HARDEGG
I.
Die Gf.en von Plain verfügten im SO des Reiches über verstreuten Grundbesitz, dessen Schwerpunkt zunächst im heutigen Bundesland Salzburg und in den angrenzenden Gebieten Bayerns lag. Um 1100 waren die Gf.en vermutlich im Zuge der Ungarnkriege mit den Babenbergern in Kontakt getreten, worauf einige aus dem Salzburger Raum stammende Gefolgsleute begannen, die Region um H. an der gefährdeten mähr. Grenze herrschaftlich zu durchdringen. Ende des 12. Jh.s haben sich dann Angehörige der Plainer selbst in H. niedergelassen (siehe oben Abschn. A. IV.). Der Schwerpunkt der Besitzungen lag um die Burg H. an der Thaya direkt an der Grenze, ohne daß sich eine geschlossene Flächenherrschaft entwickelt hätte. In Orten der Umgebung errichteten ihre niederadelige Gefolgsleute kleinräumige eigene Herrschaften, die teilw. aus gfl. Lehen bestanden. Im nördlichen Grenzgebiet zwischen dem Wald- und Weinviertel bis zum Pulkaubach waren die H.er jedenfalls der dominierende politische und wirtschaftliche Faktor. Die Gf.en waren hier Hochgerichtsherren, wobei sich um die Mitte des 13. Jh.s ein Landgerichtssprengel mit festen Grenzen entwickelte, und auch sonst lagen die weltlichen Herrschaftsrechte weitgehend in den Händen der Gf.en, ohne daß sich ihre Herrschaft strukturell von denen der führenden Ministerialen unterschieden hätte.
Etwas südwestlicher lag um Pulkau und Weitersfeld ein weiterer Herrschaftsschwerpunkt, wobei diese Ländereien zu einem guten Teil ursprgl. landesfsl. Lehen waren, woran die Landesfs.en fallweise erinnerten. Meistens konnten die Gf.en über diese Güter aber ohne Einschränkung verfügen. Ähnliches trifft auf die Lehen um Leitzersdorf im südlichen Weinviertel zu. Hier geriet die Lehenabhängigkeit im 14. Jh. in Vergessenheit. Daneben finden sich beinahe über ganz Niederösterreich verstreut weitere umfangr. Besitzungen. Schließlich hatten die Gf.en von → H. auch Anteil an den umfangr. außerhalb Niederösterreichs liegenden Plainer Besitzungen (etwa in Bayern und Salzburg sowie in der Steiermark [Stiefingtal]).
Um die Mitte des 13. Jh.s wurden die Plainer auch im SW Niederösterreichs ein bedeutender politischer Faktor und erhielten das Landgericht Peilstein. Etwa gleichzeitig überließ ihnen wahrscheinlich Hzg. Ottokar zudem die wichtige Herrschaft Raabs im nördlichen Waldviertel. Diese beiden Außenposten gingen aber nach dem Aussterben der Plainer 1260 wieder verloren. Seit dem Ende des 13. Jh.s stellten die verwandten Schaunberger immer wieder erbrechtliche Ansprüche auf Teile der Herrschaft und bekamen neben einigen Besitzungen phasenweise sogar Anteile an der Burg → H. zugesprochen. Die Gf.en von H. konnten im Laufe des 14. Jh.s ihren Besitz aber auch vergrößern und einige Herrschaften im Waldviertel erwerben, nämlich Schrems, Schwarzenau, das sie viell. schon im 13. Jh. innehatten, oder kurzfristig Kaya. Aus dem Jahr 1363 hat sich ein Urbar Gf. Burkhards III. erhalten (siehe Abschn. A. IV.), in dem insgesamt etwa 400 zinsende Holden angeführt sind. Nicht enthalten ist aber der umfangr. an Untertanen ausgegebene Weingartenbesitz. Vermutlich gegen Ende dieses Jh.s gelang es den Gf.en, im südlichen Mähren Fuß zu fassen, wobei dieser Besitz um 1400 zehn Dörfer umfaßte. Bereits erwähnt wurde, daß die am Hofe Karls IV. Karriere machende Linie umfangr. Güter in Böhmen erwerben konnte (siehe Abschn A. IV.). In den achtziger Jahren des 14. Jh.s kauften die Gf.en verschiedene Besitzungen der nach einer gegen die Landesfs.en verlorenen Fehde in die Defensive geratenen Schaunberger. Johann III. kam durch seine Ehe mit Margarethe von → Hohenlohe-Brauneck zu Reichslehen in Franken, die sein Sohn Michael 1448 wieder veräußern mußte. Dieser befand sich in Finanznöten und mußte 1449 die Herrschaft Schrems an Ulrich von Cilli, v.a. aber umfangr. Güter um H. und → Retz den aufsteigenden Eitzingern (siehe den Überblicksartikel Niederösterreich) verkaufen, die nun zur bestimmenden Familie in der Region wurden. 1472 mußte Michael Burg und Stadt H. an die Pösing verpfänden und 1481 dem Landesfs.en überlassen. Mit dem Tode Michaels 1483 starb die Linie der Maidburger auf → H. aus.
Zur Besitzgeschichte der Prüschenk-H. sei angemerkt, daß sich in Folge der ungarischen Invasion Niederösterreichs unter Matthias Corvinus die Besitzschwerpunkte der Brüder Sigmund und Heinrich (siehe oben Abschn. A. II. und IV.) ausgangs der 1480er Jahre zusehends ins untere Mühlviertel (Machland) verlagerten. In diesem Landstrich und in der Nachbarschaft besaßen sie und ihre Nachkommen folgende Herrschaften als landesfsl. Lehen, Pfand- oder Pflegschaften: Werfenstein mit der einträglichen Maut im Struden (1479-1533), Sarmingstein (1479-1522), Kreuzen (1482-1524), Markt Grein (1489-1533), Falkenstein (1490-1575), Klingenberg (1491-1524), Clam (1493-1524), Mitterberg mit dem Landgericht im Machland (1493-1525) sowie Saxenegg (1493-1525). Das Zentrum dieses obderennsischen Machtkomplexes bildete das zwischen 1491 und 1493 erbaute Schloß Greinburg, das ursprgl. »Stettenfels« hieß und nach Heinrich Prüschenk, dem Erbauer und alleinigen Besitzer der Herrschaft, »Heinrichsburg« gen. wurde. Dessen Sohn Julius I. mußte allerdings 1533 das Schloß samt Herrschaft auf Befehl Ks. Ferdinands I. dem Ennser Bgf.en Hans Löble verkaufen.
Neben temporäreren Besitzungen und Pfandschaften wie Zistersdorf, Weitra, Weitenegg, Persenbeug, Plankenstein oder Osterburg an der Pielach legten die Brüder Prüschenk im Land unter der Enns mit dem Erwerb Schmidas (1482), v.a. aber mit dem Ankauf der namengebenden Gft. H. (1495) den Grundstein für zwei bedeutende Herrschaftskomplexe. Der eine um → H. erstreckte sich im nördlichen Grenzgebiet zwischen Wein- und Waldviertel und der andere mit wechselnden Zentren (→ Schmida, → Wolfpassing, → Stetteldorf) am Donauwagram zwischen Krems und Stockerau.
Nach dem kinderlosen Tod Sigmunds 1502 fiel der gesamte Besitz an Heinrich, der noch im selben Jahr den steirischen Hauptsitz Stettenberg an seinen Schwager Hans von → Auersperg verkaufte. Sein Sohn Julius I. vollendete die Herrschaftskonzentration in Niederöstereich, indem er einen Großteil des machländischen Besitzes veräußerte und im Land unter der Enns weitere Ländereien erwarb (z. B. → Oberhöflein, → Wolfpassing). Nach dem Verkauf von Neu-Stettenberg (→ Grafenegg) (1493-1534), wozu auch noch Gobelsburg, Winkl und das Landgericht Großweikersdorf gehörten, nahm Julius I. seinen Aufenthalt zunächst in → Retz. Die von der Herrschaft H. abgetrennte Stadt war den Eitzingern von Maximilian I. 1509 als Pfand übergeben worden, konnte jedoch von Julius I. noch einmal vorübergehend (1535-1555) mit H. vereinigt werden. Ab 1544 lag sein Interesse allerdings auf → Schmida, das er zur Res. ausbauen ließ.
Die Herrschaft H. (1495-1656) umfaßte neben dem Markt Weitersfeld noch die Vesten Therasburg, Fronsburg, Prutzendorf, Kattau und Mixnitz, die von den Gf.en als Lehen ausgegeben wurden. 1568 erwarb Sigmund II. den unweit von → H. liegenden Sitz → Riegersburg, der die namengebende Burg als Res. ablöste. Sein Vater Julius I. hatte das Herrschaftsgebiet in diesem Raum noch um das am Oberlauf des Fugnitzbaches liegende Gut → Oberhöflein (1549-1582) erweitert und sein Bruder Bernhard kaufte die Veste → Missingdorf bei Sigmundsherberg (vor 1567-1594). Etwas abseits davon am Kamp liegend kam die Herrschaft → Dobra hinzu (1564-1594).
Während sich unter Heinrich I. der Umfang des gfl. Herrschaftsgebietes am Wagram (→ Schmida, Unterparschenbrunn, → Grafenegg) im Vergleich zu den im N liegenden Besitzungen noch bescheiden ausnahm, erreichte es unter dessen Nachkommen nach weiteren Erwerbungen – → Oberrußbach, → Oberabsdorf, Oberzögersdorf und v.a. → Wolfpassing – schließlich mit dem Ankauf von → Stetteldorf und der Errichtung der Juliusburg (1582) eine ansehnliche Ausdehnung.
Eine wichtige Erwerbung stellte die im Pulkautal liegende Herrschaft → Kadolzburg (1629) dar, die – 1602 vom bedeutenderen Seefeld abgetrennt – unter Julius III. wieder vereinigt werden konnte(1662) und zum Zentrum von Julius' Enkel Johann Konrad und dessen Nachkommen werden sollte. Außerhalb dieser Kerngebiete besaßen die Gf.en von → H. kurzfristig noch folgende Sitze: den Freihof zu → Gneixendorf bei Krems (1593-1613), die Herrschaften → Thurn und Plankenberg bei Neulengbach (1613-1681) sowie die Burg → Kreuzenstein (1585-1595).
Wie umfangr. der Grundbesitz der Gf.en von → H. in Niederösterreich vergleichsweise war, zeigt eine anhand des ständischen Steuerkatasters (»Gültbuch«) erstellte Rangliste: 1559 lagen sie nach den Herren von Liechtenstein und Puchheim an dritter Stelle und wurden 1667 nur von den Sinzendorf überholt, die sich vor allen anderen an die Spitze setzen konnten.
II.
Geistliche und Verwaltungsbeamte in größerer Anzahl finden sich seit dem Beginn des 13. Jh.s. 1254 nennt sich ein Schreiber Hofnotar (notarius curie), eine Bezeichnung, die sich bei führenden Ministerialengeschlechtern nicht nachweisen läßt, ohne daß im Vergleich mit diesen ein struktureller Unterschied beim personellen Umfeld erkennbar wäre. Der Hof befand sich auf der Burg → H., einzelne Geistliche, Notare oder andere Beamte und v.a. niederadelige Gefolgsleute haben die Gf.en auf ihren Reisen begleitet. Seit dem Ausbau von Stadt und Burg → Retz am Ende des 13. Jh.s unter Berthold von Rabenswalde hielten sich die Gf.en vornehmlich hier auf, was auch für den Großteil des Hofpersonals zutrifft. Es sind aber weiterhin auch auf → H. Burgkapläne und Amtmänner feststellbar. Um 1380 bewohnte Gf. Burkhard III. kurzfristig angeblich die Burg Kaya, ohne daß über sein Gefolge Nachrichten vorliegen. Aber auch über Größe und personelle Zusammensetzung des Hofes in → Retz finden sich nur wenige Hinweise. Die Nennung eines Kämmerers, eines Hofmeisters und eines Kanzlers um 1400 und im 15. Jh. deuten aber doch auf einen gewissen Umfang. Mit großer Vorsicht können zum Vergleich die Herren von Puchheim herangezogen werden, um wenigstens ungefähre Anhaltspunkte zu bekommen: Aus deren Rechnungen geht hervor, daß in der Mitte des 15. Jh.s etwa 36 Personen zum »Hofpersonal« der Res.herrschaft Horn gezählt wurden (siehe Überblicksartikel Niederösterreich). Gf. Michael hielt sich längerfristig an der Seite Friedrichs III. in Wien oder Wiener Neustadt auf, wo er sicherlich Stadthäuser besessen hat, ohne daß abgesehen von einem »Diener« Konkretes über sein dortiges Personal bekannt wäre.
Die Struktur des Hofes läßt sich seit etwa 1300 erkennen: An der Spitze der Gerichtsverwaltung stand der seit 1308 nachweisbare Hofrichter. Diese Bezeichnung bzw. lat. iudex curie nostre deutet auf eine Analogie zum Wiener Hofgericht, von denen der Name entlehnt sein könnte. In den Quellen finden sich über die Funktion kaum Hinweise, nur ein einziges Mal wird über die Tätigkeit eines maidburgischen Hofrichters berichtet: 1344 war Gf. Burkhard I. Stadthauptmann von Krems. Hzg. Albrecht II. delegierte an ihn einen Streit um verschiedene Güter zwischen Stift Göttweig und einem Kremser Juden. Burkhard löste den Fall allerdings nicht selbst, sondern verwies ihn an seinen Hofrichter, nämlich seinen Gefolgsmann Heinrich der Neunhover, der schließlich das Urteil fällte. Dem Hofrichter wurde also ein Fall »allgemeiner Natur«, der mit der Herrschaft H. überhaupt nichts zu tun hatte, übertragen. Richterliche Gewalt hatte er nur aufgrund seiner Beziehung zum Gf.en von → H. Dies legt die Vermutung nahe, daß der Hofrichter gar nicht Richter eines spezifischen Gerichts war und keine festgelegte Kompetenz hatte, sondern allg. als »oberster Richter« des Gf.en bzw. der Herrschaft wirkte. Neben der allg. richterlichen Tätigkeit für den Gf.en war der Hofrichter dem herrschaftlichen Hofgericht zugeordnet, über dessen Zuständigkeit eine Nachricht des Jahres 1405 Einblick gewährt, wonach sich nämlich die Einw. des Dorfes Leodagger in Angelegenheiten der Dorfgerichtsbarkeit nur vor ihrem Dorfrichter verantworten mußten, »doch vorbehaltlich […] [des] Hofgerichts als höchster Instanz«. Mit der Teilung in verschiedene Linien gab es mehrere Hofrichter. Zu Beginn des 14. Jh.s war der Niederadelige und vermögende Tetzel aus Leodagger Hofrichter, von 1388 bis 1390 hatte der aufstrebende Niederadelige Peter der Laher, der in der Region einen größeren Güterkomplex erwerben konnte, dieses Amt inne. 1479 wird ein Michael Randegger als Verweser des Hofgerichts bezeichnet.
1407 findet sich ein Hofmeister (rector curie) der Gf.en, der gleichzeitig Hofrichter war. Es ist davon auszugehen, daß zu diesem Zeitpunkt der Hofmeister an der Spitze des Hofpersonals stand.
Nachrichten über Bgf.en auf H. finden sich seit dem Ende des 14. Jh.s: Als Bgf.en auf dem »Hinteren Haus« der Burg H. wirkte zu dieser Zeit der niederadelige Gefolgsmann Hans von Neusess. 1391 war Hans Grel Bgf., 1437 Oswald von Eitzing Pfleger auf der Burg H. Nach 1425 wirkte während der Minderjährigkeit Gf. Michaels (siehe Abschn. A. IV.) der bedeutende rittermäßige Gefolgsmann Jan von Fladnitz als Verweser der Herrschaft, der gleichzeitig Bgf. oder viell. sogar Inhaber der Burg Therasburg war. Von ihm ist bekannt, daß er mit den lokalen Richtern die jährl. Rechnungslegung vornahm. Unter Gf. Michael dürften schließlich niederadelige Pfleger an der Spitze der Herrschaft H. gestanden sein.
Wohl beratende Funktion kam dem Rat zu, der sich um 1300 aus Leuten des niederadeligen Gefolges gebildet haben dürfte.
Zur »zentralen Finanzverwaltung« gibt es vor 1350 nur wenige Nachrichten. Indizien deuten aber auf eine wichtige Rolle der Burgkapläne bei der Finanzverwaltung im 14. Jh. Hinweise auf die Existenz eines Kämmereramtes gibt es für 1384, ohne daß Einzelheiten zu eruieren wären. Aus dem Jahre 1437 haben sich Herrschaftsrechnungen erhalten: Offensichtlich mußten die Ortsrichter jedes Jahr vor dem Verweser (Gf. Michael war noch nicht volljährig; siehe Abschn. A. IV.) der Herrschaft Rechnung legen. 1460 wird zum ersten Mal ein Kämmerer namentlich gen.
Seit etwa 1220 finden sich zahlr. Geistliche, die zum Teil von der Salzburger Stammheimat nach Niederösterreich »transferiert« wurden, im Umfeld der Gf.en, wobei v.a. die zumeist im kanonischen Recht geschulten Pfarrer von H. eine Rolle für die Gf.en spielten. Prominentere Geistliche im Umfeld der Gf.en waren etwa der Kaplan Ortolf, der nach 1220 Pfarrer von H. wurde, oder der H.er Pfarrer Arnold, der um 1270 als Kaplan der Gf.in Wilbirg bezeichnet wird. Pfarrer Thiemo von H. wirkte um 1250 auch als Notar der Gf.en. 1384 war Johannes Burgkaplan Burkhards III. auf → Retz, 1388 der Niederadelige Andre Greul Burgkaplan für Johann II. auf H., bei dem es sich vermutlich um einen Verwandten des gen. Bgf.en handelt. Burgkaplan Eisenreich konnte zu Beginn des 15. Jh.s ein Haus in Pulkau erwerben.
Zum Schreibpersonal finden sich nur wenige Nachrichten: 1240 wird ein erster Notar gen. (Dietrich). Um 1250 schrieb der wie erwähnt als curie notarius bezeichnete H.er Pfarrer Thiemo mind. zwei Urk.n. Zu dieser Zeit wirkte ein mutmaßlicher Laie als Notar an der dislozierten Herrschaft Raabs. Im 14. Jh. dürften die Burgkapläne mit dem Urk.nwesen und viell. auch mit der Anlage der frühen Urbare (erhalten ab 1363) zu tun gehabt haben. Um 1450 ist Franz von Iglau als Kanzler bzw. Kanzleischreiber des Gf.en Michael bezeugt, der nicht mehr erhaltene »Notulae« verfaßt hat und in der Stadt → Retz eine vermögende Person gewesen sein dürfte. Ob er an der Spitze einer größeren Schreibstube stand, ist aber nicht klar.
Vor 1250 werden ein dapifer der H.er, 1460 ein teichtmeister und ein Hofschneider gen. Im Urbar von 1363 werden in → H. ein Koch und eine Wäscherin im Dienste der Gf.en aufgelistet. 1437 wird ein Kastner in → Retz erwähnt, der gleichzeitig Stadtrichter war.
Zur Wirtschaftführung am Hof der → H.er Gf.en im MA liegen kaum Informationen vor. 1460 wird ein Teichtmeister gen., der wohl für die Teiche beim Herrschaftszentrum → Retz zuständig gewesen sein wird. 1260 und 1363 wird ein großer Meierhof mit umfangr. Ackerflächen in → Retz erwähnt. Ökonomisch wichtiger noch waren die dazugehörenden Weingärten, zumal der Weinbau für die Gf.en ein sehr wichtiger Wirtschaftsfaktor war. Daneben ist auch von Obstbau beim Meierhof die Rede. Im Meierhof bestand eine Gastungspflicht für den Landesfs.en. 1363 werden auch ein Brunnen und eine Wasserleitung auf dem Gelände des Retzer Meierhofs gen., in dessen Nähe sich wahrscheinlich der zentrale Getreidekasten befand.
Zu Organisation, Aufbau und personeller Zusammensetzung des Hofes in der Neuzeit sind der Literatur nur punktuelle Hinweise zu entnehmen; nähere Aufschlüsse ließen sich indes mit einer systematischen Auswertung des umfangr. Aktenmaterials des Schlossarchivs → Stetteldorf gewinnen. Eine Durchsicht des entspr. Urk.nmaterials ermöglichte vorerst – v.a. anhand von Pflege- und Lehenreversen – zumindest die Identifizierung des gehobenen Verwaltungspersonals sowie höherrangiger Bediensteter aus dem persönlichen Umfeld der Gf.en. Die Übertragung von Pflegschaften sowie der Erhalt von Lehen zeichnen die Empfänger als zur »Spitzengruppe« des höfischen Personals gehörend aus.
Die meist aus dem niederen Adel stammenden Pfleger, deren führende Vertreter häufig auf steirische Wurzel verweisen konnten, standen an der Spitze der herrschaftlichen Verwaltung. Bisweilen führten sie den Titel Hauptmann, der aber nur in Verbindung mit den Herrschaften Neu-Stettenberg (→ Grafenegg), H., → Retz und Forchtenstein auftaucht. Gebhard Welzer, dessen Herkunftsname sich auf den steirischen Ort Wölz (Ober-, Unter-) bezieht, wurde mit dem Sitz Prutzendorf belehnt und war zunächst Hauptmann zu Neu-Stettenberg und Hofmeister Gf. Julius' I. Nach der Erledigung eines wohl nicht ungefährlichen Auftrags, der ihn zu Hans Katzianer, dem wg. Hochverrats angeklagten Kriegskameraden des Gf.en, in dessen kroatisches Exil geführt hatte, stieg Gebhard Welzer zum Hauptmann der Gft. H. auf.
Der mit den Welzern verwandte Dietrich Perner vom Schachen (bei Friedberg, PB Hartberg, Steiermark) taucht bereits zu Lebzeiten von Julius' Vater Heinrich als Pfleger von Rannariedel und Ebenfurth auf. Eine häufige Fluktuation bei den Pflegschaften scheint die Regel gewesen zu sein. So sind unter Gf. Heinrich I. als Pfleger von Ebenfurth noch der Tiroler Christoph von Flachsberg, dem man vorher schon die Verwaltung von H. übertragen hatte, sowie der aus der Gegend von Melk stammende Hans von Pielach nachweisbar. In → Schmida wechselten sich Ulrich Durst (1493), Georg Poyssel (1500) und Christoph Erdl (1511) als Pfleger ab. Die ihnen unterstehende Burgbesatzung bestand dabei aus zwei Berittenen, drei Fußknechten sowie zwei Wächtern. Eine Ausnahme stellt der von Johann I. mit Kattau belehnte Georg Reinbold zum Reinpolz (bei Weitra) dar, dem der Gf. die Veste → Oberrußbach auf Lebenszeit anvertraut hatte. Nach der Übernahme des hardeggschen Gesamtbesitzes durch Julius I. mußte sich Reinbold allerdings dem Willen des neuen Herrn beugen und ihm die Veste gegen eine Entschädigung abtreten.
Die bedeutenderen Pfleger und der jeweilige Hofmeister scheinen einen gfl. Rat gebildet zu haben, da sie einerseits in den von ihren Herren ausgestellten Dokumenten neben ihrer Funktion gelegentlich auch als »Rat« ausgewiesen sind und andererseits sogar als Schiedsrichter bei innerfamiliären Differenzen herangezogen wurden. Beim Streit um die Verlassenschaft des Gf.en Heinrich handelten Matthäus Teufel, Hauptmann zu Forchtenstein, Veit Hager zu Allentsteig sowie der bereits oben gen. Georg Reinbold zwischen dessen Söhnen Johann und Julius einen Vergleich aus.
Die Hierarchie der Bediensteten war offenbar durchlässig und ermöglichte auch vertikale Mobilität. Als Aufsteiger in das Amt eines obersten Verwalters lassen sich Georg Poyssel, der es vom Rentmeister in Weitra zum Pfleger von → Schmida brachte, und Stefan Penzinger nennen – zunächst war er Sekretär Johanns I., dann Pfleger zu Clam.
Eine wichtige Funktion erfüllten die Sekretäre, die nicht nur die gfl. Kanzlei leiteten, die Vertretung ihrer Herren bei Rechtsgeschäften wahrnahmen oder Archivinventare anlegten, sondern auch zu persönlichen Dienern aufsteigen konnten: Klaus Hufnagel, dem von Ks. Ferdinand I. ein Wappen verliehen worden war, wurde als Sekretär Gf. Julius I. von seinem Sohn Josias beerbt, der unter Julius' Sohn Heinrich II. zu dessen Diener avancierte.
Als Empfänger gfl. Lehen bzw. einer lebenslänglichen Besoldung lassen sich noch ein Kammerdiener Johann I. sowie ein Leibarzt Heinrich I. nachweisen. In der Familienkorrespondenz finden sich auch Hinweise auf jene Präzeptoren (Hauslehrer), die die jungen Herren auf ihren Kavalierstouren begeleiteten: Jakob Halmair mit Gf. Bernhard in Italien (1551) oder Simon Hupfauf mit Georg Friedrich in Straßburg (1585). Mit der Durchsetzung der Reformation wurden auf den Grundherrschaften flächendeckend evangelischen Prädikanten eingesetzt, die – wie der aus Breslau stammende Johannes Schwinghammer – meist aus dem Ausland kamen. Ein Einheimischer – wie Abraham Schüssling aus Neumarkt an der Ybbs – mußte zuerst zur Ordination etwa nach Tübingen geschickt werden, bevor er in die gewünschte Pfarre berufen werden konnten. Bes. für Gf. Georg Friedrich typisch war die Verpflichtung protestantischer Ausländer nicht nur als Prädikanten, sondern auch als Handwerker. Er engagierte z. B. Wiedertäufer aus Mähren (Habaner) oder einen aus Tübingen stammenden Diener und Hauspfleger.
Quellen
Niederösterreichisches Landesarchiv (NÖLA): Hardegger Urkunden (HU); Schloßarchiv Stetteldorf; Nachlaß Karl Keck
Literatur
Firnhaber, Friedrich: Heinrich Graf von Hardegg, Burggraf von Duino, Iudex provincialis in Oesterreich († 1270). Ein Beitrag zur vaterländischen Geschichte, in: Archiv für Österreichische Geschichte II/2 (1849) S. 173-209. – Keck, Karl: Die Grafen zu Hardegg, Glatz und im Machlande als Bauherren und Mäzene, in: Unsere Heimat 60 (1989) S. 249-257. – Marian, Günter: Aspekte adeligen Lebens im konfessionellen Zeitalter. Bemerkungen zur Geschichte des Hauses Prüschenk-Hardegg im Zeitalter der Reformation, in: Mitteilungen des Heimatkundlichen Arbeitskreises für die Stadt und den Bezirk Tulln 17 (2003) S. 78-99. – Reindel-Schedl Helga: Laufen an der Salzach. Die alt-salzburgischen Pfleggerichte Laufen, Staufeneck, Teisendorf, Tittmoning und Waging, München 1989 (Historischer Atlas von Bayern. Altbayern, I,55). – Resch, Rudolf: Retzer Heimatbuch, Bd. 1. Von der Urzeit bis zum ausklingenden Mittelalter (1526), Retz 1936. – Stowasser, Otto H.: Das älteste Stadtbuch von Retz und die Rechnungen der Grafschaft Hardegg von 1437, in: Abhandlungen zur Geschichte und Quellenkunde der Stadt Wien, hg. von Verein für Geschichte der Stadt Wien, Bd. 4, Wien 1932, S. 113-164. – Weltin, Maximilian: Böhmische Mark, Reichsgrafschaft Hardegg und die Gründung der Stadt Retz. Vorbemerkung zum Nachdruck des ersten Bandes von Rudolf Reschs »Retzer Heimatbuch«, in: Resch, Rudolf: Retzer Heimatbuch, Bd. 1, 2. Aufl., Retz 1984, S. 7-28. – Zehetmayer, Roman: Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Hardegg aus dem Jahre 1363. Mit einer Einleitung zur Struktur der Grafschaft Hardegg im 14. Jahrhundert, Wien u. a. 2001 (Fontes rerum Austriacarum, FRA III/15). – Zehetmaier, Roman: Urkunde und Adel. Ein Beitrag zur Geschichte der Schriftlichkeit im Südosten des Reiches vom 11. bis zum frühen 14. Jahrhundert, Wien/München 2010 (Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, 53).