Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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Familie (engere)

Männer

Unter den männl. Mitgliedern der Herrscherfamilie nahm der Regent gegenüber seinen (noch) nicht regierenden Söhnen und Brüdern eine herausgehobene Stellung ein, was seine Pflichten und Rechte anging. Dieser Unterschied schlug sich bei allen Gemeinsamkeiten der adlig-männl. Existenz auch in alltägl. Lebenserfahrungen und Umgangsweisen nieder. Die »Versorgungsfamilie« (Karl-Heinz Spieß), für die der Herrscher aufzukommen hatte, ging über die Haushaltsfamilie hinaus. Er mußte nicht nur Frau und Kinder unterhalten, sondern bspw. auch unverheiratete Schwestern aussteuern oder sie mit einer jährl. Rente im Kl. unterbringen. In den geistl. Stand abgeordnete Brüder hatte er so lange finanziell zu unterstützen, bis sie eine adäquate kirchl. Position (in der Regel einen Bischofssitz) erlangt hatten. Damit übernahm der Regent seinen Geschwistern gegenüber Vaterfunktionen, für die er im Gegenzug ihrerseits die Anerkennung seiner Autorität erwartete bis hin zum urkundl. abgelegten Gehorsamsgelöbnis. Am eigenen Hof manifestierte sich der Führungsanspruch des Familienvorstands gegenüber seinen Angehörigen u. a. darin, daß er bestimmte, in welchen Räumen sie logierten und wo sie Zutritt hatten (ob sie zum Beispiel Wein aus dem Keller und Speisen aus der Küche holen lassen durften). Für sich selbst reklamierte er das beste Logis – mit guter Beleuchtung und Belüftung, Auslauf auf einer Galerie, Fensterausblicken nach verschiedenen Richtungen, so daß er möglichst umfassende Kontrolle ausüben konnte. Überdies standen ihm allein sämtl. Räume einschließl. des Frauenzimmers zumindest dem Anspruch nach jederzeit offen.

Den nichtregierenden männl. Angehörigen wurde, unabh. von ihrem Alter, Unterordnung abverlangt. Selbst wenn die Söhne nach Erreichen der Volljährigkeit in die Regierungsgeschäfte einbezogen wurden oder bei Abwesenheit des Vaters Stellvertreterfunktionen übernahmen, behielt sich der Regent die Oberherrschaft vor. Mgf. Johann etwa, der mit 12 Jahren vom Ansbacher Hof zu seinem sohnlosen Onkel, dem Kfs.en von Brandenburg, geschickt und 1470 nach dessen Rücktritt als knapp 15jähriger zum Statthalter der Mark eingesetzt worden war, wurde vom Vater aus der Ferne straff dirigiert. Noch mit 30 Jahren erhielt Johann vorwurfsvolle und zornige »Strafschriften«, weil er angebl. verschwender. Hof hielt und auf die Wildschweinjagd ging, anstatt seinen Pflichten nachzukommen. Die räuml. Entfernung erlaubte ihm, sich dem väterl. Zugriff zunehmend zu entziehen. Wer am Hof des Vaters unter dessen Aufsicht lebte, mußte sich hingegen beugen, wenn er kein offenes Zerwürfnis riskieren und seine Nachfolge aufs Spiel setzen wollte. Bes. drückend empfanden die Ehefrauen der »Nachfolger im Wartestand« deren Ohnmacht gegenüber dem Regenten. Am Dresdener Hof Hzg. Georgs von Sachsen beklagte die Frau des Thronfolgers, Elisabeth von Hessen, ihr Schwiegervater mache ihren Eheherrn Johann so forchtsam als ein arm mensch (1532). Während sie selbst aufbegehrte und ihre Verwandtschaft mobilisierte, um Hzg. Georg einen eigenen Wohnsitz für sich und ihren Mann abzuringen, wagte Johann nicht, sich dem Vater entgegenzustellen. Er hielt auch, anders als seine Frau, am kathol. Bekenntnis seines Vaters fest, während andere Fürstensöhne (und -töchter) sich im Zuge von Reformation und Konfessionalisierung bewußt durch eine abweichende Glaubenshaltung von der Familie absetzten und eigenständige polit. Wege einschlugen.

Wie sehr die alternden Väter auch darauf bedacht waren, die Zügel zeitlebens in der Hand zu behalten, sie konnten nicht immer verhindern, daß die Söhne ihnen entglitten oder sich sogar zu Rivalen entwickelten, die die Alten zu verdrängen suchten. Gf. Ulrich von Württemberg trat nach langen Auseinandersetzungen um Hofhaltungs- und Regimentsfragen 1480 resigniert, viell. auch geradezu unter Druck gesetzt, die Herrschaft an seinen Sohn Eberhard ab, dem gegenüber er sich seiner eigenen Meinung nach allzu nachsichtig und großzügig verhalten hatte. Der eher auf Härte und strenge Führung setzende Mgf. Friedrich d. Ä. von Brandenburg-Ansbach gab 1512 Anweisung, seine Söhne, bei denen er Entmachtungsabsichten witterte, während seiner Reise zum Reichstag nachts nicht ins Schloß einzulassen. Drei Jahre später überfielen sie ihn in seinen Wohnräumen, zwangen ihn, seinen Rücktritt und die Regierungsübergabe an den Ältesten zu erklären, und setzten ihn gefangen – all dies im Einverständnis mit den Landständen.

Die Herrscher, die von ihren Söhnen, Brüdern, Neffen, Vettern wg. (erwiesener oder angebl.) Regierungsuntauglichkeit abgesetzt worden waren, fristeten ein kümmerl. Dasein. Selbst wenn ihre Nachfolger sie nicht auf einer abgelegenen Burg internierten, sondern im Umfeld der Res. duldeten, mußten sie hinnehmen, dürftig ausgestattet, überwacht und räuml. auf Distanz gehalten zu werden (etwa durch die Einquartierung in einem Stadthaus). Die »Pensionäre« hingegen, die - meist mangels eigener Söhne – aus mehr oder weniger freien Stücken ihre Herrschaft an Verwandte abtraten, handelten mit diesen Konditionen aus, die ihnen einen komfortablen und repräsentativen Lebensstil weiterhin ermöglichten: Wohnsitze innerhalb ergiebiger Jagdgebiete, ausreichend Personal, regelmäßige Weinlieferungen, freie Aufenthaltswahl und Zutritt zu Küche, Keller, Marstall an allen Höfen der Familie. Einige Fs.en übergaben anläßl. ihrer Abdankung die Aufgabe, ihre Frau und Töchter zu unterhalten, den neuen Regenten, d. h. der Pensionär und seine Frau bezogen getrennte Aufenthaltsorte. Die Hofhaltung solcher zum Junggesellendasein zurückgekehrter Exregenten bildete daher weitgehend eine »Männerwelt«.

Im Unterschied dazu hielten sich in der Familienres. die männl. Bewohner nur temporär in exklusiven Männersphären auf. Neben Gelegenheiten, bei denen die Männer gewöhnl. unter sich waren (bei den Mahlzeiten in der Hofstube, solange der Fs. und seine Söhne daran teilnahmen, bei bestimmten Sport- und Freizeitaktivitäten wie Schießübungen, bei Zechgelagen), gab es im Alltag zahlreiche Unternehmungen, vom Jagen bis zum Schlittenfahren, an denen sich Frauen ebenso wie Männer aktiv, nicht nur zuschauend, beteiligten. Während die Beschränkungen im Umgang mit den Frauen am Hof für die älteren fsl. Söhne mitgalten, war der Herrscher persönl. davon ausgenommen und scheint sogar geradezu im Frauenzimmer »mitgewohnt« zu haben. Er mochte ein erot. gefärbtes Verhältnis zu den Hofdamen insgesamt pflegen oder auch Affären mit einzelnen unter ihnen eingehen, unterhielt jedoch sexuelle Kontakte und Konkubinate von längerer Dauer noch im 16. Jh. vorzugsweise außerhalb des Hofs, um »häusliche« Konflikte zu vermeiden. Bezeichnenderweise bemühte sich zum Beispiel Hzg. Heinrich d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel, seine Beziehung zur Hofdame Eva von Trott geheimzuhalten, und brachte diese 1532 samt den Kindern, die sie gemeinsam bekamen, als seine »Zweitfamilie« auf der Staufenburg nicht allzu weit von der Res. unter. Erst mit der »Institutionalisierung« von Maitressen trat neben der fsl. Ehefrau eine zweite Frau an der Seite des Regenten in die Hoföffentlichkeit.

→ vgl. auch Abb.281

Quellen

Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs von Sachsen, hg. von Felician Gess, 2 Bde., Leipzig 1905 sowie Berlin 1917 (ND Köln u. a. 1985). – Die Chronik der Grafen von Zimmern. Handschriften 580 und 581 der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek Donaueschingen, hg. von Hansmartin Decker-Hauff, 3 Bde., Bd. 1, 4. Aufl., Sigmaringen 1978, Bd. 2, 3. Aufl., Sigmaringen 1981, Bd. 3, Sigmaringen 1972. – Politische Correspondenz des Kurfürsten Albrecht Achilles, 1894-1898. – Deutsche Hofordnungen, 1, 1905, 2, 1907. – Maximilians I. vertraulicher Briefwechsel mit Sigmund Prüschenk, Freiherrn von Stettenberg. Nebst einer Anzahl zeitgenössischer, das Leben am Hof beleuchtender Briefe, hg. von Victor Kraus, Innsbruck 1875. – Deutsche Privatbriefe des Mittelalters, 1899, S. 95-98 (vgl. auch die beim Art. »Familie« und unter dem Stw. »Frauen« aufgeführten Quellen).

Brendle, Franz: Dynastie, Reich und Reformation. Die württembergischen Herzöge Ulrich und Christoph, die Habsburger und Frankreich, Stuttgart 1998 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Reihe B: Forschungen, 141). – Fouquet, Gerhard: Fürsten unter sich – Privatheit und Öffentlichkeit, Emotionalität und Zeremoniell im Medium des Briefs, in: Principes. Dynastien und Höfe im späten Mittelalter, hg. von Cordula Nolte, Karl-Heinz Spiess und Ralf-Gunnar Werlich, Stuttgart 2002 (Residenzenforschung, 14), S. 171-198. – Graf, Klaus: Graf Heinrich von Württemberg († 1519) – Aspekte eines ungewöhnlichen Fürstenlebens, in: Württemberg und Mömpelgard. 600 Jahre Begegnung. Montbéliard. Beiträge zur wissenschaftlichen Tagung vom 17. bis 19. September 1997 im HSA Stuttgart, hg. von Sönke Lorenz, Leinfelden-Echterdingen 1999 (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde, 26), S. 107-119. – Heinig, Paul Joachim: »Omnia vincit Amor« – Das fürstliche Konkubinat im 15./16. Jahrhundert, in: Principes. Dynastien und Höfe im späten Mittelalter, hg. von Cordula Nolte, Karl-Heinz Spiess und Ralf-Gunnar Werlich, Stuttgart 2002 (Residenzenforschung, 14), S. 277-314. – Krimm, Konrad: Markgraf Christoph I. und die badische Teilung. Zur Deutung der Karlsruher Votivtafel von Hans Baldung Grien, in: ZGO 138 (1990) S. 199-215. – Landgraf Moritz der Gelehrte. Ein Kalvinist zwischen Politik und Wissenschaft, hg. von Gerhard Menk, Marburg 2000 (Beiträge zur Hessischen Geschichte, 15). – Mötsch, Johannes: »Zu Verkurtzweilen mit Schiessen und Zechenn …«. Die Rechnung für den Heidelberger Studenten Christoph Grafen zu Henneberg 1524/25, in: AfD 45 (1999) S. 335-337. – Nolte, Cordula: Der kranke Fürst. Vergleichende Beobachtungen zu Dynastie- und Herrschaftskrisen um 1500, ausgehend von den Landgrafen von Hessen, in: ZHF 27.1 (2000) S. 1-36. – Nolte 2000. – Nolte, Cordula: Die markgräfliche Familie am Hof zu Berlin und Ansbach 1470-1486. Versorgung – Wohnstrukturen – Kommunikation, in: Principes. Dynastien und Höfe im späten Mittelalter, hg. von Cordula Nolte, Karl-Heinz Spiess und Ralf-Gunnar Werlich, Stuttgart 2002 (Residenzenforschung, 14), S. 147-169. – Patze, Hans: Landesherrliche »Pensionäre«, in: Historische Forschungen für Walter Schlesinger, hg. von Helmut Beumann, Köln u. a. 1974, S. 272-309 (weitere Literatur ist aufgeführt unter dem Art. »Familie« und beim Stw. »Frauen«).