Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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HEWEN

B. Hewen

I.

Dieser dynastisch-herrschaftsgeschichtliche Abriß liefert bereits eine Reihe von Anhaltspunkten, die Auskunft darüber erteilen, ob und inwiefern man bei den Herren von H. überhaupt von einer Hof- und Res.bildung sprechen kann. Sicherlich war die eigenständige Herrschaftsbildung bei dem Geschlecht gegen Ende des 13. Jh.s beendet, als sich die H.er, gezwungen durch den Siegesszug der großen Territorialherrschaften, den Habsburgern unterordneten. Aber schon im späten 12. Jh. waren die Herren von H. Lehensleute, sprich Gefolgsleute des Reichskl.s Reichenau. Auch wenn mit Rudolf VI. von H. (gest. 1333) zu Beginn des 14. Jh.s nochmals ein kraftvoller Vertreter des Hauses auftrat (der allerdings mit dem Habsburger Friedrich auf das »falsche Pferd« gesetzt hatte), so kann dies doch nicht darüber hinweg täuschen, daß seit dieser Zeit der Niedergang des Hauses im Gang war. Immerhin erfahren wir, daß Rudolf von H. in seinem Engagement für die habsburgische Partei 15 Helme aufbieten konnte. Das wirft ein Licht auf die Gefolgschaftsstrukturen, die das Herrengeschlecht zur Sicherung seiner regionalen Herrschaft (und zur Erfüllung seiner Dienstverpflichtungen) um sich aufgebaut hatte. Selbst wenn man davon ausgehen muß, daß unter dem einen oder anderen der 15 Helme im 14. Jh. der Kopf eines angeworbenen Söldners steckte, so rekrutierten sich die übrigen Gefolgsleute aus lokalen Niederadelsfamilien, die aufgrund von Lehensverhältnissen oder anderen Bindungen den H.ern verpflichtet waren. Für das 13. und bis zur Mitte des 14. Jh.s lassen sich verschiedene lokale Niederadelsgeschlechter als Dienstleute der Herren von H. nachweisen, so die Herren von Almshofen, die Herren von Ehingen, die Herren von → Neuhausen, die Herren von Zimmerholz oder die Herren von Fridingen (alles benachbarte Orte im Hegau).