Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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FREIBURG

B. Freiburg

I.

Zentrum der Herrschaft F. waren Burg und Stadt → F. i.Br. Nach den Wirren um das Erbe Hzg. Bertolds V. von Zähringen (gest. 1218) und dem Interregnum, sowie nach der ersten Herrschaftsteilung i.J. 1245, aus der die Linie der Gf.en von → Fürstenberg hervorging, lag der Hauptteil der gfl. Besitzungen im Breisgau zwischen dem Rheinknie und Hecklingen mit der → Lichteneck. Stadt und Burg → F. konnte Gf. Egeno V. von Urach-F. (gest. 1236) ebenso erfolgreich gegen Ansprüche Kg. Friedrichs II. verteidigen, wie sein Enkel Egen I. (gest. nach 1317) gegen Kg. Rudolf von Habsburg. Zur Herrschaft F. gehörte auch die Vogtei über das ehem. zähringische Hauskl. St. Peter im Schwarzwald. V.a. in der Ortenau hatten die F.er starke Besitzeinbußen hinzunehmen. So gingen ihnen die Stadt Offenburg, die Burgen Ortenberg und Mahlberg sowie die bambergische Vogtei über die Kl. Schuttern und Gengenbach dauerhaft verloren. Allerdings verfügten die Gf.en auch in der Ortenau noch weiterhin über Güter und Rechte, u. a. an der Burg Staufenberg, die sie erst 1366 pauschal an die Mgf.en von Hachberg veräußerten.

Gf. Konrad I. von F. (gest. 1271) gelang es, die Begehrlichkeiten benachbarter Adelsfamilien zurückzuweisen und nach meist erfolgreichen Auseinandersetzungen mit dem Straßburger Bf., den Mgf.en von Hachberg, den Herren von → Geroldseck und den Herren von → Üsenberg die Herrschaft zu konsolidieren. Er konnte nach dem sog. bellum Waltherianum, der Fehde zwischen dem Straßburger Bf. Walter von → Geroldseck und den Bürgern Straßburgs, 1265 die Burg Nimburg als Lehen und die Vogteien über Sölden und St. Ulrich als Pfandschaft erwerben. Der Rechtscharakter der Burg Zähringen war während des gesamten 13. Jh.s umstritten. Nach Friedrich II. und den Mgf.en von Hachberg erhob auch Rudolf von Habsburg als Kg. nochmals Anspruch auf die alte hzgl. Stammburg.

1272 wurden die Herrschaft F. erneut geteilt: Gf. Egen I. von F. (gest. 1317) behielt die Besitzungen im nördlichen Breisgau mit der Burg → F., während die Güter im südlichen Breisgau mit der Burg → Badenweiler und der Stadt → Neuenburg am Rhein an seinen jüngeren Bruder Heinrich I. (gest. 1303) fielen. Die Silberbergwerke, die vom Basler Bf. zu Lehen gingen, blieben ungeteilt. Die Neuenburger Bürger verweigerten Heinrich I. die Huldigung und unterstellten sich dem Basler Bf. Heinrich verbündete sich mit Gf. Rudolf von Habsburg, der bereits seit Jahren mit dem Basler Bf. in Fehde lag. Als Kg. zog Rudolf 1273 die Stadt → Neuenburg wieder ans Reich, wodurch Heinrich I. die einzige Stadt in seinem Herrschaftsbereich verlor. Nach seinem Tod fiel das Erbe an die Ehemänner seiner beiden Töchter, an Gf. Otto von Strassberg und Heinrich II. von → Fürstenberg. Heinrich II. erbte Hausen im Kinzigtal, Gf. Otto die Herrschaft → Badenweiler. Nach dem Tod seines Sohnes Imer, Gf. von Strassberg und Herr zu → Badenweiler, der i.J. 1364 söhnelos starb, fiel die Herrschaft → Badenweiler.an die Gf.en von → Fürstenberg. Im Jahr 1368 erwarb die Stadt F. diese Herrschaft wg. der Ablösung der Stadtherrschaft für Gf. Egen II. von F.

1368 kaufte sich die Stadt → F. nach einer Fehde mit Gf. Egen II. von F. (gest. 1385) von ihrem Stadtherrn los, unterstellte sich selbst den Hzg.en von Österreich und gehörte damit zu den habsburgischen Vorlanden. Der F.er Gf. wurde mit der Herrschaft → Badenweiler entschädigt, die die F.er Bürger von den Gf.en von → Fürstenberg kauften. Als Lgf. im Breisgau, Herr der freiburgischen Herrschaften im Breisgau mit Ausschluß der Stadt F., Herr der Herrschaft → Badenweiler, Inhaber österr. Pfandschaften im Oberelsaß und im Schwarzwald sowie der Herrschaft Oltingen, besaß der F.er Gf. immer noch eine machtvolle Stellung, war aber stark verschuldet. Sein Sohn Konrad III. (gest. 1424) verpfändete 1398 die Herrschaft → Badenweiler an Hzg. Leopold IV. von Österreich zur Tilgung seiner Schulden. Durch die Reichsacht Leopolds VI. von Österreich 1415 gelangten die Gf.en Konrad III. und sein Sohn Johann (gest. 1457) nochmals in den Besitz der Herrschaft → Badenweiler, die sie nach kurzer Zeit wieder verpfändeten. Gf. Johann trat 1424 das Erbe seines Vaters in der Herrschaft Neuchâtel an und trat in den Dienst am Hof des burgundischen Hzg.s, wo er zu hohem Ansehen gelangte. Die Kinder aus seiner Ehe mit Gf.in Marie von Châlons starben noch im Kindesalter. 1444 übertrug er die Herrschaft → Badenweiler für den Fall seines Todes an die Mgf.en Rudolf IV. und Hugo von Hachberg-Sausenberg. Ebenso hinterließ er ihnen die Herrschaft → Neuenburg. Mit dem kinderlosen Tod des Gf.en Johann von F. erlosch die Hauptlinie der Gf.en von F.

Während zahlr. Verkaufs- und Verpfändungsurk.n Aufschluß über die Besitzstruktur im nördlichen Breisgau geben, fehlen aufgrund der Überlieferung genauere Einsichten für den südlichen Breisgau. Bereits zu Beginn der Herrschaft ist der Verlust traditionsreicher, an das Hzm. Zähringen und die Breisgaugft. gebundener Plätze richtungsweisend für die Entwicklung der Herrschaft F. 1224 verzichtete Egen auf die Herrschaft Rheinfelden, die er von Clementia, Wwe. Bertolds V., gekauft hatte. Konrad erlangte nach dem Interregnum die Stadt → Neuenburg, neben → F. das zweite wirtschaftliche Zentrum der Herrschaft, zurück. Die Stadt ging den Gf.en allerdings 1272 endgültig verloren.

Zur breisgauischen Herrschaft gehörte eine Reihe von Burganlagen, die zumeist im Besitz von Ministerialen waren. Im S ist die Burg → Badenweiler hervorzuheben. Über den Burgenbau der F.er Gf.en ist noch kein abschließendes Urteil möglich, als repräsentativster Neubau kann sicherlich die Burg → Lichteneck in Hecklingen gelten, die vermutlich bereits unter Konrad I. begonnen wurde und den nördlichen Punkt seiner Herrschaft im Breisgau markierte. Sie wurde nach 1359 Mittelpunkt der Herrschaft → Tübingen-Lichteneck, die durch die Abfindung der Klara von → Tübingen durch ihren Onkel Egen II. entstand.

Die F.er Gf.en strebten als Erben der Zähringer lange Zeit nach dem Erwerb von übergreifenden Rechten, um das Territorium ihrer Allodialgft. zu konsolidieren. Gegenüber den Mgf.en von Hachberg, die als Seitenlinie der Zähringer Inhaber der alten Breisgaugft. waren, konnten sie die als Reichsregalien betrachteten Münz- und Geleitrechte verteidigen, gaben aber den eigenen Anspruch auf das Gf.enamt im Breisgau nicht auf. 1315 bis 1395 konnten sie schließlich die Lgft. im Breisgau als Pfandschaft aus den Händen der Hachberger erlangen. Die Silberbergwerke im Breisgau, welche die Hzg.e von Zähringen vermutlich aufgrund ihrer hzgl. Stellung ausbeuten konnten, mußten die Gf.en von F. 1221 aus den Händen des Basler Bm.s zu Lehen nehmen.

Im 13. Jh.s erreichte der Silberbergbau im Breisgau eine neue Blüte, worauf ein Münzabkommen hinweist, das Konrad I. von F. mit der Stadt F. schloß. Der Silberabbau wurde in erster Linie mit Hilfe von bürgerlichen Unternehmerkonsortien aus → F. durchgeführt, ohne daß die Gf.en große Gewinne erwirtschaften konnten. Zudem wurde der Anteil der F.er Linie durch die Erbteilungen von 1245 und 1272 weiter geschmälert. Den größten Teil ihrer Einnahmen bezogen die F.er Gf.en aus städtischen Abgaben und Zinsen und waren somit wirtschaftlich von der Stadt F. abhängig.

II.

Mangels Quellen können nur wenige Aussagen zur Hofhaltung der F.er Gf.en gemacht werden. Bei Antritt der Herrschaft 1218 übernahm Egeno V. von Urach-F. ca. 50 Ministerialenfamilien. Dabei sind die Herren von → Staufen, die bereits in zähringischer Zeit das Marschallamt erworben hatten, die Herren von → Falkenstein, die Herren von Feldheim und die Herren von Keppenbach, die in zahlr. Urk.n als Zeugen auftreten, an erster Stelle zu nennen. Ein guter Teil der gfl. Berater entstammte auch der städtischen Führungsschicht F.s.

Ende des 13. Jh.s nennt eine Urk. den Priester Nikolaus von Lahr als Lehrer der Gf.ensöhne, der als Kaplan auf die Michaelskapelle der F.er Burg präsentiert wurde. Der bekannteste der F.er Vögte ist der 1272-1292 erwähnte Konrad Gölin, der der Ministerialenfamilie von → Badenweiler entstammte. Die F.er Gf.en verfügten durchweg über mehrere Schreiber. Die Urk.n wurden, so eine Nachricht von 1347, in einer großen Kiste in der glirrenen Kammer auf der Burg → F. aufbewahrt. Hinweise auf Verwaltungsschriftgut, wie Urbare oder andere Rechnungsaufzeichnungen, gibt es nicht.

Zur Burg → F. gehörten der Gf.enhof und die Gf.enmühle, die direkt unterhalb des Schloßberges in der Au lagen. Der Hof wird 1330 auch Vogt-Gölins-Hof gen., ein Indiz dafür, daß dieser Hof als Sitz des stadtherrlichen Vogts gedient hat. Sowohl in wirtschaftlicher wie in verwaltungsorganisatorischer Hinsicht war der Vogtshof von bes. Bedeutung für die Burg. Ebenso zählten Güter im heutigen F.er Ortsteil Wiehre zu den Pertinenzien der Burg. Von dort aus mußten als burgwerft bzw. burgreht bezeichnete Grundsteuern an den Herrn der → F.er Burg gezahlt werden. Der größte Anteil der Einkünfte der Gf.en stammte aus Abgaben und Zöllen aus der Stadt F., die sie allerdings ab dem 14. Jh. nach und nach verpfändeten.

Die meist angespannte finanzielle Situation der F.er Gf.en dürfte eine ausschweifende Hofhaltung verhindert haben. Die Festlichkeiten anläßlich der Heirat der Gf.entochter Sophie mit dem Gf.en Friedrich von → Leiningen 1286 wurden ebenso wenig auf der Burg F. ausgerichtet, wie die Feier zur Vermählung Gf. Konrads II. von F. mit der lothringischen Hzg.stochter Katharina. Beide Male war der Straßburger Bf. Konrad von Lichtenberg, ein enger Verbündeter Gf. Egens I., auf der Burg Lichtenberg bei Zabern Gastgeber der Hofgesellschaft.

Quellen

Siehe A. Freiburg.

Siehe A. Freiburg; Gerchow, Jan/Schadek, Hans: Stadtherr und Kommune. Die Stadt unter den Grafen von Freiburg, in: Geschichte der Stadt Freiburg, hg. von Heiko Haumann und Hans Schadek, Bd. 1: Von den Anfängen bis zum »Neuen Stadtrecht« von 1520, Stuttgart 1996, S. 133-214. – Kälble, Mathias: Zwischen Herrschaft und bürgerlicher Freiheit. Stadtgemeinde und städtische Führungsgruppen in Freiburg im Breisgau im 12. und 13. Jahrhundert, Freiburg i.Br. 2001.