Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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LIMPURG

B. Limpurg

I.

Das L.er Land erstreckte sich von Glashofen im W bis nach Adelmannsfelden im O und von Michaelbach/Bilz im N bis nach Haldenhöfle im S. Im W grenzte das L.er Land an das Hzm. Württemberg, im S an die Freie Reichsstadt Schwäbisch Gmünd. Im O wurde es vom katholischen Ellwangen und im N von der Freien Reichsstadt Schwäbisch Hall begrenzt.

Heinrich Prescher berechnete 1785 die Fläche des L.er Landes auf 6¾ Quadratmeilen (ca. 380 qm). Die Ausdehnung des »Kernlandes« betrug in N-S-Richtung etwa 30 km und rund 35 km in W-O-Richtung. Neben diesem »Kernland« gab es noch den Speckfelder Landesteil, der sich um die beiden Hauptorte Speckfeld (bzw. Markt Einersheim) und Sommerhausen befindet. Dazu gehörten auch die Orte Gollhofen und Winterhausen.

Neben der Stammburg L. (1229) bei Schwäbisch Hall entstanden im Laufe der Jh.e weitere Res.en. Zunächst kam 1412 die Burg Speckfeld hinzu. Nach der Landesteilung 1441 entstanden die Linien → Gaildorf und Speckfeld. Die Gaildorfer Linie residierte zunächst in Schmiedelfeld, ab 1482 in → Gaildorf. Daneben entstanden die Schlösser Untergröningen, Welzheim und Michelbach a. d. B. In der Speckfelder Linie dominierten die Res.orte Speckfeld und Obersontheim. Nach der Vernichtung der alten Burg Speckfeld durch einen Brand i.J. 1558 wurde die Res. in den zum Schloß umgebauten Burghof nach Markt Einersheim verlegt. Daneben gab es noch die Res. Sommerhausen.

II.

Die L.er Hofhaltung zog nach Bauvollendung des »Alten Schlosses« 1482 von Schmiedelfeld nach → Gaildorf und blieb hier bis zum Erlöschen der Gaildorfer Hauptlinie 1690. Danach residierten (und regierten teilw.) die zwei Gaildorfer Erbtöchter (Wurmbrand und → Solms) im »Alten Schloß«, bis schließlich das Gesamthaus L. im Mannesstamm mit Gf. Vollrat Schenk von L. 1713 erlosch. Danach begann ein jahrzehntelanger Erbstreit, der die Zersplitterung des L.er Landes zur Folge hatte. Der L.er Erbstreit ist in Dauer, Anzahl der Beteiligten und Folgen für den Landstrich einmalig in der dt. Rechtsgeschichte. Kein Fall hat mehr Akten im Reichskammergericht zu Wetzlar »produziert« als der L.er Erbstreit.

Eine neue Hofverwaltung war auch nach der Teilung der Gaildorfer Linie 1557 in L.-Gaildorf und L.-Schmiedelfeld entstanden. Das Schloß Schmiedelfeld wurde, nachdem es Generationen zuvor (siehe oben) schon einmal Res.ort war, nun wieder zur herrschaftlichen Haupthofverwaltung (der neuen Linie).

Der Hofmeister war der oberste Hofverwalter. Ihm oblag die gesamte Organisation und Verantwortung über den L.er Hof. Er unterstand direkt dem Schenken von L.

Dem Hofmeister unterstand der Hausvogt (»Personalchef«), der verantwortlich für die Organisation des täglichen Ablaufs war. Ihm unterstanden das Schloßpersonal, zu denen der Mund- oder Leibkoch, der Hofbäcker, Hofkonditor, Kellermeister, Diener, Zofen und der Stallmeister gehörten. Ebenso unterstand dem Hausvogt der Küchenschreiber, der sämtliche Ein- und Ausgänge des Lagers protokollieren und überwachen mußte. Er mußte auch beim offiziellen Fluß- und Seenfischen dabei sein, um die ordnungsgemäße Ablieferung der Fischmengen zu überwachen. Dem Küchenschreiber unterstand der Bergknecht, der den Bergbau und die Abgaben daraus überwachte. Außerdem hatte er den damals in → Gaildorf noch üblichen Weinanbau zu kontrollieren.

Auf gleicher Hierarchiestufe wie der Hofmeister stand der Obervogt, der auch nur dem Schenken selbst verpflichtet war. Dem Obervogt unterstanden der Stadt- und der Landvogt.

Während der Hofmeister die Verwaltung des Hofes inne hatte, oblag dem Obervogt die Verwaltung der Stadt und des Amtes. Dem Stadt- und dem Landvogt unterstanden die jeweiligen Leibvögte (auch Hühnervögte gen.), die für die Abgaben der Leibeigenen in Stadt, bzw. im Amt verantwortlich waren. Die Leibeigenen hatten jährl. pro Person eine Henne zu entrichten. Darüber hinaus gab es noch die sog. Mähderlohn-Abgabe. Dieser Frondienst (Mähderdienst) stammte noch aus dem MA und wurde nach dem Bauernkrieg (1525) in eben jene Abgabe umgewandelt. Starb eine leibeigene Frau, so mußte ihr bestes Kleid als Abgabe geleistet werden. Dieses Kleid stand dem Leibvogt zu, der es meist verkaufte.

Dem Stadtvogt unterstand darüber hinaus der Bettelvogt, dem die Überwachung und Aufsicht der Hausierer und Bettler in der Stadt oblag. Betteln war in → Gaildorf in der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg grundsätzlich erlaubt, doch nur zu bestimmten Zeiten, an ausgesuchten Orten (im Schloß durfte auf keinen Fall gebettelt werden) und unter bestimmten Voraussetzungen. Waren zu viele Bettler am Werk, konnte der Bettelvogt auch die »Ausweisung« eines Bettlers aus der Stadt veranlassen. Nach 1634 wurde diese Stelle überflüssig, da in besagtem Jahr der Gaildorfer Schenk Joachim Gottfried und sein Schmiedelfelder Cousin Schenk Christian Ludwig das Betteln in ihren Herrschaftsgebieten per Dekret verbieten ließen. Die Reaktion der Bevölkerung auf diese Entscheidung fiel jedoch sehr negativ aus, da Betteln für breite Gesellschaftsschichten in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges oft die einzige Einnahmequelle war.

Die Hofmeisterei sowie die Obervogtei waren meist im Alten Schloß untergebracht. Die Amtsinhaber aber wohnten in der Stadt. War der Schenk verreist, mußte der Hofmeister, der Obervogt, sowie der Hausvogt (dessen Amtsräume in der Alten Vogtei – heute Stadtbücherei – lagen) im Alten Schloß nächtigen.

Dem Hofmeister und dem Obervogt standen je ein Pferd im Stall des Alten Schlosses zur ständigen Nutzung bereit. Weitere Pferde und die Kutschen des Hofes waren in den Stallungen des Burghofs (heute Stadtbücherei) untergebracht.

Zur Schloßbewachung standen max. zwölf Personen bereit, die zu je sechs Männern in jeweils zwei Zwölf-Stunden-Schichten das Schloß rund um die Uhr bewachten. Das Schloßtor wurde morgens um fünf Uhr für das Schloßpersonal geöffnet, die um diese Uhrzeit ihren Dienst anzutreten hatten. Abends schloß sich das Tor um neun Uhr (im Winter um acht Uhr). Die Verriegelung des Tores bestand aus der Zugbrücke und einer zweiflügligen Türe, die zusätzlich hinter der Zugbrücke verschlossen werden konnte.

Während der zwei Hauptmahlzeiten, die während des Tages im Schloß vom Personal eingenommen wurden, mußte die Flügeltüre jeweils verschlossen und der Schlüssel dem Mundkoch übergeben werden.

Nach neun Uhr Abends (bzw. acht Uhr im Winter) durfte niemand mehr in die Stadt hereingelassen werden. Ausnahmen durfte nur der Stadtwachtmeister aus triftigem Grund, notfalls nach Rücksprache mit dem Schenken, genehmigen.

Bei Gericht nahm entweder der Hofmeister oder der Obervogt die höchste richterliche Stelle ein. Ihm standen sechs Schöffen zur Seite, die mit ihm das Urteil sprachen. Den Schenken von L. treffen wir in nur wenigen Fällen als vorsitzenden Richter. Als letzte Instanz fungierte er jedoch immer. So sind zahlr. Fälle bekannt, bei denen die Schenken nach einem gefällten Urteilsspruch als »Berufungsinstanz« angerufen wurden.

Die Schenken von L. besaßen das Münzrecht, das sie aber niemals selbst ausübten. Die Wirtschaftskraft wäre zu schwach gewesen, eine L.er Währung zu stützen. Im L.er Land galt neben dem gemeinen Haller Heller auch der Rheinische Gulden als Zahlungsmittel.

Die Haupteinnahmequelle der Schenken von L. war ihr Holz aus allodialen Wäldern oder Reichslehen (die aber meist später zu Allodium wurden). Noch 1904 war der Gaildorfer Hauptbahnhof der größte Holzverladeplatz im Kgr. Württemberg. So findet sich heute in → Gaildorf auch das größte und modernste Sägewerk Dtl.s. Ebenso weist das L.er Land die höchste Dichte von Sägewerksmühlen in ganz Europa auf. Die enormen Mengen an Holz waren für die Saline in Schwäbisch Hall bestimmt. Bis ins 14. Jh. konnte sich Hall mit Holz aus eigenen Wäldern versorgen. Doch die erhöhten Fördermengen, sowie der Umstand, daß zum Salzsieden vornehmlich Tanne verwendet wurde, machte es nötig von den umliegenden Gft.en Holz aufzukaufen.

Auf dem Kocher wurde die Klotz- oder Scheitenflößerei betrieben. Im Wasser band man acht Stämme (Scheite) zu einem »Fach« zusammen. Dreißig Fach (oder 240 Stämme) waren ein »Stück«. Die Stämme hatten einen Durchmesser von bis zu 40 cm und waren durchschnittlich auf eine Länge von 3-4 m gesägt. Die L.er Flößer durften das Holz nur bis zur hällischen Grenze begleiten. Dort wurde es von Haller Flößern übernommen. Jeder Holzhändler hatte sog. Male, mit denen er seine Stämme kennzeichnete.

Zwischen dem 10. April und dem 7. Mai 1855 wurde auf dem Kocher zum letzten Mal L.er Holz geflößt.

Bereits zu Beginn des 14. Jh.s taucht das »Fach« im Gaildorfer Wappen auf. Die offizielle Wappenbeschreibung lautet: »In Rot zwei gekreuzte, auswärtsgekehrte, silberne Flößerhaken, überdeckt von einem silbernen Fach (Floß)«. Heute erscheint das Fach meist mit vier oder fünf Balken. Dies ist aber historisch nicht richtig, da die alte Maßeinheit für »Fach« eindeutig acht Stämme war. Die Wappenfarben Rot-Silber leiten sich vom L.er Wappen ab.

Die hervorragendsten Kostbarkeiten im Hause L. sind die Schenkenbecher, die die L.er nach jeder Krönung von den Ks.n und Kg.en zum Geschenk bekamen. Bei jeder Krönung stiftete der zu krönende Monarch einen neuen Prunkbecher für die Krönungszeremonie in Aachen (ab 1562 in Frankfurt am Main). Die Becher (»Willkomm« gen.) wurden im jeweils herrschenden Stil geschaffen. So wechselte auch das Material aus dem der Becher gearbeitet war, obwohl seit 1356 festgelegt war, daß er aus Silber zu sein hat. Jedoch vergoldete man die Becher später, da der Geschmack des Weins auf das Silber reagierte. Seit 1636 waren alle Schenkenbecher aus Kristall gefertigt.

Der einzige erhaltene, goldene Becher stammt von der Krönung Kaiser Maximilians II. i.J. 1562. Bei der Krönung (die erste, die in Frankfurt am Main stattfand), empfing der Gaildorfer Schenk Christoph II. von L. aus den Händen des Monarchen den Becher zum Geschenk. Die zweireihig umlaufende Inschrift auf der Deckelinnenseite lautet: REX BOHEMORIUM AUSTRIAEQUE PRINCEPS MAXIMILIANUS REGIUM ROMANI IMPERII DIADEMA CUM FRANCOFURTI SUCCEPISSET IN DIE ANDREAE ANNO 1562. HOC POCULO DO. CHRISTOPHORUM LIMPURGENSEM IMPERIIQUE ROMANI HAEREDITARIUM PINCERNAM DONAVIT, AETATIS FUAE ANNO 32 (Als der Kg. der Böhmen und Österreichs, der Kaiser Maximilian, die Kg.skrone des römischen Reichs in Frankfurt übernahm, am Tag des Andreas i.J. 1562, beschenkte er mit diesem Becher den Christoph, limpurgischen Herren und Erbschenk des römischen Reichs, in seinem 32. Lebensjahr).

Daneben kamen auch andere Familienmitglieder zu erheblichem Reichtum. Drei Vertreter dieser Sippe wurden zu Bf.en ernannt: Schenk Gottfried IV. von L. wurde 1444 zum Bf. von Würzburg ernannt. 1505 erreichte Schenk Georg III. von L. die Bf.swürde in Bamberg und 1541 schließlich wurde Schenk Erasmus von L. zum Bf. von Straßburg ernannt.

Schenk Georg III. von L. war Fs.bf. von Bamberg. Ihn hat Johann Wolfgang von Goethe gleich zweimal literarisch verewigt. Zum Einen ist Schenk Georg III. von L. der historische Gegenspieler des Götz von Berlichingen, den Goethe im gleichnamigen Theaterstück gegen den Bf. von Bamberg antreten läßt. Goethe stellt den Bf. diabolisch dar. Die historische Wahrheit jedoch sieht anders aus. Schenk Georg brachte die desolaten Finanzen Bambergs, die sein Vorgänger sträflich vernachlässigt hatte, wieder in Ordnung. Daneben gab er die »Constitutio Criminalis Bambergenensis« heraus, die später der Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. als Vorbild diente. Darüber hinaus galt Bamberg vielen in der L.er Zeit als Humanistisches Zentrum Dtl.s. Schenk Georg versammelte etliche Humanisten um sich, wie Hutten oder Dürer. Auch gilt er als der maßgebliche Förderer von Tilman Riemenschneider, der ohne das L.er Mäzenatentum niemals seine Größe hätte erreichen können. Die zweite literarische Verewigung Georgs hat dieser seinem Hofastronomen Doktor Faustus zu verdanken. Goethe schrieb über ihn sein wohl bekanntestes Werk.

Es haben sich zahlr. Rechnungen erhalten, die über Festivitäten an L.er Höfen berichten. So von der Hochzeit der Schenkentochter Anna, die 1572 in der Gaildorfer Stadtkirche mit dem Gf.en Eberhard von → Tengen und Nellenburg vor den Traualtar trat.

Ein Verzaichnus der Victualia uf Graff Eberhards von Tengens Hochzeit Anno 72, gibt Auskunft, was von den zahlr. Gästen verspeist wurde: zwei Ochsen, 16 Kälber, zwei Rinder, 15 Lämmer, zwölf Spanferkel, 1400 Ayer (Eier), 150 alt Hennen, 100 jüngere Hüner, vier Stück Wild, zwei Wildbreth, sechs Auerhähne, 30 Gänse, sechs Enten, zwei Pfaue und 20 Hasen. An Fischen wurden gereicht: 1 Zentner Hechte, 2 Zentner Barben, 1 Zentner Barsche, 1000 Krebse und 50 Pfund Aale. Um den Speisen Geschmack einzuverleiben wurden kostspielige Gewürze aus Augsburg und anderen Handelsstädten bestellt. So lesen wir: 4 Pfund Ingwer, 4 Pfund Pfeffer, 2 Pfund Gewürznelken, 1 Pfund Safran, 15 Pfund Zwetschgen, 6 Pfund Öl, 10 Zitronen, 60 Pomeranzen, 2 Pfund Mandeln, 2 Pfund Koriander, 2 Pfund Anis, 2 Pfund Fenchel und 1 Pfund Kümmel. Der Hofkonditor bestellte zum Bakken: 80 Scheffel Haber, 40 Scheffel Dinkel, 4 Scheffel Roggen, Äpfel und Birnen für das Kompott. Außerdem wurden noch Nürnberger Lebkuchen, 2 Liter Schmalz und 25 Zentner Gemüse bestellt. Dazu noch Wagenweise verschiedene Weinsorten. Die Ehe sollte jedoch nicht von langer Dauer sein. Ein knappes Jahr später schon starb der erst etwa 38jährige Gf. Eberhard.

Ein weiteres schönes Beispiel für Feierlichkeiten im »Alten Schloß« ist die Hochzeit des 26jährigen Schenken Joachim Gottfried, der am 16. Nov. 1623 mit der 18jährigen Gf.in Barbara Dorothea von → Oettingen vermählt wurde. Zu der Hochzeit waren 123 gfl. Verwandte ins Schloß eingeladen, um dieses Ereignis gebührend zu feiern.

Bereits Wochen zuvor ging der gesamte Hofstaat daran, die Hochzeit vorzubereiten. Es mußten nicht nur für die Gäste Unterkünfte gefunden werden, auch die mitreisenden Diener und das Wachpersonal mußten versorgt werden. Gefunden werden mußte auch der Platz für die 94 Pferde und die zahlr. Kutschen, mit denen die Gäste angereist kamen. Die erste zu verrichtende Tätigkeit, die im Schloß im Zuge der Vorbereitungen vorgenommen wurde, war das Mäuse- und Rattenfangen. Dies besorgte der eigens für diesen Zweck angeheuerte fsl. württ. Rattenfänger Ulrich Peter aus Stuttgart. Allein diese Aktion nahm das Schloß drei Tage lang in Beschlag. In der Zwischenzeit wurde andernorts vom Schenken Joachim zusammen mit seinen Köchen das Hochzeitsmenü zusammengestellt. In der Schloßküche wurden u. a. folgende Speisen zubereitet: zwei Ochsen, drei Rinder, acht Kälber, 25 Hammel, zwei Schweine, zwölf Spanferkel, drei Hirsche, zehn Rehe, 20 Hasen, sieben Wildschweine, ferner eine nicht genauer gen. Menge an Hühnern, Tauben, Gänse und Enten. An Fischgerichten wurden gereicht: 50 Pfund Forellen, 75 Pfund Hecht, 2 Zentner Karpfen und 500 Krebse. Eigens für diese Fest wurde beim Großkaufmann Fugger in Augsburg Zutaten und Gewürze bestellt, wie Zitronen, Pomeranzen, Kastanien, Mandeln und Holländerkäse. Eine Besonderheit auf dem L.er Hochzeitstisch: »Indianischer Erdapfel«. Es handelte sich hier um Kartoffeln, die aus den heutigen USA importiert wurden. Ferner durften sich die Gäste an einem Fass gesalzener Sardellen und zwei Fass Austern gütlich tun. An Weinen wurden gereicht: Wachholderwein, Schlehenwein, Salbeiwein, Wermutwein, Rosmarinwein und Alantwein.

Wie sich das L.er Hofzeremoniell gestaltete, zeigt die Beisetzung eines regierenden Schenken. Am Mittwoch, den 6. Nov. 1619, kurz nach 18 Uhr, verstarb im Alten Schloß zu → Gaildorf Schenk Albrecht VII. von L. Am darauffolgenden Tag kamen im Alten Schloß der Gaildorfer und der Schmiedelfelder Hofmeister zusammen, um den Leich Conduct mit der Familie zu besprechen. Den Gaildorfer und Schmiedelfelder Hofmeistern stand die Aufgabe zu, das Begräbnis mit der Leichenprozession vorzubereiten. Am Montag, den 2. Dez. 1619 wurde Schenk Albrecht VII. von L. im Chor der Gaildorfer Stadtkirche in einer gemauerten Einzelgruft beigesetzt.

Doch bis dahin gab es noch allerhand zu organisieren. Die komplette Vorbereitung nahm beinahe vier Wochen in Anspruch. Zunächst wurde der Leichnam in der Totenkammer des Alten Schlosses aufgebahrt. Dort konnten seine Wwe. und sieben seiner ihn überlebenden Kinder Abschied von ihm nehmen. Weitere sechs Kinder waren schon in den Jahren zuvor, zum Teil als Säuglinge, verstorben. Kurz nach dem Ableben des Regenten wurden alle Glocken der Stadtkirche eine Stunde lang geläutet. Diese Prozedur wurde nun bis zur Beisetzung – meist vier bis sechs Wochen später – täglich zur Todeszeit wiederholt. Die nächsten Verwandten, in der Regel die Wwe./der Wwe.r und die Kinder, trugen in der Öffentlichkeit bis zur Beisetzung das Gesicht unter einem schwarzen Schleier bedeckt, der an einem Hut befestigt war. Alle hohen Beamten der Herrschaft durften sich nur mit schwarzem Trauerflor am Hut oder Arm in der Öffentlichkeit zeigen. Öffentliche Veranstaltungen wie Jahrmärkte, Schützenfeste oder durchreisende Gaukler waren auf ein volles Jahr in der Stadt verboten. Ebenso mußte bei einer priv. Hochzeit auf Musik und Tanz verzichtet werden.

Die Verwandtschaft, die Geistlichkeit der gesamten L.er und der angrenzenden Herrschaften, sowie sonstige hohen Würdenträger – darunter auch Ks. Ferdinand II. – wurden vom Tod des Reichserbschenken informiert. Ob es eine Art »Rückmeldepflicht« gab, um die Organisation des Leichenschmauses und die Unterbringung der Gäste organisieren zu können, ist ungewiß, aber wahrscheinlich. Am 2. Dez. 1619, um halb neun Uhr morgens, begann ein viertelstündiges Geläute aller Gaildorfer Glocken. Dieses wiederholte sich um neun Uhr. Nun mußten sich die Hausvögte zum Leichenzug begeben und die ihnen unterstellten Personen ihren Plätzen zuweisen. Ein drittes Geläute kurz darauf zeigte den Beginn der Prozession an. Dem Leichenzug gingen die beiden Gaildorfer und Schmiedelfelder Hofmeister »mitt stäbs« voran. Hinter ihnen folgte der mit Boi und Efeu geschmückte Sarg, der von zehn Personen getragen wurde. Unter den Sargträgern befanden sich u. a. Frh. Alexander von Woellwarth, die Forstmeister von → Gaildorf und Sulzbach und ein Doctor Friederich zu Schwäbisch Hall. Dem Sarg folgte der Trauerzug. An erster Stelle mit verdecktem Angesicht der zweitälteste Sohn und Nachfolger im Amt des Vaters, Schenk Joachim Gottfried. Hinter diesem schlossen sich seine Brüder, die Schenken Christian Ludwig, Friedrich und Johann Wilhelm an. An fünfter Stelle folgte der Bruder des Verstorbenen, Schenk Karl II. von L.-Schmiedelfeld. Dahinter kam Schenk Wilhelm Ludwig und dessen Speckfelder Vetter Georg Friedrich. Dieser wurde von seinem Vater, Schenk Eberhard, alß seines Hr. Vatters abgeordneter Gesandter nach → Gaildorf geschickt. Diesen männlichen Familienangehörigen folgten Abgesandte der verwandten Adelshäuser → Castell und → Hohenlohe sowie der Reichsstädte Hall und Gmünd. Danach folgten elf Vögte und Amtmänner aus den einzelnen L.er Ämtern. Erst nach dieser »Mann»schaft waren die Frawenzimmer in der Prozession vorgesehen. So kam nach nun 22 Personen die Wwe. Emilie. Der Wwe. schlossen sich ihre Töchter Barbara Elisabeth und Anna Dorothea an. Danach kam die Gattin des vorgenannten Schenken Karl, Schenkin Maria von L.-Schmiedelfeld und die Gattin des Schenken Wilhelm Ludwig, Schenkin Elisabeth Dorothea. Dahinter folgten die Ehefrauen der vorgegangenen Vögte und Amtmänner sowie Diener, Dienerinnen und Mägde. Als letzten Punkt nennt die Prozessionsordnung: Hierauff die Bürgerschafft. Doch damit nicht genug. Den adligen Damen wurden jeweils noch zwei »Anstandspersonen« an die Hand gegeben. Nachdem der Trauerzug in der Kirche angekommen war, setzte der Schülerchor ein, der aus teusche und lateunische Schülern zusammengesetzt war, und der sich bereits zuvor in der Kirche formiert hatte. Nach dem Canticum Simeonis und einem gemeinsamen Gebet, begann Superintendent Johannes Donner die gebührliche angestellte Leichtpredigt zu halten. Weiter heißt es in der Ordnung: Nach Verrichtung dieser Leichpredigt und dem Vater Unser, wann der Herr Pfarherr von der Cantzell in die Sacristey gehen will, soll von dem praeceptor, unnd den Musicanten daß Gesang, Ich weiß daß mein Erlöser lebt, gesungen werden. Hierauf wurde der Gesang »Nun laßt uns den Leib begraben« angestimmt. Dabei sollte, die Leich von den hierzu bestellten Hoffmeistern und anderen Adelligen Trägern in dero Ruhebettlein gesetzt werden. Danach folgten Gebet und der Segen. Anschl. verließen die Trauergäste die Kirche in der selben Reihenfolge wie sie zuvor herein gekommen waren und begaben sich zum Leichenschmaus. Das Protokoll schrieb wieder die genaue Sitzordnung an den insgesamt elf Tischen vor. Diese waren aus Platzmangel auf zwei Räume verteilt. Auch hier trennte man wieder Männer von Frauen. Die Wwe. saß nicht neben den Söhnen; die Töchter nicht neben ihren Brüdern.

Da für die meisten Gäste die Anreise ein stunden-, wenn nicht gar tagelanges Unterfangen war, benötigte man für sie Unterkünfte. Während die Vögte, Amtmänner, Forstmeister und Geistlichen in den Gaildorfer Gasthäusern Unterkunft fanden, wurden die adligen Verwandten und Gäste im Alten Schloß einquartiert. Für diese wurden zusätzlich Personen angeworben, die diesen Gästen beim Ankleiden und ähnlichen Arbeiten zur Hand gehen sollten. So wurde für Schenk Wilhelm Ludwig der Gaildorfer Organist und der Schmiedelfelder Canzleyjunge abgestellt. Um Schenk Karl sollten sich Michael, des gewesenen Cammerschreibers Sohn und ein Leibjung kümmern.

Ebenso mußte man sich um die zahlr. Pferde der angereisten Trauergäste kümmern. Allein Schenk Karl II. war von Schmiedelfeld mit 14 Pferden angereist gekommen. Dagegen bewältige Schenk Georg Friedrich, der aus dem fernen Sommerhausen (nahe Würzburg) kam, die weite Entfernung mit nur zwei Pferden. Frh. Alexander von Woellwarth, der als Sargträger nach → Gaildorf gebeten wurde, reiste immerhin noch mit sieben Pferden aus Essingen (nahe Aalen) an. Die meisten kamen mit einem oder zwei Pferden, die nun in den Gaildorfer Gasthöfen und den umliegenden Bauernhöfen untergebracht wurden.

Was kostete eine solche Beisetzung? Die beschriebenen Arbeiten, die vor und nach einer solchen feierlichen Beisetzung zu erledigen waren, lassen sich an den zahlr. Rechnungen, Prozessionsprotokollen und Briefwechseln erkennen, die bei einem solchen Anlass aufgesetzt wurden. Die zahlreichsten Dokumente solcher Art sind von der Beisetzung der Schenkenwwe. Emilie von L., geb. Frfr. von → Rogendorf bekannt. Sie war die Frau des vorgenannten Schenken Albrechts VII. von L. Die Prozedur ihrer Beisetzung unterschied sich durch nichts von der ihres Mannes. Lediglich die gen. Personen dürften größtenteils andere gewesen sein, da sie ihren Gatten um 31 Jahre überlebte.

Auch Schenkin Emilie wurde in der Totenkammer des Alten Schlosses aufgebahrt, während des täglichen Trauergeläuts in der Stadtkirche. Die Arbeiten zu ihrer Beisetzung liefen derweil auf Hochtouren. Zeitgl. wurde der Sarg gezimmert, die Grabkammer im Chor der Stadtkirche, neben der ihres Gatten, ausgemauert, der Chor der Kirche mit schwarzem Tuch verhüllt und die Zutaten für den Leichenschmaus beschafft. Die Beisetzung der Schenkin Emilia brachte u. a. folgende Kosten: Der eichenhölzerne Sarg für die verstorbene Schenkengattin kostete 4 Gulden und 15 Kreuzer. Dieser wurde von dem Gaildorfer Schreiner Hans Georg Janle gefertigt. In der Rechnungszusammenstellung heißt es, er habe ihn zu machen, zu färben undt zu fürrnießen. Der Gaildorfer Maurer Hans Krokkenberger erhielt für das Ausmauern der Grabgruft im Chor der Gaildorfer Stadtkirche 3 Gulden und 15 Kreuzer. Der Schwäbisch Haller Maler Johann Schreier wurde mit dem Malen der zwei Hautwappen L. und → Rogendorf sowie 16 weiterer Wappen beauftragt. Dafür erhielt er 8 Gulden und 12 Kreuzer. Der Gaildorfer Schlossermeister Caspar Scheffenhut fertigte die vier Griffringe des Sarges und die dazugehörigen Schrauben; diese kosteten 24 Kreuzer. Um den Sarg in die Gruft hinablassen zu können, benötigte man vier starke Seile, die der Gaildorfer Seiler Andreas Kautz fertigte. Diese mußten nach den Angaben der Herrschaft jeweils 3 Claffter lang (ca. 6 m) sein. Für das ganze Häuflin Sayle erhielt er einen Gulden. Die Seile durften kein zweites mal für eine Beisetzung verwendet werden. Für das Beziehen des Altars, der Kanzel und des Taufsteins in der Gaildorfer Stadtkirche mit schwarzem Tuch und schwarzen Bändern erhielt der Schwäbisch Haller Conrad Ott neun Gulden, 23 Kreuzer und neun Heller. Der gesamte Chor, die Orgel und alle Stühle im Chor wurden ebenso mit schwarzem Tuch verhüllt. Dieses besorgte der Haller Balthas Ott und es kostete 10 Gulden und 11 Kreuzer. Allein dieser Rechnungspunkt weist 170 Ellen (ca. 140 m) schwartz Tuch aus. Um die Tuchbahnen an den entspr. Orten befestigen zu können, wurde für 12 Kreuzer 400 kleine Blattnägelein gekauft. 10 Gulden wurden für Confect ausgegeben, das an die adligen Gästen weitergegeben wurde. Diese sollten die süßen Bonbons unter den Kinder der umstehenden Gaildorfer verteilen.

Den Schluss der Aufstellung machen 15 Gulden, die die Herrschaft nach dem Begräbnis den Armen gestiftet hatte. Die Rechung weist darauf hin, daß es nach der Verordnung in der Kirchen, daß gestiffte Almosen ußtheilen ließ.

Zu den aufgezählten Punkten kamen noch allerlei andere Posten. Der dreitägige Leichenschmaus kostete die stattliche Summe von 54 Gulden und 19 Kreuzer. Zu den Speisen kamen noch die Getränke in Höhe von 11 Gulden und 25 Kreuzer. So belaufen sich die Gesamtkosten für die Beisetzung der Schenkin Emilie auf 244 Gulden, 22 Kreuzer und 3 Heller. Damit die Höhe der Summe etwas anschaulicher wird, hier ein Vergleich: Die zwei jungen Schenken Heinrich Albrecht und Christian Ludwig, beides Söhne des vorgenannten Schenkenpaars, studierten in → Tübingen und lebten dabei nicht auf »kleinem Fuß«. Eine Rechungszusammenstellung aller ihrer Ausgaben in Tübingen (Studiengebühren, Miete, Lebenshaltungskosten u.s.w.) beliefen sich in zwei Jahren (1616 bis 1618) auf 260 Gulden und 13 Kreuzer. Von den Beisetzungskosten konnten also zwei Personen zwei Jahre lang gut leben.