Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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HOMBERG

A. Homberg

I.

Urkundliche Schreibweise: 1103 Honberc, 1130 Hohemberg, 1135 und 1139 Hohenberc, 1154 Hohenberch, 1143 Hoenberch, 1156 Homberc, 1168/76 Honberg, 1173 Hoenberc, 1179 Hohenberg, 1183 Honber, 1184 Honberch, 1185 Hohenberc, aber auch Honberk, Hohinberc, Umberg und (vermutl. seit 1277) Homberg.

Bis ins 12. Jh. ist ein häufiger Namenswechsel zwischen H., → Thierstein und Frick zu beobachten, wobei zumindest für das 11. und 12. Jh. davon auszugehen sein wird, daß die von H. gleichen Stammes mit denen von → Thierstein waren. Der Namenswechsel scheint Beleg dafür zu sein, daß die Gf.enfamilie noch nicht an einen ständigen Stammsitz gebunden war, sondern über mehrere, wechselnde Wohnsitze verfügte.

Das Herrschaftsgebiet der H.er/→ Thiersteiner lag im 11. Jh. im Fricktal und im östlichen Sisgau, d.h. zwischen den Gebieten, die im wesentl. die Hausmacht der Habsburger ausmachten (im Breisgau und Oberelsaß einerseits und im Aargau zwischen Aare und Reuss andererseits).

Um die Mitte des 11. Jh.s entstanden nahezu zeitgl. die Burgen (Alt-)H., (Alt-)→ Thierstein und die Ödenburg. Entweder wurden sie vom Gf.en des Sisgaus und späteren Hzg. von Schwaben, Rudolf von Rheinfelden, errichtet und gingen von diesem als Lehen an die mit ihm vermutl. (entfernt) verwandten H.er/→ Thiersteiner, die nach Aberkennung der Lehen Hzg. Rudolfs durch Kg. Heinrich IV. vom Jahre 1077 Erbansprüche auf Rheinfeld. Güter erhoben. Oder die Burgen sind kurz nach 1057/59 von einem Ahnen Rudolfs I. von H./→ Thierstein als neue repräsentative Herrschaftszentren errichtet worden, als dieser die Gft. im Sisgau übernahm, um den 1057 zum Hzg. von Schwaben ernannten Rudolf von Rheinfelden zu entlasten. Denkbar ist aber auch, daß Rudolf von Rheinfelden in seiner Zeit als Gf. die eine, ein Ahnherr der H.er/→ Thiersteiner etwas später als Amtsnachfolger die anderen Burgen errichten ließ.

Namengebend für die H.er ist der Berg, eine Jurahöhe westlich von Wittnau, auf dem die (Alt-) H.er Burg liegt. Als Personenname wird H. urkundlich erstmals 1103 gen.: Gf. Rudolf, der sich nach → Thierstein, nach Frick oder H. nannte, wird als der erste einigermaßen sicher nachgewiesene Vorfahre der Gf.en von H. (und → Thierstein) angenommen; er war mit Ita von Habsburg verh. und wird zwischen 1082 und 1114 erwähnt (die Zählung der »Rudolfe« differiert in der Forschung, weil nicht klar auszumachen ist, ob es sich bei einer noch früheren Erwähnung um einen Rudolf von H./→ Thierstein/Frick oder um Rudolf von Rheinfelden handelte).

Nach Gebietszugewinn durch Eheschließungen kam es zur Teilung der Gf.en-Familie: Der erste Sohn von Rudolf von H./→ Thierstein und Ita von Habsburg, Werner I. (erw. 1120-1154), gilt als Stammvater des H.er Geschlechts; sein jüngerer Bruder, Rudolf (erw. 1130-1156), bzw. dessen Sohn Rudolf (erw. 1144-1156) gelten als Urheber des (Neu-)→ Thiersteiner Hauses; die → Thiersteiner verließen bereits vor der Wende zum 13. Jh. das Fricktal.

Bei der Teilung des Gf.enhauses H./→ Thierstein verblieben die Burgen (Alt-)H. und Ödenburg im Besitz der H.er. Der Stammsitz (Alt-)H., an den schon im 13. Jh. Burglehen gebunden waren, fiel nach dem Aussterben der Alt-H.er im Mannesstamm, um 1223, über die einzige (namentlich nicht bekannte) Erbtochter an die froburg. Linie Neu-H. Vor 1318 gab Gf. Werner II. von Neu-H. die Veste Alt-H. an Hzg. Leopold von Österreich zu Lehen auf, weshalb nach Erlöschen des Gf.enhauses Neu-H., um 1323/25, die Burg als erledigtes Lehen eingezogen wurde.

II.

Die Gf.en waren anscheinend keiner hzgl. Oberhoheit untergeordnet; weder die H.er noch die → Thiersteiner waren an der »ersten schwäbischen Stammesversammlung«, die um 1138 unter dem Vorsitz des staufischen Hzg.s Friedrich II. von Schwaben auf der Dingstätte Kg.sstuhl zusammentrat, beteiligt.

Die Gf.en von H. hatten Lehen und Pfänder vom Reich inne; wichtige Lehnsherren waren zudem der Bf. von Basel und die Hzg.e von Habsburg-Österreich: Vom ausgehenden 11. Jh. bis zum Aussterben im Mannesstamm, um 1223, waren sie mit dem kgl. Amt der Hochvögte des Bm.s Basel erbl. belehnt. Sie wurden advocatus Basiliensis (1154) oder auch maior advocatus, summus ecclesie et civitatis advocatus bzw. advocatus et marscalus domini regis gen. und waren als solche Stellvertreter des Kg.s in der Stadt, jedoch nicht als eigentl. Reichsvögte, sondern als Beamte des Bf.s (neben den H.ern gab es noch andere bfl. Vögte im Bm. Basel).

Als Kg./Ks. Heinrich III. 1041/48 dem Domkapitel von Basel dessen Besitz bestätigte, war das Besitz, den der Kg. und seine Vorfahren dem Hochstift ursprüngl. geschenkt hatten und der u. a. in pagis Ougestgouwue et Sisgouuwe bzw. in comitatu Růdolfi comitis lag. Der Bf. von Basel belehnte damit die H.er, die – wie ihre Nachfolger – die landgfl. Rechte ausübten (die Grundherrschaft im Sisgau blieb jedoch in verschiedenen Händen). Die Landgft. im Sisgau hatten die H.er entweder seit 1057 inne – als Rudolf von Rheinfelden mit der Hzg.swürde belehnt wurde – oder nach dessen politischem Sturz 1077. In dieser Stellung blieben die Alt-H.er bis zu ihrem Aussterben im Mannesstamm; danach kam das Amt über die Erbtochter an das Haus Froburg und wurde gemeinsames Lehen der Neu-H.er und Froburg-Waldenburger (nicht klar ist, ob dies auf genealog. Verbindungen oder reale Machtverhältnisse zurückzuführen ist; außer durch die Vormundschaft Gf. Hartmanns von Froburg für seine Neffen, Werner I., Friedrich und Ludwig I. von Neu-H., 1259- ca. 1266, hinterließ das Kondominat keine schriftlichen Spuren). Sich auf die H.er als Vorfahren berufend, erhob nach Aussterben der Neu-H.er, um 1323/25, die jüngere Linie der → Thiersteiner Anspruch auf die Landgft., woraufhin nach 1363 erst Gf. Johann von Froburg und Gf. Sigmund von → Thierstein zu einem und zum anderen halben Teil Gf. Rudolf von Habsburg belehnt wurden; bald nach 1366 jedoch waren die → Thiersteiner Alleininhaber der Landgft. im Sisgau.

Das erbl. Amt des Kastvogts des Kl.s St. Alban (für den linksrhein. Besitz) konnte von den Alt-H.ern auf die Neu-H.er übertragen werden und blieb ihnen bis zu deren Aussterben.

Rudolf II. (oder III. – erw. 1097/98-gest. 1122), vermutl. Bruder Rudolfs I. (oder II., verh. mit Ita von Habsburg), war der einzige H.er im geistl. Stand: Erst Probst des Domkapitels zu Basel, wurde er 1107 von Ks. Heinrich V. zum Bf. von Basel berufen; zudem war er Probst des kgl. Chorherrenstiftes Großmünster in Zürich.

Werner II. von Alt-H. (erw. 1168/76-1185), Sohn Werners I. (und einer Tochter Gf. Friedrichs I. von Zollern), Enkel Rudolfs I., war Domvogt zu Basel. Aus seiner Zeit liegt eine Regelung des Bf.s bezügl. der Befugnisse des Vogts vor, nach der ihm von allen Steuern und Abgaben, die der Bf. erhob, ein Drittel zufallen sollte (ausgenommen der Gelder, die der Bf. sofort in des Ks.s Dienst verwandte). Gf. Werner, der sich – begünstigt durch die Erblichkeit des Amtes – zunehmend vom Bf. unabh. zu machen suchte (z. B. erledigte Vogteirechte bzw. fünf Ritterlehen für sich beanspruchte und vermutl. eigenmächtig Wicburgen erbaute – letzteres wurde durch die Gelnhausener Sentenz verboten und 1180 von Ks. Barbarossa beurkundet), wurde durch diese Regelung jedoch auch eingeschränkt: Die fünf Ritterlehen und das territorium supra Portam löste dazu der Bf. aus der Vogteigewalt und zog es an sich; in vier festgesetzten Terminen hatten Werner II. und sein Sohn dem Bf. 300 sowie dem Rat der Stadt Basel 100 Mark zu zahlen (das Geld für den Bf. sollte, falls dieser während der Frist sterbe, zur Wiedereinlösung dreier Höfe im Badischen Raum – Hundkirchen bzw. Umkirch, Kilchhofen und Haltingen – verwendet werden). Die Gf.en Werner II. und Werner III. von Alt-H. waren hierfür haftbar und hatten nötigenfalls 25 Ritter in persönliche Giselschaft zu stellen. Werner II. begegnet (dennoch) auch im Gefolge Ks. Friedrich Barbarossas.

Werner II. von Neu-H. (erw. 1286-gest. 1320), Sohn Ludwigs I. – vier Generationen nach Werner II. von Alt-H. – nahm 1304/05 an einem Zug nach Preußen (Litauen) teil, auf dem er vermutl. zum Ritter geschlagen wurde, war Minnesänger (acht Lieder wohl aus den Jahren 1304/09 sind überliefert, vier davon handeln vom Abschied oder beziehen sich auf seine Fahrten) und Gefolgsmann Kg. Heinrichs VII., der ihn 1309 zum Reichspfleger ernannte und ihm die Reichsvogtei über die Waldstätte (dieses vom Kg. geschaffene Amt hatte er evtl. bis zu seinem Tode inne), über Urseren und die Leventina übertrug. Heinrich VII. ernannte Werner II. 1311 zudem zum Reichsvikar der lombardischen Provinz und Generalkapitän der ghibellinischen Liga, wozu ihm ein Heer unterstand (Ernennungsurk. von 1312). Er war in dieser Funktion wesentl. an milit. Erfolgen beteiligt und erhielt 1313 als Anerkennung 1000 Mark Silber auf den Zoll von Flüelen verliehen; als Pfand dafür ermächtigte ihn der Ks., von den Einkünften dieser Zollstätte bis zur vollständigen Ablösung jährl. 100 Mark als Lehen zu beziehen. Diese Einkünfte sollten auf eine Burg oder andere Eigengüter dem Reich angewiesen oder aber dafür neuer Grundbesitz erworben werden, um diesen vom Reich als Erblehen zu nehmen (womit Werner II. und seine Nachkommen zu Reichsministerialen angeworben wurden; die Übergabe des Lehens geschah in feierl. Form mittels Zepter im ksl. Winterlager bei Florenz). Im Mai 1313 befand sich Werner am ksl. Hof in Pisa (und setzte sich u. a. für seinen wg. Verwandtenmordes des Landes verwiesenen Schwager Gf. Egino IV. von → Matsch erfolgreich ein). Als jedoch im Aug. 1313 der Ks. starb, verlor Werner II. (mind.) seine Reichsfunktion als Statthalter in Oberitalien. Er kehrte – vermutl. nach dem Tod seines bisher in allen Rechten und Pflichten bevollmächtigten Bruders Ludwig II. – um 1313/14 in seine Heimat zurück.

Gegenkg. Friedrich (von Habsburg, Hzg. von Österreich) bestätigte 1315 dem Neu-H.er alle durch Ks. Heinrich VII. gewährten Belehnungen, Schenkungen und Vergünstigungen, und Werner II. gehörte in der zweiten Hälfte des Jahres zum Gefolge des Kg.s: Im Juni 1315 ersuchte er gemeinsam mit seinem Stiefbruder Johann I. von → Habsburg-Laufenburg den Kg., die Güter des einen auf den anderen übergehen lassen zu können (Werner wollte sein Recht an dem Zoll von Flüelen an Johann, dagegen dieser ihm seine Gft.srechte im Klettgau und die Vogtei in Rheinau und beide einander alle ihre sonstigen Reichslehen vermachen). Um 1315 hatte Werner II. das Amt des Landvogts (advocatus provincialis) der Vogtei St. Gallen (deren Umfang unklar ist) als Reichslehen inne.

Werner II. heiratete um 1315/16 Gf.in Maria von → Oettingen, die Wwe. seines Anfang 1315 verstorbenen Stiefvaters, Rudolf II. von → Habsburg-Laufenburg, und hatte mit ihr einen Sohn. Werner II. stand 1318/19 als Söldnerführer unter Vertrag der Stadt Mailand (durch Vermittlung Mathäus Viscontis – für insg. sieben Monate zahlte Mailand ihm und seinen Leuten 1600 Goldflorenen). (Vermutl.) 1319 bestätigte Werner II. seiner Gattin eine Pfandschaft für 300 Mark Silber, für die von Habsburg lehnbare Burg Alt-H., die Stadt Rheinau, Burg und Stadt Biberstein und den Lindenberg. Auch wenn die H.er als Landvögte über den Sisgau eingesetzt waren, lag der Kern ihres Eigenguts – v.a. in Form von Streubesitz und Besitzballungen – im angrenzenden Teil des Frickgaus bzw. erstreckte es sich vom Ober-Elsaß bis in das südliche Freiamt (es sind jedoch keine Urbare überliefert, so daß bisher kein vollständiges Güterverzeichnis erstellt werden konnte).

Bei der Trennung der H.er von den Thiersteinern und ihrer Güter um die Mitte des 12. Jh.s haben die H.er u. a. wohl die geschlossene »Herrschaft« Merenschwand übernommen, die sich im 13. Jh. aus der Grundherrschaft, der vollen, das Blutgericht einschließenden Gerichtsherrschaft und dem Kirchensatz zusammensetzte.

Die H.er erhoben Zoll in Frick, wohin auch das Korngeld entrichtet wurde; ihnen eigene Erzgruben lagen in Wölflinswil (wann diese drei Rechte an sie gelangten und zu Eigen wurden, ist nicht bekannt).

Zum Eigengut gehörten u. a. Güter und Rechte in Buus (Werner II. von Alt-H. verfügte über ein Viertel des Hofes), Eiken (Dinghof mit allen Rechten und Zubehör, neuer Herberge und Teilrechten an der Mühle), Muttenz (1274/75 war mind. ein Hof mit Wiesen im Besitz Ludwigs I. von Neu-H.), Auw (1277 wurde Gut an die Johanniterkommende Leuggern vergeben), Lindenberg, Augst (1277 waren sie im Besitz des Meierhofes), Giebenach (1277 willigte Ludwig I. in einen Güterverkauf ein, 1302 gehörte der Fronhof mit Rechten und Zubehör dem Neffen Ludwigs, Hermann II.), Gränischen (Ludwig I. vergab drei Viertel von Dinkel als Lehen), Gelterkinden (1288 wurde ein Hof verkauft), Winterschwil (1287 verkaufte Ludwig I. eine Hufe mit Zubehör und Rechten an die Johanniterkommende Hohenrain), Lausen (1289 bestätigte Hermann II. den Tausch dreier Schupossen), die »Herrschaft« Merenschwand (mit dem Widemhof in Mühlau; 1293 verkauften Gf.inwwe. Elisabeth von Rapperswil-Neu-H., Gf. Hermann II. und dessen Schwester Ita Eigengut mit allen Rechten, Zubehör und den Kirchensatz für 320 Mark lötigen Silbers), die Fahr an der Birs und das Recht, Brücken über den Fluß zu schlagen (und viell. auch Münchenstein – das 1295 durch Hermann II. auch im Namen der Kinder des verstorbenen Ludwig I. verkauft wurde), Rogglinswil (Hermann II. verfügte über Eigenleute), Wittinsburg (Hermann II. vergab ein Lehen), Wölflinswil (mit Erzgruben, von denen 1288 erstmals ein Grubenmann erwähnt wurde, 1302 verlieh Hermann II. funf phůnt pfennige an der Erzgrube; das Dorf gehörte zum Heiratsgut der Schwester Hermanns II.), Nörikon (gehörte ebenfalls zum Heiratsgut der Ita), Rümlang (1316 verzichtete Werner II. auf alle Ansprüche an das Patronat zu Gunsten des Domprobstes von Konstanz), Rickenbach (gehörte zur Herrschaft Neu-H.-Froburg und wurde nach deren Aussterben thiersteinisch) und Ormalingen (1322 besaßen die Gf.en von → Thierstein – vermutl. als Erbe der Neu-H.er Zwing und Bann, Mühle und Hof).

Aber auch in anderen Regionen besaßen sie Eigengut – so z. B. im Breisgau (Bf. Rudolf von Alt-H. schenkte 1113 dem Kl. St. Blasien sein Gut zu Efringen), in Uri (wo Anna von Alt-H. Grundbesitz zur Verfügung stand), in Baden-Württemberg (1284 wurden aus dem Leibgedinge der Elisabeth von Rapperswil, verh. mit Ludwig I. von Neu-H., Güter und niedere Gerichtsbarkeit – ausgenommen Leute und Patronatsrecht – in Dogern bei Waldshut verkauft) sowie im Elsaß (u. a. wurde 1305 ein Hof in Ellenwilr/Ellenweiler und die dortige Pfarrkirche durch Friedrich von → Toggenburg im Namen seiner Gemahlin Ita von Neu-H. verkauft; in Hessenheim/Hésingue gehörten den H.ern Güter, Kirchenpatronat und ein Meierhof sowie daran gebunden Gut und Recht zu Artolsheim; im Hu[i]nninger Bann/Huningeu sowie in Bartenheim standen ihnen Mannschaften, Lehen, Leute und Güter zur Verfügung, die im Schiedsspruch von 1359 – ebenso wie Wentzwiller – den Gf.en von → Habsburg-Laufenburg zugesprochen wurden).

Kirchen mit H.er Patronatsrecht standen in Frick, Herznach, Oeschgen, Wittnau und Wölflinswil, wo Werner II., Friedrich und Werner III. von Alt-H. je eine jährl. Messe auf ihren Todestag stifteten: Diese Jahrzeiten sollten gemeinsam in den Kirchen und in St. Peter und Paul zu Frick gefeiert werden.

Die Wirren um die Thronfolge im Reich zwischen 1197 und 1215 ermöglichten es womögl. den H.ern, sich den kgl. Freihof in Liestal anzueignen, wobei sie das Gehöft und die darum gewachsene dörfliche Siedlung möglicherw. schon zuvor als kgl. Lehen innegehabt haben (keine Belege). Andererseits wird vermutet, daß Liestal eine Gründung der Froburger war und so an die Neu-H.er kam: Bekannt ist, daß in Gf. Hermanns IV. von Froburg Amtszeit (verh. mit der Alt-H.er Erbtochter und Gründer des Hauses Neu-H.) der Ausbau vom Dorf (vicus) Liestal zum befestigten Flecken (burgus 1241) stattfand. Zu Liestal wurde 1300 durch Hermann II. von Neu-H. ein Burglehen vergeben; und 1305 ist die Stadt durch Gf. Friedrich von → Toggenburg im Namen seiner Gemahlin Ita, Schwester des 1303 verstorbenen Hermann II., an den Bf. von Basel verkauft worden. Als Erbgut der Froburger kam (über Hermann IV. von Froburg) vermutl. auch Tenniken an die durch ihn begründeten Neu-H.er.

Als Erbgut der Gf.en von Rapperswil (über die Rapperswiler Erbtochter Elisabeth – in erster Ehe verh. mit Gf. Ludwig I. von Neu-H.) kam z. B. ihr Allod im Wägital an die H.er (wo die Gf.in über ihren Schwaighof verfügte). Ebenso werden einige Rechte über das Zisterzienserkl. Wurmsbach und dort gelegene Güter an die H.er gelangt sein (die über das Kl. nach der Erbteilung im Haus → Habsburg-Laufenburg-Rapperswil wie »eine Art von Vogtei« verfügten).

Zum Erbgut der H.er an die → Habsburg-Laufenburger gehörten Aesch (Teilrechte), Anwil (mit Gericht, Zwing und Bann), Bertlikon, Eiken, Oltingen, Burg Angenstein, vermutl. Buus und Besitz um Münchenstein sowie Teilrechte am Kirchspiel zu Pfeffingen. Als Erben der H.er verfügten die → Habsburg-Laufenburger nach 1325 zudem über Besitz in Dogern, den sie direkt von Hônberg herleiteten (die H.er hatten vermutl. den halben Zwing und Bann inne; 1301 spricht das Habsburger Urbar von einem Kondominat der Habsburger und H.er, das sich neben der Gerichtsbarkeit auch auf die dortige Kirche bezog. Das Patronatsrecht war an zwei Höfe gebunden, der eine gehörte Habsburg, der andere H., weswegen beide abwechslungsweise Nutznießer des Patronatsrechtes waren: 1284 und 1301 die H.er. Wie die H.er zu diesem rechtsrhein. Besitz kamen, ist ungewiß).

Rechte am Zoll zu Flüelen hatte Werner II. seit 1309 zunächst als kgl. Lehen und seit 1313 als Pfand inne; zudem hatte er verschiedene Amtslehen: er war Pfleger des Reiches, also Landvogt in den Waldstätten und mit den Waldstätten belehnt (1309-vermutl. 1320). 1315 verpfändeten die Hzg.e von Österreich an Werner II. den Hof zu Arth (mit umfangr. Gütern und Rechten) und die Kl.vogtei Einsiedeln. Als Lehen der Herrschaft Österreich beanspruchten die H.er auch im Dorf zu Kötzingen/Koetzingue (Elsaß) tu[i]b und vrevel.

An Burgen besaßen die Gf.en von H. nach der Teilung von den Thiersteinern die Ödenburg (oberhalb von Tecknau – nach ihrem Aussterben fiel die Burg an die jüngere Linie der → Thiersteiner) sowie die (Alt-)H. (im Fricktal, nördlich von Wittnau – die Burg wurde vor 1318 den Hzg.en von Österreich aufgegeben und von diesen zu Lehen zurück empfangen; nach Erlöschen des Gf.enhauses wurde sie als erledigtes Lehen eingezogen).

Auch für die hintere Burg Wartenberg wird vermutet, daß sie unter den Alt-H.ern gegr. worden ist (vermutl. als Sitz erst H.er, dann froburg. Dienstleute). Zu Beginn des 14. Jh.s wurde die Burg erstmals urkl. als Teil des froburgisch-Neu-H.er Güterkomplexes Muttenz-Wartenberg erwähnt, der zu dieser Zeit Lehen des Bm.s Straßburg war und 1306 an → Habsburg-Laufenburg verkauft wurde (nachdem der Versuch, alle drei Wartenberg-Burgen an Kg.in Elisabeth zu Händen ihrer Kinder – Hzg.en von Österreich – für 1700 Mark Silber Basler Gewicht zu verkaufen, gescheitert war).

Die mittlere Burg Wartenberg wird im späten 12. Jh. vermutl. ebenfalls unter den H.ern – wohl zur eigenen Nutzung – errichtet worden sein. Urkl. seit dem frühen 14. Jh. gen., gehörte die Burg stets zum Güterkomplex Dinghof Muttenz-Vordere Burg Wartenberg.

Das 1032 vom Chronisten Wipo erwähnte Treffen Kg. Rudolfs von Hochburgund mit Ks. Konrad II. bei Muttenz könnte auf der Veste Vorder-Wartenberg stattgefunden haben, in der demnach eine hochburgundische Kg.sburg. zu vermuten wäre. Ihr Übergang an die Gf.en von H., wohl im 11. Jh., ergibt sich aus den späteren Beisitzverhältnissen, denn um 1300 erscheinen alle drei Wartenberg-Burgen in den Händen der froburg. Linie Neu-H. Andererseits wird vermutet, daß die drei Wartenberg-Burgen und der Dinghof zu Muttenz erst über die Froburger an die H.er gekommen sind. Unklar ist zudem die Herkunft der straßburgisch-bfl. Lehnshoheit über den Hof Muttenz mit dem zugehörenden Patronatsrecht und die (stets separat vergebenen) drei Wartenberg-Burgen: Das Straßburger Domstift belehnte die Brüder Werner II., Rudolf und Ludwig II. von Neu-H. – ein Lehensverhältnis, daß bis zum Aussterben der Gf.en von Neu-H. bestehen blieb.

Die Burg Urgiz (urspr. vermutl. Herznach) könnte ebenfalls eine Gründung der H.er gewesen sein bzw. könnten sie bei ihrer Gründung mitgewirkt haben (an der Instandhaltung und Sicherung des Staffeleggübergangs müßten sie Interesse gehabt haben; zudem erscheint die Burg im 14. Jh. in der Hand der Gf.en von → Habsburg-Laufenburg, die zu den Erben der H.er gehörten).

Die Burg Neu-H. (oder Homburg, nördlich von Läufelfingen, 25 km südöstlich von Basel) war vermutl. um 1240 eine Gründung der Gf.en von Froburg auf altem Eigengut. Hermann IV. von Froburg, verh. mit der Alt-H.er Erbtochter und Gründer des froburg. Zweiges der Neu-H.er, nannte sich bereits 1243 »Gf. von H.«, womit er sich möglicherw. auf die neu errichtete Burg bezog. Die Burg, so gelegen, daß die dem Fernhandel dienende Passstraße leicht überwacht werden konnte, gelangte durch Erbteilung um 1260 in den Besitz der Neu-H.er (um die Burg bildete sich eine Herrschaft, welche die Dörfer im Läufelfingertal bis nach Thürnen umfaßte). 1303/05 verkaufte Gf. Friedrich von → Toggenburg im Namen seiner Gemahlin Ita von Neu-H. dem Bf. von Basel u. a. die Veste genannt die neue Honberg.

Die Burg Scheidegg (oberhalb von Gelterkinden) ist vermutl. ebenfalls unter Hermann I. von Neu-H. (Hermann IV. von Froburg, erw. 1223 – gest. vor dem 15. Mai 1253) errichtet und später von einem seiner Söhne bewohnt und ausgebaut worden (andererseits jedoch könnte es sich auch um eine Gründung der ritterlichen Herren von Gelterkinden auf allodialem Rodungsland gehandelt haben). Als Erbe der Alt-H.er kam sie jedenfalls an die → Thiersteiner (im Thierstein-Farnsburger Urbar 1372/73 als Burgstall aufgeführt).

Als Erbe der Gf.en von Rapperswil gelangte über die Ehe zwischen Ludwig I. von Neu-H., (erw. 1272/73-gest. 1289) und der Erbtochter Elisabeth von Rapperswil deren Stammburg, Burg Alt-Rapperswil (oberhalb von Altendorf), an die H.er.; sie blieb bei der Erbteilung des Hauses Rapperswil-Habsburg-Laufenburg bei Werner II. von Neu-H. und ging über dessen Sohn (Werner III. Ultimus, gest. um 1323/25) an Johann I. von → Habsburg-Laufenburg.

1338 besaßen die → Habsburg-Laufenburger, Erben der H.er, Teilrechte an der Burg Angenstein (urspr. bfl. Erblehen der → Thiersteiner) mit umliegenden Gütern sowie den vierten Teil der Dorfherrschaft von Aesch; der Erbgang jedoch ist unklar.

III.

Daß die Neu-H.er das Wappen der Alt-H.er übernommen haben, ist mögl., aber nicht zu belegen, da von ihnen keins überliefert ist. Von Ludwig I. ist das erste Neu-H.er Wappensiegel bekannt. Es zeigt auf großem Dreieckschild die beiden nach rechts schauenden, übereinander schwebenden Adler (1277). Farbig ausgestaltet sind es schwarze Adler auf gelbem Grund. Eine Urk. Ludwigs I. von 1284 zeigt einen zweiten Siegeltypus: ein Standbildsiegel (im 13. Jh. wurde für männl. Siegler sonst nahezu ausschließl. ein Reiterbild verwendet).

Zu den Bauten der H.er gehörten vermutl. ihre ersten Stammsitze, die im 11. Jh. entstanden waren (Alt-Thierstein bei Gipf-Oberfrick), (Alt-)H. bei Wittnau und die Ödenburg bei Wenslingen: Die Ödenburg liegt auf dem äußersten Sporn eines steil abfallenden Felskopfes, durch zwei tief eingeschnittene Täler und einen natürl., aber künstlich erweiterten Graben getrennt von der Hochfläche. Das dreieckförmige Burgareal umgab eine z.T. 2 m dicke Mauer, an die sich zwei Steinbauten und mind. sieben Holzbauten lehnten; sie war vom Ende des 10. bis Ende des 12. Jh.s besiedelt (1320 bereits nicht mehr bewohnbar).

Die Burg (Alt-)H. liegt auf einem dreieckigen Felssporn; zwei ungleich große Halsgräben sind ihr an der W-Seite, einer auf der O-Seite vorgelagert. Die Anlage in Form eines unregelmäßigen Vierecks – ohne eigentl. Hauptturm – bestand aus zwei mehrgliedrigen Gebäudetrakten, die sich an die Ringmauer lehnten; im Innenhof wird eine Zisterne vermutet.

Der Donjon der mittleren Burg Wartenberg – mit nach Frankreich weisender Bauform und architekton. reicher, repräsentativer Ausstattung – dürfte im späten 12. Jh. wohl ebenfalls unter den Gf.en von H. errichtet worden sein.

Die Burg Homburg (oder Neu-H.) wurde um 1240 auf der höchsten Stelle eines schmalen Felsgrates oberhalb einer natürl. Talverengung durch Hermann IV. von Froburg auf froburg. Eigengut errichtet und bestand zunächst vermutl. nur aus dem Wohnturm, vor dessen Westseite sich ein Bering mit Zisterne befand. Weitere nicht befestigte Gebäude standen vermutl. südwestlich außerhalb der Burg. 1303 erwarb der Bf. von Basel die Burg und die sie umgebende Herrschaft Neu-H. und unterstellte diese einem Vogt.

Die Burg Scheidegg war vermutl. mit einigem Luxus ausgestattet (Zisterne, Ofen, Aquamanile usw.), so daß vermutet wird, daß sie unter Gf. Hermann I. von Neu-H. (urspr. Hermann IV. von Froburg) errichtet und von einem seiner Söhne bewohnt und ausgebaut worden sein könnte.

Eine Miniatur aus dem Codex Balduini Trevirensis von um 1330/40 (StA Koblenz: Abt. 1 C Nr. 1, fol. 10: Bellum) mit dem Titel Der König sitzt zu Gericht. Die Türme von Mailand hat er niederreissen lassen zeigt im Getümmel des guelfischen Aufstandes vom 12. Febr. 1311 in Mailand sieben kgl. Reiter auf Schlachtrossen – unter ihnen Werner II. von Neu-H. Die Mittelgruppe bildet der Zweikampf Gf. Werners mit einem guelfischen Anführer, wobei der H.er mit einem Schlag den Schädel des Guelfen spaltet. Über den Kämpfenden stehen die Banner von Amadeus von Savoyen, Walram von Luxemburg, Werner von Neu-H., des Deutschordenskomturs von Franken und des Hzg.s von Österreich.

Gf. Werner ist ausgerüstet mit einer Beckenhaube (mit ansteckbarem oder bewegl. Visier und lang geschlitzter Augenöffnung), einem breitklingigen, zweischneidigen Schwert mit spitzem Ort (und scheibenförmigem Knauf sowie gerader Parierstange), Radsporen (mit geradem Hals und abgewinkeltem Bügel) und einem bis auf die Knie reichenden Waffenrock (auf der Seite bis über die Hälfte geschlitzt und mit weiten, halblangen Ärmeln) – der, wie der kleine Dreieckschild und die Pferdedecke (Couvertüre), mit seinem Wappen besetzt ist.

Auf einer Miniatur der Manessischen Liederhandschrift vom Anfang der 1330er Jahre (Univ. Bibl. Heidelberg, Cod. Pal. Germ. 848, fol. 43 V.) wird Grave Wernher von Honberg beim Angriff auf eine verteidigte, ital. Stadt gezeigt. Die guelfischen Verteidiger drängen in großer Zahl aus dem Stadttor. Ihnen entgegen stürmen die ksl. Reiter – voran mit erhobenem Schwert Werner II., dessen (ebenfalls berittener) Gegner den Streich des H.ers mit erhobenem Schwertarm abzuwehren versucht. Über dem zahlr. Gefolge des H.ers steht das H.er Banner (zwei übereinander schwebende schwarze Adler rotbewehrt auf Goldgrund – mit flatterndem roten Fleder, als Zeichen für die dem Gf.en verliehene Reichsgewalt).

Der H.er kämpft (wie sein Gegner – vermutl. aus bildgestalterischen Gründen) ohne den übl. kleinen Dreieckschild, obwohl er mit der linken Hand die Zügel so hält, als trüge er ein Schild. Eine Besonderheit seiner Rüstung sind die Ailettes (kleine, hochrechteckige, eiserne Schulterschilde, die zum Schutz der Achselpartien dienten, eine aus Frankreich kommende Art der Panzerung, die für nur wenige Jahrzehnte zu Ende des 13. Jh.s auftrat). Das aus Stoff und Leder gefertigte Zimier sowie die Helmdecke Werners zeigen die beiden Rapperswiler Schwanenhälse, die als Zeichen der Verbindung der Häuser H. und Rapperswil je einen goldenen Ring mit rotem Stein im Schnabel tragen. Werners Schimmel trägt als Kopfzierde den Gügerel, das verkleinerte Modell des Topfhelmes mit dem Rapperswil-H.er Zimier. Sein Waffenrock ist – wie die Couvertüre – blaßrot und mit ders. Musterung (parallel verlaufende Doppelstreifen mit eingeschlossenen, aneinander gereihten Kreisen) und reich mit dem H.er Wappenschild versehen. Ailettes und Sattel sind ebenfalls mit dem H.er Wappen bemalt. Zu den Kampfgefährten des H.ers gehören der Bannerträger, ein Ritter von Uerikon (Dienstmannenfamilie der Gf.en von Rapperswil, die zudem Meier und Bannerherren des Kl.s Einsiedeln waren), ein Ritter von Eptingen und ein Vertreter des ritterl.-H.er Dienstmannengeschlechtes von Heidegg.

IV.

Gf. Rudolf I. (oder II. – erw. 1082-1114), der sich nach → Thierstein, nach Frick oder H. nannte, wird als der erste einigermaßen sicher nachgewiesene Vorfahre der Gf.en von H. (und → Thierstein) angenommen. Er konnte die Gft. im Sisgau behalten/übernehmen, die er selbst oder sein unbekannter Vater wohl seit 1057/59 zur Entlastung Hzg. Rudolfs von Rheinfelden innehatte bzw. nach der Ächtung des Hzg.s übertragen bekommen hat. Zudem war er einer der beiden Vögte des 1083 gegr. Kl.s St. Alban vor der Stadt Basel. Aus seiner Ehe mit Gf.in Ita von Habsburg gingen zwei Söhne hervor, unter denen es nach Gebietszugewinn durch Eheschließungen zur Hausteilung kam: Der erste Sohn, Werner I. (erw. 1120-1154, verh. mit der einzig bekannten Tochter Gf. Friedrichs I. von Zollern), der sich noch von H. und → Thierstein nannte, gilt als Stammvater des H.er Geschlechts; sein jüngerer Bruder Rudolf (erw. 1130-1156, verh. mit Berta, der Erbtochter der Gf.en von Saugern) bzw. ihr gemeinsamer Sohn Rudolf als Urheber des (Neu-)→ Thiersteiner Hauses; die → Thiersteiner verließen bereits vor der Wende zum 13. Jh. das Fricktal.

Die drei Alt-H.er Generationen sind in den Quellen hauptsächl. als Zeugen bei kgl. Schenkungen an Kirchen und Kl. und ähnl. Rechtsgeschäften faßbar. Beide erbl. verliehenen Ämter (Lgf. im Sisgau – offenbar haben sie als Brüderpaare jeweils gemeinsam geamtet – und Vogt von St. Alban) blieben den Alt-H.ern; zudem hatten sie seit Werner I. das Amt des (Hoch-)Vogtes des Basler Bf.s inne.

Unter den Kindern Werners I., Werner II. (erw. 1168/76-1185), Friedrich (erw. 1173-1185) und Ita (gest. um 1200), scheint das H.er Allod bereits getrennt gewesen zu sein: Das gemeinsame Auftreten Werners II. mit seinem Bruder Friedrich in drei Urk.n wie auch gleich lautende Jahrzeitstiftungen lassen dies vermuten. Werner II., der zeitw. dem Gefolge Ks. Friedrich Barbarossas angehörte, bekleidete das Amt des Domvogts zu Basel. Sein Versuch, die Schutzpflicht des erbl. Amtes als Vogt über das Kl. St. Alban zur Schutzherrschaft auszuweiten und im Kl.bezirk die Gerichtshoheit auszuüben, blieb jedoch ohne Erfolg. Ita, Schwester Werners II., war in erster Ehe verh. mit Diethelm IV. von → Toggenburg, in zweiter Ehe mit Gf. Gottfried von Mar(… – vermutl. von Marstetten).

Die Kinder Werners II., Werner III. (erw. 1180-nach 1223) und Anna (gest. um 1227) bildeten die letzte Generation der Alt-H.er. Anna ging eine Ehe mit Gf. Heinrich II. von Rapperswil, Stifter des Kl.s Maria Stella zu Wettingen, ein, das zur Grablege der H.er wurde. Sie selbst ist vermutl. auf einer Pilgerfahrt nach/in Jerusalem gest. Werner III., vermutl. ebenfalls Hochvogt des Bm.s Basel (auch wenn er nicht in dieser Funktion gen. wurde), Lgf. im Sisgau und Vogt des Kl.s St. Alban, hinterließ eine Tochter (evtl. mit dem Namen Ita), die als Erbtochter des Hauses Alt-H. eine wohl früh verabredete Ehe mit Gf. Hermann IV. von Froburg (1230-gest. 1253 bzw. vor 1258) einging. Diese brachte bedeutendes Eigengut und die Gft. im Sisgau als Lehen des Bm.s Basel mit in die Ehe. Zudem ist es vermutl. bereits in Hermanns Generation im Haus Froburg zur Güterteilung gekommen, wobei er (vermutl.) u. a. das Städtchen Liestal übernehmen konnte. Nach der Heirat verlegte Hermann das Zentrum seines Machtbereichs an die Nordrampe des unteren Hauensteins (bei Läufelfingen), wo er in den vierziger Jahren des 13. Jh.s den Bau der Burg Neu-H. (Homburg) veranlaßte. Er nannte sich seit 1243 nach dem Geschlecht seiner Gattin und übertrug den Namen auch auf die neu errichtete Burg.

Bei Hermanns Tod waren seine Söhne, Werner I., Friedrich und Ludwig I., noch minderjährig, so daß sein Bruder, Hartmann von Froburg, die Vormundschaft über sie übernahm. Evtl. ist es bereits in dieser ersten Generation der Neu-H.er zur Gütertrennung gekommen, wobei die Lehen offenbar in gemeinsamer Hand blieben und nur das H.er Eigengut (z.T.) geteilt wurde.

Die Söhne Hermanns IV./I., Werner I. (erw. 1266-gest. 1272 bzw. 1254-1273) und Friedrich (erw. 1266-gest. vor 1285), hinterließen (vermutl. je) zwei Kinder, über die – da unmündig vaterlos – Hermanns jüngster Sohn, Ludwig I. (erw. 1272/73-gest. 1289), die Vormundschaft übernommen hat: Bekannt sind die Geschwister Hermann II. (erw. 1284- 1303) und Ita (erw. 1284-1324) – wessen Kinder es jedoch waren, ist nicht klar.

Ludwig I. gilt als »Verwandter« und Gefolgsmann des Kg.s (1272/73 und 1275 bürgte er für Gf. Rudolf von Habsburg, den späteren Kg.): 1275 nahm er an den kgl.-festlichen Tagen in Lausanne teil und wurde in allen Urk.n, die in diesem Zusammenhang ausgestellt worden sind, (unter den »einfachen« Gf.en) gen.; 1277 war er am kgl. Hof in Wien (Zeuge in Urk.n), 1279 wirkte er in seiner Heimat (bestätigte Güterverkauf) und gehörte 1282 erneut zum Gefolge des Kg.s (bezeugte Privilegienbestätigung). Er heiratete um 1282 Elisabeth, Tochter Gf. Rudolfs II. von Rapperswil, deren Bruder, Rudolf III. von Rapperswil, 1283 kinderlos starb. Als einzige Erbtochter brachte sie so umfangr. Hausbesitz und einträgl. Reichs- und kirchl. Lehen an die H.er (auch wenn Elisabeths Vater bereits 1261 vom Abt des Kl.s Einsiedeln die Zusage erlangt hatte, daß sämtliche Vogteien mitsamt seiner anderen Lehen vom Kl. nach seinem Tod an Elisabeth übertragen werden sollten, zog Kg. Rudolf die freie Vogtei Urseren, die Kastvogtei über das Kl. Einsiedeln sowie die Vogteilehen ein und übertrug sie seinen Söhnen, was das Verhältnis zwischen Kg. und Gf. belastete). Die Verbindung Neu-H.-Rapperswil führte zur Bildung eines zweiten Besitzschwerpunktes: neben das (vermutl. aus froburgischem Besitz stammende) Zentrum Liestal trat die Stadt Rapperswil (außer in Urk.n, die den H.er Besitz betrafen, nannte sich Ludwig I. sogleich auch »Herr zu Rapperswil«). Zur Verwaltung des Besitzes bedurfte es eines umfangr. Apparates und großer Geldmittel (Zinslast), weswegen bald Güter verkauft werden mußten (1284-88 für insg. 350 Mark Silber).

1288 wurde Ludwig I. vom Kg. in Basel mit den Rapperswiler Gft.srechten belehnt und nannte sich fortan »Gf. von Rapperswil und H.«; anschließend nahm er an den milit. Zügen des Kg.s gegen die Stadt Bern – östlicher Eckpfeiler der burgundischen Koalition – teil, wobei er 1289 fiel. Eine Güterteilung fand nach Ludwigs I. Tod zunächst nicht statt.

Elisabeth von Rapperswil (erw. 1260-gest. 1309) wählte nach dem Tod ihres Gatten vor dem Kg. und dessen Sohn selbst einen Vogt für ihren (Rapperswiler) Besitz. An kgl. Lehen überließ Kg. Rudolf ihr (vermutl. seit 1289) die Einsiedlerhöfe Stäfa, Erlenbach, Pfäffikon und Wollerau sowie die beiden Pfäferser Lehenshöfe Männedorf und Tuggen (Höfe, die ohnehin zu ihrem eigentl. Rapperswiler Erbe gehört hätten; die Kastvogtei über Einsiedeln jedoch blieb bei den Habsburgern). Im Gegenzug hat die Gf.in alles ir gůt dem Kg. aufgegeben, um es von dessen Sohn, Hzg. Rudolf II., wieder zu Lehen zu empfangen (der Umfang dieses Gutes ist unbekannt). Mit dem Verkauf ihrer Güter in Göschenen (mit einem Turm) und Uri an das Kl. Wettingen begann eine Reihe von Verkäufen infolge drückender Schuldenlasten; Anfang 1293 veräußerten Elisabeth, ihr Neffe Hermann II. und dessen Schwester Ita gemeinsam Eigengut zu Merenschwand mit allen Rechten, Zubehör und den Kirchensatz für 320 Mark lötigen Silbers. Insges. erbrachten die Verkäufe zwischen 1290 und 1295 wohl 953 Mark.

Vermutl. kam es bereits um diese Zeit zu einer teilweisen Gütertrennung unter den H.ern: Hermann II. – wahrscheinl. 1386 volljährig – handelte bis 1296 in seinem und in dem seiner Mündel Namen (den sechs Kindern seines Onkels Ludwig I. aus der Ehe mit Elisabeth von Rapperswil) und verwaltete den H.er Teil der Doppelherrschaft (H.-Rapperswil). 1296/99 kam es zur endgültigen Güterteilung (eine genaue Aufzeichnung der Erbteilung ist jedoch nicht mögl.). Bekannt ist, daß das Städtchen Liestal und die Herrschaft Neu-H. sowie Besitz und Rechte im östlichen Sisgau und westlichen Fricktal an Hermann II. und Ita fielen. Muttenz, die Wartenbergburgen und die Burg (Alt-)H. sowie die Mehrzahl der Rechte und des Besitzes im östlichen Sisgau und westlichen Fricktal gingen an Werner II. und dessen Geschwister. Die halbe Landgft. im Sisgau blieb zunächst zu gesamter Hand (die andere Hälfte war zuvor bereits an die Froburger gekommen).

1303 fiel Gf. Johannes Hartmanus (gen. Hermann II.) von Neu-H. ledig (im Kapitelsaal des Kl.s Wettingen beigesetzt). Seine Schwester Ita, Alleinerbin, heiratete – vermutl. noch 1303 – Gf. Friedrich IV. von → Toggenburg. Zu ihrer Heiratsdotation gehörten u. a. Wölflinswil und Nöriken (seit der Güterteilung von 1296 alleiniger Besitz der Geschwister). Gf. Friedrich IV. von → Toggenburg.verkaufte 1305 im Namen seiner Gattin an den Bf. von Basel und die Kirche von Basel die Stadt Liestal, die Herrschaft Neu-H. (mit den Dörfern Läufelfingen, Buckten, Rümlingen, Wittinsburg, Känerkinden, Häflingen und Thürnen, wahrscheinl. auch Füllinsdorf, Frenkendorf, Seltisberg und Munzach) und den Hof Ellenweiler (ausgenommen den Zoll und die Erzgruben im Frickgau) für 2100 Mark (bar bezahlt).

Elisabeth von Rapperswil ging 1296 eine zweite Ehe ein; sie heiratete Rudolf III. von → Habsburg-Laufenburg (1270-1315). Aus dieser Ehe ging ein Sohn hervor: Johann I. von → Habsburg-Laufenburg (erw. 1305-gest. 1337). Die Geburt Johanns sowie das Erreichen der Volljährigkeit Werners II. (erw. 1286-1320), des ältesten Sohnes Elisabeths aus der Ehe mit Ludwig I. von Neu-H., machten eine Teilung des mütterlich-rapperswilischen Erbgutes vermutl. bereits vor Herbst 1302 notwendig: Werner II. und seine Brüder aus erster Ehe erhielten daraus Besitz und Rechte in der March, im Wägital und die rechtsufrigen Gebiete am Obersee sowie Güter und Rechte des Zisterzienserkl.s Wurmsbach (über die sie »eine Art Vogtei« ausübten) zu gesamter Hand (Rudolf und Ludwig II. waren noch minderjährig). Aus dem Erbe seines Vaters, Ludwig I., kam auf Werner II. und seine Brüder neben Landgütern auch der Anteil an der Gft. im Sisgau (bis 1299 vormundschaftsweise durch seinen Vetter Hermann II. verwaltet; 1301 vergab Werner II. die vordere und mittlere Burg Wartenberg, den Dinghof Muttenz und den Hardwald an zwei Basler Bürger für 300 Mark); auch diese Rechte nahm Werner II. gemeinsam mit seinen jüngeren Brüdern Rudolf (gest. 1304/05) und Ludwig II. (gest. 1314) wahr. Allerdings war die finanzielle und verkehrspolit. Bedeutung des H.er Besitzes nach den Verkäufen von 1290-95 bis nach 1302 wohl empfindl. geschmälert.

Als Deutschordensritter nahm Werner II. mind. an einem Zug nach Preußen teil. Kg. Heinrich VII. übertrug ihm das Amt eines Landvogtes in den Waldstätten, dem Urserental und der Leventina; 1310-13 war Werner II. Generalhauptmann für die Lombardei (bzw. Reichsvikar der lombardischen Provinz und Generalkapitän der neu gebildeten ghibellinischen Liga). Vermutl. hatte bis 1313 sein Bruder Ludwig II. (erw. 1293-1313) alle Rechte und Pflichten der H.er wahrgenommen. 1315 bestätigte Gegenkg. Friedrich (von Habsburg, Hzg. von Österreich) Werner II. alle durch Ks. Heinrich VII. gewährten Belehnungen, Schenkungen und Vergünstigungen und die Erbvereinbarung zwischen Werner II. und seinem Stiefbruder, Johann I. von → Habsburg-Laufenburg (die Güter des einen sollten auf den anderen übergehen). Im selben Jahr war Werner II. Landvogt der Vogtei St. Gallen (Reichslehen). 1316/17 befand er sich (nach der Schlacht am Neckar auf der Seite des Gegenkg.s) in bayerischer Gefangenschaft. 1318/19 trat er erneut eine Italienfahrt an, jetzt um auf der Seite Mailands gegen Kg. Robert zu kämpfen, wobei er 1320 fiel.

Gf. Werner II. war seit 1315/16 mit Maria von → Oettingen, Wwe. seines verstorbenen Stiefvaters Rudolf III. von → Habsburg-Laufenburg, verh. und hatte mit ihr einen Sohn, Werner III. Drei Güterkomplexe hinterließ Werner II. seiner Wwe.: 1. Güter und Rechte im Fricktal (1351 verkaufte sie Burg Alt-H. mit allen Rechten, Leuten, Wald, Feld, Weide, Zwing, Bann und Zubehör an Hzg. Albrecht II. von Österreich für 400 Mark), 2. den Hof zu Arth (seit 1315 Pfandschaft der Hzg.e von Österreich; mit Gütern und Rechten zu Arth, Oberarth und Steinen, sowie Zwing und Bann über Oberarth, Goldau, Büssingen, Lowrez, Gengingen und Röten – 1353 verkaufte sie den Kirchgenossen von Arth und Goldau den Hof für 200 Mark Silber unter Vorbehalt des Zugrechtes der Herrschaft Österreich), 3. die (Kast-)Vogtei Einsiedeln (1334 überließ sie dem Abt von Einsiedeln für jährl. 50 Pfund Züricher Münze die Vogtei für vier Jahre – vorbehaltl. die Hzg.e von Österreich wollten die Pfandschaft lösen; 1353 verkaufte sie die Vogtei für 200 Mark – spätestens 1365 haben die Hzg.e ihr Pfand eingelöst und die Vogtei an sich gezogen).

Werner III. erbte von seinem Vater Rechte am Zoll von Flüelen. Der Halbbruder Werners II., Johann I. von → Habsburg-Laufenburg, trat als Vogt und Pfleger des kaum vierjährigen Werner III. auf. 1321 bezeugte Kg. Friedrich alle Lehen, die Johann I. von → Habsburg-Laufenburg und Werner II. von Neu-H. hatten, und deren gegenseitige Erbverschreibung; der Bf. von Straßburg belehnte Werner III. mit den drei Burgen Wartenberg (erbl. zu Händen Johanns I. von → Habsburg-Laufenburg); der Abt von Einsiedeln bestätigte alle Lehen, die Gf. Werner II. innehatte, und das gegenseitige Erbschaftsrecht zwischen Werner III. und Johann I.; ebenso bestätigte der Abt von St. Gallen alle Lehen, die Gf. Werner II. innehatte, und das gegenseitige Erbschaftsrecht.

Werner III. starb bereits als Kind; mit ihm erlosch (um) 1325 die Gf.endynastie von (Neu-)H. Ihn beerbte zunächst seine Mutter, Maria von → Oettingen (die um 1325/26 Mgf. Rudolf IV. von Baden und Pforzheim heiratete). Zudem stritten zwei Gruppen um den Nachlaß des ausgestorbenen Hauses H., → Habsburg-Laufenburg und Habsburg-Österreich bzw. → Thierstein, Froburg und → Habsburg-Laufenburg: Bereits 1325 übertrug der Bf. von Straßburg die drei Burgen Wartenberg Hzg. Leopold von Österreich und dessen Brüdern – im Schlichtungsdiktat von 1330 verzichtete Johann I. von → Habsburg-Laufenburg auf dieses Lehen, die anderen hatte er bereits zuvor aufsenden müssen, um sie als Unterlehen der Hzg.e zurück zu empfangen. Die Lehen des Kl.s Einsiedeln gingen jedoch an Johann I. Gf. Sigmund von → Thierstein-Farnsburg wurde 1363 zum Gemeinder der Lgft. im Sisgau (mit den Häusern Froburg und → Habsburg-Laufenburg) und war bald nach 1366 Alleininhaber der Lgft.srechte.

Verbindungen zu anderen (v.a. lokal benachbarten) Dynastien sind für die seit dem späten 11. Jh. im Fricktal faßbaren H.er(/→ Thiersteiner) erkennbar/bekannt: Mit den Lenzburgern könnten sie verwandt gewesen sein (ein Lenzburger war 1064 Gf. im Frickgau, in dem der größte Teil des H.er Eigenguts lag). Sicher standen sie auch in enger Beziehung zu Rudolf von Rheinfelden – räuml. (durch sein Amt als Gf. im Sisgau) und viell. auch verwandtschaftl. (denn der insgesamt dreimal verh. Hzg. und spätere Gegenkg. könnte in erster Ehe – vor 1057 – mit einer H.erin/Thiersteinerin verh. gewesen sein). Noch im 11. Jh. kam es zur Einheirat einer Habsburgerin (Ita, einzig bekannte Tochter Werners II. von Habsburg). Die Alt-H.er verbanden sich über Heiraten zudem mit den Gf.en von Zollern, → Toggenburg und Rapperswil. Der letzte Alt-H.er hinterließ eine Erbtochter, die die Ehe mit Gf. Hermann von Froburg(-Neu-H.) einging (erw. 1233-1250/51). Aus dieser Ehe gingen drei Söhne hervor, von denen Ludwig I. die Erbtochter der Gf.en von Rapperswil, Elisabeth von Rapperswil, heiratete, womit dem Haus Neu-H. beträchtl. Landbesitz und Ansprüche auf wichtige Ämter zufielen. Weiter verbanden sich die Neu-H.er über Ehen mit den Gf.en von → Toggenburg, von → Matsch und von → Oettingen.

Quellen

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