GLEICHEN
I.
Das 1631 im Mannesstamm ausgestorbene, seit dem HochMA im Thüringer Raum begüterte Gf.engeschlecht geht auf den Gf.en Erwin I. von Tonna (gest. um 1133) zurück, der erstmals 1099 in einer Urk. des Kl.s Lippoldsberg (obere Weser) als Zeuge erwähnt wird. Seine Gattin Helinburg überlebte ihn und stiftete das nahe Mühlhausen gelegene Kl. Volkenroda, das 1131 mit Zisterziensern aus dem niederrheinischen Altenkamp besetzt wurde und als frühe Grablege bezeugt ist. Namengebend war als Stammsitz des Gf.engeschlechts zunächst die nördlich von Gotha gelegene Burg Tonna (→ Gräfentonna). Zum neuen dynastischen Bezugspunkt des Gf.enhauses wurde ab 1162 die zur Burgengruppe der »Drei Gleichen« zählende und südwestlich von Erfurt im Thüringer Becken gelegene Burg → G. Aufgrund ihrer strategisch überragenden Bedeutung für die Kontrollierung des südlichen Thüringer Beckens und der hier durchlaufenden Fernhandelsrouten benannten sich die Vertreter der Gf.enfamilie fortan nach Burg → G. Gf. Erwin II. (gest. 1192) war der erste Vertreter seiner Familie, der 1162 Comes de Glychen gen. wurde. Burg → G. fand bereits 1088 anläßlich ihrer Belagerung durch Ks. Heinrich IV. in der Auseinandersetzung mit dem Mgf.en Eckbert von Meißen Erwähnung und gelangte später in den Besitz des Mainzer Ebf.s. Als dessen mächtigste Vasallen im Thüringer Raum vollzog sich der Aufstieg der Gf.en von G. im weiteren Verlauf des 12. Jh.s. Mit dem Erwerb der Vogteien über die Stadt Erfurt und das dortige Peterskl. gewannen die Gf.en von G. zudem Einfluß auf das wichtigste urbane Zentrum Thüringens.
Aufgrund der Namensgleichheit mit der südöstlich von Göttingen im Harz gelegenen, ebenfalls »Gleichen« gen. Burg verortete die ältere Landesgeschichtsschreibung den Ursprung der Gf.en von G. irrtümlich im niedersächsischen Raum. Darüber hinaus kursieren diverse Abstammungsmythen in den historiographischen Texten der Frühen Neuzeit. Jeglicher Quellengrundlage entbehrt die Feststellung, daß das Geschlecht noch in vorfränkischer Zeit (5. Jh.) nach Thüringen übergesiedelt sei, wo es aufgrund vorgefundener topographischer und baulicher Ähnlichkeiten zur Übertragung des Geschlechtsnamens auf den angeblich neu erbauten Stammsitz gekommen sei. Der Name »Gleichen« wurde von den auf Hügeln gleicher Höhe errichteten Burgen abgeleitet: unnd hiessen daher die von Gleichen, dieweil die Schlösser gleich hoch auff einem Berge lagen (Schmidt, Thueringische Chronik, 1599). Jedoch befanden sich die Burgen im Fall der »Thüringer Gleichen« (neben → G. die Burgen Mühlenberg und Wachsenburg) niemals in der Hand eines adeligen Besitzers. Historiographisch-genealogische Konstruktion ist die Behauptung von einer hochadeligen Herkommensgemeinschaft, der neben den Gf.en von G. auch die von → Schwarzburg zugerechnet wurden. Durch die genealogische Rückführung beider Gf.enfamilien auf den legendären, um 800 lebenden und später durch Karl den Großen christianisierten sächsischen Kriegsfs.en Wittekind (den Schwarzen) und dessen Söhne wurden ihre fiktiven Ahnherren in das direkte Umfeld historisch bedeutender Persönlichkeiten gestellt. In den Bereich vormoderner Translationsvorstellungen gehört die Hypothese vom römischen Herkommen des Geschlechts, wonach ein im 5. Jh. in das Harzgebiet zugewanderter Römer mit dem Namen »Ernestus« der Spitzenahn der späteren Gf.en von G. sei. Die gleichsam nationalisierte Version dieses Herkunftsmythos proklamiert die angebliche Zuwanderung des Gf.enhauses aus dem skandinavischen Raum mit entspr. »gothischer« Abkunft.
Von ihrem Stammsitz aus verlagerte sich der Interessenschwerpunkt des Geschlechts unter dem Gf.en Erwin II. und dessen Brüdern weiter in das Thüringer Becken, wo das Gf.enhaus durch die Förderung des Mainzer Ebf.s und durch den Erwerb weiterer Vogteirechte eine beherrschende Stellung gewann. Unter Ernst II. (gest. 1170) griff das Gf.enhaus nordwärts in das Eichsfeld aus. Letzterer etablierte mit seinen Nachkommen bis zum erneuten Verkauf der Eichsfelder Güter 1294 für die Dauer von fünf Generationen eine eigene Linie, deren Vertreter sich dynastisch eigenständig nach ihrem dortigen Sitz (G.-)G.stein benannten. 1162 wurde von Ernst II. mit Zustimmung seiner Gemahlin und seines Bruders das dortige Kl. Reifenstein mit Mönchen aus Volkenroda besetzt. Für Ernst III. (1162-1228) war die ebenfalls im Eichsfeld gelegene Burg Velseck namensgebend; er wurde wiederholt im Zusammenhang mit Mühlhausen gen. und hatte viell. die Bgft. in der dortigen Reichsburg inne. Während die Gft.en und Herrschaften der Gf.enfamilie im 13. Jh. vorübergehend auf zwei Linien aufgeteilt waren, blieben die Vogtei über Erfurt und über das dortige Peterskl. im gemeinsamen Familienbesitz.
II.
Die Beziehung der Gf.en von G. zu Ks. und Reich war von unterschiedlichen Konstellationen abhängig. Gf. Ludwig I. von G.-Blankenhain (gest. 1467) heiratete 1442 in erster Ehe die Gf.in Ursula, die vorübergehend als Wwe. gelebt hatte und als geb. Gf.in von → Schwarzburg Erbin der kleinen, südöstlich von → Arnstadt gelegenen Reichsherrschaft Ehrenstein war. Nach dem vorübergehenden Besitz von Reichslehen im 12. Jh. begründete der Erwerb Ehrensteins bis zur erneuten Veräußerung 1610 erstmalig ein herrschaftlich unmittelbares Verhältnis zu Ks. und Reich. Von Ks. Friedrich III. nahm dieses Lehen 1469 Gf. Karl I. von G.-Blankenhain (gest. 1495) entgegen, der 1486 im Gefolge des sächsischen Kfs.en bei der Kg.swahl Maximilians I. anwesend war und beim Krönungsmahl als kfsl. Mundschenk diente. Sein Vetter Sigmund I. (1421-1494) zählte beim selben Anlaß zum Anhang des Mainzer Ebf.s. Erneuert wurde das reichsunmittelbare Verhältnis 1521 unter Karl V. Die Zugehörigkeit des Hauses G. zum Gf.enstand war unbestritten, eine ksl. Erhebung in den Reichsgf.enstand hat es nicht gegeben. An der Seite von Adel und Städten war das Gf.enhaus im SpätMA in die regionalen Bündnissysteme eingebettet. 1521 begründeten die Gf.en von G. gemeinsam mit den Vertretern weiterer Thüringer Adelsfamilien ein Bündnis zu Abwendung mancher unbilliger und unehrlicher Bedrängnis.
Ab dem späten 15. Jh. besuchten Mitglieder der gfl. Familie Kg.swahlen und Reichstage und unterzeichneten Reichsabschiede. Darüber hinaus fanden die Gf.en von G. Aufnahme in die Reichsmatrikel. Sie sind im Reichsanschlag von 1471 aufgeführt, ebenso 1480, 1489 sowie 1505, und auch in der Reichsmatrikel von 1521 werden sie unter den Gf.en und Herren rubriziert. Dagegen verlangte Kursachsen aufgrund seines Anspruchs auf hegemoniale Stellung im mitteldt. Raum um 1500 die »Exemtion« der Gf.en von G., d.h. die Entledigung von der Zahlung der Reichsmatrikularbeiträge, und schlug die Gf.enfamilie mit deren Zustimmung bzw. Duldung dem ernestinischen Lehensverband zu. Erst nach der Niederlage Kursachsens im Schmalkaldischen Krieg (1546/47) gelang es den Gf.en von G., sich durch den Erwerb (außerhalb Thüringens gelegener) reichsständischer Territorien aus der hegemonialen Vereinnahmung durch die Ernestiner zu befreien. Zu diesen Erwerbungen zählten die niedersächsisch-westfälischen Gft.en → Spiegelberg und → Pyrmont (Weserbergland), in deren Besitz das Gf.enhaus über die Erbin Walpurgis (1521-1599), geb. Gf.in von → Spiegelberg und ab 1558 Gattin des Gf.en Georg von G.-Tonna (1509-1570), gelangte. Der vorübergehend in → Pyrmont residierende Gf. Philipp Ernst von G. (1561-1619) beschickte den 1603 zusammentretenden Reichstag in Bezug auf diese Güter mit seinem Kanzler und unterzeichnete den Reichsabschied. Es bestand weder die Mitgliedschaft in einem Gf.enverein noch die Teilhabe an einer der reichsgfl. Kuriatstimmen auf Reichstagen.
Ihre angestammten Gft.en und Herrschaften und alle weiteren bis zum Ende des 15. Jh.s neu hinzu erworbenen Güter erhielten die Gf.en von G. aus den Händen verschiedener geistlicher und weltlicher Kfs.en, Fs.en und Reichsäbte zu Lehen. Unter ihnen ragten in der Frühzeit des Gf.enhauses v.a. geistliche Herrschaftsgewalten hervor, im weiteren Verlauf des 12. Jh.s dann die Lgf.en von Thüringen (Ludowinger), an deren Stelle ab der zweiten Hälfte des 13. Jh.s die Wettiner traten. Das Lehnbuch Friedrichs des Strengen aus dem Jahr 1347 registriert Henricus [VI.] et Ernestus [VI.] comites de Glychin unter den Adeligen in Thüringen. In der 1485 im Haus Wettin verabredeten Leipziger Teilung wurden die Gf.en von G. dem ernestinisch-kfsl. Lehnsverband zugeordnet. Aufgrund ihres hegemonialen Machtanspruchs zählten die Ernestiner die Gf.en von G. sowie weitere sächsisch-thüringische Hochadelsfamilien ab dem Beginn des 16. Jh.s dann vollständig zu ihrem Lehensverband. Damit einher ging die Integration in den ernestinischen Hof, der auf Mitglieder der Gf.enfamilie im 15. und 16. Jh. bes. attraktiv wirkte. Gf.en von G. hielten sich bei verschiedenen, auch zeremoniellen Anlässen wiederholt in der Nähe des Fs.en auf und gehörten in unterschiedlicher Konstellation zu dessen engerem Beraterkreis. Ein i.J. 1547 angefertigtes Verzeichnis der kfsl. Räte und Diener von 1518 führt neben anderen hochadeligen Vertretern zwei Sigmunde von G. sowie Ludwig II. von G.-Blankenhain (gest. 1522) auf. Darüber hinaus nahmen Vertreter der Gf.enfamilie an sächsisch-ernestinischen Landtagen teil.
In der zusammenfassenden verfassungsrechtlichen Betrachtung kam es für die Gf.en von G. im 16. Jh. dann zur »komplexen Zwitter- bzw. Doppelstellungen von Landstandschaft und Reichsstandschaft« (Stievermann, Wettiner als Hegemonen, 2003). Weiter verkompliziert wurde diese verfassungsrechtlich diffuse Gemengelage dadurch, daß Kurmainz ab der Mitte des 16. Jh.s die Anerkennung der Gf.en von G. als reichsunmittelbar und auch als Reichsgf.en voranzutreiben suchte und eine Anklage des Reichsfiskals wg. unterlassener Zahlung der Reichssteuern gegen das Gf.enhaus erreichte; die Gf.enfamilie selbst begehrte jedoch die Erhaltung ihres mittelbaren Status als ernestinischer Landstand. Als »Gleichischer Exemtionsstreit« dauerte die gerichtliche Auseinandersetzung um die Position der Gf.en von G. bzw. ihrer Nachfolger vor dem Reichskammergericht auch nach deren Aussterben 1631 fort. 1639 wurden die Gf.en Melchior (1593-1658) und Hermann (1603-1677) von Hatzfeld mit den heimgefallenen ehem. gleichisch-kurmainzischen Lehen (G., → Blankenhain, ab 1675 auch Niederkranichfeld) belehnt und führten Namen und Titel der Gf.en von G. fort. Kraft seines monarchischen Machtanspruchs erklärte Ks. Ferdinand III. 1641 die Gf.en von Hatzfeld-G. auf der Basis der Mainzer Lehensstücke zu Reichsständen und befahl deren Teilnahme an Reichstagen. Daß diese Position umstritten blieb, zeigt die 1713 von Ks. Karl VI. an die Reichsstände ergangene Ermahnung, daß die Gf.en von Hatzfeld-G. mit reichsgfl. Titulatur anzureden seien.
III.
Die Zahl der Zeugnisse der unmittelbaren architektonischen oder künstl. Repräsentation ist eher begrenzt. Erhaltene heraldische Darstellungen mit dem Löwenwappen der Gf.en von → G. finden sich als repräsentativer Bauschmuck u. a. am Schloß → Blankenhain (1480), der Burgruine G. (1588), in Form eines Allianzwappens am ehem. gfl. Residenzschloß in → Gräfentonna (1541) sowie am Schloß → Ohrdruf (nach 1558), hier mit entspr. Wappenmehrung, die auf den Erwerb der Gft.en → Pyrmont und → Spiegelberg verweist. Neben ihren Stammsitzen → Gräfentonna und G. besaß das Gf.enhaus im 15. und 16. Jh. Burgen und Schlösser in unterschiedlicher Größe in → Blankenhain (1416), Nieder-Kranichfeld (1455), Ehrenstein (1452-1610), Altenberga (1445-1485), Schauenforst (1457/58-1570), Krakendorf (15. Jh.-1610, Verpfändung), später dann in → Pyrmont (1560-1625) und Coppenbrügge. Hinzu kam im MA umfangr. städtischer Immobilienbesitz. Darunter zählen die für das 12. und 13. Jh. bezeugte und zentral gelegene Erfurter Stadtres. (»Haus zum Steinsee«) mit der nahe gelegenen und gegenwärtig nur teilw. erhaltenen St. Bartholomäi-Kirche, die von der gfl. Familie als Hofkirche genutzt wurde und über einen separaten Eingang verfügt haben soll. Ferner zählte dazu das nicht erhaltene, vormals in der Nähe des Erfurter Peterskl. gelegene »Lauentor« (Verkauf an Erfurt 1308), das zudem mit heraldischen Bauelementen verziert war und auf die Stellung der Gf.en von G. als Vögte des bedeutenden Benediktinerkl.s verwies. Die Präsenz des Gf.enhauses in der Weimarer Res. der Ernestiner seit dem 16. Jh. gelangt baulich-architektonisch im dortigen gleichischen Hof zum Ausdruck, der integraler baulicher Bestandteil des fsl. Schlossensembles war und über entspr., heute jedoch dislozierten Wappenschmuck verfügte.
Die zentrale »Nekropole« des Gf.enhauses bzw. die Stätte gfl. Memoria bildete bis zur Reformation das im 8. Jh. gegr. Erfurter Peterskl., das zu den vornehmsten und ältesten kirchlichen Zentren Thüringens gehört. Letztes dort bestattetes Familienmitglied war Gf. Sigmund I. von G. Das Thumbengrab bzw. der Zugang zur Gf.engruft befand sich zwischen dem Chor und dem in der Mitte der Kirche platzierten Altar der Hl. Barbara. Die 1813 nach St. Marien (Dom) verbrachte Deckplatte aus dem 13. Jh. zeigt in plastisch-figürlicher Darstellung eine männliche Person mit Schwert und Löwenschild, umgeben von zwei Frauendarstellungen. Später wurde diese Darstellung Ausgangspunkt für die Sage vom Gf.en von G., die verstärkt ab 1700 in Romanliteratur, Dichtung, Schaupiel, Oper, Malerei und Kleinkunst rezepiert wurde. Auch im Hof- und Adelsmilieu erfreute sich der Sagenstoff vom »comes bigamus« und dessen arabisch-islamischer Zweitgattin großer Beliebtheit. Die erste bezeugte dramatische Aufbereitung des Sagenstoffes fand 1591 anläßlich der Weimarer Hochzeit Hzg. Friedrich Wilhelms mit der Pfgf.in Anna Maria statt. Der zum poeta laureatus erhobene Hermann Flayder (1596-1640) brachte den Stoff als Komödie auf die Bühne der Tübinger Adelsakademie. Als verschollen hat jener Wandteppich mit Motiven aus der Sage zu gelten, der vormals angeblich auf Burg G. untergebracht war und nach dem Aussterben des Gf.enhauses von den Bgf.en von Kirchberg auf Schloß Farnroda aufbewahrt worden sein soll. Sepulkralskulpturen wurden für Gf.en und deren Gattinnen seit der Reformation v.a. in der Hauptres. des Adelsgeschlechts in → Gräfentonna in der Kirche St. Peter und Paul aufgestellt. Dort befinden sich Grabdenkmäler folgender Angehöriger der Linie G.-Tonna: Gf. Sigmund II. (gest. 1525) mit Ehefrau; deren erstgeborener Sohn Philipp (1483-1549) nebst Gemahlin; sodann der unverheiratet gebliebene zweitgeborene Ernst (1486-1563); dessen ebenfalls unvermählt gebliebener Bruder Sigmund III. (1488-1555); der nachgeborene Johann III. (1500-1542); sodann aus der übernächsten Generation Sigmund IV. (1553-1578), ebenfalls ledig verstorben; ferner Margareta (gest. 1574), Gf. Philipps älteste Tochter; deren jüngere Schwester Dorothea (gest. 1575); Gf. Georg nebst seiner zweiten Ehefrau Walpurgis und schließlich deren gleichnamiger dritter jungverstorbener Sohn Georg (1566-1599). Weitere Sepulkralskulpturen befanden sich in den Kirchen derjenigen Res.orte, die von gfl. Teillinien bewohnt wurden (Remda, → Kranichfeld). Die erste moderne landesgeschichtliche Darstellung über das Gf.enhaus erschien 1732 und war nach dem Ankauf der Herrschaft Tonna durch Sachsen-Gotha von dem Jenaer Historiker Caspar Sagittarius (1643-1694) bearbeitet worden.
IV.
Während der mehr als fünfhundertjährigen dynastischen Entwicklung des Gf.enhauses wurden durch Erbteilungen, Gütererwerbungen und Veräußerungen verschiedene, teils nur vorübergehend florierende Erbfolgelinien mit separaten Hofhaltungen und jeweiliger Gf.enherrschaft ausgebildet. Nach dem Ableben des Gf.en Hermann I. (1301-1345) übten dessen zwei Söhne, die wiederum männliche Nachkommen zeugten, die Herrschaft über ihre Territorien zunächst gemeinsam aus. Bald nach dem Tod des Primogenitus beendeten Sohn Ernst VII. (gest. 1414) sowie dessen gleichnamiger Onkel 1385 die Samtherrschaft und verabredeten eine Teilung. Dabei fiel dem Gf.en Ernst VI. (gest. 1395) die Gft. G. zu, während Ernst VII. die Herrschaft Tonna erhielt. Die geplante Etablierung einer Tonnaer Linie schlug durch fehlende männliche Nachkommenschaft indessen fehl, so daß beide Landesteile unter der Herrschaft des Gf.en Sigmund I. von G. wieder zusammengebunden werden konnten. Der jüngere Bruder des Gf.en Ernst VII. von G.-Tonna, Heinrich VII. (gest. 1414), schlug vorerst eine geistliche Laufbahn ein und scheint in der Familienplanung aufgrund seiner fehlenden territorialen Ausstattung zunächst nicht für die Herrschaftsnachfolge vorgesehen gewesen zu sein. Um 1405 ging er dennoch eine Ehe ein und heiratete Gf.in Irmgard, die vorübergehend im Wwe.nstand gelebt hatte und aus dem gfl. Haus → Regenstein stammte. Das Gf.enpaar zeugte drei Söhne. Nach dem Ableben seiner Gattin lebte Heinrich VII. ebenfalls vorübergehend als Wwe.r, bis er ein zweites Mal heiratete und Gf.in Katharina heimführte, die eine geb. Freiin von → Blankenhain und Erbin der gleichnamigen Herrschaft war. Unter den Gf.en Ernst IX. (gest. 1461) und Ludwig I. (gest. 1467) von G.-Blankenhain wuchs die Herrschaftssubstanz durch Erbfolge weiter an, so daß 1435 erneut geteilt wurde. Mit ihren Nachkommen stifteten die beiden Brüder die Erbfolgelinien G.-Remda und G.-Blankenhein, deren Herrschaften von den Territorien der Linie G.-Tonna auch geogr. separiert waren. Diese Herrschaftsaufteilung wurde im Verlauf des 16. Jh.s Ausgangspunkt für die weitere dynastische Entwicklung des Gf.enhauses. Erstgeborene Söhne und Enkel des Gf.en Ernst IX. traten die Erbfolge in der Herrschaft Remda an, während die nachgeborenen Söhne mit ihren Familien kleine separate Hof- und Haushaltungen gründeten: So Gf. Hektor I. (gest. 1548) auf Burg Schauenforst, dessen jüngerer Bruder Adolf III. (gest. 1537) in Krakendorf, wo später auch der Drittgeborene Joachim residierte, der mit der → Mansfelder Gf.in Ameley verh. war. Das Gf.enpaar blieb ohne Söhne, und Ameley heiratete nach dem vorzeitigen Tod ihres Gatten den Gf.en Joachim Jakob von G.-Remda (gest. 1557), aus deren Ehe allein frühverstorbene Kinder hervorgingen. Letzter männlicher Vertreter des Hauptstrangs der Remdaer Linie war Georg Rudolf (1562-1596), mit dessen Tod die Herrschaften Remda und → Blankenhain unter der Herrschaft des Gf.en Wolrad (1556-1627) fusioniert wurden. Seine aus dem Haus → Hanau-Münzenberg stammende Gattin brachte vier Töchter zur Welt, von denen allein Dorothea Susanna (gest. 1638) ihr Kindesalter überlebte und 1619 den Frh.en Georg von Mörsperg heiratete. Der einzige Sohn verstarb ebenfalls früh, so daß der Hauptstrang G.-Blankenhain mit dem Tod des Gf.en Wolrad ohne männliche Erben blieb und die Herrschaft 1627 an G.-Tonna fiel. Auch in der Teillinie G.-Blankenhain boten hinzu erworbene Kleinherrschaften die materielle Ausstattung für die Gründung separater Haushaltungen. So residierte Gf. Ludwig II. (gest. 1522) mit seiner Familie in Niederkranichfeld, wo auch dessen zweitgeborener, in Erbfolge und Familienplanung zunächst weiter hinten platzierter Sohn Karl II. (gest. 1599) vorübergehend Hof hielt, bis er nach dem söhnelosen Tod seines älteren Bruders 1586 nachrückte und mit seiner zweiten Gattin Felizitas (1538-1601) aus dem Haus → Hohenlohe in → Blankenhain Res. bezog.
Ausgangspunkt für die weitere Entwicklung des älteren Hauptstrangs (G.-Tonna) war die Zusammenlegung der gleichnamigen Familienstammgüter unter der Herrschaft des Gf.en Sigmund I., der den generativen Fortbestand des Gf.enhauses vor dem drohenden Aussterben im ersten Drittel des 15. Jh.s mit seinen Nachkommen sicherte. Sein gleichnamiger Sohn war mit Elisabeth, einer geb. Gf.in von → Ysenburg-Büdingen, verh. Neben fünf Töchtern brachte das gfl. Paar vier Söhne zur Welt, von denen allein Primogenitus Philipp (gest. 1549) standesgemäß heiratete. Dessen zwei Söhne stellten als Straßburger und Kölner Domherren die Weichen zunächst in Richtung einer geistlichen Laufbahn. Als die generative Entwicklung des Gf.enhauses erneut in die Krise geriet, trat der erstgeborene Sohn, Gf. Georg von Tonna-G., die Erbfolge in den Gf.- und Herrschaften an. Seine erste Gattin stammte aus dem gfl. Haus → Plesse. Mit ihr zeugte Georg jeweils zwei Töchter und Söhne, die ihr Jugendalter allerdings nicht überlebten. Aus der zweiten Ehe mit Gf.in Walpurgis, der späteren Erbin der Gft.en → Spiegelberg und → Pyrmont, ging Philipp Ernst (1561-1619) hervor, verh. mit der geb. Hohenloher Gf.in Anna Agnes, sowie Johann Ludwig (1565-1631), dessen Gemahlin Juliane aus dem gfl. Haus → Hohnstein stammte. Beide Ehen blieben jedoch ohne Nachkommen, so daß das Gf.enhaus mit dem Tod Johann Ludwigs im Mannesstamm ausstarb. Vereinbarungen zwischen Johann Ludwig und seinen Verwandten zur Erbfolgeregelung waren 1621 und 1623 jeweils mit landesfsl. Konsens getroffen worden. Während Kurmainz seine Lehensstücke einzog (→ G., → Blankenhain, → Kranichfeld) und 1639 die Gf.en von Hatzfeld damit belieh, traten in den wettinischen Lehen die unmittelbare Erbfolge an: Die gfl. Häuser → Hohenlohe-Weikersheim (→ Ohrdruf), → Schwarzburg und → Waldeck (→ Pyrmont, zwischen 1638 und 1677 auch vorübergehend Tonna) sowie das Rittergeschlecht der Schenken von Tautenburg (Tonna).
Sozialhistorisch bemerkenswert, aber wenig erforscht, sind die Eheverbindungen mit Angehörigen des dänischen Adels in der Zeit um 1300. Ansonsten war das Konnubium der Gf.enfamilie in erster Linie regional geprägt. Die Mehrheit der Ehepartner der Gf.en von G. und ihrer Töchter rekrutierte sich aus dem mdt. Hochadel. Dazu zählten folgende Familien (in Klammern Zahl der Eheschlüsse): → Barby (2), → Beichlingen (3), Henneberg (3), → Hohnstein (4), → Hoya (1), → Kirchberg (3), Lobdeburg (2), → Mansfeld (6), Mörsperg (1) Orlamünde (2), → Plesse (3), → Querfurt (3), → Regenstein (2), → Reuss (2), Schenken von Tautenburg (4), → Schönburg (2), → Schwarzburg (4) u. a. Ab dem 15. Jh. erweiterte die Gf.enfamilie ihren sozialgeographischen Radius nach O und W. Ihr Heiratskreis wurde ergänzt um Vertreter aus dem böhm. Herren- und Gf.enadel: Colditz (1), Kittlitz (2), Kolowrat (1), → Neuhaus (1), Pflug (1), → Schlick (3) und Riesenburg (1). Hinzu traten Angehörige reichsgfl. Familien aus Franken: → Rieneck (1), → Hohenlohe (2); aus der Wetterau: → Ysenburg-Büdingen (4), → Hanau-Münzenberg (1), → Solms-Braunfels (1), → Waldeck (2); sowie aus dem niedersächsisch-westfälischen Raum: → Spiegelberg-Pyrmont (1); und weitere Familien, die zu den bevorzugten Heiratspartnern des nichtfsl. Hochadels im Reich zählten: → Dohna (1), Putlitz (1). Das Konnubium war insgesamt nichtfsl. hochadelig geprägt und bis auf einzelne Ausnahmen nach unten sozial abgeschlossen. Mit Blick auf die soziale Herkunft der Ehepartner bestand im Heiratsverhalten kein geschlechtsspezifischer Unterschied zwischen Gf.en und deren Töchtern. Von den insgesamt 100 männlichen Vertretern der Gf.enfamilie, die für den Gesamtzeitraum des Bestehens (1100-1631; Quelle: Europäische Stammtafeln, 2000) zu fassen sind, gingen 46 Personen eine Ehe ein, 21 Personen schlugen entweder eine geistliche Laufbahn ein oder standen in milit. Diensten. Der Anteil geistlicher Töchter liegt für den gleichen Zeitraum in relativer Betrachtung darüber: Insgesamt sind 67 Töchter zu fassen, von denen 47 eine Ehe eingingen, während 19 geistlich wurden. Als Domherren begegnen die Gf.en von G. im 16. Jh. in den Kapiteln von Köln und Straßburg. Einziger Familienvertreter im Bf.samt war Gf. Hermann (1230-1288), zunächst erwählter Bf. von Hildesheim, der wg. ausbleibender päpstlicher Approbation seinem Gegenkandidaten das Feld überlassen mußte, dann 1251 mit kurialer Unterstützung jedoch Bf. von Kammin wurde. Geistliche Töchter finden sich im näheren regionalen Umfeld, zumeist in Zisterziensierinnenkl.n, in Ichtershausen, Stadtilm, Tüllstedt, Paulinzella, sodann auch in den Reichsabteien Gernrode, Herford und Essen, wo Gf.in Sophie (gest. 1487), jüngste Tochter des Gf.en Ernst VIII., 1459 Äbt. wurde.
Quellen
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Literatur
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