HOMBERG
I.
Das früheste Einflußgebiet der Gf.en von → H./→ Thierstein lag im Fricktal und östlichen Sisgau.
Die Gf.en waren vermutl. keiner hzgl. Oberhoheit untergeordnet, denn weder die H.er noch die → Thiersteiner waren an der »ersten schwäb. Stammesversammlung«, die um 1138 unter Vorsitz des stauf. Hzg.s Friedrich II. von Schwaben auf der Dingstätte Kg.sstuhl stattfand, vertreten.
Gf. Rudolf I. (oder II. – erw. 1082-1114) hatte die Gft. im Sisgau inne, die er selbst oder sein (unbekannter) Vater wohl seit 1057/59 bzw. nach der Ächtung des Hzg. von Schwaben, Rudolf von Rheinfelden, übertragen bekommen hat. Unter seinen Söhnen, die aus der Ehe mit Gf.in Ita von Habsburg hervorgingen, kam es zur Hausteilung mit Separierung des Besitzes: Werner I. (erw. 1120-1154, verh. mit der einzig bekannten Tochter Gf. Friedrichs I. von → Zollern) gilt als Stammvater des H.er Hauses, sein Bruder Rudolf (erw. 1130-1156, verh. mit Berta, einer Erbtochter der Gf.en von Saugern – oder deren beider Sohn) als Urheber des (Neu-)→ Thiersteiner Hauses; die → Thiersteiner verließen bereits vor der Wende zum 13. Jh. das Fricktal.
Ein Großteil der Alt-H.er Herrschaft lag im Frickgau: Die → H.er erhoben Zoll in Frick, wohin auch das Korngeld entrichtet wurde; ihnen eigene Erzgruben lagen in Wölflinswil, wenige Kilometer von Frick entfernt (1288 Grubenmann erwähnt). Wann diese drei Rechte an die → H. er gelangten und zu Eigen wurden, ist nicht bekannt.
Die Stammburg der Alt-H.er lag auf allodialem Gebiet bei Wittnau im Fricktal (Burg → H.). Bei der Güterteilung mit den Thiersteinern fiel an die → H.er Streubesitz (wie in Auw, Lindenberg, Sins und Winterschwil) sowie die geschlossene Herrschaft Merenschwand, die sich im 13. Jh. aus der vollen, das Blutgericht einschließenden Gerichtsherrschaft und dem Kirchensatz zusammensetzte. Die Herrschaft Merenschwand umfaßte die Siedlung Benzenschwil, die Gehöfte (Unter-)Rüti, Rickenbach, Hagnau, Schoren und Kestenholz sowie den Hof zu Mühlau. Zum Eigengut der → H.er gehörten wohl auch Ortschaften wie Böckten (1246 erstmals Hof und Dorf erwähnt), Hendschikon, Ormalingen (erstmals 1286 erwähnt; mit Zwing, Bann, Mühle und Hof), Zunzgen (erstmal 1323 erwähnt), Tecknau (unweit der Ödenburg), Teil eines Hofes in Birsfelden (der andere Teil gehörte dem Kl. St. Alban in Basel), Kirchensatz und Widemhof in Dogern. Vermutl. hatten sie in Dogern ursprüngl. den halben Zwing und Bann inne; 1284 wurde Besitz mit dem Niedergericht verkauft; 1301 verzeichnet das Habsburger Urbar ein Kondominat der Habsburger mit den → H.ern für Gerichtsbarkeit und Kirche – das Patronatsrecht war an einen Habsburger und einen H.er Hof gebunden, und beide waren abwechselnd Nutznießer des Rechtes; die Kirche, zu der auch die nahe gelegene nider kilche zu Waltzhůt gehörte, trug über die Besoldung des Pfarrers hinaus 20 Mark Silber ein; nach 1325 verfügten die → Habsburg-Laufenburger als Erben der → H.er hier über Besitz. Viell. hatten die Alt-H.er auch Thürnen (erstmals 1101/03 erwähnt; im 11. Jh. als bfl. Besitz an das Kl. St. Alban in Basel und später als Lehen an die Eptinger gekommen), Rickenbach (erstmals 1274 erwähnt) und Wittinsburg (erstmals 1358 erwähnt) inne, die jedoch ebenso erst über Froburger Erbe an die Neu-H.er gelangt sein könnten.
Als Lehnsträger verfügten vermutl. bereits die Alt-H.er über einen Freihof in Maisprach (erstmals 1207 erwähnt; nach den → H.ern oder Froburgern waren die → Thiersteiner belehnt; in der ersten Hälfte des 13. Jh.s bewohnten die Herren von Maisprach den Herrenhof; ein anderer Hof war Eigentum des Bm.s Basel).
Als Lehen vom Domstift in Straßburg hatten die → H.er zwei (getrennte) Herrschaften inne, zum einen den Dinghof Muttenz mit Kirchensatz und Gerichtsbarkeit und zum anderen den Wartenberg mit der Hard (erstmals 1226 erwähnt; wann beides an das Domstift kam und wann an die Gf.en von → H., ist nicht bekannt – die H.er verfügten über das Lehen entweder seit dem 12. Jh. oder es kam erst über die Froburger an die Neu-H.er.).
Unter den Kindern Werners I., Werner II. (erw. 1168/1176-1185), Friedrich (erw. 1173-1185) und Ita (gest. um 1200), scheint das H.er Allod ungeteilt gewesen zu sein: Das gemeinsame Auftreten Werners II. mit seinem Bruder Friedrich in drei Urk.n wie auch gleichlautende Jahrzeitstiftungen lassen dies vermuten. Der Versuch Werners II., die Schutzpflicht des erbl. Amtes als Vogt über das Kl. St. Alban bei Basel zur Schutzherrschaft auszuweiten und im Kl.bezirk die Gerichtshoheit auszuüben, blieb ohne Erfolg.
Die Kinder Werners II., Werner III. (erw. 1180-nach 1223) und Anna (gest. um 1227), bildenten die letzte Generation der Alt-H.er. Anna ging eine Ehe mit Gf. Heinrich II. von Rapperswil, Stifter des Kl.s Maria Stella zu Wettingen, das zur Grablege der H.er wurde, ein.
Werner III. (vermutl. ebenfalls Hochvogt des Bm.s Basel), Lgf. im Sisgau und Vogt des Kl.s St. Alban, hinterließ eine (Erb-)Tochter, die eine wohl früh verabredete Ehe mit Gf. Hermann IV. von Froburg (1230-gest. 1253 bzw. vor 1258) einging. Sie brachte außer Eigengut auch die Landgft. im Sisgau als Lehen des Bm.s Basel mit in die Ehe (das Amt des Hochvogtes des Bm.s Basel und das des Kastvogtes von St. Alban gingen verloren). Aus dieser Verbindung Froburg-H. ist der H.er Zweig der Froburger bzw. sind die Neu-H.er hervorgegangen. In Hermanns IV. Generation kam es zudem im Haus Froburg zur Güterteilung, wobei er u. a. (vermutl.) das Städtchen Liestal sowie die Orte Läufelfingen (erstmals 1226 erwähnt; letztes Dorf vor dem Hauensteiner Pass), Lausen (erstmals 1275 erwähnt), Buckten (erstmals 1323 erwähnt; Marktflecken und Zollstätte für den Hauensteiner Pass), Häfelfingen (erstmals 1358 erwähnt), Rümlingen (erstmals 1358 erwähnt) und Känerkinden (erstmals 1359 erwähnt) – viell. auch Frenkensorf, Füllinsdorf, Munzach und Seltisberg – übernehmen konnte. Nach der Heirat mit der Alt-H.er Erbtochter (unbekannten Namens) verlegte Hermann IV. von Froburg das Zentrum seines Machtbereichs an die Nordrampe des unteren Hauensteins (bei Läufelfingen), wo er in den vierziger Jahren des 13. Jh.s den Bau der Burg Neu-H. (oder Homburg) veranlaßte. Er nannte sich seit 1243 nach dem Geschlecht seiner Gattin und übertrug diesen Namen auch auf die neu errichtete Burg, um die sich die Herrschaft Neu-H. bildete (mit Buckten, Diepflingen, Häfelfingen, Känerkinden, Läufelfingen, Rümlingen, Thürnen und Wittinsburg).
Bei Hermanns Tod waren seine Söhne, Werner I., Friedrich und Ludwig I., noch minderjährig, so daß sein Bruder Hartmann von Froburg die Vormundschaft über sie übernahm. Evtl. ist es bereits in dieser ersten Generation der Neu-H.er zur Gütertrennung gekommen, wobei die Lehen offenbar in gemeinsamer Hand blieben und nur das H.er Eigengut (z.T.) geteilt wurde.
Werner I. (erw. 1266-gest. 1272 bzw. 1254-1273) und Friedrich (erw. 1266-gest. vor 1285), hinterließen (vermutl. je) zwei Kinder, über die – da unmündig vaterlos – Hermanns jüngster Sohn, Ludwig I. (erw. 1272/73-gest. 1289), die Vormundschaft übernahm. (Bekannt sind die Geschwister Hermann II. – eigentl. wohl Joannes Hartmannus, erw. 1284-1303, und Ita, erw. 1284-1324; wessen Kinder sie jedoch waren, ist nicht klar.)
Ludwig I. heiratete um 1282 Elisabeth, Tochter Gf. Rudolfs II. von Rapperswil, deren Bruder, Rudolf III. von Rapperswil, 1283 kinderlos gefallen ist. Als einzige Erbtochter brachte sie so umfangr. Hausbesitz sowie Reichs- und kirchl. Lehen an die Neu-H.er. Die Verbindung Neu-H.-Rapperswil führte zur Bildung eines zweiten Besitzschwerpunktes: neben das Zentrum Liestal trat die Stadt Rapperswil (außer in den H.er Besitz betreffenden Urk.n nannte sich Ludwig I. sogleich auch »Herr zu Rapperswil«). Zur Verwaltung des Besitzes bedurfte es vermutl. eines umfangr. Apparates und großer Geldmittel (Zinslast), weswegen bald Güter verkauft werden mußten (1284-88 für insg. 305 Mark Silber – z. B. 1286 veräußerte Elisabeth ihre Weingärten zu Herrliberg, Heslibach und Witellikon; 1288 verkauften die H.er einen Hof zu Gelterkinden für 40 Mark Silber). 1288 wurde Ludwig I. durch Kg. Rudolf in Basel mit den Rapperswiler Gft.srechten belehnt (nannte sich fortan »Gf. von Rapperswil und H.«); anschließend nahm er an den milit. Zügen des Kg.s gegen die Stadt Bern teil, wobei er 1289 fiel (Grablege im Kl. Wettingen mit reicher Jahrzeitstiftung, auf Geheiß des Kg.s durch die Stadt Bern finanziert). Eine Güterteilung fand nach Ludwigs I. Tod zunächst vermutl. nicht statt.
Elisabeth von Rapperswil (erw. 1261-gest. 1309) wählte nach dem Tod ihres Gatten vor Kg. Rudolf und dessen Sohn selbst einen Vogt für ihren (Rapperswiler) Besitz. An kgl. Lehen überließ man ihr (seit 1289) die Einsiedlerhöfe Stäfa, Erlenbach, Pfäffikon und Wollerau sowie die beiden Pfäferser Lehenshöfe Männedorf und Tuggen (alles Höfe, die ohnehin zu ihrem eigentl. Rapperswiler Erbe gehört hätten – wie die Kastvogtei über das Kl. Einsiedeln, die jedoch bei den Habsburgern blieb). Im Gegenzug hat die Gf.in alles ir gůt dem Kg. aufgegeben, um es von dessen Sohn, Hzg. Rudolf II., zu Lehen zu empfangen (der Umfang dieses Gutes ist unbekannt). Mit dem Verkauf ihrer Güter in Göschenen (mit einem Turm) und Uri an das Kl. Wettingen begann ab 1290 eine neue Reihe von Veräußerungen als Folge von Schulden: Anfang 1293 z. B. verkauften Elisabeth, ihr Neffe Hermann II. und dessen Schwester Ita gemeinsam Eigengut zu Merenschwand mit allen Rechten, Zubehör und den Kirchensatz für 320 Mark lötigen Silbers. Insg. erbrachten die Verkäufe zwischen 1290 und 1295 wohl 953 Mark.
Vermutl. um diese Zeit kam es zur teilweisen Gütertrennung unter den Neu-H.ern: Hermann II. – wahrscheinl. 1386 volljährig – handelte bis 1296 in seinem und seiner Mündel Namen (den sechs Kindern seines Onkels Ludwig I. aus der Ehe mit Elisabeth von Rapperswil) und verwaltete den Neu-H.er Teil der Doppelherrschaft Neu-H.-Rapperswil.
1296/99 wurde eine endgültige Güter-(erb-)- teilung nötig (genaue Angaben sind nicht mögl.). Bekannt ist, daß das Städtchen Liestal (mit Feldmühle), die Herrschaft Neu-H., Wölflinswil und Nöriken, Besitz und Rechte im östlichen Sisgau und westlichen Fricktal sowie der Hof Ellenweiler (Elsass) an die Geschwister Hermann II. und Ita fielen. Muttenz, die Wartenbergburgen und die Burg Alt-H. sowie die Mehrzahl der Rechte und des Besitzes im östlichen Sisgau und westlichen Fricktal gingen an Werner II. und dessen Geschwister. Die halbe Landgft. im Sisgau blieb zunächst zu gesamter Hand (die andere Hälfte war bereits über die Heirat der Alt-H.er Erbtochter zum gemeinsamen Amt der Häuser Neu-H. und Froburg-Waldenburg geworden).
1303 ist Gf. Hermann II. von Neu-H. ledig gefallen (im Kapitelsaal des Kl.s Wettingen beigesetzt). Seine Schwester Ita, Alleinerbin, heiratete Gf. Friedrich IV. von → Toggenburg (zu ihrer Heiratsdotation gehörten u. a. Wölflinswil und Nöriken). Friedrich von → Toggenburg verkaufte 1305 im Namen seiner Gattin an den Bf. und die Kirche von Basel die Stadt Liestal, die Herrschaft Neu-H. (wahrscheinl. einschließl. Frenkendorf, Füllinsdorf, Munzach und Seltisberg) und den Hof Ellenweiler im Elsaß (ausgenommen waren der Zoll und die Erzgruben im Frickgau) für 2100 Mark (bar bezahlt) (viell. war es bereits um 1300 unter Hermann II. zu einer Unterordnung der Herrschaft Neu-H unter die Lehnsabhängigkeit des Bf.s von Basel gekommen). Der Anteil Hermanns II. an der Landgft. im Sisgau ging auf seinen Cousin Werner II. über.
Elisabeth von Rapperswil verband sich 1296 in zweiter Ehe mit Rudolf III. von → Habsburg-Laufenburg (1270-1315). Die Geburt ihres Sohnes Johann I. von → Habsburg-Laufenburg (erw. 1305-gest. 1337) sowie die Volljährigkeit Werners II. von Neu-H. (erw. 1286-1320), des ältesten Sohnes Elisabeths aus erster Ehe, machten eine Teilung des mütterlich-rapperswilischen Erbgutes (um 1302) notwendig: Werner II. und seine minderjährigen Brüder, Rudolf und Ludwig II., erhielten daraus zu gesamter Hand Besitz und Rechte in der March, im Wägital und die rechtsufrigen Gebiete am Obersee sowie Güter und Rechte des Zisterzienserkl.s Wurmsbach (über das sie »eine Art Vogtei« ausübten) (die Stadt Rapperswil kam an die Gf.en von → Habsburg-Laufenburg). Aus dem Erbe des Vaters, Ludwigs I. von Neu-H., kam auf Werner II. und seine Brüder neben Landgütern auch der Anteil an der Gft. im Sisgau (bis 1299 vormundschaftsweise durch Hermann II. verwaltet), ein Recht, das Werner II. mit seinen Brüdern Rudolf (gest. 1304/05) und Ludwig II. (gest. 1314) gemeinsam wahrnahm. Die finanzielle und verkehrspolit. Bedeutung des Neu-H.er Besitzes war nach den Verkäufen von 1290 bis 1302 vermutl. jedoch empfindl. geschmälert.
Rechte am Zoll zu Flüelen hatte Werner II. seit 1309 zunächst als kgl. Lehen und seit 1313 als Pfand inne; zudem bekleidete er verschiedene lehnbare Ämter: er war Landvogt in den Waldstätten (1309-vermutl. 1320), dem Urserental und der Leventina (1309-1313) sowie der Vogtei St. Gallen (1315 als Reichslehen in seinen Händen bezeugt). 1315 verpfändeten die Hzg.e von Österreich an Werner II. den Hof zu Arth (mit umfangr. Gütern und Rechten zu Arth, Oberarth und Steinen sowie Zwing und Bann über Oberarth, Goldau, Büssingen, Lowrez, Gengingen und Röten) wie auch die Kl.vogtei Einsiedeln. Als Lehen der Herrschaft Österreich beanspruchten die H.er zudem im Dorf zu Kötzingen/Koetzingue (Elsaß) tu[i]b und vrevel.
1315 (nach dem Tod seiner beiden Brüder) kam es zur Erbvereinbarung zwischen Werner II. und seinem Stiefbruder, Johann I. von → Habsburg-Laufenburg, wobei die Güter des einen auf den anderen übergehen sollten.
Gf. Werner II. war seit 1315/16 verh. mit Maria von → Oettingen, Wwe. seines verstorbenen Stiefvaters, Rudolf III. von → Habsburg-Laufenburg (gest. 1315), und hatte mit ihr einen Sohn, Werner III. (erw. 1320-1323/25) (die Wwe.npfänder aus Marias Ehe mit dem → Habsburg-Laufenburger umfaßten u. a. 2500 Mark Silber, die Herrschaft Biberstein und die Vogtei zu Rheinau mit der Burg). Werner II. (gest. 1320) hinterließ seiner Wwe. drei Güterkomplexe: 1. Güter und Rechte im Fricktal (1351 verkaufte sie Burg Alt-H. mit allen Rechten, Leuten, Wald, Feld, Weide, Zwing, Bann und Zubehör an Hzg. Albrecht II. von Österreich für 400 Mark), 2. den Hof zu Arth (1353 verkaufte sie den Kirchgenossen von Arth und Goldau den Hof für 200 Mark Silber unter Vorbehalt des Zugrechtes der Herrschaft Österreich) und 3. die (Kast-)Vogtei Einsiedeln (1334 überließ sie dem Abt von Einsiedeln für jährl. 50 Pfund Züricher Münze die Vogtei für vier Jahre – vorbehaltl. die Hzg.e von Österreich wollten die Pfandschaft lösen; 1353 verkaufte sie die Vogtei für 200 Mark an das Kl. – spätestens 1365 haben die Hzg.e ihr Pfand eingelöst und die Vogtei an sich gezogen). Werner III. erbte von seinem Vater Rechte am Zoll von Flüelen und die halbe Lgft. im Sisgau.
Der Halbbruder Werners II., Johann I. von → Habsburg-Laufenburg, trat nach 1320 als Vogt und Pfleger des kaum vierjährigen Werner III. auf. 1321 bezeugte Kg. Friedrich alle Lehen, die Johann I. und Werner III. hatten und deren gegenseitige Erbverschreibung; der Bf. von Straßburg belehnte Werner III. mit den drei Burgen Wartenberg (erbl. zu Händen Johanns I.); die Äbte von Einsiedeln und St. Gallen bestätigten ebenfalls alle Lehen und das gegenseitige Erbschaftsrecht.
Werner III. starb bereits als Kind; mit ihm erlosch (um) 1325 das Geschlecht der Gf.en von (Neu-)H. Werner III. beerbte zunächst seine Mutter, Maria von → Oettingen (die um 1325/26 Mgf. Rudolf IV. von Baden und Pforzheim heiratete).
Zwei Gruppen stritten um den Nachlaß des ausgestorbenen Hauses H.: → Habsburg-Laufenburg und Habsburg-Österreich bzw. → Thierstein, Froburg und → Habsburg-Laufenburg: Bereits 1325 übertrug der Bf. von Straßburg die drei Burgen Wartenberg Hzg. Leopold von Österreich und dessen Brüdern – im Schlichtungsdiktat von 1330 verzichtete Johann I. von → Habsburg-Laufenburg auf dieses Lehen, die anderen hatte er bereits vorher aufsenden müssen, um sie als Afterlehen der Hzg.e zurück zu empfangen. Die Lehen des Kl.s Einsiedeln waren jedoch an Johann I. übergegangen. Gf. Sigmund von → Thierstein-Farnsburg wurde 1363 zum Gemeinder der Landgft. im Sisgau (mit den Gf.en von Froburg und → Habsburg-Laufenburg) und war bald nach 1366 Alleininhaber der Landgft.srechte.
II.
Ortsveränderungen und Filialhöfe sind für die H.er durchgängig wahrscheinl.: So wurde z. B. durch die Gelnhauser Sentenz 1180 durch Ks. Friedrich I. Barbarossa das Anliegen des Bf.s von Basel bestätigt, daß der Vogt der Kirche zu Basel (ein Amt, das die → H.er erbl. innehatten) keine wicborc in Basel erbauen oder besitzen dürfe, was auf solche zu deuten scheint.
Die Stammburg → H. (bei Wittnau im Fricktal), an die schon im 13. Jh. Burglehen gebunden waren, fiel über die Erbtochter an die froburgische Linie Neu-H. Als 1241 die Burg erstmals erwähnt wurde, war sie im Besitz Hermanns IV. Gf. von Froburg, Gatte der Alt-H.er Erbtochter. Heinrich von Kienberg, der zuvor die Burg H. als Lehen innehatte, mußte diese in Folge unrechtmäßiger Nutzung der H.er Erzgruben aufgeben. Wohl 1316 kam es zur Aufsendung der Burg an die Hzg.e von Habsburg – vermutl. als Gf. Werner II. vor Esslingen in bayerische Gefangenschaft geriet: In seiner Abwesenheit und später hatte sich Hzg. Leopold von Österreich der Familie des H.ers angenommen und evtl. auch die Loskaufsumme vorgestreckt; Werner ging bei der Entlassung 1317 die Verpflichtung ein, Eigengut dem Hzg. aufzusenden und von ihm zu Lehen zu nehmen, weshalb die Veste H. nach dem Erlöschen des Gf.enhauses um 1325 als erledigtes Lehen eingezogen wurde (zwischen 1316 und 1318 bestätigte Gf. Werner II. seiner Gattin, Maria von → Oettingen, eine Pfandschaft über 3000 Mark Silber, die u. a. die von Habsburg lehnbare Burg Alt-H. umfaßte).
Nach dem Tod Werners II., 1320, wurden seiner Wwe. durch den Vogt ihres gemeinsamen Sohnes, Johanns I. von → Habsburg-Laufenburg, verschiedene Eigengüter pfandweise versetzt (ausgesetzt auf Burg → H.), darunter die Burg → H. (vermutl. als ihr Wohnsitz), der Hof und die neue Herberge zu Eiken mit allen Rechten und Zubehör, das Gut in Wegenstetten und die Eigenleute von Schupfart für 35 Mark, Allodialgüter, die zuvor mit ihrem Geld ausgelöst werden mußten. Nach dem Tod ihres Sohnes, Werners III., zog Maria von → Oettingen wohl ins Unter-Elsaß. Um 1334 verpfändeten die Hzg.e von Österreich dem dritten Gatten Maria von Oettingens, Mgf. Rudolf IV. von Baden und Pforzheim, die Burg 1351 verkaufte Maria, inzwischen verwitwete Mgf.in von Baden und Pforzheim, die Burg an Hzg. Albrecht II. von Österreich mit allem Zubehör für 400 Mark zurück. Neben anderen ehem. H.er Gütern wurde 1406 ein wohl bereits unter den H.ern bestehendes Sesshaus durch die edelknechte Hans von Frick und seinen Sohn an Heintzmann von Eptingen verkauft. Seit Mitte des 15. Jh.s erscheint die Burg als Burgstall.
Die Burg → Homburg oder Neu-H. wurde um 1240 unter Gf. Hermann IV. von Froburg in straßenbeherrschender Position oberhalb der Talverengung zwischen Buckten und Läufelfingen – wohl im Zusammenhang mit dem Juraübergang über den unteren → Hauenstein und vermutl. als Transitweg zum Gotthardpaß (um 1220 eröffnet) – auf froburg. Eigengut errichtet. Ursprl. bestand sie vermutl. nur aus einem im Grundriß unregelmäßigen Wohnturm (mit drei Geschossen und einem vierten unter dem abfallenden Pultdach; bei Fenster- und Türöffnungen sind stichbogige Abschlüsse und Sitznischen zu erkennen; im Erdgeschoß lagen Küche und Kammern), vor dessen Westseite sich ein Bering mit Zisterne befand. Der Wohnturm ist im Grundriß mit dem nahezu gleichzeitig (vermutl. unter den Thiersteinern) errichteten der Burg Pfeffingen verwandt. Mit der Erbteilung der Froburger um 1260 übernahm deren H.er Zweig die Burg. Um die Burg bildete sich die gleichnamige Herrschaft; beide – Burg und Herrschaft – gingen über Erbteilung im Haus Neu-H. kurzzeitig an die → Toggenburger, von denen sie 1303 der Bf. von Basel erwarb, der einen Vogt auf der Burg einsetzte. Die (kleine) Gf.enBurg wurde erst im 15./16. Jh. zu einer ausgedehnten Burganlage mit umfangr. Befestigung.
Ludwig I., verh. mit der Rapperswiler Erbtochter Elisabeth, hat vermutl. zumindest zeitw. die Rapperswiler Gf.enburg am oberen Zürichsee bewohnt (wo Elisabeth z. B. 1286 und in den 1290er Jahren auch urkundete). Über das Rapperswiler Erbe scheint den H.ern (zumindest) bis zu Ludwigs I. Tod (1289) auch ein Haus in Zürich zur Verfügung gestanden zu haben (1286 wird ein wirte der grevenne in Zuirich erwähnt; 1290 bis 1294 urkundete Elisabeth wiederholt in Zürich). Ebenfalls aus dem Rapperswiler Erbe stammten die Burgen Greifenberg (über die 1286 Ůlrich der amman wachte) und Greifensee (auf der 1286 H. de Ebno[e]di, ministro war).
Die Burg Biberstein, auf linksrhein. Aaregebiet der Gf.en von → H. errichtet, wird urkundlich erstmals 1280 erwähnt; 1315 gehörte die (Dorf-)Herrschaft Biberstein zu den Wittumspfändern Maria von Oettingens (ausgesetzt durch Rudolf III. von → Habsburg-Laufenburg); 1319 war die Burg Bestandteil der Pfandschaft, die Maria von → Oettingen durch ihren zweiten Gatten, Werner II. von Neu-H., bekommen hat (sie belief sich auf 3000 Mark Silber und umfaßte zudem die »Stadt« Biberstein – die jedoch weder Stadt- noch Marktrecht besaß, die von Habsburg lehnbare Burg Alt-H., die Stadt Rheinau und den Lindenberg). Zwischen 1333 und 1335 hatte Gf. Johann I. von → Habsburg-Laufenburg das einstige Wittumspfand seiner Stiefmutter Maria von deren drittem Ehemann, Mgf. Rudolf IV. von Baden und Pforzheim, ausgelöst und übte die hohe und niedere Gerichtsbarkeit aus; 1335 verkaufte er Burg und Stadt, wonach Biberstein zur Johanniterkommende wurde.
Burg und Vogtei zu Rheinau gehörten 1315 ebenfalls zu den Wwe.npfändern Maria von Oettingens, und 1319 war auch die Stadt Rheinau Bestandteil der ihr bestätigten Pfandschaft. Das Kl. Rheinau erlitt im 13./14. Jh. durch die Kämpfe der Eidgenossen mit den Habsburgern seinen Niedergang, da die jüngere Linie → Habsburg-Laufenburg die Vogtei zu Ende des 13. Jh.s innehatte.
Als Lehen des Bf.s von Straßburg hatten die → H.er drei Burgen auf dem Wartenberg oberhalb von Muttenz inne, die urkundlich seit Ende des 13. Jh.s erwähnt werden. Unklar sind die Herkunft der straßburgisch-bfl. Lehnshoheit und der Zeitpunkt der Vergabe an die H.er. Vermutet wird, daß es sich um Alt-H.er Eigen gehandelt haben könnte, das dem Bf. von Straßburg aufgegeben und von diesem als Lehen rückempfangen wurde; andererseits könnten die Burgen auch erst von den Froburgern auf die Neu-H.er gekommen sein.
Ob die → H.er eine der Burgen zeitw. selbst bewohnten, ist nicht gewiß. Mind. eine Burg war Ende des 13. Jh.s an den Ministerialen Hermann Marschalk vergeben, der Verwaltungsfunktionen ausübte und entweder einer Dienstmannen-Familie der Gf.en von Froburg entstammte oder zum Hof der Gf.en von H. gehörte (1289 Hermannus Marschalcus de Warthenberg; andere Marschalke waren bereits zuvor unter den Froburgern Hofmeister und Verwaltungsbeamte).
Das für 1032 vom Chronisten Wipo erwähnte Treffen Kg. Rudolfs von Hochburgund mit Ks. Konrad II. bei Muttenz könnte auf der Veste Vorderer-Wartenberg stattgefunden haben (danach wird in ihr eine hochburgund. Kg.sburg vermutet). Ihr Übergang an die Gf.en von Alt-H., wohl im 11. Jh., wird allein aus den späteren Besitzverhältnissen rückgeschlossen (um 1300 waren alle drei Wartenberg-Burgen in den Händen der Neu-H.er). An die Burg waren Forstrechte in der Hard gebunden. Ihr älterer Mauerverband aus mächtigen Bossen- und Buckelquadersteinen stammt vermutl. aus der Stauferzeit (untere Partie von Torhaus, Bergfried und Nordturm), ein Doppelsäulenfrgm. mit ornamentalen Kapitellen aus der zweiten Hälfte des 12. Jh.s. Östlich vom Bergfried lag eine 4 m tiefe Zisterne. Die jüngere Bauetappe stimmt zeitlich überein mit den Gründungen der Mittleren und Hinteren Burg. Ein östlich an die Ringmauer gebautes Wohnhaus dieser Zeit hatte drei oder vier Geschosse (erste Etage vermutl. mit Erker).
Die architekton. reiche Ausstattung und Bauform der Mittleren Burg (Gründung im 12. Jh., urkundlich. seit dem frühen 14. Jh. erwähnt), der vermutl. allein aus dem mächtigen Donjon bestehenden Anlage, weist viell. nach Frankreich (zwei Fensternischen mit roman. Doppelbogen und gemauerten Fenstersitzen aus Quarzsandstein wohl aus dem badischen Tegerfelden sind z.T. erhalten; auch die Eckquader des Turmes waren vermutl. aus Quarzsandstein).
Die Hintere Burg Wartenberg (Gründung Anfang 13. Jh.) mit großem Burghof (der 25 m lang und bis zu 13 m breit als Refugium für die Muttenzer angelegt worden sein könnte) war (zeitw.) als Afterlehen an Dienstleute vergeben (1296 an die Herren von Eptingen).
Bis ins frühe 14. Jh. bildeten die drei Burgen einen gemeinsamen Besitz. Durch Weiterverleihung löste sich diese Einheit dann auf: 1301 gab Werner II. von Neu-H. die Vordere und Mittlere Burg zusammen mit dem Dinghof Muttenz den zer Sunnen, Bürgern von Basel, zu Lehen, während die Hintere Burg weiter in der Hand der Eptinger war. 1306 gingen die Lehnsrechte über alle drei Burgen kaufweise an die Hzg.e von Österreich und 1325 vollständig an diese über.
Über den Hof der Gf.en von Alt-H. (im Mannesstamm um 1223 ausgestorben) liegen einzelne Nachrichten vor: So hielt sich 1143 im Gefolge Rudolfs III. (VI.) von H.-Thierstein sein Dienstmann, der Freie Burkhart von Herznach, mit ihm in Straßburg auf. Die Herren von Kienberg (wahrscheinl. im 11./12. Jh. Reichsministeriale) gerieten vermutl. in der ersten Hälfte des 13. Jh.s in H.er (bzw. Froburger) Abhängigkeit, als deren Dienstleute sie 1241 gen. werden (Heinrich von Kienberg mußte das Burglehen auf Alt-H. an Gf. Hermann von Froburg-Neu-H. aufsenden und wurde wg. unberechtigter Nutzung der H.er Erzgruben mit der Schleifung seiner eigenen Burg bestraft). Die Neu-H.er blieben jedoch Lehnsherren derer von Kienberg (belegt 1276).
Aus Zeugenlisten des letzten Viertels des 13. Jh.s gehen Neu-H.er Gefolgs- und Dienstleute aus Stadt und Land hervor: darunter die Ritter von Therwil, von Deitingen, von Ratolsdorf, von Rotberg, von Frick, die Freien von Rüßegg, die Ritter von Turne, von Uerikon, von Bechburg, von Krenkingen, von Eptingen, von Werdegg, von Pfirter, die Ritter von Lunkhofen, von Wagenberg, von Manesse, von Wollerau und von Kloten.
In ihren wirtschaftlichen Zentren Liestal und Rapperswil übernahmen vorwiegend städt. Dienstleute (führende Bürgerschicht) die Verwaltung – nicht ausschließl. Ministeriale. In Rapperswil war die Mehrzahl Doppelministeriale, d. h. den Gf.en von H-Rapperswil und den Kl.n von Einsiedeln, St. Gallen oder Pfäfers dienstverpflichtet. Ein H.er Schultheiß erscheint für Liestal erstmals 1273 (Hermanno sculteto de Liestal, ebenfalls 1273 dat. Arnoldo sculteto de Liestal, 1288 Holza der schultheiz), für Rapperswil war es 1286, 1288 und 1293 Jacob von Rambach der schultheiz, 1288 und 1294 war Heinrich der marschal von Raprechtswile. Zur Sicherung und Förderung der Entwicklung der Stadt übertrugen die Neu-H.er in Liestal auch zahlr. Burglehen an den niederen Adel und Basler Bürger (z. B. 1300 durch Gf. Hermann II. dem bfl. Kämmerer aus Basel).
Neu-H.er Beamte waren zudem die Verwalter der Burg Alt-H. (um 1241 Friedrich von H.), der Vogt von Neu-H. (1286 und 1288 Cůnrat der voget von Homberg), die Rektoren der Kirchen von Liestal, Wald und Rapperswil, die Ammänner (ministri) von Rapperswil, Greifenberg und Greifensee, die Meier von Augst (1274 und 1277 Erphert vilivus). Verwalter und Afterlehnsträger der Wartenberg-Burgen waren Mitglieder der Ministerialenfamilie Marschalk (1279 bezeugte Turingo Marschalc […] militibus eine Urk. Ludwigs I. von H., 1289 Turingus Marschalcus de Basilea […] milites eine Urk. Gf. Hermanns II., 1289 wird Hermannus Marschalcus de Warthenberg, miles noster gen., der 1296 und 1302 als riter bezeichnet wurde). 1288 erscheint Cůnrat der Truhsezze (von Rapperswil).
Elisabeth von Rapperswil, seit um 1282 verh. mit Ludwig I. von Neu-H., verkaufte 1286 ihre Weingärten zu Herrliberg und Heslibach an ihren Hausverwalter Heinrich Abdorf, Bürger von Zürich. Von Gf. Ludwig I. ist sein in Basel oft verkehrender Schreiber und Notar, Rudolf von Wenslingen, bekannt (der viell. mit seinem Herrn 1289 vor Bern gefallen ist). 1295 bezeugte Johans unser schriber eine Urk. der Wwe. Gf. Ludwigs I., Elisabeth, auf Burg → Neu-Rapperswil.
Ein Verwalter H.er Güter im Fricktal war in den 1330er Jahren für Maria von → Oettingen, Wwe. Gf. Werners II., Hartmann von Boswil, ein Laufenburger Bürger.
Von Festen und Feiern etc. auf H.er Burgen ist nichts überliefert. Dafür gibt es Zeugnisse dafür, daß die → H.er andernorts teilgenommen haben: Ludwig I. von Neu-H. war 1277 bei der Schwertleite Gebhards d.J. von Bruneck in der Nähe von Wien zugegen. Dieses Zeremoniell unter Kg. Rudolf war begleitet von großen Festlichkeiten. Ludwig I. geriet dabei mit einem von Hageneck aus nicht bekanntem Grund aneinander, so daß sie sich gegenseitig schwer verwundeten. Der Kg. ließ darauf den von Hageneck festnehmen, bis der Fall geklärt wäre. Über den Ausgang der Untersuchung ist nichts bekannt. Der offenbar unschuldige H.er jedoch begegnet knapp zwei Monate später wieder in der Zeugenreihe einer kgl. Urk.
Die Minnelieder Werners II. (von um 1300 bis ca. 1308) bezeugen seine Teilnahme als Ordensritter an einer Preußenfahrt, die Kenntnis und den Versuch der Schönen Künste. Als Gefolgsmann Kg. Heinrichs VII. übte er sich nach 1309 jedoch vorwiegend erfolgreich auf krieger. Gebiet.
Quellen
Siehe auch A. Homberg. – Solothurner Urkundenbuch, bearb. von Ambros Kocher, Bd. 1 und 2, Solothurn 1952 ff.
Literatur
Siehe auch A. Homberg. – Germann, Georg: Der Bezirk Muri, in: Die Kunstdenkmäler des Kantons Aarau, Bd. 5, Basel 1967, S. 23 f. und 154-156. – Häring, Hans: Die Wartenberg-Burgen und ihre Geschlechter, in: Sisgauer Blätter Nr. 2, 1953. – Heyer, Hans-Rudolf: Bezirk Sissach, in: Die Kunstdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft, Bd. 3, Basel 1986, S. 23, 25, 45, 80, 96, 118, 135- 138, 139, 205, 226, 234, 239, 260, 284, 368, 381, 403, 413. – Loertscher, Gottlieb: Die Kunstwerke des Kantons Solothurn, Bd. 3: Die Bezirke Thal, Thierstein und Dorneck, Basel 1957, S. 139-248. – Meyer, Werner: Der mittelalterliche Adel und seine Burgen im ehemaligen Fürstbistum Basel, Basel 1962. – Stettler, Michael: Die Bezirke Aarau, Kulm, Zofingen, in: Die Kunstdenkmäler des Kantons Aargau, Bd. 1, Basel 1948, S. 134 f.