Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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ISENBURG

A. Isenburg

I.

Seit 1103 (verunechtet 1093) nennen sich die Edelherren Gerlach und Reinbold von I. nach ihrer im Engersgau am Zusammenfluß von Iser- und Saynbach erbauten Burg, bei der sich ein befestigter Burgflecken entwickelte. Älterer Dynastensitz war der Herrenhof Rommersdorf bei Heimbach, der 1117 zunächst Benediktinern für eine Kl.gründung überlassen, seit 1135 aber mit Prämonstratensern besetzt wurde. Der Leitname der Familie, Raginbold (Reginbald), erscheint schon im 9. und 10. Jh. in auf den Westerwaldraum bezüglichen Urk.n Trierer Ebf.e, er weist damit in die Schicht edelfreier Familien der Spätkarolingerzeit. Als Spitzenahn aber kann ein Raginbold gelten, der am 10. Juni 963 in einer Urk. als vicecomes im Maifeldgau gen. wird. Seit 1041 tritt als zweiter Leitname Gerlach hinzu, der einige Generationen hindurch vielfach gemeinschaftlich mit Rembold als Namenspaar erscheint. Die Gesamtdynastie hat später das hohe Alter ihres Geschlechtes immer betont. Der Versuch eines gebildeten Sekretärs im 17. Jh., die Familie bis auf Tuisco, einen Sohn Noahs zurückzuführen, wurde aber schon von Zeitgenossen ironisch zurückgewiesen.

I., ein verbreiteter Burgenname, ist in diesem Falle wohl vom Iserbach und damit von lokalen Eisenvorkommen abzuleiten. Die Familie schrieb sich denn auch häufig »Eisenburg«, aus dem Doppellaut wurde »Ysenburg«. Bei den Ober-I.ern trat zur Familienbezeichnung noch der Name der ererbten Herrschaft → Büdingen. Seit 1342 nannte sich Heinrich von I. durchgängig »Herr zu Büdingen«, schließlich wurde die Schreibweise von Gf. Wolfgang Ernst I. (reg. 1601-1628) verbindlich auf Graf zu Ysenburg und Büdingen festgelegt. So heißt die heute noch in Schloß → Büdingen wohnende, im 19. Jh. gefürstete Linie, während die 1744 zu Reichsfs.en erhobene Linie in → Birstein sich seit 1913 wieder von Isenburg nennt.

Hier wird, abgesehen von Zitaten und Literaturtiteln, die Schreibweise I. verwendet, auch weil die beiden Stämme, die zunächst eng verbunden waren, dann aber in unterschiedlichen Räumen auseinander drifteten, gemeinsam dargestellt werden. Die Nieder-I.er sind 1664 mit Gf. Ernst von der Grenzauer Linie ausgestorben. Bei Ober-I. wird als zeitliche Begrenzung das Jahr 1601 gewählt, als nach einer Epoche der Teilungen die Gft. wieder in der Hand von Wolfgang Ernst I. zusammenfiel.

II.

Mitglieder der Familie führten bis ins frühe 11. Jh. den Gf.entitel, noch zu Beginn des 12. Jh.s werden Gf.enrechte im Maifeld ausgeübt. Die Stammburg wurde im Bereich der Vogtei über eine kleine Grundherrschaft der entfernten Abtei Fulda errichtet. Bedeutsamer waren Vogteirechte über Trierer Kirchengut links und rechts des Rheins, etwa des Stifts St. Simeon in Hönningen. Die Vogtei über Güter der Abtei Maria Laach in Heimbach und Bendorf läßt auf Verbindungen zu den Pfgf.en schließen. Auch die Linie → I.-Limburg stützte ihre Herrschaft auf die Vogtei über das Stift St. Georg in → Limburg an der Lahn.

Zeugenlisten belegen enge Beziehungen zu den Ebf.en von Trier, Köln und Mainz, wo Mitglieder der Familie auch vielfach in die Domstifte einrückten. In allen drei rheinischen Ebm.ern erreichten I.er die Würde von geistlichen Reichsfs.en. In Trier wurde 1242 Arnold (II.) aus der Linie Braunsberg zum Nachfolger seines Onkels Dietrich II. von Wied gewählt. Als kämpferische Natur schloß er sich der von den Ebf.en von Mainz und Köln geführten Partei gegen Kg. Konrad IV. an und wählte die Gegenkg.e Heinrich Raspe und Wilhelm von Holland mit. Territorialpolitisch stützte sich Arnold auf den Ausbau von Burgen, so errichtete er Stolzenfels am Rhein. Seine Res. verlegte er von Trier in rechtsrheinische Sitze, den Ehrenbreitstein oder Montabaur, wo er 1259 starb. 1547 gelangte nochmals ein I.er auf den Trierer Erzstuhl, Johann (V.) von Grenzau, der 1556 in Montabaur starb. In den Stürmen der späten Reformationszeit wurde in Köln sein Neffe, der unter den Gf.en im Domkapitel als einziger katholisch gebliebene Salentin von I., 1567 ohne geistliche Weihen zum Eb. gewählt, seit 1574 stand er auch dem Bm. Paderborn als Administrator vor. 1577 resignierte er, um zu heiraten und sein Geschlecht weiterzuführen. 1664 erlosch mit seinem Sohn Ernst, dem span. Feldherrn und Gouverneur von Namur, die letzte der Nieder-I.er Linien.

Nach einem vergeblichen Anlauf 1456 in Trier wurde Diether von I.-Büdingen 1459 zum Ebf. von Mainz und damit in das höchste geistliche Amt im Reich gewählt. An der Spitze einer Reformbewegung gegen Rom und bald auch in Frontstellung zum Ks. unterlag er in der Mainzer Stiftsfehde 1461/63 dem Rivalen (und nahen Verwandten) Adolf von → Nassau. Im Vergleich von Zeilsheim 1463 mit drei erzstiftischen Ämtern abgefunden, konnte er abwarten, bis ihm die Würde 1475 erneut, und nun unangefochten, zufiel.

Weibliche Angehörige des Hauses sind häufig als Priorinnen und Äbt.nen zu finden, vornehmlich im Hauskl. Marienborn. Beispielhaft sei die Karriere von Adelheid (gest. 1441) erwähnt, Tochter Heinrichs von I.-Büdingen, die von 1406 bis 1435 dem Reichsstift Quedlinburg als Äbt. vorstand und ihr Grab im dortigen Dom fand.

Der Gründer der Ober-I.er Linie, Ludwig (I.) von I.-Grenzau, rückte seit 1258 als Schwiegersohn und Ganerbe des verstorbenen Büdinger Herren Gerlach (II). in das Bgf.enamt Gelnhausen und die davon abhängigen Reichslehen, darunter der Büdinger Wald und Burg → Büdingen, mit ein. Seine Nachfolger brachten den Reichsforst und einen Teil der umliegenden Reichsgerichte nach und nach zur Gänze in ihre Hand, die Reihe der kgl. Lehnbriefe darüber setzt 1386 unter Kg. Wenzel ein. Auch die 1420 durch die Falkensteiner Erbschaft an I. gelangten Lande südlich des Mains waren als Zubehör des Wildbanns der Dreieich Lehen des Reichs. Diese Reichslehen als Kern der Landesherrschaft erforderten Rücksichtnahme auf den Ks. als Lehnsherrn, so im konfessionellen Streit des 16. Jh.s. Geistliche Lehnsfs.en waren der Abt von Fulda im Gericht Reichenbach, der Bf. von Würzburg für die Cent Eckartshausen und seit 1476 der Ebf. von Mainz für das Gericht Langendiebach mit der → Ronneburg. Als Oberlehnsherren für die weitgestreuten sog. Brauneckischen Lehen aus Alt-Büdinger Besitz fungierten die Mgf.en von Brandenburg-Ansbach.

In persönliche Nähe zum Kgtm. kamen die I.er erst unter Adolf von → Nassau (1292-98), dessen Gemahlin Imagina eine Tochter Gerlachs (I.) von → I.-Limburg war. In der Schlacht bei Göllheim, wo Adolf den Tod fand, fiel als Bannerträger an seiner Seite Ludwigs Sohn Heinrich von I. Er hatte zuvor als Landvogt des Kg.s in Schwaben agiert, sein jüngerer Bruder Luther erscheint 1308 unter Kg. Heinrich VII. in dieser Funktion. In der wichtigen Stellung eines Landvogtes der Wetterau sind keine I.er zu finden, hier wurden Familien wie Breuberg und v.a. → Hanau vorgezogen.

Am 30. Aug. 1442 erhob Kg. Friedrich III. Diether von I. und seine Nachkommen zu Reichsgf.n und zwei Tage später in einem getrennten Akt die Herrschaft → Büdingen zur Reichsgft. In dem erstarkenden Wetterauer Gf.enverein, der als eine der Gf.enbänke im Fs.enrat des Reichstages eine Kuriatstimme führte, nahmen die I.er eine wichtige Stellung ein. Durch diese Gf.enkorrespondenz waren sie auch in die Politik des Hauses → Nassau einbezogen und im Reformationsjh. orientierte sich die Haltung zum Reich an derjenigen anderer Wetterauer Gf.enfamilien, etwa den → Solmsern.

Ein schwerer Hausstreit seit 1517 wurde über Jahrzehnte vor dem Reichskammergericht in Speyer ausgetragen. 1547 erreichte Gf. Anton (1501-1560) auf dem Augsburger Reichstag von Ks. Karl V. eine Wappenverbesserung und andere Privilegien, die ihn von den verfeindeten Vettern abheben sollten. Einer der Söhne Antons, Gf. Wolfgang (1533-1597), wurde als Jugendfreund Wilhelms von → Nassau, Prinz von Oranien, mit diesem zusammen in Dillenburg und dann an den Höfen von Breda und Brüssel erzogen. Später stand er Ks. Maximilian II. nahe und wurde von diesem mehrfach in diplomatischen Missionen eingesetzt. 1573 begleitete er den zum poln. Kg. gewählten Hzg. von Anjou beim Zug durch das Reich. Beim Begräbnis der Ks.s in Prag 1576 trug er dem Sarg die Reichsfahne voran.

III.

Als Schildinhalt ihres Wappens führten die I.er ein klassisches heraldisches Bild: zwei Balken, ursprgl. wohl Rot in Silber. Mit der Aufgliederung in verschiedene Zweige wurden die Tinkturen variiert, in wenigen Fällen nach Heiraten auch neue Wappenbilder angenommen (Kobern und Arenfels den Adler, → Limburg eine rot-silbern geschachte Querbinde in blau). Die ursprgl. Farben wurden im remboldischen Stamm weitergeführt, zuletzt von der 1554 im Mannesstamm erloschenen Linie I.-Neumagen. Der gerlachische Hauptstamm führte dagegen schwarze Balken in Silber. Dies blieb das Wappenbild der 1442 in den Gf.enstand erhobenen Büdinger aus der Linie Grenzau. Die davon im 14. Jh. abgetrennte mittlere Grenzauer Linie wechselte zu schwarzen Balken in Gold. Sie wurde später von der jüngeren Grenzauer Linie beerbt, welche die roten Balken in Silber und die schwarzen in Gold in einen quadrierten Schild zusammenführte, so noch der letzte Gf. Ernst von I. bis 1664. Bei aller Zersplitterung im Hause ist gerade das alte Balkenwappen als bleibendes und verbindendes Element verstanden worden; so wurde bei einem Erbschaftsvergleich 1371 das Stammgut der Familie definiert als daz zu unserem Wappen von Isenburg gehorte.

Repräsentative Elemente sind beim frühen Burgenbau der Nieder-I.er schwierig zu ermitteln, da die Bauwerke, wie fast alle rheinischen Burgen, nur als Ruinen überkommen sind. Eine bedeutsame Ausnahme stellt die Matthiaskapelle in der Oberburg Kobern dar. Der in die Jahre 1220 bis 1240 zu datierende Zentralbau, eine der besten Schöpfungen der rheinischen Spätromanik, diente (bis 1347) zur Aufbewahrung des Hauptes des Apostels Matthias. Es wird vermutet, daß die kostbare Reliquie von Heinrich I. von I.-Kobern vom Kreuzzug von Damiette (1217/21) mitgebracht wurde oder als Beute aus der Eroberung von Konstantinopel 1204 stammt. Der sechsseitige Bau mit elegantem Säulenkranz im Innern, Memorialbau und reich ausgestattete Burgkapelle zugl., kann als einzigartiges Beispiel adeliger Selbstdarstellung gelten. Das Hauskl. Rommersdorf wurde ein Zentrum der Kreuzzugsbewegung, und die Erinnerung an die Züge ins Hl. Land hat zu dem auffälligen Vornamen Salentin geführt, nach dem als ritterlichem Gegner geachteten Sultan Saladin (1171-93), der sich von 1200 an über Jh.e bei den Nieder-I.ern findet.

Im späteren MA spielen heraldische Elemente im Büdinger Zweig eine wichtige Rolle. Im Palas der Burg → Büdingen wurde anläßlich der Ehe Heinrichs mit Adelheid von → Hanau 1332 das »Gemalte Zimmer« mit einer schachbrettartigen Wappengenealogie des Paares geschmückt. Der seit 1461 regierende Gf. Ludwig II. hat die Sprache der Heraldik bes. geschätzt, wie Allianzwappen an seinen Bauten, die Wappenreihen in der Büdinger Res.kirche, v.a. aber der reiche Wappenschmuck der Schloßkapelle zeigen. Und noch Ludwig (III.) schmückte seinen Offenbacher Schloßbau ab 1571 mit einem reichen heraldisch-genealogischen Wappen- und Bildprogramm.

Dagegen ist in der Frühzeit von bildhafter Sepulkralkultur wenig zu erkennen, was mit der Einfachheit des kleinen Hauskl.s Marienborn zusammenhängen könnte. Ein Grabstein, der Ludwig (I.) (gest. um 1304) zugeschrieben wird, zeigt das Wappen mit einem Hügelkreuz, ohne Inschrift. Ein Doppelgrabstein für Johann (I.) (gest. 1395) und Sophie von → Wertheim wurde aus Marienborn 1937 in die Büdinger Schloßkapelle übertragen. Danach sind erst aus dem 16. Jh. wieder Epitaphien überkommen, so das von Anton (gest. 1560) und seiner Gemahlin Elisabeth von Wied, 1563 von Caspar Wallrab für den Chor der Marienkirche geschaffen. Die Grabdenkmäler aus den Res.kirchen Offenbach und → Kelsterbach sind untergegangen, dasjenige Philipps (II.) (gest. 1596) in der Kirche → Birstein fiel 1913 einem Brand zu Opfer.

IV.

Das genealogische Bild weist noch im 12. Jh. Unschärfen auf, was auch damit zu tun hat, daß wg. der wiederkehrenden Leitnamen die Generationen nicht immer eindeutig abzugrenzen sind. Durch die Heirat des ab 1103 gen. Gerlach mit einer der Erbtöchter der Gf.en von Arnstein an der Lahn fiel nach 1140 seinen Nachkommen ein Anteil am reichen Arnsteiner Erbe zu. Die Söhne eines Gerlach aus der Folgegeneration (gen. 1130-1147) nahmen eine erste große Teilung vor und begründeten den gerlachischen und remboldischen Hauptstamm, wobei jedoch einige Besitzungen gemeinschaftlich blieben. Beide Stämme haben sich durch Teilungen und Einheiraten weiter verzweigt. So gründete ein Gerlach aus dem gleichnamigen Stamm durch die Ehe mit einer Tochter des Heinrich von Coverna eine Seitenlinie in Kobern an der Mosel, die nach zwei Generationen um 1270 endete. Sein Bruder Heinrich I. vereinigte den Großteil der Westerwälder Besitzungen und erbaute nahe der Stammburg die neue Burg Grenzau, nach der seine Linie sich nannte. Einer seiner Söhne, Gerlach, erhielt die Vogtei über das Georgstift in → Limburg und gründete die Linie I.-Limburg mit der Herrschaft Staden in der Wetterau als Außenbesitz, die mit dem Tod Johanns III. 1406 erlosch.

Der zweite Sohn aus dem Rembold-Stamm, Bruno, gründete nach Erbauung der Burg Braunsberg (1198) einen selbständigen Zweig, aus dem später die mittlere Linie der Gf.en von → Wied (bis 1462) hervor ging. Aus dem Rembold-Stamm leitet sich auch die Linie I.-Kempenich in der Eifel ab, die als sog. Salentinische Linie später wieder Teile aus dem Erbe in Kobern, Arenfels und Grenzau an sich zog. Als später Ableger wurde 1497 durch die Heirat Salentins VII. (die Zählung variiert) mit der Erbtochter Elisabeth der Vögte von Hunolstein die Linie I.-Neumagen begründet. Außer der namengebenden Herrschaft an der Mosel zählten zu ihr auch verstreute Besitzungen im lothringischen und luxemburgischen Raum. Nach dem Erlöschen in der folgenden Generation fielen die dt. Anteile über Töchter an die Gf.en von → Sayn-Wittgenstein und von → Waldeck. Einem anderen Zweig der salentinischen Filiation, der jüngeren Linie in Grenzau, gehören Salentin (IX.) an, der als Kölner Kfs. resignierte, sowie sein Sohn Gf. Ernst als letzter der Nieder-I.er. Nach dessen Tod 1664 wurden die Lehen und Pfandschaften am Rhein und im Westerwald größtenteils von Kurköln und Kurtrier eingezogen, Reste konnten sich die Gf.en von Walderdorff sichern, die auch die I.er Balken in ihr Wappen aufnahmen.

Andere Voraussetzungen waren bei der Entfaltung der Ober-I.er Linie gegeben. 1220 erscheint Heinrich (I.) von I.-Grenzau erstmals am Rande der Wetterau, als er zugunsten des Deutschen Ordens auf Rechte an den Kirchen zu (Ober-)Mörlen und Holzburg verzichtet, Teile aus dem Erbe der Gf.en von Mörle-Peilstein, die ihm seine Frau Irmgard von Cleeberg zugebracht hatte, deren Mutter eine Gf.in von → Leiningen war. Aber auch eine Beteiligung am Allod der Büdinger Dynasten wird sichtbar, so ein Achtel am Landgericht Ortenberg. Dies deutet auf frühe familiäre Verbindungen hin, die noch nicht geklärt sind, sie könnten auf die Heirat eines I.s aus dem Gerlach-Stamm mit einer Erbtochter der Herren Hartmann, Vorfahren der Büdinger, zurückgehen. Auffällig ist das häufige Auftreten des Vornamens Gerlach in beiden Familien. Nicht von ungefähr stellten die I.er zwei Schwiegersöhne des letzten Büdingers Gerlach (II.): Rosemann von Kempenich, der die Tochter Conce, und schließlich Ludwig, der Enkel Heinrichs (I.), der Heilwig von Büdingen heiratet (wohl eine nachgeborene Tochter aus einer zweiten Ehe Gerlachs und keine Gf.in → Tübingen-Giessen). Ludwig wurde so zum eigtl. Stammvater der Ober-I.er, die noch heute blühenden Linien gehen auf ihn zurück.

Eine zielgerichtete Heiratspolitik durchzieht die folgenden Generationen, zu der es auch keine Alternative gab. So wurden dynastische Verbindungen mit den Münzenberger Erben angestrebt. Ludwigs Nachfolger Luther, ursprgl. für eine geistliche Laufbahn bestimmt, ging mit Isengard von Falkenstein die Ehe ein und sicherte sie 1321 durch eine »Eventualsukzession« mit seinem Schwager Kuno ab. Sein Sohn Heinrich heiratete 1332 Adelheid aus der Familie der → Hanauer Herren, die nicht nur zu einem Sechstel am Münzenberger Erbe beteiligt waren, sondern auch als Konkurrenten im Büdinger Wald und an der mittleren Kinzig auftraten. Trotz gelegentlicher Konflikte konnten die Interessen nunmehr besser abgegrenzt werden. Zur territorialen Ausweitung bot sich v.a. der Erwerb der Anteile der übrigen Büdinger Ganerben an. Nach dem Rückzug der → Hohenlohe-Brauneck aus dem Büdinger Raum und dem Aussterben der Breuberger 1323 brachte jedoch erst der Zerfall der Stellung der Herren von Trimberg bis 1376 das erwünschte Ergebnis. Durch seine Heirat mit Elisabeth von → Solms kam Diether von I. beim reichen Falkensteiner Erbfall 1418 mit zum Zuge. In den Teilungen der Jahre 1419/20 fielen ihm gemeinsam mit der Schwägerin, Gf.in Anna von → Sayn, Wildbann und Herrschaft Dreieich um die Burg Hain südlich des Mains zu, sowie Anteile an den wetterauischen Herrschaften Münzenberg und Assenheim.

Wichtiger Schritte auf dem Weg zur Landeshoheit bildeten 1434 das ksl. Privileg de non evocando als Freiheit der Untertanen von fremden Gerichten und v.a. die Erhebung zur Reichsgft. 1442. Mit ausschlaggebend für die Rangerhöhung waren die engen Bindungen Diethers zum Erzstift Mainz. Als Rat und Gesandter gehörte er zum engeren Kreis um den 1419 gewählten Ebf. Konrad von Dhaun, in gleicher Funktion war er unter Ebf. Dietrich von Erbach in dessen Res. Aschaffenburg tätig und war zeitw. Landvogt und Oberamtmann über die erzstiftischen Gebiete im hessischen Raum, wie er überhaupt in Angelegenheiten mit Hessen befaßt war. Die häufige Präsenz im Erzstift war aber der Res.enbildung in → Büdingen eher hinderlich. Ähnliche Ämter bekleidete dann auch sein Sohn Ludwig II., der zeitw. als Stadtamtmann in Mainz erscheint.

Nach den Rückschlägen der Mainzer Stiftsfehde 1461-1463, in welcher der O der Gft. zum Kriegsgebiet wurde, begann Ludwig mit einer flexiblen, zielgerichteten Erwerbs- und Konsolidierungspolitik. Sein Bruder, der Mainzer Ebf. Diether, übertrug ihm 1476 die → Ronneburg und das zugehörige Gericht Langendiebach als Lehen des Erzstifts. Es gelang Ludwig, die Familie der Forstmeister von Gelnhausen (deren Amt Bestandteil ihres Namens war) Zug und Zug auszuschalten und 1484 schließlich das Forstmeisteramt durch Kauf an sich zu ziehen. Damit war die Oberherrschaft über den Büdinger Wald samt der wirtschaftlichen Nutzung gesichert. Hinzu kamen weitere Erwerbungen wie der ehem. lißbergische Anteil an Burg Bracht, Ankäufe von ritterschaftlichen Gütern und 1486 die Ablösung des als Pfand bereits besessenen Saynschen Anteils an der Dreieich für die nicht unerhebliche Summe von 25 800 Gulden. Den Abschluß der rechtlichen und verwaltungsmäßigen Konsolidierung markiert 1495 ein Privileg Ks. Maximilians, das einen zentralen Gerichtshof im Rathaus der Res. → Büdingen erlaubte. Da der familiäre Heiratskreis sich im 15. und 16. Jh. stark änderte, v.a. durch das Konnubium mit Thüringer Gf.enhäusern, wie den von → Gleichen, → Schwarzburg oder → Mansfeld, blieben Erweiterungen durch Erbfälle die seltene Ausnahme, wie das Amt Schönrain mit dem Mainzoll bei Hofstetten aus der Rienecker Erbschaft 1559. Aus dem erweiterten Heiratskreis rekrutierte sich im 16. Jh. zunehmend die adelige frundschaft, die bei Vertragsverhandlungen oder Schlichtungen oft unentbehrlich wurde.

Diether und Ludwig standen der Gft. zusammen rund ein Jh. vor, eine bemerkenswerte Kontinuität. Beide waren daher bemüht, das von ihnen geformte Territorium auch ohne förmliche Primogenitur zu erhalten. Mit einer 1444 verbindlich festgelegten Familienordnung versuchte Gf. Diether eine rigorose Erbfolgeregelung. Als Nachfolger wurde der zweite Sohn Ludwig vorgesehen, sämtliche Brüder sollten mit geistlichen Pfründen ausgestattet werden oder bis dahin ersatzweise eine Abfindung erhalten, bei Herrschaftsverzicht und Heiratsbeschränkung. Nach Diethers Tod 1461 begehrte einer der Söhne, Gf. Johann, dagegen auf, verließ den geistlicher Stand und erhielt 1472 Schloß Steinheim (Mainzer Pfandbesitz), dann 1477 → Wächtersbach zugewiesen. Als Rat in diplomatischen Diensten des Erzstifts bezog er auch einen Stadthof in Mainz, der bei I. verblieb.

Ludwig versuchte einen anderen Weg. Dem ältesten Sohn Philipp wurde die Regierung der Gft. und die Verwaltung der Einkünfte zugesprochen, für die jüngeren Brüder Diether (II.) und Johann waren kleine Anteile zur selbständigen Hofhaltung vorgesehen, offizielle Heiraten blieben versagt, falls Philipp Söhne bekäme. Doch das Modell scheiterte später daran, daß sich Philipp vermutlich auf einer Pilgerfahrt ins Hl. Land 1488 eine Krankheit zuzog, die ihn schließlich regierungsunfähig machte. Die seit 1511 versuchte gemeinschaftliche Regierung endete am 26. Aug. 1517 in einem Erbbrudervertrag, der zur Bildung zweier »Stämme« führte, da Johann 1516 eine → Schwarzburger Gf.entochter geheiratet hatte und Nachkommen erhielt. Der unverheiratete Bruder Diether war mit → Wächtersbach, → Birstein und Spielberg versorgt worden. Das Abkommen wurde als der Herrschaft höchst Kleinod bezeichnet, als grundlegende Hausordnung sollte es von jeder Generation neu beschworen werden. Doch als Ks. Maximilian am 12. Sept. 1518 die Mutschierung bestätigte, hob er bereits die Rechte von Gf. Anton, einziger Sohn von Gf. Philipp, hervor, der nach vorzeitig erklärter Volljährigkeit sofort die Vormundschaft für seinen kranken Vater übernahm. Er und seine Mutter Amalie von → Rieneck haben die Abmachungen nie anerkannt, was einen auf allen juristischen Ebenen ausgetragenen zerstörerischen Hausstreit nach sich zog. Als Diether schon 1521 starb, wurde die Gft. förmlich geteilt, wobei Stadt und Schloß → Büdingen wie auch Hain in der Dreieich gemeinschaftlich bleiben sollten. Im Zuge der weiteren Entfremdung wurden 1529 das Stammschloß und die neuen Büdinger Festungswerke ebenfalls aufgeteilt. 1556 wurde schließlich auch die Dreieich in das Amt Langen, das an Anton kam, und das Amt Offenbach, das an die Söhne Johanns ging, zertrennt.

Der Hausstreit verschränkte sich zudem mit dem Religionskonflikt. Im Schmalkaldischen Krieg standen die Vettern in getrennten Lagern. Reinhard war Helfer von Lgf. Philipp von Hessen, seinem einstigen Vormund, Anton steuerte einen neutralen Kurs und stand damit der Partei Karls V. nahe. Als Folge der Reformation wurden die bereits geschwächten Kl. im Herrschaftsbereich sämtlich säkularisiert. Als erstes konnte Anton 1543 das Prämonstratenserstift Selbold an sich ziehen, mußte jedoch der Stadt Gelnhausen die dortigen Kirchen und deren Besitz überlassen. Das ehem. als Frauenstift angegliederte → Meerholz wurde langsam ausgeblutet und die wenigen verbliebenen Nonnen 1554 abgefunden. Die Auflösung des im Herrschaftsteil von Gf. Reinhard liegenden Hauskl.s Marienborn gestaltete sich auch deshalb schwierig, weil hier noch Töchter aus verwandten Gf.enhäusern wie → Hanau oder → Erbach zu versorgen waren, bis die Zeit 1559 dieses Problem löste. Die Auflösung der Stifte Hirzenhain und Konradsdorf zog langwierigen Streit mit den am Landgericht Ortenberg beteiligten Landesherrn, v.a. → Stolberg-Königstein, nach sich. Der geistliche Besitz rundete die Grundherrschaft der I.er beträchtlich ab, doch war aus den Einkünften nun der Unterhalt von Kirchen und Schulen zu bestreiten.

Erst seit dem Tode Antons 1560 konnten die verbliebenen Streitpunkte nach und nach entschärft werden. Doch ging die Zersplitterung in beiden Linien weiter, da die Brüder faktisch gleichberechtigt waren. Dadurch entstanden separate Herrschaften mit eigenständigen Res.en, auf die unten eingegangen wird. Dennoch war am Ende des 16. Jh.s aus sämtlichen Zweigen nur noch ein männlicher Nachkomme vorhanden, der 1560 geb. Gf. Wolfgang Ernst von der Birsteiner Linie. Der letzte des Ronneburger Stammes, Gf. Heinrich, auch wg. seiner lutherischen Überzeugung mit dem kalvinistisch gesinnten Vetter entzweit, verkaufte entgegen dem Hausgesetz das Amt Langen mit der Res. → Kelsterbach 1600 an den Lgf.en von Hessen-Darmstadt. Trotz langer Prozesse vor den Reichsgerichten war dieser Akt nicht mehr rückgängig zu machen und mußte von den I.ern schließlich 1710 endgültig akzeptiert werden. Unter den Nachkommen von Gf. Wolfgang Ernst kam es 1684 zur sog. Hauptteilung in die Hauptlinien → Birstein-Offenbach und → Büdingen. Weitere Zersplitterungen, verbunden mit Finanzproblemen, ließen die Gft. im 18. Jh. zu politischer Bedeutungslosigkeit absinken.

Quellen

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