Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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BEICHLINGEN

B. Beichlingen

I.

Das in den Quellen für die Zeit ab dem 11. Jh. als Gft. faßbare und am Nordrand des Thüringer Beckens gelegene Gebiet war mit seiner Burg namensgebend für die Gf.en von B. Als deren erster Vertreter gilt Gf. Friedrich I. von B. (gest. um 1160), welcher mit seinen Nachkommen das i.J. 1567 im Mannesstamm ausgestorbene Gf.engeschlecht stiftete. Die geostrategische Bedeutung der kleinen Gft. ergibt sich in erster Linie aus ihrer Brückenlage: Sie umschließt mit ihrem Gebiet jenen Teil der Unstrut, wo der nach S gerichtete Flußlauf die in O-W-Richtung verlaufenden Mittelgebirgszüge der Hainleite und der Finne unterbricht und damit eine Verbindung zwischen den beiden Senkenlandschaften des Thüringer Beckens und der »Goldenen Aue« bildet. Der herrschaftliche Bezugspunkt der Gft. B. war die gleichnamige Burg, die erstmalig für das Jahr 1014 belegt ist (siehe dazu auch den Residenzart.). Als Bezeichnung taucht B. zum ersten Mal in dem Verzeichnis (entstanden in der Mitte des 12. Jh.s) des Fuldaer Mönches Eberhard im Zusammenhang mit einer 860 getätigten Güterschenkung auf. In den kriegerischen Auseinandersetzungen der Mgf.en von Meißen mit der ksl. Zentralgewalt wurde die Burg 1069 durch Ks. Heinrich IV. eingenommen, gelangte danach jedoch erneut an das Mgf.enhaus und ging anschl. in den Besitz der Gf.en von Northeim über. Kuno (erm. 1103), ein Sohn Ottos von Northeim, trägt als Erster 1061/62 den Titel eines Gf.en von B. (de Bichlingge). Dessen Wwe. Kunigunde (gest. 1140) hält offenbar zuletzt die Herrschaft an B. in ihren Händen, bevor mit Friedrich I. der Stammvater der Beichlinger Gf.enfamilie auftritt, deren genealogische Zusammenhänge im 11. Jh. ungewiß sind. Seit dem Beginn des 13. Jh.s bildete die Gft. den Ausgangspunkt für die Erweiterung des gfl. Herrschaftsverbundes. Zum frühen Besitz der Beichlinger Gf.en gehörten Schloß und Dorf Frohndorf, wo das Gf.enhaus über Lehensleute verfügte. 1448 gelangte dieser Herrschaftsteil zusammen mit weiteren Gütern pfandweise an die Gf.en von → Schwarzburg und Stollberg, bis sie als wettinische Lehen komplett in deren Besitz übergingen. Zwischen 1249 und 1306 verleibten die Gf.en von B. ihrem Herrschaftsbereich die Ortschaft Kölleda ein, die 1292 zur Stadt erhoben und bald darauf mit einer Ummauerung versehen wurde. Die dortige Johanniskirche (Pfarrkirche) diente in einem Fall als gfl. Begräbnisstätte und wurde zum Ausgangspunkt für den Bezug eines Zisterzienserinnenkl.s mit Nonnen aus Frauensee. Darüber hinaus griff das Gf.enhaus nach N in die südlich vom Kyffhäusergebirge gelegene »Goldene Aue« aus. Zugewinn erhielt das Herrschaftsgebiet der Gf.en von B. v.a. nach dem Aussterben der Rothenburger Gf.en (um 1200), welche die Herrschaft über die am Südhang des Kyffhäusergebirges gelegene gleichnamige Gft. ausgeübt hatten. Ein Teil der älteren Forschung hält die Abstammung der Beichlinger Gf.en von den Gf.en von Rothenburg für wahrscheinlich. Die Gft. Rothenburg schuf mit ihrer auf dem Kyffhäuser gelegenen Burganlage die materielle Grundlage für die Etablierung einer separaten gfl. Haushaltung, die zum Ausgangspunkt für die Bildung einer eigenständigen und über mehrere Generationenfolgen bestehenden Gf.enlinie wurde. Letztere erlosch mit dem Tod des Gf.en Gebhard III. (gest. 1394). Im nahe gelegenen Kelbra bestand seit 1251 ein Zisterzienserinnenkl., dessen Gründung auf die Gf.en von B. zurückging und welches im Bauernkrieg 1525 zerstört wurde. 1351 wird Kelbra als oppidum bezeichnet, Ratsleute werden 1352 genannt. Die Herrschaft über den Ort ging später auf die Gf.en Hohnstein über, welche den Sitz einer bisher auf der Rothenburg residierenden Nebenlinie nach Kelbra verlegten und ihre Herrschaftsrechte 1431 an die Gf.en von → Schwarzburg und Stollberg abtraten. Als wichtigstes städtisches Zentrum ist mit seinen wirtschaftlich bedeutsamen Solquellen das am Fuß des Kyffhäusers gelegene (Bad) Frankenhausen anzusprechen, zu dessen Verkauf an die Schwarzburger sich die Gf.en von B. i.J. 1340 aufgrund ihrer Schulden bei der Stadt Erfurt gezwungen sahen. Ergänzt wurde der Besitz des Beichlinger Gf.enhauses im ersten Drittel des 13. Jh.s um die Gft. Lohra, in deren Besitz Gf. Friedrich IV. von B. (gest. 1275) nach dem Erlöschen einer gleichnamigen Gf.enfamilie gelangt war. Herrschaftszentrum war die am Nordwestrand der Hainleite gelegene Burg → Lohra. Zudem hatten die Gf.en von B. hiermit die Herrschaftsrechte über die im Eichsfeld gelegene Stadt Worbis erworben, deren ältestes Stadtsiegel (vor 1255) einen Hinweis mit plastischer Darstellung auf die Beichlinger Gf.en als Stadtgründer enthält. Worbis wurde schon 1289 an die Wettiner verkauft, bevor es später in den Herrschaftsbereich des Mainzer Ebf.s überging. 1320 wurde auch die verbliebene Herrschaftsmasse der Gft. Lohra an die Gf.en von Hohnstein veräußert, welche die dortige Burg bis zum Aussterben ihrer Familie 1593 als Nebenres. nutzten. In den Besitz der in strategisch bedeutsamer Position direkt westlich über dem Unstrutdurchbruch an der »Thüringer Pforte« gelegenen Sachsenburg gelangten die Gf.en von B. über das Erbe der Gf.in Oda, die aus dem Gf.enhaus → Hohnstein stammte und um 1300 die Gattin des Gf.en Heinrich II. von B. (gest. 1335) wurde. Die Sachsenburg verblieb bis zu ihrem Übergang an die Wettiner zu Beginn des 15. Jh.s im Besitz der Gf.en von B. Ihr Erwerb schuf die Grundlage für die Gründung einer separaten gfl. Haushaltung, die über vier Generationen hinweg als Beichlinger Seitenlinie bestand und deren letzter Vertreter der unverheiratet gebliebene Gf. Friedrich. X. von B. (gest. 1395) war. In der Gesamtbetrachtung setzten sich die Gft.en und Herrschaften der Gf.en von B. seit dem 13. Jh. aus Allodialgütern, Reichslehen und landgfl.-wettinischen Lehen zusammen. Die Gft. B. bildete seit dem 15. Jh. die Grundlage für die Aufnahme ihrer Besitzer in die Reichsmatrikel. Nach dem Aussterben der Thüringer Lgf.en aus der Familie der Ludowinger (1247) und nach dem Abschluß der Auseinandersetzungen um deren Erbe huldigten die Gf.en von B. dem Mgf.en von Meißen. In der im Haus Wettin i.J. 1485 vereinbarten (Leipziger) Teilung wurden die nach diversen Veräußerungen im Herrschaftsverbund der Gf.en von B. verbliebenen Güter dem albertinischen Lehnsverband zugeschlagen. Daneben wird die Gft. weiterhin in den Reichsanschlägen aufgeführt. Eine Zugehörigkeit zu einem Gf.enverein bestand nicht. Mit dem Verkauf der Gft. B. an die Frh.en von Werthern i.J. 1519 durch den Gf.en Adam von B. (gest. 1538) erhielt die Gft. neue Besitzer. Ihr endgültiger Übergang in die albertinische Lehensabhängigkeit im 16. Jh. konstituierte deren Zugehörigkeit zum albertinischen Thüringen (bis 1746 Hzm. Sachsen-Weißenfels), wozu auch die übrigen, teilw. nur temporär im Besitz der Beichlinger Gf.en befindlichen Herrschaftsteile (Sachsenburg) zählten. In den Händen der Herren von Werthern verblieb das Gebiet bis zur Mitte des 20. Jh.s, zunächst als kursächsicher Lehensbesitz, ab 1815 dann als Teil der thüringischen Gebiete innerhalb der preußischen Provinz Sachsen.

II.

Zur Ausbildung eines Hofes nach fsl. Vorbild war das Gf.enhaus mit seiner v.a. ab dem 14. Jh. reduzierten Besitzbasis nicht in der Lage. Zu keinem Zeitpunkt wird eine in verschiedene Ämter ausdifferenzierte Hofverwaltung erkennbar. Die Nachrichten zu einem eigenen Lehenshof erschöpfen sich in Einzelhinweisen, ebenso die zu Kunst und Kultur. Allein Größe und Ausstattung ihres Stammsitzes in B. lassen Rückschlüsse auf die Bedeutung der Gf.en von B. im 13. Jh. zu. Letzteres diente als Haupt- und Stammsitz der Familie von deren Auftreten im frühen 12. Jh. an bis zum Verkauf von Gft. und Schloß B. an die Herren von Werthern, die Schloß B. nach dem Ankauf 1519 erweitert und ausgebaut haben. Als weitere zeitweilige Res.en mit entspr. gfl. Haushaltungen traten im 13. Jh. dann die → Rothenburg (1343 Verkauf an die Wettiner) und die Sachsenburg (Veräußerung um 1400) hinzu. Nach dem Verkauf von Schloß und Gft. B. zog sich die Gf.enfamilie auf die weiter südlich im Werragebiet gelegene Kraynburg (Erstnennung im 12. Jh.) zurück, wohin Gf. Adam 1522 mit seiner Familie übersiedelte, sowie auf das ebenfalls käuflich hinzu erworbene Schloß Gebesee (bezeugt seit dem 12. Jh.) in der Nähe von Erfurt. Passive Lehnsabhängigkeit bestand seit dem späten MA v.a. zu den Wettinern. Nach dem Ende der Ludowingerherrschaft in Thüringen (1247) und nach Abschluß der Auseinandersetzungen um deren Erbe erkannten die Gf.en von B. im Verbund mit den übrigen Thüringer Gf.enfamilien im 1249 abgeschlossenen Vertrag von Weißenfels den Mgf.en von Meißen als ihren Herren an; damit verpflichteten sie sich, alle ihre Güter, die sie zuvor von den Ludowingern in der Lgft. Thüringen zu Lehen empfangen hatten, nunmehr vom Mgf.en von Meißen als Lehen entgegenzunehmen. Ein Hof bzw. Höfe werden nur punktuell sichtbar. Über Lehensleute ritterlicher Herkunft verfügten die Gf.en von B. in Kelbra, Rothenburg, Emleben, Kölleda, Kannawurf, Rettgenstedt und an anderen Orten. Die Zahl der Gf.enhöfe orientierte sich während des mehr als vierhundertjährigen Bestehens des Geschlechts am jeweils verfügbaren Herrschaftsbesitz, der sich ab dem 15. Jh. im wesentlichen auf die gfl. Stammgüter konzentrierte. So können verläßliche Zahlen zu gfl. Haushaltungen am ehesten zu bestimmten Stichjahren angegeben werden. Das Lehnbuch des Lgf.en Friedrich des Strengen aus dem Jahr 1349/50 läßt für die Mitte des 14. Jh.s drei gfl. Höfe erkennbar werden und listet unter den Thüringer Adeligen folgende Vertreter des Beichlinger Gf.engeschlechts auf: Fridricus comes de Rotenburg, […] Henricus dominus in Beichlingen, Hermannus dominus in Sachsenburg. Im Rahmen der im Haus Wettin 1485 vereinbarten Teilung wurden die Gf.en von B. fortan dem albertinischen Lehnsverband zugeschlagen. Die verstärkte hegemoniale Vereinnahmung der Gf.en von B. durch die Wettiner ab der Wende zum 16. Jh. hatte die vollständige Integration der gfl. Güter in das albertinische »Land« zur Folge, was die territoriale Zugehörigkeit ihrer Gebiete zum albertinischen Thüringen auch in späterer Zeit noch begründete. Parallel dazu wurden die Gf.en von B. seit dem ersten Drittel des 15. Jh.s als Inhaber der gleichnamigen Gft. in den Reichsanschlägen aufgeführt (siehe dazu und zum Folgenden auch den Dynastieartikel, Abschnitt II.). Mitglieder der Gf.enfamilie traten zusehends im sächsisch-hzgl., ab 1548 kfsl. Hofdienst hervor. Dabei schlossen ein Engagement für den Fs.en auf der einen Seite und für Ks. und Reich auf der anderen Seite einander nicht aus, wie das Beispiel des um 1500 zunächst in albertinischen Diensten hervortretenden und später als Kammerrichter tätig werdenden Gf.en Adam von B. beweist. Höfisches Leben entfaltete sich in erster Linie in Orientierung auf den (lehnsherrlichen) Fs.enhof. So finden sich auch zur Anwesenheit von Militär am Hof der Gf.en von B. keine Informationen. Dafür traten einzelne Mitglieder des Gf.enhauses im Militärdienst für Ks. und Reich, Kfs.en, Fs.en und Kg.e hervor. In der Schlacht von Aussig 1426 hatte das Geschlecht zwei gefallene Söhne zu beklagen, die sich an der Seite anderer Thüringer Gf.en auf Kreuzzug gegen die Hussiten begeben hatten (Gf. Friedrich IX. sowie dessen gleichnamiger Sohn). Gf. Johann II. (gest. 1485) trat in landgfl.-wettinische Dienste und stand im Sächsischen Bruderkrieg auf der Seite des Lgf.en Friedrichs des Sanften, bevor er Ratgeber Wilhelms von Sachsen wurde. Der zweitgeborene Sohn des Gf.en Adam, Gf. Ruprecht von B. (gest. 1549), diente dem frz. Kg. in dessen kriegerischen Auseinandersetzungen mit Ks. Karl V. und ergriff später für die ernestinische Seite Partei; 1544 geriet Ruprecht in ksl. Gefangenschaft, erhob nach seiner Begnadigung in der Schlacht von Mühlberg 1547 erneut das Schwert gegen den Ks. und geriet anschl. an der Seite des Kfs.en Johann Friedrich zum wiederholten Mal in ksl. Haft; auf seiner darauffolgenden Flucht nach Frankreich wurde der Beichlinger Gf. ermordet. Auch dessen jüngerer Bruder Karl focht in der Schlacht von Mühlberg 1547 auf ernestinischer Seite und geriet ebenfalls mit Johann Friedrich in Gefangenschaft. Dagegen diente Gf. Philipp Wilhelm, welcher 1553 in der Schlacht von Sievershausen fiel, im albertinischen Militärdienst. Eine Laufbahn im Hofdienst eines geistlichen Kfs.en ergriff Gf. Friedrich XI. (gest. 1464), der zunächst Hofmeister des Ebf.s Günther von Magdeburg wurde und 1464 selbst den Stuhl des Hl. Mauritius bestieg. Zu Studienzwecken hielten sich Mitglieder des Gf.enhauses bevorzugt in Erfurt auf, v.a. wenn sie für eine geistliche Laufbahn vorgesehen waren. So studierte Gf. Busso von B. (gest. 1452) in Erfurt, bekleidete dort 1423 auch die Würde des Rector Magnificus, bevor er anschl. eine geistliche Laufbahn ergriff. Ebenso studierten in Erfurt Gf. Adam sowie dessen Brüder, die Gf.en Kaspar (gest. nach 1494) und Friedrich XII. von B. (gest. 1543). Letzterer bekleidete 1486 das Rektorenamt der dortigen Universität und schloß sein Studium mit dem Titel eines doctor decretorum ab, bevor er zunächst Kanonikus, später auch Propst von St. Severin in Erfurt wurde. Der Eröffnung der Jenaer Akademie i.J. 1548 (Universität ab 1557/58) wohnte der jüngste Sohn des Gf.en Adam, Gf. Bartholomäus Friedrich (gest. 1567), bei.

Quellen

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