Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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HELFENSTEIN

B. Helfenstein

I.

Das Herrschaftsgebiet der Gf.en von H. hat sich zwischen dem 12. Und späten 15. Jh. immer wieder verändert. Die Familie hat um 1100 nach dem neuentstandenen Brauch des höheren Adels seine namengebende Burg über der heutigen Stadt Geislingen/Steige errichtet. Sie stammten aus der Familie der Herren von Albeck-Stubersheim-Ravenstein, die das Kl. Elchingen (Oberelchingen, Lkr. Neu-Ulm), das Stift Steinheim am Albuch und das Spital auf dem Michelsberg über Ulm gegr. hatte, das später das Augustinerchorherrenstift zu den Wengen in Ulm wurde. Damit dürfte auch der ungefähre Herrschaftsraum der Familie umschrieben sein. Die Ehe zwischen der Erbtochter der Familie mit dem aus der Familie der Gf.en von Spitzenberg-Sigmaringen stammenden Gf.en Ludwig (erwähnt 1171-1200) vereinigte den Besitz beider Familien. Offen gelassen werden muß dabei, ob der Grundbesitz der ersten Gf.en von H. im 12. Jh. mit dem der 861 erwähnten Stifter des Kl.s Wiesensteig gleichgesetzt werden kann. Besitzüberschneidungen bestehen auf jeden Fall, doch sind keine Besitzkontinuitäten nachweisbar. Es wird vermutet, daß die Gf.en von Spitzenberg-Sigmaringen das zur Gft. Duria gehörige Gebiet inne gehabt haben und dieses dann mit dem Besitz der Gf.en von H. in der zweiten Hälfte des 12. Jh.s zu einer Einheit zusammengewachsen ist. In dieses Gebiet gehörte Wiesensteig selbst und die Vogtei über das dortige Kl. Nach der Lage des Besitzes und der Stellung der Familie ist davon auszugehen, daß sie vor 1100 eine Gft. innegehabt hat. Es wurde vermutet, daß es sich bei dieser um das Gebiet an der Fils um die Burg H. und das Kl. Wiesensteig herum gehandelt hat. Die wachsene Macht der Familie ging durch die Besitzteilung in die Familienzweige → Sigmaringen, Spitzenberg und H. zu Beginn des 13. Jh.s wieder zurück. Im weiteren Verlauf des Jh.s ging der Besitz des Familienzweiges → Sigmaringen nach dem Erlöschen dess. im Mannesstamm der Familie endgültig verloren, während der Besitz der Linie Spitzenberg nach deren Erlöschen anscheinend in größeren Teilen an die Gf.en von H. fiel.

Gf. Ulrich II. konnte durch seine Heirat mit Willibirg, einer der Erbtöchter der Gf.en von Dillingen, Teile von deren Erbschaft erwerben. Dazu gehörten neben Lehen aus Reichskirchengut im Bereich der Abtei Ellwangen bis in den Raum der heutigen Stadt Aalen Güter bis an das Blautal mit den Burgen Hohengerhausen oberhalb des Kl.s Blaubeuren. Auch der Besitz in Oberdillingen, Trugenhofen bei Neresheim, Zöschingen bei Lauingen und Gundremmingen bei Dillingen sind aus dieser Erbschaft nachgewiesen. Wie Oberdillingen bereits 1277 wurde dieser Besitz zum Teil bald darauf verkauft. Die Erbschaft des Hauses Dillingen ergänzte den alten Hausbesitz um die Burgen H., Spitzenberg bei Kuchen, Hiltenburg bei Bad Ditzenbach, Wiesensteig und Herwartstein (zerstört 1287) mit den Orten Süßen, Weiler, Rorgensteig, Schalkstetten, Stubersheim, Böhringen, Kuchen und Geislingen mit seinem überaus ertragreichen Zoll. Dieser am Nordrand der Schwäbischen Alb und im Filstal gelegene Besitz wurde durch die Heirat mit einer Erbtochter der Pfgf.en von → Tübingen um 1267/68 nach S über die Schwäbische Alb in den Blaubeurer Raum mit den Burgen Ruck und Blauenstein, der Vogtei über das Kl. Blaubeuren und dessen Besitz auf der Albhochfläche ausgedehnt. Die Familie konnte 1351 noch das Brenztal und Heidenheim hinzugewinnen. Bereits am Ende des 13. Jh.s sind Nachrichten über hohe Schulden der Familie überliefert. Nach dem Verkauf einzelnen Güter folgte 1303 der des Amtes Blaubeuren mit der Kl.vogtei an die Hzg.e von Österreich. Dieser Verkauf könnte von Kg. Albrecht I. durch politischen Druck erzwungen worden zu sein. Gf. Ulrich erhielt die Blaubeurer Güter sofort als habsburgisches Lehen zurück.

Die Teilung von 1356 hat die Familie geschwächt und deren weiteren politischen und wirtschaftlichen Niedergang eingeleitet. Die Wiesensteiger Linie besaß die Stammburg H. mit Geislingen und die Hiltenburg sowie den überwiegenden Teil des Familienbesitzes im heutigen Alb-Donau-Kr. Sie erwarb später durch Heirat noch 1546 → Gundelfingen und 1594 Meßkirch. Die Blaubeurer Linie machte Blaubeuren zum Zentrum ihrer Herrschaft mit den Burgen Hohengerhausen (heute: Rusenschloss) Ruck und Blauenstein mit den dazugehörigen Dörfern und der Herrschaft Heidenheim mit der Vogtei über die Kl. Anhausen, Herbrechtingen und Königsbronn. Sie hat diese später an Württemberg verkauft. Der den Gf.en von H. vorbehaltene Forst und das Geleit zwischen Blau und Lauter sowie die Straße Ulm-Urspring wurde 1482 an die Stadt Ulm verkauft.

Nachdem im 12./13. Jh. die namengebende Burg oberhalb von Geislingen/Steige Sitz der Familie gewesen zu sein scheint, verlor sie diese Stellung im letzten Viertel des 13. Jh.s an die Burg Hohengerhausen oberhalb des Kl.s Blaubeuren. Ein Hof der Gf.en von H. hat sich im 13. Jh. gebildet. Er wird erstmals mit der Erwähnung des Truchseß Hugo von Gruibingen 1267 urkundlich greifbar. Obwohl in den Quellen immer nur das Amt des Truchseß erwähnt wurde, ist anzunehmen, daß auch die anderen Hofämter vorhanden und besetzt waren. Ob dieses dauernd der Fall war oder nur vorübergehend läßt sich nicht feststellen. Die Gf.en von H. haben mit zwei Schreibern in der zweiten Hälfte des 13. Jh.s einen größeren Verwaltungsmittelpunkt an ihrem Hof besessen. Über die Erwähnung der beiden Schreiber als Zeugen hinaus ist über diese Verwaltung nichts weiter bekannt. Untersuchungen über die Urk.n der Gf.en von H., die weitere Aufschlüsse geben könnte, liegen nicht vor. Die Gegenüberstellung der Zahl der überlieferten Urk.n der Gf.en aus dem 13. Jh. und der zwei Schreiber läßt darauf schließen, daß eine große Anzahl von Urk.n verloren gegangen sein muß. Das Dorf Nellingen auf der Albhochfläche wurde als bes. ertragreiches Dorf der Herrschaft 1372 an das Kl. Blaubeuren verkauft. Die beiden Schreiber dürften den Anfang der Verwaltung der Gf.en von H. darstellen, die sich im Laufe des 15./16. Jh.s nach der Teilung der Herrschaft 1356 kontinuierlich weiter entwickelt hat. Doch scheint die Verwaltung immer relativ klein geblieben zu sein.

Nach der Teilung in die Blaubeurer und Wiesensteiger Linie, blieb Hohengerhausen der Sitz des Hofs der Blaubeurer Linie. Während der Verpfändung von Blaubeuren im späten 14. und frühen 15. Jh. wurde der Hof in das Amt Heidenheim verlegt. Sie kam 1425 mit der Stadt Ulm zu einem Ausgleich über den Verkauf der Zölle gegen den sie protestiert hatte. Nach dem Verkauf der Ämter Blaubeuren und Heidenheim blieb das Bild eines Hofes der Familie sehr diffus. Die Finanzlage hat anscheinend eine solche festgefügte und durch Ämter bestimmte Einrichtung nicht mehr zugelassen. Die Wiesensteiger Linie nahm nach 1356 die Hiltenburg bei Bad Ditzenbach bis zu ihrer Zerstörung 1516 als Sitz des Hofs der Familie. Auch hier hat die zunehmende Finanzknappheit die Größe des Hofs entscheidend beeinflußt. Untersuchungen liegen dazu ebenso wenig vor wie zu den Verwaltungsinstitutionen der Gft. H. Nach der Zerstörung der Hiltenburg durch den Hzg. von Württemberg 1516 wurde der Sitz der Gf.en und ihres Hofes nach und nach in die Stadt Wiesensteig verlegt. Dort wurde 1551-1555 eine vierflügelige Schlossanlage errichtet, die in Zukunft bis zum Erlöschen der Familie Sitz der Verwaltung und Gf.enfamilie war.

Nach den Besitzverkäufen der beiden Linien des Hauses an die Reichsstadt Ulm 1396 und an Württemberg 1448 und 1449 haben die Gf.en von H. eine nachgeordnete politische Rolle im oberen Filstal und am Nordrand der Schwäbischen Alb gespielt. Sie haben sich zwar im Laufe des 16. Jh.s durch das fortges. Konnubium mit dem hohen Adel Südwestdeutschlands konsolidiert und auch noch aus Erbschaften Besitz hinzugewonnen, aber der Sturz war zu tief, um vor dem Erlöschen 1627 aufgefangen und zu einem neuen Aufstieg des Hauses abgeändert zu werden. Auch waren die Vertreter der Familie in dieser Zeit zu wenig herausragende Persönlichkeiten, um eine solche Veränderung einzuleiten.

Die Gf.en von H. haben in der Zeit ihrer Herrschaft die mittlere Schwäbische Alb und ihren übrigen Herrschaftsraum weiter entwickelt. Dabei hat ihre Fürsorge insbes. auch den Städten gegolten, denen sie Unterstützung zukommen ließen. Sie haben hier z. B. in Blaubeuren den Bürgern Privilegien und Steuererleichterungen gewährt, um die Stadtentwicklung zu fördern. Auch dieses Vorgehen der Gf.enfamilie ist bislang nur in einzelnen Orten vorgestellt worden. Eine Untersuchung des gesamten Herrschaftsraumes fehlt bislang.