Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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HOHNSTEIN

A. Hohnstein

I.

Die Gf.en von H. (bis zum Ende des 16. Jh.s durchgehend Honstein, erst dann allmähliche Durchsetzung der heutigen Schreibweise, seltener auch Hohenstein) entstammen einem erstmals zu Beginn des 12. Jh.s nachzuweisenden Geschlecht, das sich zunächst nach dem Stammsitz Ilfeld (Lkr. Nordhausen/Harz) benennt. Der Stammvater des Geschlechts, Adalgar, stirbt 1128, führt zwar noch keine Herkunftsbezeichnung, kann jedoch mit Ilfeld in Verbindung gebracht werden. Zwischen 1119 und 1140 erscheinen zwei Angehörige der Familie unter den Kanonikern des Erfurter Marienstifts. Seit 1154 taucht ein Adelger von Ilfeld in den Quellen auf, der 1155 erstmals als comes bezeichnet wird und im Umkreis Friedrich Barbarossas, der Mainzer Ebf.e, Heinrichs des Löwen und später der Thüringer Lgf.en nachzuweisen ist. Seit 1182 tritt neben die ältere Bezeichnung »von Ilfeld« die sich später durchsetzende »von Ho(h)nstein«. Beide werden bis zur Gründung des Hauskl.s Ilfeld (Prämonstratenser) 1189 abwechselnd geführt. Die namengebende Burg → H. bei Nordhausen wird erstmals 1178 urkundlich erwähnt, wurde möglicherw. aber schon vor dem 12. Jh. gegr.

Diese späte Erstnennung der Burg → H. läßt bei jüngeren chronikalischen Nachrichten Vorsicht angeraten sein. So nennt die Reinhardsbrunner Chronik (kompiliert 1340/49) zu 1055 einen comes Conradus de Honsteyn, der als Sohn Berengers von Sangershausen und damit als Enkel des Ludowingers Ludwig des Bärtigen bezeichnet wird. Von diesem – so die Chronik – stammten alle Gf.en von H. ab (de quo omnes de Honsteyn dicti sunt progeniti, MGH SS XXX, 1, S. 521). Hingegen will der Ilfelder Historiograph Johannes Caput (er schreibt zwischen 1296 und 1300) einem Liber mortuorum des Kl.s entnommen haben, daß die Ilfeld-H.er Gf.en von einem Elger von Bilstein abstammen, der Erbauer der Ilfelder Burg gewesen sei. Beide Nachrichten werden von der älteren landesgeschichtlichen Forschung verbunden, indem angenommen wird, daß die Gft. H. durch Erbgang von der in der Rheinhardsbrunner Überlieferung erwähnten Seitenlinie der Ludowinger an die mit den Gf.en von Bilstein an der Werra verwandten Gf.en von Ilfeld gelangt sei (kritisch hierzu Mascher, Reichsgut, S. 63-70).

II.

Insbes. für die spätma. Geschichte des Herrschaftsbereichs der Gf.en von H. fehlen grundlegende Vorarbeiten. Kern des Herrschaftsbereichs der Gf.en von H. waren die Wälder des südwestlichen Harzes sowie Rechte über die Rodungsdörfer und Siedlungen an dessen Rand. Die Besitzungen im und am Harz waren ursprgl. Reichsgut und werden später zum Teil als Reichslehen angesehen. Weiterer Besitz in der westlichen Goldenen Aue taucht seit 1231 häufiger in den Urk.n auf. Gleiches gilt für Dörfer westlich von Nordhausen. Hinzu kommen Besitzungen südlich der Hainleite. Streubesitz befand sich auf dem Obereichsfeld, in Nohra, bei Frankenhausen und Erfurt.

Die Gft.srechte am Südharz wurden den Gf.en von Ilfeld-H. wohl von Lothar von Süpplingenburg verliehen. Später beanspruchte Heinrich der Löwe auf der Grundlage der ihm übertragenen Wildbannrechte im Harz die Lehnsherrschaft über H. 1420 wird Hzg. Otto von Braunschweig-Göttingen durch Ks. Sigismund die Oberlehnsherrschaft über die Gft. H. bestätigt.

Vogteirechte hatten die Gf.en von H. über ihr Hauskl. Ilfeld und seit 1267 über Teile des Besitzes des Zisterzienserabtei Walkenried. Die Vogtei über das Kl. Homburg (bei Langensalza), mit der sie von Heinrich den Löwen belehnt worden waren, ging 1224 wieder verloren. Zwischen 1238 und 1267 gelang unter Gf. Heinrich II. (gest. 1286) schrittweise der Erwerb der Gft. → Klettenberg. Teil der Klettenberger Gft. war auch das Landding (Landgericht) vor der Reichsstadt Nordhausen. 1253 wurde die Reichsvogtei über Nordhausen erworben, die jedoch 1351 an die Lgft. Thüringen verkauft wurde. Nach 1295 traten die H.er das Erbe der Gf.en von Scharzfeld-Lauterberg an. Von den Gf.en von → Beichlingen wurden 1327 bzw. 1335 die Gft. → Lohra, 1339 Burg und Stadt Kelbra erworben.

III.

Das Wappen der Gf.en von H. ist in vier Reihen zu drei Plätzen rot und weiß geschacht. In der Heraldik der verschiedenen Linien treten später der schwarze Hirsch in Silber der Gft. → Klettenberg und das Wappen der Gf.en von Scharzfeld-Lauterberg, im geteilten Schild oben ein schreitender roter Löwe, unten auf gold drei (vier) rote Balken, hinzu.

Eine eigenständige Geschichtsschreibung der Gf.en von H. gibt es bis zum Aussterben des Geschlechts nicht. Lediglich die knappe Historia monasterii Ilfeldensis des Ilfelder Mönches Johannes Caput (entstanden um 1300) geht knapp auf die Geschichte der Gf.en von Ilfeld-H. bis zum Anfang des 13. Jh. ein (MGH SS XXV, S. 587-589).

Das Hauskl. Ilfeld, gestiftet vor 1190 von Gf. Adelger von Ilfeld-H. und seiner Gemahlin Lutradis, war Grablege der Ilfeld-H.er. Nachgewiesen sind die Gräber des Stifterehepaars und ihres Sohnes Adelger II. (gest. 1219). Als Ort der Grablege wird im 14. Jh. der Hl. Kreuz-Altar in der Kl.kirche gen.

Mit dem Verlust der Stammgft. H. ging auch die Vogtei über das Hauskl. Ilfeld verloren, die ebenfalls an die Gf.en von → Stolberg fiel. Zwar sind schon zuvor Angehörige des Geschlechts in der Zisterzienserabtei Walkenried bestattet worden (erhaltene Grabplatte für Dietrich III., gest. 1317). Erst im 15. Jh. etabliert sich in Walkenried jedoch die Grablege des gesamten Geschlechts. Bes. erwähnenswert ist hier das an der Nordseite des Kapitelsaals erhaltene Grabmal für Ernst VII., den letzten Gf.en von H. aus der Linie H.-Klettenberg. Das 1602 von seiner Wwe. errichtete Grabmal zeigt den Verstorbenen überlebensgroß in Rüstung kniend vor dem Gekreuzigten. Neben einer Darstellung Christi mit der Siegesfahne vor den schlafenden Grabwächtern und allegorischen Darstellungen der Gerechtigkeit, der Barmherzigkeit, des Glaubens und der Caritas verweisen Wappenschilde auf die genealogische Kontinuität und die Einbindung in den Adel v.a. des Harzraumes.

IV.

Eine erste Teilung des zwischen Wipper und Oberharz gelegenen Besitzes der Gf.en von H. erfolgte um 1200, als sich die Gf.en zu → Stolberg abspalteten. 1289 erfolgte die Abtrennung der Linie H.-Sondershausen. Diese drang nach Thüringen vor, ihr Besitz ging jedoch nach dem Aussterben der männlichen Linie 1356 an die Gf.en von → Schwarzburg über. 1373 erfolgte eine erneute Aufteilung in die ältere Linie H.-Lohra-Klettenberg und die jüngere Linie H.-Heringen-Kelbra. Die Stammgft. H. mit der gleichnamigen Burg blieb bei der jüngeren Linie H.-Heringen-Kelbra. Letztere teilte sich 1394 noch einmal auf in die Linien H.-Heringen und H.-Kelbra, die die Stammburg H. jedoch gemeinsam verwalteten.

Symptomatisch für den nicht zuletzt durch die mehrfachen Teilungen bedingten Zerfall der Machtbasis der H.er seit der zweiten Hälfte des 14. Jh.s ist der Verlust der sog. Stammherschaft H. mit der Burg → H. Dietrich von H.-Heringen ließ 1412 im Zusammenhang des sog. Fleglerkrieges Friedrich von → Heldrungen die Burg → H. besetzen. Hierbei wurde Gf. Ulrich von H.-Kelbra gefangengenommen. Sein Sohn, der entkommen konnte, bat die Wettiner um Hilfe, die die Gelegenheit ergriffen, ihren Einfluß im Südharz zu verstärken. Nachdem Friedrich von → Heldrungen die Öffnung der Burg → H. verweigert hatte, besetzten wettinische Truppen → Heldrungen und Wiehe. Angesichts der drohenden Übernahme der Stammburg durch die Wettiner verkaufte Dietrich von H.-Heringen seine Hälfte 1412 an Gf. Botho zu → Stolberg. Dieser erwarb 1417 auch die verbliebene Hälfte, so daß sich Stammgft. und Burg → H. seit diesem Zeitpunkt im Besitz der Gf.en zu → Stolberg.befanden.

Die Linie H.-Heringen stirbt 1417 mit dem Tod Gf. Dietrichs VIII. aus. → Heringen wird daraufhin zwischen H.-Kelbra (½), den → Reuß zu → Gera und den Edelherren von → Plesse (je ¼) geteilt. Seine Hälfte der Burg → Heringen verkauft Heinrich IX. von H.-Kelbra 1417 an → Schwarzburg und → Stolberg. Letztere erwerben 1432 bzw. 1439 auch die beiden verbleibenden Viertel.

Die Linie H.-Kelbra tauschte 1413 Kelbra mit den Wettinern gegen → Heldrungen und Wiehe. Zur Tilgung der angewachsenen Schuldenlast mußte → Heldrungen jedoch schon 1481 an Gf. Gebhard VI. von → Mansfeld verkauft werden. Im gleichen Jahr wird die Herrschaft Schwedt an der Oder erworben. 1609 stirbt auch diese Linie H.-Schwedt aus.

Die ältere Linie H.-Klettenberg stirbt 1593 im Mannesstamm aus. Trotz der 1433 geschlossenen Erbverbrüderung mit → Stolberg und → Schwarzburg (1471 und 1493 erneuert) wurde die Gft. → Klettenberg von Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel, Bf. von Halberstadt, als erledigtes Lehen eingezogen. Nach längeren Auseinandersetzungen fiel das H.er Erbe schließlich 1648 an Brandenburg.

Das Konnubium der H.er ist v.a. durch Verbindungen zur Gruppe der sog. Harzgf.en (→ Stolberg, → Wernigerode, → Blankenburg-Regenstein, → Schwarzburg, → Mansfeld) bestimmt. Hinzu kommen überwiegend gfl. Familien des Harzumlandes, aber auch Verbindungen zu v.a. norddeutschen (Reichs-)Gf.enhäusern. Fsl. Konnubium bestand mit den gefürsteten Gf.en von Anhalt sowie im 14. und 15. Jh. mit den unterschiedlichen Linien der Hzg.e von Braunschweig.

Quellen

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Alphei, Cord: Walkenried, in: Die Männer- und Frauenklöster der Zisterzienser in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg, bearb. von Ulrich Faust, St. Ottilien 1994 (Germania Benedictina, 12), S. 678-742. – Blaschke, Karlheinz: Ho(h)nstein, in: LexMA V, 1991, Sp. 86. – Brückner, Jörg: Zwischen Reichsstandschaft und Standesherrschaft. Die Grafen zu Stolberg und ihr Verhältnis zu den Landgrafen von Thüringen und späteren Herzögen, Kurfürsten bzw. Königen von Sachsen (1210-1815), Chemnitz 2003. – Europäische Stammtafeln, hg. von Detlev Schwennicke, NF, Bd. 17: Hessen und das Stammesherzogtum Sachsen, Frankfurt am Main 1998, Taf. 91-93: Die Grafen von Honstein (Hohenstein). – Lemcke, Paul: Geschichte des freien Reichsstifts und der Klosterschule Walkenried, Leipzig 1895. – Mascher, Karlheinz: Reichsgut und Komitat am Südharz im Hochmittelalter, Köln Graz 1957 (Mitteldeutsche Forschungen, 9). – Köbler, Gerhard: Art. »Hohnstein« in: Ders.: Historisches Lexikon der deutschen Länder, 6. Aufl., München 1999, S. 273-274. – Lesser, Friedrich Christian: Historie der Grafen von Hohnstein. Nach dem Manuskript im Thüringischen Hauptstaatsarchiv zu Weimar hg. von Peter Kuhlbrodt, Nordhausen 1997 (Schriftenreihe Lesser-Stiftung, 5). – Patze, Hans: Politische Geschichte im hohen und späten Mittelalter, in: Geschichte Thüringens, hg. von Hans Patze und Walter Schlesinger, Bd. 2,1: Hohes und spätes Mittelalter, Köln u. a. 1968 (Mitteldeutsche Forschungen, 48/2,1), S. 1-214. – Reichardt, Rudolf: Die Grafschaft Hohenstein im 16. und 17. Jahrhundert, Festschrift zur 200 jährigen Jubelfeier der Vereinigung der Grafschaft Hohenstein mit dem brandenburgisch-preussischen Staate am 12. December 1899, Nordhausen 1899. – Schubert, Ernst: Die Harzgrafen im ausgehenden Mittelalter, in: Hochadelige Herrschaft im mitteldeutschen Raum (1200-1600). Formen – Legitimation – Repräsentation, hg. von Jörg Rogge und Uwe Schirmer, Stuttgart 2003, S. 13-115. – Schulten, Peter N.: Die Münzen der Grafen von Hohnstein von den ersten Anfängen im Mittelalter bis zum Aussterben des gräflichen Hauses 1593, Osnabrück 1997.