HOHENWALDECK
I.
Die Besitzungen der H.-Maxlrain umfaßten einen riesigen geschlossenen Herrschaftskomplex vom Mangfalltal mit den Zentralorten (Bad) Aibling und Miesbach bis weit in die Alpentäler jenseits des Schliersees und Spitzingsees hinein. Dieses etwa 160 qkm umfassende Gebiet grenzte zum einen unmittelbar an die benachbarten Habsburgischen Besitzungen in Tirol, im N und W aber auch direkt an die Gebiete der Wittelsbacher Landesherrn. Die natürliche, geogr. Teilung dieses großen Herrschaftsbezirkes in die fruchtbaren Gebiete im Mangfalltal und die rauheren, eine andere Wirtschaftsform erfordernden Gebiete im waldreichen Gebirge, bedingte verschiedene Siedlungsformen und führte entspr. zu mehreren Herrschaftszentren. Dazu kam der Hausvertrag der Familie Maxlrain-H., der i.J. 1516 bestimmte, daß der jeweils Älteste die Reichsgft. H. erhielt, die jüngeren Söhne Schloß und Herrschaft Maxlrain.
II.
Das in der fruchtbaren, verkehrsgünstigen Ebene des Mangfalltales nahe Bad Aibling gelegene frühbarocke Schloß Maxlrain liegt im Moränengebiet des Alpennordrandes. Der zugrundeliegende Name des römischen Hl. Maximin, zunächst mit der bayerischen Kurzform Mächsl abgekürzt, geriet zunehmend in Vergessenheit. Andererseits wirft das Patrozinimium des Hl. Maximin die berechtigte Frage auf, ob es sich hier nicht um ein kleines bayerisches Zentrum der Gorzer Kl.reform des 11. Jh.s im Mangfalltal handelte. Die Reform, ausgehend vom Kl. St. Maximin in Trier, fand in Bayern v.a. in St. Emmeram in Regensburg und im Kl. Tegernsee größten Widerhall. Tegernsee als Gorzer Reformkl. wird auf das nahegelegene Mangfalltal, auf St. Maximin/Mächsl bei Aibling, ausgestrahlt haben. Dafür spricht auch, daß bei der Bildung des Ortsnamens die bayerische Kurzfom »Mächsl (oder Mäxl)« stark flektiert und mit einem Genetiv-s verbunden, mit der Flurbezeichnung »rain« zum Ortsnamen im ausgehenden MA wurde. Noch in der Steuerliste der Landstände aus dem Jahr 1597 findet sich diese Form, als die Herren von Maxlrain-H. einmal als Mächslrain, einmal auch als Mäxlsrain bezeichnet werden.
III.
Der heutige Schloßbau wurde nach dem Brand der alten Burg-und Schloßanlagen 1577 errichtet. Von 1582 bis 1585 entstand der imposante Rechteckbau mit seinen vier Ecktürmen. Die Schloßkapelle wurde im 18. Jh. im Stil des bayerischen Rokoko ausgestattet. Auch die Wirtschaftsgebäude gehen auf das 18. Jh. zurück, wurden aber dann im 19. Jh. noch einmal großzügig erweitert. Die Schloßallee, heute von alten Eichen und Linden gesäumt, führt so zu einer malerischen Anlage. Anders als etwa in → Haag ist hier das ursprgl. Ensemble bis heute erhalten geblieben.
Die Herrschaft Waldeck hatte ihr Zentrum zunächst in der namengebenden Burg am Nordufer des Schliersees. Von diesem Altenwaldeck wird bereits 1312 urkundlich die Burg H. unterschieden, deren verfallende Ruinen heute noch im Wald oberhalb des Ortes Fischbachau am Ostufer des Schliersees zu finden sind. Um 1200 auf einem Felsvorsprung im Bergwald aus massiven Bruchsteinen errichtet, löste sie das alte Herrschaftszentren Altenwaldeck ab. H. bildete ein unregelmäßiges Viereck, dessen Nordwestecke in einer Spitze ausgezogen war. Das ma. Quadermauerwerk und Reste des mächtigen Bergfrieds oberhalb des dunklen Sees ließen dann Wiguläus Hund im 16. Jh. von einem gar alten haydnisch gemäuer sprechen. Die Wallenburg in Miesbach, ein einfacher Rechteckbau mit Kapellenanbau, wurde von Reichsgf. Johann Veit, hzgl. Kämmerer und Verordneter der Landstände für ganz Niederbayern, Mitte des 17. Jh.s reparirt, wie Wening in seiner Topographia schreibt. 1734 wurde sie nach dem Übergang der Herrschaft an das Haus Bayern Pflegamt. Im 19. Jh. vereinfacht, beherbergt sie heute das Vermessungsamt.
Quellen
Wiguläus Hund, Bayerisch Stammenbuch, München 1585, Tl. I, S. 349. – Matthäus Merian, Topographiae Bavariae, München 1644. – Michael Wening, Historico-Topographica Descriptio. Das ist: Beschreibung, deß Churfürsten- und Hertzogthums Ober- und Nidern Bayrn Welches In vier Theil oder Renntämbter, Oberlandts München und Burgkhausen, Underlandts aber in Landshuet unnd Straubing abgetheilt ist …, München 1701, S. 29, Abb. Tafel 37; S. 116, Abb. Tafel 219.
Literatur
Denkmäler in Bayern, hg. von Michael Petzet, Bd. I,2: Oberbayern, bearb. von Wilhelm Neu und Volker Liedke, München 1986, S. 387, 394, 581. – Greindl, Gabriele: Landeshoheit und Religionsbann: Der Fall Hohenwaldeck, in: Landeshoheit. Beiträge zur Entstehung, Ausformung und Typologie eines Verfassungselements des Römisch-Deutschen Reiches, hg. von Erwin Riedenauer, München 1994 (Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte, 16), S. 193-212. – Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands, hg. von Hans-Michael Körner und Alois Schmid, Bd. 7: Bayern, Tl. 1: Altbayern und Schwaben, Stuttgart 2006. – Die Kunstdenkmale des Regierungsbezirks Oberbayern, bearb. von Gustav von Bezold und Berthold Riehl, Tl. 2: Miesbach, Rosenheim, München 1902, S. 1463 f., S. 1630.