KIRCHBERG
I.
Über die Rolle der K.er als Amtsgf.en in der Zeit der »alten« Gft.en (Komitate) ist wenig bekannt: Um 980 ist ein Illergaugf. mit dem kirchbergischen Namen Hartmann belegt. Dieser verwaltete neben dem Illergau wahrscheinlich auch den nördlich angrenzenden Rammachgau, dessen Hauptort Laupheim (Alb-Donau-Kr.) war. Hartmann I. von K. wird 1087 als Illergaugf. gen. Auch bei ihm ist eine Mitverwaltung des Rammachgaus wahrscheinlich. 1099 wird ein Rammachgaugf. mit dem kirchbergischen Namen Hartmut (Beiname Bozze) erwähnt. 1128 übte Eberhard I. von K. (gest. 1166) Gerichtsrechte in Illertissen und damit im Illergau aus. 1129 wird ders. Eberhard als Herr einer offenbar neuen Gerichtsstätte in Bihlafingen (Alb-Donau-Kr.) im Rammachgau gen. Die traditionelle Rammachgauer Gerichtsstätte Laupheim hingegen befand sich 1127 unter der Leitung des Gf.en Diepold von Berg. Es hatte also eine Teilung des Rammachgaus etwa entlang des Flusses Rot (Baden-Württemberg) stattgefunden. Damit wird der – in der neueren Gft.sforschung (Ludwig Holzfurtner) konstatierte – Prozeß des Zusammenbruchs der alten Komitatsgrenzen und der Herausbildung »junger« Gft.en in der Zeit nach 1050 klar faßbar.
Die ältesten Grenzbeschreibungen der Gft. K. bzw. vielmehr des zugehörigen Forst- und Wildbannes datieren von 1435/42. Der Regalienbezirk wurde im N durch die Donau, im O durch die Iller, im W durch die Linie Schussen-Buchau-Schussenried und in seinem südlichsten Punkt durch Schloß Zeil begrenzt. Der Grundbesitz der K.er machte jedoch nur einen kleinen Teil dieses sehr großen Gft.ssprengels aus.
Die Anfänge der Grundherrschaft lassen sich nur auf Umwegen über den Besitz des kirchbergischen Hauskl.s Wiblingen erschließen: 1148 existierten Kl.güter in Gögglingen (Alb-Donau-Kr.), Oberdischingen (Alb-Donau-Kr.) und Vöhringen (Lkr. Neu-Ulm). Das älteste Einkünfteverzeichnis der K.er von 1373/1438 führt Besitz auf, der schwerpunktmäßig zu beiden Seiten der Iller zwischen den Flüssen Rot (Baden-Württemberg) und Roth (Bayern) lag, auf einer Höhe etwa zwischen Ulm und Illertissen. Weiterhin lagen einzelne Besitztitel nördlich der Donau, westlich der Rot und östlich der Roth vor. Allerdings gingen aus dieser Besitzlandschaft vor 1300 die Herrschaft → Brandenburg (Alb-Donau-Kr.) und 1338 die Burg → Neuhausen (Lkr. Neu-Ulm) verloren – verbunden damit war das Aussterben der jeweiligen kirchbergischen Linien.
Für das ausgehende 15. Jh. liegen detaillierte Informationen über die Besitzungen der Vettern (gest. ca. 1489) Wilhelm und Philipp (gest. 1510) von K. vor. Als Besitzzentren und Gerichtsorte werden Ober- und Unterkirchberg, Altheim, Wiblingen (jeweils Alb-Donau-Kr.) und → Wullenstetten (Lkr. Neu-Ulm) gen. Weiterer Besitz, v.a. in allodialer Form, lag in der Umgebung von Pfaffenhofen (Lkr. Neu-Ulm) vor (Kartierung bei Hadry, Die → Fugger in K. und Weißenhorn, Karte 1). Zudem heißt es im Urbar Wilhelms von K.: Item vnd auch viel aigner lewt inner- vnd vsserhalben der herrschafft, dero die amptlewt gut wissen haben. Da die kirchbergische Vogtei über Wiblingen recht weitreichende Eingriffsrechte in Gerichtsbarkeit und Einkünfte beinhaltete, gehörte auch der stetig wachsende Grundbesitz des Kl.s immer zum Machtbereich des Gf.enhauses.
Neben die Grundherrschaft traten umfangr. Lehensrechte: Lehensbesitz ist 1366 in 63, 1440/72 in 77 Orten nachweisbar. Der Lehenhof beinhaltete Burgen, ganze und partielle Ortsherrschaften, daneben einzelne Bauerngüter, Wiesen und Weiher; außerdem Gerichtsrechte, einen Wildbann, Ehaftrechte (z. B. Badstuben oder Mühlen), Zoll-, Jagd-, Fisch- und Pantronatsrechte sowie Zins- und Zehnteinkünfte. Das Zentrum des Lehenhofs befand sich im heutigen Alb-Donau-Kr. zwischen Donau, Rot und Iller. Einzelne Lehengüter lagen aber auch im Bodenseeraum und in der Mgft. Burgau. Ihre Herkunft läßt sich i.d.R. durch Frauenerbe und Mitgiften erklären. Die Lehensträger waren Mitglieder des umliegenden Niederadels (z. B. Herren von Asch, von Schwendi, von Argon), zahlr. Ulmer Bürger und Patrizier (u. a. Ehinger, Besserer, Ungelter, Greck, Krafft, Kuen, Neidhardt, Weikmann, Bitterlin) sowie zum Teil auch einfache Bauersleute.
Als lehenbare Burgen und Vesten werden 1366 genannt: → Balzheim, Berg (wohl Illerberg), Bihlafingen, Bußmannshausen, Dorndorf, Opfingen, Essendorf, Gögglingen, Hüttisheim, Humlangen, Liechtenberg (abg. zwischen → Wullenstetten und Illerberg), Mietingen, Rot, Schwendi, Staig, Thal, Rieden (wohl Burgrieden bei Laupheim; evtl. Illerrieden), Diepperberg (abg.), Illerzell. Von diesen 19 um 1366 verzeichneten lehenbaren Vesten wurden knapp 100 Jahre später nur noch neun genannt; im späten 18. Jh. waren davon lediglich noch zwei übrig (Balzheim, Bußmannshausen). Dafür kamen jedoch im Laufe der Zeit eine ganze Reihe neuer Lehen hinzu, die über – freilich oftmals erst im 15./16. Jh. errichtete – Burgen oder Schlösser verfügten.
1366 fielen Schloß und Gft. K. über Agnes, die Erbtochter aus der K.er Hauptlinie, an den südtirolischen Edelmann Ulrich Vogt von → Matsch und später an die Enkel des Paares, die Gf.en von → Görz (siehe hierzu auch Art. A. K. Gf.en von). Seit 1498 gelang es der territorial relativ engagierten vorletzten Generation der Linie K.-Wullenstetten, die Gft. zunächst pfandweise, dann vollständig (Belehnung 1434) zurückzugewinnen. Diese Reorganisation des Familienbesitzes wurde jedoch durch eine Teilung sogleich wieder destabilisiert: 1441 bekam Gf. Konrad (1436-1470) die Güter rund um K. und → Wullenstetten, während sein Bruder Eberhard (1440-1472) die kirchbergischen Besitzungen bei Illertissen mit der Kastenvogtei über Wiblingen und einige andere Rechte erhielt.
Zur verfassungsrechtlichen Stellung ist nicht sehr viel bekannt: Der zur Gft. gehörige K.er Wildbann ist seit 1325 in der Qualität eines Reichslehens belegt. Über eine mögliche Zugehörigkeit zu einem Gf.enverein sagen die Quellen nichts aus. Als die Reste der Gft. K. 1507 aus habsburgischer Hand an die → Fugger gingen, etablierte sich schnell eine Zugehörigkeit K.s zu den österr. Landständen (siehe hierzu auch oben, Art. A.).
Auch die Hofhaltung der Gf.en von K. ist schwerlich faßbar, da sich die ohnehin eher spärliche Überlieferung hauptsächlich auf – überwiegend unedierte – Urk.n beschränkt. Rechnungsbücher etc. fehlen. Der große K.er Wildbannbezirk läßt vermuten, daß die Jagd eine Rolle spielte. Den schönen Künsten zugetan war zumindest Konrad von K., der um 1300 lebte: Als hochadliger Dilettant in Sachen Minnesang hinterließ er sechs Lieddichtungen im Heidelberger Codex Manesse.
Quellen
Siehe A. Kirchberg.
Literatur
Siehe auch A. Kirchberg. – Der Alb-Donau-Kreis, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Alb-Donau-Kreis, 2 Bde., Sigmaringen 1989-1992 (Kreisbeschreibungen des Landes Baden-Württemberg). – Baumann, Franz Ludwig: Die Gaugrafschaften im Wirtembergischen Schwaben. Ein Beitrag zur historischen Geographie Deutschlands, Stuttgart 1879. – Borgolte, Michael: Geschichte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit, Sigmaringen 1984 (Vorträge und Forschungen, Sonderbd. 31), hier v.a. 195-196. – Hadry, Sarah: Neu-Ulm, München 2011 (Historischer Atlas von Bayern, Tl. Schwaben I/18). – Huber, Max: Ein Einkünfteregister der Grafschaft Kirchberg-Kirchberg von 1379/1438, in: Ulm und Oberschwaben 40/41 (1973) S. 27-68. – Kiess, Rudolf: Forsten in Oberschwaben während des Mittelalters, in: Ulm und Oberschwaben 40/41 (1973) S. 69-122. – Der Landkreis Biberach, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Landkreis Biberach, 2 Bde., Sigmaringen 1987-1990 (Kreisbeschreibungen des Landes Baden-Württemberg). – Raiser, Johann Nepomuk Franz Anton von: Beiträge für Kunst und Alterthum im Ober-Donaukreis 1829, S. 6-7. – Schnetz, Joseph: Flußnamen des Bayerischen Schwabens in ihrer Bedeutung für die Namenkunde, Geschichte und Landschaftsforschung. Donau, Günz und Günzburg, Duria und Duriagau, München 1950 (Veröffentlichungen der schwäbischen Forschungsgemeinschaft 1,1), hier S. 40-41, 102-103. – Stälin, Christoph Friedrich von: Wirtembergische Geschichte, 4 Bde., Stuttgart 1841-1873, hier Bd. 2, S. 404-412 und Bd. 3, S. 678-682.