Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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NEUENAHR

A. Neuenahr

I.

Das Geschlecht von Are findet 1087 mit seinem Spitzenahn Theoderich I. (Theodericus comes de Ara, gest. 1126) aus dem Hause → Limburg, Gf. im Zülpich-Eifelgau und Vogt der Abtei Prüm, eine erste Erwähnung. Als Bezeichnungen finden sich in den Urk. des 11. bis 12. Jh.s auch die Namensvarianten de Are (um 1087), de Ara (1087/1143), de Herle (1105-1126), de Aris (1130) oder de Aira (1152). Stammsitz der bis in das 9. Jh. zurückgehenden comes de Hâra war Burg Altenahr (Stadt Ahrweiler, Lkr. Ahrweiler, Rheinland-Pfalz). Für die mythische Rückführung des Geschlechts auf Sigebod (Sigebodo/Sibodo), einem in der Eifel und in den Ardennen begüterten Adeligen des 9. Jh.s, Gründer des Eifeler Kl. Steinfeld und angeblicher Großvater Theoderichs I. von Are, konnten bislang keine überzeugenden wissenschaftlichen Nachweise erbracht werden.

Die Blütezeit der Gf.en von Are war das 12. Jh. Als Folge von Heiraten und Erbteilungen spaltete sich das Geschlecht ab 1140 in die Zweige Are-Hochstaden (bis 1246; Stammsitz Burg Husterknupp bei Frimmersdorf, Kr. Grevenbroich), und Are-Nürburg (bis 1280; Stammsitz Burg Nürburg, Lkr. Ahrweiler). Letztgenannter Zweig teilte sich um 1200 weiter in die Linien Are-Wickrath und Are-N. Are-N. wiederum spaltete sich in eine ältere Linie (bis ca. 1350, Stammsitz Burg → N., Lkr. Ahrweiler) und in eine jüngere Linie mit verschiedenen Abzweigungen auf (bis 1589/1600).

II.

Die Ersterwähnung des Geschlechts geht mit der 1087 erfolgten Belehnung Theoderichs I. mit der Gft. Are einher. Unter Theoderich I. von Are findet sich als frühestes Allod die Herrschaft Heerlen (Prov. Niederlande, Limburg) und das Gebiet um Steinfeld in der Eifel; zur letzterem zählte auch seit 1121 das Kl. Steinfeld (gegr. um 1070). Gegen Ende des 11. Jh.s verfügte das Geschlecht über Vilikationen im Ahr- und Erftgebiet. Im 12. Jh. wird dieser Allodialbesitz um die Herrschaften Roesberg, Hochstaden und Wickrath ergänzt. Nach der Aufspaltung des Hauses Are in Are-Hochstaden und Are-Nürburg kommen im 13. Jh. Güter in der Gft. Zülpich und weiterer Allodialbesitz an der Ahr hinzu. Als Lehen des Ebm.s Köln sind u. a. die Burg Are, die Vogtei zu Prüm, die Vogteien über die Kl. Steinfeld, Laach, Brauweiler, Knechtsteden und Hamborn urkundlich bekannt.

Männliche Mitglieder des Hauses Are nahmen v.a. im 12. bis 13. Jh. bedeutende kirchliche Positionen ein, z. B. als Bf.e von Münster (Friedrich von Are, 1152-1168), von Lüttich (Lothar von Are-Hochstaden, 1192-1193) und von Utrecht (Dietrich von Are-Nürburg, 1197-1211).

Konrad von (Are-)Hochstaden (geb. ca. 1205, gest. 1261, 1258-1261 Ebf. von Köln) ist wohl der prominenteste Vertreter des Geschlechts. Wie seine Amtsvorgänger Engelbert I. von Berg und Heinrich von Müllenark betrieb er eine aktive Städte- und Burgenpolitik. Das Kölner Erzstift erhielt von ihm die Gft. Hochstaden mitsamt der Burgen Are, Hardt und Hochstaden sowie allen Vasallen, Ministerialen und weiterer Besitzungen reichsrechtlich zum ewigen Besitz.

Aus dem um 1200 von Are-Nürburg abgeteilten Zweig (Are-)N. stammte der Edelherr Gumprecht II. (geb. 1403, gest. 1486), der sich durch bes. politisches Geschick und Beharrlichkeit auszeichnete. Sein Vater Gumprecht I. hatte 1405 zu Gunsten des Ebm.s Köln auf alle Rechte an der Gft. N. verzichtet. Nach seiner Belehnung mit der Herrschaft Alpen i.J. 1432 vereinigte Gumprecht II. als Erbvogt und Erbhofmeister die beiden wichtigsten Ämter am kurkölnischen Hof in seiner Hand. Die politische Bedeutung von Gumprecht II. stieg im Mai 1440 durch seine Berufung in Ämter am kgl.en Hof. In diesem Jahr nahm er in Wien als kurkölnischer Gesandter an Verhandlungen am Hofe Kg. Friedrichs III. teil, die eine Anerkennung des auf dem Konzil von Basel (1439) als Papst Felix V. eingesetzten Hzg.s Amadeus von Savoyen zum Ziel hatten. Ein weiterer Höhepunkt in der diplomatischen Karriere Gumprechts II. von N. war seine führende Rolle als kurkölnischer Gesandter im Aug./Sept. 1440 bei den Verhandlungen für ein Bündnis zwischen Ebf. Dietrich von → Moers und dem englischen Kg. Heinrich VI. gegen Frankreich und Burgund. Aufgrund seiner diplomatischen Verdienste wurde Gumprecht II. im selben Jahr von Kg. Friedrich III. zum kgl. Hofrat und im Juli 1441 zum Hofrichter ernannt, was dem Adelsprädikat eines Gf.en entsprach.

Einige Mitglieder des Hauses N. nahmen im 16. Jh. Einfluß auf die konfessionspolitischen Entwicklungen im Alten Reich und zählten zu den führenden Vertretern des rheinischen Protestantismus, so z. B. Wilhelm II. von N.-Bedburg (geb. um 1487, gest. nach 1553), sein Sohn Hermann von N.-Bedburg- → Moers (geb. 1520, gest. 1578) sowie dessen Neffe, der letzte männliche Sproß des Hauses N., Adolf von N.-Alpen (geb. 1549, gest. 1589).

III.

Im Wappen der Gf.en von Are dominierte der Adler (Aar) als Wappentier. Anstelle des Adlers führte die Linie der Gf.en von Are-Nürburg einen Löwen im Wappen. Die sich um 1200 von Are-Nürburg abgespaltene ältere Linie N. führte wieder den Adler auf goldenem Grund im Wappen ein, das von der jüngeren Linie N. übernommen wurde. Der letzte männliche Vertreter des Hauses N., Gf. Adolf von N.-Alpen (geb. 1549, gest. 1589), führte im geviertelten Wappen neben dem N.er Adler und dem Limburger Löwen auch die Balken der Herrschaft Alpen, mit der die Kölner Erbvogtei für das Haus N. verbunden war.

Die Grablege der Gf.en von N. befand sich zwischen 1459 und 1530 im Zisterzienserkl. Mariengarten zu Köln. Als letzter Repräsentant des Hauses N. wurde Hermann von N.-Bedburg (geb. 1491, gest. 1530), der u. a. Kanzler der Universität zu Köln war, in Mariengarten bestattet. Vom Selbstbewußtsein der Gf.en von N. zeugte v.a. das gegen 1459 erbaute und 1484 erweiterte vollplastische Grabmahl Gumprechts II. und Margarethes von N., Erbin der westfälischen Gft. → Limburg. Die prachtvoll ausgestattete Begräbnisstätte mit dem zugehörigen Altar, der aufwändigen (heute im Wallraf-Richartz-Museum, Köln, befindlichen) Memorientafel, befanden sich in der zu Beginn des 19. Jh.s abgerissenen Kirche des Kl.s Mariengarten. Zur Ausstattung der Grablege gehörte eine aus rotem und goldenem Samtbrokat geschaffene Kasel, auf deren Rückseite die Namen des Stifterpaares sowie die Wappen der Häuser N. und → Limburg eingestickt waren. Erwähnenswert ist auch der gewirkte Grabteppich (»Behang mit der Kreuzigung Christi«), der mit 16 Ahnenwappen umrandet ist und als Bahrtuch u. a. für die in der Memorie festgelegten Anniversarfeiern von 1459 und 1484 benutzt wurde. Kasel und Grabteppich befinden sich heute im Museum Schnütgen, Köln.

IV.

Aus der ersten Ehe Theoderichs I. von Are mit einer nicht namentlich bekannten Adeligen stammten sechs Söhne, von denen Lothar I. i.J. 1129 das Erbe antrat, Ulrich die Seitenlinie Are-Nürburg und Otto durch seine Heirat mit der Erbin Adelheid von Hochstaden die Linie Are-Hochstaden begründeten. Aus einer angeblichen zweiten Ehe Theoderichs I. mit einer Gf.in von → Sponheim sollen weitere Kinder hervorgegangen sein. Theoderich I. nahm als Kölner Vasall an der vom Ebf. von Köln initiierten nordwestdt. Fs.enrevolte rheinischer und sächsischer Adeliger gegen Kg. Heinrich V. auf Seiten Kölns teil. Aus der Ehe Ottos von Are mit der Erbin Adelheid von Hochstaden gingen in der nachfolgenden Generation die Gf.en von Are-Hochstaden sowie von Are-Wickrath hervor. Ein Verwandter Ottos, Gerhard von Are-Nürburg (gest. 1221), übertrug seinem älteren Sohn Theoderich die Gft. Nürburg mit dem Amt Adenau. Gerhards jüngerer Sohn Otto (erw. 1209, gest. 1231) erhielt das östliche Gebiet an der unteren Ahr und begründete den jüngsten Zweig des Hauses Are, dessen Mittelpunkt die von ihm erbaute und künftig Namen gebende Burg N. darstellte.

Im 13. Jh. zählten die Gf.en von N. zu den Ministerialen des Kölner Erzstifts. Im 14. Jh. führte die zunehmende Verarmung dieses Arer Familienzweiges sowie die kölnische Hegemonialpolitik zur geminderten Bedeutung des Geschlechts. Am 15. Juni 1276 mußte Hadwig, Wwe. des Gf.en Theoderich von N., aus wirtschaftlichen Gründen die Gft. und das Land N. (comitatum et terram) mit allen Einkünften und Rechten, ausgenommen der Burg N., auf vier Jahre an den Kölner Ebf. Dietrich von Westerburg verpfänden. 1280 erhielt Wilhelm I. von N. (reg. 1280-1322) die gleichnamige Burg als Kölner Lehen und Offenhaus zurück und war seitdem Kölner Burgmann. Am 1. Nov. 1295 wurde Wilhelm I. zum Gf. der Gft. N. ernannt, 1297/98 erhielt er außerdem Burgen und Dörfer in der Eifel und im Westerwald als kölnische Lehen.

Größere Konflikte mit dem Ebm. Köln entspannten sich in der Regierungszeit Walrams von Jülich (1332-1349 Ebf. von Köln) und verstärkten sich, als die Gft. Jülich in der Regierungszeit Wilhelms III. von N. (erw. 1342-1353) 1344 zum Hzm. erhoben, die N.er Lehen als kurpfälzische Afterlehen umgewandelt und der Gf. von N. damit Vasall der Hzg.e von Jülich wurde. Auch die lehnrechtlich noch im 13. und 14. Jh. verbrieften Hoheitsrechte auf die Burg N. und das umliegende Territorium standen dem Anspruch Kölns gegenüber.

Mit Wilhelm III. von N. starb zur Mitte des 14. Jh.s dieser als ältere Linie zu bezeichnende Familienzweig N. aus; die Gft. N. wurde von seinem Onkel Kraft von N. (Crafto von Nuwenare, gest. 1359), Domherr zu Köln, vormundschaftlich für Katharina (erw. um 1351-1393), unmündige Erbtochter Wilhelms III. von N. aus der Ehe mit Johanna von Elsloo, verwaltet. Katharina wurde 1360/1363 mit dem Sohn eines kölnischen Ministerialen, Johann von Saffenberg d.J. (erw. 1353-1397), auf Anraten des Kölner Ebf.s verh. Gegen die weibliche Erbfolge und die damit zusammenhängende Übertragung der Gft. N. mitsamt des Titels und des Wappens an einen Außenstehenden, erhoben verwandte Seitenlinien Einspruch. Im »N.er Erbschaftsstreit« (1360-1372) gegen Katharina von N. und ihren Ehemann Johann von Saffenberg exponierte sich bes. Katharinas nächster Verwandter, Johann II. von N.-Roesberg, der 1358 die bei Brühl gelegene Herrschaft Roesberg (Ruedisberg, Rodisbergh) als kölnisches Lehen erworben hatte. Nach langen, immer wieder ausbrechenden Auseinandersetzungen wurden die Burgen N., Roesberg und Merzenich 1372 von Friedrich von → Saarwerden (1370-1414 Ebf. von Köln) zerstört. 1382 regierten Katharina und ihr Ehemann mit Zustimmung Kölns und unter Verzicht auf eine Neuerrichtung der Burg → N. die Hälfte der Gft. N. (Kondominium bis 1546). Ihr zweiter Sohn, Wilhelm IV. von N., wurde i.J. 1400 nach dem Tod des Erstgeborenen Gf. von N. Aus der Ehe mit Metza von → Reifferscheidt gingen zwei Töchter hervor, von denen die Erbtochter Katharina 1422 den Gf.en Philipp I. von → Virneburg heiratete. Nach der Abdankung Wilhelms IV. von N. gelangte die Gft. N. damit erneut an ein fremdes Haus (N.- → Virneburg, reg. 1425-1545).

Als Folge der langjährigen Konflikte u. a. mit dem Ebm. Köln erfolgte bereits ab Mitte des 14. Jh.s der politische und finanzielle Niedergang des Hauses N. Dieser führte zum Verlust fast sämtlicher Güter, Titel und Regalien sowie auch der Turnierfähigkeit und des Wappens. Formalrechtlich nur noch dem Niederadel zugehörig, durfte sich die Familie allerdings weiterhin nach ihrem Stammsitz Burg → N. benennen. Bis zur Mitte des 15. Jh.s führte die Familie N. in ihrem Namen außerdem den Zusatz Roesberg.

Mit dem so gen. Sühnevertrag zwischen dem Enkel Katharinas und Johanns II. von N.-Roesberg, Gumprecht I. (reg. 1396-1425), und dem Kölner Ebf. Friedrich von → Saarwerden wurde der Konflikt 1405 beigelegt. Dieser Vertrag beinhaltete den endgültigen Verzicht Gumprechts I. auf die Gft. N. sowie auf die Privilegien eines Edelfreien. Im Gegenzug wurde er vom Kölner Ebf. zum Amtmann auf Lebenszeit im Amt Haardt ernannt und mit den Herrschaften Roesberg und Merzenich belehnt. 1413 erhielt er von seinem Onkel Gumprecht von Heppendorf die niederrheinische Herrschaft Alpen sowie nach dessen Tod auch den mit Alpen verbundenen Titel und die Rechte des Erbvogts zu Köln. Sein Sohn Gumprecht II. von N. (geb. 1403, gest. 1486) aus der Ehe Gumprechts I. mit Philippa von Heinsberg vermochte die territorialen Verluste des Hauses N. durch geschickte Heiratspolitik auszugleichen. Sein politisches Handeln war auf die Wiedererlangung der Gft. N. mitsamt des Adelstitels ausgerichtet, die beide als Folge von Heiratspolitik zwischenzeitlich an die Gf.en von → Virneburg gelangt waren. Gemeinsam mit dem Ebf. von Köln, Dietrich von → Moers, suchte Gumprecht II. in diesem Zusammenhang die Stellung Kölns durch eine territorialpolitische Erweiterung (u. a. Stift Paderborn, Hansestadt Soest) und damit seine eigene Position zu festigen. Im Zuge seiner Heirat mit der Erbin Margarethe von → Limburg (gest. 1459) erwarb er Ansprüche auf die südwestfälische Gft. → Limburg (bei Hagen, Regierungsbez. Arnsberg, Nordrhein-Westfalen) und auf die im W von Köln liegende Herrschaft Bedburg. Für die Herren von N. war der Erwerb von Ansprüchen auf die Gft. → Limburg auch mit dem Gewinn eines Gf.entitels verbunden. Im Nov. 1435 verzichtete Gumprecht II. von N. aus diesem Grunde gegenüber Kurköln auf sämtliche Rechte und Titel an der Gft. N. sowie auch an der Herrschaft Merzenich und an Amt und Schloß Haardt, die seinem Vater 1409 in einem Vergleich mit Kurköln zugesprochen worden waren. Seine hohen Funktionen als Amtsträger am kgl.en Hof und innerhalb der kurkölnischen Administration erwiesen sich für ihn als vorteilhaft, als er seine bereits i.J. 1425 durch die Heirat mit der Erbtochter des Hauses → Limburg verbrieften Ansprüche auf die Gft. → Limburg auf dem Reichstag von 1442 rechtlich abzusichern versuchte. Doch zunächst wurden nach dem Tod des Schwiegervaters (1459) die verwandten Gf.en von → Limburg-Broich vom Hzg. von Jülich-Berg mit der Gft. → Limburg belehnt. Der darauf folgende milit. Konflikt um dieses Territorium führte zum Schiedsspruch des Ebf.s Dietrich von → Moers sowie 1460 zum Vergleich zwischen den beiden Konfliktparteien N. und → Limburg-Broich, die sich fortan die Einkünfte aus der Gft. → Limburg teilen mußten.

Nach dem Tod Gumprechts II. (gest. 1486) spaltete sich die jüngere Linie des Hauses N. in die Zweige N.-Alpen und N.-Bedburg(-Moers). Die Linie N.-Alpen saß auf Schloß Alpen, besaß die Stadt und Herrschaft Alpen, die Erbvogtei zu Köln, die Schlösser Linnep und Helpenstein sowie ab 1542 die Gft. → Limburg. Als jüngerer Zweig verfügte N.-Bedburg über die Herrschaft Bedburg und seit 1519 auch über die bedeutende Gft. → Moers, die seitdem Bestandteil des Familiennamens war.

Die Linie N.-Alpen setzte sich mit dem Enkel Gumprechts II., Gumprecht III. (reg. 1470-1530), fort, der den Anspruch des Hauses N. auf die Gft. → Limburg für sein Geschlecht weiterverfolgte. Um diesen durchzusetzen, vermählte er seine Schwester Elisabeth 1492 mit Johann I., dem letzten Vertreter des Hauses → Limburg-Broich. Im Heiratsvertrag hatte Gumprecht III. in einem entspr. Paragraphen die Erbfolge des Hauses N.-Alpen bei möglicher Kinderlosigkeit des Paares fixieren lassen. Bereits 1499 ließ er sich im Vorgriff auf die absehbare Sukzession vom Ks. mit der Gft. → Limburg belehnen. Als sich der Erbfall abzeichnete, verhinderte letztlich eine Adoption die sicher geglaubte Erbfolge: Johann I. von → Limburg-Broich übertrug 1505 seiner adoptierten Nichte Irmgard von → Sayn anläßlich ihrer Vermählung mit dem politisch einflußreichen Gf.en Wyrich V. von Daun→ Falkenstein (geb. 1473, gest. 1546) Herrschaft und Schloß Broich sowie die Anwartschaft auf die Gft. → Limburg. Nach dem Tode Johann I., des letzten Regenten aus dem Hause → Limburg-Broich, gelangte die → Limburg somit an das Haus Daun-→ Falkenstein. N.-Alpen hielt die ehevertraglich zugesagte und ksl. bereits bewilligte Anwartschaft auf die Erbfolge weiterhin aufrecht. Nach einem langen Erbschaftsstreit um das → Limburger Territorium einigten sich Wyrich V. von Daun-Falkenstein und Gumprecht IV. von N.-Alpen (geb. 1503, gest. ca. 1555) mit einer auch in anderen Adelshäusern bewährten (familien)politischen Lösung: Amöna, die einzige Tochter des Daun-Falkensteinischen Paares, wurde 1542 an den nach dem Tode seiner ersten Frau Cordula (Carda) von Holstein-Schauenburg (gest. 1540) verwitweten und wesentlich älteren Gumprecht IV. von N.-Alpen vermählt. Aus dieser zum Zwecke des Friedensschlusses und zur Stabilisierung der Erbfolge geschlossenen zweiten Ehe des Gf.en stammten die Kinder Adolf (geb. 1549, gest. 1589) und Magdalena (geb. 1551, gest. 1627) von N.-Alpen. Nach dem Tod des Vaters standen sie gemeinsam mit ihrer Halbschwester Amalia unter der Vormundschaft ihres Onkels Hermann von N.-Bedburg-Moers (geb. 1520, gest. 1578), der 1560 mit dem Besitz der Gf.en von N.-Alpen belehnt wurde.

Sein Vater, Wilhelm II. von N.-Bedburg (geb. um 1487, gest. nach 1553), hatte durch seine Heirat mit Anna von Wied die Gft. → Moers erworben. Wilhelm II. war stark in die konfessionspolitischen Auseinandersetzungen im Reich involviert. Als diplomatischer Unterhändler versuchte er in den Jahren 1530 bis 1546 in strittigen Glaubensfragen zwischen den protestantischen Fs.en und Ks. Karl V. zu vermitteln. In seinen niederrheinischen Territorien übte Wilhelm II. eine gewisse Toleranz in Religionsfragen aus, so daß er als Förderer der Reformation angesehen wird, ohne daß er sich jedoch offen zum Protestantismus bekannt hatte. Sein jüngerer Bruder Hermann von N.-Bedburg (geb. 1491, gest. 1530), ein Schüler des Humanisten Johannes Caesarius, war seit 1524 Propst am Marienstift in Aachen, Kölner Domherrn sowie Kanzler der Universität zu Köln.

Der einzige Sohn Wilhelms II., Gf. Hermann von N.-Bedburg-Moers (geb. 1520, gest. 1578), erbte nach dem Tod des Vaters die Besitztümer am Niederrhein. Nach seiner milit. Laufbahn war er immer wieder als Gesandter und Rat im ksl.en Dienst tätig. Doch war es v.a. seine 1577 hintertriebene Wahl des (vom Papst und Ks. bevorzugten) Hzg.s Ernst von Bayern zugunsten der Wahl von Gebhard Truchseß von → Waldburg zum Kölner Ebf., die später weitreichende Auswirkungen auf die Reichspolitik haben sollte. 1569 wurde sein Neffe Adolf von N.-Alpen mit seiner wesentlich älteren Verwandten Walburga (Walburgis) von N.-Bedburg-Moers (geb. 1522, gest. 1600) vermählt. Intention der Vermählung war offenbar der Erhalt des Besitzes der Linie N.-Bedburg-Moers, der durch die Kinderlosigkeit Hermanns von N.-Bedburg-Moers und seiner Frau Magdalena von N.-Dillenburg gefährdet war. Seit 1570 trat Adolf als Regent der Gft. → Limburg in Erscheinung (Belehnung 1575), nach dem Tod seines Onkels Hermann übernahm er in der Gft. → Moers die Landesherrschaft (Belehnung 1579). Als protestantischer Exponent nahm Adolf von N.-Alpen auf der Seite des 1582 zum Protestantismus konvertierten Kölner Ebf.s Gebhard I. von → Waldburg am Kölnischen Krieg (1583-1588) teil. Im Herbst 1584 wurde die Gft. → Limburg deshalb von kurkölnischen Truppen des neuen Ebf.s von Köln, Ernst von Bayern (1583-1612), besetzt. Zugl. verlor Adolf von N.-Alpen seine übrigen westfälischen, bergischen und niederrheinischen Besitztümer an Kurköln. Er setzte sich in die Niederlande ab und trat in die Dienste der Generalstaaten. 1584 wurde er Statthalter von Geldern und Overijssel, 1585 Statthalter von Utrecht sowie Oberbefehlshaber bei der Belagerung der Festung Zutphen. Gft. und Stadt → Moers fielen nach dem kinderlosen Tod seiner Frau Walburga 1600 an das Haus N.-Oranien. Dem vorausgegangen waren mehrjährige Konflikte zwischen Kurköln, dem Hzm. Jülich-Kleve-Berg und den Generalstaaten. Auf die Gft. → Limburg sowie auf sämtliche Besitztümer des Hauses N. hatte Adolf keinen Zugriff mehr. In Antwerpen erlag er am 7. Okt. 1589 den schweren Verletzungen, die er wenige Tage zuvor bei einer Sprengstoffexplosion im Rathaus von Antwerpen erlitten hatte. Mit ihm starb das Geschlecht der Gf.en von N. in männlicher Linie aus.

Nach der Beendigung eines Erbstreits mit den Gf.en von Salm-Dyck-Reifferscheid und dem Ebm. Köln gelangten die niederrheinischen Güter des Hauses N. (Herrschaften Alpen, Helpenstein und Linnep), die Erbvogtei zu Köln sowie die Gft. → Limburg über Adolfs Schwester Magdalena von N.-Alpen, Gemahlin Gf. Arnolds IV. von → Bentheim, an die westfälischen Gf.en von → Bentheim.

Quellen

Quellen zur Geschichte von Bad Neuenahr (Wadenheim/Beul/Hemmessen) der Grafschaften Neuenahr und der Geschlechter Ahr, Neuenahr und Saffenberg: FS zum 75jährigen Jubiläum des Bades Neuenahr, hg. von der Gemeinde Bad Neuenahr, bearb. von Hans Frick, Bad Neuenahr 1933. – Urkunden und Akten der Neuenahrer Herrschaften und Besitzungen Alpen, Bedburg, Hackenbroich, Helpenstein, Linnep, Wevelinghoven und Wülfrath sowie der Erbvogtei Köln, bearb. von Günter Aders, Köln 1977 (Inventare Nichtststaatlicher Archive, 21).

Altmann, Hugo: Art. »Neuenahr, Grafen von (kath., ev.)«, in: NDB XIX, 1999, S. 106-108. – Bader, Ute: Geschichte der Grafen von Are bis zur Hochstadenschen Schenkung (1246), Bonn 1979 (Rheinisches Archiv, 107). – Blank, Ralf/Marra, Stephanie/Sollbach, Gerhard: Hagen. Geschichte einer Großstadt und ihrer Region, Essen 2008. – Droege, Georg: Art. »Are, Gf.en v.«, in: LexMA I, 1980, Sp. 916. – Faulenbach, Heiner: Hermann von Neuenahr (1520-1578), in: Rheinische Lebensbilder 8 (1980) S. 105-111. – Kulenkampff, Angelika: Die Grafen und Herren von Neuenahr 1276-1521. Ein Beitrag zur verfassungsrechtlichen Stellung der Grafen und Herren im späten Mittelalter, in: ZHF 24 (1997) S. 161-179. – Kulenkampff, Angelika: Zur Ausstattung der Grablege der Grafen von Neuenahr im ehemaligen Zisterzienserkloster Mariengarten in Köln zwischen 1459 und 1530, in: FS für Gerhard Bott zum 60. Geburtstag, 14. Oktober 1987, hg. von Ulrich Schneider, Darmstadt 1987, S. 29-52. – Losse, Michael: Theiss-Burgenführer Hohe Eifel und Ahrtal, hg. von Joachim Zeune, Darmstadt 2003. – Lossen, Max: Der Kölnische Krieg, Bd. 1, Gotha 1882, Bd. 2, Leipzig 1897. – Prössler, Robert: Das Erzstift Köln in der Zeit des Erzbischofs Konrad von Hochstaden. Organisatorische und wirtschaftliche Grundlagen in den Jahren 1238-1261, Köln 1997 (Kölner Schriften zu Geschichte und Kultur, 23).