GREYERZ
I.
Angesiedelt an der Grenze zwischen dem alemannischen und dem frz. Teil des Schweizer Hochebene lag der Besitz der Gf.en von G. in den Voralpen der Westschweiz auf beiden Seiten des Flusses Saane. Der erste Schwerpunkt befand sich im oberen Tal der Saane (waadtländische Pays d'Enhaut und Berner Oberland) nahe beim Priorat von Rougemont, das der erste Verankerungspunkt der Familie war. Zahlr. Indizien beweisen, daß die Familie um 1200 den Brennpunkt ihres Interesses mehr in das untere Tal in den Bereich von G. im heutigen Sinn des Begriffs verschob. Zunächst stießen die Gf.en auf die Bf.e von Lausanne, die sowohl die geistigen Führer einer großen Diöz. als auch die Hauptherren der frz. Schweiz waren. Der territoriale Ehrgeiz der Gf.en von G. wurde so dauerhaft weitergeführt von den Prälaten aus Lausanne, die sich in den Jahren um 1200 die Kontrolle über Bulle erfolgreich anerkennen ließen. Ungeachtet dieses starken Bf.sbesitzes, der bis zum Ende des MAs bestehen blieb, erreichten die G. es, ein wichtiges herrschaftliches Gesamtterritorium zu errichten, das sich später auf das ganze obere Tal der Saane ausdehnte und von Gsteig bis nach Broc reichte, Tour-de-Trême umfaßte sowie die Kastellanerien von G., Montsalvens und Vanel (Rougemont). Im 14. Jh. vergrößerte sich das gfl. Gut wesentlich dank der günstigen Eheallianzen, die von den Gf.en abgeschlossen wurden. Diese waren durch aufeinanderfolgende Ehen sehr erfolgreich, die Nachbarherrschaften von Palézieux-Billens, → Oron-Attalens sowie → Aubonne und Coppet auf der Seite des Genfer Sees zwischen Lausanne und Genf, in den gfl. Besitz zu integrieren. In der Mitte 15. Jh.s kaufte Gf. Franz I. schließlich die Herrschaft von Corbières im N der Gft.
II.
In fast vollständiger Ermangelung an Rechnungsquellen ist es schwierig, das Ausmaß und die Besonderheiten des Hofes darzustellen, den die Gf.en in ihren Schlössern und bes. in G. unterhielten, wo ihr Hauptwohnsitz lag. Wenn man den Anspielungen glaubt, die in einigen dynastischen Akten enthalten sind (insbes. in den Testamenten und den Eheverträgen), scheint das Hofleben im 15. Jh. sowie zur Zeit von Michael, des letzten Gf.en, eine gewisse Dynamik gekannt zu haben. Entgegen seinen Vorgängern scheint dieser vorzugsweise außerhalb der eigtl. Gft. in Frankreich und manchmal auf seiner am Genfer See gelegenen Herrschaft → Aubonne residiert zu haben.
Die Verwaltungsorganisation der Gft. scheint ziemlich rudimentär und wenig strukturiert gewesen zu sein. Die Gft. war in Kastellaneien aufgeteilt, die jeweils einem gfl. Beamten zugeteilt wurden, der oft aus dem Niederadel stammte; im Testament des Gf.en Anton (1433) erscheint ebenfalls die Banneretfunktion (vexillifer). Aus der selben Zeit ist ein Siegel des Hofes der Gft. von G. überliefert. Die Zentralverwaltung scheint sehr begrenzt gewesen zu sein: ein notarius und receptor Gruerie ist im Testament des Gf.en Franz in 1475 erwähnt. Im 16. Jh. war es der maître d'hôtel (magister hospicii), der die zahlr. diplomatischen und administrativen Tätigkeiten im Namen des Gf.en gewährleistete. Im Jahre 1550, daß heißt also nur fünf Jahre vor dem Verschwinden der Gft., erscheint ein Rat des Gf.en und der Gft. von G., der mit einem eigenen Siegel ausgestattet war.
Die Gf.en von G. bezogen den wesentlichen Teil ihrer Einkünfte aus ihren Alpenherrschaften, obwohl sie noch nicht von der intensiven Produktion und Kommerzialisierung des berühmten gleichnamigen Käses profitierten; dies ist übrigens erst ein Phänomen der Neuzeit. Die verfügbaren Quellen, insbes. die Freiheitsbriefe und die Verpfändungen herrschaftlicher Rechte, heben oft die finanziellen Probleme der Gf.en hervor. Diese konnten aber während der mehr als vier Jh.e dauernden Herrschaft ihre soziale Überlegenheit aufrechterhalten, indem sie aus ihrer gfl. Autorität und aus ihren bevorzugten Verbindungen zum Haus Savoyen Nutzen zogen (Kleriker- und Militärkarrieren, Renten usw.). Am 26. Juni 1396 gewährte der römische Kg. Wenzel Gf. Rudoph IV. und seinen Nachfolgern das Recht, in seinem Territorium Gold- und Silberwährungen zu schlagen. Es scheint, daß die Gf.en von G. von diesem Privileg vor der Zeit Gf. Michaels keinen Gebrauch gemacht hätten, der 1551 zwar qualitativ hochwertiges Geld, allerdings nur in kleinen Mengen, schlagen ließ.
Das Personal und die Ämterhierarchie am Hof sind ebenso schwierig zu bestimmen. Im Jahr 1342 ist ein Arzt (phisicus), Magister Jean de Payerne, Zeuge des letzten Willens des Gf.en Pierre III. Der Neffe und Nachfolger des letzteren, Gf. Pierre IV, unterhielt außerdem einen Jongleur und Musiker (mimus), einen gewissen Girard gen. Chalamala, von dem ein Testament erhalten ist (25. Mai 1349), das im übrigen ziemlich einfach gehalten ist. Anderthalb Jh.e später stellt das Testament des Gf.en Louis, das am 31. Jan. 1493 diktiert wurde, eine etwas weiter entwickelte Entourage vor, da es außer dem magister hospici einen Arzt, einen Barbier und ein Kammerherrn (camerarius) nennt. Die Gf.en Ludwig (1475-1493), Johann I. (1500-1514), und Johann II. (1514-1539) haben zahlr. Bastarde hervorgebracht, scheinen aber keinen bevorzugt unterhalten zu haben. Es ist eine spätere folkloristische Tradition, die Johann II. eine offizielle Mätresse in der Person einer Hirtin zuteil werden läßt, die schöne Luce (la belle Luce).
Ungeachtet des fsl. Ehrgeizes, den die Gf.en von G. am Ende des MAs entfalteten, gibt es keine Spuren einer spezifischen Entwicklung von Hofritualen zu dieser Zeit. Die einzigen Zeremonien, die Gegenstand von Beschreibungen sind, sind die gegenseitigen Eide, die bei der Amtseinsetzung durch jeden neuen Gf.en geschworen wurden und die Freiheiten der Einw. der Gft. garantierten. Sie enthielten im Gegenzug das Versprechen, diesen zu respektieren und ihm treu zur Seite zu stehen.