MANDERSCHEID
I.
Die M.er waren eines der vielen Edelherrengeschlechter (im 12./13. Jh. als liberi homines und nobiles qualifiziert) der Eifel, eines Stammes mit den Herren von Kerpen, von denen sie sich zu Beginn des 13. Jh.s trennten. Sie benannten sich nach der Niederburg M. auf dem Ostufer der Lieser – die ältere Oberburg M. war trierisch – und fungierten ursprgl. als Ortsvögte über den dortigen Grundbesitz der Abtei Echternach, von deren Altarvögten, den Gf.en von Luxemburg, ihr Stammsitz lehnsabhängig war. Ihr Besitz in Oberkail (bei Wittlich) ging um die Mitte des 14. Jh.s allerdings vom Kfsm. Trier zu Lehen. Bis um 1400 verblieben die M.er in ihrem nächsten, politisch von Luxemburg und Trier dominierten, wirtschaftlich kargen Umfeld. Dann setzte eine durch Kinderreichtum, Heiratspolitik und das Aussterben benachbarter Dynastenfamilien begünstigte rasche Expansion ein. Sie richtete sich zunächst nach S in den Hunsrück-Nahe-Raum, wandte sich um die Mitte des 15. Jh.s infolge einiger glücklicher Erbfälle der Zentral- und Nordeifel zu, wo die M.er mit ansehnlichen und wirtschaftlich prosperierenden Herrschaften in die Einflußzone Jülichs und Kurkölns gerieten. Das Ergebnis war, daß die M.er – seit 1457 mit der Gf.enwürde bekleidet – im 15./16. Jh. in eine die anderen Eifelherren überragende Stellung aufrückten, die sie durch die Abschüttelung bestehender Lehnsbindungen und den Erwerb der Reichsunmittelbarkeit für wesentliche Teile ihres Gesamtbesitzes deutlich dokumentierten. Das gleiche Erbfolgeprinzip, das die Voraussetzung für die Besitzkumulation der M.er gebildet hatte, führte dann im Fortgang der Zeit zum Verlust mancher zuvor gewonnenen Herrschaften, die beim Fehlen männlicher Nachkommenschaft im engeren Familienzweig über erbberechtigte Töchter in die Hände anderer Adelsfamilien kamen. Zwar gelang es 1742 dem Gf.en Johann Wilhelm von M.- → Blankenheim (1731-1742) noch einmal, den damals vorhandenen Besitz des Hauses in seiner Hand zusammenzufassen. Doch für die Umformung der Herrschaften-Agglomeration in ein halbwegs einheitliches Territorium fehlte der politische Wille, ungeachtet dessen, daß schon zuvor in → Blankenheim ein zentrales Regierungskollegium eingerichtet war. Die Herrschaft der letzten M.erin, Augusta von M.- → Blankenheim, die 1744 den böhm. Gf.en Philipp Christian von → Sternberg geheiratet hatte, ging 1794 mit dem Einmarsch frz. Truppen zu Ende.
II.
Bis zur Mitte des 15. Jh.s zählten die Herren von M., die als Wappen einen roten Zickzackbalken im goldenen Feld führten, zu den weniger bedeutenden Dynastengeschlechtern der Eifel – einem Gebiet, in dem sich die politischen Interessen von Köln, Trier und Luxemburg kreuzten und durch ihre Rivalität den kleineren Dynasten Luft zum Leben ließen. Die M.er hatten sich zwar mit dem Erwerb von Anteilen an der Burg Steinkallenfels sowie an den Herrschaften Wartenstein (1402) und Daun (1420) über ihren Anfangsbesitz an der Lieser und bei Wittlich (Oberkail) hinaus ausgedehnt und mit nachgeborenen Söhnen schon Eingang in das Trierer Domkapitel gefunden, doch war ihre Machtbasis noch recht schmal. Das erwies sich in der sog. Trierer Stiftsfehde (1430-1438), in der sich nach zwiespältiger Ebf.swahl Ulrich von M. gegen seinen Konkurrenten nicht durchzusetzen vermochte, obwohl er von keinem Geringeren als dem späteren Kard. Nikolaus von Kues, der dem Hause M. von Jugend an verbunden war, juristisch und propagandistisch unterstützt wurde. Der Durchbruch in ein größeres Wirkungsfeld gelang der Familie erst um die Mitte des 15. Jh.s, als nach dem Aussterben der Herren von → Schleiden (1435) und der Gf.en von → Blankenheim (1468) deren ansehnliche und aufgrund des Eisengewerbes wirtschaftlich florierende Herrschaftsgebiete über angeheiratete Erbtöchter nach den üblichen Auseinandersetzungen 1450 und 1469 gewonnen werden konnten. Schon 1445 hatte Dietrich von M. als Gatte der Elisabeth von → Schleiden das zur Herrschaft → Schleiden zählende, von → Vianden lehnsabhängige → Neuenstein an sich gebracht, 1452 sollte dann das mit → Schleiden verbundene Jünkerath folgen.
Gf. Dietrich III. von M. (1469-1498), der noch über den M.er Gesamtbesitz verfügte, teilte diesen 1488 auf seine drei Söhne Kuno, Johann und Wilhelm auf und begründete damit die drei Linien des Hauses M.: die Linie M.-Schleiden mit den Herrschaften → Schleiden, M. und den – 1476 erheirateten, allerdings erst 1489 endgültig erstrittenen – Herrschaften Kronenburg und Neuerburg; die Linie M.- → Blankenheim mit der Gft. → Blankenheim und den Herrschaften → Gerolstein und Jünkerath; die Linie M.-Kail, die infolge eines Zerwürfnisses zwischen Vater und Sohn mit Oberkail und den ererbten Anteilen an Daun am dürftigsten ausgestattet war, sie vermochte allerdings die zunächst schmale Besitzbasis später noch um die Herrschaften Dollendorf und → Falkenstein (1554/74) sowie Neuerburg (1614: die Hälfte) und → Manderscheid (1645) zu erweitern.
Im 16. Jh. waren es Repräsentanten der Linien M.-Schleiden und M.- → Blankenheim, die dem Hause M. Gewicht und Bedeutung verliehen. Dietrich IV. von → Schleiden (1501-1551) »der Weise« suchte 1512/13 eine Wetterauer-Westerwälder-Eifeler Gf.envereinigung zustande zu bringen, er vertrat als Ratgeber des Kölner Kfs.en Hermann V. von Wied seinen Herrn 14 mal auf Reichstagen, betätigte sich im Auftrag Ks. Karls V. 1540/41 als Vermittler zwischen diesem und dem Schmalkaldischen Bund und wirkte als Mitglied des Präsidiums bei den gescheiterten Religionsgesprächen in Regensburg 1541 mit – spielte also eine gewisse reichspolitische Rolle in der Zeit der beginnenden Kirchenspaltung. Mit dem Ausschluß der weiblichen Erbfolge versuchte er (vergeblich) dem weiteren Zerfall des kumulierten Herrschaftskomplexes entgegenzusteuern, den er durch die Akquisition von Kerpen (1506), Kasselburg (Einlöse 1524), Saffenburg an der Ahr und Teilen der Gft. → Virneburg (1549) noch beträchtlich vergrößert hatte. Von seinen Enkeln ist Gf. Dietrich VI. v.a. dadurch hervorgetreten, daß er in → Schleiden die Reformation eingeführt hat, ohne sich persönlich offiziell als Protestant zu bekennen. Der nachgeborene Joachim (gest. 1582), dem als Herrschaftsanteil Neuerburg zugewiesen war, war 1576-1582 als stellvertretender Gouverneur an der Regierung des Hzm.s Luxemburg beteiligt, allerdings wg. seiner unklaren religiösen Einstellung von der span. Krone argwöhnisch beobachtet.
Von den Mitgliedern der Blankenheimer Linie verdient der geistig interessierte Gf. Hermann (1548-1604), der Begründer des Blankenheimer Museums, als zeitweiliger ksl. Berater und Kommissar bei der Regelung verschiedener rheinischer Angelegenheiten (Vermittlung im Konflikt zwischen dem Hzg. und Junghzg. von Jülich-Kleve-Berg, Verheiratung des Junghzg.s) eine Hervorhebung. Für diese Aufgaben empfahl ihn u. a. seine humanistisch inspirierte konfessionspolitisch neutrale Haltung, wie sie am Hofe der Hzg.e von Jülich-Berg, seiner Lehnsherren, lange Zeit vertreten wurde. Belohnt wurde er im übrigen 1583 mit einem (allerdings an nahezu unerfüllbare Auflagen geknüpftes) Münzprivileg und 1588 mit einem eingeschränkten Privilegium de non evocando für alle seine Herrschaften. Reichspolitisch von größerem Belang war Hermanns Bruder Johann, der als gegenreformatorisch aktiver Bf. von Straßburg (1569-1592) den sog. Straßburger Kapitelstreit auslöste. Seine Wahl war durch andere Straßburger Domherren aus verschiedenen Linien des Hauses M. unterstützt worden. Überhaupt scheint sich ein gemeinsames Familienbewußtsein am ehesten noch beim Erwerb geistlicher Pfründen und Ämter an bedeutenden Stiften und Kl.n ausgewirkt zu haben. So besetzten die M.er vom 15.-18. Jh. zahlr. Domherrenstellen in Köln und Trier, zeitw. auch in Lüttich und Straßburg sowie Kanonikate am hochadligen Kollegiatstift St. Gereon in Köln; 1513-1576 stellten sie die Äbte von Prüm und Stablo-Malmedy. Noch erfolgreicher waren die weiblichen Mitglieder des Hauses, die – Pfründen und Ämter in Adelsstiften wie Vreden, Gerresheim, Schwarzrheindorf sowie St. Ursula und St. Cäcilien zu Köln nicht angeschlagen – als Äbt.nen in Essen (1575-1578, 1588-1604, 1690-1691), Elten (1572-1602, 1674-1784) und Thorn (1577-1579, 1647-1690, 1706-1717) sogar in den Reichsfs.enstand aufrückten und es somit ihren bfl. Verwandten gleichtaten. Unter letzteren stellt wohl Johann Moritz Gustav von M.- → Blankenheim (1676-1763) die interessanteste Figur dar. Der Domherr zu Köln und Straßburg wurde Bf. von Wiener Neustadt, dann 1730 Ebf. von Palermo, schließlich 1733-1763 Ebf. von Prag, das er allerdings nach 1740 nicht mehr betreten durfte, weil er sich durch seine familienererbte Anhänglichkeit an die Wittelsbacher (Pfalz, Jülich-Berg, Kurköln) die Ungnade des Wiener Hofes zugezogen hatte. Immerhin hat er noch die Heirat seiner Großnichte Augusta mit dem böhm. Gf.en von → Sternberg vermitteln können.
Von dem Gf.en Karl Ferdinand von M.-Gerolstein (1670-1697) abgesehen, der es zum Reichskammergerichtspräsidenten gebracht hat, standen die anderen weltlichen Angehörigen des → Blankenheimer Familienzweigs im 17. und 18. Jh. als hochrangige Hof- und Verwaltungsbeamte oder als Offiziere im Dienst benachbarter fsl. Territorien. So fungierte etwa Franz Georg von M.- → Blankenheim (1697-1731) als kurpfälzischer Obristhofmeister und Erster Minister, dazu bekleidete er das Erbhofmeisteramt in Kurköln. Sein Sohn Johann Wilhelm, Gf. von M.- → Blankenheim, war kurpfälzischer General. In diesem Zusammenhang wird ganz deutlich, daß die Gf.en des 17./18. Jh.s zu Hof gingen, nicht Hof hielten. Mit dem Eintritt in den Fs.endienst erkannten die M.er ihren dem Fs.enstatus gegenüber niederen Rang an. Dem stand nicht entgegen, daß bereits der Vater bzw. Großvater der beiden gen. → Blankenheimer Gf.en, Salentin Ernst (1644-1697 [gest. 1705]), der ganz auf die Verbesserung der Wirtschaftskraft und Verwaltung seines Herrschaftsgebietes konzentriert gewesen war, mit Erfolg danach gestrebt hatte, sich aus der Lehnsabhängigkeit von Jülich mit einer beträchtlichen Geldsumme freizukaufen und → Blankenheim wie → Gerolstein staatsrechtlich zu reichsunmittelbaren Gft.en zu machen (1670).
Im übrigen ist in Erinnerung zu rufen, daß nach dem Übergang Schleidens an die Gf.en von der Marck das ganze Gewicht des Hauses M. auf der Linie M.- → Blankenheim ruhte, zumal dieser Besitzerwechsel und die damit verbundenen bzw. sich daran anschließenden Erbauseinandersetzungen weitere Verluste nach sich zogen, die 1614 in einem Teilungsvertrag über die Schleidener Hinterlassenschaft fixiert wurden, dem das Prinzip einer möglichst angemessenen Verteilung der Einkünfte zugrunde lag, was ein Schlaglicht auf die eher gutsherrlichen als territorialpolitischen Herrschaftsvorstellungen der Familie wirft. So gingen den M.ern → Virneburg, die Hälfte von Neuerburg, Kerpen und zunächst auch → Manderscheid verloren, während Kronenburg an M.-Gerolstein und die halbe Herrschaft Neuerburg an M.-Kail fielen, welcher Linie 1645 auch noch der Rückerwerb von M. gelang. Daß sich die Verluste nach dem Erlöschen der Schleidener Linie insofern in Grenzen hielten, verdankte sich dem Umstand, daß die einzelnen Familienzweige der M.er seit dem 17. Jh. immer häufiger untereinander Heiratsverbindungen eingingen. Das mochte einerseits Kalkül gewesen sein, begründete sich aber auch darin, daß der Kreis des für eine Heirat in Frage kommenden Gf.enadels der näheren und weiteren Umgebung immer kleiner wurde.
III.
Außer ihrer Stammburg und dem erst im 14. Jh. zu einer Burganlage ausgebauten Hof in Oberkail haben die M.er selbst keine Burgen gebaut, sondern die als Mittelpunkte kleiner Herrschaften ererbten Burgen genutzt, vornehmlich zu kurzzeitigen Aufenthalten oder als Ausstattungsgut nachgeborener Söhne bzw. als Wwe.nsitze. Bauarbeiten mit dem Ziel einer wohnlicheren und repräsentativeren Ausgestaltung haben die M.er lediglich an den von ihren jeweiligen Vorgängern übernommenen Burg- und Schloßanlagen in → Schleiden und → Blankenheim, in geringerem Maße auch in → Gerolstein durchführen lassen. → Blankenheim und → Schleiden können deshalb als Res.schlösser und -orte gelten, in denen sich zumindest Rudimente eines höfischen Lebens auf bescheidenem Niveau nachweisen lassen. Dabei ist im Auge zu behalten, daß die M.er Periode in → Schleiden nur anderthalb Jh.e gedauert hat. Seit ungefähr 1600 bildete M.- → Blankenheim die Hauptlinie des Hauses und dementsprechend stellten Schloß und Flecken → Blankenheim das Zentrum dar, von dem die kulturelle Ausstrahlung der Familie ausging. Das ländliche Oberkail, obwohl noch anfangs des 18. Jh.s mit einem an die alte Burg sich anschließenden »neuen Schloß« (Wackenroder 1934, S. 245) ausgestattet, fiel dahinter deutlich zurück, und auch der Stammsitz M. – seit 1645 wieder in der Hand der Linie Kail – bot kaum noch Anreiz und Möglichkeit zu einem Wohnaufenthalt, geschweige denn zur Inszenierung höfischen Lebens. Sein Besitz hatte eher symbolische Bedeutung für das alle Linien übergreifende Familienbewußtsein.
IV.
Dieses Bewußtsein fand seinen Niederschlag schon in einer mit biographischen Notizen angereicherten Genealogie des Geschlechtes, die um 1470 im Kl. Himmerod, der ursprgl. Grablege der M.er, (als Auftragsarbeit?) angefertigt worden ist und deren Angaben – wie urkundliche Gegenkontrollen ausweisen – recht zuverlässig sind. Nach dem Machtanstieg des Hauses im 15./16. Jh. hat sich das Familienbewußtsein mit dem gelehrten und selbstüberhöhenden Bestreben verbunden, die eigene Herkunft auf die Römer zurückzuführen und damit aus ferner, verklärter Vergangenheit herzuleiten. Praktisch wirksam wurde das Zusammengehörigkeitsgefühl der Familie – wie schon bemerkt – v.a. bei der Besetzung geistlicher Pfründen und Dignitäten. Ein letztes Zeugnis weiterwirkenden familialen Zusammenhalts war der ksl. bestätigte Familienvertrag von 1728, demzufolge beim Aussterben der Linie M.-Kail 1742 deren ganzes Erbe an die einzig überlebende Linie M.- → Blankenheim fiel.
Der Erinnerungskultur wie dem Repräsentationsbedürfnis gleichermaßen dürften auch die überlieferten Porträts prominenter oder weniger prominenter Familienmitglieder geschuldet sein. So haben sich u. a. Bildnisse der Gf.en Dietrich IV. von M.-Schleiden (1501-1551), Franz Georg (1697-1731) und Johann Wilhelm (1731-1772) von M.- → Blankenheim, der Gf.in Augusta von → Sternberg-M.- → Blankenheim (1780-1794 [gest. 1811]), des Gf.en Joachim von M.- → Blankenheim, Generalkapitäns von Luxemburg (gest. 1582), des Prager Ebf.s Johann Moritz Gustav von M.- → Blankenheim (1733-1763) und der Äbt. von St. Cäcilien in Köln Elisabeth von M.-Kail (1528) als Stifterin erhalten [Einzelnachweise im Katalog von 1990, S. 17, 93, 91, 85, 98, 26, 97]. Ein Porträt der Eheleute Johann Arnold von M.- → Blankenheim (1614-1644) und Antonia Elisabeth von M.-Gerolstein, gemalt 1632, war bis 1944 noch vorhanden, ist seitdem verschollen; eine lebensähnliche Holzfigur des Gf.en Salentin Ernst von M.- → Blankenheim (1644-1697) steht im Kreuzgang der Abtei Marienstatt bei → Hachenburg im Westerwald und dürfte im Zusammenhang mit seiner vormundschaftlichen Regierung der Gft. → Sayn-Hachenburg seit 1652 zu sehen sein [Nachweis und Abbildung: Jahrbuch des Kreises Euskirchen 2006, S. 35].
Quellen
Düsseldorf, Hauptstaatsarchiv, Grafschaft Manderscheid-Blankenheim (dazu Oediger, Friedrich-Wilhelm: Die Bestände des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf, Bd. 2: Kurköln, Herrschaften, Niederrheinisch-Westfälischer Kreis, Siegburg 1970, S. 328-335). – Enghien, Herzoglich Arenbergisches Archiv: Grafschaften Schleiden, Kerpen und Kasselburg, Herrschaft Saffenburg (dazu Brommer, Peter/Schleidgen, Wolf-Rüdiger/Zimmer, Theresia: Inventar des herzoglich arenbergischen Archivs in Edingen/Enghien [Belgien], Tl. 1: Akten und Amtsbücher der deutschen Besitzungen, Siegburg 1984, S. 164-293). – Koblenz, Landeshauptarchiv, Best. 29 A-G (dazu Ausfeld, Eduard: Übersicht über die Bestände des Königlichen Staatsarchivs zu Coblenz, Leipzig 1903, S. 39-42). – Prag, Nationalmuseum, Archiv Manderscheid-Blankenheim (dazu Die Manderscheider 1990, S. 83-87). Beyer, Heinrich/Eltester, Leopold/Goerz, Adam/Hardt, Albert: Mittelrheinisches Urkundenbuch, 5 Bde., Koblenz/Wiesbaden 1860-2007. – Nicolaus Heesius, Manipulus rerum memorabilium Claustri Hemmenrodensis OCist, Köln 1641, Tit. XXV. – Aegidius Gelenius, De admiranda sacra et civili magnitudine Coloniae Claudiae Agrippinensis Ubiorum urbis libri IV, Köln 1645. – Günther, Wilhelm: Codex diplomaticus Rheno-Mosellanus, 5 Bde., Koblenz 1822-1826. – Goerz, Adam: Regesten der Erzbischöfe von Trier von Hetti bis Johann II. 814-1503, Trier 1861.– Lacomblet, Theodor Joseph: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins, 4 Bde., Düsseldorf 1840-1858, ND Aalen 1966. – Wurth-Paquet, Franz Xaver: Table chronologique des chartes et diplomes relatifs à l'histoire de l'ancien duché de Luxemborg […], Luxemburg 1858-1864.
Literatur
Groten, Manfred: Nikolaus von Kues. Vom Studenten zum Kardinal – Lebensweg und Lebenswelt eines spätmittelalterlichen Intellektuellen, in: Nicholas of Cusa. A Medieval Thinker for the Modern Age, hg. von Kazuhiko Yamaki, Richmond u. a. 2002, S. 112-124. – Günther, Wilhelm: Die Förderung des Luthertums durch Dietrich VI. von Manderscheid-Schleiden, in: Monatshefte für evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes 12 (1963) S. 129-150. – Holbach, Rudolf: Stiftsgeistlichkeit im Spannungsfeld zwischen Kirche und Welt. Studien zur Geschichte des Trierer Domkapitels im Spätmittelalter, Trier 1982 (Trierer Historische Forschungen 2). – Kisky, Wilhelm: Die Domkapitel der geistlichen Kurfürsten in ihrer persönlichen Zusammensetzung, Weimar 1906 (Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches. I, 3). – Die Kunstdenkmäler des Kreises Wittlich, bearb. von Ernst Wackenroder Düsseldorf [1934] (Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz. 12, 4), S. 194-222 (Manderscheid), 237-250 (Oberkail). – Küppers-Braun, Ute: Macht in Frauenhand. Herrschaft adeliger Frauen in Essen, Essen 2002. – Laufner, Richard: Die Manderscheider Fehde, eine Wende in der Geschichte Triers, in: Trierisches Jahrbuch (1953) S. 48-60. – Die Manderscheider: eine Eifeler Adelsfamilie; Herrschaft, Wirtschaft, Kultur; Katalog zur Ausstellung Blankenheim, Gildehaus, 4. Mai-29. Juli 1990, Manderscheid, Kurhaus, 16. August-11. November 1990, bearb. von Vera Torunsky und Alfred Bruns, Pulheim 1990. – Meister, Aloys: Der Straßburger Kapitelstreit 1583-1592, Straßburg 1899. – Meuthen, Erich: Das Trierer Schisma von 1430 auf dem Basler Konzil, Münster 1964. – NDB XVI, 1990, S. 13-16. – Neu, Heinrich: Graf Salentin Ernst von Manderscheid-Blankenheim. Das Lebensbild eines Eifler Landesherrn aus dem Zeitalter des Barock, in: Heimatkalender für den Kreis Schleiden (1952) S. 57-63. – Neu, Peter: Der Anschluß des Klosters Prüm an Kurtrier, in: Eiflia sacra. Studien zu einer Klosterlandschaft, hg. von Johannes Mötsch und Martin Schoebel, Mainz 1994 (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte, 70), S. 395-406. – Neu, Peter: Geschichte und Struktur der Eifelterritorien des Hauses Manderscheid vornehmlich im 15. und 16. Jh., Bonn 1972 (Rheinisches Archiv, 80) [grundlegend!]. – Neu, Peter: Manderscheid und das Reich, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 36 (1972) S. 53-70. – Rott, Jean: Politique rhénane entre Habsbourg et Valois: le rôle du comte Dietrich IV de Manderscheid-Schleiden, in: Charles-Quint, le Rhin et la France, Straßburg 1973, S. 47-69. – Schannat, Johann Friedrich/Bärsch, Georg: Eiflia illustrata oder geographische und historische Beschreibung der Eifel, Bd. 1, Abt. 2, Köln u. a. 1825, ND Osnabrück 1966, S. 487-567.