Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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LEININGEN-WESTERBURG

B. Leiningen-Westerburg

I.

Das die Gft. L.-W. bildende Herrschaftsgebiet setzte sich aus den westerburgischen Stammlanden zu beiden Seiten der Lahn und dem 1467 angefallenen, 1470 angetretenen linksrheinischen Erbe der älteren Linie des Gf.enhauses → Leiningen zusammen.

Zur engeren Herrschaft Westerburg gehörten um 1521 die gleichnamigen Stadt und Schloß im Westerwald, die Kondominate (mit den Gf.en von Wied als Herren von Runkel) Wilsenroth, Gericht Gemünden und Gericht Seck, die mit den Gf.en von Diez strittigen Hoheitsrechte über das Gericht Hellenhahn sowie das Kirchspiel Willmenrod. Sie war Allod und wurde erst 1656 dem Ebm. Köln zu Lehen aufgetragen. Grund war die damit zu erwirkende Genehmigung zur Veräußerung der von Köln zu Lehen rührenden Herrschaft Schaumburg an die Gf.in zu Holzappel. Eigen waren auch die der Herrschaft Westerburg südwestlich gleichsam wie ein Wurmfortsatz anhängende winzige Herrschaft Weltersburg und ein Anteil am Dorf Mensfelden südlich der Lahn. Wie Herrschaft Schaumburg direkt am Flußlauf lag die Herrschaft Schadeck, für die dem Ebm. Trier zu huldigen war. Der Anteil an der weiter östlich gelegenen Herrschaft Cleeberg war Lehen der Gf.en von → Nassau-Saarbrücken.

Weit entfernt von den westerburgischen Stammlanden befanden sich die etwas geschlosseneren leiningischen Erblande: Ausgerechnet ihr Mittelpunkt, die Burg → Altleiningen, war um 1521 keineswegs im Alleinbesitz des ihren Namen tragenden Geschlechts, zur leiningischen Hälfte auch längst nicht mehr Allod, sondern Lehen des Ebm.s Trier. Wohl ebenfalls aufgetragenes Lehen von Trier war die halbe Burg Wachenheim an der Pfrimm, wohingegen das stets als Aktivlehen ausgegebene gleichnamige Dorf zum Eigenbestand gehörte. Kirchenlehen waren ferner die vom elsässischen Stift Weißenburg zu mutenden Dörfer Sausenheim, Grünstadt, Asselheim, Obrigheim und Kirchheim an der Eck. Reichslehen fanden sich nicht in der Erbmasse des Lgf.en Hesso, dagegen neben dem leiningischen Hausstift Höningen, das an L.-W. gelangte, eine stattliche Anzahl allodialer Dörfer, die Kurpfalz und die Leininger unter sich aufteilten. Die Gf.en erhielten 1481: Stift und Dorf Hertlingshausen, Wattenheim und Seckenhausen, Tiefenthal, das sog. »Hintergericht«, bestehend aus Lautersheim, Quirnheim, Boßweiler, Ebertsheim und Mertesheim, sodann Münchweiler a.d. Alsenz und Gonbach (verlehnt an die von Randeck, dann von Flörsheim). Albsheim an der Eis und Bissersheim kaufte L.-W. 1505 von Kurpfalz zurück. Ebenfalls dem Kfs.en von der Pfalz gehuldigt werden mußte seit 1505 für die Hälfte von Burg und Stadt → Neuleiningen, die Friedrich der Siegreiche seinerseits vom Wormser Bf., der die andere Hälfte einbehielt, 1467 als Lehen zugesprochen bekam.

II.

Da die Untertanen der Lgft. → Leiningen nach → Neuleiningen zinsten, ist dort die Verwaltung zu suchen.

Gensicke, Hellmuth: Landesgeschichte des Westerwaldes. Wiesbaden 1958. – Toussaint, Ingo: Die Grafschaften Leiningen im Mittelalter (1237-1467) / Die Grafschaften Leiningen in der Neuzeit, in: Pfalzatlas, hg. von Willi Alter, Karte Nr. 67, Speyer am Rhein 1975. Hierzu Textband S. 1056-1107 (27. und 28. Heft 1977). – Toussaint, Ingo: Die Grafen von Leiningen, Sigmaringen 1982.