QUERFURT
I.
Das Haus Q., benannt nach der Burg → Q. – Curnfurt (8. Jh.), Curnfurdeburg (9. Jh.), Quernvordiburch (979), Corenforde (1146), Quernvorde (1351), Querenforde (1355), Querinforte (1358), Querrenuort (1362) – gehörte im 12.-14. Jh. zu den bedeutenderen nichtfs.lichen Hochadelsgeschlechtern Mitteldtl.s, wurde jedoch von der jüngeren Forschung kaum beachtet. Bereits genealogische Zusammenhänge sind, v.a. aufgrund der Häufung gleicher Vornamen und der Einbeziehung von abgespalteten Linien, häufig unklar. Unverzichtbar Holstein, Beiträge, und Lötzke; neuere Zählung bei Schwennicke.
Spangenberg gibt an, daß der Name/vnd die Herrschafft Quernfurt/allbereit gewesen/ehe Thüringen oder Sachsen Christen worden (S. 3) und benennt die schwäbischen Variner als Vorfahren des Geschlechts, das er mit Brun i.J. 880 beginnen läßt, dessen Sohn Protze in enger Beziehung zu Kg. Heinrich I. gestanden haben soll. Jenseits dieser mythischen Wurzeln gilt der bei Thietmar von Merseburg erwähnte und als amicus mihi consanguinitate bezeichnete Brun, senior egregius et per cuncta landabilis (Chron. VI, cap. 94), Vater des Hl. Brun (gest. 1009), als Stammvater. Das Haus starb 1496 mit Brun VI., dessen Sohn Brun VII. (gest. 1495) und Enkel Gebhard (gest. 1495) bereits tot waren, im Mannesstamm aus; letzter Vertreter der Halberstädter Domdekan Johann (gest. 1506).
Stammsitz war die erstmals im Hersfelder Zehntverzeichnis erwähnte Curnfurdeburg als Zentrum eines im südlichen Hassegau gelegenen Burgwards mit gleichnamiger Siedlung (Curnfurt) innerhalb eines fruchtbaren, bereits in vorgeschichtlicher Zeit besiedelten Gebiets (Q.er Platte). Etymologische Herleitung: Furt über den Querne- oder Mühlenbach bei einer Mühle (altdt. »quern«). Geistliche Jurisdiktion der Stammlande: Ebm. Mainz; seit 814 Bm. Halberstadt, 968 Bm. Merseburg, nach 981 wieder Bm. Halberstadt, Archidiakonat Osterbann.
Brun (II.) war seit 995/97 Hofkaplan Ottos III., 1004 Missions-Ebf.; Reisen zu den Széklern, Polen, Petschenegen und Pruzzen, dort 1009 Märtyrertod. Petrus Damiani behauptet bezeichnenderweise eine Verwandtschaft mit Kg. Otto III.; Missionar, Historiograph, Hagiograph und kritischer Begleiter ksl. Ost- und Religionspolitik (v.a. Heinrich II. und Bolesław Chrobry). Seit dem 11./12. Jh. im Ebm. Magdeburg, seit der Frühen Neuzeit überregional als Heiliger verehrt (14. Febr.); offizielle Kanonisation nicht nachweisbar. Aus der Seeburger Seitenlinie (s.u.) ist Wichmann hervorzuheben, 1152 bis 1192 Ebf. von Magdeburg, »Begründer der erzstiftischen Landesherrschaft« (Claude, S. 175); er gilt als wichtiger Kopf der Ostkolonisation und Berater Barbarossas; für die Verbreitung des Magdeburger Stadtrechts spielte er eine maßgebliche Rolle. Die ambivalente Persönlichkeit Konrads (II.) (gest. 1202), Domherr in Magdeburg und Hildesheim, dort seit 1194/95 Bf., gilt nach dem Hl. Brun als bedeutendster Vertreter des Hauses. Er wurde 1188 Hofkaplan Ks. Friedrichs I., 1194 Reichshofkanzler Heinrichs VI., später Philipps von Schwaben, 1196 Legat für Italien, Sizilien und Apulien, wo er »eine der wichtigsten Stützen des Kaisers« (Bünz, S. 16) sowie an der Organisation des III. Kreuzzuges beteiligt war. 1297/98 Wahl zum Bf. von Würzburg; dieses zweite Episkopat wurde nach langem Konflikt mit Papst Innozenz III. (Bann und Buße 1199/1200) 1201 bestätigt. 1202 wurde Konrad von einem Würzburger Stiftsministerialen ermordet. Weitere reichspolitisch bedeutende Vertreter aus den ersten Generationen der Bgf.en von Magdeburg aus dem Haus Q. (s.u.).
II.
Über Ida, Tochter Gebhards I. (gest. 982), stand das Haus in naher Verwandtschaft zu Ks. Lothar von Süpplingenburg. Damit in Zusammenhang zu sehen ist der politische Aufstieg des Geschlechts für mehrere Generationen: Zunächst wurde Konrad (I.) (gest. 1142), ein Sohn Gebhards II. (gest. 1119/25), 1134 Ebf. von Magdeburg. Über ihn gelangte die Familie zwei Jahre später in das Amt des Bgf.en von Magdeburg (erbl. Lehen). Burchard I. (gest. 1161/62) ließ im Gegenzug die engere Herrschaft (Stadt und Burg samt Zubehör) dem Erzstift zu Lehen auf (1136/37; sog. Vierdörfer ausgenommen). Die Bgf.en standen in enger Bindung zum Ks.hof, nahmen an Hoftagen, Kreuz- und Italienzügen teil und erfüllten Aufgaben als ksl. Gesandte. Hier sind Burchard I.-IV. sowie Gebhard IV. (gest. 1213) hervorzuheben; Bgf. Burchard II. (gest. 1178) zeugte für Barbarossa in »bevorzugter Stellung«, Burchard III. (gest. 1190) fand im SpätMA Eingang ins Epos als Verkörperung des »höfische[n] Ideal[s] des ›staufischen Ritters‹« (Lötzke, S. 38, 53). 1269 Verkauf des Amtes aufgrund einer v.a. aus den Belastungen des Reichsdienstes resultierenden Krise.
Die VII. Generation – Burchard III., Gebhard IV., Konrad (II.), Wilhelm (gest. 1213), Propst zu Goslar und Aachen, sowie Gerhard I. (gest. nach 1212) markiert den Höhepunkt reichspolitischer Geltung. Vier der Brüder nahmen am III., zwei am Kreuzzug 1197/98 teil; die Mitwirkung an der Gründung des Deutschen Ordens 1190 ist nur für Konrad belegt. Neben dem Ks. bildeten die Ebf.e von Magdeburg und die Lgf.en von Thüringen, für die die Q.er zeugten, vermittelten und als Schöffen fungierten, die wichtigsten politischen Bezugspunkte. Mit dem nachlassenden Einfluß der Bgf.en nahm seit Mitte des 13. Jh.s die Bindung an diese Fs.enhäuser, nun auch der Wettiner, zu. Im Gefolge des Mgf.en Dietrich von Meißen erschien erstmals Gebhard IV., der im Dienst Heinrichs VI., Philipps, Ottos IV. und Friedrichs II. stand, auf einem Hoftag (Frankfurt 1212).
In der ersten Hälfte des 14. Jh.s geriet das Haus wg. fortges. Teilungen, der Auswirkungen der Kriege in der Region (Thüringischer Erbfolgekrieg 1247-1263, Halberstädter Schisma 1324-1358) und innerer Uneinigkeit in eine Krise, die sich in Verpfändungen großer Teile der Herrschaft, selbst der Stammburg (um 1315), ausdrückte. Mit letzteren steht die Entstehung der fundacio ecclesiae Quernfurtensis, die sich gegen Eingriffe der Stifterfamilie wandte, in Zusammenhang (nach 1235). Unter Brun III. (gest. 1345) und Gebhard XI. (gest. 1383), der den gfl. Titel führte, die verpfändete Stammburg samt Stadt 1355 von den Gf.en von → Mansfeld einlöste und weitere Herrschaftsrechte, u. a. über → Allstedt, Neuenburg bei Freyburg, Burgscheidungen und Dornburg, erwarb, gelangte das Haus noch einmal zur Blüte. Gebhards Macht bündelte sich auf der Burg → Q. in fortifikatorischer Modernisierung und repräsentativen Formen. Er und sein Sohn Albrecht standen dem Hof Ks. Karls IV. nahe; fünf weitere Söhne schlugen, z.T. sehr erfolgreich, die geistliche Laufbahn ein. 1401, 1403 und 1408 findet sich ein Herr von Q. am Hof Kg. Ruprechts in Nürnberg. Auch der Ks. konnte jedoch den 1414 mit Gf. Günther von → Schwarzburg vereinbarten, 1418 eingetretenen Erbfall in der Herrschaft Rudolstadt nicht durchsetzen. Im allg. werden die Hussitenkriege als Grund für den erneuten Niedergang unter Protze, der 1426 in der Schlacht von Außig fiel, und Brun VI. angeführt. Verkauf von Wippra 1442, Verpfändung von → Q., → Allstedt, → Artern, Gehofen, Volkstedt, 1452 Verkauf von Burgscheidungen, 1464 von Vitzenburg. Brun VI., der die Burg → Q. bis 1479 zu einer, wie es für 1516 heißt, arx munitissima (Schmitt 2002, S. 20) ausbaute, hinterließ bei seinem Tod 23 285 fl. Schulden. Das Territorium im Umkreis um → Q. fiel an das Erzstift Magdeburg. Trotz eines Erbvertrags mit den Gf.en von → Mansfeld (1396) hatte Brun 1492 dem Lehnsherrn weitere allodiale Herrschaftsrechte um → Q. aufgetragen.
Mit anderen mindermächtigen Dynasten der Region waren die Herren von Q. noch Mitte des 15. Jh.s in der Veme organisiert; eine Institutionalisierung dieser Bindungen in Form eines Gf.envereins ist nicht erkennbar. Ende 1383 Aufnahme in den großen mitteldt. Landfriedensbund. Auch die Kg.snähe wurde nicht in längerfristige Legitimitätsgewinne umgemünzt; ein Erwerb von Reichslehen ist nicht feststellbar. Keine Nennung in der Reichsmatrikel von 1422, aber im Reichsanschlag von 1491. Im 14. und zunächst auch im 15. Jh. keine Teilnahme an Reichstagen; Ladung 1471, aber Anwesenheit nicht nachweisbar. 1486, 1487 und 1491 sind Brun VI. und Brun VII. im Gefolge der Hg.e von Sachsen sowie Ebf. Ernsts auf Reichsversammlungen nachweisbar.
Der Aufstieg Bruns III. und Gebhards XI. verdankte sich nach Löffler ihrer Bindung an das Haus Wettin. In den Hussitenkriegen 1420-1431 nahm Protze im Gefolge Hg. Friedrichs teil. Nach einer 1469er Quelle erhielt der von Q. (Streich, S. 178) zweimal pro Jahr ein neues Hofgewand am sächsischen Hof; der Leipziger Vertrag 1485 ordnete die von Quernfurt zcum Stein (evtl. nach der Burg Wendelstein) dem albertinischen Lehnsverband zu. 1489 mußte Brun VI. Hg. Albrecht lt. Heerfahrtsbuch zehn Pferde und zwei Streitwagen stellen. Ein Jahr zuvor ist er als einziger hochadeliger Beisitzer in einem Schiedsgericht am sächs. Hof nachweisbar; er wurde von Albrecht als Statthalter eingesetzt und erschien in seinem Gefolge bei der Kg.swahl 1486. Der Dresdner Hof bildete den wichtigsten Bezugspunkt der Herren; nicht erst Brun VI. wurde dort erzogen. Doch scheinen die Herren von Q. im späten 14. und 15. Jh. bewußt ein Gegengewicht, v.a. mit dem Dienstverhältnis im Erzstift Magdeburg, angestrebt zu haben. Hier spielten verwandtschaftliche Beziehungen eine Rolle. Brun V. und Johann II. werden im Lehnbuch Ebf.s Albrechts IV., ihres Bruders, als consiliarii nostri bezeichnet, dessen Landfrieden sie 1397 beitraten. Auch Gebhard XI., der zudem hzgl.-sächsischer Rat (Askanier) war, hielt sich häufig im Umfeld der Ebf.e auf, vermittelte in Konflikten ihrer Vasallen; ähnlich zu seinem Enkel Johann, der mit Bf. Ernst von Halberstadt (1396) sowie Mgf. Friedrich von Meißen und seinen Brüdern (1399) Bündnisse Schloß. Brun VI. schließlich lehnte die Werbung der sächsischen Hzg.e, er möge ihr Rat werden, ab und wurde 1489 Rat am Hof Ebf. Ernsts von Magdeburg, der allerdings aus dem Haus Wettin stammte.
Auf Bf.s- und Ebf.sstühle gelangten neben den bereits gen.: In Magdeburg Ruprecht (gest. 1266) von 1260 bis 1266, Albrecht (gest. 1412), ein Sohn Gebhards XI., von 1382 bis 1403. Alle waren zuvor Domherren, Ruprecht außerdem Dekan in Magdeburg und Albrecht, der in Bologna und Prag studierte, 1395-1397 Kanzler Kg. Wenzels war, Domherr in Halberstadt gewesen. In Hildesheim: Siegfried (gest. 1310) 1279 bis 1307/10 (zuvor Domherr und Dechant in Magdeburg). In Merseburg: Burchard (gest. 1384) seit 1382 (zuvor dort und in Magdeburg Domherr). Domherren (geringere Dignitäten und Pfründen und spätere Bf.e nicht aufgeführt): In Magdeburg: Wilhelm, ein Bruder Gebhards IV. (gest. 1213), Domdekan Burchard (gest. 1290), Dompropst Gebhard (gest. 1352), Brun (gest. 1347), Domscholaster Volrad (gest. 1367), Domscholaster Gebhard (gest. 1375), ein weiterer Sohn Gebhards XI., der 1369 in Bologna studierte. In Halberstadt: Dompropst Gerhard (gest. 1313), Gebhard (gest. 1322), Domdekan Johann (gest. 1506). In Hildesheim: Dompropst Gebhard (gest. 1303). In Zeitz: Domscholasticus Brun (gest. 1437). Die Genannten hatten daneben z.T. Kanonikate in Mainz, Naumburg, Aachen, Goslar sowie Pfründen in niederen Stiften der Region inne. Zwar wurden nach 1400 die Pontifikate der mitteldeutschen Bm.er vermehrt an fsl. Bewerber außerhalb der Kapitel vergeben, doch scheint der Rückgang auch der Domherrenpfründen ein Indiz für den Niedergang des Hauses zu sein. Mit Meinhard stellte es zwischen 1288 und 1299 einen Landmeister sowie im 14. Jh. fünf, im 15. Jh. zwei Ritter im Deutschen Orden. Zahlr. Äbt.en, v.a. im Kl. Helfta bei → Eisleben.
III.
Auf der Stammburg, die zu den größten erhaltenen, auf das HochMA zurückgehenden Anlagen Mitteldtl.s gehört, gründete Brun (II.) wahrscheinlich kurz nach 1000, wofür jedoch zuverlässige Belege fehlen, ein Kollegiatstift. Für das 10./11. Jh. sind Grablegen archäologisch nachgewiesen.
Im späten 12. und 13. Jh. bildete das 1120 auf der Lutisburg (Lautersburg) gegr. und von Burchard I. 1146 in das westlich → Q. gelegene Eilwardesdorf (Ilwersdorf; wüst) verlegte Benediktinerkl. Marienzell das Hauskl. Patrozinium S. Mariae Sanctique Brunonis episcopi et martiris. Bgf. Burchard I. hatte das Kl. um 1140 mit Einkünften der Q.er Burkirche ausgestattet. Ende des 12. Jh.s wurden die dort Begr. gehoben und vermutlich nach Marienzell gebracht, um die communio vivorum et mortuorum im Gebet zu vervollständigen. Der dortige, zehn bis 15 Mönche umfassende Konvent blieb bis 1558 intakt. Die dreischiffige Basilika mit drei östlichen Apsiden wurde im Dreißigjährigen Krieg ruiniert.
Seit der Mitte des 12. Jh.s kam es zum Neubau der Burgkirche (kreuzförmiger, dreiapsidiger Bau mit byzantinischen Elementen), mit dem wahrscheinlich die Ersterwähnung eines 1210 vierköpfigen Priesterkollegiums 1198 in Verbindung steht. Gebhard XI. ließ sich in einer eigens an der Nordseite der Burgkirche errichteten Seitenkapelle begr.; daraufhin versprach 1384 sein Sohn Brun dem Kl. Eilwardesdorf Entschädigungen für die Rückverlegung der Grablege, die dem Kl. noch 1323 zugesichert worden war. Ludwig betont die Zäsur der Verlegung des Sakralzentrums auf die Burg in das »von nun an deutlich konturiert erscheinende Kollegiatstift« SS. Mariae et Brunonis (Ludwig, S. 58) und macht darauf aufmerksam, dass die in der sog. Querfurter fundacio gemachte Kontinuitätsbehauptung zur Gründung durch den Hl. Brun auf entsprechenden Desideraten im Umfeld einer entsprechenden neuen Herrschaftskonzeption um 1400 beruht. Die auf Prager Vorbilder verweisende, stilistisch mit den Plastiken der Johanniskirche in → Barby verwandte Kastentumba des Vaters gilt als eines »der bedeutendsten adligen Grabmonumente der Zeit« (Deiters, S. 56), die räumlich, figürlich-künst. und inschriftlich Frömmigkeit, Höfischheit und herrschaftliche Ambitionen auf herausragende Art symbolisiert. Später wurden hier nachweislich Gebhards Sohn Protze und Elisabeth von → Mansfeld, sowie Brun VI., Agnes von → Gleichen und Agnes von → Beichlingen sowie Brun VII. begr.
Die Vogtei des 991 von Brun I. gegr. Nonnen- und späteren (1109) Mönchskl.s zu Vitzenburg ging 1108 an Wiprecht von Groitzsch verloren, der es 1121/23 nach Reinsdorf verlegte; auch als Bamberger Eigenkl. wurde Reinsdorf umfangreich von den Q.ern beschenkt. Im 13. Jh. Memorienstiftungen im Deutschordenshaus und Hospital in Halle. Zahlr. Vogteien, u. a. Neuwerk vor Halle, Kl. Berge und Gottesgnaden, gingen mit dem Verkauf der Bgft. verloren. Zur Memoria sind wichtige Quellen ediert, u. a. ein (fragmentar.) Nekrolog des Kollegiatstifts aus der Zeit Gebhards XI., eine auf 1441 datierende Memorienstiftung Agnes' von → Gleichen, die eine Beschreibung der jährl. Gedächtnisfeier in der Burgkirche enthält, in die Stadtrat und -pfarrei rituell integriert waren. Zentral für das kollektive Gedächtnis war der Bezug zum Hl. Brun: Die Burgkapelle und das Kl. Marienzell waren ihm geweiht; ein jährl. Osterablaß für Q.er Kirchen begünstige Wallfahrten, ebenso zur Brunskapelle in Esenstedt (wüst). Stammwappen: Schild mit weißen und roten waagerechten Streifen, das teilw. auch die Gf.en von → Mansfeld und die Bgf.en von Magdeburg nutzten. Hatten die Q.er im 12. Jh. magdeburgische Münzen verwendet, so begannen sie seit 1200, zunächst in Gemeinschaft mit den Gf.en von → Mansfeld, eigene Münzen zu prägen; dabei fallen symbolische Bezüge zum Reich (gekrönter Herrscher, Doppeladler) auf.
IV.
Von den beiden Enkeln Gebhards I., eines Bruders des Hl. Brun, setzte Gebhard II. die Q.er Linie fort, während auf Cristin (Christian) die jüngere Linie der Gf.en von → Seeburg (ausgest. Ende 12. Jh.) zurückgeht, aus der die Herren von Lutisburg hervorgingen (ausgest. um 1122). Der Seeburger Besitz fiel an die Gf.en von → Mansfeld. Über die Erlangung der Bgft. Magdeburg 1135/36 bildete sich ein weiterer eigenständiger Familienzweig aus. Zunächst waren Bgft. und Haus vereint; erst mit den Söhnen Bgf. Burchards III. und Gebhards IV. trennten sich die Linien (1209 Mündigkeit Burchards IV. [gest. 1243/46]). Der bgfl. Zweig starb 1313 aus; sein dezimiertes Territorium um Rosenburg ging an die Herren von → Barby über. In einer Seitenlinie, die über die Erbschaft der Gft. Hardeck in Niederösterreich entstand, setzte sich das Haus der Bgf.en von Magdeburg noch bis 1483 fort. Es zählte im 15. Jh. zu den bedeutendsten Familien in Böhmen und Österreich.
Nachdem bis zur dritten Generation jeweils der älteste Sohn in der Herrschaft Q. allein folgte, bildete mit Erwerb der Bgft. für zwei Generationen diese den gewichtigeren, dem ältesten Sohn vererbten Rechtstitel. Gebhard IV. nannte sich bis zur Mündigkeit seines ältesten Neffen burgravius de Magdeburg etc., erstmals 1210 war er Gevehardus de Querenforde (Lötzke, S. 79), teilw. auch comes. Bereits in der zweiten Hälfte des 13. Jh.s kam es innerhalb seiner Nachfahren zu zwei weiteren Abspaltungen: Nach der Ererbung der Gft. → Mansfeld durch Burchard V. (gest. 1254), der sich wie später einer seiner Söhne auch Bgf. von Q. nannte, kam es 1268/69 zu einer Totteilung: Burchards Söhne Burchard VII. und Burchard VIII. teilten sich die Gft. → Mansfeld und die Herrschaft Schraplau; auf sie gehen die dortigen Häuser der Gf.en von → Mansfeld (ausgest. 1780) und der (jüngeren) Herren von Schraplau (ausgest. 1410) zurück. Die Söhne von Burchards V. Bruder, Gebhard V. (gest. 1240), der die Stammtafeln des engeren Hauses häufig anführt, weil es unter seinen Nachfahren zu keinen Abspaltungen mehr kam, Gebhard VI. (gest. 1297) und Gerhard II. (gest. nach 1300), setzen die Q.er Herrschaft zunächst ungeteilt, ab der nächsten Generation in mehreren Linien fort. Auf die Söhne Gebhards VI. (gest. nach 1322), Gebhard. X. (gest. 1354) und Burchard VI. (gest. 1340), gehen zwei genealogisch und besitzgeschichtlich kaum erforschte Linien mit (zum Großteil nicht beim Haus verbleibenden) Rechtstiteln in und um Mühlberg, Klitschen und Tannroda auf der einen, zu Nebra, Gräfenhainichen, Zörbig, Düben, Hadmersleben und Passenheim/Ostpreußen auf der anderen Seite zurück. Man nimmt an, daß diese Seite mit Bruno VIII. 1469 ausstarb.
Unter den Söhnen Gerhards II. geht eine Seitenlinie auf Gebhard VIII. (gest. 1320) zurück, die zeitw. den gfl. Titel führte, eine Res. in Beyernaumburg hatte und wahrscheinlich um 1345 ausstarb, wobei auch die damit verbundenen Lehen verloren gingen. Die zweite Linie wurde durch Brun III. (gest. 1345) fortges., der zunächst in Schmon und seit 1326 zu Vitzenburg residierte. Trotz z.T. erheblicher geogr. Distanzen der Herrschaftsrechte und getrennter Res.en nannten sich diese Linien immer auch nach → Q.: Brun III. ist 1315 nobilis de Querenvorde atque dominus in Sman (Heine, S. 151 Anm.), Gebhard. X. nennt sich von Quernfůrte, Herr zu Mulberg (Leisering, Nr. 148) und Siegfried (gest. nach 1396) von Quernferte gesessen zu Klitzschene (RTA I/1, S. 376). Die Bruns III. Sohn Gebhard XI. in der Herrschaft nachfolgenden Enkel Brun V. (gest. 1402/03), Johann II., Burchard VII. (gest. 1406), Protze (gest. 1426) und Urenkel Johann III., Gebhard XIV. (gest. 1440) sowie Brun VI. (gest. 1496) scheinen über einen engeren Zusammenhalt verfügt zu haben. Ihre Herrschaftsrechte konzentrierten sich um Q.; es ist nicht erkennbar, daß neben ihnen auch die auf Gebhard VI. zurückgehenden Familienmitglieder das Kl. in Eilwardesdorf sowie das Burgstift bes. gefördert hätten. Grenzen des familiären Zusammenhalts zeigten sich jedoch auch hier: Bereits im Thüringischen Erbfolgekrieg standen die Brüder und Vettern auf verschiedenen Seiten; der Aufstieg der Schmon-Vitzenburger Linie scheint mit dem Niedergang der Nachfahren Gebhards VII. zusammenzuhängen: Brun III. und Gebhard XI. ordneten sich dem wettinischen Hegemonialanspruch unter. 1341 wurde die Burg Nebra durch den mit Brun III. verbündeten Mgf.en erobert, auf der mit Busso VI. (gest. 1340) ein Vetter zweiten Grades saß.
Mitte des 14. Jh.s nahm die Bindung an die Gf.en von Mansfeld zu, die sich in Erbverbrüderungen (1358, 1396) und im Konnubium niederschlug. Doch auch dieses Bündnis konnte leicht umgestoßen werden, wie die Beteiligung Gebhards XI. am Kampf der Wettiner gegen Gebhard III. von → Mansfeld zeigt. Ob von einem »gemeinsamen Familienbewußtsein der Gf.en von → Mansfeld und der Edlen von Q.« (Löffler, S. 574) oder von sich aus politischem Kalkül speisender, Konjunkturen unterworfener hochadeliger Bündnispolitik im Schatten der Wettiner gesprochen werden kann, ist fraglich.
Den Kern der Herrschaft bildete der frühere Burgward mit der Stadt → Q., den Dörfern Nemsdorf, Göhrendorf, Barnstädt, Göritz (sog. Vierdörfer), Leimbach und Lodersleben – dies entsprach in etwa dem archidiakonalen Unterbezirk Lodersleben und dem späteren Amt Q. –, Lutisburg, Eilwardesdorf, Pönitz, Esenstedt, Habekloh und Siebenhausen (alle drei wüst). Bis auf einen allodialen Grundstock um → Q. ging der Großteil der Herrschaftsrechte zu Lehen benachbarter Reichsfs.en. Sie schwankten erheblich, was mit der wechselvollen Hoheitsgeschichte dieser Region, aber auch finanziellen Problemen des Hauses zusammenhing. Das 1259 übernommene Schloß mit Stadt Nebra wurde um 1266 an das Hochstift Halberstadt aufgelassen. 1316 stand Nebra unter Lehnshoheit des Erzstifts Magdeburg, seit der zweiten Hälfte des 14. Jh.s der Wettiner. Zwischen 1330 bis 1341 und evtl. auch später Res. Spätestens in diesem Jahr ging das Lehen verloren, bevor Gf. Brun 1461 abermals mit Nebra belehnt wurde. Auch die Herrschaft Vitzenburg ging von den Wettinern zu Lehen; die Burg war nach 1324 über einen längeren Zeitraum Res. der Söhne und Enkel Bruns III., die teilw. auch zu Schmon saßen, das wiederum quedlinburgisches Lehen war. Die ehem. Reichsburg Burgscheidungen, seit 1069 dem Hochstift Bamberg gehörig, ging etwa 1310 als bambergisches Lehen in querfurtischen Besitz über; im 15. Jh. mehrmals verpfändet, wurde die Herrschaft 1495 durch Brun VI. Fs. Woldemar von Anhalt übertragen. Nachdem bereits Bgf. Burchard III. 1238 dort als scultetus in palacio (Heinze, S. 50) aufgetreten war, gelangten Burg und Herrschaft → Allstedt, die sich gegen Ende des 13. Jh.s in der Hand Gebhards VIII. befunden hatten, 1369 (explizit ohne die Pfgft.) als sächsisches Lehen an Gebhard XI. und verblieben beim Haus bis 1496. Relativ kurze Lehnsherrschaften über die weiter entfernteren Städte und Schlösser in → Artern (1390-1448), Beyernaumburg (etwa 1327 bis 1469, mit Unterbrechungen), in Wippra (um 1370 bis 1442).
Auch in den Jahren größerer politischer Bedeutung gelang, soweit Ehepartner identifizierbar sind, dem Haus kein Konnubium mit fsl. Häusern, sieht man ab von der wohl herausragenden Verbindung Burchards III. mit Sophie, der Tochter Heinrichs I. von Wettin, sowie der Verheiratung dreier Töchter Ende des 14., Anfang des 15. Jh.s mit dem Haus Anhalt. Von Beginn an waren Ehen mit dem thüringisch-sächsischen Hochadel dominant, im 11.-13. Jh. bestanden darüber hinaus Verbindungen ins Hessische (→ Nassau, Ziegenhain, Schauenburg). Im 14. und 15. Jh. beschränken sich die Heiratskreise weitgehend auf engere thüringische Geschlechter (v.a. → Hohnstein, → Gleichen, → Schwarzburg); seltener auch Heiraten mit den Harzgf.en (hier v.a. das verwandte Haus → Mansfeld).
Quellen
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Literatur
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