FÜRSTENBERG
I.
Das fürstenbergische Konnubium erstreckte sich vom 13. bis ins 17. Jh. hinein überwiegend auf Familien von Gf.en und Herren im gesamten Einzugsbereich des alten Hzm.s Schwaben und zeitigte dabei die denkbar günstigsten Erbgänge, beginnend schon mit der Vermählung von Gf. Heinrichs I. ältestem Sohn Friedrich, der über seine Gemahlin Udilhild die Herrschaft Wolfach F. zubrachte (ca. 1273): zwar kein weiträumiges, dafür aber strategisch wichtiges Terrain, das die fürstenbergischen Besitzungen im Kinzigtal sehr vorteilhaft arrondierte. Erst seit dem 17. Jh. ging F. ausnahmsweise Eheverbindungen mit Dynastenfamilien ein, die aus der Ministerialität hervorgegangen waren (z. B. → Pappenheim), sofern dies einen erheblichen Zugewinn an Besitzungen und Rechten verhieß. Seiner äußerst erfolgreichen Heiratspolitik dankte F. am Ende auch die Erhebung seiner ersten Glieder in den Reichsfs.enstand, zunächst via Heiligenberg (1664). Nach Aussterben dieser Linie 1716 gingen deren Herrschaften an die beiden Zweige der Kinzigtäler Linie F.s über, was zur Erhebung des Gesamthauses in den Fs.enstand führte. Nach Erlöschen auch des Meßkircher Zweiges 1744 vereinigte der dem Stühlinger Zweig entsprossene Fs. Joseph Wilhelm Ernst alle fürstenbergischen Lande in einer Hand. Erst ab diesem Zeitpunkt bildete sich eine Gesamtverwaltung heraus, die vom Marktflecken Donaueschingen aus gesteuert wurde, welcher nunmehr ins Zentrum des neu entstandenen Fsm.s F. gerückt war und sogleich von Fs. Joseph Wilhelm Ernst zur Res. ausgebaut wurde (s. unter C.). Dennoch handelte es sich beim Fsm. F. nur um ein Konglomerat verschiedenster Besitz- und Rechtstitel, nicht um einen einheitlichen Staatsverband, und dieses ‚Fsm.‘ war auch nie als Gesamtkorporation auf den Reichs- und Kreistagen vertreten, sondern nur über die einzelnen ihm eingegliederten Gf.- und Herrschaften.
Mit der Verlegung der Res. des Gesamthauses nach Donaueschingen in Sichtweite des namengebenden Burgberges wurden die Geschikke der fürstenbergischen Lande seit der Mitte des 18. Jh.s wieder aus der Kernregion jener Besitztümer gelenkt, über die ein halbes Jahrtausend zuvor der Stammvater des Geschlechts anläßlich der Teilung im urachischen Gf.enhaus die Herrschaft übernommen und sie zielstrebig ausgebaut hatte.
Maßgebliches Herrschaftssubstrat war und blieb die im frühen 14. Jh.s hier endgültig errungene Lgft. Baar, deren Bezirk allerdings über das ganze MA hinweg noch keine wirtschaftliche Bedeutung zukam. Am Waren- und Zahlungsverkehr läßt sich die Ausrichtung dieser Region nach den benachbarten Städten Konstanz, Basel, → Freiburg, Straßburg, Rottweil und auch Villingen ablesen, welch letzteres ja bereits 1326 aus der fürstenbergischen Besitzmasse herausgebrochen wurde und, wie schon gut zwei Jahrzehnte zuvor die Ackerbürgerstadt Bräunlingen (bei Donaueschingen), unter habsburgische Herrschaft geriet. Die Baar, bis tief in die Neuzeit hinein landwirtschaftlich geprägt, war aber mit den Nachbarregionen an Ober- und Hochrhein und Richtung Innerschwaben über mehrere Handelswege verbunden, so daß ihr, stellenweise bis heute, auch die Rolle einer Durchgangslandschaft zufiel. Ihre wenigen Städte waren in MA und früher Neuzeit kleine Landstädtchen bäuerlichen Zuschnitts, deren größtes, das unterhalb des Wartenberges gelegene Geisingen, zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges etwa 600-700 Einw. zählte; die Gesamtbevölkerung der fürstenbergischen Baar betrug i.J. 1620 nur 14 810 Köpfe, für alle fürstenbergischen Territorien seinerzeit sind etwa 30 000-35 000 Einw. zu veranschlagen.
Unter den Gewerben ragte während des MAs nur im Kinzigtal die Holzverarbeitung heraus, und für die westliche Baar sind frühe Ansätze von Silber- und Eisenerzabbau zu verzeichnen; das Handwerk, meist nur als Nebenerwerb betrieben, blieb ohne Bedeutung, Haupteinnahmequelle der Gf.en von F. waren die landwirtschaftlichen Erträge.
Doch sind in ihrem Herrschaftsgebiet die unterschiedlichen Siedlungsstrukturen von Baar und Schwarzwald zu berücksichtigen, die sich nicht nur in der Ertragslage, sondern auch späterhin im fürstenbergischen Verwaltungsaufbau spiegeln. Im Altsiedelland der Baar fanden sich überwiegend geschlossene Haufendörfer vor, deren Fluren in Streifen, deren Äcker und Wiesen in Gewanne eingeteilt waren, als dauerhaftes Ergebnis noch der Landnahme bzw. ursprgl. Landverteilung. Die zu einem Bauerngut gehörenden Felder erstreckten sich anteilig über die gesamte Flur. In der rechtlichen Konsequenz bedeutete das im landschaftlichen Gesamtrahmen die Aufsplitterung von Kompetenzen, Funktionen und Besitztiteln, praktisch ein Nebeneinander vieler in Konkurrenz zueinander stehender Rechtsträger. Anders im Neusiedelgebiet des Schwarzwaldes, das im wesentlichen vom 11. bis 14. Jh. von den großen Kl.n der Region und ihren Vögten gerodet und besiedelt worden war. Hier entstand die Notwendigkeit des organisatorischen Erfassens neuer Räume und wurden somit neue politische Einheiten geschaffen. Ihre Formation bildete einen krassen Gegensatz zum genossenschaftlichen Aufbau der Dorfanlagen im Altsiedelland. Im Neusiedelland wahrten die Freibauern charakteristische Privilegien: (begrenzte) Freizügigkeit, Erbleihe, Freiheit von Steuer und Ehekonsens sowie insgesamt eine bessere Rechtsstellung als die Bauern im Altsiedelgebiet. Neben einzelnen Dörfern und Städten (Neustadt, Vöhrenbach) existierten im Schwarzwald v.a. Einzel- und Streuhofsiedlungen mit zusammengelegter Flur. Allerdings traten hier zum SpätMA hin sogar Rückschläge durch Überbesiedlung ein (hoher Wüstungsquotient!).
So fügte die Lgft. Baar zwei Regionen stark unterschiedlicher Landschafts-, Siedlungs- und Rechtsnatur zusammen, die verwaltungsintern als »Baar flachen Landes« und »über Wald« geschieden wurden. Beider geologische Grenze verläuft ungefähr auf der Muschelkalk-Bundsandstein-Grenzlinie, administrativ auf der Ostgrenze der fürstenbergischen Ämter Löffingen und Vöhrenbach. Das Löffinger Amt wurde den Waldämtern zugerechnet und deckt sich auch sonst mit deren Struktur, gehört aber siedlungsgeschichtlich zum Altsiedelland der Baar.
Der Vogteibesitz der F.er in der Baar »über Wald« umschloß eine homogene Einheit, während dies in der Baar »flachen Landes« nur an der jungen Donau und um die alten Burgen F. und Wartenberg herum der Fall war. Zwischen beide Burgberge als die herrschaftlichen Zentren schob sich noch bis weit ins 15. Jh. hinein ein Riegel fremder Vogteien im Besitz von Stadtkommunen, geistlichen Gemeinschaften, der Gf.en und nachmaligen Hzg.e von Württemberg sowie der Herren von Schellenberg, im südlichen Teil (Aitrachtal) und im Südosten der Lgft. sahen sich die F.er durch die Herren von Landau und v.a. die Deutschordenskommende Mainau eingeengt. Daher richteten sich die Bestrebungen der F.er insbes. seit der zweiten Hälfte des 15. Jh.s auf eine Abrundung ihres Besitzes, wozu in rascher Folge mehrere Dörfer im Bereich ihrer Lgft. aufgekauft oder ertauscht wurden: 1477 Heidenhofen durch Tausch gegen Zehntanteile in Sunthausen, Öfingen und Oberbaldingen; 1488 erst Donaueschingen durch Kauf samt der brigachaufwärts gelegenen beiden Dörfer (Unter- und Ober-) Aufen sowie sieben Achtel von Kirchdorf; 1491 kaufte F. (von den Blumeneckern) die Herrschaft Lenzkirch, die Vogteien Schluchsee und Waldau sowie das Dorf Göschweiler; 1498 dann Bruggen, 1513 Unadingen und Mauchen, 1518 Aulfingen, 1520 Möhringen, Esslingen und Ippingen. Noch weit darüber hinaus aber setzten die F.er diese Abrundungspolitik bis zum Ende des Alten Reiches beharrlich fort.
Dieser Arrondierungsstrategie korrespondierte eine wichtige dynastieinterne Sicherungsmaßnahme: 1491 wurde das Verbot beschlossen, künftighin ohne Zustimmung der Agnaten irgendeine fürstenbergische Herrschaft oder auch nur einen ihrer Bestandteile zu verkaufen. Dieser Beschluß konnte nur deshalb unwidersprochen gefällt werden, als um 1490 nach dem Aussterben der Nebenlinien – noch im 15. Jh. hat es zeitweilig deren drei auf der Baar und im Kinzigtal gegeben – nunmehr alle Besitzungen in der Hauptlinie vereinigt waren, wenn auch letztmalig für die nächsten mehr als zweihundert Jahre der Familiengeschichte. Erst nach Erlöschen der Meßkircher Linie 1744 vereinte Fs. Joseph Wilhelm Ernst erneut den gesamten schwäbischen Hausbesitz F.s. Diese Herrschaftskonzentration und damit die Klärung der hausinternen Verhältnisse bot zweifellos eine nicht unwichtige Voraussetzung für sein eigenes politisches Engagement auf Reichsebene, versah er doch immerhin von 1745 bis 1748 das Amt eines Prinzipalkommissars beim Reichstag.
Vornehmlich unter Gf. Wolfgang (gest. 1509) sowie anschl. unter dem Gf.en Friedrich (gest. 1559) läßt sich für die Wende vom 15. zum 16. Jh. die Ausbildung einer Verwaltungsorganisation mit Zentralbehörden beobachten. Eine eigtl. Regierung wurde dabei indes noch nicht installiert. Die Gf.en führten meist selbst die Regierungsgeschäfte, behalfen sich aber für den Fall ihrer (recht häufigen) Abwesenheit mit kommissarischen Amtsübertragungen.
II.
Zwischen den frühen Herrschaftsgewinnen (Wartenberg, Wolfach) und den Bemühungen um Erhalt des gemeinsamen Hausgutes 1490, an die dann spätere Familienpakte anknüpfen sollten (Erbeinungen von 1562 bzw. 1576), stand im 14. Jh. ein schwerer wirtschaftlicher Niedergang – auch – des Hauses F. Er zwang die Gf.en auf den Weg zu neuen Einnahmequellen, die sie insbes. in Diensten des Hauses Habsburg erschlossen. Dies förderte zunächst weder die Ausbildung einer straffen Behördenorganisation in den eigenen Landen noch die Etablierung eines eigenen Hofes. Die ersten Ansätze einer gfl. Verwaltung und damit zur systematischen Ausprägung eines geschulten Beamtenstandes verbanden sich hingegen mit dem Landgericht in der Baar. Dessen Gerichtsstätten lagen bei Hondingen, bei der Walburgiskapelle zu Geisingen, bei F. »unter den Linden« sowie »unter der Steige«. Zudem bedurften die Gf.en entspr. Personals, um den Zoll für die Straße Freiburg-Villingen erheben zu können. Das alte Landgericht wurde aber ausgangs des 15. Jh.s nur noch beliebig abgehalten und verlor seine ursprgl. Bedeutung schlichtweg dadurch, daß die freie Bevölkerung in der Baar »flachen Landes« nahezu verschwand. So wandelte sich das Landgericht zu einem herrschaftlichen Gericht.
Zentralitätsbestrebungen und damit auch die Anfänge eines fürstenbergischen Hofes reichen erkennbar in die Zeit des gfl. Brüderpaares Heinrich (VII.) und Wolfgang zurück. Die Hofämter, die sie in Diensten Maximilians I. bekleideten, hoben ihren Rang wie ihre Einkünfte. 1500 erhielt F. das (dann längere Zeit aber nicht genutzte) Münzrecht verliehen, vier Jahre später sogar (vorübergehend) die Reichspfandschaft Ortenau, bis dahin in pfälzischer Hand. War schon Heinrich VII. 1499 als kgl. Feldhauptmann bei Dorneck gefallen, so nahm sein Bruder Wolfgang (gest. 1509) zehn Jahre später noch am Italienzug des nunmehr zum Ks. proklamierten Maximilian teil.
Die häufige Abwesenheit der Gf.en im Kriegsdienst erhöhte die Notwendigkeit, die gfl. Einkünfte effizienter ein- und eine planmäßige Schuldentilgung voranzutreiben. Hierin lag der Ausbau einer Verwaltungsorganisation mit Zentralbehörden begründet, während bis zur Wende vom 15. zum 16. Jh. noch eine reine Schultheißen- und Vögteverwaltung üblich gewesen war. Doch ging mit den administrativen Veränderungen um 1500 noch keine Differenzierung von Landes- und Hofverwaltung einher, und die Hofhaltung hielt sich zunächst in bescheidenem Rahmen.
Vorbilder zur Verwaltungsreorganisation hatten die Gf.en im Reich und in den größeren Territorien ausgemacht. Unmittelbare Vorbildfunktion besaß offenbar die württ. Verwaltung, die Gf. Wolfgang als württ. Landeshofmeister eingehend hatte kennenlernen können. Zuallererst mußte freilich der Zusammenhalt der durch Erbteilungen zersplitterten Territorien gewährleistet, mußten diese also auch durch eine administrative Klammer zusammengespannt werden. Der Gf. führte die Regierungsgeschäfte meist selbst; zur Führung der Verwaltungsbezirke wurden jetzt Obervögte eingesetzt. Noch zu Zeiten Wolfgangs ging das direkte Einwirken des Gf.en auf diese obersten Verwaltungsorgane zurück. Zum Zeitpunkt des Bauernkrieges bestand dann bereits eine selbständige Verwaltung unter Leitung der Obervögte. Die Gf.en bildeten fortan nur noch nominell die Verwaltungsspitze und intervenierten lediglich dann, wenn eigens Beamte zur Wahrnehmung von Kontrollfunktionen zu berufen waren.
Kleinste Einheit innerhalb dieses Verwaltungsaufbaus war die als Niedergerichtsbezirk zu verstehende Vogtei, die von einer Stadt, aber auch von einem oder mehreren Dörfern bzw. einem oder mehreren Tälern gebildet werden konnte. Bezeichnenderweise waren die Vogteien »über Wald« schon seit dem früheren 15. Jh. in mehrere Ämter zusammengefaßt, die Grundlage der Verwaltungsorganisation hier also schon früh etwas straffer geregelt. Insgesamt entstanden so vier Ämter in den fürstenbergischen Vogteien »über Wald«: das Vöhrenbacher, Neustädter, Löffinger und Lenzkircher Amt (unter Einbezug des Schluchsees, einer F. nicht zugehörenden Niedergerichtsherrschaft!). In der Baar »flachen Landes« gelang die Ämterverfassung nur in Ansätzen und blieb die Vogtei zunächst primäre Verwaltungseinheit. Lediglich das F.er und das Geisinger Amt, Überreste von im 13. Jh. neu geschaffenen Gerichtsbezirken, entwickelten sich hier. Ein Spezialfall blieb das Behlaer Amt, in dem alle gfl. Eigenleute in den benachbarten schellenbergischen Orten zusammengeschlossen waren.
Die straffere Ämterorganisation »über Wald« forcierte dort andererseits 1525 Klagen und Widerstand bei den Bauern, denen nun heftigere Einschränkungen entstanden waren als der schon länger zurückgesetzten bäuerlichen Bevölkerung »flachen Landes«. Bei Ausbruch des Bauernkrieges lenkte die fürstenbergischen Gebiete in der Lgft. Baar und im Kinzigtal eine aus vier Oberamtleuten bestehende Zentralbehörde (Obervogt, Kanzler, Rent- und Forstmeister), die Auswahl und Ersetzung dieser Beamten erfolgte durch den Gf.en selbst. An ihrer Spitze stand der Obervogt. Zwar lassen sich im F.ischen erste Obervögte funktionell seit der Mitte des 15. Jh.s nachweisen, institutionell wie aber auch unter der spezifischen Bezeichnung sind sie jedoch erst nach 1500 zu fassen. Besetzt wurde das Obervogteiamt in der Regel mit einem Sproß aus adeliger Familie, wobei uneheliche Gf.ensöhne ebenso in Frage kamen wie fürstenbergische Vasallen und Beamte. Zunächst besaßen sie keine Hochschulbildung und hatten vor Übernahme ihres Amtes zumeist schon als Amtleute Dienst getan, v.a. in der Ortenau. Erst seit der Mitte des 16. Jh.s wurden juristisch gebildete Obervögte bestellt, von da an allmählich auch solche nichtadeliger Abkunft. Ihr Oberamtssitz war im letzten Drittel des 16. Jh.s das erst 1488 von F. erworbene Donaueschingen, zuvor hatten sie in Geisingen amtiert. Dieses Verhältnis blieb auch durch die Landesteilungen des 17. Jh.s unberührt und wich erst 1745 einer Neuregelung. Hofleben hielt in Donaueschingen somit aber auch erst im späten 16. Jh. Einzug, nachdem mit einem Neubau des Schlosses und passender Ausgestaltung des Schloßbezirkes in dem noch bäuerlich geprägten Dorf hierfür elementare äußere Voraussetzungen geschaffen worden waren.
Dem Dynastiegründer Gf. Heinrich I. war es in jahrzehntelangem Behauptungskampf gelungen, die für die Weiterexistenz seines Geschlechts existentielle Frage nach der Gft.ssituation auf der Baar zu klären und damit einen Schlußstrich unter die Konflikte zu ziehen, die aus der Auseinandersetzung um das Zähringererbe erwachsen waren. Diese Bemühungen setzten sogleich mit seiner Herrschaftsübernahme nach der urachischen Hausteilung ein, als ihm noch die Stadtherrschaft in Villingen verwehrt war, die er aber schließlich ab 1278 gegenüber Kg. und Reich schrittweise durchzusetzen vermochte. Dabei kam dem consanguineus Rudolfs von Habsburg sicher zustatten, daß er dem Herrscher seit dessen Kg.swahl, zu der er ihn begleitet hatte, nahestand und seine Loyalität wie Durchsetzungsfähigkeit in vielerlei Missionen Rudolfs unter Beweis stellte, die Heinrich in einem Wirkungsraum zwischen Lübeck und der Romagna erfolgreich im Kg.sdienst agieren ließen. Auch verstand er es geschickt, das Interesse seines Hauses mit vitalen Belangen des Kg.s zu verknüpfen: die Befreiung seiner Städte Villingen und Haslach von auswärtigen Gerichten erlangte Heinrich beim Kg. im Feldlager vor dessen Entscheidungsschlacht gegen Ottokar von Böhmen (in castro Marchegge)!
Nur vor diesem Gesamthintergrund wird begreiflich, daß Heinrich zugunsten seines Geschlechts mit der Sicherung der Stadtherrschaft in Villingen wie der Belehnung mit der Gft. in der Baar Kg. Rudolfs Revindikationspolitik im Reich durchbrechen konnte.
Eine auch nur annähernd vergleichbare Wirksamkeit in überregionalem Rahmen entfalteten dann erst wieder die Söhne Gf. Konrads von F., Heinrich (VII., geb. 1464) und Wolfgang (geb. 1465). In Gemeinschaft mit anderen schwäbischen Gf.en und Rittern begab sich der junge Heinrich auf eine Pilgerreise ins Hl. Land, die durch das prächtige Wappenbuch des Konstanzer Ritters Konrad Grünenberg eindrucksvoll bezeugt ist. Mitglied dieser Reisegruppe war auch der Donaueschinger Dietpold von Habsberg, der in Ramallah starb und von dessen Verwandten die Gf.en Heinrich VII. und Wolfgang von F. 1488 Donaueschingen erwarben. Schon der Vater der beiden Brüder war Rat Ehzg. Sigmunds gewesen, und offensichtlich auf Empfehlung des Gaudenz von → Matsch zu → Kirchberg, des einflußreichsten Mitglieds in Sigmunds Regierung, hatte sich auch Gf. Heinrich VII. von F. noch vor Antritt seiner Reise ins Hl. Land 1485 in den Dienst des Ehzg.s gestellt, ausgestattet mit einem Jahressold von 200 Gulden: Auftakt einer Karriere, die Heinrich als dessen Feldhauptmann in engen Kontakt mit Maximilian brachte, ihn aber auch in den Sog von dessen Konflikt mit Sigmund und den ehzgl. Räten riß; zusätzliches Konfliktpotential bestand zwischen Habsburg und F. hier wie auch noch über die Folgejahrhunderte hinweg wg. der Stadt Bräunlingen, was, alles in allem, Heinrich 1489 zeitweilig der Acht aussetzte. Doch gelang die Versöhnung mit Ks. und Kg., zumal Heinrichs Bruder Wolfgang schon zuvor in engere Beziehung zu Maximilian getreten, auch bei dessen Kg.swahl in Aachen 1486 zugegen gewesen war und bei dieser Gelegenheit von Maximilian den Ritterschlag empfangen hatte. Die Brüder Heinrich und Wolfgang leisteten Maximilian fortan wichtige Kriegsdienste, Wolfgang erstmals 1490 auf dem Feldzug nach Ungarn. 1492 wurden beide Brüder zu Dienern »von Haus aus« und zu Räten Maximilians bestellt. Heinrich hielt sich in den Folgejahren meist am Hofe Maximilians auf und wohnte 1494 dessen zweiter Hochzeit bei, 1495 zogen beide Brüder zum Wormser Reichstag. Heinrich bewohnte in Innsbruck ein noch von Ehzg. Sigmund erbautes Haus, das nach dem F.er sogar die »Heinrichsburg« gen. wurde. Heinrichs abwechslungsreiche milit. Laufbahn fand ihr Ende mit dem Schlachtentod gegen die Eidgenossen. Sein Bruder Wolfgang, seit 1488 in einer vom Pfgf.en Philipp gestifteten Ehe mit Gf.in Elisabeth von → Solms verh., nahm zahlr. diplomatische wie milit. Aufgaben in kgl. wie pfälzer Diensten wahr, noch größere Bedeutung gewann für ihn wie für seine Lande jedoch das 1498 auf dem Freiburger Reichstag zustandegekommene Dienstverhältnis in Württemberg, das bis 1499 währte. Dort hatte er in kritischen Verhältnissen als Landeshofmeister einer aus zwölf Räten gebildeten Regierung vorzustehen. In den Schweizerkrieg, dem sein Bruder Heinrich zum Opfer fallen sollte, trat Wolfgang 1499 als württ. Oberbefehlshaber ein. Ab diesem Jahr hatte er dann im F.ischen die Alleinregierung zu übernehmen. Doch konnte er sich nun auch dem Kg.sdienst widmen und hielt sich daher in den Folgejahren häufiger am Innsbrucker Hof auf, nachdem ihm auf dem Augsburger Reichstag 1500 neuerlich ein hohes Amt, die Landvogtei über die vorderösterreichischen Lande (im Elsaß, Sundgau, Breisgau und Schwarzwald), übertragen worden war. Nicht nur Geschäfte, auch die Festlichkeiten bei Hofe zogen ihn immer wieder nach Tirol in Maximilians engste Umgebung; so zeigt ihn auch eine Zeichnung im »Freydal« als Gegner des Kg.s in ritterlichem Kampf. Den Höhepunkt seiner Ämterlaufbahn erklomm Gf. Wolfgang 1502 mit seiner Ernennung zum kgl. Hofmarschall. Dieses Amt war mit 1500 Gulden Jahresgehalt ähnlich gut dotiert wie dasjenige des vorderösterreichischen Landvogts, das Wolfgang alljährl. 1600 Gulden samt Naturalabgaben und den Einnahmen aus der Judensteuer einbrachte. Diese Mittel konnte Wolfgang für die eigenen Belange um so eher einsetzen, als er seine Anwesenheit am Kg.shof nunmehr einschränkte. Dagegen führten ihn, 1505 auch noch in den Orden des Goldenen Vlieses aufgenommen, diplomatische Aufträge quer durch West-, Süd- und Südwesteuropa, so auch 1506 auf einer abenteuerlich verlaufenden Reise zu Kg. Philipp nach Spanien. 1509 erkrankte er im Feldlager Maximilians vor Padua und verstarb, noch rechtzeitig nach Hause transferiert, zum Jahresende im Kinzigtäler Schloß Ortenberg.
Für seinen älteren Sohn Wilhelm, zunächst auf dem Schloß des Großvaters von Mutters Seite, des Gf.en Otto von → Solms und Münzenberg, in → Braunfels bei Wetzlar erzogen, erlangte er nach einem ersten gescheiterten Heiratsprojekt die Hand einer reichen burgundischen Erbtochter des letzten Herren von Neuchâtel und Blâmont. Anders als die Wege seines jüngeren Bruders Friedrich, der gleich seinem Vater die Aufnahme in den Orden vom Goldenen Vlies erlebte und zeitlebens in Treue zu Habsburg und dem Reich wie zur überkommenen Konfession stand, überhaupt in spürbarer Ausnahme gegenüber allen anderen Angehörigen seines Geschlechtes wandte sich Wilhelm der Reformation zu, nicht zuletzt wohl unter dem Einfluß von Wolfgang Capito und Kaspar Hedio, die er in dem seinem Kinzigtäler Herrschaftsgebiet gegenüberliegenden Straßburg kennengelernt hatte. Konsequenterweise trat er als Rat in den Dienst Lgf. Wilhelms von Hessen, wiederholt sogar (bis 1539) im Dienste der frz. Krone. Dies hinderte ihn andererseits nicht, im Heer Karls V. 1543 ein Kommando im Feldzug gegen Frankreich zu übernehmen. Im Jahr darauf geriet er in frz. Gefangenschaft, aus der ihn erst eine gewaltige Lösegeldsumme, die sein Bruder Friedrich im Verein mit befreundeten Herren aufgebracht hatte, befreien konnte. Des Ks. Weigerung, F. hierfür zu entschädigen, wie auch der konfessionelle Gegensatz – noch 1543 hatte er in seinem Herrschaftsgebiet im Kinzigtal die (lutherische) Reform eingeführt, sich selbst noch dem Calvinismus zugewandt – trieben ihn an die Seite des Schmalkaldischen Bundes gegen Karl V. Gf. Wilhelm geriet in die Isolation und wurde vom Ks. der Rebellion bezichtigt. Auch wenn er eine völlige Unterwerfung verweigerte, mußte er doch die Kirchenreform im Kinzigtal zurück- und die Bestimmungen des Interim annehmen. Nach seinem Tod 1549 starb seine Hauslinie aus, ihre Gebiete fielen an den in der Baar regierenden Bruder Wilhelms, Friedrich, der seinen Bruder zwar gegenüber dem ksl. Strafmandat hatte schützen, dagegen jedoch nicht hatte verhindern können, daß F. infolge von Wilhelms Unbotmäßigkeit letztlich die Reichspfandschaft Ortenau wieder verloren ging: 1551 setzte Kg. Ferdinand ihre Wiedereinlösung gegen Zahlung einer Summe von 24 000 Gulden durch. Gf. Friedrich (1496-1559) hingegen sollte es vorbehalten bleiben, die von seinem Vater Wolfgang gefestigte Herrschaft weiter auszubauen, was ihm durch eine Reihe von Territorialisierungs- bzw. Zentralisierungsmaßnahmen gelang. Im Kinzigtal stellte er allenthalben offiziell den Katholizismus wieder her, gab sich aber bei konkreten Einzelfallbehandlungen kirchenpolitisch tolerant. In seiner Res. Donaueschingen nahm er einen Schloßneubau in Angriff. Doch schon bei seinem Tode teilte sich das Haus F. wieder: in die Linien Kinzigtal, die sich nach der Teilung 1614 in einen Meßkircher und einen Stühlinger Zweig aufspalten sollte, und Heiligenberg.
Neben den Jagdvergnügungen, die im letzten Viertel des 15. Jh.s Gäste der Gf.en, darunter wiederholt auch den Kg., in die »Entenburg« nach Pfohren führten (noch heute dient der nahegelegene »Unterhölzer Wald« unterhalb des Wartenberges als Jagdgebiet), gebot das Haus F. seit dem Kauf Donaueschingens 1488 beim dortigen Schloß über eine einzigartige Attraktion, die zu bes. Lustbarkeiten einlud: die Donauquelle, für die dann spätestens im 16. Jh. im Schloßhof eine Einfassung gebaut worden sein muß. Willibald Pirckheimers Bericht über den Schweizerkrieg, in dem er ja selbst ein Kommando geführt hatte, ist zu entnehmen, daß Maximilian schon anläßlich seines Aufenthaltes in Villingen 1499 von dort an den Donauursprung gelockt worden sei. Man habe bei dieser Gelegenheit eine Zeltstatt rund um die Quelle errichtet und dort ein rauschendes Fest gefeiert. Dieses Fest an der Donauquelle könnte auf einer älteren Tradition der Quellverehrung vor Ort beruhen, mit Sicherheit aber verbanden die F.er hiermit einen eigentümlichen Brauch: Jeder ihrer Schloßgäste hatte nach festem Reglement – und zu jeder Jahreszeit! – einen Sprung in das Quellbecken zu wagen, salutiert von gellender Musik, Musketen- und Böllerschüssen. Nach dem Sprung trug man ein Gedicht oder einen Sinnspruch in ein eigens hierzu geführtes »Donauquellen-Protokollbuch« ein, dessen ältestes bekanntes Exemplar aus dem Jahr 1660 vorliegt (F. F. Hofbibliothek, Ms. G II 11).
Literatur
Siehe A. Fürstenberg