Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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NASSAU

A. Nassau

I.

Das Geschlecht nannte sich seit 1160 nach seiner Burg N. (Nassowe) an einem Lahnübergang. Es stammt von den Gf.en von Laurenburg (Unterlahnkr.) und den Herren von Lipporn (Loreley-Kr.) ab. Die Brüder Rupert (gest. 1152) und Arnold (gest. 1148), Gf.en von Laurenburg, stellen das Bindeglied zwischen Laurenburgern und N.ern dar: Ihre Vorfahren – antecessores – werden 1159 urkundlich als Erbauer der Burg N. gen., Arnolds Sohn Heinrich (gest. 1167) war der erste, für den N. namengebend wurde. Ihr Vater Dudo wird 1093 als Gf. von Laurenburg und 1117 als Tuto de Lurinburg, advocatus bezeichnet. Nicht sicher ist, ob ein zwischen 1079 und 1082 im Siegerland bezeugter Gf. Rupert, der hier als Mainzer Vogt amtierte, ebenfalls in diese Reihe gehört. Ein weiterer Vorfahr, Drutwin, der zu 959 urkundlich als Vasall Hzg. Hermanns von Schwaben nachweisbar ist und vor 940/47 auf seinem Eigengut in Lipporn eine Kapelle stiftete, war von den Konradinern als örtlicher Vogt über einen Waldbezirk eingesetzt. Worauf sich sein im Fuldaer Nekrolog bezeugter Gf.entitel bezog, ist unsicher. Als Spitzenahn gilt ein 881 erwähnter Drutwin, der in Lipporn und in Ehrental (Loreley-Kr.) begütert war.

Die Laurenburger, deren Stammsitz die wahrscheinlich gegen Ende des 11. Jh.s am Rande der Esterau auf einer Bergkuppe über der Lahn errichtete Laurenburg war, erbauten vor 1120 eine neue Burg bei dem seit 993 im Besitz des Hochstifts Worms befindlichen Kg.shof N., der einen wichtigen Lahnübergang schützte. 1121 erhielten die Laurenburger die Vogtei über den Wormser Besitz an der Lahn und im Westerwald und wurden somit örtliche Wormser Vögte. Gegen die Errichtung der Burg N. erhob das Hochstift Worms jedoch Einspruch. Dem langwierigen Streit bereitete schließlich Ebf. Hillin von Trier ein Ende, indem er 1159 die Burg N. gegen einen Hof eintauschte. Am 1. April 1159 belehnte er Gf.in Beatrix von Laurenburg und ihre Miterben mit N., nachdem dies. ihm 150 Mark gezahlt und auf ihr Allodialrecht an der Burg verzichtet hatten. Damit war N. endgültig Sitz des Gf.enhauses geworden. Gf. Heinrich I. (gest. 1167) wird als Zeuge in einer Urk. Ebf. Hillins von Trier i.J. 1160 erstmals als comes de N. bezeichnet.

Die Burgen N. und Laurenburg mit der Esterau, die Gft. auf dem Einrich – diese allerdings im Kondominat mit den Gf.en von → Katzenelnbogen – sowie die n.ischen Pfandschaften und Lehen blieben fortan gemeinsamer Besitz aller Linien.

Seit dem frühen 16. Jh. erwachte zunächst bei der ottonischen Linie das Interesse am Ursprung und an der Geschichte des Hauses. 1525 erschien eine erste gelehrte Abh. zu diesem Thema. 1541 verfaßte der n.isch-dillenburgische Sekretär und Rat Wilhelm Knüttel eine Schrift zur Herkunft der Gf.en von N. Auch in N.-Saarbrücken war das genealogische Interesse groß – im »großen Saal zu Saarbrücken« befand sich Mitte des 16. Jh.s eine Genealogia auß den Anichen, also wohl eine Ahnengalerie. Seit 1596 stellte der Registrator Johann Andreae im Auftrag des N.-Saarbrücker Gf.enhauses in mehreren Genealogiebüchern die Geschichte sämtlicher Linien des walramischen Stammes zusammen. Das erste 1612 im Druck erschienene Geschichtswerk zur Genealogie des Hauses N. wurde von Johann Textor (1582-1626) aus einer N.-Dillenburger Beamtenfamilie verfaßt. Es beschreibt einen Gründungsmythos, der wohl nicht allzu lang vorher entstanden sein dürfte; danach gehen die Ursprünge der Gf.enfamilie auf ein fiktives römisches Geschlecht zurück. Der Maler Heinrich Dors war der Verfasser einer Genealogie und Stammregister des Hauses N., die auch Abbildungen sämtlicher auf N. bezogenen Epitaphien, Wappen und Inschriften enthielt. Auch in diesem 1632 vollendeten Werk wird die Herkunft der N. auf die Zeit Julius Cäsars zurückgeführt.

II.

Einen Höhepunkt der Reichsgeltung des Hauses brachte die Erhebung des Gf.en Adolf von N.-Wiesbaden-Idstein zum Kg. am 5. Mai 1292. Er vermochte aus dieser Stellung seinem Haus allerdings nur wenig Förderung zu verschaffen. Sein Versuch des Ausgreifens in die Lgft. Thüringen und die Mgft. Meißen führte schließlich zu seiner Absetzung und zu Niederlage und Tod in der Schlacht bei Göllheim am 2. Juli 1298. Prestigegewinn war durch die Verehelichung seiner Kinder mit den Fs.enhäusern Kurpfalz und Hessen und mit der Erhebung des Kg.sbruders Diether zum Ebf. von Trier (1300-1307) zu verzeichnen.

130 Jahre lang, von 1346 bis 1475, hatten n.ische Gf.ensöhne fast ununterbrochen den Mainzer Erzstuhl inne. Die Reihe beginnt mit Ebf. Gerlach von Mainz (1322-1371), dessen Amtszeit allerdings bis 1353 durch das Bm.sschisma getrübt war. Es gelang ihm, seinen Neffen, Ebf. Adolf (1353-1390), als seinen Nachfolger zu etablieren und so die »interterritoriale Systembildung« (Gerlich) fortzuführen. Zusammen mit den rheinischen Kfs.en schuf Adolf u. a. durch den Rheinischen Münzverein von 1386 stabile Währungsverhältnisse. Zehn Jahre lang betrieb er die Gründung der Universität Erfurt, die 1389 von Papst Urban VI. genehmigt wurde. Ihm folgte Ebf. Johann von Mainz (1360-1419), 1379 Bf. von Speyer, 1397-1419 Ebf., ein Förderer der Stadt Eltville. Ebf. Adolf II. (1422-1475) konnte zusammen mit seinen Verwandten 1462 durch die Eroberung von Mainz die Große Mainzer Stiftsfehde beenden; die Stadt verlor damit ihre Freiheiten. 1465 ernannte er Johannes Gutenberg zu seinem Hofmann. Die von ihm geplante Gründung einer Univ. Mainz konnte erst später verwirklicht werden.

Ks. Karl IV. erhob Gf. Johann I. von N.-Weilburg (ca. 1309-1371) 1366 zum gefürsteten Gf.en, was jedoch keine Folgen für die reichsrechtliche Stellung des Hauses hatte. 1650 erhielt Gf. Johann Ludwig von N.-Hadamar (1590-1653), Generalbevollmächtigter des Ks. bei den Friedensverhandlungen in Münster von 1643 bis 1648, die Reichsfs.enwürde, ebenso 1652 Ludwig Heinrich von N.-Dillenburg (1594-1662). Zwischen 1688 und 1747 folgten die walramischen Linien Usingen, → Weilburg und Saarbrücken, die ihre Stimme jedoch nur gemeinsam führen konnten. Sitz und Stimme auf der Fs.enbank des Reichstages blieb ihnen versagt. 1806 wurde das Fsm. N.-Usingen von Napoleon zum Hzm. erhoben. 1890 bestieg Adolf, der letzte Hzg. von N. (1836-1866), als Großhzg. den luxemburgischen Thron (1890-1905).

Das Haus N. hat zahlr. prominente Vertreter aufzuweisen, die sich als ksl. Räte, Statthalter in den Niederlanden und v.a. als Militärs hervorgetan haben. Im Folgenden eine Auswahl:

Gf. Rupert III. (gest. 1191) gehörte zu den vertrauten Räten Ks. Friedrichs I. und unternahm 1189 eine Gesandtschaft nach Konstantinopel, um den Kreuzzug Ks. Friedrichs vorzubereiten.

Gf. Adolf III. von N.-Idstein-Wiesbaden (1443-1511) war seit 1477 im Dienst des späteren Ks.s Maximilian, der ihn 1479 zum Marschall und nach milit. Erfolgen zum Generalstatthalter der Provinz Geldern und Zütphen ernannte. Seit 1500 war er als erster Kammerrichter mit der Leitung des Reichskammergerichts und der Ausarbeitung einer Kriminalgerichtsordnung betraut. Mehrere Gf.en von N. -Breda waren Räte und Militärs der burgundischen Hzg.e bzw. der Habsburger in den Niederlanden: Gf. Engelbert I. (um 1380-1442) war Oberbefehlshaber des burgundischen Heeres unter Hzg. Philipp dem Guten; sein Sohn Johann IV. (1410-1475) gehörte zu dessen Räten und war unter Hzg. Karl dem Kühnen Gouverneur von Brabant. Gf. Heinrich IV. von N.- → Beilstein (1448-1499) stand als Hauptmann im Dienst Ehzg. Maximilians von Österreich. Gf. Heinrich III. von N.-Breda (1486-1538) war 1515-1522 Statthalter und Generalkapitän von Brabant und Holland. In Diensten Ks. Karls V. unternahm er Reisen und Gesandtschaften u. a. nach Frankreich, Spanien, Italien. Gf. Johann VI. von N.-Dillenburg (1536-1606) belebte den Wetterauer Gf.enverein neu, dessen Führer er wurde; gemeinsam mit seinem Sohn Johann VII. (1561-1623) Schöpfung eines »Defensions- und Landrettungswerks«. 1577-1580 als Statthalter der Provinz Gelderland tätig. Gf. Ludwig von N.-Dillenburg (1538-1574) folgte seinem Bruder Wilhelm von Oranien in die Niederlande und wurde einer der Führer der Adelsopposition gegen die span. Herrschaft. Prinz Wilhelm von Oranien, gen. der Schweiger (1533-1584), kam als Erbe seines Vetters Renatus 1544 in die Niederlande und wurde zum Wortführer der gegen die span. Herrschaft opponierenden Stände. Mit seinen Brüdern bereitete er seit 1567 von Dillenburg aus den ndl. Freiheitskampf vor, der schließlich zur Unabhängigkeit führte. Noch heute in der ndl. Nationalhymne als Befreier der Niederlande gepriesen. Gf. Ernst Casimir von N.-Diez (1573-1632) war 1610 Statthalter von Utrecht, ab 1620 Generalstatthalter von Friesland, Groningen und Drente. Er wurde Stammvater der neuen Diezer Linie, deren direkte Nachkommen den ndl. Thron innehaben. Gf. Johann Ludwig von N.-Hadamar (1590-1653) war Generalbevollmächtigter des Ks.s bei den Friedensverhandlungen in Münster 1643-1648. Fs. Wilhelm III. von Oranien bestieg 1688 als Schwiegersohn Jakob Stuarts II. den englischen Thron.

Zumindest zwei Frauen aus n.ischem Hause haben es zu überregionaler Bekanntheit gebracht: Gf.in Elisabeth von N.-Saarbrücken (1395-1456), als geb. Hzg.in von Lothringen im frz.sprachigen Raum verwurzelt, Gemahlin Gf. Philipps I., wurde berühmt als Wegbereiterin des frz. Prosaromans in Dtl. Anna von Oranien, geb. Hzg.in von Sachsen (1544-1577), Gemahlin Wilhelms des Schweigers, lebte nach schwierigen Ehejahren in Breda zunächst in Dillenburg und seit 1570 in Köln. Hier unterhielt sie mit Jan Rubens, dem Vater des Malers, eine außereheliche Beziehung, der auch eine Tochter, Christiane von Diez, entstammte. Von 1572 bis 1575 wurde sie schließlich auf Burg → Beilstein gefangengesetzt und dann nach Sachsen überführt, wo sich ihr Zustand bis zur Geisteskrankheit verschlimmerte.

Die Gf.en von N. waren Inhaber von Reichslehen (Herrschaft Wiesbaden, Kg.shof Wiesbaden, Teile des Königssundergaus sowie im Dill-, Westerwald- und Lahngebiet), von Lehen des Hochstifts Worms (→ Weilburg), der Erzstifte Trier (die Burg N.) und Mainz (Wildbannrechte im Taunus) sowie Köln (Siegen), der Pfgf.en (Unterwesterwald und Unterlahn), der Abtei Bleidenstadt.

Die thüringisch-hessischen Reichslehen der Herborner Mark, der Kalenberger Zent (→ Beilstein, Mengerskirchen, Nenderoth) und des Gerichts Heimau (Driedorf, Löhnberg) fielen als Afterlehen an N. Ihre Burg N., obwohl auf allodialem Grund erbaut, nahmen sie 1159 vom Erzstift Trier zu Lehen.

Im Dreißigjährigen Krieg wurden die Gf.en von N. walramischer Linie zeitw. aus ihren Besitzungen vertrieben und mußten milit. Besetzungen und Rekatholisierungsversuche der Erzstifte Trier und Mainz, des Hzm.s Lothringen sowie von Verwandten des n.-ottonischen Zweiges hinnehmen. Schließlich wurden sie wg. Aufgabe der Neutralität zugunsten Schwedens des Hochverrats beschuldigt, ihre Territorien wurden besetzt und beschlagnahmt: N.-Saarbrücken fällt an Lothringen, N.-Weilbung an den Fs. von → Lobkowitz. N-Idstein wurde geteilt: Die Herrschaft Idstein fiel an den Fs. → Schwarzenberg, auf die Herrschaft Wiesbaden erhob der Kfs. von Mainz Anspruch. 1637 erfolgte die förmliche Übergabe der Herrschaft Wiesbaden an Kurmainz. Ksl. Amnestie von 1640 brachte Wiesbaden wieder an Gf. Johannes von N.-Idstein (1603-1677) zurück.

III.

Das älteste n.ische Siegel von 1198 stammt von Gf. Walram; es zeigt einen Löwen ohne weitere Zutaten. Der Löwe im Siegel seines Sohnes Heinrich II. (ca. 1190-1247/50) ist 1246 bereits von Schindeln begleitet. Dies ist der Ursprung des Stammwappens, das seit Mitte des 13. Jh.s begegnet. Es zeigt in einem blauen, mit goldenen Schindeln bestreuten Feld einen goldenen, rot gezungten und bewehrten Löwen. Während das Wappentier bei der ottonischen Linie stets ungekrönt dargestellt wird, führt die walramische seit dem 15. Jh. einen rot gekrönten Löwen.

Die Gf.en von Laurenburg-N. erbauten Ende des 11. Jh.s bzw. um 1120 die beiden Stammburgen Laurenburg und N., von denen nur Ruinen erhalten sind. Eine frühe n.ische Burg ist auch die Dillenburg, die in der ersten Hälfte des 12. Jh.s entstand. Sie wurde nach Mitte des 15. Jh.s durch die »neue Burg« ersetzt und schließlich in der ersten Hälfte des 16. Jh.s zu einer Festung ausgebaut. Nach der Zerstörung im Siebenjährigen Krieg wurden die Ruinen abgebrochen und die Festung geschleift. Um 1200 entstand die Burg Sonnenberg bei Wiesbaden, für kurze Zeit Sitz einer Nebenlinie. Im 14. Jh. erbauten die Gf.en von N. die Wasserburg in Hadamar (1325) sowie Burgen in Mengerskirchen (1341 erstmals erwähnt) und in → Weilburg. Letztere, eine Anlage, die Gf. Johann I. um die Mitte des 14. Jh.s an Stelle einer älteren errichten ließ, wurde zwischen 1545 und 1572 zu einem Res.schloß erweitert. In Breda ließ Gf. Heinrich III. seit 1536 an Stelle einer älteren Wasserburg mit Wohnturm ein Kastell und einen prächtigen Renaissance-Garten errichten. Um- oder Neubauten älterer Burganlagen in der Formensprache der Renaissance fanden Mitte des 16. Jh.s in Ottweiler und in Usingen statt. Der Innenhof der Ottweiler Res. war mit Galerien ausgestattet. Der Renaissancebau in Usingen, dem die alte Usinger Burg 1548-1560 weichen mußte, existierte nur bis 1651 – an seiner Stelle entstand danach eine barocke Res. Im 17. Jh. wurden auch in → Beilstein (nach 1607) und zwischen 1614 und 1634 in Idstein neue Wohnschlösser errichtet. Der noch ma. Wehrbau in Saarbrücken wurde von 1602-1617 in ein Res.schloß umgewandelt, das zwischen 1738 und 1748 durch eine neue Anlage ersetzt wurde. Zwischen 1698 und 1721 entstand in Biebrich am Rhein eine barocke Dreiflügelanlage, die seit 1744 Hauptres. der Gf.en von Usingen war.

Auch als Stifter von Kl.n haben sich die Gf.en von N. hervorgetan: Gf. Ruprecht stiftete 1126 das Benediktinerkl. Schönau (Gmd. Strüth, Loreley-Kr.), wohin er die ältere Familienstiftung Lipporn übertrug. 1132 übergab er das Kl. dem Erzstift Mainz, behielt die Vogtei jedoch seiner Familie vor. Zur gleichen Zeit entstand neben dem Mönchskl. ein Nonnenkonvent.

Als erstes eigtl. Hauskl. hat das 1298 von Kg. Adolf gestiftete Klarissenkl. Klarenthal zu gelten, dem seine Gattin Imagina nach seinem Tod als Äbt. vorstand. Es war Versorgungsstätte für unverheiratete weibliche Mitglieder des Hauses. Imagina und zahlr. weitere Gf.innen und Gf.en von N. sind hier bestattet worden, so Gf. Gerlach und Gf. Adolf I. mit ihren Gemahlinnen. Der letzte Gf. von N., der hier beigesetzt wurde, war Gf. Philipp I. von N.-Saarbrücken, der 1429 starb. Von den Gebäuden sind nur wenige bauliche Reste erhalten. Die Grabmäler sind weitgehend zerstört, zum Teil aber in Abbildungen überliefert. Oberhalb des Grabmals von Gf. Adolf I. befand sich ein Stifterbild, das den Kg. Adolf mit seiner Gemahlin Imagina und dem Kirchenmodell darstellte, umgeben war das Kgs.paar von seinen zehn Kindern (vermutlich erste Hälfte 14. Jh.). Das inzwischen für die Familie bedeutungslose Kl. wurde 1803 aufgehoben.

Von großer Bedeutung für die ottonische Linie der Gf.en von N. war das Prämonstratenserinnenstift Altenberg bei Wetzlar, um 1300 »eine Gedenkstätte […], die den hochadeligen Rang und die Kg.snähe der Dynastie mit angemessenem Aufwand dokumentierte« (Störkel). Altenberg war Grablege Gf. Ottos I. und seiner Gemahlin Agnes und einiger weiblicher Angehöriger des Hauses. Auch hier wurde in Glasmalereien und Wandbildern das Andenken an Kg. Adolf I. gepflegt, und zwar bald nach 1300, also wesentlich früher als in Klarenthal. Den Ruhm des Stifts suchte man durch die Kanonisierung der Äbt. Gertrud zu vermehren, einer Tochter der Hl. Elisabeth. Als dies mißlang, wurde die Grablege bereits nach kurzer Zeit zugunsten von Keppel aufgegeben (so Störkel, Altenberg).

Zwischen 1328 und 1340 erbaute Gf. Gerlach von N. das Kollegiatstift St. Martin in Idstein. Im Reiterchor der Kirche wurden zwischen 1426 und 1728 zahlr. Gf.en von N.-Idstein bzw. N.-Saarbrücken beigesetzt. – Etwa 200 Jahre lang, von 1350 bis 1550, diente das Kollegiatstift in → Weilburg Angehörigen des Gf.enhauses als Begräbnisstätte.

Gf. Johann I. von N. wählte das Prämonstratenserkl. Keppel zur Grablege für sich und seine Gemahlin Margarethe, Gf.in von der Mark. 1392 wird er als Schirmherr und Stifter des Kl.s tituliert. Seine Mutter Gf.in Adelheid von → Vianden leitete in den letzten Jahrzehnten ihrer Wwe.nschaft selbst als Magistra die Geschicke des Stifts.

Gf.in Elisabeth von N.-Saarbrücken ließ sich als erste 1456 in der Stiftskirche St. Arnual in Saarbrücken beisetzen. Ihr Grabmal, das noch die originale Farbfassung aufweist, ist von herausragender Qualität.

In der Liebfrauenkirche in Breda, einem Kollegiatstift, wurden Engelbert I. und sein Sohn Johann IV. von N.-Breda samt ihren Gemahlinnen beigesetzt. Ein monumentales spätgotisches Wandepitaph zeigt beide Paare kniend vor einer Madonna mit Kind. Gf. Heinrich III. von N.-Breda, der die Herrschaft 1504 von dem kinderlosen Gf.en Engelbert II. erbte, ließ zwischen 1531 und 1538 für Engelbert und seine Gemahlin Zimburg von Baden ein Renaissance-Epitaph errichten, das aufgrund seiner herausragenden Qualität lange Zeit Michelangelo zugeschrieben wurde. Es besteht aus einer schwarzen Marmorplatte, auf der die Verstorbenen in Lebensgröße in weißem Alabaster ruhen. Antike Helden – Regulus, Hannibal, Cäsar und ein römischer Krieger – knien auf den Ekken und tragen in gebeugter Stellung auf ihrer Schulter eine weitere, das Grabmal bedeckende schwarze Platte.

Sonstige n.ische Grablegen befanden sich in Diez, Leeuwarden, Delft, auch Brüssel, Siegen, Hadamar, Usingen, Wiesbaden (Mauritiuskirche).

IV.

Chronikalische Quellen zur Geschichte des Geschlechts sind aus dem MA nicht bekannt, daher kann zu einer fiktiven Genealogie – abgesehen von der oben erwähnten N.ischen Chronik des Johann Textor – der Familie keine Aussage gemacht werden. Einzelne Mitglieder des Hauses haben jedoch Interesse an seiner Geschichte gezeigt: 1503 ließ Gf. Johann V. Bettücher anfertigen, in die sein und seiner Gattin Wappen eingewirkt waren. 1521 lieferte der Hofmaler Hans Döring 16 Ahnenbildnisse an den Dillenburger Hof. Insbes. Gf. Heinrich III. von N.-Breda (1486-1538) beschäftigte sich mit der Geschichte seiner Dynastie. Dieses Interesse fand seinen Niederschlag in der künstl. Ausgestaltung von Gobelins, die er seinem Bruder Gf. Wilhelm für Dillenburg schenkte. Zu seinen Beweggründen schreibt Heinrich, auf diese Weise solle der baum unser genealogie oder herkomen unseres geschlechts und stams N. (Becker, Tapisserien S. 30) dargestellt werden. Die Brabanter Wandteppiche oder Tapisserien entstanden nach 1531 nach umfangr. genealogischen Vorarbeiten. Sie galten lange Zeit als »unveräußerliches Stammgut« des Hauses, sind dann aber nach und nach verlorengegangen; nur fünf Kartons mit Federzeichnungen als Vorlagen sind erhalten geblieben. Die Tapisserien stellen eine künstliche Ahnengalerie dar; sie ergeben eine lückenlose Stammreihe von Otto I. bis Johann V. (1255-1516), die jeweils mit ihren Gemahlinnen und ihren Wappen abgebildet waren.

Auch Gf. Wilhelm Ludwig von N.-Saarbrükken (1590-1640), der Begründer der Neu-Saarbrücker Linie, war historisch und genealogisch interessiert. Er förderte die historiographischen Arbeiten des Registrators Johann Andreae und des Hofmalers Heinrich Dors, der 1632 das sog. n.ische Genealogienbuch schuf.

Für das Selbstverständnis der N. dürfte die Erhebung Adolfs von N. zum dt. Kg. i.J. 1298 von nicht zu unterschätzender Bedeutung gewesen sein. Die Erinnerung an dieses Ereignis wurde in dem von ihm gegr. Klarissenkl. Klarenthal aufrecht erhalten, das er unweit Wiesbadens 1298 als Hauskl. für seine Familie gründete. Kg. Adolf hat seine reichspolitische Stellung für den Herrschaftsausbau seines Hauses nur in geringem Maße nutzen können, wenn man von der Förderung seiner Städte → Weilburg und Idstein und dem Ausbau der Burg Sonnenberg bei Wiesbaden einmal absieht.

Einschneidende Bedeutung für die weitere Entwicklung des Hauses N. hatte die Hauptteilung von 1255. Sie untergliederte das Geschlecht dauerhaft in einen ottonischen und einen walramischen Zweig, von denen der ottonische den walramischen an Größe, Geschlossenheit, Wirtschaftskraft und schließlich, v.a. im 16. Jh., politischer Geltung bei weitem übertraf, was sich nicht zuletzt in weitreichenden Heiratsbeziehungen zeigte.

Wichtig für die Konsolidierung des walramischen Herrschaftsgebietes wurde Adolfs Sohn Gf. Gerlach I. (1283-1361). Ihm gelang es, die räumliche Enge der Weilburger Herrschaft zu sprengen, indem er 1326 die Pfandschaft auf die südlich angrenzende Herrschaft Neuweilnau erwarb, die bis Usingen reichte (1405 endgültig in Besitz genommen). Seine Söhne Adolf I. (1307-1370) und Johann I. (1309-1371) regierten zunächst gemeinsam. Trotz einer 1351 geschlossenen Erbeinigung kam es jedoch 1355 zu einer Teilung der walramischen Besitzungen in eine Idstein-Wiesbadener und eine Weilburger Linie. Auf Betreiben ihrer Stiefmutter, der Gf.in Irmgard von → Hohenlohe-Weikersheim (1310-1367), die in zweiter Ehe mit Gerlach I. vermählt war, entstand im gleichen Jahr für die beiden Söhne aus dieser Ehe eine Herrschaft N.-Sonnenberg, die jedoch bereits 1404 an das n.ische Haus zurückfiel.

Aufgrund vorteilhafter Heiraten gelangen bedeutende Erwerbungen: Gf. Johann I., der Begründer der Linie N.-Weilburg, vermählte sich mit Gertrud, einer Merenberger Erbtochter. Sie brachte ihm 1333 die Herrschaften Gleiberg und Merenberg mit der Reichsvogtei Wetzlar ein. V.a. die 1353 geschlossene zweite Ehe Gf. Johanns I. mit Johanna, der Erbtochter des saarländischen Gf.enhauses führte zu einer günstigen Herrschaftsentwicklung dieser n.ischen Linie. Die Anwartschaft auf die Gft. Saarbrücken konnte später Gf. Philipp I. einlösen. Ks. Karl IV. verlieh Gf. Johann I. 1366 den Rang eines gefürsteten Gf.en des Reiches. Durch seinen Bruder, Ebf. Gerlach von Mainz, war er seit 1354 mainzischer Oberamtmann in Hessen, Thüringen und auf dem Eichsfeld, seit 1367 auch in Westfalen und Sachsen.

Johanns I. Sohn, Gf. Philipp I. von N.-Weilburg (1368-1429), erbte 1381 die Gft. Saarbrükken. Gestützt auf diese Machtposition, betrieb die Weilburger Linie im linksrheinischen Raum eine sehr erfolgreiche Territorialpolitik. Aufgrund seiner ersten Heirat mit Anna von → Hohenlohe-Weikersheim fielen Philipp 1393 die Herrschaften Kirchheimbolanden und Stauf zu, die wg. ihrer räumlichen Lage eine Verbindung zwischen den beiden Besitzschwerpunkten des Gf.enhauses darstellten. Weitere Erwerbungen wie die der Herrschaft Ottweiler 1393 und Homburg a.d. Blies 1400 dienten v.a. dem Ausbau des saarländischen Herrschaftskomplexes, der dadurch innerhalb des Gesamtterritoriums ein immer stärkeres Eigengewicht erhielt. [1405 erwarb Philipp zudem die Herrschaft Neuweilnau im Kr. Usingen]. Dies schlug sich in der 1442 erfolgten Bildung der älteren N.-Saarbrücker Linie nieder, deren Abspaltung den Weilburger Zweig dauerhaft schwächte: Seine Regenten sind in der Folgezeit territorialpolitisch kaum hervorgetreten.

Die Söhne Gf. Philipps I. von N.-Saarbrükken, Philipp II. (1418-1492) und Johann II. (1423-1472), die beide mit Töchtern aus dem Hause Loon-Heinsberg vermählt waren, schritten 1442 erneut zu einer Teilung. Gf. Johann II. brachte seine Vermählung mit Johanna von Loon-Heinsberg 1457 das heinsbergische Erbe an Maas und Niederrhein ein, das dann jedoch durch die Ehe seiner Tochter Elisabeth an die Hzg.e von Jülich kam. Dauerhaft in n.ischem Besitz verblieben die Gft. → Saarwerden und Anteile an der Herrschaft Lahr in Baden, die Johanns Sohn Johann Ludwig I. erheiratete. 1544 wurde für Johann III. (1511-1574), der zunächst die Herrschaft gemeinsam mit seinem älteren Bruder Philipp (1509-1554) angetreten hatte, das Gebiet um Ottweiler und Homburg herausgelöst. Der Bruder Adolf (1526-1559) aus der zweiten Ehe des Vaters erhielt 1547 Kirchheim. Obwohl aus den beiden Ehen Johann Ludwigs I. von N.-Saarbrücken (1472-1545) 15 Kinder, darunter drei herrschaftsberechtigte Söhne hervorgingen, starb die ältere Saarbrücker Linie mit Johann III. 1574 aus. Das Erbe fiel an die Weilburger Hauptlinie zurück.

1605 beerbte → Weilburg auch die Gf.en von Idstein-Wiesbaden, so daß nun alle n.isch-walramischen Gebiete wieder vereinigt waren, und zwar in der Hand Gf. Ludwigs II. (1565-1627). Er straffte die Verwaltung seiner zerstreuten Lande, konnte aber eine erneute Schwächung des Landes nicht verhindern: 1629, zwei Jahre nach seinem Tod, gründeten seine Söhne drei neue Linien: N.-Idstein-Wiesbaden mit der Herrschaft Lahr, N.-Weilburg mit Reichelsheim, Kirchheimbolanden und Stauf sowie Gleiberg/Hüttenberg und die Gft. N.-Saarbrükken-Ottweiler-Usingen mit Alt- und Neuweilnau, Kirberg, Jugenheim und Wöllstein. 1659 wurde letztere erneut aufgesplittert, und zwar in Saarbrücken, Ottweiler und Usingen. Schließlich verfügte keine der Teilgft.en mehr über politisches Eigengewicht.Zwar erreichten die walramischen Gf.en von N.-Idstein-Wiesbaden, N.-Usingen und N.-Weilburg nach längeren Bemühungen 1688 die Erhebung in den Reichsfs.enstand, doch blieb ihnen Sitz und Stimme auf der Fs.enbank des Reichstages versagt. Die saarländischen Territorien waren zeitw. von Frankreich annektiert.

Das Expansionsstreben der ottonischen Linie, der 1255 das Siegerland, die Herborner Mark, die Kalenberger Zent und die Herrschaft auf dem Westerwald zugesprochen worden war, wurde trotz des Reichtums an Bodenschätzen um Siegen und Dillenburg durch die an Machtmitteln weit überlegenen Erzstifte Köln und Trier sowie zahlr. kleinere Nachbargewalten eingeschränkt. Der Begründer des Hauses, Gf. Otto I. (gest. 1289) versuchte mit wechselnden Bündnissen die Sicherung und Konsolidierung der Landesherrschaft voranzutreiben. Bereits eine Generation später erfolgte trotz anfänglich gemeinsamer Regierung die erste Teilung (1303): Gf. Heinrich I. (um 1265-1343) erhielt das Siegerland, Haiger und die Herrschaft auf dem Westerwald. Gf. Emich I. (1267-1334) fielen der ottonische Besitz an der unteren Lahn, das Gebiet um Hadamar, welches aus dem Erbe seiner Mutter Agnes von → Leiningen stammte, sowie die n.ischen Herrschaftsrechte im Gericht Driedorf zu. Der jüngste Sohn, Gf. Johann (gest. 1328) wurde mit Dillenburg, Herborn, der Herborner Mark und → Beilstein (bzw. Kalenberger Zent) bedacht, jedoch fiel dieser Landesteil bereits 1328 an die Linie Siegen.

Die beiden Söhne Heinrichs I., Otto (gest. 1350/1351) und Heinrich, teilten die Herrschaft erneut auf: Otto erhielt das Siegerland und die Herborner Mark, Heinrich die Herrschaft auf dem Westerwald und die Kalenberger Zent (Linie N.- → Beilstein). N.- → Beilstein blieb bis 1561 selbständig. Verpfändungen und Teilungen schwächten diesen Zweig des Hauses derart, daß zwar die Erhaltung, aber keine Erweiterung des Territoriums möglich war.

Auch die Linie N.-Hadamar, die bis 1394 bestand, blieb territorialpolitisch ohne Bedeutung. Nur der Erwerb der Herrschaft Ellar 1337 brachte einen nennenswerten Ausbau der n.ischen Position. Die fränkischen Besitzungen um Nürnberg, die Emichs Gattin, eine Bgf.in von Nürnberg, ihm eingebracht hatte, wurden schon bald verpfändet. 1367 starb Gf. Heinrich von N.-Hadamar ohne Söhne. Um das Erbe stritten sich Gf. Ruprecht von N.-Sonnenberg aus der walramischen Linie, der mit Anna von N.-Hadamar verh. war, und der Senior des ottonischen Hauses, Johann I. von N.-Dillenburg. Der Anteil an Hadamar, der Ruprecht schließlich zugesprochen wurde, ging nach seinem kinderlosen Tod dem Haus verloren, weil seine Wwe. Anna ihn an ihren Stiefsohn aus zweiter Ehe, Johann IV. von → Katzenelnbogen veräußerte.

Größere Bedeutung erlangte die Siegen-Dillenburger Linie der Gf.en von N. Durch ihre Heiratspolitik legten die N.-Dillenburger den Grundstock zu weiteren Erwerbungen und zum Ausgreifen der N.er in den burgundisch-ndl. Raum: Gf. Otto II. (um 1300-1350/51), der in der Teilung von 1341 das Land um Siegen, Herborg und Haiger sowie Löhnberg erhielt und 1344 von Ks. Ludwig dem Bayern Stadtrechte für Dillenburg erwirkte, legte durch seine Ehe mit Adelheid von → Vianden den Grundstock für den Anfall der Gft. → Vianden im heutigen Luxemburg mit der Hälfte der Herrschaften St. Vith und Büthgenbach sowie den Herrschaften Daesberg und Grimbergen i.J. 1420. Als erfolgreich erwies sich auch die Ehe Gf. Adolfs von N.-Dillenburg (1362-1420) mit Jutta, der Erbtochter des Gf.en Gerhard von Diez. 1386 fiel die Gft. an N.-Dillenburg. Nach dem söhnelosen Tod Gf. Adolfs geriet sie allerdings zur Hälfte an die Herren von → Eppstein und unter die Lehnshoheit des Erzstifts Trier. 1394 fiel der Linie Dillenburg das Gebiet der ausgestorbenen Linie Hadamar zu.

Von weitreichenden territorialpolitischen Auswirkungen war die von Gf. Johann I. (1359-1416) gestiftete Ehe seines Sohnes Engelbert I. (1380-1442) mit Johanna, der Erbtochter der Herren von Polanen, die dem Gf.enhaus 1403/1404 reichen Besitz in den Niederlanden einbrachte (Baronie Breda und Herrschaften Polanen, Geertruidenberg, Zevenbergen). Seit 1404 residierte Engelbert in Breda, von 1416 bis 1425 regierte er gemeinsam mit seinen Brüdern in Dillenburg. Gf. Heinrich, der Sohn Engelberts, erhielt um 1440 durch seine Heirat mit Genoveva von → Virneburg die ihrem Haus bis dahin verbliebene Hälfte der Herrschaften St. Vith und Bütgenbach. Seine zweite Ehe mit Irmgard von → Schleiden brachte ihm auf Lebenszeit den Besitz der Herrschaft → Schleiden. Schließlich erwarb er 1444 von Burgund auch die Herrschaft Kerpen. Heinrichs Bruder Johann IV. nahm 1458 die von seiner Gemahlin Marie von Loon und Heinsberg eingebrachten Herrschaften Millen, Gangeld und Waldfeucht (bei Heinsberg) in Besitz, konnte jedoch die daraus abgeleitete Anwartschaft auf ein Viertel des Hzm.s Jülich nicht durchsetzen.

Die Söhne Johanns I. waren nach anfänglich gemeinschaftlicher Regierung 1425 übereingekommen, ihre Herrschaft unter Vorbehalt des fortbestehenden gemeinsamen Eigentums zu teilen. Jedoch konnten sie auf Dauer die Einheit des heterogenen Länderkonglomerats nicht bewahren: So führte erstmals eine 1449 zwischen den Gf.en Heinrich II. und Johann IV. vereinbarte Teilung zur Abtrennung der Siegen-Dillenburger Stammlande von den ndl.-luxemburgischen Besitzungen, deren Eigengewicht sich auch territorialpolitisch immer stärker bemerkbar machte. Engelbert I., Johann IV. und dessen Sohn Engelbert II. haben sich im Dienst der burgundischen Hzg.e Philipp des Guten und Karls des Kühnen wie auch dessen Tochter Maria und ihres Mannes Kg. Maximilian I. hervorragend bewährt.

Gf. Johann IV. konnte zwischen 1451 und 1457 alle Besitzungen des ottonischen Hauses wieder in seiner Hand vereinigen. Erneut gelang dies, bedingt durch den söhnelosen Tod der Brüder, von 1504 bis 1516 unter Gf. Johann V. (1455-1516). 1516 kam es dann zur endgültigen Abspaltung der linksrheinischen Territorien des Gf.enhauses von den Stammlanden um Siegen und Dillenburg. Zuvor war noch ein weiterer Länderzuwachs zu verzeichnen: Gf. Heinrich III., der älteste Sohn Johanns IV., der 1504 die Linie N.-Breda erbte und enge Beziehungen zu Philipp dem Schönen und Karl V. unterhielt, heiratete die Tochter des letzten Fs.en von Orange in Südfrankreich. Diese Herrschaft fiel seinem Sohn Renatus zu, der seit 1530 den Titel eines Fs.en von N.-Oranien führte. Renatus starb 1544 trotz dreier Ehen kinderlos – sein Erbe trat sein Vetter Wilhelm der Schweiger an.

Beim Tod seines Vaters Johann IV. 1475 erhielt Johann V. die dt. Stammlande, die er von Dillenburg aus regierte. Seine Heirat mit Elisabeth, einer Tochter aus der Ehe des Lgf.en Heinrich III. mit der Erbtochter des letzten → Katzenelnbogener Gf.en Philipp d.Ä., eröffnete die Aussicht auf das reiche Erbe der → Katzenelnbogener, das auch von Hessen beansprucht wurde. Jedoch wurde dieser Erbfolgestreit im Frankfurter Vertrag von 1557 zugunsten Hessens entschieden. Für den Verzicht der N.-Dillenburger auf die Ober- und Niedergft. → Katzenelnbogen wurden ihnen neben einer finanziellen Entschädigung die lgf. Anteile an der Gft. Diez und der Herrschaft Hadamar übertragen. Ferner verzichtete Hessen auf seine bisherige Lehnshoheit über Herborn und Driedorf. Damit konnte Dillenburg seinen Herrschaftsbereich beiderseits der Lahn arrondieren.

Trotz eines 1607 erstmals abgeschlossenen und bis 1636 wiederholt erneuerten sog. Erbvereins war für N.-Dillenburg der Zerfall der Gft. eingeleitet. Es entstanden die neuen Linien N.-Dillenburg, N.-Siegen, das später in einen katholischen und einen reformierten Zweig zerfiel, N.-Hadamar, N.- → Beilstein und N.-Diez. Bis 1742 beerbte Diez alle ottonischen Linien. Trotzdem sanken die n.ischen Stammlande an Sieg, Dill und Lahn zu einem Nebenland herab, da die Diezer Fs.en seit 1747 erbliche Statthalter in den Niederlanden waren und im Haag residierten. Wilhelm IV., Erbstatthalter der Niederlande, richtete 1742 in Dillenburg eine Zentralregierung ein, hielt sich selbst jedoch vorwiegend in Den Haag auf.

Ein 1783 gebildeter Erbverein aller drei n.ischen Fs.linien, der 1786 vom Ks. bestätigt wurde, führte zur Bildung eines gesamtn.ischen Hausdirektoriums unter dem Vorsitz des jeweils regierenden Oraniers. »Den staatsrechtlichen Zusammenschluß N.s im 1806 gebildeten Hzm. schuf allerdings erst die politisch-territoriale Neuordnung des Landes nach dem Untergang des alten Reiches« (Reuling).

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