Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

Zurück zur Liste

BLÂMONT

B. Blâmont

I.

B. (Blankenberg) war ursprgl. allodialer Besitz der Gf.en von → Salm, bis Friedrich 1247 die Herrschaft dem Bm. Metz zu Lehen auftrug. 1291 erkannte Henri für die Kastellanei Deneuvre, den Besitz zwischen Meurthe und Mortagne (ohne die Maison forte Magnières, die lothringisches Lehen wurde) und die Vogtei über Vic-sur-Seille die Metzer Lehenshoheit an. Die 1312 auf bfl. metzischem Lehensbesitz in den Vogesen errichtete Burg Châtillon wurde bald darauf verkauft. In der zweiten Hälfte des 14. und der ersten Hälfte des 15. Jh.s war die Châtillon benachbarte bfl. Herrschaft Türkstein im Pfandbesitz der B. Durch Heirat kamen Lehen der Gf.en und Hzg.e von Bar an die Herren von B.: Jeanne von Bar brachte die Prévôté Bouligny-Amermont und die Mairie Piennes in ihre Ehe mit Friedrich ein, Walburg von → Finstingen Besitz in der Woёvre mit der Maison forte Mandres-aux-quatre-tours in ihre Ehe mit Henri IV. Die in der zweiten Hälfte des 14. Jh.s ebenfalls durch Heirat erworbenen Kastellaneien Vellexon und Oricourt, Lehen des Hzg.s von Burgund, gingen den Herren von B. wieder verloren. Dagegen konnten sie sich im Besitz der Kastellanei Fougerolles, einem Lehen der Hzg.e von Lothringen im lothringisch-burgundischen Grenzgebiet, behaupten.

II.

Mehrfach werden Räte des Herrn von B. erwähnt. Es findet sich ein Hofmeister (1411: Erard von Vaudoncourt). Die Herren von B. nahmen im 14. und 15. Jh. adlige Diener unter Vertrag, die nicht nur zum Kriegs-, sondern auch zum Hofdienst verpflichtet waren. Sie wurden am Hof verköstigt und trugen ein Hofkleid.

Die Verwaltung lag in den einzelnen Kastellaneien und Herrschaften in den Händen von Prévôts bzw. Châtelains. Für B. wird 1314/16 ein Bailli gen.