Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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FREIBURG

A. Freiburg

I.

Die Linie der Gf.en von F. entstammt der um 1180 geschlossenen Ehe zwischen Gf. Egeno IV. von Urach (gest. 1230) und Agnes, Tochter Hzg. Bertolds IV. von Zähringen. Die Gf.en von Urach hatten sich an der Wende zum 12. Jh. mit der Burg Urach im Innerschwäbischen einen zentralen Herrschaftssitz geschaffen. Als Spitzenahn galt der Familie ein Gf. Unruoch. Im 12. Jh. waren die Gf.en von Urach auch Lehensleute der Hzg.e von Zähringen. Die Zähringer hatten nach dem endgültigen Verzicht auf das Hzm. Schwaben i.J. 1098 ihre Eigengüter und Reichslehen am Oberrhein und im Thurgau unter Beibehaltung des Hzg.stitels als zähringisches Hzm. mit der Burg Zähringen (F.) als Herrschaftsmittelpunkt zusammengefaßt und 1127 mit dem Rektorat über Burgund erweitert. Ihr fsl. Territorium konsolidierten sie in der zweiten Hälfte des 12. Jh.s durch Städtegründungen (→ Neuenburg am Rhein, F. i.Ü, F. i.Br.) und Burgenbauten (Burgdorf, Rheinfelden). 1197 wurde Bertold V. von Zähringen kurzzeitig als Thronkandidat ins Spiel gebracht. Im Jahr 1218 starb er ohne Nachkommen, so daß sein Erbe an seine beiden Neffen Gf. Egeno V. von Urach (gest. 1236) und Gf. Ulrich III. von Kiburg (gest. 1227) fiel. Gf. Egeno V. erhielt die rechtsrheinischen Besitzungen mit Burg und Stadt → F. als Zentrum. Die Burg → F. wurde vermutlich bereits von Hzg. Bertold II. von Zähringen (gest. 1111) als Res.burg von der nahe gelegenen Burg Zähringen aus errichtet. Die Zubenennung Egenos V. nach → F. erfolgte schrittweise unter Beibehaltung des urachischen Gf.entitels als Gf. von Urach und Herr von bzw. in F. Erst sein Sohn Gf. Konrad I. (gest. 1271) führte ab 1245 den Titel Gf. von F.

II.

Mit dem Wegfall des Hzg.stitels mußte beim Antritt des zähringischen Erbes der rechtlich-politische Status der meisten Güter neu verhandelt werden. Zu den von Friedrich II. teils als Allodial-, teils als Reichsgut beanspruchten Positionen gehörten u. a. die Städte Villingen, Offenburg und → Neuenburg am Rhein, die Burg Zähringen, Anteile an → F., die Vogteien über die Kl. St. Blasien und St. Georgen. Davon konnten die Gf.en zwar → F. und Villingen behaupten, sich aber → Neuenburg am Rhein nur bis zum Jahr 1272 sichern. Besitzungen in der Ortenau gingen an den Straßburger Bf. verloren. Die Burg Zähringen galt vermutlich als Reichslehen. Die Rechte am Silberbergbau im Breisgau, welche die Zähringer im 12. Jh. an sich bringen konnten, mußten die Gf.en ab 1221 als Lehen vom Bm. Basel nehmen. Im Jahr 1234 erhielt Gf. Egeno V. von Kg. Heinrich (VII.) ein Bergbauprivileg für Gebiete im südlichen Schwarzwald, das allerdings für die weitere Entwicklung folgenlos blieb. In den fünfziger und sechziger Jahren erlangte Gf. Konrad I. von F. die traditionsreiche Burg Nimburg als Lehen und die Vogtei über die Kl. St. Ulrich und Sölden als Pfandschaft vom Straßburger Bf. An Reichslehen besaßen die F.er Gf.en nur einige Güter und Rechte, wie an den Kg.shöfen in Tiengen und Mengen und das Dorf Lehen. Ebenso erhielten sie Abgaben von den Juden in F.

Anläßlich der Vermählung der Anna von Hachberg mit Gf. Friedrich von F. (gest. 1356) i.J. 1318 versetzten die Mgf.en von Hachberg den F.er Gf.en die Lgft. im Breisgau, die bis 1395 in deren Händen blieb. Im Streit zwischen Friedrichs Halbbruder Egen II. von F. (gest. 1385) und seiner Nichte Klara von → Tübingen (gest. nach 1371) um die Herrschaft F. gab Egen II. die bisher als freiburgisches Eigengut verteidigten Rechte an Münze, Zoll und Gericht von F. dem Reich auf und erhielt diese als Reichslehen.

Der Umfang des Eigenguts der F.er Gf.en läßt sich an Hand zahlr. Verkäufe und Verpfändungen grob umreißen. Es handelt sich zum größten Teil um Streubesitz im gesamten ma. Breisgau und auf der Baar mit den Zentren F. und Villingen sowie Rechte und Güter im Kinzigtal um Hausen. Auch die Vogtei über das zähringische Hauskl. St. Peter im Schwarzwald konnten sich die Gf.en sichern. Dazu kamen im südlichen Breisgau die Burg → Badenweiler und ihr Zubehör, die nach 1272 Mittelpunkt einer eigenen Herrschaft wurde. Im nördlichen Breisgau wurde die vor 1290 errichtete Burg → Lichteneck ab 1359 Kristallationspunkt der gleichnamigen Herrschaft. Trotz der Würde des Lgf.en im Breisgau im 14. Jh. konnten die F.er Gf.en keine übergreifenden Rechte durchsetzen, um eine flächendeckende Territorialherrschaft zu errichten.

Insbes. zwei Brüder Gf. Egenos V. von Urach-F. erlangten einflußreiche Positionen: Bertold von Urach (gest. 1242) wurde Abt der Kl. Tennenbach und Salem, sein Bruder Konrad von Urach (gest. 1227) erlangte die Würde des Kard.bf. von Porto. Gf. Egeno V. selbst war ein enger Vertrauter Kg. Heinrichs (VII.). In den zahlr. Konflikten um das Kgtm. gehörten die F.er Gf.en wechselnden Parteien an, ohne bes. Einfluß zu erreichen. Im 15. Jh. erlangte Gf. Johann von F.-Neuchâtel eine angesehene Position am Hof des burgundischen Hzg.s als Kämmerer, Gouverneur und Marschall von Burgund. Ansonsten blieb der politische Einfluß der Gf.en regional beschränkt. Die für die kirchliche Laufbahn vorgesehenen Gf.ensöhne wurden in der Regel Domherren in Konstanz oder in Straßburg. Gebhard (gest. vor 1254), Sohn Gf. Egenos V. war Domherr in Straßburg und päpstlicher Kaplan, sein Neffe Konrad (gest. 1301), Sohn des Gf.en Konrads I., war Dompropst von Konstanz und studierte vermutlich in Bologna.

III.

Als Wappenbild führten die F.er Gf.en den von den Zähringern verwendeten Adler im ungeteilten Schild, der aus dem urachischen Wappen stammende Wolkenrand wurde als Bordverzierung integriert. Dieses Wappenbild wurde zukünftig von allen Linien der Gf.en von F. beibehalten bzw. in das Wappen integriert.

Als Bauherren waren die F.er Gf.en v.a. im 13. Jh. aktiv. So wurde vor 1234 mit der Erweiterung der Burg → F. um eine »untere Burg« begonnen. Vermutlich noch unter Gf. Konrad I. wurde die Burg → Lichteneck an der nördlichen Grenze des freiburgischen Einflußgebiets errichtet. Er förderte ebenso den Turmbau des F.er Münsters. Im Jahr 1255 initiierte er die Wiedergründung des Zisterzienserinnenkl.s Rheintal in Müllheim. Nach der Herrschaftsteilung i.J. 1272 nahm Gf. Heinrich I. von F. umfangr. Erweiterungs- und Sanierungsarbeiten an seiner Hauptburg → Badenweiler vor. Die Errichtung der Burg am Birkenberg inmitten eines Silberbergbaugebietes wird den F.er Gf.en zugeschrieben.

Als einzigartig dürfen die vier männlichen F.er Gf.enfiguren gelten, die zwischen 1258 und 1280 an den Stirnseiten der Strebepfeiler am Westturm des F.er Münsters angebracht wurden. Sie sind in Frisur, Bekleidung und Attributen unterschiedlich gearbeitet und geben sich durch das Wappenschild als F.er Gf.en zu erkennen, die unterschiedliche Persönlichkeiten des Gf.enhauses repräsentieren könnten. Die beiden Hauptfiguren an den Seiten des Portals tragen Fs.enhüte, die rechte Figur ist als sitzender Richter mit einem Schwert dargestellt. Von W her gesehen verbinden sich die vier Skulpturen am Münster mit dem Schloß auf dem Schloßberg zu einem herrschaftlich eindrucksvollen Ensemble.

Gf. Johann von F.-Neuchâtel ließ in → Neuenburg 1450 das Kollegiatstift und 1456 eine Kapelle zu Ehren des Hl. Wilhelm errichten. Er begründete auch die → Neuenburger Bibliothek, für die er Bücher kopieren ließ.

IV.

Bereits in der zweiten Generation kam es im Haus Freiburg zu einer Erbteilung, die mit einer dauerhaften Linientrennung einherging. Um 1245 erhielt Heinrich die Besitzungen auf der Baar und im Kinzigtal und benannte sich nach seiner Burg → Fürstenberg, oberhalb von Neudingen/Baar (→ Fürstenberg), zu. Sein Bruder Konrad I. erhielt die Güter am Oberrhein mit F. als Zentrum. Ihm gelang es, die Herrschaft F. zu konsolidieren.

Auch unter den Söhnen Konrads kam es 1272 wiederum zu einer Erbteilung: Gf. Egen I. von F. (gest. 1317) behielt die Besitzungen im nördlichen Breisgau mit dem Schloß → F., während die Güter im südlichen Breisgau mit der Burg → Badenweiler und der Stadt → Neuenburg am Rhein. an seinen jüngeren Bruder Heinrich I. (gest. 1303) fielen. Die Silberbergwerke, die vom Basler Bf. zu Lehen gingen, blieben ungeteilt. Nach seinem Tod fiel das Erbe an die Ehemänner seiner beiden Töchter, an Gf. Otto von Strassberg und Heinrich II. von → Fürstenberg. Heinrich II. erbte Hausen im Kinzigtal, Gf. Otto die Herrschaft → Badenweiler. Als Ottos Sohn Imer, Gf. von Strassberg und Herr zu → Badenweiler, söhnelos i.J. 1364 starb, fiel die Herrschaft → Badenweiler.an die Gf.en von → Fürstenberg. Im Jahr 1368 erwarb die Stadt F. die Herrschaft für Gf. Egen II. von F.

Gf. Egen I. von F. wurde 1315 von seinem Sohn Konrad II. von F. gefangen gesetzt und zur Übergabe der Herrschaft gezwungen. Zu diesem Zeitpunkt dürfte auch Konrads Sohn Friedrich aus erster Ehe bereits volljährig gewesen sein. Sein Sohn Egen II. entstammte einer zweiten Verbindung mit Gf.in Anna von Signau und war ursprgl. für den geistigen Stand bestimmt. Einziges Kind aus der Ehe Friedrichs mit der Mgf.entochter Anna von Hachberg war Klara, die den Pfgf.en Gottfried von → Tübingen heiratete. Friedrichs zweite Verbindung mit Mahaut von Montfaucon blieb kinderlos. Nach dem Tod Konrads II. i.J. 1350 trat Friedrich das Erbe in der Herrschaft F. an. Sein Halbbruder Egen II. erlangte am Basler Bf.shof allerdings einen Teil der baslischen Silberbergwerke und wurde von seiner Mutter Anna mit ihren Wittumsgütern → Lichteneck und Nimburg ausgestattet. Als Gf. Friedrich von F. starb, fiel das Erbe an seine einzige Tochter Klara. Trotz der Anerkennung Klaras durch die F.er Bürger übernahm Egen II. mit Zustimmung des kgl. Hofgerichts 1358 die Herrschaft F. und entschädigte seine Nichte mit der Burg → Lichteneck. Ihre Familie führte den Titel der Pfgf.en von → Tübingen und Herren von → Lichteneck.

Im Jahr 1366 kam es nach jahrelangen Auseinandersetzungen zur Fehde zwischen Egen II. und den Bürgern F.s, die 1368 in dem Loskauf der Stadt von dem F.er Gf.en und der Wahl der Habsburger als neue Stadtherren endete. Als Entschädigung für Stadt und Schloß → F. erwarben die F.er Bürger die Herrschaft → Badenweiler von den Gf.en von → Fürstenberg. Gf. Egen vereinigte die Herrschaft F. und → Badenweiler unter Verzicht von Stadt und Burg → F. Er war mit Verena von Neuchâtel verh. Nach seinem Tod 1385 übernahm sein Sohn Konrad III. (gest. 1424) die stark verschuldete Herrschaft. Mit dem Anfall der Herrschaft Neuchâtel von seiner Tante Isabella verlagerte der F.er Gf. seinen Herrschaftssitz endgültig an den Neuenburger See. Im Jahr 1390 hatte sich Konrad III. mit Marie, Tochter des Johann von Vergy, Seneschall von Burgund, vermählt. Sein Sohn Gf. Johann (gest. 1457) von F.-Neuchâtel stand im Dienst des burgundischen Hzg.shofs, wo er hohes Ansehen erwarb. 1444 gab er seine breisgauischen Besitzungen auf. Die Kinder aus seiner Ehe mit Gf.in Marie von Châlons starben noch im Kindesalter. Mit Gf. Johann starb die Hauptlinie der Gf.en von F. aus.

Die Seitenlinie der Pfgf.en von → Tübingen-Lichteneck, die durch den Vergleich zwischen Gf.in Klara und ihrem Onkel Gf. Egen II. 1358 begründet wurde, etablierte im Breisgau eine kleine Herrschaft. Zu den wichtigsten Besitzungen der Herrschaft zählten die Stadt und Herrschaft Burkheim sowie die Herrschaft → Limburg, mit denen Zollstationen am Rhein verbunden waren. Auf der 1468 angelegten Landtagsmatrikel der Stände des Elsaß, Sundgaus und Breisgaus stehen die Gf.en Konrad und Georg von → Tübingen-Lichteneck an erster Stelle. Bis 1529 war die Herrschaft reichsunmittelbar, dann gelang es Österreich, den Gf.en die Reichsstandschaft zu entziehen und sie der österr. Landesherrschaft zu unterstellen. Als Georg Eberhard als letzter männlicher Nachkomme i.J. 1634 starb, ging die Herrschaft → Lichteneck an seine Nichte Elisabeth Bernhardine, die den Besitz an den Frh.n Heinrich von Garnier verkaufte.

Zu Beginn ihrer oberrheinischen Herrschaft suchten die F.er Gf.en durch Konnubien sowohl die Bindung an das innerschwäbische Herkunftsgebiet zu halten (Herren von Neuffen, Gf.en von → Zollern) als auch die Integration in den oberrheinischen Adel zu erreichen (Gf.en von → Habsburg-Laufenburg, Herren von → Üsenberg, Gf.en von → Eberstein, Herren von Lichtenberg). Zahlr. Verbindungen dienten der engeren Bindung an Verbündete (Herren von Lichtenberg). Daneben strebten die Gf.en auch nach Heiraten in den fsl. Stand, der durch eine Eheverbindung mit dem lothringischen Fs.enhaus gelang. Der Hauptkreis der Ehepartner entstammte zumeist allerdings dem Gf.en- und Herrenstand, darunter auch Verwandte, wie die Gf.en von → Fürstenberg und die Mgf.en von Hachberg. Die Verbindung mit den Gf.en von Neuchâtel brachte als einzige einen deutlichen Zuwachs an Herrschaft und Gütern.

Quellen

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