MANDERSCHEID
I.
Die Herren (seit 1457: Gf.en) von M. waren ein aus der Südeifel stammendes Edel-Herrengeschlecht, dem es im SpätMA gelungen ist, eine Anzahl kleiner, durchweg von Luxemburg oder Trier lehnsabhängiger Eifelherrschaften zu erwerben, von denen die bedeutendsten die Herrschaft → Schleiden (1450) und die Gft. → Blankenheim (1469) waren. 1488 ist die Herrschaften-Agglomeration unter die dadurch entstehenden drei Linien M.-Schleiden, M.- → Blankenheim und M.-Kail aufgeteilt worden. Wirtschaftliche und politische Voraussetzungen zur Ausbildung einer Art höfischen Lebens hat es nur in → Schleiden und → Blankenheim gegeben.
II.
Eine unter diesem Gesichtspunkt erfolgende systematische Durchforschung der für die M.er Zeit in dichter Folge vorhandenen Rechnungen, die im arenbergischen Archiv in → Enghien liegen, läßt entspr. Einblicke erwarten. Die bis jetzt daraus der Öffentlichkeit vorgelegten Stichproben, die das Begräbnis des Gf.en Dietrich IV. von M.-Schleiden (gest. 1551) und die Tauffeier (1541) des früh verstorbenen Junggf.en Hermann von M.-Schleiden betreffen, geben zu erkennen, daß man zu diesen liturgisch-zeremonialen Festlichkeiten viele Gäste aus der näheren und weiteren Umgebung beherbergte (zum größeren Teil im Städtchen, nicht auf dem Schloß), sie mit reichlichem Essen und Trinken traktierte, die Musiker allerdings von auswärts bestellen mußte. Ehrengast und Taufpate war 1541 der Kölner Ebf. Hermann V. von Wied. Über die Organisation des Hofes ist nichts bekannt; seine Finanzierung beruhte auf der fiskalischen Abschöpfung des Eisengewerbes im Schleidener Tal. Die in den Bereich der Kunstförderung schlagenden Aktivitäten sind unter → C. Schleiden erwähnt. Ob die Gf.en bzw. der gfl. Hof Einfluß auf die mit dem Zeitgeschmack gehende künstl. Gestaltung der Ofenplatten, eines der Hauptprodukte der Eisenherstellung und -verarbeitung in der Eifel, genommen haben, läßt sich nicht sagen.
Um die Wende vom 16. zum 17. Jh. ist der Hof der M.er in → Schleiden erloschen, wobei abschließend noch festzuhalten ist, daß die einschlägigen Quellen, soweit bis jetzt bekannt, diesen Begriff nicht gebrauchen.
Im Gegensatz zur Überlieferung für → Schleiden haben sich für → Blankenheim keine Rechnungen erhalten, so daß detaillierte Informationen über dortige höfische Aktivitäten fehlen. Es gibt stattdessen aber andere Quellentypen wie Hofordnungen und Inventare, die auf die höfischen Verhältnisse des 16.-18. Jh. einzelne Streiflichter werfen. Soweit sie die Ausstattung des Res.schlosses mit Möbeln, Bildern und Zeugnissen einer gehobenen, mit wissenschaftlichen und künstl. Interessen angereicherten Lebenskultur betreffen, sind sie unter → C. Blankenheim angeführt. Zwei sog. Hofordnungen von 1533/38 und 1615, in denen vom gräflichen hauss Blankenheim die Rede ist, sind noch ganz im Hausväterstil der älteren Zeit abgefaßt. Erst nachdem 1615 allen Burgbewohnern eingeschärft worden ist, sich zur catholischen kirchen und anhoerung gottlichen worts, auch gebrauchung der heilger sacramenten zu halten und den uralten woll herbrachten burgfrieden zu wahren, werden dem Personal die Pflichten zugewiesen: dem Bgf.en bzw. Burgvogt, Wachtmeister, Pförtner, Kellner, Koch, Küchenschreiber, Bottelier und den anderen officianten. An solchen anderen officianten weiß die Ordnung von 1533/38 noch Turmwächter, Rentmeister, Bäkker und Brauer, Marstaller und Schmied, Schneider und Kämmerling, schließlich Kaplan und Schreiber zu nennen. Beide Listen vermitteln den Eindruck eines personell wohlausgestatteten burg-, aber nicht schloßbezogenen adeligen Haushalts, in dem der abendliche Verschluß der Tore und das Aufziehen der Zugbrücke noch eine wichtige Rolle im Aufgabenkanon spielten. Gleichwohl ist dafür 1615 der Begriff der hoffhaltungh gebraucht, deren zeitweilige Verlegung nach Jünkerath als Möglichkeit ins Auge gefaßt war.
Die wirtschaftliche Grundlage dürften auch hier die eher kargen Einkünfte aus der Landwirtschaft und die etwas reichlicher fließenden aus dem Eisengewerbe abgegeben haben, dazu kamen seit dem Ende des 17. Jh.s die Remunerationen aus dem Fs.endienst. Münzen haben die → Blankenheimer Gf.en erst spät und nur spärlich geprägt, obwohl sie dazu schon seit 1584 durch ein, mit erheblichen Einschränkungen verbundenes, ksl. Privileg grundsätzlich berechtigt waren.
Diese ländlich-adelige Welt hat sich im 18. Jh. um einiges verfeinert und differenziert; für genauere Angaben fehlen jedoch die Quellen. Jedenfalls hielten die Gf.en damals weniger selbst Hof in → Blankenheim als daß sie als oberste Hofbeamte die fsl. Hofgesellschaften in Mannheim und Bonn anführten. Das kostete sie nichts, brachte im Gegenteil noch einiges Geld ein.
In dieser Zeit dürfte das Schwergewicht ihres Interesses wohl nicht auf dem Ausbau der eigenen Hofhaltung, sondern auf der Organisation der Verwaltung ihrer seit 1697 bzw. 1742 wiederum vereinten Herrschaftsgebiete gelegen haben, denen auf der lokalen Ebene in herkömmlicher Weise Rentmeister bzw. Schultheißen bzw. Amtleute vorstanden. Seit 1700 zeichnete sich die Etablierung einer mit fünf Regierungsräten, zwei Sekretären und zwei Archivaren besetzten zentralen »Regierungskanzlei« unter Leitung eines Regierungsdirektors ab, für die 1787 ein neues Amtsgebäude errichtet wurde, das von den Baulichkeiten des alten Schlosses am erfolgreichsten dem Verfall getrotzt hat.
Quellen
Düsseldorf, Hauptstaatsarchiv. Manderscheid-Blankenheim, Akten 93-94, 106 (dazu Das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände, Bd. 2: Kurköln, Herrschaften, Niederrheinisch-Westfälischer Kreis, bearb. von Friedrich Wilhelm Oediger, Siegburg 1970, S. 331). – Enghien, Herzoglich arenbergisches Archiv. D 132-271 (dazu Inventar des herzoglich arenbergischen Archivs in Edingen/Enghien, Tl. 1: Akten und Amtsbücher der deutschen Besitzungen, bearb. von Peter Brommer, Wolf-Rüdiger Schleidgen und Theresia Zimmer, Siegburg 1984, S. 197-202). Ennen, J. H.: Blankenheimer Hofordnungen, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 35 (1880) S. 134-155.
Literatur
Die Manderscheider. Eine Eifeler Adelsfamilie; Herrschaft, Wirtschaft, Kultur; Katalog zur Ausstellung Blankenheim, Gildehaus, 4. Mai-29. Juli 1990, Manderscheid, Kurhaus, 16. August-11. November 1990, bearb. von Vera Torunsky und Alfred Bruns, Pulheim 1990. – Neu, Peter: Geschichte und Struktur der Eifelterritorien des Hauses Manderscheid vornehmlich im 15. und 16. Jh., Bonn 1972 (Rheinisches Archiv 80), bes. S. 251-269, 286-293. – Reinartz, Nikolaus: Das Leichenbegängnis des Grafen Dietrich IV. von Manderscheid-Schleiden, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 125 (1934) S. 111-116.