Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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GENF

B. Genf

I.

Der Kaplan ist einer der ältesten Tischgenossen des Gf.en. Man trifft ihn an bei den wichtigsten Amtshandlungen des Gf.en seit 1091, ebenso wie den Seneschall, den ersten Inhaber eines großen Hofamts, das bekannt ist. Er ist seit dem Anfang des 12. Jh.s nachzuweisen. Ursprgl. stand er wohl der Tafel vor und überwachte die Verpflegung. Er hatte auch juristische Aufgaben. Der Vertrag von Desingy von 1219 nennt als Zeugen außer dem Seneschall die anderen Hofämter des gfl. Haushalts: den Marschall, den Brotmeister (panetier) und den Mundschenken (bouteiller). Im 14. Jh. indessen scheint der Seneschall des Gf.en von G. verschwunden zu sein. Die anderen Ämter waren von minderer Bedeutung und verwandelten sich bald in Funktion im Haushalt. Sie existierten länger am Hof wg. ihres praktischen Nutzens. Die Rechnungen des Kastellans von → Annecy von 1346-1347 für Arbeiten am Schloß erwähnen das Brotamt, das Schenkamt, die Küche und das Stallamt.

Der Stallmeister kümmerte sich v.a. um die Pferde des Gf.en. Im 13. Jh. war er eine bedeutende und wohlhabende Persönlichkeit, Inhaber eines Lehens. Im 14. Jh. jedoch waren die Stallmeister Diener von geringerer Herkunft, etwa oberste Pferdeknechte. 1344 erscheint immerhin ein »Heeresstallmeister« (maréchal de l'armée) in der Person Peters von Dorches. Der Knappe (écuyer) seinerseits war der Waffengefährte des Gf.en, war aber auch mit diplomatischen oder milit. Missionen betraut. Er scheint immer adlig gewesen zu sein, nach dem Beispiel Mermets von Chenay 1321.

Anscheinend hat die Hofhaltung des Gf.en nicht unter spezieller Leitung gestanden, doch begegnet bisweilen in den Akten des 14. Jh.s ein Hofmeister (maître d'hôtel). Auch der Kammerherr (chambrier) ist in den Schriftstücken des 14. Jh.s zu finden. Letzterer scheint aus adliger Familie gewesen zu sein. Er hatte die Aufsicht über die gfl. Kammer, über Möbel und Kleidung. Zu manchen Zeiten war er auch Schatzmeister. Der Küchenmeister (maître-queux) scheint in den Anfängen eine höhere Position gehabt zu haben als später im 14. Jh., denn er erscheint als Zeuge des Gf.en in den Urk.n des 13. Jh.s., so z. B. Robert und Bartholomeus 1220 und Bertolet 1228. Andere Küchenmeister sind ebenfalls bekannt wie Hugo von Broye 1231, Chiquart und Guillaume 1390 und François Chiquart alias Besey 1400. In diesem Jahr zählte die gfl. Hofhaltung drei Küchenmeister. Könnte es sein, daß der gen. Chiquart ders. Chiquart ist, der als Koch von Amadeus VIII. von Savoyen und Autor des Werkes »Du fait de cuisine« (1420) bekannt ist? Zur Hofhaltung im 14. Jh. gehörten auch Falkner (fauconniers) und Quartiermeister (fourriers).

II.

Seit dem 12. Jh. vertraute der Gf. von G. sein Schloß in Zeiten seiner Abwesenheit einem Stellvertreter an (vidomne, vice domini) an. Man findet sie in den Akten seit 1124, aber sie sind kaum bekannt. Man findet sie in Ternier, Gex, Cruseilles, Chaumont, La Roche und Rumilly. Das Amt war oft erblich. Im 13. Jh. folgten widerrufbare Kastellane. Es handelte sich um Adlige, um Juristen und Finanzleute. In der zweiten Hälfte des 14. Jh.s tauchten Vize-Kastellane auf. Ihr Gehalt waren 15 G.er Pfund (livres genevoises) pro Jahr und sie erhielten einen Prozentsatz der Geldbußen.

Die Kastellane, die Stellvertreter und die métraux waren am Anfang die Hauptrichter der Gft., mit Berufung beim Gf.en selbst oder seinem Hof. Ihre Macht wurde aber eingeschränkt mit der zunehmenden Organisation der Justizverwaltung. Sie bewahrten sich jedoch das Recht, bei Vergehen den Rechtsgang durch Vgl. oder finanzielle Entschädigungen anzuhalten. Seit dem Ende des 13. Jh.s findet man einen einzigen Richter des Gf.en für die ganze Gft. So z. B. 1278 Jacques Exchaquet, dann 1319 Pierre de Mionnaz, 1322 Richard Albert, 1328 Jean de Vallières, 1336-1337 Obert Vignole, 1340 Benoît Barthélémy und 1342 Brutins des Brutins.

In der zweiten Hälfte des Jh.s nahmen diese Amtsträger den Titel Oberrichter (judex maior) an. Seit der zweiten Hälfte des 14. Jh.s haben alle diese Justizbeamten eine juristische Ausbildung: Sie waren Lizentiaten oder Doktoren der Rechte. Der Richter hielt Gericht in → Annecy, seiner ordentlichen Res., hielt aber regelmäßig auch Gerichtstage am Hauptort jedes Gerichtsbezirks (mandement). So war Antoine Caigne 1353 Oberrichter, 1379 Robert de la Joux, 1384 Jacques des Rognes, 1390 François Marchiaud und 1393 Pierre Gillin.

Seit der zweiten Hälfte des 14. Jh.s erscheint der Appellationsrichter, der wohl zwischen dem Kastellan und dem Oberrichter agierte. Er residierte gewöhnlich in Rumilly. Dieser Richter sprach Urteile alein, aber er war von einem Gerichtshof umgeben. Dieses Gericht war nicht ortsgebunden, die Gerichtstage fanden in → Annecy statt und in jedem Gerichtsbezirk (mandement).

Die metraux, einige spezialisierte receveurs (Einnehmer) und die Kastellane waren die wichtigsten Finanzbeamten der Gf.en für die lokale Verwaltung. Indessen erscheint in der zweiten Hälfte des 14. Jh.s ein Generalrentmeister der Gft. Der erste Rentmeister scheint ein Lombarde aus der Familie der Asinari, Aimonet Asinari, gewesen zu sein, mind. von 1331 bis 1338 im Amt. Sein Nachfolger, Humbert de la Naz, trug als erster 1347 bis 1349 den Titel Generalrentmeister (receveur général). Der Generalrentmeister vereinigte die Einnahmen der Kastellane, der Zollbeamten und der Getreideeinnehmer. Er beglich davon alle möglichen Ausgaben und stellte eine bes. Abrechnung für all diese Operationen auf. Rechnungen finden sich somit erst am Anfang des 14. Jh.s, wenigstens die uns überlieferten, wesentlich später als z. B. in Savoyen, wo Abrechnungen schon in der zweiten Hälfte des 13. Jh.s existieren. Die Gf.en von G. gebrauchen übrigens savoyische Beamten, auf die Prüfung der ersten Abrechnungen spezialisiert, etwa in der Zeit von 1325 bis ungefähr 1349. Für die Zentralverwaltung wurde der Stand der Einnahmen aufgenommen von den Hofrentmeistern, vom Kanzler wg. der Einkünfte aus Rechtsprechung und Siegel, und von den Generalrentmeistern, deren Bereich die Gesamtheit der übrigen Rechnungsämter umfaßte und deren Kasse tendenziell einen guten Teil der Einnahmen der Gft. vereinte. Von 1325 an wurden die Abrechnungen einer ernsthaften Prüfung unterzogen. Die Rentmeister kamen persönlich mit ihren Rechnungsrolen an den Hof des Gf.en nach → Annecy oder auf ein anderes Schloß. Der Gf. wohnte oft dieser Überprüfung bei.

Viell. hat der Rat, consilium domini, seit den Ursprüngen der Dynastie existiert, aber seine Erwähnung in den Rechnungen der Kastellanei findet sich erst seit 1328. Seine Rolle bei administrativen, juristischen und finanziellen Fragen tritt im 14. Jh. offener zutage. Aus seinen Reihen wurden seit der Mitte des 14. Jh.s die Rentmeister gewählt. Im 13. Jh. wohnten die Räte, zwischen drei und sechs, gewöhnlich in → Annecy. Es gab den Kanzler, den Richter oder Prokurator des Gf.en, einige Adlige und einige Rechtsgelehrte, darunter ein Sekretär. Die Namen einiger Räte erscheinen in den Urk.n, wie Girard de Ternier, Jean de Compey, Henri de Folliet, alle Ritter, Guillaume d'Annecy, Doktor der Rechte, Etienne de Compey, Obert Vignole und Humbert de Naves 1348; Guillaume de Cran und Aymar de Bosson 1387; sowie Jean de Buenco, Junker (damoiseau) und Prokurator, Guillaume de Cran und Pierre Fina 1398.

Der Kanzler erscheint erst ziemlich spät, in der zweiten Hälfte des 14. Jh.s. Das Amt des Kanzlers in der Gft. G. erhielt nie ein geregeltes und präzises Statut. Dieser Beamte vereinigte seine eigenen mit den Aufgaben eines Kastellans und eines Richters derart, daß die Stelle bisweilen vakant war. Der Kanzler erhielt ein Gehalt von 30 Pfund (livres) am Ende des 14. Jh.s. Dieses Amt bekleideten Obert Vignole von 1343 bis 1353, von Antoine Caigne von 1368 bis 1389 und von Pierre de Juys von 1392 bis 1393.

Die Handelsbeziehungen waren für die Gft. G. von geringerer Bedeutung als für andere. Die geogr. Lage erlaubte ihr nicht, am internationalen Handel teilzunehmen. Der wirtschaftliche Aufschwung von G. war fiel mit seiner Ablösung von der Gft. und mit seiner Annäherung an Savoyen zusammen. In der Tat führte ein Teil des transalpinen Verkehrs, führten die Wege der Reisenden und Pilger durch G. Die Route durch die Schlucht von → Annecy seit der Römerzeit bekannt, war ein Abschnitt der Straße von Mailand nach Straßburg und führte an Alt- → Annecy vorbei, um zum kleinen Sankt-Bernhard zu gelangen. Dies war die große Verkehrsachse der Gft. im MA.

Die Gft. exportierte Getreide nach Faucigny, nach Savoyen und der Stadt G. Der Strom der Waren passierte im N den Pont d'Arve, im S das Ende des Sees von → Annecy und Seyssel im W. Bei Pont d'Arve war eine Maut zu zahlen für das Getreide, das für G. bestimmt war. Am Ende des Sees von → Annecy kam das Getreide nach Savoyen durch und der Zoll wurde erhoben im Hafen von Vertier bei Eau Morte. Im W nahmen die Getreide den Wasserweg auf dem Rhone und wurden nach Seyssel verschifft im Hafen von Regonfle. Zu diesem Zweck war eine Zollstation in Desingy kurz vor Seyssel eingerichtet. Die Register weisen 1342-1343, in einem Jahr, Zolleinnahmen über 772 Zentner Getreide aus. Es gab auch Mautstellen in Châtel und Bassy. Auch Großvieh wurde exportiert, v.a. nach Savoyen und G. Der Gf. von G. erhob im 14. Jh. einen Hornviehzoll (droit de cornage) während der Märkte von Desingy und in → Annecy, der in den Rechnungen des Kastellans von Clermont auftaucht. Auch Käse wurde ausgeführt, v.a. an den Hof von Avignon, seit ungefähr 1343. Und die Wälder produzierten auch Exportware, die über den Rhone verschifft wurde, v.a. in Richtung des wenig bewaldeten Mittelmeerraumes. Außerdem wurde Leinwand im Genevois produziert und nach Avignon und Südfrankreich ausgeführt. Dieser Warenverkehr blieb jedoch im ganzen unbedeutend und betraf einzig den Überschuß oder die Befriedigung eigener Bedürfnisse.

Die Gft. mußte verschiedene Produkte einführen, wie Textilien mit Ausnahme von Leinwand, denn es gab keine lokale Herstellung. Tuche aus Frankreich und dem Valais waren am gefragtesten. Außerdem mußte Kupfer eingeführt werden, etwas Eisen und v.a. Salz. Dieses holte man sich auf den Salzwiesen Südfrankreichs. Das Salz wurde per Schiff oder auf Eseln transportiert und mußte die Gft. zwischen Seyssel und → G. durchqueren und die Mautstelle bei Desingy passieren. Von diesem Umstand rühren die Geleitbriefe für v.a. ital. Kaufleute her, die Gf. Amadeus III. von G. im J. 1293 ausstellt, damit sie frei seinen Staat durchqueren konnten. Die Passagen durch das Gebiet des Genevois gingen merklich zurück, als das Haus Savoyen den Kaufleuten im 14. Jh. dies. Vorteile zugestand. Die Zollregister von Desingy weisen tatsächlich gegen die Mitte des 14. Jh.s nur noch sehr geringe Summen aus. Trotzdem muß hingewiesen werden auf die Präsenz von Lombarden in → Annecy, in Rumilly und in La Roche bes. im 14. Jh. Zur selben Zeit findet man auch Vertreter der Medici und der Asinari in → Annecy.

Amadeus III. war der erste Fs. seines Hauses, der sich das Recht nahm, Münzen zu schlagen, trotz des Regals, das der B. von G. für den gesamten Bereich seiner Diöz. innehatte. Der Ks. gestand dem Gf.en dieses Recht am 21. Aug. 1355 zu und die Münzstätte wurde in → Annecy eingerichtet. Der B. protestierte im folgenden Jahr. Der Gf. scheint seine Absichten aufgegeben zu haben, nachdem er sich einem Schiedsspruch unterworfen hatte. Er erneuerte aber die Münzprägung außerhalb der Diöz. G. in dem Teil seiner Herrschaft, der der Lehnshoheit des Hauses Savoyen unterstand. Eine Münzstätte im bfl. Rechtsgebiet hat gleichwohl von 1356 bis 1362 und 1374 und 1392 bestanden, wie die Münzen von Amadeus III. und seinem Sohn Peter bezeugen, die nahe → Annecy gefunden wurden. Einige dieser Stücke tragen das Wappen von G. und die Aufschrift fidelis imperii, Lehnsmann des Reiches, was einen neuerlichen Eingriff in die Rechte des B.s bedeutetete, denn dies setzte den Gf.en unter die unmittelbare Lehnshoheit des Ks.s, ohne die intermediären Instanzen zu berücksichtigen. Die Bezeichnung comes Gebennensis, allg. benutzt statt comes Gebenensii war eine geschickte Unterstellung: die Gf.en maßten sich damit die Würde eines Gf.en von G. (der Stadt) an, obwohl sie einfache Gf.en der Provinz Genevois blieben. Der B. protestierte wiederholt.

Man weiß wenig über den Verbrauch von Lebensmitteln am Hof. V.a. über die Tafel der Ehefrau Amadeus' III., Mahaut von Boulogne, geben die Rechnungen Auskunft. Der Ankauf von Landwein, von Rindfleisch, Kalbfleisch, Hammelfleisch, Speck, Früchten, Kastanien, Rüben, Käse (vacherins, séracs), von Fisch, Eiern, Wild, Enten, Kapaunen, Hühnern, Gewürzen und Senf erscheint in den Rechnungen. Für die Bewirtung vornehmer Gäste hatte man auch Kaninchengehege angelegt.

Aus den Zeugenlisten bestimmter Urk.n und den Rechnungen der Gf.en von G., v.a. für das 14. Jh., erhalten wir Informationen, was die Beamten und andere Mitglieder des Hofes angeht. Die Ärzte, die über die Gesundheit des Gf.en und seiner Familie wachten, waren gewöhnlich Ausländer oder Juden, wie Maître Aymon de Pignerol 1337, Maître Permerio 1357, Antoine 1377 und Maître Isaac 1390-1391. Jene, die als Beichtiger über sein Seelenheil wachten, waren oft Franziskaner. 1390 ist Bruder Pierre Almosenier des Gf.en.

Was das Personal zur Unterhaltung des Gf.en angeht wie die Spielleute, herrschte eine gewisse Stabilität, denn einige von ihnen blieben jahrelang auf ihren Posten, wie Engant, den man 1328, 1347 und 1352 in den Rechnungen findet, ebenso Gontier 1335, 1347 und 1352. Diese beiden wurden 1347 nach Basel geschickt, um sich dort auf Kosten des Gf.en zu vervollkommnen. 1390 war ein gewisser Truch menestrel des Gf.en.