HOLSTEIN-SCHAUMBURG-GEMEN
I.
G. liegt im westlichen Münsterland als evangelische Enklave im Bm. Münster. Mittelpunkt der Herrschaft ist das Schloß G., heute bekannt als Jugendburg, 2 km nördlich der Stadt Borken, die selbst aber nie Teil der Herrschaft war. Der zur Herrschaft G. gehörende Grundbesitz lag als Streubesitz mit Masse außerhalb der Herrschaft. G. wurde erstmals in einer undatierten Urk. Kg.in Mathildes (gest. 968) erwähnt.
II.
G. existierte bis 1806 als reichsunmittelbare Herrschaft, obwohl die Reichsunmittelbarkeit letztendlich erst i.J. 1700 im Streit mit dem Bm. Münster vom Reichskammergericht festgestellt wurde. G. war mit 0,5 qm eines der kleinsten Territorien des Reiches. Nachweislich seit 1280 war es ein Lehen der Gf.en, später Hzg.e von Kleve. Lehnsherr war in deren Nachfolge der Mgf. von Brandenburg.
G. war eine Herrschaft ohne Stände. Eine Adelskultur, die eine größere Gruppe umfaßte, läßt sich in Spuren nur um 1560 nachweisen, als sich ndl. Exilanten in größerer Zahl in G. versammelten. Zu dieser Zeit gab es Einrichtungen des gehobenen Vergnügens, es wird eine Pferdebahn erwähnt. In der evangelisch-lutherischen Kirche zu G. wurden die Gf.en Jobst II., Heinrich V. und sein Bruder Hans Otto begr. Weiter gehende Aussagen über die höfische Kultur läßt die gegenwärtige Forschungslage nicht zu.
Literatur
Bei der Wieden, Helge: Schaumburgische Genealogie. Stammtafeln der Grafen von Holstein und Schaumburg – auch Herzöge von Schleswig – bis zu ihrem Aussterben 1640, 2. Aufl., Melle 1999. – Küper Aloys: Die Haus- und Wirtschaftspolitik der Regenten über die Herrschaft Gemen. Diss. phil. Münster, Bocholt 1916. – Leenen, Hans: Die Herrschaft Gemen in Bildern und Dokumenten, Münster 1981. – Wallner, Emil: Die kreissässigen Territorien am Vorabend des Luneviller Friedens, Insbruck 1929.