LIPPE
I.
Die Edelherren zur L. (de Lippia) benannten sich nach dem Fluß L. in Westfalen, und zwar nach einem befestigten Platz, der später in der Stadt Lippstadt aufging (s. IV), die ebenfalls bis in die Neuzeit als Lippia oder tor Lippe bezeichnet wurde (vgl. dazu Lippiflorium, v. 473 f., S. 46).
Eine ma. Herkunftssage ist nicht belegt. Erst Bernhard Witte und ihm folgend Hermann Hamelmann berichten von einer Abstammung vom römischen Geschlecht der Orsini (Witte, Historia, S. 394: vir quidam nobilis admodum, ex generoso Romanorum stemmate, Ursinorum scilicet familia, natus). Bereits die ältere lippische Geschichtsschreibung hat diese und andere Herleitungen (wie etwa von Widukind) verworfen und lediglich eine Abstammung von den vhralten Gräfflichen Geschlechtern der Sachsen angenommen (Piderit, Chronicon, S. 217 f.; Donop, Beschreibung, S. 8).
II.
Die Edelherren zur L. sind das einzige nichtgfl. Geschlecht Westfalens, denen die Errichtung einer substantiellen und dauerhaften Landesherrschaft gelungen ist, während andere um 1200 einflußreiche Herrengeschlechter, wie die Herren von Ibbenbüren und Oesede aus dem Wettbewerb ausschieden oder ihnen lediglich ganz geringfügige Herrschaftsgebiete verblieben wie den Herren von → Steinfurt und den Herren von → Gemen.
Die Edelherren zur L. haben ausgehend von ihrem Stammsitz an der L. seit der zweiten Hälfte des 12. Jh.s eine weitreichende Einflußsphäre beiderseits des Teutoburger Waldes, v.a. gegr. auf Kölner und Paderborner Lehensbeziehungen, etablieren können, von der jedoch nur das Gebiet östlich des Osnings (»diesseits des Waldes«) zu einer substantiellen Landesherrschaft ausgestaltet werden konnte. Westlich des Teutoburger Waldes verblieben ihnen lediglich Lippstadt und Cappel im Kondominat mit dem Erzstift Köln und später Brandenburg-Preußen (siehe unten Abschn. IV.).
Die Edelherren zur L. dürfen seit ihren Anfängen als Reichsstand gelten, 1413 spricht Bernhard VI. von der schuldigen Treue von Mannschaft wegen gegen das Römische Reich (Lippische Regesten III, Nr. 1771), und am 22. Dez. 1470 lädt Ks. Friedrich III. Bernhard VII. als den Edlen unsern und des Reichs getrewen Herrn zu der Lipp zum Reichstag in Regensburg für das Frühjahr 1471 (Lippische Regesten III, Nr. 2395). L. wird offenbar als Reichslehen betrachtet, denn 1515 erteilt Ks. Maximilian I. Hzg. Heinrich von Braunschweig eine von diesem gewünschte Lehensexpektanz auf die ganze Herrschaft der Lippe (Lippische Regesten IV, Nr. 3029). Wenig später wird Simon V. von Ks. Karl V. 1520 als Grave von der Lippe bezeichnet (Lippische Regesten IV, Nr. 3085) und nennt sich dann seit 1528 regelmäßig Graf und Edelherr zur Lippe (Lippische Regesten IV, Nr. 3162). 1720 wurde die Erhebung in den Reichsfs.enstand erreicht, jedoch erst 1789 nach Bezahlung der Taxen in der Form einer Bestätigung wirksam. Seit 1815 war L. Bundesstaat des Deutschen Bundes, seit 1871 Gliedstaat des Deutschen Reiches, nach der Abdankung Leopolds IV. 1918 als Freistaat. 1947 wurde der Freistaat L. durch die Militärverordnung Nr. 77 der britischen Besatzungsmacht mit dem Land Nordrhein-Westfalen vereinigt. Der heutige Kr. L. entspricht fast ganz dem Territorium der Gft. L. am Ende des Alten Reiches (ohne Lippstadt und Cappel, jedoch seit der Gebietsreform 1967/75 zuzüglich der Stadt Lügde).
III.
In Silber eine fünfblättrige rote Rose mit goldenem Butzen. Das Wappen ist erstmals bezeugt auf lippischen Münzen der Zeit seit 1193 sowie in einem Siegel Hermanns II. an einer Urk. von 1218, die Tingierung am Fuß eines Kelches aus der Jakobikirche in Lippstadt aus der ersten Hälfte des 14. Jh.s. Die heute gebräuchlichen goldenen Kelchblätter sind eine Zutat der Neuzeit. Die Stellung der Blütenblätter zur Längsachse des Schildes wechselt in älterer Zeit, durchgesetzt hat sich die Form mit einem Blütenblatt nach oben genau in der Längsachse. Als Helmzier erscheint seit 1262 ebenfalls die Rose, seit Mitte des 15. Jh.s ein silberner Adlerflug, dessen Form zunächst variiert, sich aber im Laufe des 16. Jh.s zu einem offenen Adlerflug verfestigt, zwischen dessen Flügeln die rote, goldbesamte Rose schwebt.
Nach der Annahme des Gf.entitels 1528 wurde eine Erweiterung des Wappens vorgenommen (erstmals auf einem Taler von 1528) Im gevierten Schild zeigen die Felder 1 und 4 das lippische Rosenwappen, in den Feldern 2 und 3 erscheint in Rot ein achtstrahliger goldener Stern, auf dem eine schwarze Schwalbe sitzt. Es handelt sich um die Übernahme des Wappens der Gf.en von → Schwalenberg. Eine nur kurzzeitige Erweiterung (1578/84) ergab sich unter Simon VI. nach seiner Eheschließung mit Ermgard von → Rietberg, als er in einem nun zweimal gespaltenen und einmal geteilten Schild in die Felder 2 und 5 das Rietberger Wappen übernahm (in Rot ein goldener Adler). Im aufgelegten gevierten Mittelschild in 1 und 4 in Gold ein schwarzer Bär für Esens und in 2 und 3 in Blau zwei gekreuzte goldene Geißeln für Wittmund. Damit war der Anspruch auf die Erbschaft in → Rietberg und Ostfriesland dokumentiert, der sich jedoch nicht realisierte. Im Verlauf der Neuzeit sind weitere Erweiterungen vorgenommen worden (vgl. insgesamt Veddeler 1978 mit Belegen).
Die Wahl des Wappenbildes, das auch sonst gebräuchlich ist, wurde von der Forschung gelegentlich mit der bes. Marienverehrung der lippischen Edelherren oder ganz allg. mit der Bedeutung der Rose in der höfischen Kultur des 12. Jh.s in Verbindung gebracht. Seit dem Ende des 17. Jh.s wurde im Zusammenhang mit der wachsenden Arminiusverehrung das Rosenwappen auf Arminius zurückgeführt (zuerst Ernst Casimir Wasserbach, Dissertatio de statua illustri Harminii liberatoris Germaniae vulgo Hierminsuil, Lemgo 1698).
Als herausragende heraldische Denkmäler der herrschaftlichen Repräsentation seien gen.:
1. Das Grabmal Bernhards VII. und seiner Gemahlin Anna von Schaumburg in der Stiftskirche von → Blomberg, dessen Doppeltumba mit den Liegefiguren die Wappen Bernhards und Annas, sechzehn Ahnenwappen sowie zwei Darstellungen aus der Blomberger Hostienlegende zeigt. Die Auswahl der Wappen bevorzugt hochrangige, z.T. reichsfsl. Familien (Veddeler 1974) und dürfte den Anspruch auf den Gf.entitel zu fundieren suchen, der dann 1520/28 realisiert wurde.
2. Das Wappenrelief Simons VI. am Schloß Varenholz mit den Anspruchswappen für → Rietberg, Esens und Wittmund (vgl. Veddeler 1978, Abb. 19, S. 27).
3. Die Apotheose Gf. Simons VI. auf einem Stich des Nicolaus Bouman aus Magdeburg von 1614, der die Auffahrt Simons in den antiken Musenhimmel zeigt. Der Gf. sitzt in einem Triumphwagen, der von zwei Schwalben (→ Schwalenberg) gen Himmel gezogen wird, und der Schwalenberger/Sternberger Stern bildet die Speichen der Räder. Aus den Wolken fällt Regen, der aus dem Boden vor dem im Hintergrund abgebildeten Schloß → Brake die lippischen Rosen sprießen läßt (Johanek 2008; S. 21-23).
Die lippische Rose ist in moderner Zeit in die geschweifte Spitze des Landeswappens von Nordrhein-Westfalen eingegangen (entgegen dem ma. Gebrauch auf dem Kopf stehend), in die Wappen der Altkreise → Detmold und Lemgo und in das Wappen des Kreises L., sowie in die Gestaltung einer großen Zahl von Gemeindewappen des östlichen Westfalen.
Einen Überblick über die lippischen Herrschaftszeichen insgesamt, insbes. die Siegel, bietet Erich Kittel in: Gaul 1968, S. 53-65; zur Münzprägung Peter Berghaus, ebd., S. 65-71.
Für Hermann II. zur L. wird eine figürliche Grabplatte des 13. Jh.s in der Kirche des Zisterzienserkl.s Marienfeld in Anspruch genommen, die einen gekrönten Ritter mit Löwenschild und Kirchenmodell zeigt (vgl. zuletzt Hucker 2008, 180-182), ebenso eine Grabplatte ebd. mit der Ritzzeichnung einer Edelfrau für Heilwigis, die Gemahlin Bernhards II. (Hucker 2001, S. 199). Beide Deutungen sind nicht gesichert (vgl. etwa Leidinger 1998, S. 20 f.). Erhalten ist das Grabmal Ottos zur L. und seiner Gemahlin Ermgard von der Mark in St. Marien zu Lemgo (entstanden etwa 1360), ebenso die Grabtumba Bernhards VII. zur L. und seiner Gemahlin Anna von Schaumburg in der Stiftskirche von → Blomberg. Das Grabmal ist ein Werk Heinrich Brabenders unter Beteiligung seiner Werkstatt, die Datierung schwankt in der Literatur zwischen 1491 und 1511.
Eine Sammlung größtenteils zeitgenössischer Porträts der regierenden Gf.en zur L. und ihrer Gemahlinnen sowie einiger anderer Familienmitglieder beginnend mit Bernhard VII. enthält der Ahnensaal des Detmolder Schlosses (vgl. Gaul/Kittel 1968, S. 221, sowie Abb. 9-12, 19-20, S. 20 f. bzw. 26, Hinweise auf weitere Porträts ebd.). Zu Simon VI. vgl. oben bei Wappen; zeitgenössische Porträts Simons als Ölgemälde befinden sich im Schloß → Detmold und im Schloß → Bückeburg (Gaul 1968, S. 22, Abb. 13).
IV.
Die Herkunft der Edelherren zur L. ist, wie bei so vielen Adelsgeschlechtern, die während des 12. Jh.s beginnen, eine Landesherrschaft aufzubauen, nicht eindeutig zu klären. Alle Anknüpfungsversuche, die in der Forschung seit dem 19. Jh. erwogen wurden, wobei die Sippe des Gf.en Hahold, die Gf.en von Werl, von → Arnsberg und von Northeim im Vordergrund standen, sind letztlich nicht gesichert (vgl. zuletzt Zunker 2003, S. 86-88), ebensowenig, daß die beiden westfälischen Edlen Konrad und Hermann, die an der Schlacht am Welfesholz teilnahmen, dem lippischen Haus zuzurechnen sind. Sicheren Boden betritt man erst mit den ersten urkundlichen Nennungen der beiden Brüder Hermann I. und Bernhard I. de Lippia von 1123/29 an (Westfälisches UB I, Nr. 191, S. 150; II, Nr. 207-208, S. 41 f.). Diese frühen Zeugennennungen gehören in Handlungszusammenhänge vom Münsterland bis in das östliche Bm. Paderborn mit dem Diemelgebiet.
Die Benennung de Lippia verweist auf eine Herrschaftsbasis am Fluß L. und als Stammsitz wird von der Forschung ein befestigter Platz südlich einer Lippefurt im Bereich des späteren Augustiner-Chorfrauenstifts in Lippstadt angenommen, der 1306 als Hermelinchove bezeichnet wird. Südlich davon entstand eine offene Marktsiedlung mit einer nach dem Baubefund bereits um 1150 vorhandenen Nikolaikirche. Für die nahegelegene Burg Lipperode im O Lippstadts, für die seit 1248 Burgmannen bezeugt sind (Westfälisches UB III, Nr. 482; Lippische Regesten I, Nr. 253, S. 183 f.), fehlen bislang ältere, v.a. archäologische Belege, so daß ihre Entstehungszeit nicht näher bestimmbar ist.
Wichtiger als die Frage nach der Herkunft des Geschlechts ist für die spätere territoriale Entwicklung wohl die Tatsache, daß bereits in dieser frühen Zeit eine Verwandtschaftsbindung mit den Herren von Rheda geknüpft worden sein muß (Westfälisches UB III, Nr. 167, S. 86 f.) und ebenso mit den ihrerseits miteinander Verwandten Herren von Ibbenbüren und Oesede. Sowohl Bf. Bernhard II (von Ibbenbüren) als auch Bernhard III. (von Oesede) von Paderborn bezeichnen Angehörige des lippischen Hauses als ihren consanguineus bzw. ihre cognata (Westfälisches UB IV, Nr. 6, S. 5 bzw. Nr. 74, S. 52). Diese Verwandtschaftsbeziehungen bedingen auch eine Verwandtschaft der Herren zur L. mit den Gf.en von → Schwalenberg, mit denen die ersteren in den ältesten Belegen häufig zusammen als Zeugen auftreten. Aus dieser Konstellation ergibt sich eine bes. Nähe der Edelherren zur L. zu den Bf.en von Paderborn während des 12., 13. und 14. Jh.s, denn bereits Bernhard I. (1127-1160) stammte aus dem Hause Oesede. Auf Bernhard II. (1188-1203) und Bernhard III. (1203-1223) folgten dann nach zwei kurzen Episkopaten von Angehörigen anderer Geschlechter zwei Angehörige des lippischen Hauses selbst: Bernhard IV. (1228-1247) und Simon I. (1247-1276). Deren Nachfolger war von 1277-1307 wieder ein naher Verwandter (vgl. aber unten zu Simon I. zur L.) und schließlich regierte mit Bernhard V. von 1321-1341 noch einmal ein Angehöriger des lippischen Hauses, der bereits seit 1305 das Amt des Dompropstes innehatte und großen Einfluß im Bm. ausübte. In der entscheidenden Phase des Territorienaufbaus waren demnach außerordentlich günstige Voraussetzungen für eine Kooperation der Edelherren zur L. mit dem wichtigsten Bf. des östlichen Westfalen gegeben. Festzuhalten bleibt auch die Tatsache, daß die Edelherren zur L. bereits in der zweiten Hälfte des 12. Jh.s als grafengleich angesehen wurden. Das belegen die Ehen Bernhards II. mit Heilwigis von Are aus einem rheinischen Gf.engeschlecht und die seines Sohnes Hermanns II. mit Oda von → Tecklenburg sowie die Bezeichnung Bernhards II. als comes in mehreren erzählenden Quellen und einer Urk. Heinrichs des Löwen (vgl. dazu Zunker 2003, S. 88).
Trotz dieser angesehenen Stellung und der weitgespannten Beziehungen der ersten quellenmäßig faßbaren Generation blieb die Machtbasis der lippischen Edelherren noch vergleichsweise gering und genügte nach Aussage des »Lippiflorium« des Magister Justinus von Lippstadt gerade zum standesgemäßen Auskommen (Lippiflorium 1900, S. 24, v. 44: fuit ex propriis victus honestus eis). Es handelte sich dabei um die einigermaßen geschlossenen Besitzungen um Lippstadt, Lipperode und Cappel, um Streubesitz an der oberen L., am Hellweg vermutlich auch im östlichen Münsterland, im Raum Bünde/Enger und viell. auch schon ostwärts des Osning sowie um die Vogteien über Cappel, Geseke, Herzebrock, Quernheim und Enger. Diese und weitere, später erworbene Vogteien müssen als eine der wichtigsten Grundlagen für den Aufbau ihrer Herrschaft angesehen werden.
Als eigtl. Begründer der lippischen Machtstellung hat Bernhard II., vermutlich Sohn Hermanns I. geb. um 1140 zu gelten, de zunächst für den geistlichen Stand bestimmt und an der Domschule zu Hildesheim erzogen, nach dem Tod eines Hermannus de Lipa 1167 vor Rom (viell. ein Bruder) ins weltliche Leben wechselte. Die chronikalische Überlieferung zeigt ihn v.a. als Helfer Heinrichs des Löwen, aber auch als Verbündeten des stauferfreundlichen Bf.s Hermann II. von Münster. Den Sturz Heinrichs des Löwen hat er offenkundig glimpflich überstanden, und er ist spätestens seit 1184 wieder eine bewegende Kraft in der westfälischen Politik, auch wenn er sein Allod Lippstadt dem Kölner Ebf. zu Lehen auftragen mußte, in dessen Nähe er wie auch in der Nähe des Ks.s nachzuweisen ist. Markierungspunkte für seine wachsende politische Geltung sind die Gründung der Zisterzienserabtei Marienfeld 1185 zusammen mit den Herren von Rheda und den Gf.en von → Schwalenberg mit der Unterstützung Bf. Hermanns II. von Münster, weiter der Erwerb der Herrschaft Rheda sowie der Vogteien von Liesborn, Freckenhorst und Clarholz als Widukind von Rheda auf dem Kreuzzug 1191 vor Akkon gefallen war, eines Herrschaftskomplexes, der die Besitzungen um Lippstadt mit den Rechten im Raum Bünde/Enger verband und schließlich die Gründung der Städte Lippstadt (ca. 1185) und Lemgo (ca. 1190). Mit diesen letzteren Gründungen nutzte er nicht nur als erster Dynast Westfalens ein neues Instrument der Herrschaftsbildung sondern griff mit der Festsetzung in Lemgo und dem Bau der → Falkenburg 1192 auch über den Teutoburger Wald hinaus nach O aus. Vermutlich gelang dies durch den Erwerb von Hoheits- insbes. Gft.srechten des Bm.s Paderborn, begünstigt durch die Nähe zu dessen Bf.
Um 1196 überließ Bernhard II. wg. schwerer Lähmungserscheinungen seinem Sohn Hermann II. die Herrschaft, trat ins Kl. Marienfeld ein und ging nach seiner Genesung etwa 1203 in das neugegründete Kl. Dünamünde in Livland, wo er 1211 zum Abt gewählt wurde. 1218 wurde er zum Bf. von Selonien erhoben. Von dort aus hat er auch in die Verhältnisse Westfalens eingegriffen und offensichtlich die geistlichen Karrieren seiner Kinder gesteuert. Von 1215-1228 gelangten die drei Söhne Otto, Gerhard und Simon auf die Stühle von Utrecht, Bremen und Paderborn, Dietrich wurde 1217 Propst von Deventer, 1224 auch von Oldenzaal. Vier seiner Töchter – Kunigunde, Gertrud, Adelheid und Ethelind – erlangten die Äbt.enwürde (Freckenhorst, Herford, Elten und Bassum). Damit war ein weitgespanntes Netz geistlicher Pfründen geschaffen, das deutlich nach N und v.a. auch nach W ausgerichtet war, viell. dort begünstigt durch die rheinischen Verwandtschaftsbeziehungen. Auch die Ehe Hermanns II. mit Oda von → Tecklenburg fügt sich in dieses Netz ein, ebenso die Ehe der Tochter Bernhards II. mit Wilhelm von → Brederode. Über zwei weitere Töchter, Heilwig und Beatrix knüpfte man Heiratsverbindungen mit den Gf.en von Ziegenhain und Gf.en Lutterberg-Scharzfeld ins Hessische und ins Leinegebiet an, und Adelheid war mit dem Gf.en Friedrich von → Arnsberg verh. gewesen, bevor sie Äbt. von Elten wurde. Darin deutet sich eine weitausgreifende Heiratspolitik an. Hermann II. ist wie sein Vater in die überregionale Politik eingebunden gewesen und hat eine Rolle als Helfer des Kölner Ebf.s Adolf und als Anhänger Ottos IV. im dt. Thronstreit gespielt. Mit Friedrich II. hat er sich offenbar rasch arrangiert, pflegte auch ein gutes Verhältnis zu Ebf. Engelbert I. von Köln und war bei der Krönung Kg. Heinrich (VII.) in Aachen anwesend. An der Verschwörung gegen Ebf. Engelbert 1225 ist Hermann II. trotz der Beschuldigung durch Caesarius von Heisterbach wohl nicht beteiligt gewesen, denn er wurde von Strafmaßnahmen nicht betroffen und ist bereits 1227 in der Umgebung Ebf. Heinrichs von Molenark bei dessen Aufenthalt in Soest (Westfälisches UB VII, Nr. 294 f., 123). Möglicherw. bestanden im Zusammenspiel Hermanns II. und Bernhards II. noch weiter reichende politische Pläne, da das Chronicon Laudunense berichtet, Hermann II. sei zum princeps tocius christianitatis Livoniae eingesetzt worden, so daß der Versuch der Errichtung einer lippischen Herrschaft in Livland nicht auszuschließen ist (MGH SS 26, S. 455).
Dieses Mirakel des Hauses L. endete abrupt, als Bf. Otto von Utrecht und Propst Dietrich von Deventer 1227 bei Coevorden gegen aufständische Friesen den Tod fanden und Hermann II. 1229 im Kampf gegen die Stedinger fiel. Bereits in der nächsten Generation zeigt sich, zum Teil noch angebahnt durch Hermann II. ein anderes Verhalten im Konnubium. Bevorzugt wurden fortan Ehen im regionalen Umkreis: Schaumburg, → Rietberg, Ravensberg, → Waldeck, Sternberg, zunehmend auch mit den Dynasten des Weserraums wie → Everstein, → Spiegelberg und Braunschweig-Grubenhagen. Für die Söhne des Hauses blieben geistliche Pfründen weiterhin erstrebenswert, doch handelte es sich fortan bis zur Reformation im Regelfall um Kanonikate und Dignitäten in den Domstiften der westfälischen Bm.er. Bremen blieb noch für kurze Zeit das Ziel lippischer Politik, nur zweimal wurden im 14. und 15. Jh. Dignitäten im Kölner Domkapitel erreicht, doch wurde noch Simon VI. 1588 Domherr in Köln. Dagegen finden sich kaum noch weibliche Mitglieder des Hauses L. im geistlichen Stand. Zwei Töchter Bernhards V. wurden in der zweiten Hälfte des 14. Jh.s Äbt.nen in Borghorst und Möllenbeck, im 15. Jh. finden sich zwei Lipperinnen als Kanonissen in Böddeken und eine wiederum als Äbt. in Möllenbeck. Zweimal ist es auch zu einer Rückkehr geistlicher Frauen in die Welt gekommen: um 1324 heiratete Adelheid, Nonne in St. Marien in Lemgo, Gf. Hermann von → Everstein-Polle und 1428 Irmgard, Kanonisse in Herford, Wilhelm von Büren. Das macht deutlich, daß das Haus L. auf Heiratspolitik und nicht auf den Erwerb geistlicher Pfründen für seine weiblichen Mitglieder setzte.
Mit Bernhard III. (1229-1265) beginnt eine zweite, intensive Phase des Territorialausbaus. Seine eigene erste Heirat mit Sophia von → Arnsberg und die seiner Schwester Ethelind mit Adolf von → Waldeck zeigen, daß weiterhin Optionen für einen Ausbau der Herrschaft westlich des Osning ins Auge gefaßt wurden. Entscheidend für die Zukunft jedoch erwiesen sich die Bemühungen Bernhards III. im östlichen Teil des Herrschaftsgebietes. Hier erfolgte durch energisch betriebenen Landesausbau (Hagensiedlungen), bei dem v.a. auch die lippische Vassalität herangezogen wurde und durch die Gründung weiterer Städte (→ Blomberg, → Horn, → Detmold, Neustadt Lemgo) eine intensive Verdichtung der Herrschaft, während es jenseits des Waldes zu keiner weiteren Städtegründung kam. Lediglich bei der zentralen Burg → Rheda entstand 1220/30 die Plananlage eines Burgfleckens. Zudem kam es 1244 zu einem innerfamiliären Konflikt zwischen Bernhard III. mit seinem Bruder Simon, Dompropst zu Paderborn und späterem Bf., in dessen Verlauf dieser → Rheda besetzte. Als Gegenleistung für gewährte Hilfe in diesem Konflikt mußte Bernhard III. → Rheda und alle seine Güter zwischen Osning und Münster Bf. Ludolf von Münster zu Lehen auftragen (Westfälisches UB III, Nr. 431, S. 231 f.), wodurch die Position des Hauses hier geschwächt wurde.
Im östlichen Teil dagegen verstärkte sich der politische Einfluß der Edelherrn durch eine Allianz mit Ravensberg, die in einer zweiten Eheschließung Bernhards III. mit Sophia von Ravensberg erkennbar wird und in der langjährigen Vormundschaft über Otto III. von Ravensberg gipfelte, der seinerseits Bernhards Tochter Hedwig heiratete. Insgesamt wird man Bernhard III. als Begründer der lippischen Landesherrschaft ostwärts des Osning bezeichnen dürfen. Er selbst hat auch von der »Herrschaft L.« gesprochen (Westfälisches UB IVG, Nr. 758, S. 407: vivorum quam mortuorum progeniei dominii Lippensis memoria) (dazu jetzt Meier 2008).
Die unter Bernhard III. sich abzeichnende Tendenz hat sich während des folgenden Jh.s fortges., ganz sicher auch unter dem Einfluß der Teilungen von 1267 und 1344, die zwar jeweils wieder nach kurzer Zeit beendigt waren, jedoch in beiden Fällen zu Konflikten führten. Zunächst jedoch erreichte nach der erste Wiedervereinigung der Herrschaftsteile 1275 unter der langen Regierung Simons I. (1275-1344; bis 1285 unter der Vormundschaft Bf. Konrads von → Rietberg) die lippische Herrschaft ihre größte Ausdehnung. Simon I. hat vermutlich begonnen, → Rheda zur Stadt auszubauen, er hat sich in den kritischen Jahren vor 1288 der antikölnischen Allianz angeschlossen, wobei es ihm nach der Schlacht von Worringen gelang, die ehem. eversteinische, 1285 kölnisch gewordene Stadt Holzminden in seinen Besitz zu bringen. Damit war der Vorstoß zur Weser gelungen, und Holzminden blieb bis 1393 in lippischem Besitz. Als großer Erfolg ist auch der Kauf der Herrschaft Varenholz 1323 zu bezeichnen, der wiederum einen Zugang zur Weser mit sich brachte, und im selben Jahr begann der langwierige Erwerb der Restgft. → Schwalenberg, der 1358 schließlich in eine Samtherrschaft mit Paderborn mündete.
Im NW des Herrschaftsgebietes jedoch führte das energische Zugreifen Simons I. zu einer Umkehrung der bisherigen Allianzen, insbes. das Verhältnis zu den Gf.en von Ravensberg wurde nachhaltig gestört. Der Versuch Simons, Enger zur Stadt auszubauen und dort eine starke Burg zu errichten, den er um 1300 unternahm, führte zu einem Bündnis der Gf.en von Ravensberg und → Rietberg, sowie des Bf.s von Osnabrück, dem sich sogar der Paderborner Bf. Otto von → Rietberg anschloß. In einem Friedensschluß von 1305 mußte Simon I. auf alle Ambitionen einer Herrschaftsausdehnung nach Nordwesten verzichten, selbst die Befestigungen im zentralen → Rheda mußten niedergelegt werden.
Der Niedergang der lippischen Herrschaft jenseits des Waldes begann dann als 1344 die Herrschaft wiederum geteilt wurde und Bernhard V. (1344-1365) im wesentlichen die westlichen Gebiete mit Lippstadt und → Rheda sowie Holzminden und → Horn zufielen, während Otto (1344-1360) das übrige lippische Herrschaftsgebiet diesseits des Waldes mit Lemgo und → Falkenburg sowie Quernheim Enger und Bünde erhielt. Der Teilungsvertrag (Lippische Regesten II, Nr. 853, S. 177 f.) enthielt eine unklare Formulierung über die Erbfolge bei erbelosen Tod eines der Brüder: so solde sin Del Herrschap wederkomen in der rechten erven Hant. Bei Bernhards V. Tod 1365 beanspruchte Ottos Sohn Simon III. (1360-1410) der rechte erve zu sein, ebenso jedoch Otto VI. von → Tecklenburg, der Schwiegersohn Bernhards V. für seine Frau Adelheid, der auch für die übrigen Töchter Bernhards handelte. In den darauf folgenden kriegerischen Auseinandersetzungen ging → Rheda mit dem dazu gehörenden Herrschaftsbereich faktisch verloren, selbst wenn L. den Verlust erst 1491 formell anerkannte. Damit war der wichtigste Stützpunkt aus der Herrschaft jenseits des Waldes herausgebrochen. Die lippischen Herrschaftsrechte lösten sich hier bis zum Ende des 15. Jh.s auf, lediglich Lippstadt mit Cappel und Lipperode blieben bis 1850 bzw. 1947 unter lippischer Herrschaft.
Ein gewichtiges Ergebnis dieser Auseinandersetzungen war das »Pactum unionis« vom 27. Dez. 1368, in dem Simon III. festlegte, daß sein »gemeines Land und Herrschaft diesseits und jenseits des Waldes« aling althosamende und ungedelet evenliken tho bliven unde wesen schall. Ritter, Knechte und Städte und alle, die in seiner Herrschaft wohnten, sollten nur in eine Hand huldigen und einen Herrn haben, der der Herschop van der Lippe ein Erve sy. Bei mehreren Anwärtern sollten die Städte Lippstadt und Lemgo die Entscheidung treffen. Diese Verfügung wurde von den Burgmannschaften von Varenholz, → Brake, Falkenberg, → Blomberg und → Detmold sowie von den Bürgermeistern, Räten und Meinheiten der Städte → Horn, → Blomberg und → Detmold beschworen (Lippische Regesten II, Nr. 1189, S. 326 f.). Das Dokument zeigt die Herschop als politischen Körper auf dem Weg zu den Landständen, die später als »Ritterschaft, Mannschaft und Städte« (1435, Lippische Regesten III, Nr. 1948, S. 217 f.) oder »Landschaft, Ritterschaft und Städte« (1491, Lippische Regesten I, Nr. 2774, S. 147 f.) erscheinen. Das »Pactum unionis« ist ganz offensichtlich von den Bestimmungen der Goldenen Bulle beeinflußt, doch ist die Primogenitur, die sich de facto durchgesetzt hatte, erst 1593 durch Simon VI. mit ksl. Bestätigung durchgesetzt worden.
Spiegelt so das »Pactum unionis« das Fazit des verfassungsrechtlichen Wandels in der Herrschaft L. seit ihren Anfängen wider, so zieht es auch die Konsequenz aus der Entwicklung der unmittelbaren politischen Vergangenheit im Hinblick auf den territorialen Bestand der Herrschaft L. Außer Lippstadt werden lediglich Plätze und Personenverbände diesseits des Waldes gen., die Burgmannschaften von → Rheda und Lipperode sind hier nicht mehr erwähnt. Die Herrschaft L. war fortan im wesentlichen durch das Herrschaftsgebiet ostwärts des Osning definiert. Das »Pactum« rechnete mit territorialem Zuwachs, für den seine Bestimmungen dann ebenfalls gelten sollten. Solcher Zuwachs wurde erstrebt und ist in der Tat auch erreicht wurden. Zwar verlor L. 1393 die Stadt Holzminden an die → Eversteiner, die sie ihrerseits unmittelbar danach an die Welfen abgeben mußten, doch konnte es die Gft. Sternberg, die von den letzten Sternbergern 1377 an die Gf.en von Schaumburg verkauft worden war, in den Jahren 1400-1405 als Pfandschaft an sich bringen, die bis zum Ende des Alten Reichs nicht eingelöst wurde und trotz mancher Streitigkeiten bei L. blieb. Das bedeutete den Erwerb der Burg Sternberg, der Burgen Alverdissen, Barntrup und Bösingfeld mit ihren Minderstadtbildungen, des Salinenplatzes Salzuflen sowie Herforder Vogteirechte. Damit war der Endstand der Territorienbildung erreicht, denn ein weiterer Expansionsversuch zur gleichen Zeit schlug fehl. Die Gft. → Everstein, von welfischem Druck bedroht, suchte Anlehnung an L. 1403 wurde ein Erbverbrüderungsvertrag zwischen Gf. Hermann von → Everstein und Simon III. geschlossen, die anschl. beide den Titel zur L. und zu → Everstein bzw. umgekehrt führten (Lippische Regesten III, Nr. 1603, S. 53 f.; Erneuerung Nr. 1642, S. 76 f.). In den sich daraus entwickelnden kriegerischen Auseinandersetzungen mit Braunschweig-Lüneburg, in der Eversteinschen Fehde 1404-1409 unterlagen → Everstein und L., und die Gft. ging an Braunschweig-Lüneburg über, das damit auf dem linken Weserufer festen Fuß faßte. L. konnte seinen territorialen Bestand halten und auch spätere Bedrohungen durch Braunschweig abwehren, die sich v.a. in einer Eventualbelehnung Braunschweigs mit L. durch Ks. Maximilian I. 1515 äußerte, als es schien, als ob Simon V. kinderlos bleiben würde (Lippische Regesten IV, Nr. 302, S. 287). Die politischen Gegenmaßnahmen Simons V. haben zu einer politischen Annäherung an die Lgft. Hessen und zu Lehnsverbindungen geführt (Lippische Regesten IV, Nr. 3055/56, S. 302 f.). Territoriale Veränderungen hat es seit dem Beginn des 15. Jh.s nicht mehr gegeben, trotz der häufigen Verwicklung in Fehdetätigkeit, aus denen sich oft, wie v.a. durch den Einfall der böhm. Hilfstruppen des Ebf.s von Köln während der Soester Fehde 1447, schwere Schäden ergaben.
Aus den Entwicklungen des 16. Jh. sind zunächst die Reformen der landesherrlichen Verwaltung, insbes. die Neuordnung der lippischen Ämter durch Simon V. 1535/36 hervorzuheben, die insbes. deren Rechnungslegung betraf. Die Regelungen für die Vormundschaft nach dem Tod Simons V. (1536) und später Bernhards VIII. (1563) führten zu festen Formen einer institutionalisierten Regierung. Der Übergang zur neuen Lehre der Reformation begann zuerst mit reformatorischer Predigt in Lemgo (ca. 1522/24) und Lippstadt (1524). Während es Simon V. gelang, die reformatorische Lehre in Lippstadt 1535 zu unterdrücken, setzte sie sich in Lemgo 1530 durch und unter dem Schutz von Lgf. Philipp von Hessen hielt man sich dort an die braunschweigische Kirchenordnung. Nach dem Tod Simons V. wirkte sich die starke Stellung Philipps vollends aus, der noch unmündige Nachfolger Bernhard VIII. wurde am Kasseler Hof erzogen, und die Detmolder Vormundschaftsregierung ließ eine eigene Kirchenordnung für L. erarbeiten, die 1538 auf einem Landtag zu Cappel zwischen → Detmold und → Blomberg angenommen wurde. Durch das Interim außer Kraft gesetzt wurde sie 1558 auf einer Synode in → Brake wieder in Kraft gesetzt.
Mit Simon VI., der – 1554 geb. – 1579 nach sechzehnjähriger Vormundschaftsregierung die Herrschaft übernahm, kam der wohl bedeutendste lippische Landesherr zur Regierung. Er war an den Höfen von Wolfenbüttel und Kassel erzogen worden und hatte die hohe Schule zu Straßburg besucht. Persönlich hochgebildet, interessiert an Malerei, Architektur, Musik und Naturwissenschaften, selbst ausübender Musiker und Maler, ist er aus dem engeren Kreis der westfälischen Territorialpolitik, der die meisten seiner Vorgänger seit Bernhard II. und Hermann II. verhaftet geblieben waren, herausgetreten. Das Projekt einer Erweiterung der Gft. durch die Ehe mit Ermengard von → Rietberg scheiterte wg. des frühen kinderlosen Todes seiner Gattin (1584), die Erbfolge wurde dann durch eine zweite Ehe mit Elisabeth von Schaumburg gesichert. Seit er jedoch 1582 auf einem Reichstag zu Augsburg mit Angehörigen des Hofkreises Ks. Rudolfs II. in Berührung gekommen war, der ähnliche künstl. und wissenschaftliche Interessen pflegte wie Simon VI., ist er vom Ks. zu diplomatischen und milit. Missionen im Nordwesten des Reiches, insbes. in den Niederlanden herangezogen worden, wurde 1594 in den Reichshofrat berufen und 1595 zum Oberst des westfälisch-niederrheinischen Kreises gewählt. Insgesamt ist es zu drei längeren Aufenthalten in Prag bei Rudolf II. gekommen (1601, 1603, 1607), wo er auf dem Hradschin auch ein Haus erwarb (auf dem Gelände der heutigen Loretto-Anlage). Seine bleibenden Leistungen für das Territorium waren seine Verwaltungsreformen, der Ausbau des Res.schlosses → Brake seit 1584 (s. C) und v.a. die Einführung des reformierten Bekenntnisses, der sich die Stadt Lemgo durch ihren Widerstand entzog und so eine lutherische Stadt in einem reformierten Territorium blieb.
Die weitere dynastische Entwicklung ist nur noch kurz zu umreißen. Insgesamt ist zu beobachten, daß der Konnubiumskreis wieder weiter gezogen wurde, ohne daß dies territoriale Konsequenzen gehabt hätte. Nach Simons VI. Tod 1613 erhielt gemäß seinem Testament von den vier überlebenden Söhnen der älteste, Simon VII. (1587-1627), die Landesherrschaft und → Detmold. Die nichtregierenden Brüder Otto (1589-1657) und Philipp (1601-1681) wurden mit → Brake und → Blomberg (Linie Brake bis 1718) bzw. Alverdissen ausgestattet. Philipp trat 1644 die Nachfolge in der Gft. Schaumburg an. Dessen jüngerer Sohn Philipp Ernst begründete die Linie L.-Alverdissen, die wiederum 1777 die Nachfolge in → Bückeburg antrat. 1813 kaufte L.-Detmold das Paragialamt Alverdissen zurück.
Das Fsm. L. überstand, vornehmlich durch das politische Geschick der Fs.in Pauline von Anhalt-Bernburg, der Gemahlin Leopolds I., die territorialen Veränderungen durch Reichsdeputationshauptschluß, napoleonische Herrschaft und Wiener Kongreß (siehe oben Abschn. II.). Im Laufe der Zeit waren noch weitere nichtregierende Linien des Hauses L. entstanden, von denen hier nur die Linie L.-Biesterfeld zu erwähnen ist. Sie stammte von Jobst Hermann, einem jüngeren Sohn Simons VII. ab, der seit 1671 auf Schloß Biesterfeld bei → Schwalenberg residierte. Diese Linie setzte sich in einem erbitterten Thronstreit mit der Linie Schaumburg-L. in der Erbfolge durch, als gegen Ende des 19. Jh.s absehbar war, daß die Linie L.-Detmold aussterben werde. Sie konnte mit Gf. Ernst 1897 zunächst die Regentschaft für den regierungsunfähigen Fs. Alexander, nach dessen Tod 1905 mit Leopold IV. die Nachfolge übernehmen. Nach dessen Abdankung bezeichnete sich L. als Freistaat oder Land L. und wurde 1947 mit dem Land Nordrhein-Westfalen vereinigt (siehe oben Abschn. II.).
Aussagen zur frühen Res.ortbildung werden wesentlich dadurch erschwert, daß die von den lippischen Landesherrn ausgestellten Urk., wie sie in den Lippischen Regesten und im Westfälischen UB erfaßt sind, nur selten einen Ausstellungsort nennen. Die Rechnungsüberlieferung setzt mit einiger Dichte in den sechziger Jahren des 14. Jh.s ein, ist bislang jedoch nur wenig erschlossen und ausgewertet (vgl. zu ihr Mersiowsky 2000, S. 206-224; Sauer 2002).
Der Gang der lippischen Territorialentwicklung bedingt, daß über die Entwicklung einzelner Res.orte und Res.en eingehendere Kenntnisse v.a. für die Herrschaft diesseits des Waldes gewonnen werden können, da die Gebiete westlich des Teutoburger Waldes zum größten Teil frühzeitig aus der lippischen Herrschaft ausgeschieden sind. Dennoch lassen sich einige Aussagen treffen. Für Bernhard II. und Hermann II. liegen lokalisierte Erwähnungen lediglich aus Zeugennennungen in Herrscherurk.n und Urk.n Heinrichs des Löwen vor, die für die Res.bildung nichts auszusagen vermögen. Günstiger ist die Bilanz für Bernhard III. Eine der frühesten lokalisierten Nennungen betrifft Münster, wo er 1240 für Freckenhorst urkundete, eine spätere Beurkundung erfolgte 1258 in Wolbeck. Hier werden die starken Bindungen der lippischen Edelherren zu den Bf.en von Münster deutlich, die für die westlichen Besitzungen und Rechte eine wichtige Rolle gespielt haben (Lippische Regesten I, Nr. 225, S. 169; II, Nr. 490, S. 17).
Ein eindeutiger Schwerpunkt der Nennungen Bernhards III. betrifft → Rheda, das seit seinem Anfall an die lippischen Edelherren offenbar eine zentrale Rolle für ihre Herrschaft gespielt hat. Bereits 1231 handelt er hier zusammen mit Bf. Bernhard IV. von Paderborn Lippische Regesten I, Nr. 196, S. 154 f.) und aus dem Jahr der Belagerung → Rhedas durch Simon von L. 1244 stammt die erste Urk., die er dort ausgestellt hat. Später ist er noch dreimal dort bezeugt (Lippische Regesten I, Nr. 233: in obsidione Rede ante rede in castris; I, Nr. 236; II, Nr. 484). Weitere Aufenthalte in → Rheda sind im 13. Jh. für Bernhard IV. 1263 und für Simon I. 1288 belegt (Lippische Regesten I, Nr. 323 bzw. 427). Trotz dieser geringen Zahl von Belegen wird man → Rheda eine wichtige Rolle als Herrschaftssitz zuweisen müssen, wenn man die Tatsache in Rechnung stellt, daß hier um die Mitte des 13. Jh.s ein eigener dapifer und eine auf → Rheda bezogene Burgmannschaft tätig war (vgl. unten). In die gleiche Richtung weist der Baubefund. Die Burg der Herren von Rheda, eine mächtige Motte mit Wassergraben, wurde wohl in den zwanziger Jahren des 13. Jh.s auf den heutigen Umfang erweitert und offenbar mit aufwendigen Bauten ausgestattet. Erhalten ist ein mächtiger Torturm von vier Geschoßen mit einer aufwendig gestalteten Doppelkapelle in den beiden ersten Obergeschossen, die von der kunsthistorischen Forschung zu den bemerkenswertesten Zeugnissen der stauferzeitlichen Baukunst in Dtl. gerechnet wird. Es kann kein Zweifel bestehen, daß mit dem Ausbau von → Rheda ein repräsentatives Herrschaftszentrum geschaffen wurde, dem eine herausragende Rolle zugedacht war und das den lippischen Edelherren im 14. Jh. verloren ging.
Ein weiterer offenbar häufig aufgesuchter Ort im westlichen Herrschaftsteil ist der alte Stammsitz Lippstadt, nach dem die Dynastie sich benannte. Die ersten Belege stammen wieder aus der Zeit Bernhards III. von 1251 und 1258 (Lippische Regesten I, Nr. 268 bzw. Lippische Regesten NF 1258.o9.20). Möglicherw. muß man Lippstadt und die etwa drei km entfernt liegende Burg Lipperode in einem ähnlichen Verhältnis sehen wie Lemgo und → Brake (vgl. C. Brake), wobei Lipperode die Rolle des befestigten Herrschaftssitzes zufiel, denn hier ist eine Burgmannschaft bezeugt (z. B. 1248, Westfälisches UB III, 492, S. 263 f.). Auch ist es fraglich, ob die Edelherren nach der Gründung des Marienstifts auf dem Areal der ehem. Burg nach 1185 überhaupt noch über einen repräsentativen Sitz in Lippstadt, vergleichbar dem Lemgoer Lippehof, verfügten (vgl. dazu Ehbrecht 1985, S. 30 f.). Im »Pactum unionis« von 1368 ist die Burgmannschaft von Lipperode dann nicht mehr gen., so daß Lippstadt/Lipperode nicht mehr zu den eigtl. lippischen Res.orten zu rechnen sind, dazu lagen sie auch zu exzentrisch in dem gewandelten Herrschaftsgebiet. Lippstadt blieb jedoch ein in der dynastischen Tradition verankerter politischer Handlungsort. Die Res.bildung im westlichen Teil der lippischen Herrschaft ist jedoch mit den Folgen der mit der Landesteilung von 1344 verbundenen Konflikte abgebrochen.
Im östlichen Herrschaftsteil ist die Res.bildung deutlicher zu erkennen. Die → Falkenburg ragt im 13. Jh. als Sitz eines dapifer hervor, der offenbar für die Herrschaft diesseits des Waldes zuständig war (s.u). Die eigtl. Schwerpunkte der Herrschaft sind hier jedoch in zeitlicher Folge Lemgo/→ Brake (erster belegte landesherrliche Präsenz 1253, vgl. C. Blomberg), wobei sich offenbar um 1300 der Schwerpunkt von Lemgo auf → Brake verlagert. In der zweiten Hälfte des 15. Jh.s werden → Detmold und unter Bernhard VII. → Blomberg bevorzugt (vgl. C. Blomberg), nach 1511 wird die Res. nach → Detmold verlegt, nach 1587 unter Simon VI. nach → Brake unter Einbeziehung von Lemgo, seit 1613 wurde → Detmold ständige Res. Eine gewisse Bedeutung kam auch Burg und Stadt Horn zu, möglicherw. auch Varenholz, das im »Pactum unionis« als eine der entscheidenden Burgmannschaften gen. wird, doch spielten sie beide nur eine nachgeordnete Rolle.
Die Grablegen des Hauses L. spiegeln diese Entwicklung der Res.bildung. Während die Grabstätten Bernhards I. und Hermanns I. unbekannt sind und Bernhard II. in seiner Abtei Dünamünde beigesetzt wurde, sind die Angehörigen des Hauses L. nach der Gründung Marienfelds 1185 bis zur Landesteilung 1344 offenbar in der Regel in der dortigen Kl.kirche bestattet worden (Falkmann 1880, S. 8 f.; Meier 1996, S. 12-15). Grabmäler sind nicht erhalten (zu strittigen Zuweisungen vgl. oben Abschn. III.). Als letzter fand Bernhard V. hier seine Ruhestätte (gest. 1365).
Der Edelherr Otto (gest. 1360) begründete in St. Marien in Lemgo eine neue Grablege für seinen Familienzweig, mit Sicherheit eine Reaktion auf die Landesteilung. Sie wurde bis in den Beginn des 15. Jh.s genutzt; die letzte gesicherte Bestattung erfolgte 1415 (Bernhard VI.). Mit Simon IV. (gest. 1429) erfolgte die erste gesicherte Beerdigung in der Wallfahrtskapelle zu Wilbasen bei → Blomberg, dann wurde mit der Beisetzung Bernhards VII. (gest. 1511) und seiner Gemahlin Anna von Schaumburg (gest. 1495) die Kl.- und Wallfahrtskirche → Blomberg bis 1627 bzw. 1652 (Simon VII. und sein jüngerer Sohn Johann Bernhard) zur zentralen Grablege des Hauses. In diesem Fall hielt man trotz Res.wechsels an einer älteren Tradition fest. Erst 1629 begannen mit drei Kindern Simons VII. die Bestattungen in der Marktkirche (heute Erlöserkirche) in → Detmold. Sie wurde durch das 1856 fertiggestellte Mausoleum am Büchenberg abgelöst, in das auch eine große Zahl von Särgen aus der Marktkirche überführt wurden. Die Linie L. Biesterfeld schuf sich eine neue Grablege in der 1908 fertiggestellten Christuskirche in → Detmold.
Quellen
Die ältesten lippischen Landesschatzregister von 1467, 1488, 1497 und 1507, hg. von Herbert Stöwer, Detmold 2001 (Lippische Geschichtsquellen, 25). – Wilhelm Gottlieb Levin von Donop, Historisch-geographische Beschreibung der fürstlichen lippischen Lande, Lemgo 1790, ND Lemgo 1984 (Lippische Geschichtsquellen, 12). – Landes-Verordnungen der Grafschaft Lippe, Bd. 1, Lemgo 1779. – Das Lippiflorium. Ein westfälisches Heldengedicht aus dem 13. Jahrhundert, hg. von Hermann Althof, Leipzig 1900. – Die lippischen Landesschatzregister von 1535, 1545, 1562 und 1572, hg. von Fritz Verdenhalven, Münster 1971 (Lippische Geschichtsquellen, 4). – Die lippischen Landesschatzregister von 1590 und 1618, hg. von Herbert Stöwer, Münster 1964 (Lippische Geschichtsquellen, 2). – Lippische Regesten, Bd. 1-4, bearb. von Ott Preuss und August Falkmann, Detmold 1860-1868. – Lippische Regesten, NF, bearb. von Hans-Peter Wehlt, Lemgo 1989-2005 (Lippische Geschichtsquellen, 17). – Oeynhausen, Julius Graf von: Geschichte des Geschlechts von Oeynhausen, Tl. 1: Regesten und Urkunden von 1036 bis 1605, Paderborn 1870. – Johannes Piderit, Chronicon Comitatus Lippiae, das ist […] Beschreibung aller Antiquiteten und Historien […] der Graffschafft Lipp, Rinteln 1627. – Westfälisches Urkundenbuch = Regesta Westfaliae accedit Codex diplomations, ed. Heinrich August Erhard, Bd. I-II, Münster 1847/53; Westfälisches Kurkundenbuch, Bd. III: Bistum Münster 1200-1300, ed. Roger Wilmans, Münster 1871; Bd. IV: Bistum Paderborn 1200-1300, ed. Roger Wilmans, Münster 1874. – Bernhard Witte, Historia antiquae occidentalis Saxoniae seu nunc Westphaliae, Münster 1778.
Literatur
Benecke, Gerhard: Society and Politics in Germany 1500-1750, London 1974. – Biermann, Friedhelm: Der Weserraum im hohen und späten Mittelalter. Adelsherrschaft zwischen welfischer Hausmacht und geistlichen Territorien, Bielefeld 2007 (Veröffentlichungen des Instituts für Historische Landesforschung der Universität Göttingen, 49). – Dorn, Ralf: Die Kirche des ehemaligen Damenstifts St. Marien und Pusinna in Herford. Architektur unter den Edelherren zur Lippe, Petersberg 2006. – Ehbrecht, Wilfried: Gestalt, Verfassung und Recht lippischer Städte – ein Modell?, in: Lippe und Livland: mittelalterliche Herrschaftsbildung im Zeichen der Rose; Ergebnisse der Tagung »Lippe und Livland«, Detmold und Lemgo, 2006, hg. von Jutta Prieur, Bielefeld 2008, S. 65-90. – Engelbert, Günther: Die Edelherrschaft Lippe, in: Köln – Westfalen 1180/1980. Landesherrschaft zwischen Rhein und Weser, hg. von Peter Berghaus und Siegfried Kessemeier, Köln 1980, S. 197-200. – Europäische Stammtafeln, hg. von Detlev Schwennicke, NF, Bd. 1,3: Die Häuser Oldenburg, Mecklenburg, Schwarzburg, Waldeck, Lippe und Reuß, Frankfurt am Main 2000. – Falkmann, August: Beiträge zur Geschichte des Fürstenthums Lippe aus archivalischen Quellen 1, Lemgo u. a. 1847. – Falkmann, August: Ernste und heitere Bilder aus der Vergangenheit unseres Landes, Detmold 1880. – Falkmann, August: Graf Simon VI. und seine Zeit, Detmold 1869-1902 (Beiträge zur Geschichte des Fürstenthums Lippe aus archivalischen Quellen, 3-6). – Flaskamp, Franz: Eine abseitige Statistik der Grafschaft Lippe, in: Lippische Mitteilungen 33 (1963) S. 195-203. – Flaskamp, Franz: Bernhard Wittes »Lippische Chronik«. Zur Ausräumung eines quellenkundlichen Irrtums, in: Lippische Mitteilungen 40 (1971) S. 192-194. – Gaul, Otto: Die ehemalige lippische Residenz Rheda, in: Lippische Mitteilungen 24 (1955) S. 182-211. – Gaul, Otto: Die lippische Frühgeschichte bis zur Gründung der Stadt Lemgo, in: Lippische Mitteilungen 19 (1950) S. 32-82. – Gaul, Otto: Stadt Detmold, Münster 1968 (Bau- und Kunstdenkmäler von Westfalen, 48/I). – Grossevollmer, Hermann: Das Lippiflorium aus dem Lppstädter Stift – Heiligenlegende, Gründungsmythos, Rechtsinstrument. Darlegungen zu Entstehung, Quellenwert, Funktion und Datierung der lateinischen Vers-Vita Bernhards II. zur Lippe, in: Lippische Mitteilungen 78 (2009) S. 181-208. – Haase, Carl: Die Entstehung der westfälischen Städte, 4. Aufl., Münster 1984 (Veröffentlichungen des Provinzialinstituts für westfälische Landes- und Volksforschung, I, 11). – Hemann, Friedrich Wilhelm: Residenzstädte in Westfalen, in: Westfälischer Städteatlas, Bd. 5, Altenbeken 1997, Beilage, unpaginiert [S. 4-7]. – Henkel, Werner: Die Entstehung des Territoriums Lippe, Diss. Münster, Gütersloh 1936. – Hömberg, Albert K.: Die Entstehung der Herrschaft Lippe, in: Lippische Mitteilungen 29 (1960) S. 5-64. – Hucker Bernd Ulrich: Liv- und estländische Königspläne?, in: Studien über die Anfänge der Mission in Livland, hg. von Manfred Hellmann, S. 65-106 (Vorträge und Forschungen. Sonderband 37). – Johanek, Peter: Residenzen und Grablegen, in: Neue Beiträge zu Adriaen de Vries. Vorträge des Adriaen de Vries Symposiums von 16. bis 18. April 2008 in Stadthagen und Bückeburg, Bielefeld 2008, S. 9-25. – Johanek, Peter: Residenzenbildung und Stadt bei geistlichen und weltlichen Fürsten im Nordwesten Deutschlands, in: Historia Urbana 5 (1997) 91-108. – Johansen, Paul: Lippstadt, Freckenhorst und Fellin in Livland. Werk und Wirken Bernhards II. zur Lippe im Ostseeraum, in: Westfalen, Hanse, Ostseeraum, Münster 1955 (Veröffentlichungen des Provinzialinstituts für westfälische Landes- und Volkskunde, I, 7), S. 95-160. – Kiewning, Hans: Lippische Geschichte, Detmold 1942 (Sonderveröffentlichungen des Naturwissenschaftlichen Vereins für das Land Lippe, 7). – Kittel, Erich: Zur Gründung der lippischen Städte, in Lippische Mitteilungen 20 (1951) S. 9-62. – Kittel, Erich: Heimatchronik des Kreises Lippe, Köln 1978 (Sonderveröffentlichungen des Naturwissenschaftlichen und Historischen Vereins für das Land Lippe, 28). – Kittel, Erich: Die Samtherrschaft Lippstadt 1445-1851, in: Westfälische Forschungen 9 (1956) S. 96-116. – Leidinger, Paul: Die Gründung der Zisterzienser-Abtei Marienfeld 1185 und ihre Stifter, in: Westfälische Zeitschrift 135 (1985) S. 181-238. – Leidinger, Paul: Die Zisterzeinserabtei Marienfeld. Ihre Gründung, Entwicklung und geistig-religiöse Bedeutung, in: Westfälische Zeitschrift 148 (1998), S. 9-78; S. 181-238. – Lippe und Livland: mittelalterliche Herrschaftsbildung im Zeichen der Rose; Ergebnisse der Tagung »Lippe und Livland«, Detmold und Lemgo, 2006, hg. von Jutta Prieur, Bielefeld 2008. – Lippstadt. Beiträge zur Stadtgeschichte, hg. von Wilfried Ehbrecht, Tl. 1.2, Lippstadt. – Luckhardt, Jochen: Grabdenkmäler in Zisterzienserkirchen. Eine Studie zu den Werken in Marienfeld, Gravenhorst und Fröndenberg, in: Monastisches Westfalen. Klöster und Stifte 800-1800, hg. von Géza Jászai, Münster 1982, S. 459-472. – Meier, Ulrich: »Der Eckstein ist gekommen …« Die Konsolidierung der Herrschaft Lippe im 13. Jahrhundert, in: Lippe und Livland: mittelalterliche Herrschaftsbildung im Zeichen der Rose; Ergebnisse der Tagung »Lippe und Livland«, Detmold und Lemgo, 2006, hg. von Jutta Prieur, Bielefeld 2008, S. 45-64. – Meier, Burkhard: Kirchen, Klöster, Mausoleen. Die Grabstätten der Häuser Lippe und Schaumburg-Lippe, Leopoldshöhe u. a. 1996 (Sonderveröffentlichungen des Naturwissenschaftlichen und Historischen Vereins für das Land Lippe, 46). – Mersiowsky, Mark: Die Anfänge territorialer Rechnungslegung im deutschen Nordwesten. Spätmittelalterliche Verwaltungspraxis, Hof und Territorium, Stuttgart 2000 (Residenzenforschung, 9), S. 206-224. – Miele, Jürgen: Das lippische Hofgericht 1593-1743. Ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte Gerichtsverfassung und Prozeßverfahrens des zivilen Obergerichts der Grafschaft Lippe unter Berücksichtigung reichsgesetzlicher Bestimmungen, Diss. Göttingen 1984. – Pohl, Meinhard: Die Edelherren zur Lippe im Nordwesten des Reiches 1200-1260. Ein Überblick, in: Lippe und Livland: mittelalterliche Herrschaftsbildung im Zeichen der Rose; Ergebnisse der Tagung »Lippe und Livland«, Detmold und Lemgo, 2006, hg. von Jutta Prieur, Bielefeld 2008, S. 33-44. – Rügge, Nicolas: Der gräflich lippische Hof um 1700, in: Lippische Mitteilungen 72 (2003) S. 19-33. – Sauer, Heinz: Burg und Schloss Brake. 1000 Jahre Baugeschichte, Lemgo 2002 (Lippische Studien, 17). – Scheffer-Boichorst, Paul: Herr Bernhard von der Lippe als Ritter, Mönch und Bischof, in: Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde 9 (1871) S. 107-235. – Schloss Brake und die Weserrenaissance im Landkreis Lemgo. Ausstellung des Landkreises Lemgo im Schloß Brake vom 16. bis 24. 9. 1967. Katalog, o.O. 1967. – Schmidt, Heinrich: Hermann zur Lippe und seine geistlichen Brüder, in: Westfälische Zeitschrift 140 (1990) S. 209-232. – Schmitt-Czaia, Bettina: Das Kollegiatstift St. Aegidii et Caroli Magni zu Wiedenbrück (1250-1650), Osnabrück 1994 (Osnabrücker Geschichtsquellen und Forschungen, 33). – Stoob, Heinz: Rheda, in: Westfälischer Städteatlas I, 12, Dortmund 1975. – Stöwer, Herbert: Die lippische Amtsordnung vom 11. März 1536, in: Lippische Mitteilungen 31 (1962) S. 145-147. – Süvern, Wilhelm: Brake. Geschichte des Schlosses und der Gemeinde Brake in Lippe, Lemgo 1960 (Lippische Städte und Dörfer, 2). – Vahrenhold, Wilhelm: Kloster Marienfeld. Besitz- und Wirtschaftsgeschichte des Zisterzienserklosters Marienfeld in Westfalen (1185-1456), Warendorf 1966 (Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Warendorf, 4). – Veddeler, Peter: Die Deutung der Ahnenwappen am Grabmal Bernhards VII. zur Lippe in Blomberg, in: Lippische Mitteilungen 43 (1974) S. 19-32. – Veddeler, Peter: Die lippische Rose. Entstehung und Entwicklung des lippischen Wappens bis zur Gegenwart, Detmold 1978 (Veröffentlichungen der Staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen. C, 6). – Walberg, Hartwig: Lippstadt, in: Westfälischer Städteatlas III, 4, Altenbeken 1990. – Westfalia picta, Bd. 10: Lippe, bearb. von Michael Schmitt und Patrick Schuchert, Münster 2007. – Zunker, Diana: Adel in Westfalen. Strukturen und Konzepte von Herrschaft (1106-1235), Husum 2003 (Historische Studien, 472), S. 86-145.