Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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LEININGEN

B. Leiningen

I.

Das Herrschaftsgebiet der Gf.en von L. (Liningen; die altfrz. Urk.n sprechen von den comtes de Linanges) umfaßte im SpätMA ein Territorium, das in Streulage etwa von Mainz bis Straßburg, vom Rhein über die Vogesen bis in das romanische Sprachgebiet reichte.

Der älteste leiningische Herrschaftsbereich setzte sich aus Resten der alten Amtsgft. und allodialen Besitzungen im Worms- und im südöstlichen Nahegau zusammen, im frühen 12. Jh. bereits verzahnt mit frühem Lehensbesitz, der vom Reich, den Kl.n Hornbach, Weißenburg und Murbach sowie der Kurpfalz herrührte. Wohl während des staufisch-welfischen Thronstreits ergab sich Gelegenheit zur Arrondierung des im Wormsgau gelegenen Kernbereichs mit Bockenheim und Biedesheim, wie auch die Lehensverhältnisse mit dem Erzstift Köln und dem Kl. Fulda noch vor der Teilung von 1237 zustande gekommen sein müssen. Mit der Landvogtei im Speyergau und der Vogtei über Kl. Limburg war 1205 auch der Speyergau ins Visier des letzten Vertreters des Ersten Hauses L. geraten.

Bei der Gründung des Zweiten Hauses L. durch den Saarbrücker Gf.en Friedrich um 1212 gelangten nicht nur bedeutendes saarbrückisches Eigen (Gräfenstein und Ebernburg, Kondominatsanteile an den Burgen Saargemünd, Mörsberg und Waldeck) zum Territorium, sondern auch das Lütticher Fernlehen Bechtheim. Aus der von den Gf.en von Saarbrücken ausgeübten Hochstiftsvogtei resultierten wohl die leiningischen Beziehungen zu den Wormser Kirchen. Im Speyergau kam als Reichslehen die Herrschaft Landeck mit der gleichnamigen Burg hinzu, mit der 1237 die kurzlebige Nebenlinie L.-Landeck ausgestattet werden konnte, und wahrscheinlich auch die vom Hochstift Speyer zu Lehen gehende Vogtei über Mühlhausen. Auf Grund und Boden des bevogteten Kl.s → Limburg errichtete Friedrich II. widerrechtlich die → Hardenburg.

Der Anfall der Gft. Dagsburg (frz. Dabo) im elsässischen Nordgau an das Haus L. ist Friedrichs ältestem Sohn Simon, dem dritten und letzten Gemahl der 1225 als Alleinerbin verstorbenen Gf.in Gertrud von Dagsburg geschuldet, der das Ende des mit Waffen ausgetragenen Dagsburger Erbfolgestreits (1225-1241) selbst nicht mehr erlebte; er starb zwischen 1234 und 1236. Für Burg Dagsburg mit umfangr. Zugehör huldigten die Gf.en von L. seit 1241 dem Bf. von Straßburg. Ansprüche L.s auf die Gft. Metz und die Hochstiftsvogtei als Bestandteilen der Erbmasse konnten hingegen nicht durchgesetzt werden. Der nach Friedrichs II. Tod, 1237, die Hauptlinie fortführende nächstälteste Sohn Friedrich III. heiratete eine Enkelin des Hzg.s Friedrich II. von Lothringen und erlangte 1242 die Herrschaft Ormes südlich Nancy als lothringisches Lehen.

Den Einfluß in königsnahen Landschaften sicherten sich die Leininger durch relativ häufigen Aufenthalt am kgl. Hof. Die Amtszeit Friedrichs IV. als Landvogt unter den Kg.en Rudolf und Albrecht I. erbrachten als Amtsgut im Speyergau die Madenburg und Burg Neukastel, als Pfandschaft die Herrschaft Guttenberg, als Lehen die Herrschaft Lindelbrunn und Burg Hohenecken, dazu unter Kg. Albrecht als Pfandschaft viell. bereits die Herrschaft → Falkenburg mit der später sog. »Pflege Hassloch«. Indem er sie sich zu Lehen auftragen ließ, gewann der territorialpolitisch bes. erfolgreiche Friedrich IV. kurzfristig Einfluß auf die obere Burg Kirrweiler, dauerhaft auf Burg Erfenstein. Relativ geringfügig und überdies nur von kurzer Dauer war demgegenüber mit den Reichspfandschaften Godramstein und Hof Billigheim der Zuerwerb durch Friedrichs Onkel Emich IV. von L.-Landeck. Wichtiger war die Emich 1274 gewährte Stadterhebung von Landau, das seit 1303, also eine halbe Generation nach Aussterben der Linie L.-Landeck, als Sitz des Landgerichts im Speyergau erwähnt wird. Bf. Heinrich von Speyer aus dem Hause L. hat die kurzlebige Linie seines Bruders mit der Rietburg und weiteren ehem. an Veldenz ausgegebenen Lehen bedacht.

Ein letztes bedeutendes Ausgreifen im Wormsgau war der Erwerb der Lehensherrschaft über die halbe Burg Bolanden um die Wende vom 13. zum 14. Jh., weil sich der Lehensauftrag durch die Familien von → Sponheim und von Bolanden auch auf eine zahlr. Lehensmannschaft und einen beträchtlichen Bestand an Aktivlehen erstreckte. Im Elsaß hingegen unterblieb eine weitere territoriale Ausdehnung, obwohl Gf. Jofried seit 1308 oder 1309 Landvogt in Ober- und Unterelsaß wie auch im Breisgau war und 1313 die Generalvollmacht zur beliebigen Auslösung und erblichen Nutznießung von Reichspfandschaften im Amtsbereich erhalten hat.

Hatte schon das Aussterben der erst 1237 begründeten Nebenlinie L.-Landeck i.J. 1289 negative Folgen für den Territorialbestand des Gesamthauses, dergestalt, daß die Stadt Landau und die Herrschaft Landeck an das Reich zurückfielen, der Bf. von Speyer das Lehen Rietburg einzog und die Schwestern des Erblassers Anteile an der Stammburg → Altleiningen, die allodiale Herrschaft Ebernburg im Nahegau und Teile des Besitzes in Lothringen an fremde Häuser brachten, so wurde die Hausteilung von 1317/18 für die Geschichte des Hauses L. zur größten Zäsur. Es entstanden die beiden Hauptlinien L.-Dagsburg (später → L.-Westerburg) und L.-Hardenburg, beide ihrerseits vielfach verästelt und politisch wie territorialgeschichtlich ihr Eigenleben führend. Lediglich nach dem Tod des Lgf.en Hesso von L.-Dagsburg, 1467, sollten sich noch einmal Besitzumschichtungen zwischen den beiden Familien ergeben. Insbes. fiel Dagsburg an L.-Hardenburg. Margarete von Westerburg, die Schwester des Lgf.en, ließ sich die massive Hilfe des Kfs.en Friedrich I. von der Pfalz bei den Erbauseinandersetzungen mit L.-Hardenburg die Hälfte des leiningischen Allodial- und Lehensbesitzes kosten, der Rest wurde mit der Herrschaft Westerburg zur Gft. → L.-Westerburg vereinigt.

Als Gf.en von Leiningen – ohne Zusatz – gelten in der Reichsmatrikel von 1521 die Vertreter der wg. ihrer Kg.snähe wohl angeseheneren und sicherlich auch mächtigeren Sekundogenitur, während Mitglieder der dort als Leiningen-Westerburg bezeichneten früheren Hauptlinie sich unter den Schutz der Kurpfalz begeben und damit rangniedriger gestellt hatten.

II.

Hof und Hofleben sind noch unerforscht.

Quellen

Toussaint, Ingo: Die Grafen von Leiningen, Sigmaringen 1982, S. 253 ff.

Toussaint, Ingo: Die Grafschaften Leiningen im Mittelalter (1237-1467)/Die Grafschaften Leiningen in der Neuzeit, in: Pfalzatlas, hg. von Willi Alter, Karte Nr. 67, Speyer am Rhein 1975. Hierzu auch Textbd. S. 1056-1107 (27. und 28. Heft 1977). – Toussaint, Ingo: Die Grafen von Leiningen, Sigmaringen 1982. – Zotz, Thomas: Die Grundherschaft der Grafen von Leiningen, in: Die Grundherschaft im späten Mittelalter, Bd. 2, hg. von Hans Patze, Sigmaringen 1983, S. 177-228.