Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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HABSBURG-LAUFENBURG

A. Habsburg-Laufenburg

I.

Die Linie H.-L. entstammt einer Besitz- und Verwaltungsteilung in der Dynastie der Gf.en von Habsburg in den Jahren um 1232/34. Der Teilungsvorgang zwischen Albrecht IV. (gest. 1239) und Rudolf III. (I.) von H. (gest. 1249), Söhne des bald vor dem 10. April 1232 verstorbenen Gf.en Rudolf II., ist allerdings erst durch einen Nachteilungsvertrag aus der Zeit um 1238/39 sicher belegt. Gegenüber der von Albrecht IV. fortgeführten älteren Linie H., die 1273 unter dessen Sohn Rudolf IV. (gest. 1291) zu kgl. Rang aufstieg und 1281 die österr. Hzg.swürde empfing, wird der von Rudolf III. (I.) begründete Zweig in der Forschung als jüngere Linie H. oder H.-L. bezeichnet. Eine stärker räumliche Ausbildung der Teilung erfolgte aber erst in späteren Jahren, zum einen aufgrund der unterschiedlichen Politik beider Linien in ihrer rivalisierenden Haltung gegenüber Ks. und Papst in den späteren 1240er Jahren, mit den Laufenburgern auf päpstlicher Seite und der älteren Linie auf ksl.-staufischer Seite, zum anderen durch die selbstbewußte Territorialpolitik Rudolfs IV. nach dem Tod Gottfrieds I. von H.-L. (gest. 1271). Der ursprgl. Stammsitz der Familie, die H. südwestlich von Brugg im Aargau, ging der jüngeren Linie bei der Teilung verloren. Seit etwa 1248 orientierten sich die Gf.en zunehmend nach Burg und Stadt → L., das bis zum Tod Gottfrieds I. 1271 maßgeblicher Res.ort war. Im Lauf ihres Bestehens benannten sich die Angehörigen der jüngeren Linie ausschließlich nach Habsburg zu, die erstmals 1257 belegte Bezeichnung als Gf.en von → L. ist eine nur selten gebrauchte Fremdbezeichnung. Im 14. Jh. und bis zum Aussterben der Linie 1408 führten die Gf.en häufig zusätzlich den Titel eines Herrn zu → L.

II.

Die Besitzteilung der beiden Gf.en Albrecht IV. und Rudolf III. (I.) um 1232/34 und 1238/39 betraf hauptsächlich das Eigengut der Familie in ihren Stammlanden im südlichen Elsaß, dem Aargau und in der Innerschweiz. Während die ältere Linie das Gebiet des habsburgischen »Eigen« mit der Habsburg und der Burg zu Brugg, die Orte Bremgarten und Meienberg sowie große Teile des Eigenguts der Familie im Elsaß erhielt, übernahmen die L.er Gf.en die aargauischen Orte Sempach, Willisau und → L. sowie Güter und Rechte im Fricktal und den überwiegenden Teil der innerschweizer Besitzungen. An gemeinsamem Besitz verblieben beiden Linien u. a. der Hardtwald im Elsaß, die Burg → Limburg am Kaiserstuhl und verschiedene kleinere Güter und Rechte.

Dagegen wurden die Reichs- und Kirchenlehen, darunter die (Land-)Gft.en im Elsaß, Aargau, Frickgau und Zürichgau sowie die Vogteien über die Kl. Murbach, Otmarsheim, Muri und Säckingen, zunächst in gesamter Hand gehalten und allein eine Trennung von Verwaltungsstrukturen vorgenommen. Die Lgft. im Elsaß gelangte über Albrecht IV. zunächst um 1239/40 an Rudolf III. (I.), nach dessen Tod 1249 jedoch endgültig in die Hand der älteren Linie. Im Aargau hatten die Laufenburger das Vogtei- und Herrschaftsrecht über die Leute freien Standes erhalten, während die ältere Linie das wichtigere Landgericht übernahm, das ihnen in der Folge die stärkeren Rechte an der Gft. sicherte. Unter umgekehrten Verhältnissen scheint dies auch im Zürichgau der Fall gewesen zu sein, der sich bis 1273 überwiegend in der Hand der L.er befand. Nach der von Rudolf IV. vermittelten Ehe des L.er Gf.en Eberhard (gest. 1284) mit der Erbtochter der 1264 im Mannesstamm ausgestorbenen Gf.en von Kyburg, Anna, aus der die Linie der Gf.en von → Neu-Kyburg hervorging, fand eine Neuverteilung der Herrschaftsrechte unter den drei Linien statt. Ein südlicher Teil der Lgft. im Zürichgau ging an die ältere Linie Habsburg über, während die L.er mit der → Neu-Kyburger Linie den nördlichen Teil behielten. 1313 verzichtete Rudolf III. (gest. 1315) gegenüber Hzg. Leopold von Habsburg-Österreich auf seinen Anteil, wofür er wohl die Gft. im Klettgau (1325 zur Lgft. erhoben) sowie das Recht auf die Erbverbrüderung auf die Reichslehen seines Stiefsohns Gf. Werner von → Homberg erhielt. Der zeitweilige Erwerb der Burg und Herrschaft Balm (1294-1310) von den Frh.en von Regensberg unterstütze die L.er Ansprüche auf die Gft. im Klettgau, die bis zum Aussterben der Linie 1408 gehalten werden konnte.

Ob und in welchem Umfang die jüngere Linie in den 1230er und 1240er Jahren auch über Reichsvogteirechte in der Innerschweiz verfügte ist aufgrund der problematischen Überlieferungslage umstritten. Möglicherw. hatte sie bis 1243 die Reichspflegschaft Uri inne, die bis in die 1250er Jahre jedoch an die ältere Linie verloren ging. Ebenso existierten wahrscheinlich Ansprüche auf Vogteirechte über freie Leute in Schwyz und Unterwalden.

Die Verwaltungsteilung der 1230er Jahre betraf auch die Vogteien über die Kl. Murbach, Otmarsheim, Muri und das Stift Säckingen. Im Fall der Reichsvogtei Murbach scheinen die H.-L.er vornehmlich in die Verantwortung für das Filialkl. Luzern getreten zu sein. Der Säckinger Vogteibereich der L.er umfaßte vornehmlich die beiden Städte Groß- und Klein- L. mit dem östlichen Teil des Fricktals. Hier bildete sich um die Burg → L. im 13. Jh. eine eigtl. Herrschaft → L. heraus. Ende des 13. Jh.s sind die H.-L.er als Inhaber der Vogtei über das Kl. Rheinau nachgewiesen, die ihnen wohl durch die ältere Linie übergeben worden war.

Mit der Ehe Rudolfs III. 1296 mit der Gf.in Elisabeth von Rapperswil, Wwe. Gf. Ludwigs II. von → Homberg, übernahmen die L.er die Gft. Rapperswil mit der Stadt und den Burgen Alt- und → Neu-Rapperswil sowie Teile des → Homberger Erbes. Um 1325 erhielten die L.er zudem aus dem Erbe der Gf.en von → Homberg die Hälfte der Lgft. im Sisgau, die bis um 1367 in ihren Händen blieb. Ebenfalls aus dem → Homberger Erbe stammt der einträchtige Reichszoll von Flüelen, den die Gf.en 1337 zur Hälfte an Johann von Attinghausen weiterverliehen. Nach dem Verkauf der Gft. Rapperswil zwischen 1354 und 1358 an die Hzg.e von Österreich erwarben die Gf.en verschiedene Burgen und Herrschaften als österr. Pfänder, darunter die Burg (Neu-)→ Homburg sowie die Herrschaft Rothenberg (Rougemont-le-Chateau; Dept. Territoriale de Belfort), wo sich unter Johann III. ein kurzlebiger Zweig der Laufenburger ausbildete. 1386 verkaufte der letzte Gf. Johann IV. die Gft. L. mit Burg, beiden Städten und Umland an Österreich, erhielt sie jedoch als Mannlehen zurück.

Ein prominenter Vertreter der Linie H.-L. war Rudolf II., der in den Jahren von 1274 und bis zu seinem Tod 1293 auf dem Bf.sstuhl von Konstanz saß. Zuvor war er 1255-1262 Domherr und danach bis zu seiner Bf.swahl Dompropst von Basel. In den Jahren 1271/72 amtierte er zudem als Propst des Stifts St. Martin in Rheinfelden.

III.

Als Wappenbild führten die Gf.en von H.-L. durchgehend das vom Gesamthaus Habsburg herrührende Motiv eines aufrechten, nach rechts gewendeten roten Löwen auf goldenem Grund.

Bevorzugte Grablege der Gf.en war das 1227 gegr. Zisterzienserkl. Wettingen, in dem sich bereits der Begründer der Linie, Rudolf III. (I.), bestatten ließ, ebenso wie dort seine Söhne Werner und Gottfried I., sein Enkel Rudolf III. und dessen Sohn Johann I. ihre letzte Ruhe fanden. Bis in die vorletzte Generation sind die Gf.en als Förderer des Kl.s belegt, wobei sie v.a. im 13. Jh. eine rege Schenkungstätigkeit entwikkelt hatten. Daneben scheint auch das von der älteren Linie Habsburg geförderte Klarissenkl. Königsfelden eine gewisse Rolle gespielt zu haben, wo um 1350 Katharina, eine Tochter Johanns I., Angehörige des Konvents war und sich Agnes von Werd, die Gattin Johanns, nach ihrem Tod nach März 1354 bestatten ließ.

IV.

Die Genealogie der Gf.en umfaßt sieben Generationen. Die herrschaftliche und territoriale Entwicklung der L.er Linie war zeit ihres Bestehens geprägt von dem Verhältnis zur älteren Linie H.

Bereits bald nach der Besitz- und Verwaltungsteilung zwischen den Brüdern Albrecht IV. und Rudolf III. (I.) um 1232/34, der Nachteilung 1238/39 und dem Tod Albrechts um 1239 war der Machtkampf der beiden so entstandenen Linien um die wichtigsten Positionen habsburgischer Herrschaft in vollem Gang. Offensichtlich hatten die nur für die Nachteilung bekannten Bestimmungen nicht verhindern können, daß sich verschiedene Herrschafts- und Besitzrechte verzahnten und überlagerten. Rudolf III. (I.) übernahm um 1239/40 die Rolle des Oberhaupts des Gesamthauses H., womit er u. a. auch die bedeutende Lgft. im Elsaß für sich sichern konnte. Möglicherw. ging damit auch der Versuch einher, weitere Positionen der älteren Linie zu beschneiden. Wohl vor diesem Hintergrund ist eine 1242 milit. geführte Fehde zwischen Rudolfs Sohn Gottfried I. und Rudolf IV. zu sehen, der die Abwesenheit seines Onkels, der sich im Gefolge Ks. Friedrichs II. in Italien aufhielt, nutzen wollte, um eine Neuverteilung zu seinen Gunsten zu erzwingen.

Rudolf III. (I.) war mit Gertrud von Regensberg, Tochter des Frh.en Lütold VI. von Regensberg, verh. Die aus dieser Verbindung herrührenden verwandtschaftlichen Beziehungen sind bis ins frühe 14. Jh. wahrnehmbar. Seinen Sohn Gottfried verlobte er bereits 1239 mit einer unbekannten Schwester des Gf.en Konrad I. von → Freiburg, die jedoch noch vor dem Eheschluß verstorben sein muß. Später heiratete Gottfried jedoch Konrads Tochter Adelheid (gest. 1300). Die verwandtschaftliche Anbindung an die → Freiburger Gf.en dürfte mit dem Ziel einer Verdichtung der breit gestreuten habsburgischen Besitzungen im Breisgau zusammenhängen. Da Konrads Großmutter Agnes Tochter des letzten Hzg.s von Zähringen, Bertold V., war, bedeutete die Ehe zudem einen Anschluß der L.er Linie an die Nachfolge der Zähringer, womit sie mit der älteren Linie gleichzogen. Der Versuch Rudolfs III. (I.) im Innerschweizer Gebiet, wo die L.er um 1240 über erheblichen Besitz und Rechte verfügten, eine eigene Herrschaft um die in dieser Zeit am Meggenhorn östlich von Luzern errichtete Burg Neu-H. aufzubauen, scheiterte Mitte der 1240er Jahre, vermutlich sowohl am Widerstand der innerschweizer Talschaften als auch der älteren Linie. Rudolfs Haltung im Kampf zwischen Ks. und Papsttum ist bis um 1247 nicht sicher faßbar. Er scheint zunächst gemeinsam mit seinem Neffen Rudolf IV. auf staufischer Seite gestanden zu haben und wechselte erst aufgrund zunehmender Bedrohung seiner Herrschaft in der Innerschweiz zur päpstlichen Seite. Mit diesem Wechsel einher ging wohl auch der Verlust der Lgft. im Elsaß an Rudolf IV.

Nach Rudolfs III. (I.) Tod 1249 übernahm Gottfried I. die Führung der Linie. Wie schon sein Vater in den letzten Lebensjahren konzentrierte sich dieser auf → L. als vornehmlichem Res.ort. Nachdem sich die beiden Linien um 1253/54 ausgesöhnt hatten, entfalteten ihre Angehörigen in den beiden folgenden Jahrzehnten eine konstruktive Zusammenarbeit. Gottfried I. beteiligte sich an mehreren milit. Auseinandersetzungen und Fehden seines Vetters Rudolf IV. (Bellum Waltherianum 1262, Bern 1271). In der seit 1268 laufenden Fehde Rudolfs IV. gegen den Basler Bf. Heinrich von → Neuenburg scheinen die L.er Gf.en dagegen weitgehend neutral geblieben zu sein. Um 1269 ist eine Besitzteilung zwischen Gottfried und seinem jüngeren Bruder Eberhard (gest. 1284) belegt, die jedoch bereits 1271 durch den Tod Gottfrieds wieder aufgehoben wurde. Gemeinsam mit Rudolf IV. und dem Gf.en Hug von → Werdenberg hatte Gottfried die Vormundschaft über die minderjährige Erbtochter des 1263 verstorbenen Gf.en Hartmann V. von Kyburg übernommen. Unter der Ägide Rudolfs IV., der nach Gottfrieds Tod zunehmend an Einfluß über die L.er Linie gewann, wurde Eberhard noch 1271 mit Anna von Kyburg verh. Aus dieser Verbindung ging die Linie der Gf.en von → Neu-Kyburg hervor, die sich jedoch erst gegen Ende des 13. Jh.s deutlicher von der L.er Hauptlinie distanzierte. Im Frühjahr 1273 verkauften Eberhard und Anna große Teile ihres Besitzes im Aargau und der Innerschweiz an Rudolf IV., Teile davon erhielt Eberhard 1281 als Pfand zurück.

Oberhaupt der L.er Linie wurde nach Gottfrieds I. Tod 1271 dessen Bruder Rudolf II., seit 1274 Bf. von Konstanz. Er übernahm auch die Vormundschaft über Gottfrieds minderjährigen Sohn Rudolf III. (gest. 1315). Nach dem Tod Eberhards 1284 übernahm er auch die Vormundschaft über dessen Kinder und damit die Verwaltung der kyburgischen Besitzungen. Seine Beziehungen zu Rudolf IV., seit 1273 Kg. Rudolf I., waren gespannt, da dieser eine aggressive Territorialpolitik auf Kosten der L.er Linie betrieb. Nach dem Tod des Kg.s im Sommer 1291 trat der Bf. als Haupt einer breiten Koalition aus mehreren Gf.en und Städten sowie den innerschweizer Talschaften Schwyz und Uri gegen den Sohn Kg. Rudolfs I., Hzg. Albrecht von Österreich, in Erscheinung, die jedoch Albrecht milit. unterlag und schnell in sich zusammen fiel. Eine Bitte Rudolfs bei dem im Mai 1292 zum Kg. gewählten Adolf von → Nassau um Unterstützung gegen Albrecht hatte keinen Erfolg. Im Sommer 1292 sah sich Rudolf zu einem Friedensvertrag genötigt.

Mit seinem Onkel Rudolf II. war auch dessen Neffe Rudolf III. Anhänger Adolfs von → Nassau, den er 1297 auf eine (letztlich abgesagte) Heerfahrt gegen den frz. Kg. begleitete. Ebenso soll er auf Seiten Adolfs in der Schlacht bei Göllheim (2. Juli 1298) gekämpft und dort gefangen genommen worden sein. Unter Rudolf III. erlebte die L.er Linie einen neuen Aufschwung.

Wohl Anfang des Jahres 1296 hatte er die Gf.in Elisabeth von Rapperswil (gest. 1309) geheiratet, die Wwe. des Gf.en Ludwig von → Homberg, die ihm die Gft. Rapperswil mit der gleichnamigen Stadt und den Burgen Alt- und → Neu-Rapperswil sowie Teile des → Homberger Besitzes in die Ehe brachte. Der Besitzzuwachs der L.er umfaßte auch zahlr. Güter in der Innerschweiz, v.a. das Wägital und die March in unmittelbarer Nachbarschaft zu Schwyz sowie Vogteirechte des Kl.s Einsiedeln über mehrere Höfe. Der dadurch erhaltene Machtzuwachs begann sich während des Kgtm.s Heinrichs VII. deutlicher auszuwirken, unter dem Rudolf III. von 1310 an als kgl. Landvogt (advocatus provincialis) im Gebiet der Ostschweiz zwischen Konstanz, Schaffhausen, Zürich und St. Gallen belegt ist. Die Vogtei wurde ihm im Frühjahr 1313 aufgrund einer Krankheit entzogen. Rudolf III. starb Anfang des Jahres 1315. Seine Wwe. Maria von → Oettingen, die Rudolf nach dem Tod der Elisabeth von Rapperswil zur Frau genommen hatte, heiratete bald danach seinen Stiefsohn Gf. Werner II. von → Homberg.

Unter Rudolfs einzigem Sohn Johann I. (gest. 1337) begann der schleichende Abstieg der L.er Gf.en, die zunehmend in Abhängigkeit von den Hzg.en von Österreich gerieten. Im Kampf zwischen dem H.er Friedrich dem Schönen und Ludwig dem Bayern um den Kg.sthron stand Johann auf Seiten seines Verwandten. Ein von Friedrich 1315 und nochmals 1321 bestätigter Erbvertrag zwischen Johann und seinem Stiefbruder Gf. Werner II. von → Homberg sicherte den Laufenburgern die → Homberger Reichslehen, eine Zustimmung des Abts von Einsiedeln auch die umfangr. Kl.lehen. Gleiches wurde 1321 auch vertraglich für die Lehen des Straßburger Hochstifts, nämlich die drei Burgen Wartenberg im Birstal bei Basel, festgehalten. Mit dem Tod des letzten Hombergers Werner III. im Frühjahr 1325 trat Johann I. in dessen Erbe ein, das zusätzlich auch die Hälfte der Lgft. im Sisgau beinhaltete. In der Folge hatten sich die Laufenburger gegen Ansprüche der Gf.en von Froburg und → Thierstein auf verschiedene Lehen und Allod im Sisgau und Fricktal aus dem → Homberger Erbe zu erwehren, ein Streit, der erst 1359 durch einen Schiedsspruch Hzg. Rudolfs IV. von Österreich mit einem Vergleich beendet wurde. Die drei Burgen Wartenberg verlieh der Straßburger Bf. entgegen der früheren Abmachung der älteren Linie Habsburg, mit der sich Johann in der Folge darum stritt, jedoch 1330 in einem Schlichtungsvertrag Verzicht leisten mußte. Gleichzeitig trat er im Rahmen eines Soldvertrags in den Dienst der Hzg.e von Österreich und gab ihnen gegenüber Teile seines Allods und Lehen, darunter die Burg Alt-Rapperswil mit der March und dem Wägital, auf und empfing diese wieder zu Lehen.

Ein bedeutender Faktor in der Herrschaftsausübung der Laufenburger Gf.en zu Rapperswil stellte ihre Nachbarschaftsbeziehung zur Stadt Zürich dar. Von der im Rahmen der Zunftrevolution unter Bürgermeister Rudolf Brun 1336 ausgesprochenen Verbannung verschiedener Räte waren auch mehrere Laufenburger Lehnsleute betroffen, denen Johann Aufnahme in Rapperswil und Unterstützung gewährte. Im Verlauf der milit. Auseinandersetzungen fiel Johann in einem Gefecht um die Burg Grynau im Herbst 1337. Seine drei Söhne Johann II. (gest. 1380), Rudolf IV. (gest. 1383) und Gottfried II. (gest. 1375) waren zum Zeitpunkt seines Todes möglicherw. noch minderjährig. Um 1338/39 war zumindest Johann II. volljährig. Der 1343 unter Ägide der Hzg.e von Österreich geschlossene Ausgleich der Laufenburger mit Zürich geriet in den späten 1340er Jahren zur Makulatur. Im Frühjahr 1350 versuchte Johann II. mit seinen Anhängern aus dem Zürcher und Umlandadel sowie einem adligen Söldnerheer die Stadt im Handstreich zu nehmen, scheiterte jedoch (Zürcher Mordnacht). Im Gegenzug eroberte Rudolf Brun die Stadt Rapperswil und ließ sie samt den Burgen Alt- und Neu-Rapperswil schleifen. Johann wurde von den Zürchern anschl. über zwei Jahre gefangen gehalten. Erst der Brandenburger Friede im Herbst 1352, in dessen Folge die Gf.en gegenüber Zürich Sühne und Urfehde zu leisten hatten, brachte eine Beilegung des Konflikts.

In dieser Zeit macht sich die hohe Verschuldung der L.er Gf.en bemerkbar. Am 1. Juli 1354 nahm Johann mit seinen beiden Brüdern Rudolf IV. und Gottfried II. eine Besitzteilung vor. Während ersterer die Herrschaft → Neu-Rapperswil mit den Besitzungen am rechten Seeufer sowie österr. Pfandgüter in Glarus mit einem jährl. Ertrag von 110 Pfund erhielt, übernahm Rudolf die Herrschaft → L., die halbe Lgft. im Sisgau, Güter zu Reinach und die Burg Herznach, zugl. jedoch auch 4300 Gulden gemeinsamer Schulden. Gottfried wurde die Herrschaft Alt-Rapperswil, die March, das Wägital, die Kastvogtei Rheinau und die Gft. Klettgau zugeschlagen. Verschiedene andere Güter, darunter der Anteil an der Burg (Neu-) → Homberg, der Zoll zu Flüelen und Güter zu → Blankenberg, blieben in gemeinsamem Besitz. Die Herrschaft Alt-Rapperswil mit der March und dem Wägital veräußerte er 1358 an die Hzg.e von Österreich, nahm im Gegenzug dafür von diesen die Herrschaft Krenkingen zu Pfand. Zuvor hatte bereits Johann II. die Herrschaft → Neu-Rapperswil im Sommer 1354 für 2500 Mark Silber an die Hzg.e verkauft. Als Aufrechnung auf die Kaufsumme von → Neu-Rapperswil ließ sich Johann die Burg (Neu-) Homburg sowie die Herrschaft Rothenberg (Rougemont-le-Chateau; Dept. Territoriale de Belfort) verpfänden. Letztere wählte sein Sohn Johann III. (gest. 1392) aus seiner Ehe mit Verena von Neufchâtel-Blâmont, Wwe. Gf. Rudolfs III. von → Nidau, später als Res. Nach einer Erbverbrüderung von 1389 mit Johann IV., dem Sohn Rudolfs IV., fiel das Pfand Rothenberg 1392 an Johann IV.

Von 1364 bis um 1370 hielt sich Johann, 1364 auch Rudolf, zusammen mit anderen Angehörigen schwäbischer Adelsgeschlechter, wie etwa den Gf.en von → Montfort, für mehrere Jahre in Oberitalien auf, wo er als Söldnerführer u. a. in Diensten von Florenz und Siena tätig wurde. Doch bestanden bereits um 1353/54 Kontakte der L.er Gf.en in diese Region, aus denen zwei durch eine Doppelhochzeit zustande gekommenen Eheverbindungen mit der Familie der Gonzaga, Herren von Mantua, resultierten. Im Frühjahr 1354 heiratete Rudolf IV. Elisabeth Gonzaga (gest. nach 1384), Tochter des Philippino (gest. 1356), einem Sohn des 1328-1360 regierenden Luigi I. Gonzaga, während der kurz zuvor verwitwete Philippino Rudolfs Schwester Verena zur Frau nahm. Rudolfs Gattin brachte ihm eine von den Gonzaga gestellte Mitgift in Höhe von über 7000 Gulden in die Ehe, die lt. Ehevertrag im Namen der Elisabeth in Burgen, Gütern und Rechten in Schwaben angelegt werden sollten. Wahrscheinlich veräußerte Rudolf ihr dazu Anteile an der L.er Stadtherrschaft. Die nicht ganz standesgemäßen Ehen dürften in Zusammenhang mit der zunehmenden Verschuldung der L.er Gf.en zu sehen sein, während die Gonzaga eine dynastische Aufwertung ihrer Familie anstrebten. Mit den Gf.en von → Montfort standen die L.er ebenfalls im Konnubium. Adelheid, eine Schwester der drei Brüder, hatte zu einem unbekannten Zeitpunkt Heinrich IV. von → Montfort-Tettnang geheiratet. Die bereits 1356 verwitwete Verena ehelichte bald nach 1356 Gf. Burkhard VIII. von Hohenberg-Nagold, der zur gleichen Zeit wie Johann II. und Rudolf IV. als Söldner in Oberitalien zugange war. Währenddessen wurden ihre zwei weiteren Schwestern in hochrangigen geistlichen Institutionen der Hochrheinregion untergebracht, Agnes als Chorfrau in Säckingen, Katharina als Nonne in Königsfelden.

Spätestens in den 1370er Jahren hatten sich die L.er Gf.en ganz den Vettern der älteren Linie untergeordnet. Johann II. stand bereits 1356 in österr. Diensten, sein Bruder Rudolf IV. fungierte seit spätestens 1373 als österr. Hauptmann in Tirol und bald danach als Landvogt in Schwaben und Elsaß. Nach Rudolfs Tod um 1383 übernahm sein einziger Sohn Johann IV. (gest. 1408) die Herrschaft → L. und die Lgft. Klettgau, die von dem 1375 kinderlos verstorbenen Gottfried II. an seinen Bruder zurückgefallen war. Aufgrund seiner desolaten Finanzlage verkaufte Johann die Burg, beide Städte und Herrschaft → L. 1386 für 12 000 Gulden an Hzg. Leopold III. von Österreich, erhielt sie jedoch als Mannlehen von diesem zurück. Seit 1389 diente Johann den Hzg.en als Landvogt im Aargau und Thurgau, 1396 erhielt er von ihnen die Vogtei über den Schwarzwald verpfändet. Im Jahr 1394 versuchte er vom Stift Säckingen das einträgliche Meieramtslehen zu erhalten, das ihm zudem zahlreiche Niedergerichtsrechte in der Herrschaft → L. gesichert hätte. Doch er mußte das Lehen auf Klage der vorberechtigten Familie von Schönau und gegen Erhalt einer Entschädigung wieder abgeben.

Der Niedergang der L.er Linie spiegelt sich nicht zuletzt im Konnubium wieder. Hatte Rudolf bereits unter gfl. Stand geheiratet, so erging es auch seinen Nachkommen. Seine Tochter Elisabeth ehelichte immerhin noch einen Angehörigen der Truchsessen von → Waldburg, während sein Sohn Johann IV. nach dem Scheitern eines Eheprojekts mit den Frh.en von → Rappoltstein 1372, mit Agnes von Landenberg-Greifensee um 1293 eine Angehörige eines Ministerialiengeschlechts zur Frau nahm. Aus dieser wohl vornehmlich aus finanziellen Gründen geschlossenen Ehe gingen keine männlichen Nachkommen hervor. Nach dem Tod Johanns IV. 1408 erhob sich ein langwieriger Streit um sein Erbe, insbes. → L., die Lgft. Klettgau sowie Rheinau und Güter im Klettgau. → L. fiel schließlich an Hzg. Friedrich von Österreich, während Gf. Rudolf von → Sulz, der Johanns Tochter Ursula geheiratet hatte, die L.er im Klettgau beerbte.

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