Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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NASSAU

B. Nassau

I.

Schon bei ihrem ersten urkundlich gesicherten Auftreten 1117 sind die Laurenburg-N.er Inhaber von Gft.srechten. Die Erhebung Gf. Johanns durch Ks. Karl IV. 1366 zum gefürsteten Gf.en hatte keine verfassungsrechtlichen Folgen; erst 1688 erfolgte die Erhebung zum Fsm., 1806 Hzm.

Der n.ische Territorialbesitz verteilte sich außerordentlich weiträumig und reichte im W bis über die Grenzen des alten Reiches hinaus. Die territorialen Grundlagen bildeten neben Reichslehen wie z. B. Wiesbaden und im Dill-, Westerwald- und Lahngebiet zahlr. Vogtei- und Lehnsrechte des Hochstifts Worms, der Abtei Bleidenstadt, der Erzstifte Mainz und Trier, der Gf.en von Idstein- → Eppstein (Idstein), der Pfgft. (Unterwesterwald und Unterlahn), des Erzstifts Köln (Siegen) und der Lgft. Thüringen bzw. Hessen. Eine günstige Heiratspolitik und die Nähe zum staufischen Kgtm. trugen im 12. und 13. Jh. zum Aufstieg der N.er zu einer der führenden Territorialmächte in Hessen und im Siegerland bei. Diese bedeutende Position wurde mit der Hauptteilung von 1255 und der weiteren Aufsplitterung in immer neue Teilgft.en dauerhaft geschwächt.

Der am frühesten nachweisbare allodiale Besitz befand sich in Lipporn, Laurenburg, N. und auf dem Einrich. Seit Mitte des 10. Jh.s verfügte das Geschlecht zudem über die Grundherrschaft Este-Holzappel an der unteren Lahn. Unangefochten war auch die Vormachtstellung im Siegerland. Zu Beginn des 12. Jh.s erwarben die N. die Wormser Vogtei über → Weilburg. Zur gleichen Zeit konnten die Gf.en Ruprecht und Arnold von Laurenburg aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen das Erbe Gf. Udalrichs von Idstein- → Eppstein (gest. 1122/1124) in Idstein antreten und ihm in der Vogtei über das außerordentlich reich begüterte Kl. Bleidenstadt im Taunus nachfolgen, mit der sie Mitte 12. Jh. vom Erzstift Mainz belehnt wurden. Zur älteren Schicht des Laurenburger Besitzes gehören Herrschaftsrechte im Siegerland. Hier begegnet 1079/1082 ein Rupert als Mainzer Vogt, der als Großvater der Laurenburger Brüder anzusprechen ist. Gf. Rupert III. von N. ist um 1170 Münzherr in Siegen, dem städtischen Mittelpunkt dieses Raumes. 1224 mußte jedoch dem Erzstift Köln die Mitherrschaft an der Stadt eingeräumt werden. Unberührt blieben indes die n.ischen Hoheitsrechte im Siegener Umland, als deren wichtigste 1259 die hohe Gerichtsbarkeit und der Wildbann ausdrücklich überliefert sind.

Bereits durch die Übernahme der Vogtei → Weilburg mit ihren zahlr., in den Westerwald und das Dillgebiet ausgreifenden Besitz- und Herrschaftsrechten hatten die Gf.en von Laurenburg-N. eine lockere Verbindung zwischen ihrem Stammsitz an der unteren Lahn und der weit vorgeschobenen Position im Siegerland geschaffen. Eine feste Landbrücke entstand aber erst seit etwa der Mitte des 12. Jh.s, als die thüringisch-hessischen Reichslehen der Herborner Mark, die Kalenberger Zent (→ Beilstein, Mengerskirchen, Nenderoth) und das Gericht Heimau (Driedorf, Löhnberg) als Afterlehen an N. fielen. Etwa zur gleichen Zeit dürften sie auch die Herrschaft auf dem Westerwald (Marienberg, Neukirch, Emmerichenhain) an sich gebracht haben. Auch im S zielte die n.ische Territorialpolitik auf eine Ausweitung und räumliche Verbindung der frühen Besitzschwerpunkte. Das gelang zunächst durch die Übernahme der Teilherrschaft auf dem Einrich, die sie beim Aussterben der Gf.en von → Arnstein gemeinsam mit den Katzenelnbogenern erwarben. Der Einrichgau, Bestandteil der ehem. arnsteinischen Gft. Marienfels, bildete damit einen weiteren wichtigen n.ischen Herrschaftskomplex.

In der folgenden Generation hielt die vorteilhafte Territorialpolitik an: Gf. Rupert III. Bellicosus (gest. 1191) erhielt um 1170/80 einen Teil des Reichslehens Wiesbaden mit dem Fronhof und dem westlichen Teil des Königssundergaus, die spätere Herrschaft Wiesbaden (die Stadt selbst ist nur 1252 als Reichsstadt bezeugt; erst Kg. Adolf verleibte sie seiner Herrschaft ein). Auf diese Weise konnte Gf. Rupert seine Besitzungen um Idstein, die in der dazugehörigen Höhenmark (auf dem Taunus) unmittelbar an das Wiesbadener Gebiet angrenzte, abrunden. Sein Herrschaftsbereich, über den er als »Obermärker« Grund- und Gerichtsrechte ausübte, wurde 1179 im Landfrieden von Weißenburg als provincia comitis Ruberti de Nassowe bezeichnet. In der ersten erhaltenen ksl. Bestätigung ihres Reichslehens von 1348 verbrieft Ks. Karl IV. den Brüdern Adolf und Johann von N. die stat ze Wiesbaden mit wäldern, büschen, bergen, grunden, slichten, wassern, weiden, teichen, fischereien, lehen, lehnschaften, wildbannen, zugehorungen und herrschaften, wie sie und ihre eltern es hergebracht.

Die Wildbannrechte über die Forste im Rheingau gelangten ebenfalls im 12. Jh. als Lehen des Erzstifts Mainz an N. Gegen Ende des 12. Jh.s konnte N. vorübergehend seine Machtstellung an der unteren Lahn verstärken: Als Teilerben der Arnsteiner wurden sie deren Nachfolger in den tierischen Vogteien Koblenz, Pfaffendorf, Niederlahnstein und Humbach (Montabaur). Allerdings hatten diese Erwerbungen nicht lange Bestand, da Trier seit den 30er Jahren des 13. Jh.s N. aus der Mehrzahl der erzstiftischen Vogteien zu verdrängen vermochte. N. war zu dieser Zeit in lang andauernde Fehden mit dem einheimischen Adel im Siegerland und in der Herborner Markt verwickelt und konnte sich erst nach schweren Kämpfen erfolgreich durchsetzen (Burgenbau Ginsberg, Dillenburg und Herborn). Der weiteren Expansion des walramischen Zweiges stellten sich die Herren von → Eppstein entgegen, welche die östlichen Taunuslande beherrschten. Diese konnten ihren Einfluß am Mittelrhein um so nachhaltiger zur Geltung bringen, als sie den Mainzer Erzstuhl während des 13. und beginnenden 14. Jh.s wiederholt besetzt hielten. Nachteilig wirkte sich auch die isolierte Lage des Weilburger Besitzes aus. Gleichwohl gelang durch eine erfolgreiche Heiratspolitik eine weitere Ausdehnung: 1328/1333 Anfall der Herrschaften Gleiberg und Merenberg sowie der Reichsvogtei Wetzlar; 1381 Gft. Saarbrücken, 1393 Herrschaften Kirchheimbolanden und Stauf sowie Herrschaft Ottweiler (1393) und Homburg a.d. Blies (1400). 1405 erwarb die Linie zudem die Herrschaft Neuweilnau im Kr. Usingen.

1605 beerbte die Weilburger Linie die der Gf.en von Idstein-Wiesbaden, so daß nun alle n.isch-walramischen Gebiete wieder vereinigt waren, und zwar in der Hand Gf. Ludwigs II. Die erneute Zersplitterung N.-Weilburgs dauerte bis zum Aussterben der Linien N.-Idstein- Wiesbaden, N.-Saarbrücken und N.-Ottweiler in den 1720er Jahren. Die weiteren Entwicklungen sind hier nicht mehr zu behandeln.

Die Stammlande der ottonischen Linie umfaßten das Siegerland, die Herborner Mark, die Kalenberger Zent und die Herrschaft auf dem Westerwald mit Dillenburg als Hauptres. Durch ihre Heiratspolitik legten die N.-Dillenburger den Grundstock zu weiteren Erwerbungen und zum Ausgreifen der N.er in den burgundisch-ndl. Raum: Hadamar gelangte im 13. Jh. durch Agnes von → Leiningen an N., 1388 konnte die Gft. Diez gewonnen werden. Von weitreichender Bedeutung waren die Besitzungen im ndl.-burgundischen Raum: Johanna von Polanen brachte Engelbert I. die Baronie Breda und die Herrschaften Polanen, Geertruidenberg, Zevenbergen ein. Die Gft. → Vianden mit der Hälfte der Herrschaften St. Vith und Bütgenbach sowie Daesberg und Grimbergen fiel 1420 an das Haus, die zweite Hälfte dieser Besitzungen wurde um 1440 erworben, ebenso die Herrschaften → Schleiden und Kerpen, teils durch Kauf, teils durch Heirat. Durch Heirat gelangten auch die Herrschaften Millen, Gangelt und Waldfeucht bei Heinsberg an Dillenburg. Die daraus abgeleitete Anwartschaft auf ein Viertel des Hzm.s Jülich ließ sich nicht durchsetzen. Gf. Johann Ludwig I. von N.-Saarbrücken (1472-1545) erwarb durch seine zweite Ehe 1527 die Gft. → Saarwerden mit Lahr, Mahlberg, Kehl. 1530 folgte das künftig namengebende Fsm. Orange/Oranien an der unteren Rhône; weitere territorialpolitische Erfolge blieben N.-Dillenburg jedoch versagt. V.a. mußte es sich nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen mit den hessischen Lgf.en um das Erbe der 1479 ausgestorbenen Gf.en von → Katzenelnbogen geschlagen geben. Einziger territorialer Zugewinn war die weit entlegene Gft. → Spiegelberg bei Hameln a.d. Weser, die N.-Diez 1631 erwerben konnte.

Gf. Adolf von N.-Dillenburg (1540-1568) vertrat 1566 die Wetterauer Gf.en auf dem Reichstag zu Augsburg. Neubelebung der Union durch Gf. Johann VI. von Dillenburg (1536-1606), deren Führer er wurde und deren weitere Entwicklung er nachhaltig prägte. Durch seinen Übertritt zum Calvinismus, dem sich auch andere führende Herren anschlossen, war es Johann möglich, den Gf.enverein zur Unterstützung seines Bruders Wilhelm von Oranien im Freiheitskampf in den Niederlanden gegen die span.-habsburgische Weltmacht einzusetzen. Unter seiner Führung entwickelte sich in der Union eine deutlich antiksl. Haltung und wachsender Widerstand gegen die katholische Reaktion. Durch die Übernahme der Friedberger Polizeiordnung (1561), des Solmser Landrechts (1571) und der Frankfurter Reformation (1578) gelang es, den Gf.enverein zu einem einheitlichen Polizei-, Rechts- und Wirtschaftsgebilde weiterzuentwickeln. Das Landrettungswerk, das mit seiner allg. Wehrpflicht und der Ausbildung der ländlichen Bevölkerung zur Verteidigung von Besitz und Glauben nach außen gedacht war, sollte unter einheitlichen Oberbefehl mit einer Gemeinschaftskasse gestellt werden. Geistiger Mittelpunkt wurde die Hohe Schule in Herborn. Doch fanden die Bemühungen Johanns von N.-Dillenburg und seiner Mitstreiter um einen dauerhaften, festen Zusammenschluß in einem vom Protestantismus geprägten Bund nicht den erhofften Rückhalt bei den kleineren Gf.en und Herren der Wetterau. Durch den Dreißigjährigen Krieg und seine Folgen wurde der Verfall des Gf.envereins unaufhaltsam. An einer Wiederbelebung in der zweiten Hälfte des 17. Jh.s war wiederum das Haus N. beteiligt, jedoch nicht mehr in einer führenden Position: Nach Erlangung der Reichsfs.enwürde fielen die Gf.en von N., die den Bund so lange Zeit geleitet hatten, aus. Lediglich N.-Saarbrücken, das keine fsl. Virilstimme im Zusammenhang mit der Fst.enwürde besaß, erklärte sich 1711 bereit, dem Bund wieder beizutreten.

II.

Die n.ische Hauptteilung von 1255 und die daraus folgenden weiteren Teilungen haben neue Linien und damit zahlr. Haupt- und Filialhöfe entstehen lassen. Eine generelle Untersuchung »des« n.ischen Hofes wurde dadurch erheblich erschwert. Hinzu kommt, daß vielfach einschlägige Quellen erst im 16. Jh. einsetzen.

N.ische Hauptsitze und -höfe der walramischen Linie waren Idstein, die früheste n.ische Res. an der Lahn, Wiesbaden/Sonnenberg und v.a. → Weilburg, das 1355 Res. wurde und eine längere Kontinuität als Sitz eines Hofes aufzuweisen hat. Im 16. Jh. kam Usingen hinzu, das seine größte Zeit im 17. Jh. erlebte. Zeitw. waren auch Neuweilnau, Mengerskirchen und Merenberg Res.en. Seit 1698 errichten die Fst.en von N.-Idstein-Wiesbaden in Biebrich ein neues Schloß, das von 1738 bis 1866 als Res. der Fst.en von N.-Usingen bzw. der Hzg.e von N. diente.

Größere Bedeutung erlangten seit 1381 Saarbrücken sowie auch Ottweiler, das Sitz einer mit Gf. Johann I. (1511-1574; folgt 1544 zu Ottweiler) beginnenden Linie von N.-Ottweiler war.

Die Haupthöfe der ottonischen Linie befanden sich zunächst in Siegen, das wirtschaftlich bedeutender und zur westlichen Handelsmetropole Köln günstiger gelegen war als die spätere Res. Dillenburg. 1508 wurde für den jungvermählten Gf.en Wilhelm in Dillenburg eine eigene Hofhaltung eingerichtet, die sich mit dessen Regierungsantritt 1516 zur Res. verfestigte. Der andere bedeutende n.isch-ottonische Hof war das ndl. Breda. Beides waren Zentren außerordentlicher politischer Bedeutung und mit einer Ausstrahlung, die weit über den engeren n.isch-ottonischen Herrschaftsbereich hinauswies. → Beilstein, nach dem sich eine 1561 erloschene ältere Linie nannte und das im frühen 17. Jh. mit einer jüngeren Linie einen glänzenden Aufschwung nahm, → Vianden und Diez (16. Jh.; neue Linie N.-Diez seit 1607) sind als weitere n.isch-ottonische Höfe zu nennen.

Die Gesamtgeschichte dieser Höfe, ihre gegenseitige Befruchtung, etwa durch den Austausch von Hofräten, Kanzleibeamten, Leibärzten, Baumeistern oder Künstlern, ist nur ansatzweise untersucht worden. Nur wenige Arbeiten befassen sich mit einzelnen Res.en, etwa Dillenburg. Sie beziehen sich meist auf die frühe Neuzeit – Aussagen über die Entwicklung höfischen Lebens seit dem MA sind, auch wg. Quellenmangels, schwierig. Die ndl. Literatur zu Breda und → Vianden muß hier außen vor bleiben.

Der Dillenburger Hof war im 16. Jh. der am höchsten entwickelte n.ische Hof, v.a. im Hinblick auf die Hofkultur. Seine Blüte begann im 15. Jh.; von einer starken gegenseitigen Beeinflussung durch die gleichzeitige Res. Breda und das dort gepflegte burgundisch-frz. Hofleben ist v.a. seit der Zeit Gf. Wilhelms des Reichen und seiner Brüder auszugehen. An internationaler Ausstrahlung und in der Vermittlung frz.-burgundischer Einflüsse kommt Dillenburg kaum ein anderer gfl. Hof gleich. Durch die persönlichen Beziehungen der Gf.en zu den burgundischen Hzg.en, zu Ks. Maximilian und Ks. Karl V. ergaben sich mannigfaltige Kontakte zu diesem Kulturraum, die sich v.a. auf dem Gebiet der Malerei niederschlugen. Seit 1742 war Dillenburg nur mehr Sitz der Landesregierung der vereinigten oranisch-n.ischen Lande, während seitdem der Fs. in Den Haag residierte. Endgültig besiegelt wurde der Niedergang höfischen Lebens in Dillenburg mit der Vernichtung des Res.schlosses durch Brand nach frz. Belagerung im Siebenjährigen Krieg (13. Juli 1760).

Im 15. Jh. erlebte auch der Saarbrücker Hof einen kulturellen Aufschwung: Namentlich unter Elisabeth von Lothringen, Gf.in von Saarbrücken, besaß die Hofkultur einen hohen Stand. Auch hier waren frz. Einflüsse prägend, die schon allein durch die Herkunft Elisabeths aus dem Hause Lothringen vorgegeben waren. Sie manifestierten sich insbes. in der von der Gf.in gepflegten frz. höfischen Literatur: sie übersetzte vier Prosaromane ins Dt. und wurde damit zu einer Wegbereiterin dieser Kunstgattung.

Untersuchungen zu den übrigen Höfen der walramischen Linie – v.a. für Idstein und → Weilburg – setzen meist nicht vor der Wende zum 17. Jh. ein.

Eine geregelte höfische bzw. Zentralverwaltung mit fest umrissenen Aufgabenbereichen entwickelte sich bei den Gf.en von N. nicht vor dem 15. Jh. Gegenüber den Territorien von Reichsfs.en fällt eine stärkere Verzahnung der Funktionen von lokalen Beamten mit der zentralen Sphäre des Hofrates auf. So fungierten die lokalen Amtleute nicht nur als Mittelinstanz, sondern waren in der Regel Mitglieder des landesherrlichen Rates. Sie wurden daher häufig bei Rechtshandlungen als Zeugen hinzugezogen. Die allmähliche Herausbildung eines Hofrates als ständiges Gremium läßt sich seit Mitte des 15. Jh.s ausmachen – umschrieben werden seine Angehörigen als »Diener und Freunde« oder »Getreue und Andächtige«. Im Umkreis Gf. Philipps II. von N.-Weilburg finden wir um 1455 unter dieser Bezeichnung Amtleute, einen Schreiber, einen Kleriker: Sie dürften als Beratergremium des Gf.en fungiert haben. Auch »Mannen und Burgmannen«, die Gf. Adolf I. von N.-Dillenburg 1418 zur Seite standen, sind diesem Kreis von Ratgebern zuzurechnen.

Genauer untersucht ist der Hofrat Elisabeths von Lothringen, die zwischen 1429 und 1438 die Vormundschaft für ihren unmündigen Sohn in der Gft. N.-Saarbrücken führte. Sie stützte sich in ihren Regierungs- und Verwaltungsgeschäften auf frunde, mannen und rette, die auch bereits in den Diensten ihres verstorbenen Mannes gestanden hatten und meist dem Niederadel entstammten. Ein Kleriker, Jacques von Vignot, Dekan des Nikolausstifts in Commercy, diente ihr lange Zeit als Rentmeister, der Junker Hans von Rittenhofen stand ihr als Schultheiß zur Seite. Bedeutendster Beamter war aber wohl der Amtmann von Saarbrücken, Johann Fust von Diebach. Er wird von der Forschung, zumindest in den ersten Jahren ihrer Regentschaft, als »erster Repräsentant einer im Entstehen begriffenen Zentralverwaltung« gewertet (Herrmann, Elisabeth, S. 146). Schreiber werden an Elisabeths Hof namentlich nicht gen.

Eine gewisse Hierarchisierung von Positionen innerhalb der Zentral- und der Landesverwaltung deutet sich in einer Urk. von 1466 an. Darin gebieten die Gf.en Philipp von → Katzenelnbogen und Diez, Johann von N., → Vianden, Diez und Herr zu Breda sowie Gottfried Herr zu → Eppstein und Münzenberg ihren »Vögten, Amtleuten, Landschreibern, Schultheißen, Kellnern und Untervögten«, das Benediktinerkl. Dirstein nicht länger zu beschweren (Struck, Bd. 3, Nr. 647).

Den Kern der höfischen Verwaltung bildeten die Kleriker. Sie dienten als Burgkapläne, Schreiber und in manchen Fällen auch als Ratgeber. So bezeugte Gerhardus Pastor in Emmerichenhain als Schiedsmann Gf. Heinrichs I. von N.-Siegen (gest. 1343) den Teilungsvertrag von 1303. Zwischen 1313 und 1343 ist er als Hofkaplan nachweisbar, 1308/09 bezeichnet ihn Heinrich als notarius noster. Ein weiterer Kaplan namens Adolf amtierte 1329 für Heinrich zu Dillenburg. Später trat er in die Dienste von dessen Sohn Gf. Otto II. von N.-Dillenburg (1300-1351), wo er 1342/43 bezeugt ist. Ein 1325 erwähnter Nikolaus, Rektor der Kirche zu Allendorf bei Merenberg, war Kaplan Gf. Emichos I. Fast zur gleichen Zeit war an diesem Hofe auch ein Schreiber tätig, der Notar Giselbert, der später in die Dienste von Emichos Sohn Gf. Johann übertrat.

1397 amtierte Tilemann von Balderbach als Kaplan einer Gf.in von N.-Dillenburg. Johannes Juxta oder Nebe aus Siegen, der um 1470 auf der Dillenburger Burgkapelle seinen Dienst verrichtete, war zuerst Altarist an einem der ottonischen Linie gehörigen Altar auf der Burg N.

Auch Kanoniker n.ischer Stifte sind in höfischen Diensten bezeugt, etwa des Stifts Dietkirchen bei → Limburg, des Walpurgisstifts zu → Weilburg und des Martinsstifts zu Idstein. Zwei Beispiele: Heinrich, Stiftsdekan zu Dietkirchen (1262-1289) und an St. Paulin zu Trier, war am Hofe Gf. Heinrichs von Laurenburg-N. (1190-1251) tätig. Der Dekan und Kanoniker zu Idstein, Johannes Dietzel gen. von Oppenheim wird von Gf. Johann von N.-Dillenburg um 1450 als Diener bezeichnet. Für seine Dienste verlieh der Gf. ihm einen Hof.

Die Funktion von Schreibern wie Johannes von Siegen, der um 1460 am Hofe Gf. Philipps III. von N.-Weilburg (1504-1559) tätig war, und Johannes Eppensteyn, 1424 als Schreiber Gf. Adolfs II. von N.-Idstein-Wiesbaden (1375-1426) bezeugt, unterscheidet sich vielfach nicht von denen niederadeliger Hofräte. Sie werden als »liebe Getreue und Andächtige« bezeichnet; 1405 werden sie kollektiv neben den Amtleuten bei einer Seelgerätsstiftung Gf. Adolfs II. mit der Aufgabe betraut dafür zu sorgen, daß die Gelder rechtzeitig entrichtet werden.

Auf eine stärker gegliederte Kanzlei eines Gf.en von N.-Weilburg deutet die Erwähnung eines notarius generalis 1360 hin, jedoch ist diese Nachricht zu vereinzelt, um daraus weitere Schlüsse zu ziehen. In der Dillenburger Kanzlei läßt sich eine weitere Ausdifferenzierung an der Aufteilung in »Schreiber« und »Sekretäre« ablesen. Die Sekretäre konnten auch Funktionen in der Finanzverwaltung und damit eine verantwortlichere Stellung innehaben. So wird Johannes Wyß oder Weiß oder auch Wyßhenne, der von 1460-1504 am Dillenburger Hof tätig war, 1466 als Rentmeister bezeichnet; 1489 war er Teilhaber an einem Bergwerk in Siegen. Anfang des 16. Jh.s wurde das Schreiberamt in der Familie Wyß geradezu erblich; es war fortan stets mit der Funktion eines Dillenburger Burgkaplans verbunden. Peter Wyß wird 1517 als scriba cancellarii und 1529 als Rentmeister bezeichnet (Becker, Archiv, S. 67). Karriere machte auch Johann Heckmann zu Graebeneck, seit 1493 Schreiber, 1496 secretarius, 1499-1529 Rentmeister am Dillenburger Hof. 1497 fungierte er zugl. als ksl. Notar in der Trierer Diöz. Ihn zogen die Gf.en bevorzugt zu genealogischen Arbeiten heran, als es um die Untermauerung ihrer Ansprüche im katzenelnbogenschen Erbfolgestreit ging (Becker, Archiv, S. 67). – 1482 wird in Dillenburg eine neue Schreiberei errichtet, dar dy bryeffe in lygent.

Der Begriff »Kanzlei« taucht spät auf: Am Hofe N.-Saarbrücken wird er erstmals in einem Inventar der Burg Saarbrücken von 1554 erwähnt. Hierzu paßt, daß ein Verzeichnis der Kanzleibedienten ebenfalls mit diesem Jahr einsetzt. Auch eine erste, nicht genauer zu datierende Kanzleiordnung stammt aus dieser Zeit.

Fester umrissen wurde der Aufgabenbereich der Behörde durch die 1570 von Gf. Johann III. erlassene Kanzleiordnung: Damit wurde ein Kollegium von vier Räten unter Leitung des örtlichen Oberamtmanns als ständige Zentralbehörde eingesetzt. (Weitere Kanzleiordnungen folgen 1597 und 1608). 1605 ist das Entstehungsjahr einer »Hofordnung und Burgfrieden zu Saarbrücken«.

Akten zur Arbeitsweise der Kanzlei setzen für Dillenburg verstärkt seit 1525 ein. Gf. Johann VI. (1536-1606) stellte das Regiment auf eine neue Grundlage: Er rief in Dillenburg ein bes. Hofgericht für N.-Dillenburg ins Leben und setzte ein ständiges Regierungskollegium ein. Am 27. April 1566 wurde eine Ratsordnung für die Behandlung geistlicher, rechtlicher und Kameralsachen in den drei Landeskollegien, d.h. im Kirchenrat, im Hofgericht und in der Kammer, erlassen und damit deren Arbeitsweise geregelt. Wenig später folgte die erste Dillenburger Kanzlei-Ordnung: Danach stand die Behörde unter der Oberaufsicht der beiden gelehrten Räte Dr. Johann Meixner aus Augsburg und Dr. Jacob Schwarz. Letzterer war der Sohn eines Siegener Rentmeisters und Enkel des n.ischen Amtskellers Friedrich Schwarz zu Merenberg. Weitere Kanzleiordnungen folgten 1569, 1578 und 1606 (kombinierte Amts- und Kanzleiordnung). Eine Hofordnung ist für Dillenburg erst aus dem 17. Jh. überliefert.

Für N.- → Beilstein häuft sich die Überlieferung seit 1537, für N.-Weilburg seit der Mitte des 16. Jh.s. Hier findet sich auch eine Kanzleiordnung Gf. Albrechts (1537-1593) aus dem 16. Jh. sowie eine vor 1561 dat. Hofordnung.

In N.-Dillenburg bestand die Hofverwaltung aus Amtmann, Rentmeister, Keller und Hofmeister. Unter Gf. Philipp II. von N.-Saarbrükken stand ein Oberamtmann an der Spitze der Verwaltung (1548-1554: Friedrich von Eltz, zugl. Hofmeister). Zu Philipps Ratgebern gehörten mehrere evangelisch gesinnte Gelehrte, so Dr. Johann Bruno von Niedbruck, den er in seinem Testament von 1554 zu seinem Statthalter bestimmte, und der Chorherr von St. Arnual, Nikolaus Beuck (Conrad, Kirchenlexikon, Sp. 162).

Eine relativ ausgeprägte Verwaltung fand sich am Hofe der älteren Linie N.- → Beilstein: Die Herrschaft → Beilstein wurde seit dem 15. Jh. durch einen Amtmann zu B. verwaltet, der zugl. als Landschultheiß der Herrschaft zum Westerwald fungierte. → Beilstein war neben Dillenburg Sitz eines Oberhofgerichts, das 1514 erwähnt wird und für die sog. Kalenberger Zent mit B., Nenderoth und Mengerskirchen zuständig war. In → Beilstein und Mengerskirchen befanden sich seit 1447 bzw. 1521 Kellereien als örtliche Einnahmestellen; seit 1482 gab es als zentrale Instanz der Finanzverwaltung einen Rentmeister.

Bis Mitte 15. Jh. lautete in N.-Saarbrücken die Amtsbezeichnung für den Rentmeister Hofmeister; seine Zuständigkeit erstreckte sich auf die Finanzverwaltung der gesamten Gft. Namentlich erwähnt werden Nikolaus (1423); Philipp Benßheimer, 1430-1433; Peter von Schiffweiler, 1434-1443; Philipp, 1447, 1450; Hans von Swalpach, Hofmeister 1452-1454; Clesgin von Mainzwiler, 1456.

Aufgaben innerhalb der Finanzverwaltung übernahmen sonst auch Amtleute und Keller aus den jeweiligen lokalen Ämtern. Die Tätigkeit eines N.-Saarbrücker Kellers namens Sybel, gesessen zu Ottweiler, läßt sich für die Jahre 1437-1442 nachvollziehen. In Bucherbach, einer Saarbrücker Nebenres., ist 1427 ein Mann namens Wolf, 1447-1459 der Keller Hans bezeugt.

Ein »Verzeichnis der Kameralbedienten« setzt in N.-Saarbrücken 1580 ein – vermutlich ein Hinweis auf die Existenz einer übergeordneten Kammer seit dieser Zeit. Mit der zentralen Rechnungsführung in der Gft. N.-Weilburg war seit dem beginnenden 16. Jh. die Rentei → Weilburg befaßt, die der Hofkammer untergeordnet wurde. Nach dem Dreißigjährigen Krieg entstand hier eine Rentkammer, aus der 1753 eine »Hofkammer« hervorging. Daneben existierte im 18. Jh. eine Generalkasse als zentrale Rechnungsstelle des Fsm.s N.-Weilburg. Sonst ist eine n.ische Hofkammer erst seit dem 18. Jh. bezeugt – so ist für Idstein zum Jahr 1718 eine Kammerordnung erlassen worden, 1729 auch eine für N.-Usingen.

Nach Erwerb von N.-Saarbrücken im 15. Jh. wird zeitweilig die Zentralverwaltung der N.-Weilburgischen Landesteile ins linksrheinische Gebiet verlegt. In dieser Zeit war das Oberamt → Weilburg Verwaltungsmittelpunkt für die umliegenden Gebiete.

Seit 1198 sind am Hofe der Gf.en von N. Hofämter bezeugt: Dietrich, Anselms Sohn von Staffel, dapifer der Gf.in Kunegundis von N.; 1288: N., dapifer Gf. Ottos von N. (Herquet, UB Prämonstratenserkl. → Arnstein Nr. 53).

Pförtner und Wächter unterstanden auf der Dillenburg dem Bgf.en. Das Geschützwesen auf der Burg beaufsichtigte seit 1539 der Büchsenmeister Johann Opferkampf.

Für die Ottonische Linie war die Handelsmetropole Köln von großer wirtschaftlicher Bedeutung: Hier besaßen die Gf.en von N.-Dillenburg seit 1444 den n.ischen Hof, der fast 200 Jahre lang als Verbindung zwischen den ndl. und n.ischen Besitzungen und als Stapelplatz der für die Siegen-Dillenburger Hofhaltung gekauften Waren, insbes. der alljährlichen Fastenspeise, diente. 1480 fertigt der Wappensticker Kerstgen aus Köln für Gf. Johann V. ein bemaltes Zelt für ein Turnier in Mainz an. Auch auf der Frankfurter Messe wurden Luxusartikel wie Gewürze und Stoffe gekauft; Frankfurter Harnischmacher lieferten Rüstungen für Turniere. – Die älteste Urk. über die Verleihung des Münzrechts an die Gf.en von N. stammt vom 8. Aug. 1329: Ks. Ludwig verleiht dem Gf.en Gerlach die Erlaubnis, in Wiesbaden Hellermünzen zu schlagen. Dieses Privileg wurde in der Folgezeit mehrfach erneuert. Eine Münzstätte zu Wiesbaden wird 1560 erwähnt; zur gleichen Zeit richteten die Gf.en von N.-Dillenburg eine Münze in Siegen ein.

Hieronymus Bock oder Tragus, Botaniker, Leibarzt des Gf.en Philipp II. von N.-Saarbrükken, widmet dem Gf.en als dem Erbauer von großen köstlichen vilen Bau[t]en 1551 die dritte Auflage seines New Kreutterbuchs.

Matthäus Olevianus, 1584-1600 in Dillenburg tätig, liefert 1585 Krahnen und Röhren zu einer Wasserkunst, lötet 1587 Instrumente zu einer Visierung der Bauten für den Gf.en, vergoldet Becher und fertigt silberne Schüsseln und ein Kleinod mit 47 Diamanten, gen. Concordia, an.

Künstler: Johann von der Leyten, Hofmaler Gf. Johanns V. (1475-1516). Er stammte aus Marburg, wo er auch für den lgf. Hof tätig war; die Verbindung lief über Elisabeth von Hessen (1466-1523). Für Dillenburg tätig war er von 1494 bis 1520. Er malte in Siegen und Dillenburg Gemächer auf der Burg aus, bemalte Tücher und Reisewagen sowie den goldenen Brautwagen und Helme und Stechzeug für die aus Anlaß des unten erwähnten Beilagers veranstalteten Turniere.

Hans Döring, Hofmaler Gf. Wilhelms des Reichen (1555-1559), wurde durch den kursächsischen Hof nach Dillenburg vermittelt, mit dem Gf. Wilhelm freundschaftlich verkehrte. Hier war Döring Schüler oder Gehilfe von Lucas Cranach. Seit 1517 arbeitete er für N.-Dillenburg. Beim Umbau und den Wiederherstellungsarbeiten des Schlosses in Dillenburg durch Gf. Wilhelm von 1547 bis 1556 wirkte Döring als Maler mit. Er arbeitete dort bes. im Auftrag der zweiten Ehefrau des Gf.en, Juliane, geb. Gf.in von → Stolberg. Er bemalte Bettladen, ein Uhrenziffernblatt, Wagen für die gfl. Frauen, Gestelle, Gefäße, vergoldete Knäufe und Wappen, machte Musterzeichnungen für Teppiche und Kissen- oder Bettdeckenüberzüge und wohl Vorlagenmuster zum Weben. Im Zuge der genealogischen Forschungen Gf. Heinrichs III. zur Geschichte beider n.ischer Linien und ihrer Lehnsleute wird Döring 1521 mit der Sammlung und malerischen Erfassung der entspr. Wappen beauftragt (Das Dresdener Wappenbuch, 1554 fertig gestellt) (Becker, Malerei, S. 115). Auch Porträts sowie Vorlagen für Dillenburger Wandteppiche wurden von ihm gefertigt. Er hat wohl ebenfalls den sog. »gewölbten Saal« in Dillenburg mit einem Kolossalgemälde der »Schlacht bei Pavia« (1525) ausgeschmückt: es sollte an den Schlachtentod Gf. Heinrichs von N.- → Beilstein erinnern.

Leibarzt und Kaplan Kg. Adolfs I. war Magister Landolf von Mailand, Dompropst zu → Weilburg, Elekt von Brixen, zuvor auch Arzt und Kaplan Kg. Rudolfs von Habsburg. Am 25. April 1295 beglaubigt der Kg. seinen Leibarzt – medicum et sanitatis nostre custodem – neben zwei anderen Personen als Gesandte zu Verhandlungen mit dem Papst (Struck, Bd. I, 1084 n, 1085, 1087, 1088). Alexander Schweiß aus Herborn war Sekretär Gf. Heinrichs III. und Ks. Karls V.

Jan Rubens (1530-1587), Rechtsgelehrter, Vater des Malers, Rechtsbeistand und Geliebter Annas von Sachsen.

Aus den Dillenburger Kammerrechnungen ergeben sich für die Zeit um 1500 Hinweise auf die Beschäftigung von rund einem Dutzend Seiden- und Perlenstickern, die oft für die Dauer von Jahren am gf. Hof in Dienst genommen wurden. Ihre wichtigste Aufgabe war die Herstellung und Instandhaltung von Turnierzeug, Fahnen und Wimpeln mit seiden- oder perlengestickten Wappen, gestickten Bildnissen für die Gf.en und für Kleidungsstücke. Einige Vertreter dieses Kunsthandwerks waren um 1485 Meister Gerlach, 1494 Heinrich Neumann von Marburg, 1496 Heinrich und Meister Jacob. 1496 werden ein Seidensticker aus → Hachenburg, 1505 »Stickerknechte« aus Frankfurt und Mainz nach Dillenburg geholt, um Vorbereitungen für die Doppelhochzeit der beiden Schwestern Gf. Wilhelms, Elisabeth und Maria, zu treffen. 1511 fertigt ein Sticker vier Wappen an; 1517 wird Heinrich Nussbaum als Seidensticker des verstorbenen Gf.en Johann V. gen. 1478 bemalt der Maler von Limburg Wagendecken, malt Räume auf dem Schloß aus. 1485 sind zeitw. drei Maler aus Mainz mit Arbeiten für die Turnierausrüstung Gf. Johanns V. beschäftigt.

Zu 1487 sind der Ankauf von religiösen Bildnissen von geistlichen Brüdern, darunter Marienbilder und ein Sebastiansbild, für die Gf.in Elisabeth bezeugt. 1486 erhält Meister Niclas, der Maler seinen Lohn. 1486 werden Gelder für ein Meßbuch ausgegeben. 1496 werden Schilder gen Dillenburg geliefert, vermutlich Totenschilde zum Andenken an Angehörige des Dillenburger Gf.enhauses.

1503 läßt sich Gf. Johann V. in Diest in Brabant, wo er sich der Gicht wg. aufhält, von einem Leinenwirker in größeren Mengen Kissenbezüge und Bettücher mit seinem und seiner Gemahlin eingewirkten Wappen anfertigen.

Im Zuge der Auseinandersetzungen mit Hessen wg. des katzenelnbogenschen Erbes kam es zur Ausschmückung des Dillenburger Schlosses mit Stammbäumen, Bildnissen und Wappenschildern, die die Ansprüche der N. untermauern sollten. Diese künstl. Ausgestaltung geht auf den Gf.en Heinrich III. von N.-Breda zurück, der reges Interesse an der Genealogie des n.ischen Hauses zeigte. Das genealogische Material diente zugl. als Vorbild für die Anfertigung kostbarer Gobelins, die Heinrich in Brabant in Auftrag gab und seinem Bruder Gf. Wilhelm dem Reichen schenkte; sie bildeten jahrhundertelang die wertvollsten Schmuck- und Erbstücke des Schlosses. Der kulturelle Austausch spricht auch aus einer Nachricht von 1525: Gf. Heinrich III. und seine Gemahlin Menzia sandten von Toledo aus der Gemahlin Wilhelms von Dillenburg eine Truhe mit allerhand span. wohlriechenden Parfums, Handschuhen, Seide und anderem sowie auch Brabanter Wandteppichen. Auch der Austausch von Porträts war üblich: 1531 schickten Heinrich und Menzia ihre Porträts nach Dillenburg. – Gf. Philipp von N.-Wiesbaden-Idstein verteilt 1554 unter seine Söhne einen Perlenrock und ein »Gespann mit dem Drachen« als Erbkleinodien; ein Schatz, bestehend aus Silbergeschirr und der »Dappisterei (Teppichen?) zu Wiesbaden« wird ebenfalls erwähnt.

Vergnügungen, Repräsentation, Feste: Am 6. Juni 1559 findet unter großer Prachtentfaltung die Hochzeit von drei Kindern Gf. Wilhelms des Reichen statt: Johann und die Töchter Anna und Elisabeth. Große Gästeschar auf der Dillenburg, Ausmalung mit heraldischem Zierrat, Ausschmückung der ausgedehnten Festräume mit Wappen, Schildern und Fahnen der teilnehmenden Edelleute (Becker, Malerei, S. 122).

Quellen

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Becker, Emil: Die Malerei am Nassau-Dillenburger Grafenhofe im 15. bis 18. Jh., in: Nassauische Annalen 69 (1958) S. 94-134. – Becker, Emil: Archiv und Kanzlei des Nassau-Ottonischen Hauses in Dillenburg, in: Siegerland 18 (1936) S. 15-27, 54-61, 82-96; 19 (1937) S. 63-72, 97-106, 138-147. – Becker, Emil: Schloß und Stadt Dillenburg. Ein Gang durch ihre Geschichte in Mittelalter und Neuzeit, Dillenburg 1950. – Bleimehl-Eiler, Martina: Wiesbaden 1690-1866. Von der Nebenresidenz zur Haupt- und Residenzstadt, in: Residenzen – Aspekte hauptstädtischer Zentralität von der frühen Neuzeit bis zum Ende der Monarchie, hg. von Kurt Andermann, Sigmaringen 1992 (Oberrheinische Studien, 10), S. 397-440. – Bleimehl-Eiler, Martina: Stadt und moderner Fürstenstaat. Wiesbadens Weg von der Amtsstadt zur Hauptstadt des Fürstentums Nassau-Usingen (Mitte 16. bis Ende 18. Jh.), Diss. Univ. Mainz 1998. – Braasch, Ursula: Der Wetterauer Grafenverein, in: Geschichtlicher Atlas von Hessen. Text- und Erläuterungsband, hg. von Fred Schwind, Marburg 1984, S. 145-148. – Conrad, Joseph: Art. »Philipp II. von Nassau-Saarbrücken«, in: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon XXV, 2005, Sp. 1054-1059. – Einsingbach, Wolfgang: Das Biebricher Schloß in den ersten Jahren seiner Entstehung (1700-1707), in: Nassauische Annalen 73 (1962) S. 153-182. – Fritzemeyer, Irmgard, Die Ausbildung einer zentralen Behördenorganisation der Grafen bzw. Fürsten von Nassau-Weilburg, Diss. Univ. Frankfurt am Main 1942. – Gensicke, Hellmuth: Untersuchungen über die Anfänge des Hauses Laurenburg-Nassau, in: Nassauische Annalen 66 (1955) S. 1-10. – Gensicke, Hellmuth: Landesgeschichte des Westerwaldes, Wiesbaden 1958 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, 13). – Geisthard, Fritz: Idsteins Geschichte, in: Idstein. Geschichte und Gegenwart, hg. vom Magistrat der Stadt Idstein, Idstein 1987, S. 1-162. – Hoppstädter, Kurt/Herrmann, Hans-Walter unter Mitwirkung von Hanns Klein: Geschichtliche Landeskunde des Saarlandes, Bd. 2: Von der fränkischen Landnahme bis zum Ausbruch der französichen Revolution, Saarbrücken 1977 (Mitteilungen des Historischen Vereins für die Saargegend. NF, 4). – Isenbeck, Julius: Das nassauische Münzwesen, 1. Theil, in: Nassauische Annalen 15 (1879) S. 90-123. – Renckhoff, Otto: Die Grundlagen der nassau-dillenburgischen Territorialentwicklung, in: Korrespondenzblätter des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine 80 (1932) Sp. 74-110. – Spiess, August: Das Dillenburger Schloß, in: Nassauische Annalen 10 (1870) S. 424.