Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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LOOZ

B. Looz

I.

Ihr Herrschaftsgebiet umfaßte im 12. Jh. einen großen Teil der heutigen Provinz Belgisch-Limburg, d.h. einen Teil des Maaslandes, eine Teil Kempens (Taxandriens) und einen Teil des Haspengaus mit Ausnahme der Städte Tongern und Sint Truiden. Zur Gft. L. gehörte schon im 12. Jh. die Gft. → Horn (bei Roermond), die verlehnt war, sowie zeitw. einzelne Besitzungen rechts der Maas und im frz.sprachigen Haspengau (Prov. Lüttich, Brabant). Die Herrlichkeiten → Kolmont und → Bilzen kamen im Erbstreit mit den Gf.en Dabo-Moha nach 1170 an die Gf. von L. Die Herrschaft Spouwen scheint vor 1181 an L. gekommen zu sein. Die Gft. → Duras fiel auf dem Erbwege mit Zustimmung des Hzg. von Brabant nach 1193 an L. Zu → Duras gehörten kleinere Herrlichkeiten, wie z. B. Herten und Sassenbroek, auch Rummen war wahrscheinlich ursprgl. Unterherrschaft von → Duras. Die Burgen in den übernommenen Gft.en und Herrschaften wurden zeitw. auch von den Gf.en von L. genutzt.

Die Gft.en → Rieneck (1108, verbunden mit der Gft. L. bis 1194/1223) sowie die Gft. Chiny (ab 1226) lagen außerhalb des eigtl. Herrschaftsgebietes.

Die Gft. erscheint in den Quellen im ersten Drittel des 11. Jh.s weitgehend geschlossen, sie erreicht ihre größte Ausdehnung um 1180. Die Gf.en, die wohl auch Reichsvasallen waren, mußten sich spätestens 1190 in die Lehnsabhängigkeit des Bf.s von Lüttich begeben und standen fast in steter Auseinandersetzung mit dem Hzg. von Brabant, an den sie in der Folge Rechte und Besitzungen verloren. Lehnsbindungen gab es auch wg. einzelner Herrschaften zu den Hzg.en von Brabant und den Gf.en von Flandern. Mit dem Aussterben in männlicher Linie 1336 beanspruchte das Domkapitel von Lüttich die Gft. als heimgefallenes Lehen, 1361 nahm der Bf. von Lüttich den Titel des Gf.en von L. an. 1366 müssen alle Ansprüche Dritter als erloschen angesehen werden.

II.

Die Gf.en von L. residierten auf verschiedenen Burgen in ihrem Herrschaftsbereich. Allerdings ist beim Fehlen fast jeglicher Überlieferung nur wenig über den Aufenthalt auf diesen Burgen auszusagen.

Bei der ersten Nennung der Gf.en von L. nach ihrer namengebenden Burg → Borgloon 1031 hatten sie dort ihren Hauptwohnsitz. Noch Ludwig I. (1138/41-1171) und Agnes von Metz sind im Begijnenhof Grathem in → Borgloon begr. worden. Die Burg wurde 1179 in der Fehde mit dem Bf. von Lüttich zerstört, aber wieder aufgebaut. Sie ist seit dem ersten Drittel des 13. Jh.swohl nicht mehr als Hauptres. genutzt und von Kastellanen verwaltet worden. Die Gf.en scheinen seit dieser Zeit die Burg in → Kuringen bei Hasselt, wo sie schon 1182 die Zisterzienserinnenabtei Herkenrode gegr. hatten, ausgebaut und zur Hauptres. gewählt zu haben. Die Abteikirche Herkenrode wurde auch Begräbniskirche der Gf.en (bis auf Ludwig V., der in der Abtei Averbode, und Diederich von Heinsberg, der in Hasselt bestattet wurde).

Aufenthaltsorte und zeitw. Wohnsitze waren auch Burgen und Höfe in → Maaseik und → Stokkem an der Maas, die Burgen → Brustem (bei St. Truiden), → Kolmont (bei Tongern), → Duras (bei St. Truiden), → Montenaken (Gingelom) und → Bilzen. Hinzu kam noch das Jagdschloß → Vogelsanck (bei Zolder). Möglicherw. besaßen die Gf.en noch einen Hof in Brüssel, der ihnen dort als Aufenthaltsort diente. Häufig waren einzelne Burgen Aufenthaltsorte für einzelne Familienmitglieder, so z. B. → Duras ab 1276 Sitz des Junghzg.s. Außerhalb des direkten Herrschaftsgebietes wurden noch bis 1194/1197 die Burgen in der Gft. → Rieneck und ab 1226 die Burgen der Gft. Chiny genutzt.

Eine Rechtsorganisation tritt Mitte 12. Jh. mit den lokalen Schöffenbänken auf, wobei nach Schöffen auf Allodialgütern des Gf.en und auf dem Land und solchen in den Freiheiten, die häufig nach Lütticher Recht urteilten, unterschieden wird. Um 1300 war die Gerichtsorganisation im L.'schen Territorium voll ausgebildet, wenngleich regional unterschiedlich ausgeprägt.

Eine curia comitis, ein Lehnshof, wird ebenfalls erst im 12. Jh. faßbar. Verläßliche Nachrichten über eine Hoforganisation gibt es erst nach 1279, als Arnold V. (1279-1323) einen Rat einrichtet und 1295 einen Richter für die allodialen Sachen am Hof bestimmt. Zeugenreihen in Urk.n lassen auf eine häufigere Anwesenheit von Rittern, Kastellanen und Geistlichen schließen. An gfl. Ämtern ist seit 1188 ein Senneschall (dapifer) nachgewiesen, bis 1357 sind 24 Personen in dieser Funktion nachweisbar, die jeweils verschiedenen Familien angehörten und Aufgaben als Richter, Domänenverwalter, Einnehmer und in der Militärorganisation hatten. Eigene Empfänger (receptores) gab es seit 1295. Mit eigenen Burgverwaltern (Kastellanen) besetzt waren die Plätze → Brustem, → Montenaken, → Kolmont, → Borgloon und → Duras.

Der nördliche Teil der Gft. wurde durch den Handelsweg Köln – Maastricht-Brüssel-Brügge berührt. Über die wirtschaftliche Basis und die Einkünfte der Gft. liegen jedoch fast keine Quellen und bisher keine Untersuchungen vor. Sie wird noch weitgehend auf Eigengütern und agrarischen Abgaben, Lehen und Vogteirechten beruht haben. Eigengüter sind von den Gf.en an kirchliche Einrichtungen (Averbode, → Kuringen u. a.) geschenkt worden. Freiheitsrechte z.T. nach Lütticher Recht erhalten 1170 → Kolmont, 1175 → Brustem, 1180 → Montenaken, um 1200 → Borgloon, 1232 Hasselt, 1239 Beringen, 1240 → Kuringen, 1244 Masseik und Stockem, wobei die Vergabe in einigen Fällen strategisch gesehen werden muß. Unter Arnold IV. (1223/27-1276/78) und Arnold V. (1279-1323) sowie unter Diedrich von Heinsberg (1336-1361) wurden in Hasselt Sterlinge und Turnosen geschlagen. Ludwig IV (1323-1336), der die Gft. wieder auf solide wirtschaftliche Basis stellte, konnte 1328 dem Bf. von Lüttich 4000 Pfund leihen.

Am Hofe der Gf.en von L., in → Borgloon und in → Rieneck hielt sich der mhd. Dichter Heinrich von Veldeke (vor 1150-1190/1200) auf, der im Auftrag der Agnes von Metz, Ehefrau Ludwigs I. (1138/41-1171), eine dt. Bearbeitung der St. Servatiuslegende verfaßte. Die Gf.en von L. und → Rieneck werden als seine Gönner und Förderer angesehen. Nennenswert ist auch das von dem Bruder des Gf. Johann (1276/78-1279), Gf. Ludwig von Chiny (1268-1299), auf der Burg Chauvency bei Montmédy 1285 ausgerichtete und von rund 400 Rittern besuchte Turnier, das durch den Troubadour Jacques Bretel (über den sonst nichts bekannt ist) in altfrz. Sprache beschrieben worden ist. Aus dem Besitz des Arnold von Rummen (1362-1366) bzw. seiner Ehefrau Elisabeth ist ein illuminiertes Missale erhalten.

Baerten, Jean: Agnès de Metz, comtesse de Looz et protectrice du poète Henri van Veldeke (v. 1150-v.1180), in: Hommage au Professeur Paul Bonenfant (1899-1965), Bruxelles 1965, S. 57-64. – Dennison, Lynda: The dating and localiation of the Hague missal (Meermanno – Westreenianum MS 10 A 14) and the connection between English and Flemish miniature painting in the mid fourteenth century, in: »Als ich can«. Liber Amicorum in Momory of Professor Dr. Maurits Smeyers, hg. von Bert Cardon Leuven 2002 (Corpus van verluchte handschriften/of illuminated manuscripts, Vol. 11, Low countries series 8), S, 505-536. – Hasseltse Munten. Tentoonstelling ingericht door de Generale Bankmaatschappij n.v., Hasselt 1980. – Jacques Bretel. Les Tournoi de Chauvency, hg. von Maurice Delbouille, Paris 1932. – Wolters, M. J.: Codex Diplomaticus lossensis ou Receuil et analyse de Chartes servant de preuves a l'histoires de l'ancien comté de Looz, Gand 1849.