HOHENZOLLERN
I.
Im Zuge des systematischen Aufbaus eines Territoriums an der oberen Donau erwarben die Habsburger um 1290 die Gft. Sigmaringen und die nördlich davon gelegene Gft. Veringen. Veringen und Sigmaringen mußten jedoch bereits wenige Jahrzehnte später während des Thronstreites zwischen Friedrich von Österreich und Ludwig dem Bayern verpfändet werden und gelangten in die Hände der Gf.en von Württemberg. Sigmaringen wurde in der Folgezeit württ. Eigentum, Veringen blieb habsburgisches Pfand. Die Gf.en von Württemberg verpfändeten ihrerseits 1399 Sigmaringen und Veringen an die Gf.en von → Werdenberg. Diesen gelang es, 1459 die württ. Pfandherrschaft abzuschütteln und sich 1460 von Ks. Friedrich III. die Gft. Sigmaringen unter Ausdehnung der Grenzen auf den bisherigen Forstbezirk als Reichslehen verleihen zu lassen. Gegen Verzicht auf die Rücklösung der Gft. Veringen erhielten die Habsburger 1482 für den Fall des Aussterbens der → Werdenberger ein Heimfallrecht auch bezüglich der Gft. Sigmaringen eingeräumt. Der Heimfall trat 1534 ein. Österreich gab die Gft.en Sigmaringen und Veringen im folgenden Jahr dem Gf.en Karl I. von → Hohenzollern als österr. Lehen weiter. Umstritten war zunächst, ob die beiden Gft.en Österreich oder dem Reich steuerpflichtig waren. Das Reichskammergericht sprach 1588 Österreich das Besteuerungsrecht für die Gft. Veringen zu, während die Gft. Sigmaringen dem Reich steuerpflichtig sein sollte. Der Versuch des Gf.en von H.-S., auf Grund dieses Urteils die Gft. Sigmaringen der habsburgischen Lehenshoheit zu entziehen, scheiterte allerdings.
Die Gft. Veringen mit einer Fläche von knapp 90 qkm bestand aus der Stadt Veringenstadt und sechs Dörfern. Sie hatte in der frühen Neuzeit keine eigene Verwaltungsorganisation, sondern wurde von Kanzlei, Rentamt und Forstamt in → Sigmaringen verwaltet.
Bei der Gft. Sigmaringen sind drei Bereiche unterschiedlicher Herrschaftsintensität zu unterscheiden. In einem engeren Herrschaftsbereich übte der Gf. von → Hohenzollern die niedere und hohe Jurisdiktion aus. Dieser Bereich, knapp 130 qkm groß, umfaßte um 1600 die Res.stadt → Sigmaringen mit dem Res.schloß und 15 Orte sowie die landsässigen Frauenkl. Inzigkofen, Laiz und Gorheim, zu denen 1624 das neu gegr. Franziskanerkl. Hedingen kam. Die meisten der Orte, darunter die Stadt → Sigmaringen, steuerten trotz des Reichskammergerichtsurteils von 1588 im 17. Jh. als »Mediatorte« zur Kasse der schwäbisch-österr. Landstände und waren bis 1695 auf den schwäbisch-österr. Landtagen vertreten. Inzigkofen, Krauchenwies und die Hälfte von Bingen, die erst nach 1535 von den Gf.en von → Hohenzollern erworben worden waren, waren »Immediatorte«, die unmittelbar zum Schwäbischen Kr. steuerten. Ein weiterer Bereich der Gft. bestand aus Kl.herrschaften mit eigener Niedergerichtsbarkeit: die Zisterzienserinnenkl. Heiligkreuztal und Wald, das Dominikanerinnenkl. Habsthal sowie die Herrschaft Sauldorf des Kl.s Petershausen und bis zum Beginn des 18. Jh.s das Amt Ostrach des Kl.s Salem. Den dritten Bereich bildeten eigenständige weltliche Herrschaften innerhalb der Gft.sgrenzen mit eigener Niedergerichtsbarkeit und innerhalb Etters eigener Hochgerichtsbarkeit (Herrschaft Meßkirch der Gf.en von → Zimmern bzw. Gf.en von → Fürstenberg, Herrschaft Jungnau der Gf.en von → Fürstenberg, österr. Pfandschaft Mengen der Truchsessen von → Waldburg, ritterschaftliche Besitzungen).
Im Zuge der Erbteilung nach dem Tode Gf. Karls I. erhielt sein Sohn Karl II. (1547-1606) 1576 die Gft.en Sigmaringen und Veringen. Eine 1609 vorgenommene Abt. der Gft. Veringen und des Ortes Krauchenwies für Karls II. jüngeren Sohn Ernst Georg blieb Episode, da Ernst Georg 1625 kinderlos starb.
Im Zuge der Herrschaftsintensivierung kam es gegen Ende des 16. und zu Beginn des 17. Jh.s v.a. wg. der Erhöhung der Abgaben und Fronleistungen mit den Untertanen zu Konflikten, die ihren Höhepunkt in der Gft. Veringen 1603 fanden, wo es zu Fronverweigerungen, Zusammenschwörungen und gewalttätigen Auseinandersetzungen kam. Dank der Vermittlung des österr. Lehensherrn wurden die Konflikte in den 1620er Jahren vorerst beigelegt.
Auf dem Erbweg fiel nach dem Aussterben der Gf.en von Hohenzollern-Haigerloch 1634 die Herrschaft → Haigerloch mit Wehrstein an die 1623 in den Fs.enstand erhobene Sigmaringer Linie des Hauses → Hohenzollern. Der neue Besitz wurde von einem Oberamt mit Sitz in der Stadt → Haigerloch verwaltet. Der Oberamtmann war zugl. Mitglied der kollegial organisierten Sigmaringer Regierung.
Die bereits im 16. Jh. virulente Frage des Kollektationsrechts in der Gft. Sigmaringen beherrschte nach dem Dreißigjährigen Krieg das Verhältnis zum Lehensherrn Österreich. Es ging dabei namentlich um die Heranziehung der Mediatorte zur Umlage des Schwäbischen Kreises. Dabei gelang es Österreich, in den Lehenbriefen zunächst das ius collectandi als Reservatrecht durchzusetzen, später sogar die volle Landeshoheit. Die Steuerkassen entwickelten sich zu förmlichen ständischen Landschaften.
Durch den Reichsdeputationshauptschluß erhielt der Fs. von H.-S. als Entschädigung für Feudalrechte in ndl. Herrschaften und für Domänen in den österr. Niederlanden die Herrschaft Glatt der Fs.abtei Muri, das Augustinerinnenkl. Inzigkofen, das Augustinerchorherrenstift Beuron an der oberen Donau sowie das Benediktinerinnenkl. Holzen bei Augsburg.
Dank der engen persönlichen Beziehungen der Fs.in Amalie Zephyrine von H.-S. zum Umfeld Napoleons wurden die Fs.en von H.-S. und → Hohenzollern-Hechingen 1806 von der Mediatisierung ausgenommen, der Sigmaringer Fs. profitierte sogar bei der im Frieden von Preßburg und in der Rheinbundakte vorgenommenen territorialen Flurbereinigung Napoleons im dt. Südwesten: Er erhielt nicht nur die Kl. Wald und Habsthal, über die Österreich die Landeshoheit beansprucht hatte und die deshalb 1803 nicht säkularisiert worden waren, sondern auch die ehem. Deutschordensherrschaften Hohenfels und Achberg. Außerdem bekam er die Souveränitätsrechte über die Herrschaften Trochtelfingen und Jungnau des Fs.en von → Fürstenberg, über die Herrschaft Straßberg und das Amt Ostrach des Fs.en von → Thurn und Taxis sowie über die Ritterherrschaften Gammertingen und Hettingen der Frh.en von Speth. Die Einw.zahl des Fsm.s verdoppelte sich von 16000 Einw.n auf knapp 33000.
Das souveräne Fsm. H.-S. erhielt 1833 eine Verfassung, in der die strittige Domänenfrage offenblieb, d.h. die Frage, ob die aus der Säkularisation stammenden Einkünfte und Immobilien dem Land oder dem Privatvermögen des Fs.en zustehen sollten. Im Gefolge der Revolution von 1848/49 traten Fs. Karl Anton von H.-S. und der Fs. von → Hohenzollern-Hechingen ihre Fs.entümer an den stammverwandten Kg. von Preußen ab. Die feierliche Übergabe fand im April 1850 statt. Karl Anton behielt aber die Domänen und wurde auch Besitznachfolger im Fideikommißbesitz der Hechinger Linie. Preußen faßte die beiden ehem. Fs.entümer zu dem Regierungsbezirk Sigmaringen zusammen, der auch »Hohenzollernsche Lande« oder kurz »Hohenzollern« gen. wurde. Da in den neuen Besitzungen mit der Burg → Hohenzollern die Stammburg der preußischen Dynastie lag, galten sie als Stammlande und genossen in der Verwaltungsgliederung eine Sonderrolle, indem der Regierungsbezirk keiner Provinz zugeordnet wurde, sondern direkt den Berliner Ministerien unterstand. Der preußische Kg. Friedrich Wilhelm IV. kam im Sommer 1851 persönlich auf die Burg → Hohenzollern, um dort die Erbhuldigung der neuen Untertanen entgegenzunehmen.
II.
Hochzeiten dienten im 16. und frühen 17. Jh. zur Demonstration des ständischen Ranges. Dank der Aufzeichnungen Felix Platters sind wir recht gut über den Ablauf der Feierlichkeiten in → Sigmaringen bei der Heirat des Gf.en Christoph von Hohenzollern-Haigerloch 1577 unterrichtet. Die Kfs.en und Fs.en von Brandenburg, Bayern, Württemberg und Baden waren durch Gesandte vertreten, persönlich anwesend waren die Gf.en von → Fürstenberg, → Oettingen, → Lupfen und → Sulz sowie die Reichsäbte von Salem und Zwiefalten, während andere oberschwäbische Abteien Gesandte geschickt hatten. Insgesamt fanden sich berittene Gäste mit mehr als 500 Pferden ein. Das Fest zog sich über fünf Tage hin. Die Braut Katharina von Welsperg wurde am 18. Aug. durch den Adel eingeholt und im Schloßhof vom versammelten adeligen Frauenzimmer empfangen. Die Trauung nahm der Abt von Zwiefalten im großen Saal des Schlosses vor. Es folgte ein Bankett und ein abschließender Fackeltanz. Am Kirchgang am nächsten Tag nahmen nur die Katholiken teil, protestantische Hochzeitsgäste warteten vor der Kirche, waren dann aber beim folgenden Essen dabei. Platter schreibt: Vil kostliche[i]t mit tractieren, schauweßen, silber geschir darzestellen wardt do gedriben. Auch stattliche music mit allerley instrumenten gehalten, […]. Man hielt auch die dentz altzeit nach den mittag- unnd nachtmolzeiten mit großer herlikeit, gebreng und allerley art manieren zedantzen, unnd warden vil seltzamer unnd kostlicher mumerien gemacht. So hult man auch ein ringle rennen, unnd gab man goben von kostlichem zeug, zu den pferden gehörende, denen so am besten sich hielten, auß.
Nach einem Besoldungsbuch aus dem Rechnungsjahr 1600/01 hatten folgende Personen einen Tisch zu Hof: der Kanzler (mit einem Jungen), der Hofmeister (mit einem Jungen), der Untervogt, ein Rat, der Kastenvogt, der Sekretär, zwei Kammerdiener, ein Kanzleiverwandter, ein reitender Kurier, ein Apotheker, ein Lakai, ein Hofsattler, ein Reitschmied, zwei Köche, der Kellermeister, der Hofbäcker, der Blumengärtner, der Hoffischer mit einem Knecht, der Hofbierbrauer, ein Kutscher, zwei Kutschenvorreiter, zwei Hofwächter, der Hoftorwart, der Baumeister, der Mühlkarcherknecht, der Saukoch, der Futterknecht, der Pflugheber (Pflughalter), der Strohschneider, der Oberkarcher, der Falkenmeister, der Hofkaplan, der Kapellmeister, der Organist, zwei Tenorsänger, ein Jägermeister, ein Blutjäger (der bei der Jagd das angeschossene Wild mit Bluthunden zu fangen hatte), ein Blahenknecht (wohl ein Jagdknecht, der für die Tücher [Blahen] zum Umstellen der Jagd verantwortlich war). Hinzu kam das Personal der beiden ältesten Söhne des Gf.en, das ebenfalls einen Tisch zu Hof hatte: Johann (geb. 1578) hatte einen eigenen Hofmeister mit Jungen, einen Kammerdiener, einen reisigen Knecht und einen Lakaien, Eitelfriedrich (geb. 1582) einen Hofmeister. Weitere Personen waren für ihren Anspruch auf einen Tisch zu Hof mit einer entspr. höheren Geldbesoldung abgefunden worden: der Rentmeister, der Stallmeister, ein reisiger Knecht, zwei Einspännige, ein zweiter Kutscher, der Fasanenwärter, ein zweiter Falkner, ein Bassist, ein Instrumentalist, die Schultheißen zu Benzingen und Thalheim, ein Forstknecht, ein Waldmeister und ein weiterer Blahenknecht. Das Personal im Frauenzimmer bestand aus einer Beschließerin und Mägden für zwei Töchter und den jüngsten Sohn des Gf.en sowie einer Kindsmagd. Hier war Personal gegenüber früheren Jahren abgebaut worden, denn 1586 gehörten zum Frauenzimmer ausweislich der Geldrechnung des Untervogts eine Hofmeisterin und die Kammermagd der Gf.in, eine Beschließerin, eine Fräuleinköchin, drei Mägde und zwei Untermägde sowie die kleine Annelin, deren Funktion nicht gen. wird.
Das Hofpersonal wurde 1601 deutlich reduziert. Der reitende Kurier wurde abgeschafft, und der älteste Sohn des Gf.en behielt nur noch seinen Kämmerling. V.a. jedoch wurde bei der Hofmusik gespart, bei der neben den gen. Musikern auch der Kastenvogt als Altsänger und der Kammerdiener als Posaunist mitwirkten und die durch den Sigmaringer Schulmeister, die Priesterschaft und Singknaben verstärkt wurde. Denn drei Musiker einschließlich des Kapellmeisters wurden entlassen.
Eine weitere Einschränkung der Hofhaltung brachte der Dreißigjährige Krieg, und zwar nicht nur durch den Krieg an sich, sondern auch durch die Tatsache, daß Gf. Johann (seit 1623 Fs.) und sein Sohn in bayerischen Diensten standen. Auch die Zeit zwischen 1747 und 1769, als Fs. Joseph Friedrich seine Res. nach → Haigerloch verlegte, dürfte mit einer Einschränkung der Hofhaltung verbunden gewesen sein, nahm der Fs. doch nicht Wohnung im repräsentativen Haigerlocher Schloß, sondern erbaute sich ein bescheidenes Schlößchen am Rande der Stadt.
Quellen
Staatsarchiv Sigmaringen (Bestände Ho 80 und Ho 80A; FAS [Fsl. Hohenzollernsches Haus- und Domänenarchiv] HS 1-80 und DS 1 [darin u. a. Besoldungsbuch 1600/01: FAS DS 1 T 1-5 R 40, 5]).
Literatur
Bernhardt, Walter/Seigel, Rudolf: Bibliographie der Hohenzollerischen Geschichte, Sigmaringen 1975. – Kallenberg, Fritz: Hohenzollern im Alten Reich, in: Hohenzollern, hg. von Fritz Kallenberg, Stuttgart 1996. – Mayer, Dieter-Wilhelm: Die Grafschaft Sigmaringen und ihre Grenzen im 16. Jahrhundert. Die Rolle des Forsts beim Ausbau der Landeshoheit, Sigmaringen 1959. – Schmid, Ernst Fritz: Musik an den schwäbischen Zollernhöfen der Renaissance, Basel u. a. 1962.