PAPPENHEIM
I.
Die erste urkundliche Namenserwähnung P.s für das Jahr 802 – der Ort liegt heute im bayerischen Regierungsbez. Mittelfranken – anläßlich einer Güterübertragung für das Bodenseekl. St. Gallen in villa Papinheim ist rein ortsbezogen. Rückschlüsse auf die Dynastie sind zu dieser Zeit unzulässig.
II.
Die P.er sind seit dem 12. Jh. als Reichsmarschälle belegt. Die fränkische Familie erhielt zusammen mit ihren seit 1444 zahlr. Nebenlinien über dieses kgl. Hofamt viele Privilegien mit der primären Verpflichtung, vor Hof-, Reichs-, Wahl- und Krönungstagen für den Kg. und die Kfs.en Stall- und Quartierbelegungen vorzunehmen. Die konkrete Organisation des Hofamts hatten zuvor die Hzg.e und späteren Kfs.en von Sachsen an die P.er delegiert. 1628 wurde die regierende Dynastie in den erblichen Gf.enstand erhoben, doch blieb die P.er Herrschaft bis 1806 in der Reichsritterschaft inkorporiert.
III.
1530 gewährte Ks. Karl V. dem Haus P. mit Zustimmung der sächsischen Kfs.en eine Wappenverbesserung, die auch der besseren Unterscheidung der Linie »zu P.« von den seit 1444 nicht dort residierenden Nebenlinien »von P.« dienen sollte. Das Wappen der Linie »zu P.« führte fortan im ersten und vierten Feld des Schildes die roten Marschallschwerter auf schwarz-silber geteilten Grund. Im zweiten und dritten Feld führte man die silbernen Eisenhüte (3:2:1) auf blauem Grund, während an der Stelle die Biberbacher P.er silberne Helme zeigten. Auf dem Wappenschild standen zwei gekrönte Helme. Die Linie »zu P.« konnte ferner als Helmzier fortan zwei Fähnlein führen. Sie symbolisierten an einer goldenen Lanzenstange die alte Reichsmarschallsfahne (schwarz-silberner Wimpel mit aufgelegten roten Schwertern). Mit der Erhöhung in den Gf.enstand erfolgte 1628 eine zweite Wappenmehrung. Das Wappenschild wurde durch den schwarzen Doppeladler des Reiches ergänzt.
IV.
Die aus der salischen Reichsministerialität kommende Familie ist aber seit dem frühen 12. Jh. belegt. Doch ist für diese frühe Zeit die enge Verbindung zum bedeutenden kgl. Hofmarschallsamt, die den ma. Werdegang der P.er entscheidend beeinflußte und förderte, nicht in jedem Fall zu klären. So ist es bspw. unsicher, ob jener Konrad, der 1101 als Marschall Kg. Heinrich IV. auf dem Kreuzzug nach Jerusalem begleitete, ein P.er Familienangehöriger war. Wahrscheinlicher ist mit Blick auf die Leitnamensforschung als erster P.er ein unter Kg. Heinrich V. i.J. 1111 urkundlich belegter Namensverwandter zu sehen. 1123 erscheint dieser erstmals als Heinricus marscalus, während der ältere Konrad nach 1116 unerwähnt blieb. In den Stammtafeln führt man ihn als Heinrich I. (1123-1138) mit dem Beinamen caput oder cum capite; der Haushistoriker Haupt Gf. zu P. nannte ihn im zweiten Band seiner 1927 fertiggestellten Geschichte der frühen Marschälle vom 12. bis 16. Jh. »den ersten greifbaren Stammvater des P.ischen Hauses.« Der Beiname caput – als »Haupt« auch als späterer Familienleitname geführt – ging vermutlich auf ältere antike Siegelvorbilder zurück, die später zum »Mohrenkopf« umgedeutet Eingang in das älteste P.er Familienwappen fanden. Ein von 1138 bis 1174 urkundlich nachweisbarer Heinrich II. – genealogisch als »alter Marschall« geführt – war im kgl. Hofdienst dann der erste verbürgte P.er. Der 1138 als Marschall Heinrich und 1140 als Heinrich von P. bezeichnete Amtsnachfolger Heinrichs I. könnte auch dessen Sohn gewesen sein. Als Stammesväter der älteren P.er Linie gelten dann während der salisch-staufischen Kg.szeit weitere Familienzugehörige, die alle unter dem Leitnamen Heinrich standen und zugl. als Reichsmarschälle siegelten. Heinrich III. gen. testa (1174-1191), H. IV. (1205-1223), H. V. (1231-1257), H. VI. (1248-1264), dessen beide Ehefrauen aus den angesehenen und begüterten Adelsfamilien → Gundelfingen- → Helfenstein und → Montfort stammten, und ferner H. VII. (1267-1319).
Das Erbe dieser älteren P.er Linie trat mit Hiltprand (1267-1298) die Biberbacher Linie aus Schwaben an. Das älteste P.er Urbar von 1214 umschrieb auch deren Besitz, der 1279 zwischen den Marschällen Heinrich VII. und Hiltprand geteilt wurde. Der Erbteilung zwischen P. und Biberbach folgten 1444 weitere Teilungen in die vier Linien Ales(z)heim, Allgäu oder landgfl. Stü(h)lingen, Gräf(v)enthal bei Saalfeld und Treuchtlingen. Das Reichserbmarschallsamt verblieb künftig zwar beim Seniorat der Familie, doch wechselte die Amtsführung unter den Erblinien. Noch vor der Teilung von 1444 stellten die dt. Kg.e Diplome mit Rechten und Pflichten für die Marschälle (Marschalken) von P. aus. 1334 nannte Ks. Ludwig der Bayer für die P.er Rudolf III. (1326-1340, gest. 1345) und dessen Sohn Heinrich VIII. (1334-1386) folgende Punkte: 1. Die Marschälle sind in Gerichtssachen reichsunmittelbar, 2. Sie können in ihren Territorien Burgen und Wachen errichten, 3. Keine Stadt darf den Marschällen Eigenleute entziehen, 4. Sie üben Judenschutz, Asyl- und Geleitsrechte sowie Hochgerichts- und Jagdrechte aus. Es war v.a. der Judenschutz, der die P.er für die hohen Kosten im Reichsmarschallamt entschädigte. Diese entstanden bei der praktischen Durchführung der Marschallsaufgaben, die die sächsischen Hzg.e/Kfs.en, die dieses Hofamt als Ehrentitel führten, an die P.er delegierten. Sie beinhalteten die Organisation der Ks.wahlen, die Unterbringung der Reichstagsteilnehmer und nach 1663 auch eine kostspielige Kanzleiführung am Immerwährenden Reichstag zu Regensburg. Mit den Mitteln einer im mittelfränkischen Kern kleinen Territorialherrschaft, die im Alten Reich nie zu einer Reichs- und Kreisstandschaft aufstieg, waren diese erheblichen Finanzmittel – Johann Friedrich Ferdinand (1727-1792) mußte noch 1790 bei der Wahl Ks. Ferdinands II. 16 000 fl. aufbringen – nicht zu schultern. Antworten hierzu liegen u. a. auch in den zahlr. P.er Judenprivilegien. Noch vor der Stadterhebung sind in P. auch Juden gen. (1096), doch erst seit dem 13. Jh. gab es eine jüdische Gemeinde. Nach und nach erhielten die P.er auch auswärtige Juden- und Stadtsteuern (1431: Nürnberg, 1437: Nördlingen, 1663: Regensburg). Am 11. Juni 1349 erklärte Kg. Karl IV. die P.er für schuldenfrei: Das wir unserm liebn getrewn Hainrichen [VIII.] dem marschalk von Bappenheim durch der dienst willen die er uns und dem rich getan hat, und noch fürbaz tun mag, abnemen und vertilgen all schuld die er alle juden gelten sol und schuldig ist, wo sie gesezzen sein, sie sein lebendig oder tot. Er hab die schuld verbürget, verbriefet oder selb schulden dafür gesetzt, wellen wir daz er sin selb schulden sin burgen ledig sin, und sein burg soll nicht leisten, und alle brief suln tod sin und kein crafft noch macht haben (StaatsA Nürnberg, Rep. 211/d, Herrschaft P., Urkunden, Nr. 54).
Aus der seit 1444 gen. Treuchtlinger Linie, die auf Georg I. (1444-1480) zurückging – er war Pfleger von Kelheim und Herr auf Eggersberg –, entstammte der im Alten Reich wohl bekannteste Vertreter der Familie. Gottfried Heinrich Gf. zu P. (1594-1632), der als ksl. Generalissimus Wallensteins im Dreißigjährigen Krieg für die Katholische Liga große Siege und Verdienste errang. Dafür wurde er in 1628 in den Reichsgf.enstand erhoben und zum Feldmarschall ernannt. Friedrich Schiller ließ ihn in seinem Drama »Wallensteins Tod« literarisch unsterblich werden, wenn Wallenstein die loyalen Kürassiere Gottfried Heinrichs auch nach dem Tod ihres Anführers rühmte: »Daran erkenn ich meine P.er«. Unsterblich wurden die P.er der Treuchtlinger Linie dadurch freilich nicht. Die Linie erlosch bereits mit dem Sohn Gottfried Heinrichs, Wolfgang Adam (1618-1647), den die P.er Hausgenealogie als ultimus bezeichnete. Er verstarb nach einem Duell.
Die Gräventhaler Linie begründete Konrad III. (1433-1482), der als Hofrichter und Amtmann in Diensten der sächsischen Hzg.e Friedrich und Wilhelm zu Coburg amtete, und dessen Sohn Georg I. noch vor dem Vater 1470 verstarb. Diese Linie der P.er wurde vom Hzg.shaus Sachsen mit Schloß und Stadt Gräventhal belehnt. Ihre Mitglieder standen über mehrere Generationen als Hofräte in kursächsischen Diensten. So war die frühe Annahme der Augsburger Konfession für diese P.er nur konsequent. Immerhin zogen sie als Herren zu P. und Gräventhal mit den M.en Sebastian (1458-1536) und dem 1556 verstorbenen Veit im Gefolge von Kfs. Johann von Sachsen 1530 auf dem Augsburger Reichstag ein. Mit Christoph Ulrich (gest. 1599) erlosch dann auch diese Linie.
Die Allgäuer oder Stühlinger Linie begründete Heinrich XI. (1400-1482), der mit Anna von → Abensberg verh. war. 1583 investierte Ks. Rudolf II. diese Linie mit der Lgft. Stühlingen im Klettgau, zu der die Herrschaft → Hewen und die Stadt Engen gehörte. Damit erweiterte sich der südwestliche Besitz der P.er erheblich, der zuvor im Allgäu nur die Schlösser Rotenstein, Kalden und Grönenbach (dort mit eigener Linie) umschloß. Der neue Besitz konnte aber unter dem ersten P.er Lgf.en Konrad I. (1534-1603) nicht gesichert werden, denn Kg. Rudolf II. ließ ihn nach Eigenmächtigkeiten in der württ. Festung → Tübingen auf Dauer gefangen halten. Erst sein Sohn Maximilian (1580-1639), dessen Ehefrauen aus den einflußreichen Adelshäusern → Sayn-Wittgenstein, Wied, → Leiningen und den Sulzbacher Pfgf.en stammten, sicherte der Familie 1605 diese Lgft. Nach seinem Tod – sein Sohn war bereits 1633 verstorben – fiel der P.er Besitz an die Gf.en von → Fürstenberg. Die Allgäuer Güter, in denen die Herrschaft teilw. den calvinischen Glauben eingeführt hatte, kamen an das Fs.stift Kempten. Konfessionskonflikte waren dort vorgezeichnet.
Die auf Sigmund II. d.Ä. (1444-1496) zurückgehende Alezheimer Linie war der einzige Familienzweig, der die dynastischen Krisen der frühen Neuzeit überstand. Im 17. Jh. war dieser P.er Familienzweig von der zunehmenden Konfessionalisierung betroffen; er teilte sich unter Wolfgang Philipp (1618-1671) und Franz Christoph (1621-1678) in eine katholische und eine evangelische Linie. Es war Wolfgang Philipp gewesen, der 1645 zum katholischen Glauben übertrat und damit für eine Konfessionsvermischung im Allgäu sorgte. Zu den Folgen berichtete 1739 M. Johann Alexander Döderlein: daß bei seiner Connivenz die Catholici i.J. 1661 der Kirche auf dem Theinselberg in Algey, unweit Grünenbach, an der Iler, mit Gewalt sich bemächtiget, und ihren Gottesdienst Anfangs privativ, cum exclusione exercitii reformati, bis 1663, nachgehends aber simultanee, bis 1666 mit den Reformierten, darinnen angestellet (M. Johann Alexander Döderlein, Historische Nachrichten, S. 383). Es war aber die evangelische Linie, die sich im 18. Jh. mit Gf. Friedrich Ferdinand (1702-1793) im Seniorat durchsetzte. Er führte in P. von 1731-1773 die Regierungsgeschäfte. Unter seiner Ägide wurden zahlr. Salzburger Emigranten aufgenommen, die Ebf. Leopold Frhr. von Firmian nach dem Reformationstag 1731 des Landes verwiesen hatte. In P. wurde jetzt das höhere Bildungswesen ausgebaut und man bestätigte das Privileg von 1628, nach dem sich die Familienangehörigen Hoch- und Wohlgeboren nennen durften. In die Ägide fiel aber auch der Bankrott der Gft. P. 1751, nachdem die gfl. »Hofhaltung« bei 15 ehelichen und 27 unehelichen Kindern und zahlr. Mätressen astronomische Summen verschlungen hatte. So verwunderte es nicht, wenn sein Sohn und Nachfolger Johann Friedrich Ferdinand (1727-1792) fern der fränkischen Heimat am Mannheimer Hof in den Militärdienst einwilligen mußte. Zuletzt diente er 1788 aber als Generalinspekteur im pfälzisch-bayerischen Heer. Für die Karriere konvertierte er auch zum katholischen Glauben. 1806 wurde die Herrschaft P. unter dem letzten regierenden Gf.en Carl (Friedrich) Theodor (1771-1853) schließlich bayerisch. Der P.er, der seinen Namen von seinem Taufpaten, dem wittelsb. Kfs.en Carl Theodor von der Pfalz, angenommen hatte, wurde nun bayerischer Standesherr. Carl Theodor forcierte die Hofhaltung und beauftragte Leopold von Klenze 1819 mit dem Bau des Neuen Schlosses. 1825 erhielt die Familie schließlich die erbliche Reichsratswürde und zog in die Erste Kammer des Landtags in München ein.
Quellen
Nürnberg, Staatsarchiv, Rep. 211 d/1 (Herrschaft Pappenheim): Urkunden, Rep. 211 d/2: Akten, Rep. 211 d/3: Akten.
Literatur
Estel, Alexander: Der fränkische Adel an der Zeitenwende. Die Grafschaft Pappenheim 1750-1850, Magisterarbeit Erlangen 2007. – Döderlein, Johann Alexander: Matthaeus à Bappenhaim, enucleatus, emendatus, illustratus & continuatus. Das ist: Historische Nachrichten von dem Uralten Hochpreißlichen Hauß Der Kayserlichen und des reichs Marschallen von Calatin, etc., Erster Theil, Schwabach 1739. – Heydenreuter, Reinhard: Pappenheim (Marschalk) von, in: NDB, Bd. 20, München 2001, S. 48-50. – Kraft, Wilhelm: Das Urbar der Reichsmarschälle von Pappenheim, München 1929 (Schriftenreihe der Bayerischen Landesgeschichte 3), ND Aalen 1974. – Kraft, Wilhelm: Das Reichsmarschallamt in seiner geschichtlichen Entwicklung, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für Mittelfranken 78 (1959) S. 1-36; 79 (1960/1961) S. 38-96. – Löffler, Claudia: Judenregalien der Marschälle von Pappenheim. Arbeitspapier des Pappenheimer Workshops, Erlangen 2004. – Pappenheim, Haupt Graf zu: Die frühen Pappenheimer Marschälle vom XII. bis zum XVI. Jahrhundert, Tl. 1, Bd. 1: Regesten, Bd. 2: Versuch einer Geschichte der frühen Pappenheimer Marschälle, Würzburg 1927. – Pappenheim, Haupt Gf. zu: Die frühen Pappenheimer Marschälle, Tl. 2: Hausgeschichte vom XV. bis zum XVIII. Jahrhundert, München 1951. – Pappenheim, Haupt Graf zu: Geschichte des gräflichen Hauses zu Pappenheim 1739-1839, München 1940. – Patzelt, Edwin: Die Marschälle von Pappenheim zu Treuchtlingen, Treuchtlingen 1982. – Riesner, Jens: Die topographische Entwicklung der Stadt Pappenheim im theoretischen und praktischen Vergleich, Magisterarbeit Erlangen 2007. – Schwackenhofer, Hans: Die Reichserbmarschälle, Grafen und Herren von und zu Pappenheim. Zur Geschichte eines Reichsministerialengeschlechtes, Treuchtlingen 2002. – Stadler, Barbara: Pappenheim und die Zeit des Dreißigjährigen Krieges, Winterthur 1991. – Wüst, Wolfgang: Pappenheim – Fränkische Grafschaft und Residenz, in: Altfränkische Bilder. NF, 6/2011 (2010) S. 2-5.