Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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PAPPENHEIM

B. Pappenheim

I.

1334 bestätigte Ks. Ludwig der Bayer erneut alle älteren Rechte des Geschlechts, insbes. erwähnte er aber das P.er Erzmarschallamt. Dieses für die Familien- und Gft.sentwicklung wichtige Ehrenamt ist seit dem 12. Jh. auch in P.er Quellen belegt. Die Würde bot als Folge der Quartierbelegungspflichten vor Reichs-, Krönungs- und Wahltagen, die in der Goldenen Bulle 1356 auch reichsrechtlich festgelegt wurden, und den daraus entstandenen finanziellen Entschädigungen (Judenschutz, Einkünfte durch das »Recht des Platzes«, Marktgelder bei Hof- und Reichstagen, Belehnungsabgaben der Kfs.en usw.) Optionen zum Ausbau in der eigenen ma. Grund- und Gerichtsherrschaft sowie in der frühmodernen Gft. seit 1628. Das Amt bot die Möglichkeit, die eigene Hausmacht zu stärken. Die sich über das Marschallat entwickelte Herrschernähe der Familie und der ständige Umgang mit Organisationsfragen im Gefolge des Kg.s waren letztlich auch der eigenen Territorialpolitik förderlich. 1214 wird deshalb der Hauptort P. bereits als stat bezeichnet und 1288 räumte Kg. Rudolf von Habsburg Heinrich VII. von P. für die Stadt die Rechte ein, wie sie auch das benachbarte Weißenburg genoß. Kgl. Stadtprivilegien waren das eine, die wirtschaftliche Entwicklung aber das andere Element, das sich in einer peripher gelegenen Region nur langsam entwickeln konnte. Auch streuten sich durch zahlr. Erbgänge und dynastische Erblinienteilungen die Hausgüter in weiten Teilen Süddtl.s. Die Einnahmen aus dem Marschallat waren zudem von ständigen Privilegienerneuerungen abhängig. So zahlten im 15. Jh. die Reichsstädte Nürnberg und Augsburg trotz anderslautender Privilegien nur widerwillig Anteile ihrer Judensteuer nach P. Das im 17. Jh. zur Gft. erhobene P.er Gebiet an der fränkischen Südgrenze blieb so ein territorium non clausum. Es umfaßte 1806 i.J. der Mediatisierung 40 Ortschaften incl. von 13 Pfarrdörfern und einer Stadt (P.). Insgesamt zählte man 967 Häuser, in denen 7117 Christen und 186 Juden lebten. Die Jahreseinnahmen ohne den Judenschutz wurden während der Mediatisierung auf 75 000 fl. geschätzt, der Schuldenstand betrug aber 385 789 Gulden. Die Gft. steuerte bis 1806 in die Reichsritterschaft. P. war dem Kanton Kocher des Schwäbischen Ritterkreises zugeordnet. Somit gelang es nicht, die persönliche Gf.enwürde auf das Land zu übertragen. Eine Vertretung P.s im Fränkischen oder Schwäbischen Gf.enkollegium des Reichstags oder des Kreistags gelang nicht. Das unterschied den P.er Besitz von dem der → Castell, der → Erbach, → Hohenlohe, → Löwenstein oder der Schönborn. Die fehlende Kreis- und Reichsstandschaft der Gft. P. hatte auch in bayerischer Zeit ein Nachspiel. Es war nach 1806 zunächst unklar, ob die P.er als bayerische »Standesherren« gelten konnten. Damit war zunächst auch der Einzug in die Erste Kammer der bayerischen Ständeversammlung verwehrt. Erst 1825 erhielt die Familie diese erbliche Reichsratswürde.

II.

Die P.er Hofhaltung ist noch weitgehend unerforscht, sodaß hier nur einige Schlaglichter auf die Entwicklung geworfen werden können. Engere Hofhaltung und gfl. Verwaltung sind dabei kaum zu trennen. Die curia minor hat fließende Übergänge zur curia major. In der Gft. P. bildete sich bis zum Ende des 18. Jh.s ein gegliedertes Verwaltungssystem aus, das zuletzt aus sechs Zentralbehörden bestand. Sie setzten sich unter Carl Theodor von P. (1771-1853) zusammen aus der vierköpfigen Regierungskanzlei, einer achtköpfigen gfl. Kammer inkl. der Bau- und Brauinspektionen, dem Gräflichen Justiz- und Policeyamt incl. der Gesundheits- und Seuchenvorsorge (Physikus, Chirurg), der räumlich ausgreifenden Forstbehörde mit je einem Oberförster und Oberjäger an der Spitze, aus dem vielköpfigen Konsistorium mit dem Dechanten als Konsistorialdirektor und schließlich aus der Gräflichen Lottodirektion.

Über die engere Hofhaltung in der P.er Res. sind wir über zahlr. Rechnungsbelege im Herrschaftsarchiv vom 17. bis zum 19. Jh. informiert. Küchen- und Kellereirechnungen geben mit Belegen von den Kaminfegern bis hin zum Einkauf in der Hofküche mannigfachen Aufschluß, ebenso wie die Instruktionen für Kammerdiener oder das Diarium der Hofhaltung zum Ende des 18. Jh.s das höfische Spektrum ergänzten. 1724 erhielt eine Zinngießerei in Frankfurt/Main Aufträge für den Hof in P. 1767 führte man Korrespondenz mit der Kanzlei des Erzmarschalls zu Regensburg wg. des 90 fl. teuren Transports für ein forte piano nach P. In den 1770 und 1780er Jahren gingen in Frankfurter Weinkontoren zahlr. Bestellungen aus P. ein für Champagner, Port- und Malagawein. Auch Kau- und Schnupftabake kaufte man vorzugsweise in Frankfurt, deren Händler man sicher über die Aufträge im Erzmarschallat kannte. 1779 wurde Malagawein über die Hansestadt Bremen importiert und man orderte aus Ansbach ein passendes Tafelservice mit Gläsern. Später kamen Weintransporte (z. B. süßer St. Georger Ausbruch) aus Ungarn. Ebenfalls 1779 bestellte der Hof bei Fabrikanten in Fürth repräsentative Spiegel. 1782 orderte die Herrschaft eine neue Chaise. Und 1789 kamen über Nürnberg Silberwaren und Uhren nach P. Aber auch in Augsburg bestellte man Silberbesteck und teure Standuhren, die nur nach Maßzeichnungen gefertigt wurden. Bezugsort für Luxuslieferungen nach P. waren Ansbach, Augsburg, Bremen, Frankfurt/Main, Fürth, Nürnberg, Regensburg und Wien gewesen. An einfachem Hofpersonal sind über Rechnungsbelege zahlr. Kammerdiener, Küchen- und Kellerdienste, Korrespondenten, die Hofwäscherei mit Bleiche und eine Haushofmeisterei nachgewiesen. Hofmarschall, Hofmeister und Oberstallmeister standen an der Spitze dieses kleinen Hofstaats. Marschalls-, Gft.s- und Hofdienst waren aber, wie erwähnt, nicht getrennt.

Quellen

Nürnberg, Staatsarchiv, Rep. 211 d/1 (Herrschaft Pappenheim): Urkunden, Rep. 211 d/2: Akten, Rep. 211 d/3: Akten.

Estel, Alexander: Der fränkische Adel an der Zeitenwende. Die Grafschaft Pappenheim 1750-1850, Magisterarbeit Erlangen 2007. – Heller, Marina: Pappenheimer Hofhaltung. Arbeitspapier des Pappenheimer Workshops, Erlangen 2004. – Lang, Karl Heinrich Ritter von: Die Memoiren des Karl Heinrich Ritter von Lang. Skizzen aus meinem Leben und Wirken, meinen Reisen und meiner Zeit, 2 Bde., Braunschweig 1842. – Plodeck, Karin: Hofstruktur und Hofzeremoniell in Brandenburg-Ansbach vom 16. bis zum 18. Jahrhundert. Zur Rolle des Herrschaftskultes im absolutistischen Gesellschafts- und Herrschaftssystem (Jahrbuch des Historischen Vereins für Mittelfranken, 86) Ansbach 1972. – Schwackenhofer, Hans: Die Reichserbmarschälle, Grafen und Herren von und zu Pappenheim. Zur Geschichte eines Reichsministerialengeschlechtes, Treuchtlingen 2002. – Seyboth, Reinhard: Reichsstadt und fürstliche Residenz. Nürnberg als Versorgungszentrum für die fränkischen Hohenzollernresidenzen im späten Mittelalter, in: Alltag bei Hofe, hg. von Werner Paravicini, Sigmaringen 1995 (Residenzenforschung, 5), S. 65-81. – Riesner, Jens: Die topographische Entwicklung der Stadt Pappenheim im theoretischen und praktischen Vergleich, Magisterarbeit Erlangen 2007. – Wüst, Wolfgang: Alltag an einem süddeutschen Fürstenhof. Augsburger und Dillinger Hofleben im Spiegel der Rechnungsbücher, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 85 (1992) S. 101-132. – Wüst, Wolfgang: Leben zwischen höfischem Luxus und ökonomischer Enge. Die Residenzen der Bischöfe von Augsburg und der fränkischen Hohenzollern im Absolutismus, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 99 (2006), S. 111-134.