ISENBURG
I.
Wenn Nieder-I. auch 1521 in der Reichsmatrikel als Gf.enstand erscheint, so hat sich doch aus den kleinteiligen Besitzsplittern im Westerwald und benachbarten Räumen kein zusammenhängendes Territorium entwickelt, auch weil der Druck mächtiger Nachbarn wie Kurköln und Kurtrier zu groß war. Die Gft. Büdingen hingegen bildet in etwa den Herrschaftskern der älteren Herren von Büdingen ab, der nach deren Erlöschen um 1240 zunächst in diverse Bestandteile zerfallen war. Ludwig von I. war nach 1258 zunächst nur am dominium → Büdingen mit der Burg zur Hälfte beteiligt, besaß aber auch ein Achtel an der nahen Herrschaft Ortenberg als Allod. Um seine Herrschaft geistlich zu legitimieren, erfolgte um 1260 die Ansiedlung oder doch engagierte Förderung eines Konvents von Zisterzienserinnen auf dem Haagberg bei → Büdingen. Wg. Wassermangels wurde das Kl. 1274 in den Talgrund bei Eckartshausen verlegt, wo Ludwig würzburgisches Lehngut besaß. Marienborn, wie es nun hieß, wurde Hauskl. und Grablege und kann als geistliche Institution des Gesamthauses gelten, wie Zustiftungen zeigen, darunter auch von Kg.in Imagina aus der Linie-I.-Limburg.
Der Zerfall des staufischen Reichsgutbezirks um Gelnhausen während des Interregnums bot Ludwig zwar die Chance zur Ausbildung einer eigenen Herrschaft, doch blieben rasche Erfolge aus. Daher war die Bindung an die Stammlande weiterhin wichtig, etwa der Mitbesitz an Burg Grenzau. Der Vater Heinrich II., der Mechthild von Hochstaden geehelicht hatte (eine Schwester des Kölner Ebf.s und Staufergegners Konrad), räumte seinen Söhnen schon früh eigene Herrschaftsbereiche ein und nahm 1287 eine definitive Teilung vor. Dabei wurden Ludwig die Wetterauer Besitzungen bestätigt, mit den oppida Cleeberg, Ortenberg und → Büdingen, aber auch Rechte an Dieburg und Buchen. 1294 trat Ludwig im Zug der politischen Annäherung an Mainz dem Ebf. sein Viertel an Dieburg gegen die Burgvogtei Aschaffenburg ab. Unter seinem Sohn Luther werden 1321 als zum dominium Budingen gehörig gen.: die Gerichte Eckartshausen und Floßbach (Wenings), je ein Drittel an Wolferborn und Selbold, ein Achtel an Ortenberg und ein Anteil am Dorf Effolderbach; hinzu kamen die Anrechte an den Burgbezirken Grenzau, Vilmar und Cleeberg.
Eine Arrondierung des Territoriums schien v.a. über die Auseinandersetzung mit den übrigen Büdinger Ganerben erfolgversprechend. Als die Herren von (→ Hohenlohe-)Brauneck 1313 Teile ihres Außenbesitzes, darunter Orb und die → Ronneburg, an das Mainzer Erzstift verkauften, kam I. noch nicht zum Zuge. Beim Aussterben der Breuberger 1323 waren die Herren von Trimberg als Schwiegersöhne und im Landgericht Ortenberg die Herren von → Eppstein die Nutznießer. Ein erster Erfolg wurde 1324 erzielt, als Gottfried von Brauneck den beiden Ganerben seinen Anteil am Bgf.enamt Gelnhausen und am Büdinger Wald verkaufte und Konrad von Trimberg seine Hälfte umgehend an Luther von I. verpfänden mußte. Die I.er profitierten dann immer stärker vom wirtschaftlichen und politischen Abstieg der Konkurrenten. Nach dem Tod der letzten Trimberger Konrad VI. (gest. 1373) und Arros (gest. 1377) hielten Heinrich und sein Sohn Johann von I. faktisch den gesamten Büdinger Wald in ihrer Hand. Sie dokumentierten dies 1377 durch einen Grenzumritt (Landscheidung) und ein detailliertes Waldweistum von 1380. 1386 bestätigte Kg. Wenzel die Reichslehen. Ein ähnlicher Erfolg in der nordöstlichen Stellung der Trimberger, dem Landgericht Ortenberg und dem Bezirk um Gedern, gelang nicht, hier kamen die Herren von → Eppstein zum Zuge.
Wichtig für die Sicherung der Landeshoheit im Ostteil des Büdinger Waldes waren die Burg und das zugehörige »Tal« → Wächtersbach, wo die letzten fremden Ansprüche 1458 ausgeräumt wurden.
V.a. wurde das Kerngebiet durch den Erwerb der umliegenden Reichsgerichte zielstrebig erweitert. Dazu gehörte das durch späte Rodungen unter den Trimbergern entstandene Gericht Spielberg mit einer kleinen Burg als Verwaltungssitz, das mit der Reichspfandschaft Udenhain jenseits des Flüßchens Bracht vereinigt wurde. Das aus einem alten fuldischen Kirchspiel erwachsene Gericht Reichenbach mit der Sicherungsburg → Birstein gelangte nach langen Auseinandersetzungen mit den Gf.en von Weilnau und den Herren von → Hanau als Mitbesitzern sowie der Eliminierung von Dorfherrschaften des Niederadels 1438 bzw. nach Anerkennung durch Fulda 1459 endgültig an I. Beim Aussterben der Herren von Lißberg fielen deren zwei Drittel am Gericht Wolferborn an I., was 1398 durch einen kgl. Lehnbrief abgesichert wurde. Ein eigenes Amt wurde hier nicht eingerichtet, die Verwaltung erfolgte von Wenings aus, das 1336 durch Ks. Ludwig Gelnhäuser Recht erhalten hatte und durch Mauern geschützt wurde. Hier lag eine kleine Burg, eher ein befestigter Hof, mit zugehöriger Kapelle.
An → Büdingen schlossen nach SW die Reichsgerichte Gründau und Selbold an. Gründau, das auch im Visier der Reichsstadt Gelnhausen und der Hanauer lag und das aus Breubergischem Erbe an die Herren von → Eppstein gelangt war, konnte 1425 im Tausch erworben werden. In Selbold, wo I. schon ein Drittel an der Hochgerichtsbarkeit besaß, kam der Breuberger Anteil 1354 als Heiratsgut der Sophie von → Wertheim hinzu. Wie das Gericht Wolferborn besaßen auch Gründau und Selbold keine Burgen als Mittelpunkte. Eine entscheidende Abrundung erfolgte 1476 mit dem Erwerb des Gerichts Langendiebach samt der → Ronneburg als Lehen des Mainzer Erzstifts. Parallel dazu verlief die systematische Ergänzung durch grundherrliche und sonstige Rechte. 1405 kaufte Johann II. von I. zusammen mit einem Adelskonsortium der Reichsburg Friedberg von Johann Herrn zu → I.-Limburg dessen Wetterauer Herrschaft Staden, die bis 1662 als Ganerbschaft geführt und schließlich geteilt wurde. Das gemeinschaftliche Schloß gewann aber für I. weder als Res. noch sonst Bedeutung.
Eine bes. Chance bot der Falkensteiner Erbfall 1418, an dem Dieter von I. durch seine Heirat mit Elisabeth von → Solms beteiligt war. In der endgültigen Teilung 1420 fielen ihr und einer Schwester Wildbann und Herrschaft in der Dreieich südlich des Mains zu, ferner Anrechte an den Herrschaften Assenheim und Münzenberg in der Wetterau. Der Anteil der Gf.in Anna von → Sayn konnte zunächst als Pfandschaft und 1486 endgültig durch Kauf erworben werden. Wie bisher blieben aber die Gf.en von → Hanau als Erben der Münzenberger mit einem Sechstel beteiligt, was etwa die Burg Hain sowohl milit. als auch in ihrer Res.funktion entwertete.
Um 1500, am Ende der Regierungszeit Ludwigs II., erreichte die Gft. Büdingen ihre größte Ausdehnung. danach kamen nur noch geringfügige Erweiterungen hinzu. I. J. 1600, am Ende des hier betrachteten Zeitraums, erfolgte jedoch eine erhebliche Schmälerung durch den Verkauf des Amtes Langen an den hessischen Lgf.en, was oben bereits angesprochen wurde.
Die I.er Gf.en, die Linie I.-Grenzau eingeschlossen, gehörten zum festen Kern des Wetterauer Gf.envereins, der sich nach ersten Ansätzen im 15. Jh. zu Beginn des 16. Jh.s als geschlossene Gf.enregion formierte. Damit wurde nicht nur eine gemeinsame Politik möglich, die sich in einer engen Korrespondenz und auf kontinuierlichen Gf.entagen artikulierte, über die Kuriatstimme im Fs.enrat wurden auch Kanäle in die Reichspolitik geöffnet. Rat und Vermittlung der hier verbundenen Standesgenossen spielten bei den internen Problemfeldern, v.a. dem langwierigen Hausstreit, eine wichtige Rolle.
II.
Die ma. Hofhaltungen in den Burgen der I.er Stammlande haben noch wenig Aufmerksamkeit gefunden, obwohl Hofämter wie Schenk und Truchseß schon früh bezeugt sind. Die ebfl. Höfe von Köln und Trier mögen als Vorbilder gedient haben, das Ethos der ritterlichen Welt war sicher in ihnen wirksam, schon durch die Teilnahme von I.ern an Kreuzzügen und Italienzügen, wie der Romfahrt Ks. Heinrichs VII. Der Hof etwa der → Limburger Linie mit ihrer dem Georgsstift unmittelbar benachbarten Burg besaß wohl eine gehobene Stellung; die Frau Kg. Adolfs von → Nassau, Imagina, gehörte diesem Hause an. In diesen Sitzen bildeten sich früh feste Burgmannschaften aus, in denen schon 1202 Ministeriale faßbar werden. Die Übernahmen des Balkenwappens in wechselnden Farben oder mit Beizeichen zeigt die enge Bindung einiger dieser Niederadligen an die Burgherren.
In → Büdingen rückte Ludwig von I. ab 1258 zwar in den Hauptwohnsitz der sich danach nennenden älteren Dynasten ein, doch hatte sich in den Wirren der ausgehenden Stauferzeit deren Hofhaltung weitgehend aufgelöst. Ludwig und seinen Ganerben mußte es darum gehen, ihre Lehnshoheit im Gelnhäuser Fiskalbezirk durchzusetzen und so den Lehnhof neu aufzubauen. Instrument dazu war die iurisdictio, welche die Verfügung auch über entfremdete Reichslehen gestattete. Aus den Resten der staufischen Ministerialität, hier eher nach Gelnhausen als nach Friedberg orientiert, kamen die Burgmannen, die bei Beurkundungen Ludwigs als Zeugen auftreten und durch Burg- bzw. Mannlehen an ihn gebunden waren. Dabei tat sich von Anfang an eine Familie hervor, die Kunkel von Büdingen, nach dem Leitnamen Konrad. Sie und ihre Nachfolger, die Reiprechte von Büdingen, haben bis ins ausgehende 15. Jh. wichtige Ämter, auch am Hofe, bekleidet. Neben den Büdingern werden ausdrücklich auch Ortenberger Burgmannen gen., so daß hier ein Nebenhof anzunehmen ist. Einer engeren Funktionselite gehören Familien wie die Knosse oder Focke an, als Inhaber von Forsthuben und »reitende Förster« des Büdinger Waldes unter einem adeligen Forstmeister. Seit 1278/80 tritt immer wieder ein kleiner Kreis von Helfern und Beratern Ludwigs auf, dem die Ritter Konrad und Reiprecht von Büdingen, Johann von Albrucken gen. Advocatus und Günther gen. Bindriem angehören. Mit Burglehen ausgestattete Burgmannen sind nicht in allen späteren Burgen der I.er zu finden, zumindest nicht in der gleichen Wertigkeit. Für den Alltag bestand aber durchweg eine festbesoldete Burghut aus Türmern, Wächtern und Pförtnern, die bisweilen auch andere Aufgaben wie Botengänge übernahmen.
Im Unterschied zum Amtssitz der Herren von Büdingen, der Reichsburg Gelnhausen mit der eng verbundenen Reichsstadt, entwickelte die Burgmannensiedlung → Büdingen erst im Verlauf des 14. Jh.s städtische Strukturen. Nach der Marktrechtsverleihung 1330 durch Ks. Ludwig d. Bayern schrieb ein »Freiheitsbrief« Heinrichs von I. von 1353 die Rechte aber auch Pflichten der Bürger fest. Dabei behielt sich der Stadtherr die Gerichtsbarkeit vor, wie überhaupt die Herrschaftsorganisation über die allmähliche Zentralisierung der Jurisdiktion erreicht wurde, etwa durch Ausschaltung bzw. Kontrolle von Unter- und Sondergerichten (Hubengerichte, Förstergericht). Im Reichsforst Büdinger Wald, dem Kern des Territoriums mit bes. Rechtsstatus, gelang mit der Zurückdrängung der Rechte der Forstmeister von Gelnhausen einer der wichtigsten Erfolge bei der Konzentration von Herrschaftsrechten. Auch auf dem kirchlichen Sektor ist der Zug zur Vereinheitlichung zu erkennen, Gerichte und Pfarreien sollten möglichst zur Deckung gebracht werden, wie sich an der Verlegung des alten Pfarrmittelpunkte von Floßbach nach Wenings oder an der Ablösung der Aufenauer Pfarrechte in → Wächtersbach zeigt.
Träger der inneren Verwaltung wurden immer stärker die Amtleute. Ein officiatus erscheint schon um 1300, doch war ein derartiger Beamter noch auf die Person des Herrn verpflichtet und ohne festen Amsbezirk. 1318 bezeichnet Luther von I. den Johann von Rohrbach aus der lokalen Ministerialität als unsern Amtmann. Mit wenigen Ausnahmen, wie Heilman Becker um 1350 in → Büdingen, kommen die Amtleute bis ins 16. Jh. überwiegend aus dem Niederadel, auch sie verfügen seit dem 15. Jh. durchweg über eine juristische Ausbildung. Im März 1386 kam Johann I. von I. bei Kg. Wenzel um die Erlaubnis ein, über die ihm verliehenen Reichslehen einen eigenen Amtmann zu setzen, wohl im Vorfeld zu dem im Nov. 1386 erteilten ersten Reichslehnsbrief. Ältere Amtsträger wie Centgf.en oder Schultheißen als Vorsitzende der Schöffengerichte erscheinen mit eingeschränkten Funktionen weiter. Einige der alten Centgerichte wanderten von den Hauptdörfern in die Herrschaftssitze, so vom fuldischen Fronhof in Unterreichenbach in die Burg → Birstein. Nicht alle Gerichte besaßen solche Amtsburgen, sie fehlen bei Selbold, Gründau und Wolferborn. Oft wurden zwei und mehr Ämter gemeinsam verwaltet. Im Zuge der Konzentration und Vereinheitlichung gewann die Res. → Büdingen zunehmende Bedeutung. 1405 wird die Hardeck, die kleine Sicherungsburg vor → Büdingen, als Sitz eines Amtmanns gen., der aber bald in den Junkernhof umsiedelte, der bezeichnenderweise vor den Mauern der Stadt lag. 1457 setzte Gf. Diether den Caspar Reiprecht nicht nur zum Amtmann für → Büdingen, sondern auch für die Gerichte Gründau, Bergheim und Selbold ein. Für seinen Sohn und Nachfolger Georg Reiprecht von Büdingen wurde der Amtsbezirk noch erweitert. Der studierte Jurist fungierte faktisch als Oberamtmann, der auch dem zentralen Gerichtshof vorstand, der seit 1495 im Büdinger Rathaus tagte.
Mit bes. politischen und milit. Aufgaben betraut waren die »Räte und Diener«. Sie kamen durchweg aus dem Niederadel und standen häufig auch in Diensten anderer Fs.en und Herren. Als Beispiel sei Ulrich von Hutten d.Ä. gen., der Vater des Humanisten, der bis 1501 bei Gf. Ludwig zu finden ist, gleichzeitig auch in hessischen und fuldischen Diensten war und 1504 an den kurpfälzischen Hof nach Heidelberg wechselte. Ritter Emmerich von Karben, der auf Lebenszeit Rat- und Dienstgeld bezog, war Bgf. zu Friedberg und zeitw. Vitztum in Mainz.
Die östlichen Teile der Gft. erhielten ab 1480 eine bes. Verwaltungsstruktur unter Junker Dieter von I. als Amtmann mit Sitz in → Birstein. Hier brachte der illegitime Halbbruder und enge Vertraute von Gf. Ludwig II. seine Erfahrungen, die er u. a. als kurmainzischer »Laubmeister« im Spessart gesammelt hatte, in den inneren Landesausbau ein, wozu auch Rodungen und die Anlage neuer Dörfer gehörten. Wichtige Zeugnisse für eine grundlegende Reform der Verwaltung unter Ludwig II. sind das »Rote Buch« von 1468, ein Kopiar, das alle in der Kanzlei vorhandenen Urk.n verzeichnete, oder das »Rentenbuch« von 1489, das die unterschiedlichen Einkünfte aus den verschiedenen Landesteilen detailliert festhielt. Alle ökonomischen Bereiche wiesen nun eine Rechnungsführung auf. Allg. Schatzungsregister, die mit der Erhebung des »Gemeinen Pfennigs« nach 1495 einsetzen, dienten auch der besseren fiskalischen Erfassung der Untertanen.
→ Büdingen diente auch während der gemeinschaftlichen Regierung ab 1511 als zentraler Hof. Mit den Vorgängen um den Erbbrudervertrag 1517 setzte der Prozeß einer Separierung der Hofhaltungen ein, wie zahlr. Inventare über Teilung von Hausrat und Vorräten belegen. Nach 1521 wurde zudem sichtbar, daß die beiden verfeindeten Gf.en Johann und Anton nicht mehr im Stammschloß auf engstem Raum zusammenleben konnten. Nach zahllosen Reibereien vermittelte der Gf.enverein 1531 eine auf acht Jahre befristete alternierende Regelung, wonach ein Kontrahent jeweils zwei Jahre alleine in → Büdingen residieren, der andere jedoch freien Zutritt haben sollte. Akute Pestgefahr führte aber zunächst dazu, daß Anton → Wächtersbach bezog, weil die → Ronneburg wohl noch nicht den Bedürfnissen entsprach, andererseits Johann noch nicht nach → Birstein ging sondern nach Wenings auswich. In → Büdingen blieb eine eingeschränkte Hofhaltung unter dem Amtmann Frowin von Hutten zurück. Der Tod Johanns 1533 schuf dann eine veränderte Situation, die weitere Differenzierung der Höfe ist unten bei den einzelnen Res.en abzuhandeln. Dort treten im Verlauf des 16. Jh.s auch Hofmeister auf, meist aus dem Adel, welche die Aufsicht über die Hofhaltungen führten.
Auf dem baulichen Sektor wird schon in der ersten Hälfte des 15. Jh.s ein Baumeister namentlich gen., Hans Breme. Ab 1476 wurde eine Bauhütte unter Meister Hans Kune tätig, bei allen großen Projekten wie der Büdinger Res.kirche oder den Festungsanlagen, aber auch mit kleineren Aufgaben betraut. Sie löste sich erst mit den Teilungen um 1520 auf. Die Res.bauten des 16. Jh.s wurden von unterschiedlichen Meistern ausgeführt. Bei ihnen und auch bei den Handwerkern gab es einen regen Austausch, auch mit anderen Gf.enhäusern. Während der langen Baukonjunktur des 16. Jh.s fanden ganze Generationen von Bildhauern und Steinmetzen aus → Büdingen ihr Auskommen, die zunehmend auch auswärtige Aufträge erhielten. Auch Maler waren bei Hofe oft über längere Zeit tätig, so mehrere Mitglieder der Büdinger Familie Wallrab.
Gf. Wolfgang Ernst richtete 1599 eine feste Bauverwaltung unter Leitung von Conrad Drinckhaus ein, im Vorfeld einer durchgreifenden Verwaltungsreform der Gesamtgft. ab 1601. Nun entstanden drei Regierungskollegien, die mit juristisch geschulten Räten und Sekretären besetzt wurden: für Justiz und Verwaltung, das Kassen- und Rechnungswesen und als Konsistorium für den Kirchen- und Schulbereich. 1609 trat dazu eine neue Kanzlei- und Konsistorialordnung in Kraft, aus dems. Jahr dat. eine fortschrittliche Forst- und Waldordnung.
Die Gft. besaß kein ausgeprägtes Handelszentrum, die Märkte der beiden kleinen Städte → Büdingen und → Wächtersbach abseits der Fernstraßen hatten eher lokale Bedeutung. Wichtig waren daher die nahen Wetterauer Reichsstädte, v.a. Frankfurt mit seinen Messen spielte eine große Rolle bei der Versorgung des Hofes. Nicht nur gehobene Waren, etwa Tuche, Spezereien oder Schmuck, wurden von dort bezogen, auch zahlr. Geldgeschäfte konnten hier abgewickelt werden. Gelnhausen ergänzte mit Handwerk und Handel den Warenaustausch, so beim Absatz agrarischer Produkte. Trotz günstiger Verkehrslage nahm die wirtschaftliche Potenz der Reichstadt aber seit der Verpfändung 1435 stark ab. Der hanauische Hafen Kesselstadt an der Mündung der Kinzig in den Main war für den Wassertransport wichtig, im 16. Jh. etwa beim Bezug von Baumaterialen, v.a. Bauholz und Dielen, umgekehrt konnte von dort der Transport des qualitätvollen Büdinger Sandsteins mainabwärts erfolgen. In der Dreieich haben weder das Städtchen Hain noch der Flekken Offenbach nennenswerte Marktfunktionen entwickelt. Die Kellerei Hain war aber als Etappenstation und als Drehscheibe für die Ökonomie der I.er Höfe wichtig.
Im Finanzbereich blieben lange die grundherrschaftlichen Einkünfte bestimmend. Kontinuierliche Einnahmen kamen aus Herrengeld und Bede, letztere war in den Städten durch eine jährl. Pauschale ersetzt. Kleinere, aber stetige Summen flossen aus lehnbaren Zöllen, wie dem Reichszoll zu Lahnstein, dem kurtrierischen Zoll zu Boppard und dem Pfälzer Zoll zu Bacharach. Ein eigener Zoll an der Reffenstraße bei Hitzkirchen wurde im 15. Jh. an die Stadt → Büdingen verpfändet und von dieser selbst erhoben.
Johann I. von I. (reg. 1370-1395) nutzte das schon von den Erben der Herren von Büdingen ausgeübte Münzregal zur Prägung eines Goldguldens, von dem nur wenige Stücke bekannt sind, der also kaum dem Geldumlauf gedient haben dürfte. Die Münzprägung wurde dann erst wieder unter Gf. Wolfgang Ernst (reg. 1596-1628) aufgenommen, der bei vorgeblich eigener Silberausbeute aus dem Bergwerk Hailer bei Ks. Matthias 1617 ein entspr. Privileg erreichte.
Ein wichtiges ökonomisches Potential bildete der geschlossene Büdinger Wald. Die unterschiedlichen Rechte und wirtschaftlich nutzbaren Anteile, darunter von Stadt und Burg Gelnhausen samt einem Kranz von »eingeforsteten« Dörfern, waren in dem Waldweistum von 1380 festgeschrieben. Hinzu nahmen die Gf.en seit 1420 große Teile des Reichsforstes Dreieich in Besitz, der durch Bereiter von der Burg Hain aus verwaltet wurde. Die Wälder lieferten nicht nur Rohstoffe, Bau- und Brennholz, sie brachten auch Einnahmen durch Viehtrieb und Schweinemast.
Frühe Waldschmieden, wie sie schon 1390 für Rinderbügen und Schächtelburg bezeugt sind, konnten neben der Wasserkraft lokale Erzvorkommen nutzen, v.a. im Tal der Bracht. Sie wurden im 16. Jh. von modernen Eisenhütten abgelöst. Als Gf. Reinhard von I. mit einer angestrebten Beteiligung an der stolbergischen »Blechhütte« Hirzenhain nicht zum Zuge kam, gründete er um 1557 eine eigene Hütte in Hitzkirchen, die er auf Pachtbasis betrieb. Unter Gf. Wolfgang Ernst kamen ab 1605 weitere kleinmerkantile Unternehmen, wie Glashütten und Kupferschmelzen, hinzu. Schon früh waren die I.er an den Salzsoden von Orb beteiligt, vornehmlich für den Eigenbedarf.
Die Versorgung des Hofs mit Naturalien ist durch die anwachsende Rechnungsüberlieferung seit dem 15. Jh. gut belegt, aber nicht näher untersucht. Die Gft. wies recht unterschiedliche Landstriche auf, die auch verschiedenartige Produkte lieferten, die Höhendörfer des Vogelsbergs etwa Wolle, Honig oder Wachs. Berufsjäger sorgten für das in den Wäldern reichlich vorhandene Wildpret. Fische kamen aus den Burggräben oder wurden von Fischern aus der Kinzig bei Selbold bezogen, Rheinfische wie der Salm, aber auch getrockneter oder gepökelter Seefisch eingeführt. Im 16. Jh. kam eine geregelte Teichwirtschaft hinzu, mit der Anlage künstlicher Gewässer wie dem »langen Weiher« bei dem nahe → Birstein gelegenen Mauswinkel.
Das Gerüst der Wirtschaftsverwaltung bildeten die Kellereien, die im Laufe des 15. Jh.s nach dem Vorbild der Falkensteinischen Kellerei im Hain bei den Hofhaltungen, in zentralen Gerichtsorten, aber auch in Außenbesitzungen wie Assenheim oder Petterweil entstanden. Gerade die letzteren, aber auch Hain, bildeten als Versorgungsbasen nützliche Etappenstationen bei Reisen der Gf.en mit größerem Gefolge. Neben den Kellereirechnungen entwickelte sich eine spezifizierte Rechnungslegung, wobei die Küchenrechnungen, die oft auch Handwerkerlöhne, Botengänge und andere Ausgaben bis hin zu »Spiel-« oder »Opfergeld« für die Herrschaft verzeichnen, einen Einblick in den Alltag des Hofes ermöglichen. Während danach die Hofhaltung ausgangs des 15. Jh.s noch recht einfach wirkt, steigen die Bedürfnisse und damit Ausgaben unter den Söhnen Ludwigs II. deutlich an, allerdings bei anspringender Konjunktur und entspr. wachsenden Einnahmen. Komfort und Luxus nehmen zu, so wenn Gf. Anton 1523 in der Büdinger Küche einen Pastetenofen bauen läßt, ablesbar v.a. an modischer Kleidung, teuren Waffen und Harnischen. Mit den familiären Verflechtungen wuchs auch der Austausch mit verwandten Höfen v.a. in Thüringen (→ Schwarzburg, → Gleichen, → Mansfeld). Das zeigt sich bei dem regen Ochsenhandel über Märkte wie Leipzig und Zerbst oder dem Bezug von Hopfen, den umgekehrtem Weg nahmen Wildpret, Keramik (»Büdinger Krausen«), Wein oder aus Frankfurt vermittelte Luxusgüter.
Aus dem Kreis der frühen Burgmannen schälen sich einige Persönlichkeiten heraus, die zur engsten Klientel Ludwigs von I. zählen, aber beim Verfolgen eigener Ziele auch die Konfrontation nicht scheuen, wie der seit 1258 auftretende Ritter Hermann von Selbold. Ebenfalls schon 1258 und noch für lange Zeit erscheint ein notarius Ludwigs namens Gerlach in den Zeugenreihen. Urk.n von seiner Hand mit sorgfältigen Arengen stehen wohl in der Tradition der Alt-Büdinger Kanzlei. Seit dem 14. Jh. rekrutieren sich die Schreiber aus unterschiedlichen Ständen. So ist der zwischen 1324 und 1331 gen. Werner, aus der Ortenberger Burgmannenfamilie Barbe, Geistlicher an der Büdinger Pfarrkirche, der ihm folgende Heinrich von Wetzlar kommt vermutlich aus der Bürgerschaft der Reichsstadt und der seit 1405 in → Büdingen tätige Enolf Schneiß von Grenzau entstammt einer Alt-I.er Ministerialenfamilie.
Im 15. Jh. wird unter Diether von I. das Schreiberamt zum Sekretär aufgewertet. Seine Sekretäre waren mit wichtigen Aufgaben, auch diplomatischer Art betraut, wie Johannes Guffer im Vorfeld der Mainzer Ebf.swahl 1459. Der Sekretär Johannes Holzapfel, ein langjähriger Vertrauter von Gf. Ludwig, führte die Korrespondenz seines Herrn, war aber auch mit der Ökonomie befaßt, so bei der Kontrolle der Finanzen durch Abhörung der Zentralrechnungen. Gleichzeitig kommen nun Schryber vor, die originäre Schreibarbeit in untergeordneter Funktion ausübten. Die Ausdifferenzierung der kleinen Kanzlei vor 1500 wird auch an dem Rentmeister als leitendem Finanzbeamten sichtbar, eine Funktion, mit der zunächst die Kapläne im → Büdinger Schloß betraut waren. Unter ihnen ragt Johannes Walter heraus, der zwischen 1478 und 1513 wirkte. Um ihn, den Sekretär Endres Drach und den Schulmeister Reichard Rüfflin sammelte sich ein humanistisch gebildeter Freundeskreis, von dem der 1485 in → Büdingen als Sohn eines Steinmetzen geb. Heinrich Ribisch, später Ratssyndikus in Breslau, in einer 1509 gedruckten Disceptatio berichtet. Einige Jahre später noch lernte der junge Erasmus Alber, der künftige Fabeldichter und Reformator, die Aufführung dt. Komödien von Vinzenz Rüfflin kennen, als er kurzzeitig als (Unter-)Lehrer am Büdinger Hof tätig war. Rüfflin war zugl. Stadtschreiber in → Büdingen, wie bei Stadtschultheißen und Notaren rekrutierte sich dieses Amt häufig aus den Beamten des Hofes.
Schon im 14. Jh. wird das Amt eines Kämmerers beim getrennten Frauenhaushalt gen. 1431 wird Hermann von Deckenbach als Wappendiener des Junkers Diether von I. bezeichnet. 1473 nimmt Gf. Ludwig den Friedrich von Breidenbach aus einer Gelnhäuser Burgmannenfamilie zu seinem Küchenmeister an, um Küche und Haus vorzustehen, aber auch sonstige Dienste als Rat und Diener zu verrichten. Als enger Vertrauter seines Herrn hat Breidenbach etwa die Finanzierung des Umbaus der Marienkirche ab 1476 überwacht oder dem Hauskl. Marienborn als Amtmann in dessen Büdinger Geschäften zur Seite gestanden.
Seit Ausgang des 15. Jh.s sind oft über längere Zeit Maler am Hof beschäftigt, nicht nur an den Bauten, sondern mit vielseitigen Aufträgen, wie farbiger Fassung von Waffen, der Bemalung von Trinkgeschirr oder der Gestaltung von Tischdekoration und Schützenscheiben. Der Mainzer Künstler Hans Abel wird zwischen 1531 und 1546 vielfach für Gf. Anton tätig. Als Hofpoet beider Linien kann man Wendelin (von) Helbach von Mühlberg in Thüringen bezeichnen, der von 1558 bis 1577 Pfarrer in Eckartshausen war und zahlr. Gelegenheitspoeme, gereimte Trauergedichte oder Grab- und Bauinschriften verfaßte.
Gf. Ludwig hat seinem Allianzwappen am Küchenbau des → Büdinger Schlosses einen Schalksnarren als Wappenhalter beigesellt, Symbol für die gfl. Hofhaltung, und auch im Gestühl der Schloßkapelle ist an versteckter Stelle ein junger Hofnarr mit Keule zu finden. Das ganze 16. Jh. hindurch werden häufig Narren unter der Dienerschaft erwähnt, manchmal zusammen mit »Jungen« und allerlei Gesinde ohne festen Lohn. 1545 werden für Heinz den Narren in → Büdingen Narrenkittel gefertigt. Seine Nachfolger waren Merten der Narr und Jorg der Narr auf der → Ronneburg, die regelmäßig mit kleinen Geldbeträgen ausgestattet wurden, um eine Kirb (Kirchweih) der Umgebung zu besuchen. Auffälligerweise sind sie nur bei der Ronneburger Linie zu finden.
Zur medizinischen Versorgung wurden meist Ärzte von außerhalb konsultiert, v.a. aus Frankfurt oder Mainz, bisweilen auch mit mehrjährigen Bestallungen. 1509 erhielt Gf.in Amalie diätetische Rezepturen für ihren kranken Gatten, Gf. Philipp, von dem berühmten Universalgelehrten Johannes Trithemius, Abt des Jakobskl.s in Würzburg. 1554 bat sich Gf. Anton von dem Mainzer Ebf. Sebastian dessen Leibarzt Johann Palmarius für eine Behandlung aus, und sein Sohn, Gf. Georg, konsultierte den für die Behandlung des Podagras bekannten Baseler Arzt Adam von Bodenstein während dessen Aufenthalts auf der Frankfurter Messe. Ein Schneidarzt und Oculist namens Lucas aus Mainz, der sich arabischer Medicus nennt, sandte Gf. Philipp (II.) 1592 über Frankfurt selbstverfertigte Arzneien.
Unter den zahlr. Juristen und Advokaten, die in den vielen Rechtsstreitigkeiten, aber auch als Prokuratoren am Reichskammergericht gebraucht wurden, ist der Frankfurter Syndikus Dr. Johann Fichard (1512-81) zu nennen, Verfasser der erneuerten Frankfurter »Reformation« wie auch des Solmser Landrechts, der gegen ein festes Dienstgeld über Jahre Gf. Anton und dessen Söhne beriet.
Die Erziehung verlief im 16. Jh. noch unterschiedlich. Die jungen Herren, bisweilen auch Töchter, kamen zunächst an Höfe befreundeter Gf.en wie → Solms, → Nassau oder Henneberg, in einem Falle auch an den kurpfälzischen Hof nach Heidelberg. Gf. Anton sandte seinen ältesten Sohn Georg unter der Obhut von Petrus Medmann (1507-1587), später Bürgermeister in Emden, nach Wittenberg zu Philipp Melanchthon und anschl. nach Straßburg, während zwei Söhne Gf. Johanns zwischen 1534 und 1537 bereits eine Bildungsreise durch Frankreich und Flandern unternahmen. Gf. Wolfgang Ernst, der selbst ein längeres Studium an den Hohen Schule Straßburg absolvierte, legte beim Reiseziel für seine Söhne Wert auf das Fsm. Sedan mit dem Hof des Hzg.s von Bouillon und Sitz einer der kalvinistischen Ritterakademien.
Auf äußere Repräsentation scheint noch im 15. Jh. wenig Wert gelegt worden zu sein. Gf. Diether stand dem strengen Orden der Karthäuser nahe, weder von ihm noch von seinem Sohn Ludwig sind Grabdenkmäler oder sonstige Bildwerke bekannt. Ludwig hat jedoch die Sprache der Heraldik an seinen Bauten sehr dezidiert verwendet und sowohl die Marienkirche wie die Schloßkapelle mit Wappenreihen als Ahnenproben schmücken lassen. Seine Bücherkäufe deuten auf eine Bibliothek im → Büdinger Schloß hin, die jedoch bei den Plünderungen des Jahres 1634 unterging. Einzelne frühe Druckstücke aus der Zeit Ludwigs als Mainzer Amtmann zeigen den engen Bezug zu Gutenberg und seiner umwälzenden Erfindung. Auch im 16. Jh. wurden Druckerzeugnisse geschätzt, so ist Gf. Heinrich schon 1573 im Besitz des drei Jahre zuvor von Abraham Ortelius in Antwerpen verlegten Theatrum Orbis Terrarum. Gf. Anton beschäftigte in den Jahren 1557 bis 1560 einen wandernden Drucker auf der → Ronneburg, der leider nicht mit Namen bekannt ist. Nur wenige der priv. Drucke, die mit dem Wappen und Monogrammwahlspruch Antons geschmückt wurden, sind erhalten, darunter eine Ausgabe der Confessio Augustana. Für die Qualität der Offizin sprechen die Notendrucke einer Sammlung von vierstimmigen Messen zeitgenössischer Komponisten. Das Chorbuch ist eines der vielen Zeugnisse für die Wertschätzung, welche gerade die Musik am Hofe Antons und dann seines Sohnes Heinrich genoß. Sichtbaren Ausdruck fand sie in dem großen, auf 1546 datierten Wandbild im »Gemalten Zimmer« des → Büdinger Schlosses, das die Variationen der Musik in verschiedenen Gruppierungen mit zugehörigen Instrumenten zeigt, offenbar inspiriert von der in dieser Zeit wiederentdeckten Harmonielehre des Pythagoras. Gf. Anton hat sich bei der um ein kleines Portativ gescharten Gruppe, als Verkörperung der geistlichen Musik, mit darstellen lassen. Auch ein im selben Jahr 1546 von dem Mainzer Maler Hans Abel geschaffenes Porträt des Gf.en zeigt ihn mit einer Notenrolle in der Hand. Das Bild, das sich heute in Weimar befindet, stammt aus dem Besitz seiner Schwester Elisabeth, die mit Gf. Günther XL. von → Schwarzburg in → Sondershausen verh. war. Zwischen den Höfen der → Schwarzburger und denen der Ronneburger Linie gab es einen regen Austausch von Musikern und Notenmaterial. Die Freude an der Musik hat sich offenbar auf den jüngsten Sohn Antons, Heinrich, vererbt, dem mehrere zeitgenössische Kompositionen gewidmet sind und der seine Privatgemächer auf der → Ronneburg durch Bilder von »Wilden Männern« mit Blasinstrumenten schmücken ließ.
Auf dem Büdinger Musikbild ist auch ein flötenspielendes Äffchen zu sehen. Es hat sein Vorbild wohl in einer afrikanischen Meerkatze, die ab 1523 in den Büdinger Rechnungen mehrfach erwähnt wird. Die Mutter Antons, Gf.in Amalie, machte 1540 ein Mherketzlein der Gf.in Elisabeth zu → Erbach zum Geschenk. Zu den exotischen Gästen am kleinen Gf.enhof zählt später auch ein Papagei im Ronneburger Frauenzimmer der Gemahlin Heinrichs, Elisabeth von → Gleichen, der ihr 1573 vom elterlichen Hof in Tonna durch einen Boten gebracht wurde.
Unter den beiden Regenten des 15. Jh.s findet Jagd als höfisches Vergnügen keine Erwähnung, die Berufsjäger, die für den Bedarf der Küche tätig waren, wurden schon erwähnt. Das ändert sich unter den Söhnen Ludwigs, wie Ausgaben für Armbrüste und Jagdzeug oder die für die Falkenbeize benötigten Habichte und Blaufüße belegen. Einladungen zur Jagd von befreundeten Höfen, etwa der (adeligen) Äbte von Fulda, ergingen häufig. Neben den bürgerlichen Schützenfesten kamen seit 1515 adelige Schießen bei den Gf.en in Mode, als gesellige Vergnügungen, aber auch um den Umgang mit der Armbrust und später der Pulverbüchsen zu üben.
Elemente höfischer Repräsentation finden sich an manchen der seit Ende des 15. Jh.s errichteten Bauten. Ein bewußt gestaltetes, noch heute beeindruckendes Prestigeobjekt stellt die Büdinger Festungsanlage dar, die unter Gf. Ludwig II. begonnen, aber von seinen Söhnen forciert wurde. Sicher spielten Sicherheitsaspekte mit, doch war der milit. Wert begrenzt, da → Büdingen abseits der großen Heerstraßen lag. Zur Bestükkung mit Artillerie in der eigtl. nötigen Feuerkraft ist es nie gekommen. Bes. betont wurde die westliche Front mit dem Großen Bollwerk, Rondellen mit spitzen Steinhauben und dem »Jerusalemer Tor« von 1503, dessen feines Blendmaßwerk künstl. Akzente setzt.
Quellen
Wie A. Isenburg – Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440-1493) 8: Die Urkunden und Briefe aus den Archiven der Regierungsbezirke Darmstadt und Gießen, bearb. von Dieter Rübsamen, Köln 1993.
Literatur
Ackermann, Jürgen: Die Eisenhütte in Hitzkirchen, in: Büdinger Geschichtsblätter 14 (1991/92) S. 413-448. – Benzing, Josef: Eine unbekannte Ausgabe der Confessio Augustana von Jahre 1557, Wiesbaden 1956. – Bickell, Ludwig: Die Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Gelnhausen; Text- und Tafelband, Marburg 1901. – Bornheim gen. Schilling, Werner: Rheinische Höhenburgen, 3 Bde., Neuss 1964. – Decker, Klaus-Peter: Die Burgen der Grafschaft Ysenburg im Spätmittelalter – ihr politischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Stellenwert, in: Die Burg – ein kulturgeschichtliches Phänomen, hg. von Hartmut Hofrichter, Marksburg 1994, S. 86-96. – Decker, Klaus-Peter: Landesdefension und Schützenlust. Beziehungen zwischen Festungsbau und Schützenwesen in Büdingen um 1500, in: Büdinger Geschichtsblätter 17 (2001) S. 367-401. – Decker, Klaus-Peter: Spielberg, Amtsburg-Jagdstation-Witwensitz, in: Sammlungen zur Geschichte von Wächtersbach Nr. 359 (2009). – Dehio-Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler, Hessen, Tl. 2: Regierungsbezirk Darmstadt, bearb. von Folkhard Cremer, München u. a. 2008. – Dielmann, Karl: Die Siegel des reichsständischen Hauses Ysenburg-Büdingen im Mittelalter, in: Büdinger Geschichtsblätter 9/10 (1980/81) S. 94-115. – Dreieichenhain. Beiträge zur Geschichte von Burg und Stadt Hayn in der Dreieich, hg. von Gernot Schmidt, 2. Aufl., Dreieich 1983. – Gensicke, Hellmuth: Ministerialität zwischen Odenwald und Westerwald, in: Geschichtliche Landeskunde 17: Ministerialitäten im Mittelrheinraum, Wiesbaden 1978, S. 79-99. – Grote, H.: Die Münzen und Medaillen des Hauses Isenburg; Hannover 1868. – Heinzelmann, Josef: Porträts mit der Signatur »A in H«: Neue Beiträge zum Oeuvre Hans Abels, in: Mainzer Zeitschrift 94/95 (1999/2000) S. 78-86. – Heusohn, Karl: Das Schloß zu Wenings, in: Heimatblätter Büdingen 9,1-4 (1936). – Loyal, Dierk: Die Solmser Residenz in Assenheim. Eine baugeschichtliche Untersuchung, in: Wetterauer Geschichtsblätter 41 (1992) S. 141-303. – Michaelis, Hans-Thorald: Die Grafschaft Büdingen im Felde der Auseinandersetzungen um die religiöse und politische Einheit des Reiches (1517-1555), Darmstadt 1965 (Jahrbuch der hessischen kirchengeschichtlichen Vereinigung, 16). – Mutschler, Thomas: Adel und Erziehung. Die Erziehungsinstruktion des Grafen Wolfgang Ernst von Ysenburg-Büdingen aus dem Jahr 1604, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 5 (2005) S. 21-46. – Die Kunstdenkmäler des Kreises Neuwied, bearb. von Heinrich Neu und Hans Weigert, Düsseldorf 1940. – Niess, Walter: Die Forst- und Jagdgeschichte der Grafschaft Ysenburg und Büdingen. Büdingen 1974. – Philippi, Hans: Territorialgeschichte der Grafschaft Büdingen, Marburg 1954. – Prinz, Helmut: Graf Ludwig II. von Isenburg-Büdingen (1461-1511). Büdingen-Gettenbach 1954. – Rothmann, Michael: Damit aber wir sovil besser hinder die sach kommen. Zentrum und Peripherie. Das Rechnungswesen der Landgrafen von Hessen und der Grafen von Ysenburg im 15. und 16. Jh., in: Adel und Zahl. Studien zum adligen Rechnen und Haushalten in Spätmittelalter und früher Neuzeit, hg. von Harm von Seggern und Gerhard Fouquet, Ubstadt-Weiher 2000 (Pforzheimer Gespräche zur Sozial-, Wirtschafts- und Stadtgeschichte, 1), S. 43-78. – Schäfer, Martin: Burgmannen der Burg Büdingen, in: Büdinger Geschichtsblätter 6 (1966) S. 94-116. – Schlosser, Manfred: Genossenschaften in der Grafschaft Ysenburg vom 16. bis zum 19. Jh., Kallmünz 1956. – Weber, Karlhans: Musik in der Residenz Büdingen zur Zeit der Renaissance, Tl. 1, in: Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft für mittelrheinische Musikgeschichte 21 (1970) S. 225-232; Tl. 2, in: 22 (1971) S. 247-254. – Wehsarg. Georg: Ein gräfliches Leichenbegängnis in Dreieichenhain vor 437 Jahren, in: Volk und Scholle 12,1 (1934) S. 6-10. – Wolf, Dieter: Zur Ortsgeschichte von Petterweil im Mittelalter, Karben 2001 – Zilch, Adolf: Einige Episoden aus der Münzgeschichte unserer Heimat, Wächtersbach 1987 (Sammlungen zur Geschichte von Wächtersbach, 43).