Großstruktur (architektonische)
Wie der Turm gehörte auch das fsl. Haus, d. h. der Hauptbau eines Schlosses zu den charakterist. und unverzichtbaren Bestandteilen einer landesherrl. Res. Prinzipiell gilt dies natürl. auch für rangniedere Adelssitze, doch wußten die fsl. Bauherren ihr wichtigstes Wohn- und Repräsentationsgebäude in bes. anspruchsvoller Weise auszugestalten. Eindrucksvolle Beispiele hierfür bieten die mitteldt. Res.en von Meißen, Torgau, Dresden, Dessau und Bernburg. Für das übrige Reich bieten u. a. die für gewöhnl. nur wg. ihres vierflügeligen Italienischen Hauses gewürdigte Res. in Landshut (mit ihrem sog. Deutschen Haus) (Abb. 195), das Schloß von Heidelberg, das Neue Schloß in Baden-Baden (Farbtafel 96), das Schloß von Schwerin und Schloß Gottorf bei Schleswig vorzügl. Anschauungsobjekte. Bezeichnenderweise bildeten beide, Haus- und Turmarchitektur, in der Regel ein integratives baul. Konzept. Das belegen einprägsam die risalit- bzw. flügelartig aus dem Haus herauswachsenden Turmbauten, die v. a. im mitteldt. Raum oftmals virtuosen Treppentürme oder aber die als »kleine Türme« auf dem Hausdach aufsitzenden Zwerchhausgiebel.
Typolog. läßt sich das fsl. Haus bis weit in das MA zurückverfolgen und bereits in den Saalgeschoßhäusern bzw. Palasbauten des 12. und 13. Jh.s begr. finden. Ungeachtet der sich im Laufe der Zeit ändernden stilist. Moden oder funktional bedingten äußeren Veränderungen bewahrt daher selbst ein frühneuzeitl. fsl. Haus wie der Torgauer Neue Saalbau (1532ff.) oder der Berliner Joachimsbau (1538ff.) in seiner hausähnl. Grundgestalt noch die Erinnerung an die hochma. Palase, wie sie kennzeichnend für die Pfalzen von Goslar oder Gelnhausen und die reichsfsl. Res.en von Eisenach (Wartburg), Weißensee (Runneburg) oder Marburg waren. Ein anschaul. Beispiel für diese formale wie inhaltl.-funktionale Tradition in modernem Gewand bietet das mecklenburg. Residenzschloß von Güstrow (1556ff.): An der Ostseite des Schloßhofes, gegenüber dem Torbauflügel, stand bis zu seinem Abbruch 1795 ein eigenständiges Gebäude mit Saalräumen und herrschaftl. Appartements, daß ursprgl. als fsl. Haus des Hzg.s Ulrich III. genutzt wurde. Neben dem eigentl. fsl. Haus wird in Güstrow aber auch der Südflügel, in dem sich der große Festsaal und die Hofstube befanden, trotz zahlreicher moderner, u. a. an Frankreich und Italien orientierter Architekturelemente als Saalgeschoßhaus deutlich herausgearbeitet.
Der Terminus »fürstliches Haus« für das repräsentative Wohngebäude eines Schlosses ist zeitgenöss., wird in zahlreichen Urk.n Hofordnungen oder auf das Bauwesen bezogenen Briefwechseln des 15. und 16. Jh.s verwendet und bildet kaum zufällig eine sprachl. Einheit mit dem »fürstlichen Haus« als Bezeichnung für den dynast. Familienverband. In der Architektur des fsl. Hauses verkörperte sich ganz im Sinne eines corpus principis sprichwörtl. die Stellung des einzelnen Fs.en als regierendes Oberhaupt seiner Familie und seines Hofes und die hieraus abgeleitete Verpflichtung zu patriarchal. bzw. hausväter. Fürsorglichkeit und ehrendem Gedächtnis der Vorväter. Die Errichtung eines neuen bzw. der modernisierende Umbau eines bestehenden Hauses nach Regierungsantritt bei gleichzeitigem Erhalt weiterer älterer Fürstenhäuser auf demselben Schloßarreal (so z. B. in Bernburg, Zerbst, Heidelberg oder Schwerin) ist sichtbarer Ausdruck dieses generationenübergreifenden Vermächtnisses und des mit ihm verbundenen fsl. »Gedechtnuß«. In seiner 1613 verfaßten Beschreibung des Schlosses Neuburg a. d. D. weist Philipp Hainhofer ausdrückl. darauf hin, daß das konglomerathafte Äußere des Schlosses daher komme, daß unterschiedliche Fürsten zu unterschiedenen zeiten daran gebawet. Wenige Jahrzehnte später, 1640, erklärt der Architekturtheoretiker Joseph Furttenbach dieses Phänomen dann explizit als erinnerungsstiftenden Vorgang: Es hat ein Adelich Person ein altes Stammenhauß / oder ein Schloß / welches sie nit einreissen sonder vilmehr von dero lieben Seel: Voröltern wegen / gern länger behalten wolte. Diesem »Gedechtnuß« entspr., wurde dem fsl. Haus schließl. auch bes. Aufmerksamkeit bei der Ausstattung mit bildkünstler. Programmen oder Inschriftentafeln zuteil. So ist für den 1497 von Lgf. Wilhelm III. von Hessen errichteten Wilhelmsbau des Marburger Schlosses zumindest quellenkundl. überliefert, daß die Wände des Großen Saales im zweiten Obergeschoß, dem sog. Wappensaal, ursprgl. alte Malereien mit den Porträts wichtiger Vorfahren aus der Gründungszeit der Dynastie und ihrer thüring. Vorgänger trugen. Dank der Aufzeichnungen des Historiographen Johann Just Winkelmann aus dem Jahr 1649 sind wir sogar über die Textverse unterrichtet, die den spätmittelalterl. Ahnenbildnissen beigegeben waren und bes. die kgl. Abkunft des hess. Hauses hervorhoben. Für den Neuen Saalbau des Schlosses von Torgau berichtet das Inventar von 1610, daß der große Saal im ersten Obergeschoß mit einem aufwendigen Bildprogramm ausgestattet war, das im Medium des Porträts wie des Wappens sowohl der wettin. Dynastie mitsamt ihren Herrschaften als auch zahlreichen ksl., kgl. und (kur-)fsl. Regenten zu anschaul., memorialer Präsenz verhalf. Eine prinzipiell vergleichbare Ausstattung besaßen bspw. auch der »Riesensaal« des Schlosses von Dresden oder der unter Lgf. Wilhelm IV. von Hessen errichtete Goldene Saal im sog. Backhausbau (erb. 1560-62) des Residenzschlosses von Kassel.
Auch die Hofordnungen des 16. und 17. Jh.s schenken dem fsl. Haus hohe Aufmerksamkeit, versammelten sich in ihm doch verschiedene aufeinanderbezogene und für das Hofleben maßgebl. Funktionsbereiche. Sie reichten vom Wein- und Speisekeller und der Hof- und Tafelstube über den Festsaal bis hin zu den herrschaftl. Appartements für die fsl. Familie und ihre Gäste. Eindrückl. Beispiele für eine solche funktionale Schichtung stellen die neuen Saalbauten der Schlösser von Torgau und Berlin dar.
Literatur
Albrecht 1995. – Biller/Grossmann 2002. – Die Landshuter Stadtresidenz, 1998 (Veröffentlichungen des Zentralinstituts für Kunstgeschichte in München, 14). – Gernentz, Wilhelm: Studien zur Baugeschichte des Güstrower Schlosses, Güstrow 1963. – Hoppe 1996. – Hoppe 2000a. – Justi, K.: Das Marburger Schloß. Baugeschichte einer deutschen Burg, Marburg 1942 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck, 21), S. 56. – Müller 2002. – Müller, Matthias: Das Residenzschloß als Haupt des Fürsten. Zur Bedeutung von Caput und Corpus im frühneuzeitlichen Schloßbau der Anhaltiner, in: Die Fürsten von Anhalt. Herrschaftssymbolik, dynastische Vernunft und politische Konzepte in Spätmittelalter und Früher Neuzeit, hg. von Werner Freitag und Michael Hecht, Halle 2003 (Studien zur Landesgeschichte, 9), S. 123-143. – Müller 2004. – Relatio über Philippi Hainhofers Rayse nachher Neuburg anno 1613, in: Neuburger Kollektaneenblatt 93 (1928) S. 45-51. – Schütte, Ulrich: Schloß und Herrenhaus, in: Architekt und Ingenieur. Baumeister in Krieg und Frieden, Ausstellungskatalog der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, bearb. von Ulrich Schütte, Wolfenbüttel 1984, S. 242-250.