LIMPURG
I.
Im Gegensatz zu den vielen anderen Limburgs (an der Lahn, Lenne etc.) schrieben sich die Schenken von L. schon sehr früh stets mit »p«, wobei es durch die grundsätzlich fehlende Rechtschreibung vereinzelt auch zu Schreibweisen mit »b« in L.er Urk.n kommen konnte. Auf der anderen Seite erscheinen aber auch »L.er«, die nichts mit den Reichserbschenken zu tun hatten. So bspw. die Gesellschaft Alten-L. in Frankfurt am Main. Das linke Gebäude des Römerkomplexes trägt den Namen »Haus L.«. Der benachbarte Weg heißt »L.er Gasse« nach der auch das nahe gelegene Wirtshaus benannt ist. Keines der genannten hat etwas mit den Gaildorfer Schenken zu tun. Alle drei Namen gehen auf die adlige Ganerbschaft Alten-L. zurück, einer Vereinigung Frankfurter Patrizierfamilien.
Die Schenken von L. erscheinen erstmals i.J. 1138 am Hofe Kg. Konrads III. in Nürnberg als Schenken von Schüpf. Schenk Konrad tritt in diversen Kg.surk.n als Zeuge auf. 1144, bei der Gründung des Kl.s Lochgarten in Lorch tritt Konrads älterer Bruder Walter erstmals in Erscheinung. Die beiden besaßen die Reichsburg Ober-Schüpf, unweit von Königshofen im heutigen Main-Tauber-Kr. Daneben waren sie vermutlich auch die Besitzer bzw. Erbauer weiterer Burganlagen. Da diese ersten Vertreter bereits als Schenken tituliert werden, muß das (Staufische) Schenkenamt bereits vor 1138 in Händen der L.er bzw. Schüpfer gewesen sein.
Ein literarisches Denkmal setzte der schwäbische Dichter Ludwig Uhland den Schenken von L., als er 1816 seinen Dichterfreund Justinus Kerner in → Gaildorf besuchte und die beiden die evangelische Stadtkirche besichtigten. Dort beeindruckte das Epitaph des Schenken Ludwig Georg den Dichter derart, daß er zu seiner Ballade »Der Schenk von L.« inspiriert wurde. Darin formuliert er, der romantischen Vorstellung des frühen 19. Jh.s folgend, seine poetische Vorstellung, wie die L.er zum Schenkenamt gekommen seien könnte.
II.
Noch im hohen MA gehörten auch die Inhaber der Erbämter zu den unfreien Ministerialen. Doch bereits im 13. Jh. löste sich allmählich die scharfe Trennung von freiem und unfreiem Adel auf und die ministeriale Abhängigkeit ging nach und nach in ein Vasallenverhältnis über. Dieser Entwicklung haben es auch die Schenken von L. zu verdanken, daß sie bereits im 13. Jh. als semperfrey bezeichnet werden. Diese alte Bezeichnung für send bar frey garantierte den Schenken sowohl die rechtliche Unterwerfung allein der ksl. oder kgl. Rechtsprechung einerseits und die Teilnahme an den Land- und Reichstagen (dem Send) andererseits. Zum anderen ermöglichte der gesellschaftliche Aufstieg Heiraten zwischen den Schenken und Häusern des Hochadels. Durch diese Verbindungen konnten die Nachkommen nunmehr zum Hochadel gerechnet werden.
Schenken gab es im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation dutzendfach; doch es gab nur einen Reichserbschenken. Diese vier Erzämter des Reiches (Schenk, Truchseß, Marschall und Kämmerer) waren schon von jeher an die vier weltlichen Kfs.en gebunden.
Jeder Kfs. hatte für den Fall seiner Verhinderung einen Stellvertreter im Erzamt. Diese Stellvertreter durften lediglich die zeremoniellen Aufgaben des Schenken, Truchseß, Marschalls oder Kämmerers übernehmen, nicht aber den Kfs.en bei der Wahl des Monarchen vertreten. Ebenjene Stellvertreter waren bereits 1356 in der Goldenen Bulle namentlich auf vier Familien festgeschrieben. Den Kfs.en von der Pfalz sollte ggf. der Gf. von → Waldburg vertreten. Der Kfs. von Sachsen schickte bei Verhinderung den Gf.en von → Pappenheim, der Kfs. von Brandenburg den Gf.en von → Hohenzollern. Der Kg. von Böhmen schließlich sollte im Verhinderungsfalle von dem ältesten Mitglied der Ministerialenfamilie L. vertreten werden. So avancierten die L.er zu den Erbschenken des Reiches, die den Kg. von Böhmen bei dessen zeremoniellen Aufgaben vertreten durften. Was die L.er von ihren drei anderen Erbamtskollegen unterschied, war die Tatsache, daß die Habsburger, als Inhaber der böhm. Krone, von ihren sechs Kfs.en-Kollegen über Jh.e hinweg stets selbst zum Kg. des Heiligen Römischen Reichs gewählt wurden. So durften die Schenken von L. immer dann ihrer ehrenvolle Aufgabe nachgehen, wenn ein Habsburger den dt. Kaiserthron bestieg – also mit nur wenigen Ausnahmen über Jh.e hinweg fast immer. Mit der Goldenen Bulle von 1356 beginnt jedoch keinesfalls erst die L.er Präsenz am kgl. oder ksl. Hof. Es wurde lediglich die seit langem gängige Praxis schriftlich fixiert.
Nach der Krönung erhielt der Schenk Pferd und Pokal zum Geschenk. Bei jeder Krönung wurde ein neuer Becher gestiftet. Von den einst 62 (theoretisch) vorhandenen Becher (so viele Krönungen gab es), haben nur zwei die Zeiten überdauert: Der Schenkenbecher von der Krönung Ks. Maximilians II., der 1562 aus den Händen des Gaildorfer Schenken Christoph II. von L. den Willkomm in Frankfurt am Main erhielt. Und ein weiterer, kristallener Becher von der Krönung Ks. Ferdinands III. aus dem Jahr 1636. In der Zeit des Dreißigjährigen Krieges wurde bestimmt, daß künftig bei Ks.krönungen nur noch kristallene Becher zugelassen werden, da man befürchtete, jemand könne Gift in den Wein mischen, der dann vom Schenken unwissentlich dem neuen Monarchen kredenzt werde. Und da Kristall damals als giftbindend galt, wurden nur noch Becher aus diesem Material zugelassen.
Über die Vorgänge beim Krönungsmahl von Ks. Joseph I. i.J. 1690 wird folgendes berichtet: Inmittelst tratt der Herr Land-Graff von Hessen-Darmstadt seine Funktion an mit dem Vorschneiden bey der Kayserlichen und Kgl. Taffel. Der Herr Marg-Graff Carl Gustav von Baden reichte Ihr. Kayserlichen Majestät den Trunck und dgl. Credentzen verrichtete er bey dem neugekrönten Kg. Der Herr Graff Vollrath von Limburg-Speckfeld, als Reichs Erb-Schenck welcher hiebey auch nicht allein Deroselben den Sessel gerücket und die Kgl. Cron bey der Tafel allein abgehoben sondern nachgehends auch allein Ihro Majestät wieder aufgesetzet, worauf derselbe das kostbare Glas daraus der König den ersten Trunck gethan und welches zum Credentzen gebrauchet worden an statt des güldenen Pocals, dem alten Herkommen gemäß zum gnädigsten Angedencken empfangen.
Das Tragen der Reichskrone innerhalb der Prozession war ebenso Jahrhunderte lang das Privileg des Reichserbschenken. Mit Schaffung der achten Kurwürde nach dem Ende des Dreißigjährigen Kriegs wurde dieser Dienst (dem alten und) neuen Kfs.en von der Pfalz übertragen. Protest von Seiten der L.er führte aber zu keiner Rückkehr zur alten Gewohnheit.
In einer anderen Quelle heißt es zum anschließenden Krönungsmahl: »Zu Beginn des Mahles traten die drei geistlichen Kfs.en vor den Tisch des Kaisers, und der Mainzer Ebf. sprach ein Gebet. Danach nahm gewöhnlich der Reichserbschenk dem Herrscher die schwere Krone vom Haupt und deponierte sie auf einem Nebentisch. Anschl. kamen vom Römerberg die Erbbeamten herauf: Der Reichserbkämmerer mit dem Handwaschbecken, der -truchseß mit einem Stück vom Krönungsochsen, der -mundschenk mit einem Becher voll Wein vom Weinbrunnen, und einer der Reichsfs.en begann vorzuschneiden.«
Eine wichtige verfassungsrechtliche Stellung hatten die Schenken von L. auch im 1556 gegr. Fränkischen Reichsgf.enkollegium, das die politische Stellung und Einflußmöglichkeiten der Gf.enfamilien stärken sollte. Dieser Kreis setzte sich zusammen aus den Gf.enfamilien → Castell, → Wertheim, → Hohenlohe und → Rieneck, den Ministerialenfamilien L. und → Erbach, sowie dem alten Rittergeschlecht → Schwarzenberg. Die Mitgliedschaft der Schenken von L. in diesem »Reichsorgan«, das für die Sicherung der westlichen Reichsgrenze nach Frankreich hin verantwortlich war und das über eine Stimme im Reichstag verfügte, wurde niemals in Frage gestellt. Doch die Anerkennung der Schenken beschränkte sich nicht nur auf ihre bloße Duldung. Als der Kreis sich Ende 1555 formierte, wurde Schenk Karl I. von L. zum ersten Direktor und Kriegsrat gewählt. Dieser stand dem gesamten Kreis vor, war Sprecher und Organisator sämtlicher Angelegenheiten. Bei Abstimmungen besaß er als Vorsitzender die entscheidende Stimme. Dem Schenken Karl folgten in den kommenden hundert Jahren weitere sechzehn Mitglieder aus der Familie L., die ebenso dieses hohe Amt bekleideten. Der vorletzte Direktor des Kreises war Schenk Johann Wilhelm von L. (der letzte war Gf. Friedrich zu → Löwenstein). So bekleideten die Schenken dieses Amt mit schöner Regelmäßigkeit. All dies deutet auf mehr als nur die bloße Duldung der Familie: sie war in diesem Kreis absolut gleichberechtigt.
III.
Das Wappen der L.er erscheint erstmals auf dem dreieckigen Siegel des Schenken Walter I. von L. i.J. 1237 mit der Umschrift: S. WALTERI. DE. LIMPVRG. IMPERIALIS. AVLE. PINCERNE und zeigt fünf Streitkolben (3:2).
Die ältesten farbigen Wappendarstellungen finden sich zu Beginn des 14. Jh.s in der Heidelberger (Manessischen) Liederhandschrift und dem Ingeramschen Wappenbuch aus dem Jahre 1459. Hier erscheint das L.er Wappen zweimal bereits mit den rot-silbernen fränkischen Speerspitzen, einmal jedoch in der ursprgl. Form mit den fünf silbernen Kolben auf blauem Grund. Es wird angenommen, daß die fränkischen Speerspitzen in das Wappen aufgenommen wurde, nachdem Schenk Gottfried IV. von L. (1404-1455) 1444 zum Bf. von Würzburg, und damit auch zum Hzg. von Franken ernannt worden war. Die Büffelhörner als Helmzier sind seit dem 13. Jh. bezeugt. Seit den 1480er Jahren sind die Mundlöcher der Hörner mit roten Fähnlein besteckt, auf denen die silbernen fränkischen Spitzen zu finden sind.
Ebenso seit dem 13. Jh. erscheint gelegentlich auf den Wappen auch die Darstellung des Schenkenbechers, als Symbol für das Reichsamt. Diesen Becher findet man sowohl in der Mitte der Wappenvierung, als auch vereinzelt in der Helmzier zwischen den Büffelhörnern. Jedoch handelt es sich stets um ein heraldisches oder sphragistisches Beizeichen, niemals jedoch um einen Bestandteil des Wappens (Wappenbild), wie dies bspw. bei den Schenken von Basel oder Bremgarten der Fall ist. In der Schedelschen Weltchronik des Jahres 1493 erscheint das L.er Wappen unter den Ständen des Reiches (unten links). Durch ihren semperfreien Status, der ihnen die Teilnahme an den Land- und Reichstagen garantierte, wurde ihr Wappen auch an entspr. vielen Orten, an denen es um die Repräsentation und die Reichsordnung ging, dargestellt. So bspw. im Überlinger Rathaus oder auf den zahlr. erhaltenen Reichsadlerhumpen.
Als Schenk Johann II. von L. 1492 zum Rektor der Universität Basel ernannt wurde, ließ er sein Wappen ins Matrikelbuch zeichnen. Das Wappen erscheint geviert; mit den fünf L.er Streitkolben und den fränkischen Speerspitzen, den Büffelhörnern als Helmzier und dem Schenkenbecher darin als Beizeichen.
Eingerahmt wird das Wappen von den Eltern Schenk Johanns – Schenk Albrecht III. (dem Erbauer des Gaildorfer Alten Schlosses) und seiner Gattin Schenkin Elisabeth, geb. Gf.in von → Oettingen. Darüber hinaus haben sich zahlr. L.er Wappendarstellungen auf Grabsteinen, Türfriesen, Denkmälern oder in anderen Darstellungsarten erhalten.
IV.
Die ältesten erhaltenen Darstellungen zur L.er Genealogie reichen in das 15. Jh. zurück. Dort wird behauptet, ohne dafür Beweise zu haben, die L.er stammten von einem Hzg. Walram zu Lympurg ab. Diese Behauptungen wurden in den folgenden Generationen noch bis weit in das 18. Jh. hinein übernommen, ohne daß Primärquellen überprüft worden wären.
Einer der ersten, der diese Behauptung in Frage stellte, ist der in → Gaildorf geb. Pfarrer und Historiker Heinrich Prescher (1749-1827). Er schrieb 1789: »Lächerlich ists, wie wir von den Herrn Genealogisten mit Stammvätern begabt werden. Man findet irgendwo einen Hzg. Walram von L. Geschwind macht man ihn zum Ahnherrn der Schenken, und zu Konradi Salici Enkel. Einen Gottfried, der i.J. 1197 zu Nürnberg auf dem Turnier mitgeritten seyn soll. Einen Gerlach, der 1235 das Turnier zu Würzburg mitverherrlicht hat. Man nimmt sie gleich für lauter gute Erbschenken, und stellt sie an einen Ort in der Familien-Gallerie, wo sie am Wenigsten hindern.« Erst im 19. und 20. Jh. begann eine ernsthaftere und dezidiertere Beschäftigung mit der L.er Genealogie.
Ihren ersten urkundlich faßbaren Ursprung nehmen die Schenken von L. – besser gesagt ihre unmittelbaren Ahnen – 1138 in der Maingegend. Der Schüpfer Grund im badischen Frankenland bildet die Kulisse für die ersten Schenkengenerationen. Als Stammvater aller Schenken von L. gilt ein Conrad Pris, der zwischen 1138 und 1146 in Urk.n Kg. Konrads III. als Zeuge auftritt. 1145 unterzeichnet er erstmals mit dem Zusatz Pincerna (lat. Mundschenk).
Sein Bruder Walter Schenk von Schüpf führte die Familie fort. Seine Söhne nennen sich bereits »Schenken von Schüpf und Clingenburg«. In Klingenberg a.M. treffen wir nur kurze Zeit später auf die Schenken, die sich weitere Territorien aneignen hatten können.
Den nächsten bedeutenden und für die Familie entscheidenden Territorialzuwachs erfuhr Schenk Walter von Schüpf, Enkelsohn des vorgenannten Walter. Um das Jahr 1229 muß Schenk Walter in die Kochergegend um Schwäbisch Hall gekommen sein und dort auf (vermutlich) Lehensgrund eine Burg erbaut haben. Darüber gehen jedoch in der historischen Forschung die Meinungen auseinander. Es könnte auch sein, daß Schenk Walter eine bereits bestehende Burg übernommen und lediglich zur neuen Res. aus- und umbauen ließ. Wie dem auch sei: seit etwa 1230 nannte sich eben jener Schenk Walter von Schüpf nun Schenk Walter I. von L. und ist damit der Stammvater aller nachfolgenden L.er Schenken. In die Kochergegend war Schenk Walter gekommen, da ihm von den Staufern Reichsforst als Lehen übertragen worden war. 1335 kam Welzheim und das Umland als Lehen Württembergs hinzu. Einen vierten (und in seiner Größe letzten) bedeutenden Territorialzuwachs erreichte das Haus L., als Gf. Johann von Hohenlohe-Speckfeld 1412 in der Schlacht am Kremmener Damm (Mark Brandenburg) gefallen war. Mit seinem Tod war die Speckfelder Linie der → Hohenloher Gf.en erloschen. Seine beiden ihn überlebenden Schwestern Anna und Elisabeth erbten und teilten sich den beträchtlichen Grundbesitz. Anna war mit dem Gf.en Leonhard von → Castell verh., während ihre Schwester Elisabeth 1394 den Schenken Friedrich III. von L. geehelicht hatte. Per Vertrag wurde beiden Schwestern je die Hälfte des Speckfelder Landes zuteil. 1435 konnte die inzwischen zur Wwe. gewordene Elisabeth für 11 000 Gulden die andere Landeshälfte ihrer Schwester abkaufen. So befand sich das gesamte Speckfelder Land ab 1435 bis 1713 in Händen der Schenken von L. Im anschließenden L.er Erbstreit gelangte es an diverse Nachkommen, u. a. an die Gf.en von Rechteren-L., denen es noch bis ins 20. Jh. hinein zu großen Teilen gehörte.
Die erste, und in ihrer Wirkung einzigartige Teilung wurde unter den Söhnen Friedrichs III. und Elisabeth vereinbart. Die Brüder Konrad IV. und Friedrich V. teilten sich das L.er Land 1441 in zwei gleich große Teile auf und entschieden, daß diese beiden L.er Linien souverän voneinander existieren sollten. Für beide Linien wurde die Primogenitur eingeführt. So entstand die Stammlinie L.-Gaildorf mit dem älteren Konrad IV. und die Linie L.-Speckfeld mit dem jüngeren Friedrich V. als jeweiligen Stammvater.
Beide Linien teilten sich jeweils in den Generationen danach noch einmal. Die ältere Linie in L.-Gaildorf und L.-Schmiedelfeld und die jüngere Linie in L.-Speckfeld und L.-Obersontheim. Durch das Aussterben der Gaildorf-Schmiedelfelder Linie 1690 fanden die beiden Landesteile wieder zueinander, bis das Gesamthaus 1713 mit Gf. Vollrat Schenk von L. im Mannesstamm erlosch.
Eine schwierige Frage beim Teilungsvertrag von 1441 war die Regelung, wer bei einer Kaiserkrönung das Schenkenamt ausüben durfte. Man einigte sich schließlich darauf, daß der jeweils Ältere der beiden Chefs das Recht zum ausübenden Schenken hatte. So konnte es geschehen, daß das Schenkenamt einmal von einem Vertreter der Gaildorfer, das andermal vom Chef der Speckfelder Linie ausgeübt wurde. Oft betrug der Altersunterschied zwischen den beiden Familienvorständen nur Tage. So ist bekannt, daß Schenk Karl I. von L. am 7. März 1498 das Licht der Welt erblickte, während sein Cousin von der Gaildorfer Linie, Schenk Wilhelm III. von L., am 12. April dess. Jahres geb. wurde. Doch diese fünf Wochen Altersunterschied genügten, um die Würde des Reichserbschenkenamtes auf Karl I. kommen zu lassen.
Während die ersten Schenkengenerationen meist noch unter ihresgleichen heirateten (Bolanden, → Weinsberg etc.), finden sich bereits in der dritten Schenkengeneration nach dem ersten Namensträger (Walter I.) Mitglieder aus den angesehensten Gf.enfamilien Süddtl.s (→ Tübingen, → Löwenstein, → Hohenlohe etc.). Dies ist ein deutlicher Hinweis auf den sozialen und gesellschaftlichen Aufstieg der Schenken von L. im 14. Jh.
Spätestens seit der Heirat Schenk Friedrichs III. mit Elisabeth von Hohenlohe-Speckfeld i.J. 1394, ist die Zugehörigkeit der L.er Schenken zum Hochadel keine Frage mehr. Elisabeths Ururgroßvater war Kg. Adolf von → Nassau (1255-1298). Unter ihren weiteren Ahnen finden sich u. a. zehn Ks. und 22 Kg.e. Wären die L.er zu diesem Zeitpunkt nicht längst selbst Teil des Hochadels, die Hochzeit zwischen den beiden wäre undenkbar gewesen.
In den folgenden Generationen finden wir neben den ehem. ministerialen (heute gfl. bzw. fsl.) Häusern → Rogendorf, → Castell und → Erbach auch schon gfl. Häuser mit hohem gesellschaftlichem Einfluß. So heiratete der Gaildorfer Schenk Christoph I. von L. 1483 die Gf.in Agnes von → Werdenberg, deren Mutter Mgf.in Katharine von Baden (1449-1484) und deren Mutter eine Gf.in aus dem Hause Württemberg war.
Auch wenn die L.er erst gegen Ende des 17. Jh.s (vermutlich) die Gf.enwürde verliehen bekamen, so hatte das Fehlen des Gf.entitels bis dahin keinerlei negative Auswirkungen auf die Heiratspolitik der L.er.
Bei den letzten Schenkengenerationen – die ab etwa 1660 vermutlich offiziell über den Gf.entitel verfügten, kam hinzu, daß durch das absehbare Ende des Hauses im Mannesstamm die Töchter zu gesuchten Heiratspartien wurden. Und so ist es auch nicht weiter verwunderlich, wenn wir die zehn L.er Erbtöchter unter Vertretern des dt. (und teilw. europ.) Hochadels wiederfinden: Hessen-Homburg, → Löwenstein-Wertheim-Virneburg, → Schönburg-Waldenburg, → Solms-Rödelheim, Rechteren und Wurmbrand-Stuppach (u. a.).