HOHENWALDECK
I.
Das etwa 160 qkm große Gebiet der Reichs-Gft. H., gelegen zwischen dem Mangfalltal um (Bad) Aibling und dem oberbayerischen Alpenrand um Miesbach, von Schliersee und Spitzingsee gegen das benachbarte Tirol abgegrenzt, ist in diesen Grenzen bereits im späten 11. Jh. faßbar. Hervorgegangen aus einer bfl.-freisingischen Vogtei, die sich um das 779 gegr. Kl. Schliersee gebildet hatte, gelang es den Vögten, den Herren von Waldeck, diese Vogtei erblich werden zu lassen.
Nachdem das Kl.s Schliersee Mitte des 12. Jh.s als Kollegiatstift zu einer eigenständigen Rechtsperson geworden war und sich somit eine zweite Vogtei gebildet hatte, kam es zu einer grundherrschaftlichen und verwaltungsmäßigen Differenzierung in dem riesigen Gebiet. Die Herrschaft Waldeck, nach der namengebenden Burg am Nordufer des Schliersees gen., erhielt ihr verwaltungsmäßiges Zentrum zunächst in Schloß Wallenburg in unmittelbarer Nähe des Marktes Miesbach, dann ab dem SpätMA in diesem gefreiten Markt. Ein weiteres Zentrum entwickelte sich in der Burg H. am Ostufer des Schliersees, die heute nur noch als weitgehend verfallende Ruine in den Wäldern zu finden ist.
Der Status der Reichsunmittelbarkeit war für diesen südlichsten adeligen Herrschaftskomplex in Bayern erst seit 1559 unbestritten. Mehr als ein Jh. früher, 1453, war die Herrschaft erstmals als reichsunmittelbar bezeichnet worden. Nach dem Aussterben der Waldecker versuchte Hzg. Albrecht IV. auch hier – wie bei den Fraunbergern zum Haag – die Herrschaft an sich zu ziehen, wurde aber auch in diesem Fall von ksl. Seite aus daran gehindert. Seit 1516 sind die M.er Inhaber der Herrschaft, 1548 werden sie zur Reichsfrh.en und 1637 zu Reichsgf.en ernannt.
II.
Über die Hofhaltung und die Organisation der M.isch-H.schen Herrschaft lassen sich nur Vermutungen anstellen. Die durch den internen Hausvertrag 1516 festgelegte Teilung der Besitzungen zwischen dem ältesten männlichen Erben, der H. erhalten sollte und dem Gebiet um die Burg M. im Mangfalltal für den Nachgeborenen, zeigt an, daß sich im Lauf der Jh.e in dieser großen Reichsgft. mehrere Herrschaftszentren ausgebildet hatten. Sicher hatte es in jeder Burg (s.u.) eine eigene Dienstmannschaft gegeben, über die aber nichts bekannt ist.
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen der großen Herrschaft können getrennt betrachtet werden. In der Gebirgsherrschaft H. mit den Burgen Alten- und H. und dem zentralen Markt Miesbach mit der Wallenburg lebte man vornehmlich von Viehzucht, vom Handel mit Lebendvieh und mit den Käseprodukten. Deshalb traf die 1583/84 erlassene hzgl. Handelssperre die Menschen auch so schwer, da sie darauf angewiesen waren, im Herbst und Winter ihre Milchprodukte und das von der Alm abgetriebene Jungvieh zu verkaufen, im Frühjahr dann aber Saatgetreide in der Ebene zu kaufen.
In der Mangfallebene war um die Burg, später das Schloß M. ein zweites Herrschaftszentrum entstanden. Diese alten M.ischen Gebiete lagen in einem landschaftlich bevorzugten fruchtbaren Gebiet, das reichen Kornanbau ermöglichte sowie Gewinne durch den Transithandel zwischen München, Rosenheim und Salzburg.
Außergewöhnliche Persönlichkeiten an den M.-H.er Burgen sind – außer den eigtl. Herren der Besitzungen – ebensowenig überliefert wie Beschreibungen größerer Feste und Vergnügungen. Es steht zu vermuten, daß in diesem doch rein bäuerlichen Gebiet sich die Lustbarkeiten auf ein Frühlings- und ein größeres Herbstfest, einhergehend mit einer »Dult«, also einem Verkaufsmarkt, beschränkten.
Literatur
Andrelang, Franz: Landgericht Aibling und Reichsgrafschaft Hohenwaldeck, München 1967 (Historischer Atlas von Bayern. Altbayern, I,17). – Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands, hg. von Hans-Michael Körner und Alois Schmid, Bd. 7: Bayern, Tl. 1: Altbayern und Schwaben, Stuttgart 2006. – Nadler, Michael: Die Herrschaft Waldeck der Maxlrainer im 16. Jahrhundert. Studien zur Stellung einer altbayerischen Herrschaft im Reich, München 2006 (Oberbayerisches Archiv, 130), S. 119-206.