Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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GLEICHEN

B. Gleichen

I.

Die Territorien der Gf.en von → G. lagen zum größten Teil im Thüringer Becken und grenzten in ihrer südlichen Ausdehnung an den Nordabhang des Thüringer Waldes. In den Quellen werden diese eher heterogenen, unter gfl. Herrschaft zusammengebundenen Gebietskomplexe summarisch als »Grafschaft(en) und Herrschaften« bezeichnet. Seit dem erneuten Zugewinn an Herrschaftssubstanz im Verlauf des 15. Jh.s verteilten sich die thüringischen Güter der Gf.enfamilie 1) auf die nördlich von Gotha gelegene Herrschaft Tonna; 2) auf den um die Burg → G. gruppierten Güterkomplex im Thüringer Becken; 3) auf die südlich davon gelegene Stadt → Ohrdruf; 4) auf einen weiteren, territorial mehr oder weniger geschlossenen Güterkomplex südlich von Weimar mit der Stadt → Blankenhain als Herrschaftsmittelpunkt. Außerhalb Thüringens lagen die niedersächsisch-westfälischen Gft.en → Spiegelberg und → Pyrmont (Weserbergland), in deren Besitz das Gf.enhaus am Ende des 16. Jh.s über die Spiegelberger Erbgf.in Walpurgis (1521-1599) gelangte, die mit dem Gf.en Georg von → G.-Tonna (1509-1570) verh. war. Dieser eher lose Verbund von Herrschaftsteilen konstituierte in seinen unterschiedlichen lehensrechtlichen Abstufungen kein geschlossenes Territorium oder »Land«. Gemeinsam war diesen Territorien allein ihre Zugehörigkeit zum Gf.enhaus. Sie waren im Verlauf der mehr als fünfhundertjährigen Entwicklung des Gf.engeschlechts zusammengebunden worden und durch Erbteilungen, Erwerbungen und Veräußerungen immer wieder umgebaut worden, so daß sich ihre Herrschaftsorganisation in erster Linie an der dynastischen Entwicklung des Gf.enhauses orientierte.

Entspr. ihrer zentralen Bedeutung als Gefolgsleute des Mainzer Ebf.s in Thüringen und aufgrund ihrer hervorragenden Position als Inhaber der Vogtei über die Stadt Erfurt, führten die Gf.en von → G. seit der ersten Hälfte des 12. Jh.s den Gf.entitel (comes). Der erste um das Jahr 1100 in einem Rechtsgeschäft des Kl.s Lippoldsberg (obere Weser) erwähnte Vertreter der Gf.enfamilie, Gf. Erwin I. (gest. um 1133), wurde nach seinem Stammsitz »von Tonna« gen. Die Herrschaft Tonna gehörte in fränkischer Zeit (9. Jh.) zum Lehensbesitz des Abtes von Fulda, ging später dann jedoch in landgfl.-wettinische Hand über und blieb bis zum Tod des letzten männlichen Familienmitglieds 1631 ununterbrochen im Besitz des Gf.engeschlechts. 1435 erfolgte die Belehnung durch den sächsischen Kfs.en Friedrich IV. Mittelpunkt der mehrere Dörfer umfassenden Herrschaft war → Gräfentonna, das seit der Güterteilung von 1385 bis zur Verlagerung des gfl. Hofs in das weiter südlich gelegene → Ohrdruf (um 1550) als gfl. Hauptres. diente. Zum neuen identitätsstiftenden Bezugspunkt wurde für das Gf.enhaus ab der zweiten Hälfte des 12. Jh.s die zur Burgengruppe der »Drei Gleichen« gehörige Burg → G., die mit dem Ort Wandersleben und weiterem Zubehör das Zentrum des südwestlich von Erfurt gelegenen Herrschaftskomplexes bildete. Das in späteren Quellen auch als »Gft. G.« bezeichnete Gebiet war ein Lehen des Ebf.s von Mainz und für dessen Position im Thüringer Kernraum von außerordentlicher Bedeutung. Dies gilt nicht nur mit Blick auf die Sicherung der nahe Erfurt verlaufenden Fernhandelsrouten, sondern auch in Bezug auf das spätere konfessionspolitische Nebeneinander mit den Ernestinern. Erstmals war damit aus der Hand des Mainzer Ebf.s Gf. Erwin II. (gest. 1192) belehnt worden, der sich ab 1162 nach Burg → G. benannte. Dessen Bruder Ernst II. (gest. 1170) faßte mit dem Erwerb der nahe Worbis gelegenen Burg Harburg auf dem Eichsfeld Fuß und begründete bis zum erneuten Verkauf des Eichsfeldes 1294 an den Mainzer Ebf. für fünf Generationen eine separate Hofhaltung. In der Mitte des 13. Jh.s überschritten die Gf.en von → G. den Höhepunkt ihrer ma. Machtentfaltung. Als Konkurrent in der Auseinandersetzung um Herrschaftsausübung trat nunmehr der Rat der Stadt Erfurt hervor, der die gfl. Position in und um die größte Stadt in Thüringen zusehends begrenzte. Die Gf.enfamilie sah sich am Ende des 13. Jh.s zur Veräußerung einflußreicher Herrschafts- und Vogteirechte gezwungen, darunter auch der schrittweise Verkauf der Vogtei über die Stadt Erfurt an den städtischen Rat (1283/90).

Den Auftakt zu einer erneuten Phase des Herrschaftsausbaus bildete der Erwerb der Stadt → Ohrdruf, welche die Gf.en von → G. nach dem Aussterben der Gf.enlinie → Schwarzburg-Käfernburg 1342 von den Wettinern als Lehen empfingen. Der weitere Zuwachs an Herrschaftssubstanz im fortschreitenden Verlauf des 15. Jh.s war auch das Ergebnis einer Reihe für das Gf.enhaus günstig ausfallender Erbfälle. Der Erwerb der ebenfalls zum Lehensbesitz des Mainzer Ebf.s zählenden Herrschaft → Blankenhain ging auf die Ehe des Gf.en Heinrich VII. von G. (gest. 1414) zurück, der als nachgeborener Sohn gemäß gfl. Familienplanung ursprgl. nicht für die Herrschaftsnachfolge vorgesehen schien, dann jedoch heiratete und in zweiter Ehe mit der Freiin und Blankenhainer Erbtochter Katharina (gest. um 1427) verh. war. Dieser Herrschaftsteil bildete unter den Nachkommen des Gf.enpaares die territoriale Grundlage einer weiteren gfl. Hofhaltung mit eigener Linienbildung. Mittelpunkt der mehrere Dörfer umfassenden Herrschaft → Blankenhain war die gleichnamige, 1424 erstmals als Stadt bezeichnete Siedlung, die bereits vom 12. Jh. an bis zum Aussterben der dort ansässigen Herren von → Blankenhain (1415) Res.funktion ausgeübt hatte. Hieran knüpften die Vertreter der sich bildenden Linie → G.- → Blankenhain bis zu ihrem söhnelosen Aussterben 1627 an. Die Herrschaftsnachfolge des Gf.en Heinrich VII. traten dessen Söhne an, die für weiteren Gebietszuwachs sorgten. 1432 kaufte Ernst IX. (gest. 1461) die Herrschaft Remda, die sich zuvor in schwarzburgischer Hand befunden hatte. Sie ging von den Wettinern zu Lehen und wurde unter den Nachkommen des Gf.en Ernst IX. ebenfalls Ausgangspunkt für die Etablierung einer weiteren Erbfolgelinie. Herrschaftsmittelpunkt war das 1286 erstmals als Stadt gen. und wohl bereits seit dem 12./13. Jh. mit einer Burg ausgestattete Remda. Als weiterer Territorialbesitz kam 1445 die Herrschaft Altenberga hinzu, ebenfalls vorübergehender Sitz einer gfl. Haushaltung. Ferner trat um 1460 zum gfl. Herrschaftsverband die kleine Herrschaft Schauenforst (bis 1570) hinzu, die folgenden Angehörigen der Linie → G.-Remda und deren Familien für die Gründung eigener gfl. Haushaltungen diente: den Gf.en Gebhard (gest. um 1562), Adolf IV. (gest. 1565) bzw. Erwin V. (gest. 1497) und Hektor I. (gest. 1548) sowie dessen gleichnamigem Sohn. Während Schauenforst diverse Besitzerwechsel erfahren hatte, bevor es Gf. Ludwig I. von → G.- → Blankenhain (gest. 1467) als wettinisches Lehen entgegennahm, gehörten Altenberga und Niederkranichfeld davor zur Herrschaft der Bgf.en von Kirchberg. Das zur Teilherrschaft Niederkranichfeld zählende Schloß war ebenfalls Kurmainzer Lehensbesitz und bot ab 1469 bis 1586 nachgeborenen Söhnen und Enkeln des Gf.en Ludwig I. die materielle Grundlage für die Gründung eines weiteren Separathofes mit entspr. Res.funktion. Vorübergehend kam 1465 die Herrschaft Tannroda als weiteres wettinisches Lehen hinzu, während der Erwerb der nahe → Arnstadt gelegenen reichsunmittelbaren Herrschaft Ehrenstein (1450) auf Ludwigs I. Gattin, die gfl.-schwarzburgische Erbtochter Ursula, zurückging. Mittelpunkt dieser 1587 zunächst an die Herren von Mandelsloh verpfändeten und 1610 erneut an das Haus → Schwarzburg veräußerten Herrschaft war die im 12. Jh. errichtete Burg Ehrenstein, die noch im 16. Jh. von Vertretern der Gf.enfamilie als Nebenres. genutzt wurde. Territorium von reichsständischer Qualität, das zur Teilhabe an einer reichsgfl. Kuriatstimme auf Reichstagen berechtigt hätte, besaß das Haus im Thüringer Raum nicht. Erst mit dem Erwerb der niedersächsisch-westfälischen Gft.en → Spiegelberg und → Pyrmont gelangte die Gf.enfamilie in der vorletzten Generation ihres Bestehens in den Besitz reichsständischen Territoriums, das allerdings erst 22 Jahre nach dem Aussterben der Gf.en von → G. (1631) zur Beteiligung an der auf dem Reichstag neu eingeführten Kuriatstimme des niedersächsisch-westfälischen Gf.envereins berechtigte.

Passive Lehensabhängigkeiten bestanden im Hinblick auf → G.- → Blankenhain und Niederkranichfeld zu Kurmainz, womit Vertreter der Gf.enfamilie 1398, 1420 bzw. nach deren Aussterben deren spätere Nachfolger 1639 belehnt wurden. Ebenfalls aus der Hand des Mainzer Ebf.s stammte ein Aschaffenburger Burglehen, mit dem Gf. Ernst VI. (gest. 1395) 1377 belehnt wurde. Auf weltlicher Seite zählten seit dem 14. Jh. die Wettiner zu den wichtigsten Lehensherren. Nach dem Ende der Ludowingerherrschaft in Thüringen (1247) und nach Abschluß der Auseinandersetzungen um deren Erbe anerkannten die Gf.en von → G. im Verbund mit den übrigen Thüringer Gf.enfamilien im 1249 abgeschlossenen Vertrag von Weissenfels den Mgf.en von Meißen pro vero domino nostro an; damit verpflichteten sie sich, alle ihre Güter, die sie zuvor von den Ludowingern in der Lgft. Thüringen zu Lehen empfangen hatten, nunmehr vom Mgf.en von Meißen als Lehen entgegenzunehmen. Ab 1485 wurden die Gf.en von → G. dem ernestinischen Lehensverband zugeschlagen (siehe auch oben den Art. A. G., Abschn. II.). Aktive Lehensabhängigkeiten bestanden zu einer Anzahl ortsansässiger Familien, die zum Lehenshof der Gf.en von → G. gehörten und die anläßlich der 1621 vereinbarten Erbeinigung zwischen den gfl. Häusern → G. und → Waldeck benannt wurden. Sie rekrutierten sich ausschließlich aus dem Niederadel. Zu ihnen zählten die Herren von Berga, von Bernstedt, von Cromsdorf zu Ingersleben, von Enzenberg, von Farrenroda, von → G. zu Hallungen, die Spitznas(en), von Stotternheim, von Tonna zu Burgtonna, von Werthern, von Witzleben u. a.

Mit dem Tod des Gf.en Johann Ludwig von → G.-Tonna starb das Gf.enhaus 1631 im Mannesstamm aus. Die Gft. G. und die Herrschaften → Blankenhain und (ab 1675) Niederkranichfeld erhielten als Lehen 1639 aus kurmainzischer Hand die Gf.en Melchior (1593-1658) und Herrmann (1603-1677) von Hatzfeld. Diese Gf.- und Herrschaften blieben bis zum Aussterben der Gf.en von Hatzfeld- → G. 1794 in deren Hand, fielen als heimgefallene Lehen danach wieder vorübergehend an Kurmainz zurück, um nach 1815 endgültig den ernestinischen Teilstaaten zugeschlagen zu werden. In → Ohrdruf traten nach dem Aussterben des gleichischen Gf.enhaus die Gf.en von → Hohenlohe die Erbfolge an, die über Agnes (1568-1616), die Gattin des Gf.en Philipp Ernst von → G.-Tonna (1561-1619), erbberechtigt waren. Jedoch blieb die – auch als Obergft. G. bezeichnete – Herrschaft → Ohrdruf weiterhin in sachsen-gothaischer Lehensabhängigkeit. Die Herrschaft Tonna fiel kraft Erbvertrags von 1621 zunächst an die Schenken von Tautenburg, kam zwischen 1640 und 1677 vorübergehend an das gfl. Haus → Waldeck, was ebenfalls auf die Regelungen von 1621 zurückging, bis schließlich 1677 das ernestinische Haus Sachsen-Gotha die Erbfolge über Tonna durch Ankauf antrat und seinem Herrschaftsverband inkorporierte. Die Herrschaft Remda ging nach dem Aussterben des Gf.enhauses als heimgefallenes Lehen an die Ernestiner zurück, die sie 1633 mit allen Rechten und Nutzungen der 1557 ksl. privilegierten Universität Jena zur Verfügung stellten. Weitere Stücke aus dem Erbe des Gf.enhauses fielen kraft erbvertraglicher Regelungen an das gfl. Haus → Schwarzburg, während die außerhalb Thüringens gelegenen Gft.en → Pyrmont (bereits 1625 abgetreten) und → Spiegelberg an die Häuser → Waldeck bzw. → Nassau-Dietz fielen.

II.

Der Hof der Gf.en von → G. wird über weite Strecken nur punktuell und ausschnitthaft sichtbar. Sitz des Haupthofs war seit dem Aufkommen des Gf.enhauses der nördlich von Gotha gelegene Ort → Gräfentonna, wo sich bis zur endgültigen Verlegung des Hofs in das südlich davon gelegene → Ohrdruf (um 1550) auch die gfl. Kanzlei (Umzug 1590) befand. Vieles spricht dafür, daß sich der Gf.enhof ab der zweiten Hälfte des 12. Jh.s bis zum Niedergang gfl. Macht (am Ende des 13. Jh.s) häufig in Erfurt aufgehalten hat, wo die Gf.enfamilie über eine Stadtres. verfügte. Die anschließende Entwicklung des gfl. Hofs verlief alles andere als gradlinig, sondern war angelehnt an die dynastische Entwicklung innerhalb des Gf.enhauses. Entspr. der gfl. Familienpolitik wurde Besitz bei Bedarf geteilt, neue Hofhaltungen und Haushaltungen wurden gegr., wenn Erben Anspruch auf Herrschaftsbeteiligung erhoben und durchsetzten oder wenn weitere Herrschaftsteile erworben wurden, die eine materielle Basis für einen standesgemäßen Lebensstil boten; andererseits konnten Höfe auch wieder aufgelöst werden, wenn kein Nachfolger vorhanden war oder Besitz verpfändet bzw. vollständig veräußert wurde. Dabei war die Zahl der Höfe bes. im Hauptstrang → G.- → Blankenhain im 16. Jh. von Teilungen und Wiedervereinigungen abhängig. Als höfisches Zentrum ist hier → Blankenhain (1415-1627) anzusprechen. Ein weiterer Hof entstand in Remda (1432-1596). Daneben etablierten sich Klein- und Nebenhöfe in Schauenforst (1461), Altenberga (1445), Krakendorf (15. Jh.), Ehrenstein (1463) und Niederkranichfeld (1469), die gfl. Familien vorübergehend oder auch für mehrere Generationen die Grundlage für eigene Haushaltungen boten. Biologischer Zufall war für deren Entwicklung entscheidend, so dass verläßliche Zahlen nur zu bestimmten Stichjahren angegeben werden können. Anläßlich der im Haus Wettin 1485 verabredeten und im darauffolgenden Jahr vom Ks. bestätigten Teilung werden sechs Gf.enhöfe faßbar, die sich im 16. Jh. jedoch wieder reduzierten. Dabei waren diese Gf.enhöfe häufig nicht mehr als kleine, kaum selbst tragende Haltepunkte, so daß die Frage, ob hierbei überhaupt noch von »Höfen« gesprochen werden kann, kaum eindeutig zu beantworten ist; Unterschiede zu den Kategorien des Adelslebens bzw. des Adelshauses sind hier kaum spürbar. Höfisches Leben entfaltete sich im Fall der Gf.en von → G. eher in Orientierung hin zum (ernestinischen) Fs.enhof.

Erst mit der Verlagerung des gfl. Haupthofes von → Gräfentonna nach → Ohrdruf und dem Ausbau zur Res. nach fsl. Vorbild wird ein personell erweiterter und in seinen Ämtern ausdifferenzierter Hof fassbar, an dem auch höheres und universitär geschultes Personal tätig war. Initiiert wurde diese Entwicklung von Gf. Georg von → G.-Tonna, vorangetrieben von seiner Gattin, der Gf.in Walpurgis, die nach dem Ableben ihres Mannes bis zu ihrem Tod 1599 die Herrschaft über die zur Linie → G.-Tonna gehörigen Territorien als Vormünderin ihrer Söhne ausübte. Hofämter lassen sich für die Zeit um 1600 nachweisen. Dabei bedienten sich die Gf.en von → G. bei der Rekrutierung ihres Hofpersonals in erster Linie ihrer eigenen Ritterschaft, so daß ihr Hof in seiner Ausstrahlungskraft regional begrenzt war. Zu den Hofämtern und zum Personal zählten Hofmeister, juristisch geschulte Räte, Sekretäre und Schreiber, ferner Forst- und Jägermeister, Falkner, Jäger und Fischer; hinzu kamen Diener und ökonomisches Personal, das die Einnahmen kontrollierte, also Schösser, Rentmeister, Vorwerksverwalter, ferner Küchenmeister, Küchenschreiber und Köche sowie Baumeister und Handwerker, Hofschneider, Gärtner, Kutscher sowie ein Hofarzt nebst Barbier. Amtleute saßen in → Gräfentonna bzw. → Ohrdruf, auf Burg → G. und auch in → Blankenhain. Weibliches Unterhaltungspersonal (»Närrin«) soll unter Gf.in Anna (gest. 1597), Gattin des Gf.en Ludwig III. von → G.- → Blankenhain (gest. 1586) und geb. Bgf.in von Kirchberg, am Blankenhainer Hof tätig gewesen sein. Der vorübergehend auf Burg → G. und in → Pyrmont residierende Gf. Philipp Ernst stellte Historiker ein, um die zum Gf.enhaus gehörige archivalische Überlieferung erschließen und aufarbeiten zu lassen. Zu ihnen zählten Lorenz Peckenstein (1549-1618) sowie Paul Götze (Jovius, Paulus von → Arnstadt, 1576-1633), dessen Arbeiten und Aufzeichnungen später von dem Jenaer Universitätsprofessor Caspar Sagittarius (1643-1694) bei dessen Abfassung der ersten wissenschaftlichen Abh. zur Geschichte des Gf.enhauses benutzt wurden. Hofgeistliche waren an den Höfen in → Gräfentonna und → Ohrdruf seit der zweiten Hälfte des 16. Jh.s tätig. Zu ihnen zählten von 1574 bis 1590 Theodor Cyriaci, anschl. Michael Sachse (1542-1618), der als Hofprediger in → Gräfentonna und → Ohrdruf bis 1605 tätig war, sowie der aus → Ohrdruf stammende promovierte Theologe Johann Weber (gest. 1653), der Defendent an den Universitäten Gießen und Wittenberg war und von 1609 an bis zum Aussterben des Gf.enhauses 1631 eine einflußreiche Position am Hof wahrnahm. Zusammen mit dem Hofmeister und späteren Rat, dem aus Heiligenstadt stammenden Juristen Markus Pein (gest. 1630), war Weber zuständig für die Erziehung der Söhne der Gf.in Walpurgis. Erzieher und Hofmeister junger Gf.ensöhne sind in einzelnen Fällen namentlich überliefert. Gf. Johann IV. von → G.-Remda (gest. 1567) wurde bei seinem Besuch des Jenaer Gymnasiums 1549 vom dem Rhetorikprofessor, Melanchthon-Schüler und Dichter Johann Stigel (1515-1562) erzieherisch betreut, der ihm ein Gedicht widmete.

Über die Präsenz von Militär am Hof der Gf.en von → G. finden sich keine gesicherten Informationen. Dafür traten Vertreter des Gf.enhauses in den Militärdienst verschiedener geistlicher und weltlicher Kfs.en und Fs.en. In der Schlacht von Aussig 1426 hatte das Gf.enhaus gleich drei gefallene Söhne, die sich auf Kreuzzug gegen die Hussiten begeben hatten, zu beklagen. Zudem gingen diverse Gf.ensöhne im selben Jh. auf Preußenreise. Gf. Sigmund I. (1421-1494) unterstützte den Bf. von Eichstätt in dessen Auseinandersetzung gegen den bayerischen Hzg., 1450 diente er dem Mgf.en Albrecht Achilles bei dessen milit. Vorgehen gegen die Reichsstadt Nürnberg. Der Begründer der Linie → G.-Remda, Ernst IX., war Hofmeister und Rat bei den Wettinern und vorübergehend als Statthalter des Fsm.s Luxemburg tätig, welches die Wettiner vom Ks. pfandweise besaßen. 1439 war er in dieser Funktion in die Auseinandersetzungen mit dem burgundischen Hzg. involviert. 14 Jahre später nahm er an einer wettinischen Gesandtschaft nach Aachen zum Hzg. von Burgund teil. Gf. Adolf III. von → G.-Remda (gest. 1538) diente in den Jahren zwischen 1519 und 1523 als Oberst im Heer des Hzg.s von Braunschweig bei dessen milit. Vorgehen gegen das Bm. Hildesheim. V.a. im Vor- und Umfeld des Schmalkaldischen Krieges (1546/47) wurde das Haus → G. mit seinen Vertretern von den Ernestinern wiederholt zur Heeresfolge aufgefordert. Die beiden Brüder Karl II. (gest. 1599) und Wolfgang Sigmund (gest. 1554) von → G.- → Blankenhain standen in der Schlacht von Mühlberg (1547) auf ernestinischer Seite und begleiteten den geschlagenen Kfs.en Johann Friedrich zusammen mit anderen Gf.en und Herren in die ksl. Gefangenschaft. Darüber hinaus nahmen Vertreter des Gf.enhauses am kursächsischen Hof zeremonielle Dienstleistungen wahr. Der unverheiratet gebliebene Gf. Ernst von → G.-Tonna (1486-1563) erwies Kfs. Johann Friedrich I. 1526 Ehrendienste beim Zeremoniell der Brauteinholung. 1535 gehörte Ernst zur kfsl. Jagdgesellschaft in Torgau, im selben Jahr begleitete er den Kfs.en auf Reisen und wurde hierfür vom Kfs.enhof mit Hofkleidern ausgestattet. In die Verhandlungen um die Freilassung Johann Friedrichs aus der ksl.en Haft wurde Ernst einbezogen und erneut aufgefordert, in spezieller Hofkleidung zu erscheinen, wofür er entspr. Muster erhielt. Wiederholt waren Vertreter des Gf.enhauses zur Teilnahme an kursächsischen Jagdgesellschaften geladen und nahmen hieran teil, so i.J. 1528 Gf. Johann III. (1500-1542) sowie Gf. Georg, der zusammen mit Kfs. Johann Wilhelm auf Jagd ging.

Präsenz zeigten die Gf.en von → G. auch auf diversen Hoffesten und Feierlichkeiten. Nach eigener ausgedehnter Reisetätigkeit in Italien und im südöstlichen Europa nahm Gf. Johann Ludwig von → G.-Tonna 1596 an einer ernestinischen Gesandtschaft nach Dänemark zur Krönung Christians IV. teil. Sein jüngerer Bruder Philipp Ernst wurde 1604 von dem albertinisch-sächsischen Kfs.en Christian II. zur Teilnahme an der Fastnacht nach Dresden eingeladen. Beide Brüder besuchten zudem 1598 die Funeralien für Hzg. Julius von Braunschweig in Wolfenbüttel. Im 16. Jh. erschienen Vertreter des Gf.enhauses wiederholt auf den Gästelisten fsl. und reichsgfl. Hochzeiten. Gf. Wolrad von → G.- → Blankenhain war 1576 in → Delmenhorst zu Gast bei der Hochzeit des Gf.en Johann XVI. von → Oldenburg und der Gf.in Elisabeth von → Schwarzburg. Philipp Ernst gehörte nebst Gattin und Bruder 1595 zu den Gästen der Rudolstädter Hochzeit der Schwarzburger Gf.in Sophie und des Gf.en Jost von → Barby. Zu Studienzwecken hielten sich Gf.ensöhne an verschiedenen Universitäten im Reich auf. Neben Straßburg und Wittenberg ragt v.a. die 1557/58 privilegierte und inaugurierte Universität Jena hervor, die zu den bevorzugten Studienorten gleichischer Gf.en zählte. Bei deren feierlicher Einweihung 1558 waren die Gf.en Ludwig III. und Georg persönlich anwesend. Drei männliche Vertreter des Gf.enhauses bekleideten im Rahmen ihrer Studienaufenthalte an der Jenaer Universität die Würde des Rector Magnificientissimus. Hierzu zählten vor seinem Aufbruch zur Kavalierstour durch Holland und Böhmen Gf. Sigmund IV. von → G.-Tonna (1553-1578) sowie in den Jahren 1564 und 1574 die Gf.en Gerhardt II. (1552-1575) und Wolrad von → G.- → Blankenhain.

Quellen

Diplomata LV. Res Comitum Gleichensium. Ab A[nno] MCCXVII Ad MDVIII, in: Scriptores Rerum Germanicarum Praecipue Saxonicarum, hg. von Johann Burkhard Mencke, Bd. 1, Leipzig 1728 […], S. 533-582. – Diplomataria et Scriptores Historiae Germanicae Medii Aevi, hg. von Christian Gottlieb Buder, Georg Christoph Kreysig und Christian Schöttgen, Bd. 1, Altenburg 1753 [darin Diplomataria Gleichense, S. 725-749]. – Europäische Stammtafeln, hg. von Detlev Schwennicke, NF 19, Frankfurt am Main 2000 [Taf. 98-102]. – Hellbach, Johann Christian: Archiv für die Geographie, Geschichte und Statistik der Graffschaft Gleichen und ihrer Besitzer, 2 Bde., Altenburg 1805 [u. a. Quellenführer und Bibliographie]. – Struve, Burkhard Gotthelf: Bibliotheca Saxonica, scriptores Rerum Saxonicarum, Misnensium, Thuringicarum et Reliquarum Provinciarum Exhibens, Halle 1736 [Bibliographie, Quellenführer; P. III, Sect. II, §43, S. 886-894 zu den Grafen von Gleichen]. – Tettau, Wilhelm Johann Albert von: Beiträge zu den Regesten der Grafen von Gleichen, erste Abtheilung (bis 1300), zweite Abtheilung (1301-1631), in: Mittheilungen des Vereins für die Geschichte und Alterthumskunde von Erfurt 5 (1871) S. 135-176; 10 (1881) S. 193-313. – Andreas Toppius, Verzeichnüsz etlicher Sachen der Herschafft Tonna, Erfurt 1658.

Die Burg Gleichen und ihre Bewohner in Geschichte und Sage, Erfurt 1935 (Mitteilungen des Vereins für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt, 50). – Egert, Paul/Bankwitz, Walter: Geschichte der Stadt und Herrschaft Blankenhain (Thür.), 2 Bde., Weimar 1922. – Facius, Friedrich: Die Herrschaften Blankenhain und Kranichfeld in der ernestinischen Politik vom 17. bis zum 20. Jahrhundert, in: Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte und Altertumskunde. NF 35 (1941) S. 49-100. – Galletti, Johann Georg August: Versuch einer Geschichte der Herrschaft Tonna, Tonna 1777. – Grau, K.: Kleine Chronik der Stadt Remda, Rudolstadt 1909. – Hesse, Ludwig Friedrich: Schloß Ehrenstein, in: Thüringen und der Harz mit ihren Merkwürdigkeiten, Volkssagen und Legenden, Bd. 8: Supplement-Band, hg. von Friedrich von Sydow, Sondershausen 1844, S. 234-245. – Huschke, Wolfgang: Art. Ehrenstein, in: Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Bd. 9, Stuttgart 1989, S. 87. – Klein, Thomas: Politik und Verfassung von der Leipziger Teilung bis zur Teilung des ernestinischen Staates (1485-1572), in: Geschichte Thüringens, hg. von Hans Patze und Walter Schlesinger, Bd. 3: Das Zeitalter des Humanismus und der Reformation, Köln, Graz 1967 (Mitteldeutsche Forschungen, 48/III), S. 146-294 [S. 281-282]. – Kleinteich, Hugo: Kranichfeld und seine Umgebung. Historisch, topographisch und naturgeschichtlich dargest., Kranichfeld 1901. – Krügelstein, Friedrich: Nachrichten von der Stadt Ohrdruf und deren nächsten Umgebung. Von der frühesten Zeit bis zum Aussterben der Grafen von Gleichen 724-1631, Gotha 1844, ND Bad Langensalza 2003. – Menk, Gerhard: Erwerb und Verwaltung der Herrschaft Tonna durch Waldeck (1640-1677), in: Thüringische Forschungen. Festschrift Hans Eberhardt, hg. von Michael Gockel und Volker Wahl, Weimar u. a. 1993, S. 189-213. – Michelsen, A. L. J.: Wechsel der Herrschaft zu Schauenforst, in: Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte und Alterthumskunde 4 (1861) S. 247-250. – Patze, Hans: Politische Geschichte im hohen und späten Mittelalter, in: Geschichte Thüringens, hg. von Hans Patze und Walter Schlesinger, Bd. 2,1: Hohes und Spätes Mittelalter, Köln u. a. 1974 (Mitteldeutsche Forschungen, 48/II,1), S. 1-214 [S. 188-193]. – Patze, Hans: Art. Remda, in: Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Bd. 9, Stuttgart 1989, S. 351. – Plümer, E.: Art. »Gleichen, Grafen von«, in: LexMa IV, 1989, Sp. 1494 f. – Sagittarius, Caspar: Gründliche und ausführliche Historia der Grafschafft Gleichen, hg. von Ernst Salomon Cyprianus, Frankfurt am Main 1732. – Schneider, Friedrich/Tille, Armin: Einführung in die thüringische Geschichte, Jena 1931. – Steinhausen, Georg: Zwei Rechnungen für einen Grafen von Gleichen 1570 und 1571, in: Zeitschrift für Kulturgeschichte 7 (1900) S. 407-412. – Stievermann, Dieter: Die Wettiner als Hegemonen im mitteldeutschen Raum (um 1500), in: Hochadelige Herrschaft im mitteldeutschen Raum (1200 bis 1600). Formen – Legitimation – Repräsentation, hg. von Jörg Rogge und Uwe Schirmer, Stuttgart 2003 (Quellen und Forschungen zur sächsischen Geschichte, 23), S. 379-393. – Strantz, Kurd von: Die Grafen von Gleichen, in: Thüringisch-sächsische Zeitschrift für Geschichte und Kunst 22 (1933) S. 106-110. – Tümmler, Hans: Die Geschichte der Grafen von Gleichen von ihrem Ursprung bis zum Verkauf des Eichsfeldes ca. 1100-1294, Neustadt-Orla 1929. – Tümmler, Hans: Die Grafen von Gleichen als Vögte des Erfurter Peterskloster, in: Mitteilungen des Vereins für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt 50 (1935) S. 53-59. – Werneburg, Adolf: Geschichtliches über die Grafen von Gleichen, in: Mitteilungen des Vereins für die Geschichte und Alterthumskunde von Erfurt 6 (1873) S. 1-58. – Wolf, Johann: Politische Geschichte des Eichsfeldes mit Urkunden erläutert, Bd. 1, Göttingen 1792, ND Duderstadt 1993. – Zeyss, Edwin: Beiträge zur Geschichte der Grafen von Gleichen und ihres Gebiets, Gotha 1931.