesiedelt hätten.
Spangenberg erwähnt, daß Gf. Burchard (V.) von → Mansfeld, der erste → Mansfelder aus dem → Q.er Hause, stets einen Samtrock mit Pelz und Verbrämung getragen habe. 1320, in finanziell angespannter Situation, haben die Herren von → Q. dem Kl. Paulinzella ein Stück Gold (Schmuckstück?) verpfändet. 1384 wird festgelegt, welche Hinterlassenschaften von verstorbenen Familienmitgliedern an das Kl. Eilwardesdorf gegeben wird. Darunter befinden sich Tücher, der Harnisch und das beste Pferd. Die Leichen werden mit goldenen und seidenen Tüchern bedeckt. Unter den Verlusten in der Schlacht vor Außig 1426 wird auch das Küchengerät Protzes von Q. gen., zu dem silberne und goldene Becher gehörten. Bezeichnend ist, daß 1430 und 1441 goldene Geräte und Tücher versetzt werden, um Geld zu leihen bzw. Seelenmessen zu stiften. 1482 werden im Nachlaß Elisabeths, der Gattin Bruns VI., drei Pazifikale in einem Schrein erwähnt. Brun VI. selbst schenkt dem Kollegiatkapitel auf der → Q.er Burg einen goldenen Ring mit Saphir, wofür wiederum Seelmessen gehalten werden sollen. Mehrheitlich werden Luxusartikel also erwähnt, wenn sie in finanziellen Notlagen versetzt oder als Geldersatz genutzt werden mußten. Ihre Herkunft und genaue Verwendungsweise bleibt zumeist völlig im Dunkeln. Das 1506 aufgestellte Nachlaßverzeichnis des Halberstädter Domdekans Johannes von Q. nennt zahlr. wertvolle liturgische Gewänder, Bücher, Pelze, goldenes und silbernes Eßgeschirr sowie Bettwäsche und spiegelt damit einen Klerikerhaushalt wider.
Die finanziellen Einnahmen der Herrschaft Q. basierten zum größten Teil auf den grund- und gerichtsherrlichen Geldzinsen und -einnahmen. Diese konnten stark schwanken, was die zahlr. Verkäufe und Verpfändungen, zum anderen aber auch umfangr. Käufe erklären mag. Insbes. unter Gebhard XI. müssen die Einnahmen aus Pfändern erheblich gewesen sein. Spangenberg betont, daß die Herren von Q. nie eine Schatzung angestellt hätten oder Ungeld eingetrieben. Dies zeigt den rein grund- und gerichtsherrlichen Charakter der Einnahmen der Herrschaft, die 1495 auf jährl. 13 500 Gulden beziffert wurden. Dem stand jedoch ein Schuldenberg von 19 000 Gulden gegenüber, der in der Folge noch auf 22 000 Gulden anwuchs. Ein Anschlag zur Eilenden Hilfe durch das Reich 1495 verlangte von den Herren von → Q. zunächst 156 Gulden, schließlich nur 60 Gulden, womit sie mit den → Hohenzollern, den Schenken von → Limburg aber auch den Bf.en von Merseburg gleichgesetzt wurden.
Interessante Einblicke gewähren einige Eheabredungen sowie Dienstgeldabrechnungen der Herren von → Q. Ilse von Q., die mit Fs. Albrecht von Anhalt verh. war, erhielt 1419 900 Gulden zur Leibzucht. Seiner Tochter Metze zahlte Protze von Q. eine Mitgift von 3000 Gulden aus. Agnes von Q., die einen Herren von Bieberstein geheiratet hatte, erhielt als Leibzucht die Einkünfte aus Burg und Stadt Muskau. Im letzten Viertel des 15. Jh.s beträgt die Mitgift in aller Regel 4000 Gulden, der jährl. Bedarf war auf 400 Gulden angeschlagen. Brun VI. erhielt als Rat des Magdeburger Ebf.s Ernst halbjährl. 100 Gulden. Bei der Übertragung der Herrschaft an den Magdeburger Ebf. wurden Brun VI. jährl. 1000 Gulden zugestanden und eine angemessene Versorgung der Töchter zugesichert.
Zur Münzprägung der Herren von → Q. vgl. Abschnitt A.
Q.er Juden sind 1302 nachweisbar. Sie führten 1311- 1316 einen langwierigen Prozeß mit dem Kl. Paulinzella. Dabei siegelte Gebhard VII. von Q. mehrfach für diese, weshalb sie viell. als Hofjuden angesprochen werden können. Seit 1313 zogen sich die Juden nach Schraplau und → Eisleben zurück. Burchard von Schraplau war 1325 stark bei Juden verschuldet und mußte noch im gleichen Jahr seine Herrschaft an die Gf.en von → Mansfeld verkaufen. 1418 und 1434 muß es in der Herrschaft Q. nach Ausweis von Steuerzahlungen einige Juden gegeben haben. In → Q. gab es noch Ende des 15. Jh.s eine Judengasse, doch gibt es keinerlei Belege für die Ansiedlung von Juden. 1462 waren Brun VI. von Q. und zahlr. Adlige des Umlandes dagegen bei Braunschweiger Juden verschuldet. Das südöstlich von → Q. gelegene Jüdendorf könnte auf die frühe Ansiedlung von Juden hindeuten.
Zum Besitz der Herren von → Q. gehörten Wirtschaftshöfe, die sich zumeist unmittelbar an die Burgen anschlossen. Bes. deutlich wird dies am Stammsitz → Q., wo es eine Schäferei, Wein- und Hopfengarten sowie zahlr. Äcker in Eigenbewirtschaftung gab. In Weidenbach gab es ein Vorwerk sowie eine weitere Schäferei. Unzweifelhaft dienten diese Güter nicht nur der Eigenversorgung sondern auch der Produktion für den Markt. Auch die anderen Burgen verfügten über zugehörige Vorwerke, deren Felder mit Frondiensten bestellt wurden. Ein großen Umfang nahm der Weinanbau ein: schon 1243 wird zu Kuckenburg ein Weinberg erwähnt. 1313 werden Wein- und Hopfengärten gen. Der Abt von Paulinzella war im 14. Jh. zur Abgabe von Wein an die Herren von Q. verpflichtet. Diese mußten ihrerseits vom Schmoner Weinberg Wein an das Kl. Eilwardesdorf liefern.
Der Mühlberger Zweig der Herren von → Q. besitzt 1394/95 mehrere Hammerwerke bei Düben sowie Mühlen. 1421 erhält man einen knappen Einblick in die Versorgung von Burgscheidungen: hierher waren im Tausch gegen ein Holz im Golzener Tal jährl. Gänse aus Laucha zu liefern. 1464 sind in Burgscheidungen zudem Braupfannen nachgewiesen. Neben dem selbst gebrauten Bier bezogen die Herren von → Q. vom Merseburger Dompropst jährl. ein Fuder naumburgisches Bier. 1468 ist auch für die Burg → Q. das Bierbrauen belegt. Das Kl. Eilwardesdorf war verpflichtet, der Herrschaft das Malz in die Mühle zu fahren. In Karsdorf besaßen die Herren von → Q. einen weiteren Weinberg. Die Versorgung des Hofes beruhte demnach auf der Eigenwirtschaft der Herren von → Q. aber auch auf Frondienst- und Abgabepflichten der Dörfer und Städte der Herrschaft Q. Aus den nahe bei → Q. liegenden Dörfern waren 1495 v.a. Brot, Getreide, Hühner, Lämmer, Rinder und Schweine auf die Burg zu liefern. Drei Teiche vor der Burg dienten der Fischzucht, zwei Baumgärten trugen eyne große ere und nuczung ein. Rübensamen, Hanf und Erbsen wurden ebenfalls selbst angebaut. Durch den umfangr. Besitz an Waldungen konnte mit Holz gehandelt werden. Holzabgaben wurden zum Teil mit Geld (Holzgeld) abgelöst. Verschiedene Gewerbe (Fleischer, Schuster, Bäcker, Schmiede) in der Stadt → Q. waren verpflichtet eine Jahresmenge an Talg, offenbar vorrangig für Kerzen, zu liefern. Die Mühlen in → Q. mußten Teile ihrer Erträge auf die Burg liefern. Von zwei städtischen Salpeterhütten waren jährl. zwei Tonnen Salpeter zu geben. Die Sole zu Ringleben war 1448 zu Lehen vergeben, außerdem verfügten die Herren von → Q. über Salzkothen in Halle. Diese erbrachten aber ebenso wie die Lehen auf dem Osterberg (Gernrode) lediglich Geldeinkünfte. 1490 wurden in einem magdeburgischen Lehnbrief ausdrücklich Bergwerke erwähnt. Die Erwähnung des Flurnamens Silbergrube zur Lokalisierung eines Waldes 1495 könnte auf einstigen Silberbergbau hindeuten.
Die gen. Einkünfte werden zu einem großen Teil auch für die Versorgung der Bediensteten genutzt worden sein. Nimmt man eine Kontinuität der Ausgaben auf der Burg → Q. auch nach 1496 an, so verrät ein Register von 1510, daß die Bediensteten Geldzahlungen (Kornschreiber: jährl. 20 Gulden) erhielten und verköstigt und eingekleidet wurden.
Die Belehnung Bediensteter mit Gütern der Herrschaft Q. läßt sich seit dem 13. Jh. belegen. Dabei ist auffällig, daß der Verkauf von bedeutenden Teilen der Herrschaft, wie Nebra und Burgscheidungen, auch zur Einbeziehung der Käufer in den Rat der Herren von → Q. führte. Vor der Burg → Q., am Kirchplan, lagen Freihöfe, die an adlige Räte verlehnt waren. Die Versorgung der Bediensteten gründete demnach noch ganz in der ma. Tradition des Lehnswesens. Nur ein kleiner Kreis der wichtigsten Bediensteten auf der Burg → Q. erhielten regelmäßige Geldzahlungen.
Da es nur sporadische Nachrichten zum Hof gibt, ist eine prosopographische Analyse kaum möglich. Nur wenige Personen sind häufiger belegt. Zu ihnen ist Wiprecht Gans zu zählen, der offenbar schon unter Brun III. und dann unter Gebhard XI. als Rat diente. Bei letzterem stand er in hohem Ansehen. 1361 verstarb Wiprecht Gans und wurde in der Q.er Lampertikirche beigesetzt. Am Kirchenplan befand sich der »Gänsehof«, ein Freihof, den Mitglieder der Familie bis ins 15. Jh. besaßen. Bes. hervorgetreten ist ferner Hans Pack, der letzte Hauptmann der Burg → Q. vor dem Aussterben der Herrschaft. Als Vogt ist er bereits 1464 bezeugt, 1466 besitzt er die Teufelsmühle vor → Q. Seit 1471 ist er als Q.er Hauptmann belegt. 1484 gehört ihm das Vorwerk Weidenthal. Bei der zunehmend schwieriger werdenden Verwaltung der Herrschaft Q. und schließlich bei der Aufteilung nach 1496 kam Hans Pack eine wichtige Rolle zu.
Summarisch sind einige Familien zu nennen, deren Mitglieder sich häufig im Umkreis der Herren von → Q. finden. Vom 13. bis ins 15. Jh. werden die Herren von Schmon im Umfeld der Herren von → Q. gen. Im 14. Jh. treten Vertreter der Adelsfamilien von Schafstädt, von Oechlitz, Knobel, von Liederstädt, von Erdeborn, von Pretitz und Gans dazu, die vorwiegend als Burgmannen und Vögte fungieren. Im 15. Jh. findet eine gewisse Verengung statt, wobei die Familien von Oelsen, Gans, Kalb und von Selmnitz herausragen. Sämtliche Familien gehörten zur Lehnsmannschaft der Herren von → Q.
Das Grabdenkmal Gebhards XI. aus den 1380er Jahren zeigt einen Narren sowie Knappen, die offenbar zum Hof gehörten. 1423 werden Flötenspieler und ein Waffenträger der Herren von Q. gen., als diese sich am Hof der Kfs.in Katharina von Sachsen befinden.
Die Kapläne nahmen offenbar zugl. Pfarrämter wahr, wie dies 1331 belegt ist, konnten aber auch als Räte dienen, wie der Allstedter Kaplan Martin Heupt, der 1475 belegt ist. Offenbar nahmen die Kapläne auch Schreibtätigkeiten wahr, insgesamt ist die Quellenlage aber sehr dürftig. Über die Erziehung bei Hofe ist nichts bekannt, doch steht fest, daß Brun VII. von Q. am Hofe des Magdeburger Ebf.s Ernst, vermutlich im nahen Halle, erzogen wurde.
Ein 1498 gen. »Frauenhaus« auf der Burg → Q. dürfte als Wohnhaus für Frauen (und Lagerort für Munition) gedient haben. Hier befand sich wohl die Kammer, die 1490 als einstiger Wohnraum der Elisabeth von → Mansfeld (gest. 1482) Erwähnung findet. Beinahe gleichzeitig, 1483, bauen die Herren von → Q. jedoch den Gänsehof am Lampertikirchhof für Brigitta von → Stolberg, Gemahlin Bruns VII., als Wohnhaus aus. Der Besitz Elisabeths von Mansfelds an Büchern und Schreibzeug offenbart einen gewissen Bildungsgrad, über dessen Erwerb freilich nichts bekannt ist.
Die Rekrutierung des Personals war verschiedentlich bereits angeklungen: Burgmannen und Räte entstammten stets dem Lehnsadel der Herren von → Q. Das geistliche Personal rekrutierte sich aus den Pfarrern der Umgebung, den Geistlichen der Burgkirche sowie der Benediktiner-Kl. Eilwardesdorf und Reinsdorf. Damit war eine große Konstanz garantiert, wobei man jedoch, mit Ausnahme der Durchführung der Bursfelder Reform, kaum Impulse von außen empfing.
Zum Wappen der Herren von → Q. vgl. Abschnitt A.
Angesichts der geringen Bedeutung des personellen Umfelds der Herren von → Q. darf bezweifelt werden, daß es ein Hofzeremoniell gab. Über Ordensstiftungen ist nichts bekannt.
Eine Ordenszugehörigkeit läßt sich lediglich für den 1440 gegründeten Orden Unserer Lieben Frauen (Schwanenorden) nachweisen. Brun VI. von Q. und dessen Gemahlin Elisabeth, geb. von Mansfeld waren Mitglieder des Ordens. Für Elisabeth läßt sich zu 1482 die Rücksendung der Ordenskette (geselschafft) belegen.
Zu Festen und Feiern gibt es ebensowenig Quellen, zudem verbot sich aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage im 15. Jh. wohl eine ausschweifende Lebensführung. Denkbar ist, daß mit den von Spangenberg für das 15. Jh. häufig überlieferten Fs.entagen auf der Burg → Q. Feierlichkeiten verbunden waren. Häufig dienten diese jedoch der Ausräumung von Streitpunkten. Bezüglich der Teilnahme an Turnieren ist bekannt, daß Brun VI. sich von Jugend auf in Ritterspielen geübt und versucht habe (Spangenberg, S. 432 f.). 1454 soll er den Gf.en Ernst von Honstein bei einem Turnier tödlich verletzt haben. Brun VII. soll ebenfalls eine rittermäßige Ausbildung erhalten haben, was unzweifelhaft mit Turnieren verbunden gewesen sein muß. So wird er 1492 im Turnierbuch Hzg. Johanns von Sachsen gen.
Kirchliche Bindungen bestanden insbes. zur Q.er Burgkirche (seit 1417 Kollegiatstift) sowie zum 1146 nach Eilwardesdorf verlegten Benediktiner-Kl. Marienzell. Für diese beiden geistlichen Einrichtungen lassen sich die meisten Schenkungen bzw. Stiftungen der Herren von → Q. nachweisen. Dabei ist jedoch im 13. und 14. Jh. bezüglich der Memoria eine Konkurrenz zwischen den beiden Insitutionen erkennbar. Dies gab offenbar Anlaß zur Aufzeichnung der fundacio der Q.er Burgkirche, die mit dem Lokalheiligen Brun von Q. in Verbindung gebracht wurde.
Im dritten Viertel des 12. Jh.s kam es gar zur Verlegung von Begräbnissen nach Eilwardesdorf, doch lebte die Begräbnistradition offenbar mit Gebhard XI., für den eine eigene Grabkapelle geschaffen wurde, wieder auf. Grabstätten und Stiftungen des Personals lassen sich zumeist für die Lampertikirche feststellen, wo die Burgmannenhöfe lagen.
Im Heer Ks. Friedrichs I. nahmen Bgf. Burchard III. und Gebhardt IV. am 3. Kreuzzug teil. Letzterer nahm auch 1197/98 zusammen mit Gerhard I. am 4. Kreuzzug teil. 1221 zog Burchard IV. während des 5. Kreuzzugs ins Hl. Land. Relativ häufig sind Mitglieder der Familie von Q. als Deutschordensritter belegt, was zum einen mit dem Hl. Brun von Q., zum anderen aber mit der Versorgung nachgeborener Söhne zusammenhängt. So ist mit Meinhard von Q. am Ende des 13. Jh.s ein Landmeister in Preußen nachweisbar und 1336 Hermann von Q. als Hauskomtur in Christburg. Die übrigen Belege fallen ins 15. Jh., mithin in die wirtschaftlich schwierigsten Zeiten der Herrschaft Q. Ein bewußtes Anknüpfen an die Brunverehrung in Preußen ist dabei nicht nachweisbar.
Brun V. ist seit 1358 im Hl. Land, im Katharinenkl. auf dem Sinai und in Santiago de Compostela und kehrt 1362 zurück. Brun VI. und seine Gemahlin Elisabeth von → Mansfeld sowie ihr Sohn Brun VII. zogen 1480 im Gefolge des Kfs.en Ernst von Sachsen nach Rom.
Aufgrund der ausgedehnten Waldgebiete, die den Herren von Q. gehörten, muß die Jagd eine große Rolle gespielt haben. Spangenberg erwähnt, daß Burchard (V.) von Q., Gf. von → Mansfeld, einen gleichnamigen Verwandten 1271 zur Jagd auf die Riddagsburg eingeladen habe. 1469 werden in einem Lehnbrief des Magdeburger Ebf.s verschiedene Jagden gen. 1484-1494 entschied Hzg. Georg von Sachsen in Jagdauseinandersetzungen über das Reinholz und bei Kuckenburg zwischen Brun VI. von Q. und dem Kl. Sittichenbach zumeist zu Gunsten des ersteren. 1495 wird die wiltpane der Herrschaft Q. als groß angegeben, sie trage des iars der herschafft eyne große nutzung und ere ein.
Universitätsbesuche lassen sich lediglich bei den Herren von → Q. feststellen, die eine geistliche Karriere einschlugen. So findet man 1369 Albrecht und Gebhard von Q. an der Universität Bologna. 1377 wird Albrecht von Q. an der Prager Juristenfakultät immatrikuliert. 1434 studiert der Magdeburger Thesaurar Gebhard von Q. in Erfurt.
Der spätere Halberstädter Domdekan Johannes von Q. wird 1449 an der Universität Leipzig immatrikuliert und erwirbt dort 1455 den Grad des Bakkalars. Eine Ausnahme bildet Brun VII. von Q., der wohl für eine geistliche Karriere vorgesehen war. Auch er wird 1477 an der Universität Leipzig immatrikuliert.
Der Besitz eines deutschsprachigen Psalters Gebhards XI. von Q. mit eigenhändigen Eintragungen seines gleichnamigen Enkels läßt auf einen gewissen Bildungsgrad schließen. Johannes von Q. soll lt. Spangenberg eine zimliche Liberey beysammen gehabt haben. Tatsächlich hat sich aus seinem Besitz die Handschrift eines Werks von Konrad von Megenberg erhalten, die er von einem eigenen Schreiber anfertigen ließ. Der Halberstädter Domdekan besitzt zahlr. theologische und juristische Bücher sowie Liturgica aus der Halberstädter Diöz.
Das Inventar des Nachlasses der Elisabeth von → Mansfeld, nennt ein Brettspiel sowie Schachfiguren als deren Besitz.
Insgesamt sind die Nachrichten zu Kunst und Kultur jedoch äußerst bruchstückhaft.
Quellen
Dessau, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Dessau, U II. – Dresden, Sächsisches Hauptstaatsarchiv, Originalurkunden; Kopial 26; Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10027/7, Loc. 10027/9, Loc. 10035/8. – Gotha, Thüringisches Staatsarchiv, Geheimes Archiv, QQ X (X), Nr. 65. – Magdeburg, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Rep. U 11, Tit. A und B; Rep. A 2, Nr. 471; Rep. Cop. 422. – Querfurt, Stadtarchiv A 45. – Weimar, Thüringisches Hauptstaatsarchiv, EGA, Urkunden; F 502a und b. – Wernigerode, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung, Rep. A 30 a I, Nr. 386. Codex diplomaticus Anhaltinus, Tl. 1: 936-1212, Tl. 2: 1212-1300, Tl. 3: 1301-1350, Tl. 4: 1351-1380, Tl. 5: 1380-1400, hg. von Otto von Heinemann, Dessau 1867-1873, 1875, 1877, 1879, 1881, ND Osnabrück 1986. – Codex diplomaticus Saxoniae (regiae) I B, Bde. 1-4: Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen 1381-1427, bearb. von Hubert Ermisch, Leipzig u. a. 1899, 1902, 1909, 1941. – Cyriacus Spangenberg, Quernfurtische Chronica. Historischer Bericht, Von der Alten und löblichen Herrschafft Quernfurt in Sachsen […], Erfurt 1590. – Deutsche Studenten in Bologna (1289-1562). Biographischer Index zu den Acta nationis Germanicae universitatis Bononiensis, bearb. von Gustav C. Knod, Berlin 1899. – Die Hallischen Schöffenbücher, Tl. 2: 1401-1460, bearb. von Gustav Hertel, Halle 1887 (Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete, 14). – Hingst, Carl Wilhelm: Abschriften einiger Leisnig betreffender noch ungedruckter Urkunden, in: Mitteilungen des Geschichts- und Altertums-Vereins Leisnig 4 (1876) S. 15-18. – Diplomatarium Ileburgense. Urkunden-Sammlung zur Geschichte und Genealogie der Grafen zu Eulenburg, Tl. 1: Die meißnisch-sächsische, niederlausitzische, böhmische und ältere preußische Linie der edeln Herren von Ileburg, hg. von Georg Adalbert von Mülverstedt, Magdeburg 1877. – Das Lehnbuch Friedrichs des Strengen, Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen 1349/1350, hg. von Woldemar Lippert und Hans Beschorner, Leipzig 1903 (Aus den Schriften der Sächsischen Kommission für Geschichte, 8). – Die Matrikel der Universität Leipzig, Bd. 3: Register, hg. von Georg Erler, Leipzig 1902 (Codex diplomaticus Saxoniae regiae, II,18). – Regesta Archiepiscopatus Magdeburgensis. Sammlung von Auszügen aus Urkunden und Annalisten zur Geschichte des Erzstifts und Herzogthums Magdeburg, hg. von Georg Adalbert von Mülverstedt, Tl. 1: Bis zum Tode des Erzbischofs Wichmann (1192), Tl. 2: Von 1192 bis 1269, Tl. 3: Von 1270 bis 1305, nebst Nachträgen, Tl. 4: Orts-, Personen- und Sachregister, Magdeburg 1876, 1881, 1886, 1899. – Regesten der in Niedersachsen und Bremen überlieferten Papsturkunden 1198-1503, bearb. von Brigide Schwarz, Hannover 1993 (Veröffentlichungen des Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, 37; Quellen und Untersuchungen zur Geschichte Niedersachsens im Mittelalter, 15). – Regesten der Pfalzgrafen am Rhein 1214-1508, Bd. 2: Regesten König Ruprechts, bearb. von Graf L. von Oberndorff, Innsbruck 1939. – Regesta Stolbergica. Quellensammlung zur Geschichte der Grafen zu Stolberg im Mittelalter, bearb. von Botho Graf zu Stolberg-Wernigerode, neu bearb. und hg. von Georg Adalbert von Mülverstedt, Magdeburg 1885. – Regesten der Urkunden und Aufzeichnungen im Domstiftsarchiv Brandenburg, Tl. 1: 948-1487, bearb. von Wolfgang Schössler, Weimar 1998. – Registrum Dominorum Marchionum Missnensium. Verzeichnis der den Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen jährlich in den wettinischen Landen zustehenden Einkünfte 1378, hg. von Hans Beschorner, Leipzig u. a. 1933 (Aus den Schriften der Sächsischen Kommission für Geschichte, 37). – Repertorium Germanicum, Bd. 2: Verzeichnis der in den Registern und Kameralakten Urbans VI., Bonifaz' IX., Innocenz' VII. und Gregors XII. vorkommenden Personen, Kirchen und Orte des Deutschen Reiches, seiner Diözesen und Territorien 1378-1415, bearb. von Gerd Tellenbach, Berlin 1961; Bd. 5: Eugen IV. (1431-1447), bearb. von Hermann Diener und Brigide Schwarz, Tübingen 2004; Bd. 9: Paul II. (1464-1471), bearb. von Hubert Höing, Heiko Leerhoff, Michael Reimann, Tübingen 2000. – Der sächsischen Kurfürsten Turnierbücher in ihren hervorragendsten Darstellungen auf 40 Tafeln, hg. von Erich Haenel, Frankfurt am Main 1910. – Steinführer, Henning: Die Weimarer Stadtbücher des späten Mittelalters. Edition und Kommentar, Köln u. a. 2005 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen, Große Reihe 11). – Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande, Tl. 2: 1342-1356, hg. von Hans Sudendorf, Hannover 1860. – Urkundenbuch des Erzstifts Magdeburg, Tl. 1: 937-1192, bearb. von Friedrich Israël unter Mitwirkung von Walter Möllenberg, Magdeburg 1937 (Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und des Freistaates Anhalt. NF 18). – Urkundenbuch der Stadt Magdeburg, Bd. 1: bis 1403, bearb. von Gustav Hertel, Halle 1892 (Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete, 26). – Urkundenbuch der Klöster der Grafschaft Mansfeld, bearb. von Max Krühne, Halle 1888 (Geschichsquellen der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete, 20). – Urkundenbuch des Hochstifts Naumburg, Tl. 2: 1207-1304, bearb. von Hans Patze, Josef Dolle, Köln u. a. 2000 (Quellen und Forschungen zur Geschichte Sachsen-Anhalts, 2). – Urkundenbuch des Klosters Paulinzelle 1068-1534, hg. von Ernst Anemüller, Jena 1905 (Thüringische Geschichtsquellen 7. NF 4). – Urkundenbuch des Klosters Walkenried, Bd. 1: Von den Anfängen bis 1300, bearb. von Josef Dolle nach Vorarbeiten von Walter Baumann, Hannover 2002 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, 210; Quellen und Forschungen zur braunschweigischen Landesgeschichte, 38). – Urkundenbuch des Klosters Walkenried, Bd. 2: 1301-1500, bearb. von Josef Dolle unter Benutzung von Vorarbeiten von Walter Baumann, Hannover 2008 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, 241; Quellen und Forschungen zur braunschweigischen Landesgeschichte, 45).
Literatur
Ritterorden und Adelsgesellschaften im spätmittelalterlichen Deutschland. Ein systematisches Verzeichnis, hg. von Holger Kruse, Werner Paravicini und Andreas Ranft, Frankfurt am Main u. a. 1991 (Kieler Werkstücke. Reihe D: Beiträge zur europäschen Geschichte des späten Mittelalters, 1). – Allmann, Rudolf: Wüstungskunde des Kreises Querfurt, Riestedt 1976 (Ms. im Museum Burg Querfurt). – Bagenski, Rudolf von: Geschichte der Familie von Selmnitz, Halle 1914. – Beck, Lorenz Friedrich: Herrschaft und Territorium der Herzöge von Sachsen-Wittenberg (1212-1422), Potsdam 2000 (Bibliothek der Brandenburgischen und Preußischen Geschichte, 6). – Beschorner, Hans: Beiträge aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden zur Geschichte des Finnedistrikts im Mittelalter, in: Festschrift Armin Tille zum 60. Geburtstag, Weimar 1930, S. 47-69. – Böhme, Martin: Die Orts- und Flurnamen des Kreises Querfurt nebst einem Wüstungsverzeichnisse, Querfurt 1909 (Zur Heimatkunde des Kreises Querfurt, 2). – Burkhardt, Felix: Schraplau. Beiträge zur Geschichte der Stadt und Herrschaft Schraplau, Eisleben [1935]. – Deutsche mittelalterliche Handschriften der Universitätsbibliothek Augsburg. Die Signaturengruppen Cod. I.3 und Cod. III.1., bearb. von Karin Schneider, Wiesbaden 1988. – Die deutschen Handschriften der Bayerischen Staatsbibliothek München: Die mittelalterlichen Handschriften aus Cgm 888-4000, bearb. von. Karin Schneider, Wiesbaden 1991 (Catalogus codicum manu scriptorum Bibliothecae Monacensis 5, 6). – Ermisch, Hubert: Kurfürstin Katharina und ihre Hofhaltung, in: Neues Archiv für sächsische Geschichte 45 (1924) S. 47-79. – Das Gebiet an der unteren Unstrut. Ergebnisse der heimatkundlichen Bestandsaufnahme in den Gebieten Wiehe, Nebra und Freyburg, hg. von Hans Kugler und Werner Schmidt, Berlin 1988 (Werte unserer Heimat, 46). – Germania Judaica, Bd. 2: Von 1238 bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, 2. Halbbd.: Maastricht-Zwolle, hg. von Zvi Áverni, Tübingen 1968. Bd. 3: 1350-1519, 2 Teilbd.: Ortschaftsartikel Mährisch Budwitz-Zwolle, hg. von Arye Máimon, Tübingen 1995. – Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 2, bearb. von Berent Schwineköper, Halle 1955 (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts, 3). – Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 2, bearb. von Berent Schwineköper, Halle 1955 (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts, 3). – Grössler, Hermann: Die Wüstungen des Friesenfeldes und Hassegaues, in: Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Alterthumskunde 8 (1875) S. 335-424. – Grössler, Hermann: Die Besiedelung der Gaue Friesenfeld und Hassegau, in: Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Alterthumskunde 8 (1875) S. 92-131. – Grössler, Hermann: Die Wüstungen des Friesenfeldes und Hassegaues, in: Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Alterthumskunde 11 (1878) S. 119-231. – Grössler, Hermann: Zur älteren Geschichte von Bayer-Naumburg im Kreise Sangerhausen, in: Mansfelder Blätter 9 (1895) S. 1-14. – Grössler, Hermann: Vortrag über die Geschichte des Wendelsteins, in: Mansfelder Blätter 24 (1910).S. 125-132. – Heine, Karl: Das Schloß und die Schloßkirche zu Querfurt, in: Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde 8 (1875) S. 80-92. – Heine, Karl: Erhaltene Nachrichten über die Pfarrkirche S. Lamperti zu Querfurt, in:Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Alterthumskunde 13 (1880) S. 31-72. – Heine, Karl: Eine Wanderung durch die Stadt Querfurt am Ende des 15. Jahrhunderts, in: Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde 20 (1887) S. 441-455. – Holstein, Hugo: Beiträge zur Genealogie der Dynasten von Querfurt, in: Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Alterthumskunde 7 (1874) S. 131-177. – Jacobs, Eduard: Beiträge zur Geschichte von Artern und Voigtstedt, in: Neue Mitteilungen aus dem Gebiet historisch-antiquarischer Forschungen 12 (1869) S. 1-52. – Jankowski, Detlef: Das Kloster Reinsdorf und die Bursfelder Reform, in: Benediktiner, Zisterzienser, hg. von Christof Römer, Dieter Pötschke, Oliver H. Schmidt, Berlin 1999 (Studien zur Geschichte, Kunst und Kultur der Zisterzienser, 7), S. 64-71. – Jovius, Paulus: Chronicum Schwarzburgicum, in: Diplomataria et scriptores historiae Germanicae medii aevi cum sigillis aeri incisis, Tl. 1, hg. von Christian Schöttgen, Georg Christoph Kreysig, Altenburg 1753, S. 109-724. – Klarmann, Johann Ludwig: Geschichte der Familie von Kalb auf Kalbsrieth, Erlangen 1902. – Krütgen, Karl: Die Landstände des Erzstifts Magdeburg vom Beginn des 14. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts, Halle 1914 (Forschungen zur thüringisch-sächsischen Geschichte, 8). – Leers, Rudolf: Geschlechtskunde der Grafen von Mansfeld Querfurter Stammes, Tl. 1, in: Mansfelder Blätter 21 (1907) S. 97-151; Tl. 2, 22 (1908) S. 110-154; Tl. 3, 24 (1910) S. 151-226. – Leisering, Eckhart: Die Wettiner und ihre Herrschaftsgebiete 1349-1382. Landesherrschaft zwischen Vormundschaft, gemeinschaftlicher Herrschaft und Teilung, Halle 2006 (Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsarchivs, A 8). – Lindner, Michael: Kaiser Karl IV. und Mitteldeutschland, in: Kaiser, Reich und Region. Studien und Texte aus der Arbeit an den Constitutiones des 14. Jahrhunderts und zur Geschichte der Monumenta Germaniae Historica, hg. von Michael Lindner, Eckhard Müller-Mertens, Olaf B. Rader, Berlin 1997 (Berichte und Abhandlungen, Sonderband 2), S. 83-180. – Ludwig, Matthias: Die vermeintliche Stiftsgründung des heiligen Brun von Querfurt. Kritische Überlegungen zu Datierung und Funktion der sogenannten »fundacio ecclesie collegiate Quernfurtensis«, in: Brun von Querfurt. Lebenswelt, Tätigkeit, Wirkung. Fachwissenschaftliche Tagung am 26. und 27. September 2009 auf der Burg Querfut, hg. von Arno Sames, Querfurt 2010, S. 39-60. – Naumann, Louis: Geschichte des Kreises Eckartsberga, Eckartsberga 1927. – Nebe, August: Geschichte des Schlosses und der Stadt Allstedt, in: Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde 20 (1887) S. 18-95. – Pätzold, Stefan: Die mittelalterliche Fundacio des Querfurter Kollegiatstiftes, in: Sachsen und Anhalt 21 (1998) S. 37-65. – Pfeil, Ernst: Zur Geschichte der Stadt und des Schlosses Nebra an der Unstrut, Sangerhausen 1929/1933. – Plath, Georg: Die Vitzenburg und ihre Bewohner, in: Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde 26 (1895) S. 302-373. – Reischel, Gustav: Wüstungskunde der Kreise Bitterfeld und Delitzsch, Magdeburg 1926 (Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und des Freistaates Anhalt. NF 2). – Säckl, Joachim: Zur Geschichte des Rittersitzes und Herrenhauses in Weischütz/Unstrut, in: Burgen und Schlösser in Sachsen-Anhalt 4 (1995) S. 77-98. – Säckl, Joachim/Schmitt, Reinhard: Zur Geschichte des Adelssitzes in Nißmitz, Burgenlandkreis, in: Burgen und Schlösser in Sachsen-Anhalt 15 (2006) S. 99-150. – Schmidt, Georg: Burgscheidungen, 2. Aufl., Halle 1900. – Schölling, Andreas: Zur Geschichte der Stadt Artern während der Herrschaft der Querfurter Edelherren 1390-1448, in: Querfurter Heimatblätter 6 (1996/1997) S. 31-34. – Verzeichnis der deutschen mittelalterlichen Handschriften in der Universitätsbibliothek Leipzig, hg. von Franzjosef Pensel, zum Druck gebracht von Irene Stahl, Berlin 1998 (Deutsche Texte des Mittelalters, 70; Verzeichnis altdeutscher Handschriften, 3). – Tříška, Josef: Repertorium biographicum universitatis Pragensis praehussiticae 1348-1409, Prag 1981. – Voigt, Heinrich Gisbert: Die Edelen Herren von Querfurt und ihre Burg, Halle 1913 (Neujahrsblätter der Historischen Kommission für die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt, 37). – Wilde, Manfred: Die Ritter- und Freigüter in Nordsachsen. Ihre verfassungsrechtliche Stellung, ihre Siedlungsgeschichte und ihre Inhaber, Limburg 1997 (Aus dem deutschen Adelsarchiv 12). – Witzleben, Gerhard August von/Witzleben, Karl Hartmann August von: Geschichte des Geschlechts von Witzleben, Tl. 2, Berlin 1880. – Die Wüstungen im Nordthüringgau (In den Kreisen Magdeburg, Wolmirstedt, Neuhaldensleben, Gardelegen, Oschersleben, Wanzleben, Calbe und der Grafschaft Mühlingen), bearb. von Gustav Hertel, Halle 1899 (Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete, 38).