Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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HEIDECK

B. Heideck

I.

Die H.er Besitzkomplexe lassen sich in sechs Kategorien aufteilen. Aus den Beziehungen zum Eichstätter Hochstift bzw. zu den Gf.en von Hirschberg stammen Ellingen, Erlingshofen, Brunneck, Pfraundorf, → Arnsberg, H., Besitz in der Ingolstädter Gegend, im Köschinger Forst und Tangrintel. Das gekaufte Holnstein (bei Beilngries) verzahnte sich mit Thannbrunn, das aus dem Erbe Bertholds von Thannbrunn (vor 1194) herrührte, Roth und Roßtal stammten aus dem Erbe der Abenberger Gf.en. Die Nordgauherrschaft Hohenburg und Lichtenau/Vestenberg kamen durch Nachfolge von den Hohenburger Gf.en und den Dornberger Vögten an die → H.er. Im 14. Jh. konnten der Weißenburg Forst und die Herrschaften Dollnstein und Wellheim erworben werden. Hinzukommen einige Lehen. Hierbei sind bes. die Hochstifte Würzburg und Eichstätt zu erwähnen. Die Burg → Arnsberg in der Nähe von Kipfenberg nahmen die → H.er vom Eichstätter Hochstift zu Lehen ebenso wie H., das heutige Altenheideck.

Die Besitzgeschichte läßt sich nur aus späteren Quellen rekonstruieren, doch scheint Erlingshofen-Arnsperg im Bereich von Altmühl und Anlauter der älteste Besitz des Geschlechtes gewesen zu sein. Erlingshofen gelangte über die Hirschberger 1305 an das Eichstätter Hochstift, Arnsperg fiel bereits 1312 an die Wittelsbacher. Ob die → H.er, nach N ausgreifend, neue Rodungssiedlungen anlegten, ist umstritten. Viele der dafür veranschlagten Orte scheinen eher einer älteren Schicht anzugehören.

Nicht wenige Besitzungen, die Gottfried IV. veräußerte, lagen in einer gewissen Randlage, was auch den Umfang erklären könnte, für den die Forschung jedoch auch die prekäre Wirtschaftslage um 1300 vorgebracht hat. Wahrscheinlich ist von der Not zur herrschaftlichen Verdichtung zu sprechen. Die in der Generation von Konrad I. und Friedrich I. erworbenen Besitzungen (Liebenstadt, Thalmässing, Ettenstatt, Walting, Lochmühle, Nußhackenmühle, Zerrermühle, Mannholz, Laibstadt) liegen allesamt um H., was zu einer weiteren herrschaftlichen Konzentration führte. Selbes gilt für die in dieser Zeit gewonnenen Lehen (Wöllmetzhofen, Ried, Zimmern, Bergen). Bedeutsam war das 1352/53 gewonnene Erblehen Bechthal, einer knapp 500 m auf einem Jurafelsen hochgelegenen Burg, der eine bedeutsame strategische Position in Mittelfranken zukam und um die sich auch die bayerischen Hzg.e, die Nürnberger Bgf.en und die Eichstätter Bf.e bemühten. Die 1344 erworbenen Gailshofen und Reichardsroth liegen weiter von H. entfernt.

Höhepunkt der Machtkonzentration war durch den Erwerb der Burgen Dollnstein und Wellheim, der Stadt Monheim (1350/60) sowie durch das 1349 von Karl IV. verliehene Recht, im Weißenburger Forst Groß- und Kleinwild zu jagen, erreicht. Somit wurde die Schutter- und Altmühlgegend herrschaftlich durchdrungen. Das Gebiet starken → H.er Einflusses war nun annähernd ein Geviert, das im W von der Fränkischen bzw. Schwäbischen Rezat, im O von der → Schwarzach und von der Fränkischen Alb im S gerahmt wurde und im N etwa in der Höhe von Allersberg und Roth endete. 1350 erhielten die H.er von Karl IV. gerichtliche Zugeständnisse für die Eigenleute im Landecker Gericht.

1360 markiert die Immediatisierung der → H.er. Friedrich I. wurde das Recht zugestanden, nicht mehr vor dem Nürnberger Landgericht oder anderen Gerichten erscheinen zu müssen. Künftig waren die ksl. Hofrichter im Rechtsfalle zuständig. Am 23. Nov. 1360 wurde mit einem Schutzbrief Friedrich seine Herrschaft als Lehen von Karl IV. aufgetragen, verbunden mit der Hilfeleistung für den Ks. im Kriegsfall. 1387 bestätigte Kg. Wenzel die von Karl IV. den H.ern verliehenen Privilegien. 1422/24/26 leisteten diese nochmals den Lehnseid vor Kg. Sigismund bzw. dem ksl. Hofmeister Gf. Ludwig von → Oettingen. Unter Friedrich II. überwogen die Verkäufe in der Bedeutung die vergleichsweise wenigen Erwerbungen.

1393 gab er Ehaften, Vogtei und weitere Rechte an Dollnstein und Wellheim an das Kl. Kaisheim ab. Schon 1390 hatte Friedrich eine Meßstiftung in der Zisterze getätigt, zu deren Ausstattung Güter bei Fichtenmühle, Rabenreuth, Hausen, Liebenstadt, Thalmannsfeld, Mannholz, Geseß und Mindorf zählten. Unter Johann II. und III. steigerten sich die Verkäufe. Trotz mancher Rückkäufe brach der Besitz auseinander. Entscheidend wurde dann der endgültige Verlust H.s 1455 bzw. 1471 an die reichen Landshuter Hzg.e. Damit hatten sie den Kampf gegen die größeren Mächte endgültig verloren.

Doch noch 1516/17 erstellte der ehem. Landshuter Kanzler Wolfgang Kolberger in Gefangenschaft ein Gutachten über die hzgl. Rechte an H., das an Adam von Törring und die Landshuter Statthalter adressiert war. Nach einer Urk. von 1448 deckte sich der → H.er Einflußbereich in etwa mit dem späteren Herrschafts- und Fraischbezirk des 16. Jh.s. Patronatsrechte hatten die → H.er über Dollnstein, Thalmässing, Walting und Wellheim. 1520 zeigte sich auf dem Romzug zum letzten Mal die Reichsunmittelbarkeit der → H.er.

II.

Für das 12. und das 13. Jh. sind als Ministerialen der → H.er belegt: Helmwicus (1159), Rodeger et Helmwich de Erlingshouen (1166), Růdegerus de Erlungeshouen, Sifridus de Ilbingen, Ruedegerus de Arnsperch, Immo et frater ipsius, Ruedigerus de Angeringen (alle 1189), Rudegerus et Vlricus fratres de Erlungeshouen (1235), Ramungus de Kamerstein (1282). 1288 sind Hermann von Asbach, C. von Walting, Gottfried und Rüdiger von Laibstadt und Dietrich Rumpf nachzuweisen. 1289 sind Konrad und Walter von Reicheneck als under unsern herren und under unsern vriunden geführt.

Als Beamte des edelfreien Geschlechts sind die Pröpste von H. anzuführen, deren Amtsbezeichnung später zum Eigennamen wurde. Erstmals 1221 zu greifen, hatten sie wohl administrative und richterliche Aufgaben zu erfüllen. Nach einer Urk. von 1314 hatte der Propst als einziger von vier ritterbürtigen Bürgen das Recht, im Fall eines Einlagers einen berittenen Knecht stellvertretend nach Nürnberg zu entsenden. Für 1335 ist der H.er Richter Rüdiger Hoholt bei der Schlichtung eines Zehntstreits nachzuweisen.